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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189202077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18920207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18920207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-02
- Tag1892-02-07
- Monat1892-02
- Jahr1892
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1892
- Autor
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A-ormementSpreiS in der Haapterpedittoa oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus- gadeslellea abgeholt: vierteljährlich ^14.20, bei zweimaliger täglicher Zustellung ins vaus Vt 550. Durch die Post bezogen sur Teulschlaud und Oesterreich: viertel,ährlich 6.—. Direkte tägliche Krcuzbandstndung int Aullaud: monatlich ^ 8.—. Tie Morgen-Aasgabe erscheint täglich '/,7 Uhr, die Abead-Ausgab« Wochentag« 5 Uhr. Le-iriion und Lkpeditio«: Jahanne«,afir 8. Tie Spedition ist Wochentag« unnnterbrochea geäKaet von früh 8 bi» Abend« 7 Uhr. Filiale»: Ltta Klemm - Lartim. «Alfred H«hn). Uuiversitätaslrab« 4» Laut« Lisch». ll-thariaeastr. 14, pari, »nd KSaigsplatz 7. eimMr.TllgMaü Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. JnsertionSprei- Die 6 gespaltene Petitzeil« 20 Pfg. Reklamen unter dem Redacftoulstrich <4 ge- spalten) 50^, vor den Familieanachrichtea (ü gespalten) 40 Größere Echristen laut ilnserem Preis- verzeichnitz. Tabellarücher und Ziffrrasatz nach höherem Tarif. Srtra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung 60.—, mit Postbeförderung ^ 7V.—. ^nnahmeschlvß fir Inserate: Abend-Ausgab«: vormittag« 10 Uhr. Margeu-Bu«gabr: Nachmittag» «Uhr. Sonn« und Festtag» früh 9 Uhr. Bel den Filialen und Annabmestellea je eia« halb« Stund« früh». Inserate siad stet» an di« ErpaDtttva zu richte». Druck und Verlag von 2. Polz in Leipzig ^-«8. Tonntag den 7. Februar 1892. 8V. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittmach, «cn 1«. Februar 1892. Abends »'/, Uhr im Tttzmigssaale am Raschmarkte. Tagesordnung: 1. Reklamation eines Bürger» gegen seine Wahl al» Mitglied des Armendirectoriums, event. Ersatzwahl. II. Bericht des Bersaffung»ausschusses über die Eingabe des Vorstandes de» Verein» Leipziger lkausleute in der Angelegen- heit des »eugegründeten BeamtenconsmiwereinS. III. Bericht de» BauauSschusseS über: Conl» l5 „Vrunnenwesen", llonlo 25 ..Mühle» u»d Wehre" Pos. 1—6, Conto 30 „Markthalle" Anhang „Eckgcbäude Kurprinzstrage. Brüder- strotze" Pos. 5 und Conto 33 „Schauspielhäuser" Pos. 14 und 23 des Haushaltplancs auf da» Jahr 1892. IV. Bericht de» StistuugSauSschusse» Uber a. die SpecialbudgetS: „Beckerffche Stiftung". „Bicner'sche Stiftung" und „Mendc'jche Stiftungen für Blinde" mit Ausnahme von Grundstücks- Eapital-Conto Pos. 4 de» HaushaltplaneS aus das Jahr 1892, d. verschiedene Stiftunasrechnungen. V. Bericht des Lösch-, Bau-, Oekonomte- und Finanzausschusses über: Errichtung eine» Feuecwehrdevot« auf dem Grund stücke de» Dresdner Thorhause». Bekanntmachung. Die Mcfjbörse für die Lederindustrie in Höchster Oster- messe wird Dienstag, den 26. April dS. IS.» Nachmittag« van 2—L Uhr, im Saale der „Neuen Börse" hier abgehalten werden. Leipzig, Len 1. Februar 1892. Der Rath der Ltadt Leipzig. Ür. Georgt. Pücker. Bekanntmachung. Tie diesjährig« Ostermesse beginnt am 2. Mat und endigt mit dem 21. Mat. Während dieser 3 Wochen können all« in» und ausländischen Handelsleute, Fabrikanten und Gewerbtreibende ihre Maaren hier