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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189103142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-03
- Tag1891-03-14
- Monat1891-03
- Jahr1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1891
- Autor
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Erscheint täglich früh 6'/, Uhr. Kröarlion und Lrprditiou JohauneSgasse 8. Sprechstunden der Kedaction Vormittags 10—12 Uhr. Nachnüttag« 5— 6 Uhr. FAr dü U2S^,b« «i»«kn»lrr M«,uicr>rr, »Lchl ft» »>« »UdacNM, nicht »«rixntlich. A«,a»»« der für die nächsts-lzende «u»»er bestt««trn Inserate an W-chenta^n dis 5 Uhr Rachmtna,«. a» r»»»- und Fesitaae« früh bis '/.v Uhr. 3» de» Hlialru für Zns.-Zunahme: vtt« Klemm« Sorttm. (Alfred Hnhn). UnlversitätSstraße 1. LoutS Lösche, Kathattnenstr. 14, varl. und KönigSplatz 7, nur bis ' ,L Uhr. riDMrTllMlltt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. AbonnemerrtSprri- vierleljährlich <>/, Ml. in Alt-Lttpzig, incl. Bringerlohn 5 Ml., die Post bezogen 6 Btt. Einzelne Nrn. 20 Belegexemplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalA ahne Poslbesürderuug 60 Mk^ Mit Postbesörderung 70 Btt. Inserate 6 gespaltene Petitzeile 20 Pf. Größere Schriften laut uns. Preisver-eicholß. Tabellarischer u.Ztffernsatz nach höher« Lartj. Urclamrn unter dem RedaettoaSstrich dteägelpalt. Zeile SOPs., vor den Familieonachrlchte» die 6gespaltene Zeile 40 Pf. Inserate sind stet- an di« Expedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuumeraiKio oder durch Post nachnahme. 73. Sonnabend den 14. März 1891. 85. Jahrgang. Zur gefälligen Belichtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den IS. März, Vormittags nur bis V-9 Uhr geöffnet. Expedition des I,e1prdrrer l'axehiattes. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir das von un- unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten hiersclbst errrichtete, durch daS beigesllgte Teeret der Königlichen Lreishauptmannschast genehmigte LictSstatnr für das Gewerbegericht der Stadt Leipzig zur öffentlichen Lemttniß. Leipzig, am 12. März 18S1. Der Rath der Stadt Leipzig VI o. 441. I>r. Georgi. daffelt. OrtSstatut für »a» Gewerbegericht der Stadt Leipzig. Für da- nach 8. 81 des ReichSgesetzeS vom 29. Jnlt 1890, betreffend die Gewerbegerichte, an Stelle d«S bisherigen Gewerbe- schiedSgerichlS tretende Gewerbegericht der Stadt Leipzig haben Rath »nd Stadlverordnete unter Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde folgendes trtSftatut errichtet. S. 1. (Zu ff. « de» «es.) Die örtliche Zuständigkeit d«S Gewerbe- gerichtS erstreckt sich aus den Bezirk der Stadt Leipzig. 8- 2. (Zu ff. s des Ges.) Das Gewrrbegericht besteht: ») au« einem vom Raibe der Stadt Leipzig ans unbestimmte Zeit, mindestens aber auf ein Jahr zu ernennenden Bur schenden , dessen Wahl geniäß 8 15 Abs. 2 des Gesetze» der Bestätigung durch die höhere BerwaltnngSbehörd« bedarf, d) aus 90 Beisitzern, welche je zur Hälfte Arbeitgeber und Ar- beiicr sein muffen und aus 9 Jahre zu wählen sind. ES bleibt jedoch dem Rache Vorbehalten, die Zahl der Beisitzer dem Bedürfnisse entsprechend zu erhöhen. Für den Fall zeitweiliger Behinderung deS Borsitzenden sind vom Rache ein oder mehrere Stellvertreter zu