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Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-23.1926
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-192600006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19260000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 11, November
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
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DAS FACHSCHULWESEN TM RUCHDRUCKGEWERBE NUMMERn TYP«'GRAPHISCHE MITTEILUNGEN NOVEMBER 1926 WER SOLL GEWERBELEHRER WERDEN? Die Frage der Gewerbelehrerausbildung bewegt weite Kreife des Wirtfchaftslebens. In den Körperfchaften der Arbeitnehmer fowohl wie der Arbeitgeber wird diefeFrage mit großer Aufmerkfamkeit verfolgt. Einige Körperfchaften nehmen zum Teil fcharf Stellung gegen die Verfuche der Behörden, Gewerbelehrer nur aus akademifch vorgebil deten Kreifen zuzulallen. So veröffentlichte vor einiger Zeit der Verband der Württembergifchen Metallinduflriellen eine Erklärung im »Stuttgarter Neuen Tagblatt«, der wir folgende Stellen entnehmen: »Die Frage der Ausbildung der Gewerbelehrer wird im Vorhand unfres Verbandes fchon feit längerer Zeit mit größter Sorge beobachtet. Es belleht völlige Übereinfiim- rrtung darüber, daß die in Württemberg von der Gewerbe- oberfchulbehörde zur Geltung gebrachten Bellrebungen, die Ausbildung der Gewerbelehrer auf das akademifche Studium überzuleiten, völlig verfehlt lind, da fie den Be- dürfnilfen der Indullrie auf dem Gebiete der Lehrlings ausbildung nicht entfprechen. Die Indullrie muß ausfchlag- gebenden Wert darauf legen, daß als Lehrer für gewerb lichen Fachunterricht nur Perfönlichkeiten angenommen werden, die über langjährige eigene Werkllattpraxis ver fügen, und zwar über eine Praxis, die nicht durch Kurfe in fchulmäßig aufgezogenen Werkflattbetrieben, fondern in verantwortlicher praktifcher Mitarbeit im Gewerbebetrieb gewonnen lind. Wenn feßgeßellt werden kann, daß die württembergifchen Ge werbefchulen bisher vielfach fehr gut gearbeitet haben, fo iß dies gerade darauf zurückzuführen, daß bisher in der Hauptfache zum Fachunterricht mittlere Techniker herangebildet worden waren, die eigene Er fahrung auf Grund längerer Betriebspraxis mitbrachten. Auch in den Werkfchulen, die von einer Reihe größerer Betriebe der Metallindußrie eingerichtet wurden, und deren Leißungen außer Zweifel flehen, hat dieErfahrung beßätigt, daß die durch eigene Werkßattätigkeit erworbene Praxis fich nicht durch akademifche Ausbildung und kurfusmäßige Praxisfchulung erfetzen läßt... AlsGewerbelehrerfürFach- unterricht eignet fich deshalb in erßer Linie der mittlere Techniker und in geeigneten Fällen, insbefondere für die Fachfchulung in gewilfen Handwerkszweigen, der Hand- werksmeißer. Die beße Schulung in Pädagogik iß unfers Erachtens wertlos, wenn die tatfächlichen Kenntniffe und eigene Erfahrung fehlen und wenn der Lehrling dann er kennt, daß der Fachlehrer felbß keineLehre imFach durch gemacht hat...« Für die Heranziehung des Fachmanns zum Gewerbelehrer tritt Dr.