01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1892
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1892-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18920727015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1892072701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1892072701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-07
- Tag1892-07-27
- Monat1892-07
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Obergeschoß, Hochbauamt, Zimmer Nr. 5 »inzureiche». Leipzig, am 22. Iull 1802. Lrr Rath der Stadt Lripzig. Ib 3232. 1>r. Tröndlin. Tonndorf. Die Inhaber der abhanden gekommenen Sparbücher Serie II Nr. 68387, 185170, 1S3 84» und 2123N, sowie der Inhaber des gleichfalls als verloren angezeigten OuillungSschcineS unserer 3. An» nahmestelle über da» Sparbuch Serie 11 Nr. 5291 werden hier durch ausgefordert, sich damit binnen drei Monaten und längstens am 28. October 1802 zur Nachweisung ihrer Rechte bez. zum Zwecke der Rückgabe gegen Belohnung bei nilterzcichneter Anstalt zu melde», widrigenfalls, der Sparcassenordnung gemäß, den angcmeldelc» Bcr- lustträgern nach erfolgter Beeidigung ihrer Anzeige «n Stelle der abhanden gekommenen Bücher, welche alsdann für »»gütig zu erklären sind, neue Bücher ausgestellt werde», bez. das kiiigelicferte Buch auch ohne Rückgabe des alsdann gleichfalls für ungillig zu erklären den Ouittungsscheines ausgchändigt werden wird. Leipzig, den 25. Juli 1802. Die Verwaltung vcs Leihhauses n»S der Sparkasse. DaS für Anna Martha Magnh» aus Dresden ausgestellte Dienst buch, ck. ck. Leipzig, den 3. April 1800, ist derselben abhanden ge kommen und im Ausfindungssalle anher abzuliesern. Leipzig, den 23. Juli 1802. Las Polizeiamt der Stadt Leipzig. m. 3500. Bretschneider. M. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen Ende jedes akademischen Halbjahres zu haltenden Revision der Universitäts-Bibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher au« derselben entliehen haben, aufge- fordert, diese am 28. Juli, SO. Juli und 1. August gegen Zurückgabe der Empfangsbescheinigungen abzuliesern. Die Ablieferung wird in der Weise zu geschehen haben, daß die- jenigen, deren Namen mit einem der Buchsiubcn X—U ansangcn, am 28. Juli, die, deren Namen mit einem der Buchstaben 0—k beginnen, am 30. Juli, und die Uebrigen am 1. August (früh zwischen IO—1 Uhrs abliefern. Alle übrigen Entleiher werden ausgcfordert, die an sie verliehenen Bücher am S.. 4. oder 5. August (während der gewöhnlichen Ocssuunasslunden) zurückzngeben. Während der Revisionszeit (28. Juli — 10. August incl.) können Bücher nicht ausgeliehen werben. Der Leseiaal ist während der selben nur Bormlllags Won 9—1 Uhr) geöffnet. Leipzig, den 25. Juli 1802. Tie rtrcction der Nntversitäts-Vibliothek. Lekanntmachung. Sonnabend, de» SO. J»It e., von Vormittags 10 Uhr an soll lm Geschäftszimmer des Proviantamtes Leipzig, Pleiß>.uburg, ThurmhauS 2. Stock, eine Partie Roggen- und Wrizrntleie, sowie Krhrmehl öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baar- zahlung versteigert werden. Leipzig, am 25. Juli 1892. Königliches Proviantamt. Die russischen Aktenstücke über Bulgarien. Obwohl daö „Journal de St. PöterSbourg" die von der „Swoboda" in Sofia veröffentlichte» Actenstücke über die russischen Stänke in Bulgarien als unecht bezeichnet bat, so ist dock die Form dieser Zurückweisung so oberflächlich und geringschätzig, als ob es fick um ein falsch gesetztes Nomina bandelte, so daß die Ablcugnung allgemein als Bestätigung der Richtigkeit aufgesaßt worden ist. UcbrigcnS