ernennen, welche in gleicher Weise wie der Vorsitzende der Bestätigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedürfen. ff. 3. (Zu ff. 12 VeS Ges.) Die Wahl der Beisitzer findet unter Leitung deS Vorsitzende» des Gewerbegerichts bez. dessen Stell Vertreters als Wahlvorstehers und eines vom Gewerbegettcht je zur Hälfte aus den sliinmbcrechligtcn Arbeitgebern und Arbeitern er nannten WablausschusleS aller 3 Jahre stall. (Zn ffff. l'-i ff. des Grs.l Ort und Zeit der Wahl sind min dcstcnS zweimal in den Amtsblättern der Stadt bekannt zu machen dergestalt, daß zwischen dem ersten Abdruck der Bekanntmachung und dem ersten Wahltage eine Frist von mindestens 14 Tagen inneliegt. Tie an der Wahl sich Betheiligende» haben sich vor dem Wahl- auSschusse, insoweit diesem nicht die Wahlberechtigung bekannt ist aus Ersordern über dieselbe misznwclsen, und zwar die Arbeitgeber durch Gebntts- und Gelverbeaumeldeschern, die Arbeiter durch Ge burtSschein, polizeiliche Beicheinigung über die Dauer ihres Aufenthaltes in Leipzig, oder durch Bescheinigung der Arbeitgeber über ihre Beschäftigung daselbst. Hauügrwerbrrretdendc sind bezüglich der Wählbarkeit und Wahlberechtigung, dasern ffc sich die Rohstoffe und Halbfabrikate selbst beschaffen, zu den Arbeiigcberu, sonst zu den Arbeitern zu rechnen. 8- 4. Das Wahlrecht ist nur in Person und durch verdeckte Stimm zettel auszuüben, welche in jeder Ablbeilung soviel Namen enthalten sollen, als Beisitzer in derselben zu wählen sind. Die Namen der zur Abstimmung sich anmeldenden Arbeitgeber und Arbeiter werden ,e in eine Liste unter fortlaufender Nummer und Angabe der BerusSart, sowie, waS die Arbeiter anlangt, deS Namens des ArbettgcderS eingetragen Wird ein sich Anmeldcoder vom WahlauSichuß als nicht Wahl, berechtigt zorückgewieien, so ist derselbe gleichwohl in derjenigen Liste, für welche er sich angemeldct hat, amzuführcn und der Zuruck weifungsgruiid dabei zu bemerken. Die als stimmberechtigt Anerkannten haben ihr« Stimmzettel verdeckt tn eine der beiden Wahlurnen einzulegen, von denen eine für die Wahl der Arbeitgeber, die andere für die Wahl der Arbeiter bestimmt ist. Die Listen sind vom Wablvorstehcr und den Mitgliedern deS WablausschusseS am Schluffe zu unterschreiben. Dieselben haben dabei ausdrücklich zu l<ezeugen, daß sich in der sür die Wahl bestimmten Zeit Niemand weiter angemeldet hat. S- 5. Nach Ablauf der zur Abstimmung festgesetzten Zeit Ist Niemand der nicht bereits im Wahllocale gegenwärtig ist, mehr zur Wahl ziizulassen. Hierauf sind die Stimmzettel aus den beiden Wahl, urnen zu nehmen und zu zählen. Ergiebt sich dabei eine Verschiedenheit von der seflaestelllen Zahl der Wähler, so ist dies nebst dem etwa zur Aufklärung Dienlichen im Wahlprotokolle anzugcben. Sodann erfolgt die Eröffnung der Stimmzettel, und zwar sind hierbei die beiden Ablheilungen flrena getrennt zu ballen. Ist aus einem Stimmzettel die Person des zu Wählenden nicht deutlich zu entnehmen, oder ist eine Person benannt, welche über baupt nicht oder in der traglichen Abtheilung »ich: wählbar ist, ist die für die betreffende Person abgegebene Stimme ungültig, uw bclchadet der Gültigkeit der ionsr am dem Zettel befindlichen Namen Enthalt ein Zettel eine größere oder geringere Anzahl von