Die gewaltigen gesellschaftlichen Umwälzungen unserer Tage haben dem Theater wieder die Möglichkeit gegeben, seine eigentliche Aufgabe zu erfüllen: Menschen zu bilden und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern. Das Theater muß seine Pforten den neuen Trägern unserer Kultur öffnen, den Massen des werktätigen Volkes! Das hundertjährige Meißner Stadttheater ist mit seinen veralteten Ein richtungen den Ansprüchen der neuen Zeit nicht mehr gewachsen. Seit langem wurde an eine Erneuerung gedacht, und nun wird der 100. Geburtstag des alten Rombergschen Theaterbaues zugleich auch sein Ende einleiten. Das Jahr 1951 bringt den Beginn einer auf vier Jahre berechneten gründlichen Erneuerung des gesamten Theaters. Der erste Abschnitt dieser Erneuerung, die Umgestaltung des Zuschauerraumes, konnte bereits in der unwahrscheinlich kurzen Zeit vom 8. Juli bis zum 15. September 1951 durchgeführt werden. Stadtbaumeister Georg 'Wolf, der die Pläne für die Umgestaltung schuf und auch den Bau selbst leitete, hat aus dem alten, gedrückten, düsteren, häßlich gewordenen Theaterraum eine lichte, festliche Halle mit prachtvoll großzügiger Linienführung gemacht. Die ungünstigen Logeneinbauten verschwanden, an Stelle der knarrenden, unbe quemen Stühle traten moderne Polstersitze, und jeder Platz des Theaters ge stattet jetzt ungehinderte Sicht auf die Bühne. Selbst die Bühnenverhältnisse konnten bereits verbessert werden, obwohl der Bühnenumbau erst für einen späteren Bauabschnitt vorgesehen ist. Inspizient und Beleuchter, die bisher die Bühne kaum übersehen konnten, haben nun ihren Platz vor der Bühne. Schein werfer konnten wirkungsvoller angebracht werden, und Rundhorizont und Vor hang sind erneuert worden. Meißen hat dadurch einen der schönsten unter den kleineren Theaterräumen Sachsens erhalten. Was hier Bauleitung und Arbeiter in einer unerhörten Arbeitsleistung geschaffen haben, wird stets zu den Denk würdigkeiten der Meißner Theatergeschichte gehören. Hoffen wir, daß unser Meißner Theater in der weiteren Entwicklung sich seiner Verpflichtung bewußt bleibt, mitzuhelfen bei der Gestaltung einer freien, im Frieden lebenden menschlichen Gemeinschaft.