müßte die Fälschung von einem sehr geschickten Urheber berrübrcn, wenn sie wirklich geschcben wäre, und dieser Urheber müßte in die auswärtige Politik Rußland« und ihre Behandlung sehr tief eingcweibl sein. Borläusig bat man alle Bcranlassuug, die Schriftstücke für eckt zu halten. Bon den Aclcnstückcn beanspruchen besonder« zwei di: allgemeine Aufmerksamkeit: daö chlffrirte Telegramm de« Chefs de« asiatischen Departement« an die kaiserliche Gesandt schaft in Bukarest vom lO. August 1887 und der geheime Brief desselben Absenders an die gleiche Adresse vom Tecember 1887 über die von Paniya für einen Anschlag auf den Prinzen Ferdinand von Coburg gestellten Bedingungen. In dem ersten Schriftstück wird der Prinz von Coburg in aller Form für vvgelfrei und alle Handlungen, welche ans seine Entfernung aus Bulgarien gerichtet sind, für gerichtlich nicht vcrfvlgbar erklärt. Daß die russische Regierung stet« in diesem Sinne gehandelt hat, war offenkundig, aber e« fehlte an einem directen Beweise dafür, daß diese« Verfahren amt lich anbefoblen und unterstützt wurde. In der Politik gicbt e« Lagen, welche energisches Handeln erfordern; wer einen bestimmten Zweck anstrebt, darf in der Wahl der Mittel nickt weichen Gefühlen gehorchen, aber wenn man zur Gewalt schreitet, dann muß es offen geschehen, der politische Meuchelmord ist nach den beute geltenden An schauungen unter allen Umständen verwerflich, er kann »ur »och bei Böllern Vorkommen, die nickt auf der Höbe der Bildung und Gesittung unserer Zeit stehen. Rußland stellt sich durch sein Berfahren gegen Bulgarien selbst da« Zeugniß sittlichen UnwerlheS au« und erklärt sich außerhalb des Völkerrechts. E« ist zwar nicht von der Ermordung des Prinzen von Coburg, sondern nur von seiner Entfernung an« Bulgarien in ven amtlichen Schriftstücken die Rede, aber wa« die amtlichen Schriftstücke verschweigen, wird durch Tbaten ergänzt, und diese bestehen in dem Schutz, den Rußland den Mördern Beltschew'S und Bulkowilsch'S an- gedechen läßt, sowie den Urhebern der Fortschaffuiig de« Fürsten Alexander au« Sofia. Eine Politik, die mit solchen Mitteln «rbeitet, ist «in Hohn auf die Eivilisation, sie sinket die Verachtung aller auf sittlichem Standpnncte stehenden Menschen und muß mit Entrüstung zurückgcwiesen werden. Tie russische Regierung kann unter solchen Umständen von den europäischen Staaten nicht als glcichwerlhig ange sehen werde», weil diese stcls der Anwendung gleicher Mittel von Seilen Rußlands gewärtig sein müssen. DaS ist eine sehr ernste Sacke, die wir schon wiederholt bei Besprechung der Prcccsse Bcltschcw, Bnlkowitsch und Panitza »„gedeutet haben, es bat sich aber noch nie zuvor die Gelegenheit geboten, der russischen Regierung mit Beweisen ihres Verfahrens auf den Leib zu rücke», die sich durch keine Ablcugnnng entkräften lassen, wie es hier der Fall ist. Europäische Staaten habe» der bulgarischen Regierung wieder holt aus Zweckmäßigkeits-Rücksichten angcratbcn, gegen Ver schwörer nicht die Todesstrafe voUstrccken zn lassen, aber das geschah auS freiem Antriebe und nicht unter dem Druck einer Verfügung der russischen Negierung, welche den gewählten Fürsten von Bulgarien für vogclfrci crtlärle. Leider besteht nicht der Grad von Einigkeit der übrigen europäischen Mächte, welcher »ölhig wäre, um Rußland durch gciueinsameS Vor gehen gegen seine aller Menschlichkeit und dem Völkerrecht Hohn sprechende Politik eine liefe Beschämung und verdiente Abfertigung zu bereiten; Rußland hat das Vorrecht, aus politischen Rücksichten den Meuchelmord