Namen als jeweilig Arbeitgeber oder Arbeiter zu wählen sind, so wird hier durch die Gültigkeit desselben nicht autgehobcn; eS sind jedoch die letzten, aus den, Stimmzettel überflüssig enthaltenen Name» als nicht beigesügt zu betrachten. In jeder der beiden Abtheilunaen sind diejenigen Personen zu Beisitzern gewäblt, welche bis zur Erfüllung der zu wählenden A» zahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Wahlvorsteher durch Ausloosung. Das Ergebniß der Stimmenauszählung ist in das Wahlprotokoll auszunehmen, welches vom Wahlvorsteher und den Wahlgehilien zu unierzeichiicn ist. Die ganz oder Iheilweise sür ungültig erachteten Stimmzettel sind dem Protokoll beizufügcn, die gültigen zu ver nichten. Meinungsverichiedenheiten, welche im Wahlausschuß über die Stimmberechtrgung, die Wählbarkeit oder die Güliiglcil von Stimmzetteln enlstehen, werden durch Abstimmung ent,chieden, wo- bei tm Fall« der Stimmengleichheit dem Wahlvorsteher die enl chkideud« Stimme zosteht. Gruod und Ergebniß solcher Ad- timmuugen sind im Wahlprotokolle anzngeben. 8. 6. (Zu ff. 18 des Ges.) Die Gewählten sind von dem Bor- itzenden deS GerichleS mittels schriftlicher Zusertiguna von der Wahl unter Mittheiluna der zur Ablehnung derselben berechtigenden Gründe in Kenntniß zu letzen, mit dem Bedeuten, daß AblehnungSoründe nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie schriftlich inneryalv eia- wöchiger Frist von Behändigung der Zufertigung ab geltend ge- macht werde». Für die die Wahl mit Erfolg Ablehnenden werden diejenigen, auf welche nach den Gewäblte» die meisten Stimmen gefallen find, unter Anwendung der Vorschrift deS Abs. 1 einberusen. 8. 7. <3l, ff. 17 deS Grs.) Das Ergebniß der Wahl ist in den Amtsblättern einmal bekannt zu machen. Hierbei ist aus die Be- tiimnung in 8- 15 Abs. 1 des Gesetzes hinzuweisen, wonach Be schwerden gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen nur innerhalb eines MonalS nach der Wahl zulässig sind. Nach Ablaus der »inmonatigen Frist bez. nach Erledigung etwaiger Beschwerden wird am Gerichts- bret ein die Namen der Mitglieder des Gewerbegerichts enthaltendes Berzeichniß angeschlagen, welches während der ganzen Wahlperiode auSzuhängcu hat. Innerhalb der Wahlperiode eintrelend« Aendernngen in de» Personen der Beisitzer werden nur durch Anschlag am GettchtS- brct bekannt gemacht. 8. 8. Sinkt innerhalb einer Wahlperiode die Zahl der Beisitzer aus der Classe der Arbeitgeber oder Arbeiter unter die Hälft« herab, so ist die Ergänzung durch eine Nachwahl zu bewirken, bei welcher di« Bestimmungen der 88- 3—7 zu beobachten sind. 8. 9. (Zu ff. 2» de« Ges.) Auf die eidliche Verpflichtung der Bei. itzer findet 8. bl de« GerichtSversassunztgesetzeS entsprechende An wendung. 8. 10. (Zu ff. 18 des Ges.) Die Beisitzer erhalten für jede Eitzun welcher sie beigewohnt haben, als Entschädigung für Zeitversäumn 4 Rt, wenn die Sitzung länger als bis 12 Uhr Mittags andauert, und 2 .4!, wenn sie nicht über diesen Zeitpunkt biaauSwährt. Die Entschädigungen werden tn der Regel vierteljährlich, auf Wunsch auch '»fort ausgezahlt. 