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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188607195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18860719
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18860719
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1886
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V 164, 19. Juli 1886. Nichtamtlicher Teil. 3839 (Eduard Trewendt, Verl.-Duciili. in Brcölau. st Schlesiens Vorzeit in Bild u. Schrift. 62. Bericht. (4. Bd. Nr. 18.) gr. 8°. (2 Bog.) In Komm. * 1. — Franz Val,len in Berlin. Jäckel, P., auch e. Wort zum deutschen Civil- prozcß. Eine Replik, gr. 8°. (53 S.) * 1. — Kurlbaum, K., die Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 nebst 1. Gesetz, betr. die Ge schäftsfähigkeit Minderjähriger u. die Auf hebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vom 12. Juli 1875. 2. Hinter legungsordnung. Vom 14. März 1879. Text-Ausg. 27. Ausl. 16°. <87 S.) Kart. * —. 50 L?tto Vieweg in Leipzig. st Kräutcr-Buch, das vorzügliche, od. die Haus- Apotheke. 16°. (72 S.) —. 50 Carl A. Vomhoff in Straßbnrg i. C. st Horning, W., Or. Balthasar Bebel, Professor der Theologie u. Münsterprediger zu Straß burg im 17. Jahrh. gr. 8°. (66 S.) * 1 50 L. Voß 8! