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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189105213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-05
- Tag1891-05-21
- Monat1891-05
- Jahr1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1891
- Autor
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"1Z et«t täglich h «V. Uhr Krdaction «nd Lr-rdition Jo-aune-gaff« L. Aprechkunden der Kedartion Vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag, 5— 6 Uhr. FIr SN Mt<k»»b» k»>,,I-n»tkr vt»nulcn»t« «acht stch »L, «ed«»t., »ich» »«»Uittlch. «a»ah«, tz«r f», tzt, «Lchfts»l,entz« Nummer »efttmmten Inserate an Wochentagen bi« s Udr Nachmittag», an Gönn» und Festtagen früh bi» '/,v Uhr. In drn Filialen für Ins.-Annahmr: Vtta klemm » Larttm. (Alfred Hahn)» Untversität-sttaße 1, Laut« Lösche. Satharinrustr. 14, part. und König-Platz 7. nur bi. ' ,S Uhr. NMger.Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Slbonnerneirt-preis vierteljährlich 4»/, Mk. in Mt-Liivjig, tncl. Brina-liuha 5 Mk., darch dt« Post bezogen 6 Mk. Einzelne Nr». L0 Pf. velegeremplar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilags» sin Tagebla tt-Forimtt gefalzt) ahnr Postbeiörderung SO Ml.» mit Postbesörderung 70 Mk. Inserate 6 Großer« Schi Tabellarischer Lerlamen »nter d«n N«dactlon»strlch dt« 4o Zeile 50Pf,vor den Familtenaackrtchte» die Sgrspalten« geil« 40 Pf. Inserat« such stet, an di« ErtzeVittan zn senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Ladung xrnaunioeriuiiio oder durch Post» nachnahm«. ^-111. Donnerstag den 21. Mai 1891. 85. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Versteigerung bezw. der Verkauf etngesandter oder ein. gelieferter Lebensmittel seiten, der Berkaus.vermittler in der städtischen Markthalle soll in Posten vor sich gehe», deren Mindestineng« bi. aus Wettere, folgendermaßen sestgcstellt worden ist. Fleisch, srisches, geräuchertes oder gesalzene- — nicht unter 5 lcj?. Wild» Dam- und Rothwild, Rehe. Wildschweine in ganzen Thieren; mindesten-; 10 Stück Hasen, 5 üß Rennthierfleilch. Unart, je 5 Stück Fasanen, Haselhühner, Birkhühner, Bekassinen, Wildenten, Schneehühner; — 10 Stück Red- Hühner; — je 1 Schnepfe, Auerhahn; — 3 Dtzd. KrammctS- Vögel. Zahme» Geflügel, lebend: 5 Stück Gänse, Enten, Hühner; — 5 Paar Tauben. Zahme» Geflügel, geschlachtet: 5 Stück Gänse, Enten, Hühner, Kapaunen, Truthähne; — 5 Paar Tauben. Fische, lebende: S lcp;. frische in Eispackung: 1 Stück Lachs und Stör; — 5 kx Lack,»., Bach., Meersorellen, Sterlett, Steinbutte, Seezunge, Rolhzunge, Kieiße, Heilbutten, Eabljau, Martinen, Haffzandcr, Rufs. Zander, Hechte, Schleie, Barsche, Bleie, Aland, Rappe, Quappen, Karpfen, Aale rc. — 10 Kx Schollen, Flundern, Schellfische, Dorsche, 10 Stück Makrelen; — 1 Kiste schwedische Hering«; — 6 Wal pommersche Hering«, geräucherte: 1 Seite Lachs; — Bücklinge, Flundern in Originalpackung bezw. nicht unter 100 Stück; — b Kisten Stiegen Dorsch«; — 4 Kg Aale: 5 kp; Stör. ' «n Heringe, Aalbricken, russ. Sardinen; do. do. do. Sprotten; — martntrte: 5 — 1 Schock fischt, gesalzene: 1 Lchalthiere: 5 ds große, Aust« Butter: in vier «äse eunaugen. Tonne Heringe; 1 Anker Sardellen. ,ummern und Garneelen (Krabben); 1 Schock öck kleiner« Krebse; Originalpackung Muscheln; gro Austern nicht unter 100 Stück. ier: in Originalpackung oder mindesten» 10 lux. : in Originalpackung oder mindestens 3 Schoch : in ganzen Laiben und Broden: echt Holländer, Roquefort, Strachino di Milano Stilton, bayerischer Eminenthaler, in ländischer Echweizerkäs«, rheinischer Holländer, Danziger Niederungskäse, Edamer, Tilsiter, Schachteiiäse; echter Emmenthaler in */, Laiben; Ü üx Kräuterkäse; 10 Stück Camembert, Brie; 1 Kistchen Gervais, Liptauer, Mainzer Handkäse, Thüringer Waid-, Olmützer- und Sahnenläse ,c.; 1 Kiste mindesten- 1b kg Thüringer Kümmelkäse, 1 Kiste Limburger und Romadour; 1 Korb Ncuschatcller. Gemüse: Einheimische Kartoffeln 250 icg, auslältdiich« in Original. Packung; bO ic« Zwiebeln, ferner Kohlrüben, Modrrüben, Wasserrüben, Kürbis, Melonen, Weiß- und Rothkohl in Originalpackung oder mindesten- 25 tcg;; 10 Ir^: roihe Salat- und Teltower Rüben, Spargel,.oder Originalpackung), Knoblauch, Perlzwiebeln, Schalotten; V, Schock: Meerrettig, Sellerie, Petersilie. Porree, Gurken, Rettig, Wirsingkohl, Kohlrabi; 1 Schock Bunde: Radieschen: 50 l (oder Original packung): Bohnen, Grünkohl, Rosenkohl, Spinat, Schoten, Blumenkohl; 30 «Stück Kopfsalat, Endiviensalat: 20 l: Feld- salat, 1b Bund Rhabarber; 5 Stück Artischocke», 10 Schwarzwurzei Obst: Erstling« in Originalpackung oder nicht unter 3 lc^; ferner in Originalpackung oder in 50 I Aepfcl, Birnen, frische Preißelbeeren; 25 KZ: Kirschen, Weintrauben; 25 I Hcidel-, Stachel-, Johannis-, z-imbeeren, Mirabellen, Maronen, Nüsse; 10 I inländ. Pfirsich«, Erdbeeren, Aprikosen, Reineclauden; serner in Originalpackuna: anSIänd. Pfirsiche, Quitten, Apfelsinen. Citronen, Datteln, Feigen, Prünellen (sonst nicht unter 5 i^). Eingemachte Feld- und Baumfrüchte: in Originalfässern (Pflaumen- 2b kg); Backobst: 25 Le; Lonscrvcn von Gemüse: 10 ÜK mus nicht unter 2b «rileigernbe» Wai ten Versteigerung ge- ck« nicht durchwühlt Auherdem ist bestimmt »arde«: 1) Die ortsübliche Besichtigung der zu versteigernde» Waarrn ist den Kauflustigen vor Beginn der an' stattet; hierbei dürfen Kisten und Körbe o oder ausgepackt werden. 2) Ter Berkaussvermittler darf di« Waarenposten mit einer Mindestforderung einsetzen und dieselbe nur dan» zurückziehen, wenn sich kein Käufer dazu findet. 3) Auf Antrag der Verkaufsvermittler und »ach jedesmaliger Genehmigung der Markthallen-Jnspectio», welche darüber Anzeige an den Rath zu erstatten hat, sind an verschiedenen Tagen und Stunden auch Versteigerungen für geringere als vorstehend bestimmte Mengen zulässig. 4) Die Versteigerung eine- Waarenposten» beginnt durch AuSruf unter möglichst genauer Bezeichnung der Menge oder des Gewichts und der Qualität der Waare. 5) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf deS Höchst- gcbotS. Bei Doppelgeboten entscheidet der BerkanfSvermittler oder dessen Vertreter. 6) Dem Meistbietenden ist sofort eine Notiz zu übergeben, welche den Namen deS Verkaufsvermittlers, das Datum, die Nummer des Postens, die Bezeichnung der Waare nach Art und Menge und den Preis enthält. 7) Ter Meistbietende bleibt für sein Gebot verhaftet und hat den Betrag für die gekaufte Waare oder eine nach Ansicht des Ver- kaufSvermittlerS genügende Anzahlung sofort »u erlegen. Im Weigerungsfälle muß der gekaufte Waarenposten für Rechnung und Gefahr des Käufers auss Neue versteigert werden. Der Letztere hastet alsdann für etwaigen MtndererlöS unter Verzicht auf etwaigen Mehrerlös. 8) Die Abnahme der Waare hat innerhalb zwei Stunden nach beendeter Versteigerung stattzufinden: andernfalls wird dieselbe für Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert, bezw. verkauft. S) Sauser habe« keinerlei Gebühre« ,u rahleu. 10) Beanstandungen sind nur zulässig wegen erheblicher Ab- Weichlingen zwischen der angegebenen und der Vorgefundenen Menge und Stückzahl und wenn sie bei der Ucbernahme oder unmittelbar nach derselben angebracht werden. Im Streitfälle entscheidet die Inspektion der Markthalle. 11) Wer die Auction durch Lärmen, Streit oder Zwischenrufe stört, wird durch die AussichtSbeamten auS dem Versteigerungslocal entfernt. Leipzig, den 14. Mai 1891. Ter Rath der Ltadt Leipzig. -Or Georgt. Ltndner. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen in den §§. 35 und 37 des Gesetzes von« 1. Tecember 1864, die Ausübung der Jagd bett, haben wir die Forstbeamten angewieien, Diejenigen, welche ihre Hunde aus städtischem Jagdgebiete, einschltetzlich de» Rosenthale», revieren lassen, zur Anzeige zu bringen, unbeaussichtiglr und im Aussuchen oder Versolgen de« Wilde» begriffen« Hunde aber zu tödtcn. Wir sprechen hierbei die Erwartung auS, daß di« Eigenthümer von Hunden in ihrem eigenen Interesse diese Anordnung nicht un- beachtet lassen und dadurch zur Schonung des olle Besucher der städtischen Waldungen erfreuenden, neuerer Zeit sehr zurückgegaa- genen Rehstand«- init beitragen werden. Leipzig, den 19. Mai 1891. Tcr Rath der Ltadt Lettzria. K». K1L6. Vr. Georgt. Ass. L. Bekanntmachung, betreffe«» dt« Zulassung von Verkaussvermtttleru in der städtischen Markthalle. Indem wir nachstehend die Bedingungen für die Zulassung von BerkausSvermittiern in der am 27. dieieS Monats zu eröffnenden städtischen Markthalle bekannt geben, bemerken wir über hie Stellung und Thätigkeit der Berkaussvermittler noch Folgende-: Tie Ausgabe derselben soll hauptsächlich dann bestehen, daß sie im Aufträge und für Rechnung von Producenten und Händlern, welche den hiesigen Lebeiismiltelmarkt beschicken, Maaren in der Markthalle in größeren Posten freihändig oder im Wege der Ver- steigern»« verkaufen. Die Berkaussvermittler sind von unS zum Betrieb« der erwähnte» Vermittlungsgeschäfte in der Markthalle ermächtigt, aber weder ver eidigt noch überhaupt städtische Beamte. Ihr Geschäftsbetrieb ist an die erwähnten Bedingungen und die sonstigen etwa noch zu erlassenden Vorschriften gebunden. Die in ß. 1 unter » der Bedingungen bezeichnet« Eaution dient in erster Linie zu Sicherstellung der MietbSansprüche der Stadt. Bis aus Weiteres sind nur zwei VerkausSvcrniittler zugciasseo und zwar die Herren Job» Lchellong »nd Bruno von Hanstctn. Dieselben benutze» zu ihren Geschäften di« ihnen miethwetse überlassenen Comptoirs und Lagerräume in der Markthalle. Leipzig, am 17. Mai 1691. Ter Rath der Ltadt Leipzig. vr. Georgi. Lindner. Bedingungen für die Zulassung der städtischen Berkaussvermittler für den Großhandel in der städtischen Markthalle »n Leipzig (nur verbindlich zwischen der Stadtgemeinde Leipzig einerseits und den BerkausSvermittiern audererjeils). Al» städtische Berkaussvermittler für den Großhandel der Markt- hallt werden Personen in beschränkter Zahl unter folgenden Be- dingungen zugelassen. Der Berkaussvermittler verpflichtet sich: ». eine Lantton von 10000.4t bei der Depositencaffe de» Raths der Stadt Leipzig zu hiiiterlegen, welche zur Sicherheit für die pünktliche Erfüllung der seitens de« VerkaufsvermittlerS der Stadtgemeinde gegenüber einacgangcnen Verpflichtungen haften. Sofern die Stadtgemeinde wegen ihrer Ansprüche befriedigt ist, kann dieselbe, wenn sie es für angemessen er achtet, Ansprüchen Dritter aus dieser Eaution Genüge leisten; d. für die Ucberlassung der zum Geschäftsbetriebe erforder lichen Räume einen Miethsbrtrag laut besonderen Vertrage» zu zahlen; o. auf Verlangen '/«*/<> Provision de» buchmäßig ermittelten Umsatzes, deren Leistung bis auf Weitere- nicht gesordert wird, jedoch für später Vorbehalten bleibt, zu zahlen; L. kaufmännisch« Bücher zu führen und jederzeit die von der Verwaltung verlangte wahrheitsgetreu« Auskunft, unter Bor- legung der Bücher und Correspondenz, zu geben; o. die an ihn zuin Verkauf eingehenden Waaren ohne Verzug in Empfang zu nehmen und auf ihre Qualität zu prüfen; L den Einsender unter allen Umständen umgehend vom Eingang und Befund zu benachrichtige»; x. den Verkauf möglichst schnell zu bewirken und unmittelbar nach demselben die Sendung mit dem Einsender abzurechnen und zu begleiche»; fi. keinen Detailverkauf in den Geschäftsräumen der Verkaufs- Vermittler zu betreiben; . l. das Maximum der Verkaufsprovisionssätze der Verwaltung niitzuthcilen und außer denselben keine Gebühren irgend ^ welcher Art (außer haaren Auslagen), weder vom Verkäufer noch vom Käufer, zu erhebe», es sei denn, daß er mit dem betreffenden Committentcn in dieser Beziehung ein besondere- Abkommen getroffen hätte; lc. alle Verordnungen und Anordnungen der Behörden nnb der Verwaltung der Markthalle zu befolgen; I. für peinlichste Sauberkeit in den Geschäftsräumen zu sorgen; w. bei der Auswahl und der Annahme des ArbeiterperjonalS mit der nöthigen Vorsicht zu Werke zu gehen; n. der Verwaltung gewissenhaft die erzielten Preise für die Ver- werthung im amtlichen Marktberichte anzugeben; o. keine von den amtlichen Marktpreisnotirungen abweichenden Berichte zu veröffentlichen; p. sich nur des Titels: ..Städtischer Berkaussvermittler" ohne leben weiteren Zusatz zu bedienen. 8. 2. Den städtischen VerkaufSvermittlcrn ist gestattet, in den ihnen überwiesenen Geschäftsräumen die ihnen zum Verkauf übersandten oder eingelteserten Lebensmittel in Engrosposten zu ver steigern, deren Minimalmengeu die Markchallen-Jnspectiou fest stellt und veröffentlicht. Ferner wird bestimmt: ». in benachbarten VersteigerungSständen dürfen nicht gleichzeitig zwei Versteigerungen stattfinden. Die Inhaber haben sich daher über die Auctionszeit vor der Bekanntmachung der Auction zu einigen, oder, wo die Einigung nicht stattsand, die Ent- schcidung der Jnspection der Markthalle einzuholen; b. die Versteigerungen sind in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt zu machen. Der Beginn ist durch ein Glocken zeichen anzuzeiyen; e. die usanccinäßige Besichtigung der Waare ist den Kauf lustigen vor Beginn der angezciaten Versteigerung gestattet; ck. über di« Versteigerung ist von dem Berkaufsvermittler ein Buch zu führen, aus welchem Name und Wohnort des Eigcnthümers der versteigerten Waare, Tag ihres Eingangs, Gattung und Menge der Post, Stunde der Versteigerung, der erzielte Preis und Namen und Wohnung des Käufers zu ersehen ist; 0. der Berkaussvermittler darf die Waarenposten mit einer Mindestforderung einsetzen und dieselben nur dann zurück- ziehen, wenn sich kein Käufer dazu findet; 5. die Versteigerung eines WaarenpostcnS beginnt durch Ausruf unter möglichst genauer Bezeichnung der Menge oder des Gewicht- und der Qualität der Waare; ß. der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf de» Höchst gebots. Bei Doppelgeboten entscheidet der Berkaussvermittler oder dessen Vertreter; k. dem Meistbietenden ist sofort eine Notiz zu übergeben, welche den Namen des VerkaussvcrmittlerS, das Dalum, die Nummer de» Posten», die Bezeichnung der Waare nach Art und Menge und den Preis enthält; i. falls der Meistbietende die gekaufte Waare nicht pünctlich ab nimmt, oder nicht genügende Anzahlung erlegt, ist der Ver kauf-Vermittler berechtigt, die Waare für Rechnung und Gefahr deS Käufers auss Neue zu versteigern, und hastet der Letztere für etwaigen MindererlöS unter Verzicht aus etwaigen Mehrerlös. Die Abnahme der Waare hat innerhalb zwei Stunden nach beendeter Versteigerung stattzusindca; andernfalls wird dieselbe für Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert, beziehungsweise verkauft. Ic. Reclamationen sind nur bezüglich erheblicher Differenzen In der etwa angegebenen Menge und Stückzahl und dem Be- sund« zulässia und können nur berücksichtigt werden, wenn sie eatweder bei der Ueberuahme oder unmittelbar nach der selben angebracht werden. Im Streitfälle entscheidet die Jn spection der Markthalle; . . „ l. wer die Versteigerung durch Lärmen, Streit oder Zwischen rufe stört, wird durch dt« AufsichtSbeamte» auS dem Ve» steigerungelocal entfernt; w. diese Vorschriften sind für alle städtischen Verkauf-Vermittler verbtndiich. Ihr« Verletzung berechtigt die Markthallen- verwaitung, die Versteigerungen dem Bettessenden zu unter sagen. 8. 3. Der Verkauf-Vermittler darf außerhalb der Markthalle Geschäfte nicht machen, darf auch an einem am Platze bestehenden HandeiS- cschäsie als Inhaber oder Mitinhaber oder Angestellter nicht etheiligt sein. 8- 4. Di« «ui l» erwähnte Eaution wird in Werihpavieren hinterlegt, über deren Zulässigkeit der Rath der Stadt Leipzig zu entscheiden hat. Falls der Verkanssvcrmittler seinen durch den Vertrag und durch diese dcmseibcn beigeftigten Bedingungen gegen die Stadt- geim'ind« übernommenen ZahlmigSverpstichtungeil nicht pünctlich nach kommt, so ist der Rath der Stadt Leipzig bejugt, ohne Weiteres den Betrag auS der Eaution zu entnehme», bezw. Effecten in Höhe der ^orderung durch einen Makler zum TagescourS versilbern zu lassen. n jedem Falle hat der BerkaufSvermiltier die angegriffene Cantion innerhalb 8 Tagen nach erhaltener Aufforderung wieder aus die Höhe von 10000 zu ergänzen. Die Eaution wird erst drei Monate nach etwaigem Ausscheiden des VeckausSvermittlers an denselben zurückgezahlt, falls bis dahin kein« Ansprüche au dieselbe geltend gemacht worden sind. 8. 5. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt den Rath der Stadt Leipzig, jederzeit den Geschäftsbetrieb zu untersagen und die Geschäftsräume einzuziehen. Auch steht dem Rathe der Stadt Leipzig frei, sofern nach besten pflichtmäßigem Ermessen der Geschäftsbetrieb eines BerkausSver- mittler» der Entwickelung des MarklhallcnverkehrS schädigend ent- gcgcnwirkt, die Einstellung seines GejchäslsbetttebS und die Rück gewähr der Geschäftsräume mit 4 Wochen Frist zu fordern. 8. 6. Diese vorstehenden ZulassungSbedingungen trete» am Tage der Eröffnung der Markthalle in Kraft. Etwaige Abänderungen bleiben Vorbehalten. Bekanntmachung. Die Leuchtkraft des städtischen Leuchtgaje« betrug in der Zeit vom 11. bis 18 Mat d. I. ftn Arganbbrenner bei 2,5 Millimeter Druck und 150 Litern stündlichem Eonjum da- Ursache der Leucht kraft der deutschen Normalkerze von 50 Millimeter Flammenhühe. Da« specifijche Gewicht stellt sich im Mittel aus 0,451. Leipzig, am 19. Mai 1891. TrS Raths Trputattan zu den Gasanstalte«. Unbekannter Leichnam. Am 17. dies-» Monat-, früh ' ,5 Uhr, ist im Flntheanal in der Nähe der Kettenbrücke der Leichnam einer unl>«kannten Mannes- person ausgesuilden worden. Wir bitten um schleunige Mittheilung aller Wahrnehmungen, welche zur Ermittelung der Persönlichkeit de» Verstorbenen, besten Beschreibung hierunter ersichtlich ist, dienen können. Leipzig, den 19. Mai 1891. Tas Poltirt Riut der Ltadt Letz>;tg. In Stellvertretung: IV. 2845. I)r. Schmid. Ggmllr. Personenbeschreibung. Alter: ca. 30 Jahre. Statur: kräftig, 165 cm. Haare: dunkel blond. Nase: dick. Zähne: gut. Ban: rothblondcr Schnurrbart. Beiondere Kennzeichen: der linke Zeigefinger fehlt zur Hälfte. Kleidung und sonstige bei dem Leichnam Vorgefundene Effecte»: 1) Ein Taillcnrock, braun und schwarz gestreift. 2) Ein« Weste, grau mit bunten Blumen. 3) Eine Hose, dunkelgrau mit braunen Streifen, 4) Ein Paar kalblederne Zugstiefel. 5) Ein weißleinenes Hemd. 6) Ein Borhemd mit Stebkragen. 7) Ein blauer, weißgestreifter ShlipS. 81 Ein Paar graugestrcifte Gummi-Hosenträger. S) Ein Paar grauwollene Strümpfe. 10) Ein weißes Taschentuch, gez. L. 2. 1. 11) Ein Paar weißleinene Manschetten. 12) Ein Kamm, Bürste, Taschenmesser. 13) Eine Uhrkette. 14) Ein Paar Manschettenknöpfe (Perlmutter). 15) Ein Geldstück (2 Neu-Groschen). 16) Eine Shlipsnadel. 17) Ein kleiner Schlüssel. Die päpstliche Encyklika über die sociale Frage. AuS der telegraphischen Inhaltsangabe der Encyklika über die sociale Frage crgiebt sich klar und deutlich, daß auch nach der Auffassung deS Papste« die Hauptaufgaben bei Lösung der socialen Frage dem Staate zufallen. Er verlangt im Gcgenthcil die Mitarbeit des Staates zur Erfüllung der Pflichten, welche der Kirche den Arbeitern gegenüber obliegen. Der Staat soll dafür Sorge tragen, daß in den Werkstätten die Religion beachtet werde, das; in denselben Reinheit der Sitten herrsche und gegenseitige Gerechtigkeit obwalte, daß die Moralität durch die Berwcndung von Arbeitern beiderlei Geschlechts nicht geschädigt, daß die Arbeiter nicht über Gebühr angestrengt werden und daß die Arbeit nicht ge sundheitSschadlich oder dem Geschlecht deS Arbeiter« nicht an gepaßt sei. Alle diese Pflichten des Staates gegen die Arbeiter sind längst vor der Veröffentlichung der päpst lichen Encyklika anerkannt worden und baben bereits in Deutschland in der Novelle zur Gewerbeordnung Aus druck gefunden. Auch was über die Sonntagsruhe, über die Beilegung von Streitigkeiten durch gemischte Eollcgien, über Arbeiter-Vereine, Arbeiter-Versicherungen, Patronate und wenig übrig, um die Lösung der socialen Frage herbeizuführen Die Encyklika kommt trotzdem zu dem Schlüsse, daß nur die Religion das Ucbel gründlich heilen könne, und daß dem gemäß Bischöfe und Klerus die Nächstenliebe als Grundlage aller Tugenden lehren und in größtem Umfange üben mögen. Alle weitläufigen Auseinandersetzungen der Encyklika haben also keinen anderen Zweck, als die Grundlehre der christlichen Religion, daß die Nächstenliebe alle menschlichen Handlungen bestimmen müsse, von Neuem zum Bewußtsein Aller zu bringen. Da- ist sehr schön und gut, aber das ist ja gerade das Wesen deS SocialismuS, daß er die Nächstenliebe aus- hcbt und an ihre Stelle den unmöglichen Zustand der Gleich heit aller Menschen setzen will. Der