öffentlich feilbieten. Dach dars der Großhandel tn der bereit« üblichen Weise bereit» in der zn« «»«packen bestimmten V-rmacke vom SS. April an betriebe« werbe«. Da» Autpacken der Maaren ist den Inhabern der Metzlocal« in den Häusern ebenso wie den in Buden und auf Ständen feil« ballenden Verkäufern in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet. Zum Linpacken ist da» Offenhaltcn der Metzlocale in den Hausern auch in der Woche »ach der Zahlwoche erlaubt. Jede frühere Eröffnung, sowie jedes längere Offenhaltcn eines solchen VerkaufSIocales, ebenso das vorzeitige AllSpackrn an den Ständen und in den Buden wird, autzer der sofortigen Schliessung ledeSmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung mit einer G«ld>lras« dis zu 7!» ./i oder entsprechender Hast geahndet werden. Auswärtigen Spediteuren ist von der hauvtzollamtlichen Lösung de» Waarenvcrschlusses an bis Ende der Woche nach der Zahlwoche da» Speditionsgeschäft hier gestattet. Leipzig, den 1. Februar 1892. Der Rath der Stadt Leipzig. Or. Georgi. Pücker. LrennhoHauction. Montag, den 8. Februar d. I«., sollen im Aarstrevierc iionncwits von Vormittag« 9 Uhr an auf dem Mittelwaldschlage in Abth. 17» ca. IVO starke barte Abraumhauke«, - 80 starke Langhanfen und - 7V Wrbund Dornen unier den öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: im Streitholze au der ueueu Linie hinter der Ltadtwafferkunst bei Connewitz. Leipzig, am 1. Februar 1892. De» Rath« Forstdepntation. Nutzholz. Auclion. DonncrStag. den 1t. Februar d. I., sollen von Vor mittags 9 Uhr an aus dem diesjährigen Schlage im Rofenthale Nuhtzolzauction. Freitag, de» 12. Februar d. I».. sollcn von Vormittags 9 Uhr a» die ans bri» Mitlrlwaldichlage Abth. 17» im Lonnewitztr Nrvicre ausbcreitctcn Nutjtiiilzrr. als: ca. 34 Eichen-Klüste vo» 19 —NOcinMitIenst.u.2—ll,5mLäuge, 47 St. Eichen-Nutzklötzc v. 32—120 cm Mittenst. u. 2—10m Länge, 18 - Buchen- - -21-55 - -2-8 - 13 - Rüstern- - -29-69 - - » 4—lO » - 2 - Linden- - -33-39 - - - 6—8 » - 5 « Eschen- - -19-50 - » -5-10 - 33 « Ellern- « -26-45 - G - 8—14 - B 6 « Schirrhülzer und -13 * B »4 « * 1400 - Fichtenstangen - 2—7 - Untenst. -S-5 - - 52 Halnbuchen-Klötze - 2l Ahorn« - - 25—4? - 20—35 . - 2-8.5 - 2.5-7 75 Eschen« » « 20—48 . - 8—ll,5 60 Rüstern- - - 20-58 - - 3—11 39 Ellern- - - 17—4? - » - 4—12 4 Linden- « - 29—37 - - 4-5,5 sowie 13k Eschen-, 10 Rüstern- und 3 Ahorn-Lchirrhölzer, unter den bei der Auktion össcnllich ausvättgenden Bedingungen und der Üblichen Anzahlung an Ork und Stelle meistbietend ver kauft werden. Zusammenkunft: aus Le», Mittelwaldschlage an der neuen Linie hinter der Stadtwasserkunsi bei Connewitz. Leipzig, am 2. Februar 1892. Des Rath» Forstdcpittatton. Bekanntmachung. 2 3 10 80 8 5 3 38 durch Herrn Friedens richter Kohlmann, Leipzig-Reudnitz, Im Monat Januar b». 2«. gingen an freiwilligen Gaben bet uns «in; 5 ^l> — ^ Sühn» in Sachen H. T. . - P. '/. M. - - - W. /. R. - - - M. /. «. - - - W. /. K. - - - R. /. P. von der Firma F. Otto Reichert hier, Sammlung am Telephon, vo» Herrn L. Fr. überwiesenes Fundgeid, Gebühre» de« Herrn Rechtsanwalt 1». W. in Sachen W. ). Fr. durch Herrn Rechtsanwalt Burcka« II, von Herrn W. R. infolge einer Wette zwischen W. »nd Th., Sühn« in Sachen D. '/- K., Ertrag deS Automaten Merkur im CasS Bauer, « » - im Panorama, » » » » Krystall-Palast, durch Hern, B. Busch hier, Sühne in Sachen W. D. F. O. R. durch Herrn Rechtsanwalt Hosmann, Sühne in Sachen der Firma B. «r