z» fördern, während der Zar selbst fortdauernd vor nihilistischen Anschlägen in Acngstcn schwebt. Der Despotismus bat zwei Seiten, er hält die Iliitcrlhanen in steter Furcht und ist bemüht, den Rück schlag seiner Handlungsweise auf die eigene Existenz zu ver hindern. Ans der einen Seilt werde» Arincecorps zum Schutze des Zaren während einer Eisenbahnsahrt aufgebvtcn, auf der anderen wird der Herrscher eines Landes auf der Balkanhalbinsel für vvgelfrei erklärt. Ist da« nicht die grausamste Ironie auf den Despotismus? DaS Schreiben des Chefs des asiatischen Departement« de« russischen Auswärtigen Amis an den Gesandten in Bukarest, Hitrowo, bezüglich Paniya « ist «in wertbvollcS Zeugniß für die Frivolität, mit welcher so ernste Dinge von russocher amtlicher Stelle aus behandelt werken. Bon der Aufwiegelung Makedoniens will der Verfasser des Briefes nichts wissen, weil sie nur dazu dienen würde, den Einfluß Oesterrcich-UngaruS auf der Balkanhalbinsel zu erhöhe», denn dieser Macht würde die Besetzung Makedoniens im Fall eine« Aufruhrs daselbst übertragen werden, wie eS auch in ihrem Interesse liegen würde, den Prinzen von Eoburg anzuerkennen. Im Wunsche der russischen Regierung liegt eS nach diesem Schreibe», daß überhaupt kein neuer Fürst von Bulgarien gewählt und bestätigt wird, sondern daß Bulgarien durch einen Stellvertreter des Zaren unter Ausrechthaltung der bulgarischen Verfassung regiert wird. Dem Vernebnien nach haben die russischen Aktenstücke über Bulgarien nicht nur in diesem Lande, sondern auch in Serbien große Aufregung verursacht, sie haben z» der Wahrnehmung geführt, raß Rußland die Selbstständigkeit der Balkanslaatcii für nichts erachtet und statt deren die eigene Herrschaft auf der Halbinsel aufzurichten bcinnbt ist. Diese Einsicht kommt den Serben sehr spät, aber sic bat immerhin den Zweck, daß die übrigen Balkanstaaten zu der Frage veranlaßt werden, ob denn nicht die bulgarische Angelegenheit eine für die ganze Balkanhalbinsel geineinsame ist. Es hatte bisher immer den Anschein, als ob die russische Partei, welche in Rumänien unter Führung der Bojaren, in Bulgarien unter Zankow und NaboSIawow, in Serbien unter Ristiuch ihre Thäugleit entfaltete, eine selbstständige politische Partei wäre. Diese Annahme zeugte von voll ständiger Verkennung der Sachlage, denn eine Partei, die im Dienste und Aufträge Rußlands handelte, war schon aus diesem Grunde nickt selbstständig. Rußland bat ren Krieg im Jahre 1877 begonnen, um die gesainntte Balkan- balbinsel einschließlich KonstantinopelS zu erobern, eS hatte seine Kraft überschätzt und mußte fick deshalb mit einer Ab findung begnügen, die seinen Wünschen in keiner Weise ent sprach. Sciirem baden sich die Verhältnisse auf der Balkan- Halbinsel weiter zu Rußlands Ungunslen entwickelt, Bulgarien hat nabe;» seine Selbstständigkeit erkämpft, Rumänien bat trotz schwerer Hindernisse seinen Standpunct behauptet, selbst in Serbien gestalten sich die Tinge ungeachtet der Abdankung Milan'S und des Zwistes i» der königl. Familie nicht nach Wunsch, denn der junge König hegt Sympathie für den Kaiser von Lesterreich nnd zeigt Gaben, die ihn als Spicl- ball der russischen Despotie für ungeeignet erscheine» lasse». Rußland ist auf Schleichwege angewiesen, um seine Zwecke auf der Halbinsel zu erreichen, und diese Wege erweisen sich je länger desto mehr als verfehlt und zwecklos. Die Schlußfolgerungen, welche sich aus dieser Sachlage für die Gcsanimilage Europas ergeben, sind für den Ängen blick friedlicher Ratnr. nur leisten sic keine Gewähr für die Zukunft, es ist vielmehr mit Sicherheit anzunchinen, daß Rußland, sobald eS von der Cholera und dem Nolhstande befreit ist, in dem sich ein großer Theil des Reiches befindet, seine längst gehegten Pläne energisch weiter verfolgen wird. Die Frage, welche sich unwillkürlich darbietel, ist, ob den» der gegenwärtige Zustand des Niederganges nicht dazu be nutzt werden könnte, uni Bürgschaften für die Ausreckthaltuiiz veS Friedens zu erlangen, die später nur durch einen all gemeinen Krieg gewonnen werden können. * Deutsches Reich. 1. Leipzig, 27. Juli. Die Handwerkerfrage ist wieder lebhaft in Fluß gekommen, nachdem der Befähigungs nachweis vom Bnndcsralhe cnkgiltig abgclehnt worden ist. Hauptsächlich sind eS die Vorstände der Innungen »nd Jnnungsvcrbänte, die eine sehr rührige Tbätigkcit eniwickcln. Daß die Gewerbe augenblicklich thatsäcklich sehr darnieter- liegen, bedarf keines 'Nachweises, und die Ausgabe, Mittel und Wege zur Besserung dieser Sachlage zu finden, ist sicker keine leichte, weder für die Gewerbe, noch für die Regie rungen Erschwert wird sie noch durch viele Mitglieder des GewerbcslankeS, die c« für nlitzlicker erachten sich gegenseitig zu bekämpfen, als gemeinsame Wege zu gehen. Ein Fachblatt schrieb kürzlich: „Der Handwerkerstand verlangt von seinen Führern und seiner Presse alles, will aber für beide nichts thuu. Beide opfern Zeit und Nerven für daS allgemeine Wohl nnd ernten meisten« nur Gleichgiltigkeit, oft Undank und Klein- gciftcrei. DicZeitströiittttig wendet sich zn Gunsten des Handwerks. Aber nur das ganz fähige, in jeder Beziehung geistig srische Handwerk kan» neben der modernen Technik mit ihrem kapitalistischen Betriebe be stehen. DaS ist vollkommen richtig» und gerade der Kern punkt liegt in der vollendeten und künstlerischen Befähigung, die immer mehr und gerade von den Innungen gefördert werde» muß, wenn diese ihre Aufgabe zeitgemäß erfülle» wollen. Heute haben dir modernen Jnnnngen daS Lebr- lingSwcseii bereit« wesentlich gebessert, so daß «I» Lehrling Lehrling des Gewerbes sein muß und nicht mehr Lehrling im Haushalt der Frau Meisterin sein darf. Aber aus der Zeit der ungenügenden Ausbildung der Lehrlinge ist noch eine große Anzahl Meister vorhanden, welchen cs an der reckten Befähigung mangelt, und für diese sowobl, als auch für den strebsamen und sich ausschwingenden Gehilfen müssen Bildungsstätten im kunstgewerblichen Sinne von den Innungen geschaffen werden. Wird solchen Mängeln, deren es eine ganze Menge giebt, abgeholfen und etwas Greifbares geschaffen, so wird auch unzweifelhaft die Gleich giltigkeit verschwinden und ein endlicher thatsächlichcr Wiekcr- aufschwnna rer Gewerbe stattsindcn könne», nicht aber da durch, daß die Bestrebungen einzelner Befähigter eifersüchtig unterdrückt oder wenigsten« durch Gleichgiltigkeit lahm ge legt werden. 6. II. Berlin, 26. Juli. Bekanntlich bat daS Centrum schon längst sein Augenmerk daraus gerichtet, wie der social demokratisch en Fach verein Sbcwegung am wirksamsten zn begegnen sei. Die weitere Ausbildung der katbolischen Gcsellenvcrcine rcsp. Zergliederung in Fachvereinigungen gebt nur langsam vorwärts; zum Tbril liegt eS, abgesehen von anderen große» Schwierigkeiten, daran, daß die Vor sitzenden dieser Arbcilervereinianngen socialpolitisch noch nicht geschult sind. Um diesem Mangel abzubelfen und auch die jüngeren Geistlichen, SLyne von Arbeitgebern, Ingenieuren u. s. w in den Stand zu setzen, die focialdemokratischcn Agitatoren gehörig abzuferligen, wird der sehr rührige und geschickt geleitete Volksverein für das