Volltext Seite (XML)
mündliche Prüfung erft dann ab genommen wird/wenn dieprak- tifchen und die fchriftlichen Ar beiten als genügend anerkannt worden find. Im Anfchluß an die mündliche Prüfung wird das Er gebnis der gefamten Prüfung fehgehellt. Sind die Leiftungen in der mündlichen Prüfung un genügend, fo gilt die ganze Prü fung als nicht behänden. Ih fie behänden, dann erhält der Prüf ung ein Meiherdiplom, das von der Prüfungskommifhon unter zeichnet und von der Gewerbe kammer gehempelt ih. Ih die Prüfung nicht behänden, kann diefe vor Ablauf von fechs Mo naten nicht wiederholt werden. Mehr als zweimal wird kein Prüfling zur Prüfung zugeiaffen. Bei Wiederholung der Prüfung bleibt es dem Prüfungsausfchuß überlaffen, die ganze Prüfung noch einmal abzunehmen oder nur den Teil, den der PrüfUng nicht behänd. Rücktritt von der Prüfung ih nur möglich, folange die Kommifßon in die Beratung des mündlichenTeils noch nicht eingetreten ih. Der Rücktritt hat zur Folge, daß der Prüfling erh nach drei Monaten erneut zu- gelaffen wird.Mit dem Verleihen des Meiherdiploms wird zugleich die Berechtigung zum Anleiten von Lehrlingen erworben. Die praktifche Prüfung beheht in der handwerksmäßigen Ausführung von gewerblichen Arbeiten, wie he im Handwerk gewöhnlich Vorkommen. Der fchriftliche Teil fordert vom Prüfling ausreichende Kenntniffe in der Kohenberechnung und in Buch- und Rechnungsführung. Die Kenntnis der ein fachen Buchführung genügt. Der mündliche Teil erhreckt hch auf die notwendighen Fachkennt- niffe, auf Buch- und Rechnungsführung, die Grundfätze des Wechfelrechts, auf die allgemeinen Behimmungen der Gewerbeordnung, der Arbeiterverhcherungsgefetze fowie auf die fonhigen Gefetze und Verordnungen, die mit dem Gewerbebetrieb in Zufammenhang heben. Ferner auf Fragen über Rohhoffe, ihre Bearbeitung und Verarbeitung, ihre gute und fchlechte Befchaffenheit, über Preisbildung, Werkzeuge und Mafchinen. Einen Begriff davon, was alles verlangt wird, gibt der Bericht auf Seite 206 in diefem Hefte über die Schleßfchen Meiherkurfe an der Städtifchen Handwerker- und Kunhgewerbefchule zu Breslau. Die Praxis des Prüfungswefens zeigt uns, daß der praktifcheTeil derMeiherprüfung im Durchfchnitt von den Prüfungen ausreichend und genügend be händen wird, hingegen aber der kaufmännifche Teil leider fehr oft mangelhaft abfchneidet. Es giltalfo, in erher Linie fich mit diefemTeil befonders vertraut zu machen, wenn man nicht »durchrutfchen« will. Zu empfehlen ih es, daß noch mehr Ortsgruppen des Bildungsver bandes Meiherprüfungskurfe abhalten, wie fie fchon alljährlich hatt- finden. Die Kurfe zu befuchen, muß fich jeder felbh zur Pflicht machen. doc nodj In de £<f’n groten Pott ouü 0»artfuc. Dat Io all ount porige Jotyv »ejt, un feen een HUnfd) t>ett’t mel>r nuiggt. De $cu maPt dat l>itt, un de Dübel fielt Jltf den ganjen €*rapcn pull to Do0. ^0 de Dübel nu tolet* nog l>ett un upftaljn »lll, Pann t>e nldj, »eil |in 6uP, de fo dlrf »ordn 10 00'n uppufl 6»len0blo0, t»lfd)en Dlfd) un 6anP in den £niep Pamen 10. £>e fangt an to rementen un to toben; dat nütj all