kl. '/. R. Sch., 24 60 55 30 10 40 K 10 8 1 k SO IS IO 5 3 176 19 Summa; ferner sind durch Herrn FriedenSrichterFreyer dem 19. Armendistrict überwiesen worden: 1 50 Sühne in Sachen H. u. N. C. R. N-, 5 - — - - » - CFG. '/. L- F. 6 50 Summa, worüber hierdurch dankend quittirt wird. Leipzig, den 4. Februar 1892. Las Armciiamt. Hentschel. Schicker. lpril 1802 ab unter den bet der Buction öffentlich aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend ver laust werden. Zusauimenknnst: an der Lkibnizbrücke am Rosenthal. Leipzig, am 8. Februar 1892. De« Rath» Forftbepntatio«. Bekanntmachung. Die im LazarethhauShalt tn der Zeit vom 1. April 1892 bis Sud« Marz 1898 auikommendcn kuchrnabfäile, als Spülicht, ttariosseischalen und iknochen, sowie di« Brobreste und abgr- legene» Ltrohsackiülluilgen tollen unter den hier zur Einsicht und Unterschrift ausliegenden Bedingungen für da« Meistgebot ver- geben werden. Verschloffene Angebote mit dem vermerke: „küchrnabfälle" sind bis 18. bsS. Mt«., Borm. 10 Uhr portofrei anher ein- zusenden. Leipzig, den 7. Februar 1892. königltche» Garnisonlazareth. Bekanntmachung. Die Lieferung der im Etatrjahre 1892 93 benöthigten Ber- vllcgung-gegensiände, al»; ungefähr 15000 ü« Brod, 4000 k« -emniel, 6!*X) Icxr trockene Gemüt«. Kaffee, Mehl und Salz, 600 ü« Vuller, 10 000 I Milch, 200 Schock Eier, 9260 ü« Fleischwaaren, 15000 I Braunbier und 3000 Fl. Lagerbier, soll unter den im -eichäftSzimmer Nr. 43 des hieügen Sarnisonlazor-ths zur Einsicht und Unterschrift autlieaenden Bedingungen in Submission vergeben werden, verschloffene, mit der Aufschrift: „Submission ans Naturalien- liescrung" versehene Offerten sind bi« zum Eröffnung«termln, den 1». dir. Mt»., vorm. lO Uhr. portofrei hierher »in,»senden. Leipzig, den 7. Februar 1892. klntgltchr« Garntsvnlazarrth. Bathskeller-Berpachtung. Die hiesige Ralhskellcrwirthschast soll vvm 1. As anderweil verpachtet werden. Die Pachtbedingungen liegen in unserer Kanzlei zur Einsicht aus und werden gegen eine Gebühr von 1 abschriftlich zugestellt. Diejenigen, welche sich um die Pachtung bewerben wollen, werden ersucht, spätestens bi» zum 15. Februar 1802 ihre Gebote schriftlich bei uns rinzureichen und sich über ihre Person sowie Zahlung»- und Leistungsfähigkeit auSznweisen. Grotzenhain, am 23. Januar 1892. Der Ltadtrath. Herrmann, Bürgermeister. Bekanntmachung des Leipziger Brivatschullehreroereins, Ausnahme von Schülern und Schülerinnen brtr. Im Auftrag de» vorgenannten Verein» ersuchen die Unterzeichneten, die ihren Schule» Ostern 1892 zuzusührenben Kinder ge- sälligst bi« 15. Februar aniurlve» zu woUen. Tic im Verein vertretenen Knaben- und Mädchenschulen ent- sprechen den städtischen Real- und höheren Mädchenschulen und sind autzerdcin mit Elementarclassen verbunden, in welche nach den grsctz- lichen Bestimmungen Kinder ausgenommen werden, die vor dem 1. Juli da« 6. Jahr vollendet haben. Die Mädchenschule» haben Einrichtung und Lehrziel der öffent lichen höheren Mädchenschulen; sie sind also, mit Einsch'uß der Elementarclassen, zehnclassig. Die berechtigte» Knabe»,chulrn führen ihre Zöglinge vom Beginn des schulpflichtigen Alters bis zu der durch da« Gesetz vom 15. Febr. 1884 für di« öffentlichen und privaten Realschulen vor- geschriebenc» Reifeprüfung, so datz ein Knabe bei normalen Anlagen bereits im vollendeten 15. Lebensjahr eine abgeschlossene Schulbildung und den Besitz des FreiwilligenzeugnisseS erlangen kann ; zugleich bereiten