katholische Deutschland im September eine Reihe von socialpolitischen Vorlesungen in München-Gladbach veranstalten. Täglich sollen des Morgens drei Borträge von je einer Stunde abgebalten werden, während am Nachmittag bewährte WohlfahrtSeinrichtungen, Fabrikeinrichlungen, VereinS- häuser, Arbeiterwohnungen, HauShaltungSschulen u. s. w. be sucht werden sollen. Am Abend sollen dann in geselliger Vereinigung interessante einschlagende Fragen zur Erörterung gelangen. Für die Vorträge bat man die socialpolitischen Größen der Centrumspartei gewonnen; eine reichhaltige Bibliothek, welche vom Volksverein eingerichtet ist, siebt zur Ver fügung: andere Anstalten sind getroffen, um diese Vorträge und Curse so nutzbringend und lehrreich wie möglich zu gestalten ; kurzum, das Unternehmen ist so angelegt, daß von ihm daS Centrum in dem Kampfe gegen die Socialdemcckratie wesent liche Hilfe erwarten darf. In protestantischen Kreisen sollte man sich ein Beispiel an diesem Vorgehen des CentrumS nehmen, das freilich den großen Vortheil einer nach außen geschlossenen Masse bat. * Berlin, 26. Juli. (Telegramm.) Dem Vernehmen nach trifft der Kaiser morgen Abend um 9 Uhr mit Sonderzug in Spandau ein, begiebt sich direct zu Wasser nach dem Marmorpalais, bleibt daselbst bis zum 20. Juli und tritt alSdann die Reise nach England an, von welcher Se. Majestät am lO. August zurückerwartet wird. — Der „ReichSanzeiger" meldet heute: Die Ausbreitung der Cholera in Rußland veranlaßt die Regierung zur An ordnung verschiedener wichtiger Maßnahmen in der Richtung, welche bei dem Erlasse gegen die Cbolera vom 15. Juli >884 iiiiicgchalten wurde. Außerdem steht eine den neuesten Ergebnissen der Wissenschaft Rechnung tragende An leitung zur DeSinsection bei der Cholera unmittelbar vor der Vollendung und wird alsbald nebst der populären Be lehrung über das Wesen der Cholera und über das Verhalten während de« Herrschen« derselben veröffentlicht werden. — Wie der „Post" in einem Schreiben aus Kissingen bestätigt wird, lomnit der Fürst BiSmarck von Jena am Lviin- taz Abend auf den, Anhalter Bahnhof hier a», wird in Berlin übernachten und am folgenden Nachmittag seine Reise fortsctzen. Aus Kissingen wird ferner berichtet, daß Fürst Bismarck seine Reise um einige Tage verschoben bat. Der Fürst wird wahrscheinlich die angekündiate Deputation ans Lothringen noch empfangen. — Dem Vernehmen der „National-Zeitung" zufolge wäre von verschiedene» Bundes regierungen, darunter von einer der größten, auf die Anfrage hinsichtlich des Berliner WeltausstellungS- projectS ablehnender Bescheid erfolgt. Auch auS den Kreisen der Industriellen seien mehrfach ungünstige Antworten eingctroffen. — Zn der Bcralbnng betreffs der Aenderung und Er gänzung dcS Marken fchutz-GeseyeS, der vor einigen Wochen von der NeickSregierung veranlaßt wurde, waren ge laden sechs Industrielle und zwar je zwei aus der chemische» und Tabak-Industrie, je einer auS der Eisen-Industrie und einer a»S der Weinbranche, außervem je zwei RcicbSlagS- abgeordnete, Secrelaire von Handelskammern und RechlS- anwälte. — Eine Bestimmung der AuSführungSanweisung zur Ge- werbeordnungSnovelle war vielfach dahin verstanden worden, daß, nach tz. 13 l Alinea 2, wegen rechtswidriger Auflösung des ArbeilSvertrageö verwirkte Lobnbeträge ebenso zum Besten der Arbeiter verwendet werden müßten, wie solches be züglich der nach den Arbeitsordnungen verwirkten Strafgelder in tz. 134» Alinea 2 ausdrücklich bestimmt ist. In einem Er laffe de« Ministers für Hantel und Gewerbe vom 22. Juni wird jedoch diese