8- U. (Zu ff. 22 de« Gef.) DaS Mewerbericht verhandelt und ent- cheidct in der Besetzung von 5 Mitgliedern mit Einschluß deS Bor- itzenden. Die Beisitzer werden von dem Vorsitzenden einberusen. Derselbe hat daraus zn achten, daß bei der jedesmaligen Streitsache thuulichst achkundige Beisitzer znaezogen werden. Sind solch« nicht vorhanden, o erfolgt die Einberufung in alphabetischer Reihenfolge. Das Letztere gilt auch dann, wenn sür die betreffende Streitsache mehr als zwei Sachkundige unter den Beisitzern vorh'n.rn sind Im BehindernngSfalle hat der einaelndene Beisitzer binnen 24 Stunden nach der Einberufung dem Vorsitzenden vom Behinde- rungsgrunde Mittheilung zu machen. Auch ,st jeder Wohnung». Wechsel binnen 3 Tagen dem Vorsitzenden anzuzeigen. 8. 12. (Zu ff. 85 de« Grs.) Will Jemand eine Mage mündlich am bringen, so kann der Vorsitzende ihm eröffnen, daß zunächst eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits an einem ordentlichen, ihm zu bezeichnenden Gerichtstage versucht und dazu der Gegner werde be lebt werden. Erscheinen beide Parteien, so finden die Vorschriften d«S 8. 3ü de» Ges. Anwendung. 8. 13. (Zu ff. 85 de« Grs.). Als ordentlicher GerichiStag im Sinne von 8. 35 deS Gesetzes gilt derjenige Wochentag, welcher hierfür vom Vorsitzenden durch Anschlag am Gertchisbrcl bestimmt ist. 8. 14. (Zu ff. 70 de« Ges.). Zur Vorbereitung und Abgabe von Gutachten der in 8- 70 Abs. 1 des Gesetze» bezeichneten Art werde» auS der Mille deS GewerbegerichtS Ausschüsse gebildet, welche auS dem Vorsitzenden und 8 Beisitzern besteh,». Letztere sind sür jeden Bedürsnißtall von dem Vorsitzenden des GewerbegerichtS zu wählen und müssen, dasern eS sich um Fragen handelt, welche die Interessen beider Theile berühren, je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeiter sein. Ten Beisitzern wird für die AuSschußsitzungen eine Entschädigung nach Maßgabe von 8- 10 dieses Lrtsstatuts gewährt. 8- 15. DaS OrtSstatut für das Gcwerbeschiedsaericht zu Leipzig vom 18. Januar 1877 und die Nachträge zu demselben vom 11. November 1880 und vom 2. Oktober 1884 treten mlt dem Zeitpunkte außer straft, mit welchem die Vorschriften deS GewerbegerichtSgesetzeS gemäß 8- 81 Abs. 3 daselbst anzuwcnden sind. Leipzig, am 4. März 1891. Der Rath und die Stadtverordneten zu Leipzig. I-. 8. vr. Gcorgi. Ü. 8. I)r. Schill. Grätzel. Die (königliche Krttshauptmannschaft hat daS vorstehende Ort», statut iür das Gewerbegericht der Stadt Leipzig vom 4. März dieses Jahres genehmigt und zu Urkund dessen gegenwärtiges D-cret ausgestellt. Leipzig, den 11. März 1891. Königliche Kreishauptmannschast. l,. 8. Wittgenstein. Bläsel. Bemter infolge straftgerichtlicher Berurtheiluug verlöre» d. Personen, gegen welche daS Hauptverfahren wegen eine» Verbrechens oder Vergeben» eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Be kleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, o. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung tn der Ver fügung über ihr Vermögen beschränkt sind. IV. Zur Thrilnahmr an den Wahl,» ist nur berechtigt, wer daS 25. Leben-,ahr vollendet und seit mindestens einem Jahr, ,n dem Bezirke des GewerbegerichtS Wohnung oder Beschäftigung hat. Tic vorstel>end unter 111. 