ihm nicht zufrieden, doch es dauerte noch einige Jahre, bis er es 1545 wagte, Lorenz Heydenreich wieder zu berufen, und zwar als ersten Prediger an der Stadtpfarrkirche. Das bedeutete unstreitig den Sieg der neuen Lehre an der St. Johanniskirche, aber noch nicht den Sieg des Luthertums in der Stadt und dem Bezirk um sie. Noch bestand die Kommende Zittau des katholisch gebliebenen Johanniterordens, und der Komtur weilte zeitweise in Zittau. Noch bestand auch das Kloster Oybin, das ja auch eine Nieder lassung in der Stadt hatte. Nicht nur dort, sondern anscheinend auch in den Vorstadtkirchen wurde weiter die Messe gelesen. Ja, da Zittau in geistlichen Dingen unter dem Erzbistum Prag stand, das natürlich in seinen Rechten von dem ebenfalls in Prag residierenden König Ferdinand geschützt wurde, vermied der Rat auch jeden Bruch diesem gegenüber. Aber das Erzbistum war seit über einem Jahrhundert ohne Haupt und wurde nur durch Stellvertreter geleitet. Das war natürlich seinem Ansehen nicht zuträglich. Als nun 1555 ein Vertreter des Vikars des Prager Erzbischofs nach Zittau kam, anscheinend um hier eine Kirchenvisitation zu halten, vermied der Rat als Kirchenpatron wieder den Bruch und wußte die Verhandlungen über dessen Ein sprüche gegen die Neuerungen in Zittau so lange hinzuziehen, bis der Abschluß des Augsburger Religionsfriedens ihm Entlastung verschaffte und die Weiterführung der Reformation in Zittau sicherte. Trotz dieses Vertrages setzten noch 1556 die Jesuiten, die zeitweilig das Kloster Ohbin übernommen hatten, die Geistlichen in Mittelherwigsdorf und Niederoderwitz ab, weil sie verheiratet waren. Der Rat mußte so vorsichtig handeln. Hatte doch Zittau 1547 nach dem schmalkaldischen Kriege die ganze Wucht der königlichen Un gnade zu spüren bekommen durch Entziehung der Privilegien, großer Teile des Stadtvermögens und Auflegung einer großen Geldstrafe sPönfall). Die Politik des Rates war zunächst darauf gerichtet, mög lichst viel von dem Verlorenen wiederzugewinnen. Erst als das in 15 Jahren, die auf den Pönfall gefolgt waren, gelungen war, ging der Rat von sich aus daran, für die inzwischen so gut wie völlig durchge drungene neue evangelische Lehre auch eine Form zu schaffen. Es geschah das durch die Ausarbeitung einer neuen Kirchenordnung von 1564. Sie ist etwas anders als die Landeskirchenordnungen der Resor- mationszeit,obwohl sie nicht nur für Zittau, sondern auch für die 24 und später 37Zittau gehörigen Dörfer und Dorfteile galt. Aber der katholische Landesherr, König Ferdinand, konnte in diesem Gebiet nicht oberster Bischof sein, wie es der Landesherr nach den evangelischen Landes kirchenordnungen wurde. Seine Rechte übernahm der Stadtrat, ähn lich wie es in den Reichsstädten geschah. Diese Besonderheit ist auch der Grund, daß es bis in die Neuzeit keine Superintendenten in