Annahme als nicht gesetzlich begründet erklärt. Zwar sei die Bestimmung im tz. 13ld, Absatz l, Ziffer 5, »ach welcher die Arbeitsordnung über die Vcr- weiidung der verwirkten Lohnbeträge Beftimmung treffen müsse, auf daS Bestreben zurückzusühren, den Arbeitgebern nabe zu lege», die gedachten Beträge den für die Arbeiter bestehenden WoblfabriSeinrichtiingen zn überweisen, waS auch der Bericht der Reich«lag«commosion erkennen lasse. Indessen könne die Ausnabme einer entsprechenden Vorschrift in di« Arbeitsordnung auf Grund de« tz. 134 ff. a. a. O. gegen den Willen der Fabrikbesitzer nicht verlangt werden, und sind demgemäß die iintercn iilit der AliSfübrung der Gewerbeordnung beauftragten Behörden mit Anweisung versehen worden. — Di» Behauptung der „Germania" von ungewöhnlich hoben Honoraren, welche deutschen Gelehrten von jüdischer Seit« für tat »indische Gutachten auSarzahlt worden seien, veranlaßt jetzt, nachdem vor wenigen Tagen Professor Nöldccke in Ttraßburg eine Abwcbterklärung abgegeben hatte, auch den Wiener ReickSratbSabgeordiieten llr Kopp, de» Vertreter des Rabbiners Bloch in dessen Proceß gegen Prof. Rohling, zu folgender Feststellung: „Ich erkläre, duff Ich für eine Bertheldlanng weder IM 000 fl. verlangt, noch liOOOO fl. erhalten habe, daß Ich überhaupt nie zur Verantwortung gezogen wurde, daß ich »ie behauptete, 20000 fl. an zwei deutsche Professoren für ein Gutachten gezahlt zu haben. Ich kam nie i» die Lage, den Herren Professoren etwas zu geben, diefelben wurde» von bem k. k. Landesgcrichie Wien als Experten bestellt, und da sie keine österreichische» Staatsbeamten sind, somit nicht verhalten werden konnten, die Bestellung anzunehmen, so de- dangen sie sich ein Honorar, das mit Rücksicht aus die ebenso um- sängliche al» schwierige Arbeit (Uebersetzuiig und vielfache Erläu terung von 320 hebräffchen Texten und Beantwortung vieler Frage») äußerst bescheiden war »nd nur einen kleinen Vruch- lheit der behaupteten Summe betrug. Den geforderte« Be- trag mußte inein Client zu Gericht erlegen, und La« Honorar wurde vom Gericht den Herren nach geleisteter Arbeit elngefendet." — lieber die Bertheilung der Verbrechen aus die Wochentage hat der BczirlSanwalt Otto Lang in Zürich, übrigens ein eifriger Locialdemokrat, Untersuchungen angestellt, deren Resultat er kürzlich in einem Vorträge über „Alkoholgenuß n»d Verbrecher" (im Druck bei Timcken in Bremerbaven erschienen) mittheiltr. Um die Richtigkeit der Angaben Bacr'ö und Anderer, die eine große Steigerung der Criminalität durch den Genuß berauschender Getränke feststcllen, zu prüfen, hat Lang sälnintliche Anklagen der Bezirksanwaltschaft Zürich wegen Körperverletzung ober böswilliger Eigcnthum«- schädigung in den Jahren 1890 und 1891 daraufhin durch- geseben, an welchem Wochentage die straffälligen Handlungen be gangen sind. War die Theorie der Alkoholgegner richtig, so mußte sich ergeben, daß die meisten Vergehen zwischen Sonn abend Abend und Montag Abend Vorkommen, denn in dieser Zeit wird dem Alkohol ersahrungSmäßig am meisten geopfert. Folgende- stellte sich heraus: Dom Bezirksgericht Zürich sind 189l wegen Körperverletzung oder Theilnahme an einem Naufbandel 14 l Personen verurtheilt worden, davon hatten ihr Vergehen begangen 18 an einem Sonnabend, 60 an einem Sonntag, 22 an einem Montag, 25 an einem andern Tage, aber Nachts oder in Wirtbschaften, und nur ft 4 am Diens tag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag zur Tageszeit. DaS heißt, bei 125 von 141 Verurtheiltcn liegt die Vermutbung nahe, daß sie unter dem Einfluß von Getränken gestanden haben. Für die böswilligen Eigeiitblimssckätigunge» liegt die Sache ähnlich. 