sie für die entsprechenden Liassen der öffentlichen höheren Lehranstalten vor. Jni Interesse der Einheitlichkeit der Bildung, zur Erleichterung der Lern- und Lehrarbcit »nd zur schnellen und sicheren Erreichung der Schulziele ist es wünschenswertk, das, auch dcr Privatkchule die Kinder möglichst mit Beginn dra schulpflichtigen Alters zugeführt werden. — Tie Unterzeichneten sind zur Entgegen- nahm« von Anmeldungen und zur Lrtheilung jeder gewünschten Auskunft täglich iautzer Sonntag») zwischen 11 und '/>1 Uhr bereit. Dir. I)r. 8. Barth, Berechtigt« Realschule mit Elementarclassen (Ouerstrahe 19). Dir. W. Metz iTeichmann'sche Schule, Mädchenabtheilung), Höker» Mädchenschule mit Scminarclaffen (UniversitätSstratze 26). Fervsprechstelle Nr. 2059. Dir. vr. Roth (Teichmann sche Schule, Knabenabtheilung), Be rechtigt« Reallchule mit Progvmnasial- und Elementarclassen (Ecke, der Universität«- und Schillerstratze). Fernsprechstelle Nr. 2059. Dir. vr. Wille« Smttt, Smitt'sch« Höhere Töchterschule (An der Pleiße 4). Dir. vr. Schuster, Fünsclassige Realschule mit Progymnasium (Kleine Burggaffe 6). Dir. O. Toller» Berechtigt« Realschule (Lentralstratze k). Der Erlaß -es Prinzen Georg vor der Ludgetcommisßon -es Reichstages. Tie Budgetcommission de» Reichstage» bat vorgestern den Antrag Gröber und Genossen mit t6 gegen 10 Stimmen angenommen. Der Antrag lautet: Ter NeichStaa wolle be schließen, den Reichskanzler zu ersuchen: l) dir Militairstraf proceßordnung baldigst einer Reform namentlich i» dcr Richtung einer größeren Oesientlichkeit de» Bersabren« zu »ntcrwcrsc», 2) die Bestimmungen über daö Beschwerderecht der Militair- pcrsonc», nanienllich in dcr Richtung einer Ürleichtcrung dieses Beschwerderechts einer Revision zu unterziehe», 3) anf die Pflege religiöse» Sinnes unter den Angehörigen des Heeres, sowie im gesammlcn Volksleben, insbesondere bei der Erziehung dcr Jugend tlmnlichst hinzuwirke». Der weiter- gebcnke Antrag Bnl>l Rechter, welcher die Einführung der Dcfsenllichkeit und Mündlichkcil de» HauplvcrsahrcnS und die Sländigkcit der Mililairgcrichle verlangt, wurde mit 16 gegen tu Stimme» abgelehnt. Wir lasse» die Frage, welcher von beiden Anträge» besser und zweckmäßiger erscheint, außer Betracht, in der Gnind- anschauuiig treffen beite zusammen, daß die Lftffcnllichkcit deS Verfahre»- an die Stelle des bisherigen geheimen Ber- ahrcn» trete und daß daS Beschwerderecht erleichtert werden müsse. DaS bedeutet zwar einen Bruch mit den bisher zeltenden Grundsätzen des Mililair-Strasprocesses, aber cS ist unzweiselhast, daß die Wirkung einer Bcrurthcilung wegen Soldaten»Mißhandlung dadurch wesentlich erhöht und da- Vertrauen der Soldaten auf den ihnen zur Seile lebenden gesetzlichen Schutz gegen Gewalt gestärkt werden würde. Dir Frage, ob die Di-ciplin unter dem öffent lichen verfahre» leiden würde, ist nach den damit in Bayern gemachten Erfahrungen zu verneinen. Eine andere Frage ist die, ob die Mißhandlungen durch daS ösfenlliche Bcrfahrcn verhindert oder doch auf AuSnahmesälle eingeschränkt werden können. Dafür scheint die Statistik der Ecldatcn-Mißband- lungeii in Bayer» nickt zu sprechen, denn diese weist viele »»d sehr schwere A»«schrril»nge» der Vorgesetzten gegen die Untergebenen auf. In den meisten Fällen werden ^juwidcr- handlungcii gegen die Gesetze dcr Menschlichkeit außergericht lich durch Rügen und Arrcststrasen abgemacht, und diese Thatsacke lenkt die Aufmerksamkeit auf die Bemerkungen, welche