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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1891
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1891-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18911022019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1891102201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1891102201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-10
- Tag1891-10-22
- Monat1891-10
- Jahr1891
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Bemerkungen, die Art und Weise der Beteiligung an der Sächsischen Benlenversicherungs-Anstalt zu Dresden betreffend. NeUritlsfäßigtett. Akterruaälivel». chinkagen. ^olkeinkagen. Stückeinkagen. Erfüllung der Stück einlage» durck Aent.ngutfckrift. Aackzalslungen aus Ktückeinlagen. Sammeljalsr. Eintrittsgeld. Zinsvergütungen- ^edc i» Teutscksiand (»ack Befinden anck in andern Ländern) wohnende Person kan» bcitreten. Ter EN- sundheitszustand der Beitrerenden kommt nickn i» Frage. Brim Beitritte ist die 'Vorlegung einer Eleburisurkunde iGeburtsschein. !ansschei» oder ei» anderes amtliches Zeugnis;) zum genauen Nachweise des Lebensalters ersotderlick,. Tic Bethciligung tan» erfolgen mit Poll- und stückeln lagen. Eine 'Pollcinlage betragt 666 Plark. solche 'Pollcinlage» sind in jedem Jahre in beliebig Anzahl für eine Person zulässig. Tie Rente beginnt vom I. Januar des aus die Einzahlung folgenden Sabres an zu lausen und endet erst nach dem !ode des Pcrsicherten mit Miaus des Sterbejahres, Es ivird also für das Einzahlungsjahr keine, dagegen für das Sterbejahr noch die volle Rente gewährt. Auster de» Pollcinlagen können Stückeinlagc» in vollen Markbeträgen gemacht werden für eine Person, welche im Laufe des betreffenden Kalenderjahres ein Lebensalter von >> bis mit 5(vollen) 0 ll Ui 21 26 6l 66 16 15 26 25 66 65 46 Jahren erreicht bez. erreicht hat I. Altersklasse, mit mindestens je 66 Mark II. Ill IV. V VI. VII. 48 6l 75 61 166 166 155 in jedem einzelnen Jahre ( nicht mehr als 6 Stück. / in jedem einzelnen Jahre ^ nicht mehr als 1 Stück. )in jedem einzelnen Jahre t nicht mehr als 5 Stück. lVIII. u. s. w. Höhere Beträge der einzelnen Stückeinlagcn sind nach Belieben gestattet. Ans eine Stückeinlagc wird die Rente zunächst nicht nnsgezahlt, sondern alljährlich der Stückeinlage nach ihrer jeweiligen Höhe »ach demselben Reniensatzc, den eine zu gleicher .4eit in derselben Altersklasse bewirkte Poll- einlage erhält, solange nach Art von Zinseszinsen zugeschlagen, bis die ursprüngliche Stückeinlage den Betrag einer Pollcinlage (606 Mark) erreicht hat. Tann beginnt die Auszahlung der Rente. Rach den gemachten Erfahrungen werden die, in den vorstehends angegebenen Mindestbekrägen bewirkten Slückeinlagen — ohne jede baare Nachzahlung, nur durch die Ren tcnzuschreibnng — ungefähr beim >6.—5 t. AlterSjahre der Bei sicherten sämmtlich zu Polleinlagen angewachsen sein und jede einzelne derselben wird dann alljährlich dieselbe volle Rente abwerfen, wie eine ursprüngliche, in demselben EinznhlungSjahre und in derselben Altersklasse bewirkte Pollcinlage. Tie Erfüllung der Slückeinlagen kann (aber must nichts durch baare Rachzahl»»gen beliebig be- schlcnnigk werden. Solche 'Nachzahlungen sind bis zum 46. Altersjahrc der Versicherten (später nur dann, wenn die Rente »och nicht mehr als 5"/« beträgt) in jedem Jahre in beliebigen vollen Markbeträgen oder auch als Er- füllungSzahlnng zulässig. Tie Nachzahlungen werden ebenso wie die ursprünglichen Einzahlungen voin nächste» 1. Januar an nach demselben Rentensätze verzinst, den die Stückeinlagc zur Zeit bereits erreicht hat und geniestt. Beitrittserklärungen und Einlagen, sowie Nachzahlungen werden alljährlich nur im sogenannten „Sammel jahre", d. i. vom l. Februar bis mit 36. November, angenommen. Für jede Poll- und jede Stückeinlagc ist als Beitrag zu den Verwaltungskosten ein Eintrittsgeld von 1,5« Mark zu entrichten. Bei Einlagen und Nachzahlungen, welche später als im Februar gemacht werden, sind ! c im März 6, Pfennig, im Jnni 1 V, Pfennig. im September 2Ns Pfennig c für je 1 Mark „ April * , „ „ Juli l^/z „ „ Tctober 2*/, „ ! Ein- oder Nach- ,, Mai 1 „ „ August 2 „ „ November 3 „ 1 zahlungsbetrag als Zinsvergütung zu entrichten. Im Februar ist keine Zinsvergütung zu erlegen. Sckluhkemerltnng. Tie für ein Mitglied ein- oder nachgczahltc» Summen werden in jedem Falle von der Anstalt zurückgeivährt, sei es als Rente an das lebende Mitglied oder als Kapital an die Hinterlassencn des verstorbene» Mitglieds. Ein eigentlicher Kapitalverlust ist somit ausgeschlossen und eS können im ungünstigsten Falle — bei frühzeitigem Ableben des Mitglieds — höchstens die Zinsen der eingezahlien Beträge verloren werde», während im günstigen Falle — bei längerer Lebensdauer —, ivie die von der Anstalt gewährten Jahrcsrcnten zeigen, sehr ansehnliche Erfolge erzielt werden können, wie solche bei gleicher Sicherheit durch andre Kapikalanlegung wohl kaum zu erreichen sein dürsten. Die Unterzeichnete Geschäftsstelle empfiehlt sich hiermit ergebenst zur Annahme von Beitrittserklärungen, sowie zu bereitwilliger Ertheilung etwa gewünschter weiterer Aus kunft und zu unentgeltlicher Verabreichung von Ltat Uten, Rcntentabetten und Bei trittsformularen. im October 1861. Mk-MMl^iG -es MMe» Aeilli'lllinssllimlW-MIUl pi MMil. H. Ii. Starke, Briihl 13. Truck von grrdtnanb rhomaß t» Treiben.
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