61 Personen wurden bestraft, davon begingen ihr Vergchkn 13 am Sonn abend, l5 am Sonntag, 7 am Montag, lO an den 4 übrigen Tagen, jedoch Nachts oder in Wirtbschaften, und nur 7 an den 4 alkoholfreieren Tagen zur Tageszeit. Lang knüpft an diese Miltheilunaen recht beherzigenswerthe Bemerkungen, die wir seinen politischen Gesinnungsgenossen wie Gegnern gleich mäßig zur Beachtung empfehlen möchten. * Wilhelmshaven, 26. Juli. (Telegramm.) Nach hier eingcgangcneu Nachrichten wird der Kaiser bereit« morgen früh 9 Uhr'aus der hiesigen Rhede rinlreffen. * Posen, 25. Juli. Die polnisch-ultramontane Begehrlichkeit bat, wie nicht anders zu erwarten war, durch die Umwandlung der Simultanschule in Glowno in eine coiifcssioncUc einen kräftigen Stachel empfangen. Die polnischen Blätter weisen bereits auf andere Simullanschulen hin, welche gleichfalls zu beseitigen seien, und im „Dzienn. Pozn." läßt sich eine Stimme vernehmen: „Man muß handeln, man muß pochen und pochen, bis geöffnet wird", und „eS muß geöffnet werden, denn wir verlangen nur Gerechtigkeit!" Ihr besonderes Augenmerk richten die Pole» aus die bedeutendste Simultanschule in der Umgegend von Posen, jene des etwa >2 000 Einwohner zählenden Dorfes Jersitz, und auf die Siiiiullanschule zu Gurtschin bei Posen, welche, wie die „Pos. Zlg." mittheilt, von beiläufig 450 Schulkindern verschiedener Confession und Nationalität besucht wird. ES unterrichteten an derselben in 6 Classen 6 Lehrer, davon 2 polnischer, 4 deutscher Nationalität, von letzteren 2 katbolischer, 2 evangelischer Confession; von der 4. Classe auswärts erballen die polnischen Kinder den Re ligionsunterricht in deutscher Sprache. Es war dort auf Grund deS bekannten Erlasse« des vorigen UnterricktS- ministerS auch polnischer Privat - Sprachunterricht eingeführt worden; doch bat, da dieser Unterricht mit Kosten verknüpft ist, das Interesse für denselben schon nachgelassen, so daß der Unterricht wegen mangelnder Geldmittel aufgehört hat. Es wird nun seitens der dortigen Polen dafür agitirt, daß eine polnische Volksversammlung berufen werde, welche eine Petition an die Regierung mit dein Gesuche um Aufbesserung der dortigen Schulverhältnisse unterzeichnen soll. Welcher Art diese Ausbesserung sein soll, läßt sich Wohl denken; als Endziel steht die Umgestaltung der Simultanschule in eine konfessionelle Schule vor Augen. * Aus Schlesien, 25. Juli. Der „Voss. Ztg." wird ge schrieben: Obwohl die Echtheit des von dem Neuroder Gast- wirthSverein im „Hausfreund" veröffentlichten Bescheides des Ministers des Innern betreffs de« Verkaufs von Speisen und Getränken über die Straße während der SonntagSrubezeit durch mehrfache Anfragen fest gestellt ist, weigert sich die Polizeivcrwaltung in Liegnitz, den dortigen Gastwirthen diesen Verkauf zu gestatten, und begründet diese Weigerung damit, daß eine derartige Be stimmung ihr amtlich nicht bekannt geworden sei, auch nicht allein vom Minister dcS Innern erlaffen werden könne, sondern zu ihrer Giltigkeit der Mituntersckrist de« Handel«- ministcrS und des CultuSminister« bedürfe. Da« an den Ncuroder GastwirtbSvcrein gerichtete Schreiben ist allerding« nur von dem Minister de« Innern unterzeichnet, und e« ist unter diesen Umständen nicht rätblich, von der Erlaubniß de« Minister« Gebrauch zu machen, da von den Gerichten die Giltigkeit de« Ministerialbrscheidr« kaum anerkannt werden dürft».
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