2) bezeichneten Personen sind nicht wahlberechtigt. „ , V. Di« Wähler haben sich vor dem Wahlausschuss«, sowelt diesem di« Wahlberechtigung nicht bekannt ist. über dieselbe auszuweisen. , , . Zeugnisse, durch welche die Wahlberechtigung (zu vergl. oben unter IV.) daraethan wird, werden ans An,uchen von heute ad Durch daS Polizrtamt Leipzig ausgestellt. „ . Arbeiter, welche nicht bereits seit dem 1. April 1890 in dem jetzigen Leipziger Stadtbezirke wohnhaft, wohl aber seit dieser Zeit daselbst beschäftigt waren, haben letzteres durch ein Zeugniß ihres Arbeitgebers »achzuwcisen. VI. Die Wahl der Beisitzer auS den Arbeitgebern soll am 1. April l891 von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittag-, diejenige der Beisitzer auS den Arbeitern an, 2. April 1891 von 7 Uhr früh bis 8 Uhr Abends stattfinden und zwar an beiden Tagen im Krystallpalaft z» Leipzig. Wtntergartrnstrabr. Leipzig, am 14. Piärz 1891. Stadtrath Büttner, Vorsitzender des Gewerbeschiedsgerichts. Vlo. 440. «asjclt. Ger.^Schr. Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß di« Ver gebung der bei dein Bau der zweiten Turnhalle der VIH. Bezirks- chuie hier erforderlichen Granit- und Sandsteinarbeiten, der Klempner-, Dachdecker-, Glaser-, Schlosser- und Anstreicherarbelten erfolgt ist und daß die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber ihrer Angebote entlassen sind. Leipzig, den 10. März 1891. Dcr Rath brr Stadt Leipzig. Id 1074. vr. Georgi. Lohst. Gesucht wird der am 6. April 1845 zu Ostro bei Kamenz geborene Hand arbeiter Friedrich Michael Richter, welcher zur Fürsorge sür seine Linder anzuhalteu ist. Leipzig, am 6. März 1891... Bekanntmachung. Trotz der Vorschriften in ff. N Absatz 2 der aiiSerwett nm- gearbeiteten Sparkassen- uu» LcihhauSordnung der Stadt Leipzig vom 1. Februar 1889, wonach die bei der hiesigen städtischen Sparkasse auf ein und dasselbe Sparbuch deponirlen Beträge die Summe von 1500 Wart nicht übrrftetgr» dürsen, haben die Inhaber einer größeren Anzahl von Sparbüchern, deren Nummern nachstehend unter T verzeichnet sind, durch Nichlabhebnng der Zinsen, ihre Einlagen über den Betrog von 1500 anwachsen taffen. Unter Hinweis aus die obgedacht» statutarische Bestimmung, sowie darauf, das; nach ff. 1i Absatz 5 hinsichtlich der Be träge über 150« Mart dir Brrzinsiiug wcggesallrn ist. fordern wir die Inhaber der betreffenden Sparbücher aus, die Mehr betrüge ehebaldigst zurückzunetzmen. Leipzig, den 12. März 1891. Der Rath de, Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Florenz. G Settel. 14826 31 385 36 0M 40 006 41 035 42 738 59 80!» 6!» 408 74 436 75 446 81 398 84 126 88 656 90 l.'üt 9419!» 97 798. Sette II. 15028 17 346 23 743 44 604 46 407 47 300 4 8 568 50 771 56 422 62 266 75108 79 299 80 985 86 732 86 761 89 187 97 0l7 106800 > 09 218 109 220 110572 115 370 122 151 I239i56 1250iH> >251'' 127 639 1l>8bI5 144003 145 618 148 858 151912 153 958. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, in diesem Jahre in Leipzig - Reustadt die Thonrohrhauptschleliße» tn der Hanptstt'äsjc zwischen der Ludwig-, Mattannen- und Marktstraße, in der Htdwtgftratze zwischen der Eisenbahn- und Ludwig, straße und in der Litdwigstrasze zwischen der Haupt- und Hedwtgstraße, sowie in Lripzift-Aiigrr-tzrottrndors die Haupljttüeuj,e in der Hiinptstrasjk von der Wurzeuec bis etwa an die Crottendorfer Straße mnzubauen. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 3. Januar 1889 und 2. Januar 1890 fordern wir die Besitzer, bezw. Verwalter der an genannten Straßen und Straßrnthkileii anliegende» Grund stücke aus, spätestriw bis zum 3l. d. MtS. anzuzeigen, welche Privatbeischleußcn zur Ableitung der Trans- oder Fallrohr-, itüchen-, WirtlffchaslSwässer und dcrgl. aus den fraglichen Grundstücken neu herzuslellc» oder u»izubauen sind. Ebenso sind etwa beabsichtigte, die bezeichnten Straßen berührende Arbeite» an den Privat-Ga>- und Wafferleituiigeii vor der Mit den Eingangs genannte» Arbeiten bedingten Umpflastcrung aus- zusühre». Wer sich an der vorstehend gesorderten Anzeige versäumt, hat außer einer ihm nach Befinden aulzuerlrgeiideii Geldstrafe bis zu 60-öl zu gewärtigen, daß die erforderlichen Herstellungen aus ferne Losten von Raths wegen ausgesührt werden. Leipzig, am 4. Marz 1891. Der Rath der Stadt Leipzig. ttr. Georgi. Rüting Bekanntmachung. I. Zufolge des RcichSgeseyes, betreffend die Gcwerbegettchte, vom 29. Juli 1890 und des dazu gehörigen OrtsjtatutS vom 4. März 1891 sind sür daS an Stelle deS bisherigen KewerbeschiedSgettchls tretende Gewerbegericht der Stadt Leipzig aus die Dauer von 3 Jahren 90 Beisitzer zu wählen. Sie müssen zur Hälfte au» den Arbeitgebern, zur Hälfte aus den Arbeitern ent nommen werden. Tie Enteren werden mittelst Wahl der Arbeit geber, die Letzteren mittelst Wohl der Arbeiter bestimmt. Tie Wahl ist unmittelbar und gehttin. Tie Stimmzettel sollen je 45 Namen enthalten. II. 1) Als Arbeiter gelten hier diejenigen Gesellen, Gehilfn,, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der VII. Titel der Ge werbeordnung Anwendung findet, ingleichen Betriebsbeamte, Werk- meister und mit hüberen technischen Tienstleistungen betraute An gestellte, deren IahreSarbeit-verdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Rl nicht übersteigt. 2> Ten Arbeitgebern stehen hinsichtlich der Wählbarkeit und Wahlberechtigung di« mit der Leitung eines (»lewerbebetrieb« oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stellvertreter der selbst- ständigen Gewerbetreibenden gleich, sofern sie nicht nach dem Bor- stehenden als Arbeiter gelten. 3) HauSgkwerbetrctbende sind bezüglich der Wählbarkeit und Wahlberechtigung, dasern sie sich die Rohstoffe oder Halbsabrikote ielbst beschaffen, als Arbeitgeber, sonst als Arbeiter wählbar und wahlberechtigt. III. 1) Zum Mttgltede eines GewerbegerichtS soll nur be- ruien werden, wer daS llO. Lebensjahr vollendet, in dem der Wahl vorangegangeiien Jadre sür sich oder seine Familie Armenunterftützung au» öffentlichen Mitteln nicht empfange» oder die empfangen» Aruicnuntkttttltzung erstattet hat und in dem Bezirke des Gerichts seit mindestens 2 Jahre» wohnt oder beschäftigt ist. 2> Uniatffg zu dem Amte eines GewerbeaerlchtSbelsitzerS, welches nur von einem Deutsche» vetteben werde» kann, sind a Personen, welch« die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Bekanntmachung. Das AuShrben der Schnee- und Märzglöckchen, der Schlüssel dlumeu und Maiglöckchen »itt deren Zwiebel» und Wurzel» aus den städtischen Waldungen wird nach tz. l5l )ct. >58 des Slraßrnvoltzeiregulativs hiermit bei einer Geldstrafe bis 00 ./t oder Haftslrase bis zu 14 Tagen untersagt. Gleichzeitig bringen wir das Brrnot des Betreten« der städtischen