Prinz Georg in seiner Verfügung gemacht hat, in der Absicht, da» Nebel möglichst zu verhindern. Die Feldwebel ollen bei der Recruten-AuSbilduiiz zugezogr», Nachererciren öll nur von Officiereii angeordnet und auch von ihnen be aufsichtigt werden. Außerdem sollen Eavitulationen mit Untcrofficicre», die sich namhafter Mißhandlungen vo» Soldaten schuldig gemacht haben, nicht abgeschlossen werden. Hiermit sind die Grundlaa»» kür di« Besserung de» be stehenden Zustandes gegeben. «» kommt nicht sowohl darauf an. begangene Mißhandlungen zu bestrafen, al« ihre Begehung zu vermeiden, und in dieser Beziehung kann gewiß sehr viel geschehen. Oberst v. Schlicken hat eine der Hauptursachen de- UebelS angedcutet, indem er aus die Schwierigkeit binwiev, bei einzelnen Regimentern gute Unlerofsiciere zu bekommen. „Es mußten junge Untcrofficiere genommen werden, denen es au der nötbiaen Selbstbeherrschung fehlte." Durch mangelnde Selbstbeherrschung werden aber doch nur Mißhandlungen, welche die Folge von augenblicklicher Erregung sind, erklärt, nicht solche, welche in systematischen Quälereien bestehen, wie Änie- beugungen und Streckungen bis zur Ohnmacht des betreffenden Soldaten, wie sie mehrfach vorgekommcn sind. Derartige Dinge können nicht verborgen bleiben, sie gelangen auch ohne Beschwerde zur Kenntniß einer größeren Anzahl von Personen, und wenn die Ausbildnna der Recrutcn stet- streng über wacht wird, so ist schon dadurch unmenschlichen Miß kandlnngen vorgcbeugt. Da- sind zwar innere militairische Angelegenheiten, die aber doch öffentlich besvrochcn werden müssen, wenn sie zu schweren, im ganzen Volke empfundenen Mißständen führen. Trotz dcr Versügung de- Prinzen Georg erscheint die An nähme gerechtfertigt, daß die Mißhandlung von Soldaten durch ihre Vorgesetzten nur ausnahmsweise geschieht, denn die allgemein erreichte Stufe von Bildung und Gesittung verhindert die übermäßige Verbreitung de- UebelS. Die Schwierigkeit beruht hauptsächlich in der Gewöhnung unzu reichend gebildeter Leute, Maß zu halten in dcr Ausübung der ihnen eingeräumten Befugnisse. DaS Gcsübl, sich im Besitz einer gewissen Macktvollkommenbeit zu befinden, ist für Leute von geringer Bildung ein Reizmittel, diese Macht zu mißbrauchen. Wie oft sind wir Zeugen roher Miß handlungen von Pserden durch die Kutscher, von Hunde» durch die Eigentbümer. Die Rohheit macht auch vor dem zarten Kinde nicht Halt, und leider hört man oft genug davon, daß GewcrkS-Mcister und Gesellen die Lehrlinge i» unerhörter Weise mißhandeln. Erst neulich wurde berichtet, daß ein Schmiede-Geselle einen Lehrling mit einem gliibenkcn Eisen verbrannte, um ihm seine Eigenschaft als Vorgesetzter klar zu machen. Die Soldaten-Mißvandliing ist also keines wegs eine besondere Art der Unmenschlickkeit, sondern sie ist nur da- Kennzeichen einer Rohheit, der wir auch in kürzer lichen Verhältnissen auf Schritt und Tritt begegnen. Unser Zeitalter wird als übermäßig roh verschrieen, wir glauben mit Unrecht. WaS unserer Zeit mit Recht zum Vorwurf gemacht wird, ist die Verachtung dcr Autorität in jeglicher Gestalt. DaS ist aber nicht da- Zeichen von Roh heit der Empfindung, sondern von Ueberbebung über die Stufe, welche der jüngeren Generation als Grenze gesetzt ist. Die Verachlung dcr Autorität ist nur unter Verhältnissen möglich, in welcher die Bildung Gemeingut geworden ist. Der Procentsatz der de« Lesen- und Schreiben- Unkundigen ist in Deutschland fast aus dem Nullpunct