HEIDESTADT DAHLEN Dahlen, die südliche Eingangspforte in die Heide, kann schon auf ein recht beachtliches Alter zurückblicken. Obwohl es erst 1228 das Stadtrecht erhielt, ist es doch wesentlich älter. Erst malig wird es im Jahre 1188 in einer Urkunde Friedrich Barba rossas als Tollanum erwähnt, und seine Anfänge gehen sicherlich bis auf die Slawenzeit zurück, in der sich auf dem Dahlehoch ufer mehrere Siedlungen scharten. Wahrscheinlich ist der Ort Mitte des 12. Jahrhunderts aus diesen älteren Siedlungen zu sammengewachsen, wobei das slawische Dolen zweifellos die bedeutendste Stellung einnahm, denn es gab der Stadt den Namen; die Kolonistendörfer Wolffersdorf, Dittersdorf, Zissen und Gräfenhain wurden eingemeindet und leben heute noch in den Namen einzelner Stadtteile und Flurstücke fort. In der alten Stadt übte die oberste Gewalt stets der jeweilige Feudalherr aus, zu dessen Besitz die Stadt gehörte. Es gab deren im Laufe der Zeit sehr viele. Sie hemmten die Entwicklung der Stadt sehr stark durch die Lasten an Abgaben, die sie der Bürgerschaft auferlegten. Neben den geistlichen Herren (Hoch stift Naumburg und Kloster Riesa) ist vor allem die Familie von Schleinitz zu nennen; sie besaß Dahlen mit seinen damals etwa 800 Einwohnern von 1400 bis 1618. Die Abgaben, die sie ein zog, sind sehr sorgfältig in einem 45 Seiten starken Folianten, dem Erbbuch des Rittersitzes und Hauses Dahlen Anno 1610, verzeichnet; wir lesen darin: „Der Rath zu Dahlen gibt jährlich auf diesen Termin Walpurgis (30. April) von desselben Einkom men dem Erbherrn in Summa 11 neue Schock und 3 Groschen Stadtrente.“ Ähnliche Abgaben waren auch zu Michaelis und Martini zu leisten, obwohl dies vorerst nur die Steuern des Rates waren. Es mußte ferner das sogenannte Städtegcld entrichtet wer den. Im Erbbuch heißt es darüber: „In Jahrmärkten zu Dahlen gebührt das Stedtegeld, so auf offenem Markt gesammelt wird, dem Erbherrn allein, dasjenige, so auf dem Rathaus einkömmt,