Waldungen außerhalb der gebahnten Wege in Erinne rung, verweisen in dieser Beziehung au» die angebrachten Placate und bemerken, daß das Aussichlsperwnal angewiesen ist, aus strenge Durchführung der beiden vorstehende» Verbote zu achten. Leipzig, Len 11. Mürz 1891. Ter Rat» der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Größe! Steckbrief. Der am 1. Avril 1860 in Paris geborene und zuletzt hier wohn hafte Architekt Albert Armand Schule hat sich der Verbüßung einer ihm wegen SiittichkeilSvergehenS auserleglcn sechsmonatige Gesängnißstrase durch die Flucht entzogen. Es wird ersucht, Wahrnehmungen über den Ausenthalt Schules der Staatsanwaltschaft oder Polizei initzulheilen „nd den Jlüch- tigen beim Betreffen sestzunehmcn und in las nächste Gcsängniß abzuliefent. stönigl. Staatsanwaltschaft Leipzig, an, 12. März 1891. Ile. Lange. Ein Sominerüberrielier, noch ziemlich »eu. wurde bereits im November v I. in einem die sigen Gafiloeale herrenlos anigrsundc». was zur Ermittelung des Eigenlhümcrs hierdurch nochmals bekannt gemacht wird Leipzig, den 11. März 1891. Da« Polizeiautt »er Stadt Leipzig III. 1356. Bretschneider. Ml. k VI. 61d. Der Rath der Stadt Leipzig. (A r m e n a in t.) Hentschel. Frke. Gesucht wird der am 11. September 1857 in Tschernitz, Provinz Branden burg, geborene Tischler Earl Friedrich Apelt, welcher zur Fürsorge sür seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, am 7. März 1891. Ter Rai» der Stadt Leipzig. (A rmen - A ml.) k. II. 141 d. Hentschel. Heinichen Laut erstatteter Anzeige ist die sür den in Diensten der Finna iPintrrstci» k Onaas stehenden Handlunasreisende» M»r Löwt am 21. Januar d. I. hier unter Nr. 68711 auSgeslellle Gcwerbe- legilimalivnskarte verloren gegangen. Zur Verhütung von Mißbrauch wird dieselbe hiermit für un- giltia erklärt. Leipzig, den 11. März 1891. Ta« Polizeianit der Stadt Leipzig. III. 1307. Bretschneider. Ngr. ^lcrandcr III. (Gestern waren eS zehn Jadre, daß -Kaiser Alexander II. von Nibilislcn ermordet wurde und Alexander III. die Re gierung antral Tie Epa»»img, mit welcher man in Ruß land den Aeilßernngen dcr Regieningsldäligkeit de» neuen Kaiser» entgegensab, war groß, die Erwartung weit verbreitet, daß er dem Reiche eine Versassung gebe» würde, um den Ilmsttirzbestrebungen der Ridilistcn ein Ziel 1" Ob Alexander III üvcrbaupt jemals diese» l^edaiilcn ins Auge gefaßt und ernstlich erwogen bat, ist nicht bekannt geworden, aber bald wnrtcn alle Zweifel in dieser Beziehung durch die bcstimmle Erllärung des Kaiser» beseitigt, daß er von den Reckten, welche sein Baler ausgcübl balle, »nbiS auf- uigebcn gedenke. Tie absolute Monarchie bat m Ruß land kaum je zuvor einen entschiedenere» Bertieier auszuweiseu gebabt, als Alexander III. Es trat im (Rgcntbeil eine Rückbildung derjenigen Anfänge ei», welche von Alexander II. zur Ucberleiluiig iu den Bcrfassiiiiaeslaal gemacht worden waren, die Provinzial Vertretungen sänke» zur leere» Form bcrab, dcr Wille des Selbstherrschers trat überall in den Bordergrund, nur >» einer Bczicbiing verstand sich Alexander I II. zu Zugeständnissen, »nd das war ans dem ELbicle de« Alt» russenlhumS Der Echwcrpniict dcr Regierung, welche inner Alexander II. in St. Petersburg rubtc, wurde unter Alexander III. nach