60 Jahre in großen Zügen kennen und seit dem Auftreten Luthers dann wieder Genaues wissen. Aber der Pfarrer von St. Johannis war nur der oberste Geist liche dieser Kirche, daneben gab es noch eine größere Anzahl anderer. Es hätte keinen Sinn, die Masse der Namen der Ordensgeistlichen und Kapläne hier anzuführen, zusammengestellt sei aber, was wir über ihre Zahl wissen. Nötig waren so viele Geistliche wegen der großen Zahl der Altäre in der Kirche, allerdings überstieg die Zahl der Geistlichen dieselbe noch. Schon oben habe ich angeführt, daß die Kirche außer dem Pfarrer 1373 noch 11 weitere Geistliche hatte. Dabei betrug die Zahl der Altäre damals wohl erst 7, denn 1381 stiftete der Bürger Hermann Crossen einen weiteren Altar und erst 1388 wurde von Papst Urban VIII. erlaubt, daß die Kirche mehr als 8 Altäre haben dürfe. 1396 stiftet dann der Bürger Kühnel Punse eine ewige Messe mit einer 13. Kaplausstelle. Dabei erfahren wir auch, daß dem Komtur mit unterstellt ist die Stelle eines Kaplans an der Frauen kirche, so daß die Kommende 14 Geistliche hat. In den nächsten Jahrzehnten werden dann immer mehr neue Altarstiftungen gemacht. Das hat seinen Grund wohl darin, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse Zittaus sich stark gehoben hatten und die letzten kinderlosen Besitzer solches Reichtums in der frommen Stiftung eine gute Tat im Sinne der katholischen Anschauung sehen mußten. Es ist nicht anzunehmen, daß Stiftungen jetzt erst begannen, die Ablaßbriefe für die Johanniskirche, deren ältester vorhandener von 1291 stammt, beweisen, daß die Kirche schon immer zu Stiftungen anregte. Aber jetzt werden die Schenkungen einerseits größer, anderer seits unabhängiger. Es werden ganze Altaristenstellen gestiftet, aber das Patronatsrecht, also das Recht, einen Geistlichen für die An stellung auszuwählen, behält sich der Stifter für sich und seine Erben oder für den Rat der Stadt vor, so daß diese Altaristen unabhängiger vom Komtur und Pfarrer waren als die bisher angestellten Kapläne. In Prag im Archiv des Metropolitankapitels haben sich die Urkunden der Stiftungen gefunden für folgende neuen Altar- und Altaristen- stiftungen: 1381 von Hermann Crossen, 1415 von Dorothea verw. Gebil, 1419 von Wenzel v. Jglau, im selben Jahr von Peter Scheuffler, 1423 von Margaretha verw. Thomas, 1425 von Christoph Wilden stein, 1429 von Elisabeth verw. Geyselbrecht, 1430 von Margaretha verw. Thomas, 1468 von Paul Claus, 1469 von der Constabuley (Brüderschaft der Großbürger), 1485 von Peter Wiedemann. Alle Stiftungsurkunden nennen lange Reihen von Zinspflichtigen nament lich aus den Vorstädten von Zittau, die aber ihres Umfangs wegen hier nicht veröffentlicht werden können, obwohl sie für die Topographie Zittaus in alter Zeit und für die Familiengeschichte sehr wichtig sind.