-Ing. h. c. Robert Bofch (Stuttgart) ebenfalls im »Stuttgarter Neuen Tagblatt» ein. Er behandelt zunächß amerikanifche Verhältniffe und unterfucht die große Frage, ob die englifch-amerikanifche Art der Ausbildung, die er die praktifche nennt, oder die deutfehe, die theo- retifche, den beßernErfolgbringt. In derEinzelanfertigung gibt er der deutfehen, in derMaffenfabrikation der englifch- amerikanifchen Methode den Vorzug. Er fährt dann fort: »Tatfache iß, daß wir in Europa an einer Überfchätzung der theoretifchen Ausbildung, der fogenannten ,wißen- fchaftlichen*, leiden und an einer Unterfchätzung der prak- tifchen, handwerksmäßigen. Es drückt lieh dies in allen Berufen aus, und wir fehen ja in Deutfchland z. B., daß Hüter der,reinen Wißenfchaft* mit Verachtung herabfehen auf diejenigen, die eine Wißen fchaft betreiben, die praktifch verwertbar iß. Dabei kommen aber diefe ,Wiflenfdiaftler‘ doch nicht darum herum, auch die Arzte als ebenbürtig anzuerkennen, obgleich deren Tätigkeit doch eine an gewandte Wißenfchaft iß, und obgleich die Wißenfchaft der Ärzte fehr häufig auch nur die Erkenntnis oder Er klärung von zuvor praktifch erprobten Heilmethoden iß. Würde es übrigens, nebenbei bemerkt, für einen Chirurgen, der einen gebrochenen Knochen zufammenfehraubt, nicht fehr gut fein, wenn er neben feiner wiflenfchaftlichen Aus bildung eineFeinmechanikerausbildung fein eigen nennen könnte? Hat nicht derOrthopäde Heffing ohne Hochfchul- examen Großartiges geleißet? Diefe Überfchätzung der Schulausbildung und des Schul wißen s nun macht, daß wir in Deutfchland an maß gebenden Stellen der Meinung find, daß ein nur hand werksmäßig Gebildeter als Beamter nicht brauchbar fei. Um den Einwurf von vornherein zu widerlegen, daß die in der Revolution Beamte Gewordenen den Beweis für die Richtigkeit diefer Meinung geben, will ich der Voll- ftändigkeit halber bemerken, daß natürlich aus den ver- fchiedenßen Gründen auch viel Ungeeignete zu Beamten gemacht wurden, daß aber trotzdem doch manche fehr Gutes geleißet haben ohne fchulmäßige Fachausbildung. Das ,Fach‘ allein tut es nicht, wie wir an manchem ,Fach- minißer* fchon erlebt haben. Die erwähnte Abneigung der Behörden, gegründet auf die allgemeine Unterfchätzung des Handwerkers, verbunden mit derTatfache, daß ein Menfch ohne Examen fchwierig eingegliedert werden kann in die Stufenleiter der Beamten, dürlte nun die Uriache fein, weshalb geeignete Handwerker gar nicht, oder vielleicht einmal nur ganz ausnahmsweife als Gewerbefchullehrer angeßellt werden. Diefer Brauch aber fleht in geradem Gegenfatz zu den Bedürfniffen des Gewerbes. Der Handwerker in allererßer Linie hat die für den Gewerbelehrer nötigeVorbildung und fleht einem handwerksmäßig Ausgebildeten mit der nötigen Über legenheit gegenüber. Nur der kann gewerblich ausbilden, der felbß gewerblich, handwerksmäßig ausgebildet iß. Wie foll jemand einen Schuhmacher gewerblich unter richten, der noch nie einen Schuh gemacht hat, oder einen Schloßer, wenn er noch nicht an einem Schraubßock ge- ßanden hat? Es iß eine vollßändige Verkennung der Be- dürfniße von Gewerbe und Indußrie, wenn die Oberfchul- behörde den Standpunkt einnimmt, daß für den Gewerbe lehrer in erßer Linie ein Pädagoge geeignet fei. Es war fchon von Gewerbefchulen die Rede als von,Anlernwerkßätten‘ für gewerbliche Facharbeiter. Diefe Kennzeichnung iß ganz falfch!,Angelernt* follen unfre jungen Handwerker in der Lehre werden; gelehrt dagegen follen fie in den Gewerbe fchulen werden, warum Teig in Gärung kommt, und zwar von einem, derTeig fchon felbß gemacht hat, weshalb es 327
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