Moskau verlegt, ja eS wurde sogar dem Redaclcur der Moskauer Zeitung, Katkow, ei» nicht »n- bcdeutender persönlicher Einfluß ziigeftandc». Alexander sucht gegen die Umsturzbcstrebnugen der Nihilisten in dcr Wieder belebung desAltrusseiilbninS unk in derRussisieiruiigderOstsec- Provinzen, welche sich neuerdings auch aus Finnland erstreckt, ein Gegengewicht zu schassen »nd in dcr Befestigung dcr griechisch kalbolischc» Religion, welche sicb zugleich in größter Unduldsamkeit gegen de» ProlestantwmuS äußert. Alexander lll. hält es für jeiuc Hauptaufgabe, im Gegensatz ;» seinem Baker, die Russisiciruiig und die Herrschaft dcr gricchisch- katboliscken Religion a» die Stelle deS Fortschritts und dcr Belheiligung an den Enlturansgabc» Europas zu setze». Tie Zurüctdräiigung deulicken Wesens »ud deutscher Duldsam Icit ui religiöser Beziebung erscheint ibm als der beste Sckmb gegen daS Treiben dcr Nihilisten, und in dcr Freiheit des akademischen Geiste« verfolgt und bekämpft er den Geist der Rcucrungen und das Eindringen der Eivilisation des Westens i» die weilen O-cbiete deS russischen Reiches. 21» dir Stelle dcr freien Entwickelung, dcö SclbstbcsninmuligsrcchlS soll der starre Gehorsam gegen die Befehle des Selbstherrschers treten, daS patriarchalische Berbältniß soll aufrecht erhalten und da, wo eS Gefahr laust, zu verschwinden, wieder hergcstcllt werden. Ta« sind die leitenden Grundsätze des RcgicriingSstzslcmS Alexander'« lll. Es ist dadurch eine Zusamniensassimg dcr militairischcn Kräfte deS Reiches erzielt worden, welche durch ihre Leistungen überrascht »nd Bewunderung erregt bat, aber abgesehen davon lagert eine dnmvfe schwere Lust über dem russischen Reiche. ES ist eine Lähmung der freie» geistigen Be wegung überall bemerkbar, der Widerstand der sludircndcn Jugend gegen daü neue Spstem ist gewaltsam unter drückt, aber dcr Drang nach Freiheit und Geltend machung der im Bolle vorhandenen und nach Be- Ibätigung ringenden Kräfte ist darum nicht oerschwundcii. Man kann c- nur mit Besorgniß beobachten, wie in Rußland jede selbstständige Regung schroff zurückgcwiesen wirk, »nd eS bat nicht au Stimme» gcscbli, welche alle Schranken küb» durchbrechen und sich beim Kaiser selbst Gebör zu verschaffen versuch! haben. Frauen haben Klage aesübrt über die Willkür, durch welche eine große Anzahl Unglück licher fort unk fort nach Sibirien geschafft werken, um sich »»bequemer Elcmcuie :u entledigen, sie unschädlich zu machen. Tie niedrige Stufe, auf welcher der sittliche Wertb de« russi scheu Bcaiiitciilbunis siebt, ist in der ganzen Well bekannt, aber das allein wirksame Mittel, bier Wandel z» schaffen, dcr Zufluß von Lculcn, welche ibre schädlichen Neigungen durch Bildung überwunden haben, wird durch die Hand- babung der TiSeipli» aus den Universitäten unbrauchbar. In dem Strebe», den Nihilismus auS de» Pflanzstätte» der Bildung und Aufklärung aiiSzuschlicßen. wird diesen beiden Haupllriebtedern der allgemeinen Entwickelung der Bode» entzogen Blinde Unterwerfung unter den Wille» der Regierung ist die Forderung, welche an alle juii.zeii aus wäris strebenden Leute gestellt wirr, und wenn sie !l>r nicht Folge leisten, droht ihnen Gesängniß, Ausweisung von den
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