3. Ein Vorwerk vor dem Frauentor, der sogenannte Komturhof, der noch manchem alten Zittauer bekannt sein wird und erst 1902 abgerissen wurde, um der Aufbahrungshalle des Friedhofs Platz zu machen, mit etwa 100 Scheffel Ackerland, einem Stück Acker in Eckartsberg, Viehweiden, Wiesen, Teichen und einem Garten. Noch jetzt erinnern die Namen Komturstraße, Komturwiesen, Komturwinkel an diesen Besitz. 4. An Zinseinkünsten etwa 50 Schock Groschen jährlich, an Ge treidezehnt etwa 200 Scheffel, dazu 10 Stein Unschlitt, alles von Stadt und Stadtflur, dazu von den umliegenden Dörfern noch etwa 75 Schock Groschen Zins, die aber teilweise nicht wirklich einkamen. Die Stadt bezweifelte, wohl mit Recht, die Höhe der Zinseinkünfte und bezeichnte viele als uneinbringlich. 5. Von der Johanniskirche selbst, also Grund und Boden und Gebäude darauf, behauptete der Komtur ebenfalls, daß sie dem Orden gehöre, konnte das aber nicht beweisen, und die Stadt beanspruchte, daß sie der Gemeinde gehöre. Die Stadt hatte recht, denn schon lange vor der Reformation sind Kirchenväter nachzuweisen, die die Ver waltung des Gebäudes und des Kirchenvermögens haben, und der Umbau vom Ende des 15. Jahrhunderts wurde anscheinend vom Kirchenvermögen, nicht vom Orden bezahlt. Bemerkenswert ist aus dem Hin und Her der Verhandlungen, daß die Kommende überhaupt keine Urkunden mehr über Entstehung und Besitzrechte aus älterer Zeit hatte, denn sic kann keine urkundlichen Beweise für ihre Ansprüche liefern und beruft sich nur auf ein leider verlorenes Urbar (Register der Besitzungen und Einkünfte) vor 1429. Unklar ist weiter aus den Verhandlungen, wem die Ausstattung der Kirche und die Häuser der Kapläne, die heutigen Predigerhäuser in der Kirchgasse, gehören. Aber gerade das Schweigen über sie läßt vermuten, daß sie nicht zur Kommende gehörten, sondern städtischer Besitz waren. Besitz der Kirchgemeinde war auch die Frauenkirche, deren Kapläne zum Teil vom Komtur berufen wurden, denn sie wird in den Verkaufsverhandlungen nicht erwähnt. 6. Der Kommende gehörte schließlich noch die Pietanz, eine fromme Stiftung des 14. Jahrhunderts, die rechtlich selbständig war und nicht vom Komtur, sondern einem anderen Geistlichen des Ordens, dem Pietanziar, verwaltet wurde. Für die Einkünfte waren die Or densgeistlichen zu gewissen Gottesdiensten verpflichtet, erhielten aber auch dafür eine Aufbesserung ihrer Verpflegung. lieber das Ergebnis der Verhandlungen und die Auflösung der Kommende zu schreiben, ist hier nicht der Ort, das gehört in den Bei trag über die Reformation in Zittau. Der Leiter der Kommende war der Komtur, der meist gleichzeitig Pfarrer war. Die Reihe dieser fl