SocialismuS stellt es zwar als den Triumph der Selbstlosigkeit hin, wenn an Stelle de» einzelnen Menschen mit seinen Wünschen und Hoffnungen, seinem Streben und der Anspannung aller Kräfte die Gesammtheit tritt, welche für Alle gleicher Weise sorgt, ' - ^ Nkk,- aber da- ist nicht da- Ziel der Nächstenliebe, sondern der höchste EgoiSmu», welcher dem in stumpfer Gleich giltigkeit und ohne jede Betbätiguna seiner natür lichen Anlagen und Fädigkeiten dabin dämmernden Wesen von menschlicher Gestalt das gleiche Recht zugestchcn will, wie dem thalkräftiacn, auf Entfaltung aller seiner guten Triebe bedachter Menschen. Leben ist Streben, wer nicht mehr strebt, lebt nickt mehr, und nur in der Verschiedenheit der äußeren Lebensstellung ist der Antrieb zur Entwickelung aller im Menschen schlummernden Kräft« gegeben. Man weise jedem Menscken die Möglichkeit eine» behaglichen Da sein« ohne eigene Anstrengung nach, und er wird Mir noch ver Sckatlen dessen sein, waS er ohne diese Aussicht wäre. Das Schlimmste an dieser Art des Dasein- ist eS aber, daß auch dem von der Natur mit außerordentlichen Gaben be glückten Sterblichen keine Gelegenheit gegeben ist, sich hervor» zutdun, sich zur Geltung zu bringen und seine Gaben der Gesammtkeit nutzbar zu machen. Schließlich ist eS doch der Neid der Leistung-unfähigen, der Ungeschickten und Unverständigen gegen die von der Natur bevorzugten Menschen, welcher der socialislischen Agitation die Grundlage gewährt. Es ist der Wunsch, sick mühelos in den Besitz aller der Annehmlichkeiten des Lebens zu setzen, welche der strebsame, tüchtige, talentvolle und that- kräflige Mensch zu erwerben in der Lage ist im Gegensatz zu dem, welcher aller dieser Vorzüge entbehrt. Man spricht immer von dem Gegensatz, in welchem Capital und Arbeit stehen, »nd doch ist dieser Gegensatz nur künstlich und theoretisch vor» banden. DaS Capital ist daS Ergebniß der Arbeit, nicht der jenigen Arbeit, welche im Laufe des Tage- durch Verwendung einer gewissen Stundenzahl zu mechaniscken Verrichtungen ge leistet wirb, sondern durch Anspannung der geistige» Kraft. ES kommt ja auch häufig genug vor, daß durch glückliche Um stände, welcke von menschlicher Berechnung unabhängig sind, die Lage vieler Menschen ohne ihr Verdienst und eigene Arbeit verbessert und auf eine ungeabnte Höhe gebracht wird. Aber ist nickt daS Streben aller Derer, weiche auf einen Lotteriegcwinn hoffen, genau derselben Art? Wollen sie nicht auch mühelos in die Claffe der Besitzenden eingerciht werden? Allerding» ist der SocialismuS unter der Herrschaft wahrer Religiosität unmöglich, aber die Religiosität ist Sache des Herzens, der menschlichen Empfindung, sic läßt sich nicht künstlich erzeugen, und selbst wenn Kirche und Schule während der Zeit der Schulpflicht einen Zwang auSüben, so ist dadurch kein wirklicher Erfv'a, sondern nur ein Scheinerfolg erreicht. Der Hauptsitz der Religiosität ist nicht die Schule oder die Kirche, sondern die Familie. Diese Religiosität wird nicht durch Sonnlagsrube oder durch Be- thätignng der Nächstenliebe durch Geistliche und Laien be fördert, sondern nur durch drn Geist, welcher die Zeitpcriode beherrscht. „Noth lehrt beten" ist ein alter wahrer Satz. So lange der SocialismuS sich fühlt und seine Schwingen auSbreitct, so lange ist keine Noth vorhanden, nur der Ucber- mlith kann Forderungen stellen wie die der allgemeinen Gleich heit, innerhalb deren auch der unfähige Müßiggänger, von