angclangl. Daraus erklären sich viele Erscheinungen, die sonst nicht zu erklären wären, und au- dieser Veränderung de- allgemeinen Zustandes ergiebt sich auch da- militairische Verhält- niß. Schule und Heer sind heute die beiden einzigen Stellen, wo die Unterordnung de- Untergebenen unter den Vorgesetzten, de- Schüler- unter den Lehrer und de» gemeinen Soldaten unter die Untcrofficiere und Ossi eiere einen scharf bervortretenden Unterschied schaffen, in den übrigen LebenSäußerungen ist dieser Unterschied wenig zu spüren, und die Socialdemokratie sorgt dafür, daß er im bürgerlichen Leben mehr und mehr verschwindet. Es wäre nicht- dagegen einzuwendcn, wenn sich die Aender, n z der Verhältnisse in maßvoller Weise und unter Berücks chligung de» Bestehenden vollzöge. Da- ist aber nicht der Fall, die Umwandlung macht sich gewaltsam geltend, und diese Gewalt samkeit wirkt auch auf die militairischen Verhältnisse ein. Tie arunderschütternden Veränderungen unserer Zeit ge schehen so schnell und unvermittelt, daß die bestehenden Einrichtungen sich nickt im gleichen Zeitmaße durch neue ivecktiilsprechciike ersetzen lasse». DaS heutige Slrafreckt genügt de» Anforderungen schon seit Jahren nicht mekr, aber Gesetze sind nickt so leicht veränderte» Verhältnissen an- zupasicn, als diese selbst sich entwickeln Wir leiden heute an alle» Ecken und Enden unter der Unzulänglichkeit bestehender Einrichtungen, und diese UebergangSzcit wird noch eine sehr lange Tauer in Anspruch »cbme», weil wir u»S »litten in den Veränderungen befinden, welche erst zum Abschluß gediehe» sein müsse«, bevor wir a» eine auf Dauer berechnete ^ckasfnng von »cncu Einrichtungen herantrelen können. DaS Militairstrasrechi von beute bedarf der Acndcrung von Grund aus, wie es aber beschaffen sein muß, um den derechtiaten Anforderungen zu genügen, darüber besteht noch keine Klar beit. Dcr Kampf rwischen Ocfsentlickkeit und Heimlichkeit, zwischen schroffer Ablebnnng der Beschwerden der Unter gebenen gegen de» Vorgesetzte» und freie Bewegung in dieser Richtung ift nicht von heute auf morgen zu schlichten. * Bit Haftbarkeit der Auskunftsbureanr. v. <?. In Bezug aus dt« Haftbarkeit der Auikunstsbureaur bezw. ihrer Angestellte» für »rldeiti« falsche Auskunft hat da- preußische Kaiinnergcrtcht eine wichtige grundfiltzlich« Entscheidung gefällt, welcher fotgender Lhatbesiand zu Grunde liegt. Die Handlung J(affs) L. Sohn, welche lm Jahre 1887 dein Bcrein „Credilresorn," al» Mitglied belgetreten war, halte i»r Oktober 1889 über die Beiinögeiisvcrhaltnisse eines HandelsniannS Ksiefelack» zu Herzberg an der Elster Auskunft von dem Gcschäft»- südrer des Vereins Mforitz) tn Berlin verlangt und dabin erhalten, daß deS K. Mobiliar einen Werth von 4000 Vä repräjentire, daß ihm also ein Credit, wie angesragt, in Höhe von 500 »l ruhig gewählt werden könne. — Daraufhin eröffnet« die Zlrina dein K. «inen Credit vo» 500 .sl, woraus er aber 359 ,/c, die überhaupt nicht mehr beizutrclben waren, schuldig blieb. Für dielen Schaden machte nun die Firma ii» Wege der Klage de» Gefchästssüdrcr M. ersatzpflichtig, weil derselbe die Aus kunft in Ausübung seines Gewerbe» gegen Entgelt gegeben und Inhaber und alleiniger, für eigene Rechnung lianbslnder Geschäft«, sichrer de» betreffende» VuskunstSbureauverci»« sei, wo» schon daran» hervorgkdk, daß der Betrag für jede Au-kunst in seine Tasche fließ», und daß er, und nicht etwa der Verein die Geschäftsräume ge- iiiicthet habe. Er habe der