nicht zuletzt Amtswalter, die auf schulischem Gebiet zu arbeiten haben. Wir glauben auch, daß es eine geeignete Grund lage für Übungen in den amtlichen Arbeitsgemein schaften der Schulamtsanwärter bietet. Das Buch ist so aufgebaut und abgefaßt worden, daß es völlig selbständig neben unsrer früheren Ar beit verwendet werden kann. Es läßt sich aber eben so gut als Ergänzung des Buches von 1929 ansehen. Wer es in diesem Sinne gebrauchen will, wird durch besondere Hinweise im Buche unterstützt. Wir wünschen nichts mehr, als daß dieser Grund riß des neuen sächsischen Schulrechtes dazu bei tragen möchte, das Verständnis für die große geistige Bewegung unsrer Zeit in weiten Kreisen vermitteln zu helfen. Wem es gelungen ist, aus den neuen Ge setzen und Verordnungen auch den Geist zu be greifen, der gestaltend am Werke war, der wird dem Verstehen der nationalsozialistischen Bewegung selbst ein Stück näher gebracht worden sein. Zwickau und Meißen, am 10. September 1933. vr. Schröbler, Bezirksoberschulrat zu Zwickau I. Dr. Schmidt-Breitung, Regierungsrat an der Amtshauptmannschaft Meißen. Abkürzungen. Bdg. — Verordnung. (1933, 15) heißt: Verordnungsblatt des Ministeriums für Volksbildung, Jahrgang 19 33, Seite 15. (SVBl.) — Sächsisches Berwaltungsblatt. (SGBl.) — Sächsisches Gesetzblatt. (RGBl.) — Reichsgesetzblatt Teil I. * S. — verweist auf die Seiten in dem 1929 im gleichen Verlag erschienenen Buch der Verfasser „Sach sens Volks- und Berufsschulwesen".