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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-23.1926
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192600006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19260000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 6, Juni
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DAS FACHSCHULWESEN IM BUCHDRUCKGEWERBE NUMMER 6 TYPOGRAPHISCHE MITTEILUNGEN JUNI 1926 GEWERBELEHRER-AUSBILDUNG IN BAYERN In Bayern ift die Angelegenheit der Gewerbelehreraus bildung noch im Fluffe. In München befleht ein Gewerbe- lehrerinftitut, das bisher Volksfchullehrer für die Tätig keit an gewerblichen Fortbildungsfchulen in der Provinz ausbildete. Für die Ausbildung der technifchen Lehrkräfte an den beruflich gegliederten Münchner Schulen war bisher fo gut wie keine Gelegenheit vorhanden, eine Prüfung konnte deshalb auch nicht verlangt werden. Die ftädtifche Schulverwaltung wählte eben von den aus der Praxis ihres Berufes kommenden Bewerbern auf Vorfchlag der ge werblichen Verbände die am geeignetften erfdieinenden Kräfte aus. Neuerdings wird nun verfucht, diefen Lehr kräften eine entfprechende Vorbildung zu vermitteln. Bereits im Juli des vorigen Jahres fand im bayerifchen Minifterium eine Befprechung ftatt, an der Vertreter des Kultusminifteriums, des Handelsminifteriums, der Hand werkskammer, des Städtetages fowie des Berufsfchul- verbandes und des Gewerbelehrerinftitutes teilnahmen. Eingehend wurde die Notwendigkeit der Ausbildung der Gewerbelehrer begründet. Unter Hinweis auf die Finanz lage wurde aber betont, daß vorläufig nur der Anfang gemacht werden kann nach den Vorfchlägen des Ober baurates Hofmann in München, wobei die Wünfche des Berufsfchulverbandes foviel wie möglich berückfichtigt werden follen. Die Vorfchläge über die Ausgeftaltung des ftaatlichen Gewerbelehrerinftitutes wurden als vorläufig einzig mög liche Regelung einftimmig angenommen. Da fich aber die Vorfchläge nur auf die Ausbildung von Gewerbelehrern erftrecken, wurde von einem Vertreter des Berufsfchul verbandes u. a. betont: »Für die Gewerbelehrerausbildung find, wo es zweckmäßig und möglich ift, die Vorlefungen und die Übungen der Hochfchulen auszunützen und die Stundenpläne entfprechend den Vorlefungsplänen an zupaffen. Zum Aufgabenkreis des Gewerbelehrerinftituts, wie er in Punkt I und 3 der nachfolgenden Vorfchläge ge kennzeichnet ift, gehört auch die Aufgabe, kurzfriftige pädagogifche Kurfe abzuhalten für jene technifchen Lehrer, die in einigen großem Städten mit der Erteilung des prak- tifchen Werkftättenunterrichtes betraut find.« Einhellig wurde diefen Anregungen zugeftimmt.Bezüglich des letzten Punktes wurde von dem Vorfitzenden und dem Leiter des Gewerbelehrerinftitutes die Notwendigkeit folcher pädagogifchen Kurfe anerkannt und betont, daß fie zu den Aufgaben des Gewerbelehrerinftitutes gehören. Eigens wurde vom Herrn Minifterialvertreter betont, daß es den Städten unbenommen bleibt, für praktifchen Unterricht und Spezialunterricht wie bisher Lehrkräfte zu gewinnen und anzuftellen, die fie zur Erteilung des Unterrichtes für geeignet halten. Dadurch, daß der Staat fich nun bereit findet, Lehrkräfte für Berufsfchulen heranzubilden, wird das Anftellungsrecht der Städte in keiner Weife gefchmälert. * * * Die vorläufigen Vorfchläge zur Ausbildung von Gewerbe lehrern find im Auszug folgende: Ausgeftaltung des ftaatlichen Gewerbelehrerinftituts in München Das ftaatliche Gewerbelehrerinftitut hat die Aufgabe: I. Die Lehrkräfte für den haupt- und nebenamtlichen Dienft an gewerblichen Berufsfortbildungsfchulen und Gewerbefchulen auszubilden. 2. Informationskurfe zu ver- anftalten für die Leiter von gewerblichen Fortbildungs fchulen. 3. Wiederholungs- und Ergänzungskurfe für hauptamtlich angeftellteLehrkräfte derBerufsfortbildungs- fchulen zu bilden. Diefe Kurfe erftrecken fich nur auf eine Gewerbegruppe. Eventuell können hier auch Kurfe in Betracht kommen für Lehrkräfte, welche an Volksfortbil- dungsfchulen einen Fachzeichenkurs zu führen haben.4.Die gewerblichen Berufsfortbildungsfchulen und Fachzeichen- kurfe derVolksfortbildungsfchulenmit zweckentfprechen- den Lehrmitteln durch Vermittlung des Inftitutes zu verforgen. Soll das Gewerbelehrerinftitut feine Aufgabe erfüllen, fo ift hierzu die Durchführung eines fyftematifchen Betriebes erforderlich. Dies fetzt voraus, daß die Perfonal- und Raumfrage gelöft wird. Zur Durchführung der Auf gabe (Ziffer I) ift zu unterfcheiden zwifchen Berufsfort bildungsfchulen mit gemilchten Berufsklaffen und folchen mit fachlicher Gliederung. Deshalb foll neben Händigen Kurfen für kleinere und mittlere Fortbildungsfchulen mit gemilchten Berufsklaffen fowie für fachlich gegliederte Fortbildungsfchulen nach Bedarf ein Kurfus mit 12 Teil nehmern mit einer Dauer von 4 Semeftern für fachlich gegliederte Berufsfortbildungsfchulen für fchmückende Gewerbe und die Nahrungsmittel- und Bekleidungs gewerbe geführt werden. Zu Ziffer 2. Informationskurfe für Leiter von gewerblichen Berufsfortbildungsfchulen. Sie finden nach Bedarf und Möglichkeit ftatt. Ihr Zweck ift, die Leiter der gewerblichen Berufsfortbildungsfchulen ver traut zu machen mit den Beftrebungen des Gewerbelehrer inftituts zur Hebung des Fortbildungsfchulunterrichtes. Befprechung undVorführung von Lehrgängen, Unterrichts mitteln. Organifationsfragen. Befprechung verwandter Berufsfchulen (Werkfchulen). Hinweis auf Literatur und empfehlenswerte Lehrmittel. Ziffer 3. Wiederholungs und Ergänzungskurfe für bereits hauptamtlich ange- ftellte Lehrkräfte der Berufsfortbildungsfchulen. Da eine ganze Anzahl folcher Lehrkräfte überhaupt keinerlei Ausbildung für das berufliche Berufsfchulwefen erhalten hat, find diefe Kurfe vordringlich. Um möglichft rafch die Lücken auszufüllen und anderfeits den Lehrkräften die Teilnahme leicht zu ermöglichen, foll die Dauer diefer Kurfe nur etwa 6 bis 8 Wochen betragen und nur eine Ge werbegruppe umfaffen. Teilnehmerzahl 16 als äußerfte Grenze. Bezüglich der Vorbildung der einzuberufenden Teilnehmer ift zu bemerken, daß zu den bisherigen Kurfen nur Lehrer zugeiaffen waren. Für die künftige Ausge ftaltung ift zu erwägen die Zulaffung von Bewerbern mit
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