der Gesammtheit getragen, sein gutes AuSkoiuiiic» sinvet. Die Kirche hat da« Mittel zur Dampfung dieses Uebermutbes »och nicht gefunden und wird eü auch nicht finden, denn solche Uebel können nicht durch Liebe, .sondern nur durch rücksichts lose Gewalt geheilt werden. Haben denn die Socialisten gegen die bestehenden staat lichen und gesellschaftlichen Einrichtungen etwa BrauseplNver und Rettigbonbons als Heilmittel in Bereitschaft? Sie gehen sehr radical zu Werke, sie wollen das Priväleigenthum und daS Erbrecht abschaffen. Der Papst sagt dazu: DaS Recht des PrivateigenthumS und das Erbrecht sind göttliche Rechte und die Grundlage des EigenthumS bildet die Arbeit. DaS ist vielleicht der werthvollste Satz der Encyklika, denn in der That ist die Grundlage deS EigenthumS die Arbeit. „WaS du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb eS, um cS zu be sitzen", sagt der Dichter. Der^rrcrbte Besch geht meist ver loren, wenn er nicht durch eigene Arbeit gestärkt und erweitert wird, auch Millionen zerfließen in Nichts, wenn Der, welcher sie zu verwalten hat, nur verbraucht, aber nicht- schafft. Die Kirche ist ein wichtiges Glied in der Reibe der menschlichen Einrichtungen, sie hat die Aufgabe, die Nichtig keit aller menschlichen Voraussicht und Erfindsamkeit gegen über der göttlichen Allmacht im Bewußtsein der Menschen lebendig zu erhalten, dagegen ist cS eine Verkennung der thatsächlichen Verhältnisse, wenn sich die Kirche die alleinige Fähigkeit anmaßt, die sociale Frage zu lösen. Diese Frage greift tief in alle menschlichen Verhältnisse ein, und ihre Lösung ist weniger Herzen«- als VerstandcSsache. Auf der einen Seite ist die Berücksichtigung der veränderten Her stellung der Bcdürfnißartikel, auf der andern die Abwehr gegen Zilmuthunacn erforderlick, welcke aus der Veränderung der wirthschaftlicken Verhältnisse daS Recht der mechanischen Arbeit auf Anpassung der Staats- und Gesellschaftsordnung an ihre Interessen herleitcn. Die Arbeiter sind nur ein Glied in der großen Kette der menschlichen Verhältnisse, sie haben sich dem Ganzen anzubcquemen, nicht umgekehrt. * Leipzig, 21. Mai. * Zu dem Düsseldorfer Aufenthalte deS Kaisers Wilhelm ll. erhält die „Freisinnige Zeitung" von dort nachträglich folgende Mittheilung: „Es waren dem Kaiser mehrere Exemplare des Gedichtes vom Grasen Westarp in den Wagen geworfen worden. DaS Gedicht schließt bekannt lich mit der Aufforderung, der Kaiser möge zu Bismarck gehen, ihm die Hand reichen und ihn um Entschuldigung bitten wegen der Gewährung seines Abschiedsgesuches. Dieses Dorkommniß soll den Kaiser sehr verstimmt haben. In der That sei da« besonders ernste Verhalten des Kaisers während seiner Anwesenheit in Düsseldorf viel ausgefallen." Die „Freisinnige Zeitung" hat schon so viel zusammengclogen, daß wir glauben, daß auch das Vorstehende erfunden ist. * In Bestätigung der Nachricht, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten v. Maybach zwar seinen Wunsch zum Rücktritt zu erkennen gegeben habe, jedoch noch einige Zeit auf seinem Posten zu verweilen gedenke, hört die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" von vrrtrauenSwerther Seite, da« Rück trittsgesuch sei nunmehr jedoch mit dem Vorbehalte geneh migt worden, daß der aus dem Amte scheidende Minister sein Ressort vor dem Landtage noch in den dasselbe betreffende» Angelegenheiten vertritt. I'I
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