Klägerin gegenüber selbst zugegeben, daß sein Vertrauensmann in Herzberg höchst unzuverlälsig ge« wesen sei und sich sogar vermuthen lasse, daß derselbe für Ertheilung einer guten Auskunft von K. Bezahlung erhalten habe. Beklagter Hab« sich deshalb auch zu einer geringen Ent schädigung bereit erklärt. — M. wandte dagegen «in, daß er lediglich Beamter bes Vereins sei, dessen Organisation dem zu Leipzig domi- cilirenden Berband-vorstande unterstehe, der auch die Correspo»- dentcn ernenne und auch ihm (M.) als Lorrespondenten für Herz berg die belr. Persönlichkeit, welche jene Auskunft crtheilte, an- gezcigt habe. Er «.M.i habe als Beamter correct gehandelt und müsse die Verantwortlichkeit ablehnen. Das Landgericht erkannte hieraus, indem cs ans die Frage der Passiv- legitimaiion gar nicht einging.aus anderenGesichlspuncten ausAbweliung dcr Klage. Da Beklagter — so wurde u. A. ausgcsührl — bei seiner Verniitlluiigsthäligseit keinen Verfloß gegen die Statuten begangen hat, so braucht er auch nicht für die iiiichligkeit dcr Auskunft eiu- zusiehen. Wenn er nun auch später die Unzuverlässigkeit des Herz- bcrgcr Vertrauensmannes anerkannt und sich zu einer geringen Entschädigung der Klägerin bereit erklärt haben sollte, so läßt sich daraus »och nicht folgern, daß er diese Unzuverlässigkeit schon gekannt habe, als er die qu. Auskunft bezog, daß er also ein Ver sehen aus sich geladen, für welches er haste.n müsse. Er mußte eben, jo lange ihm nicht das Gegentheil offenbar wurde, in dem vvm Vcreinsvorstande ciupsvhlcne» Vertrauensmann« eine vertrauen», würdige Person erblicken. Klägerin legte hiergegen Berufung ein, indem sie u. A. dem Beklagte» auch darüber einen Eid auserlegt wissen wollte, daß er die Unzuverlässigkeit des belr. Agenten vor dcr AuSkunslSertheilung nicht gekannt habe. DaS Kainmcrgericht ging nun, abweichend vom Vorderrichler, zunächst auf die Frage der Passivlegitimation ein und wie» die Klage aus dem Grunde zurück, weil ein unmittelbares Verhältnis zwischen den Parteien nicht bestanden habe, und der Beklagte als bloßer Stellvertreter oder Geschäftsführer des Berel»« nicht als passiv legitimirt und haftbar zu erachten sei. Ter ihm zugeschobcne Eid, daß er die Unzuverlässigkeit deS be treffenden Agenten vorher nicht gekannt, sei unzulässig, weil darin ei» Unheil enlhallen Ware. Dadurch könnte auch nicht der ToluS, sondern event. nur die Fahrlässigkeit des Beklagten scstgeslellt werden. Für diese Fahrlässigkeit würde aber nur dcr Verein hasten. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. (Anin. d. Rcf. Düse Entscheidung ist um so bcmcrkcnswcrlher, als bisher viele Gerichtshöfe sich sehr verschieden über die bezügliche Passivlegitimalion ausgesprochen und meist die Inhaber der AuSkunstsburcaux sür Fahrlässigkeiten ihrer Beamten nicht für haftbar erachtet habe». Bei den Exemplaren der vollständiger. Auflage der vorliegenden Nummer befindet sich eine Extrabeilage betr. Britskaften- Automat mit verstellbaren Tafeln und Zettelabrriß-Block re. (Brüderstraße 53). Mvzf L Lüliek ^bllieUunK IseipriK UsouwLrltt 20 v. 22. Vertretung kuufnrAnniseher Forderungen im In- und Auslände rv. -chinnnelpfeng, Auskunftei, Abth. II. Berlin IV., Charlotten-Straß« 23. (Programm auf Wunsch franco.) Hanilmrgrr Fabrikat, tmporttrte Havana und echte Manila in hervorragenden Qualitäten empfiehlt -i1ktnt»44« I» Ttgarrcn-Impvrt und Verlandt-Han«, varftitziätzchcn 1.
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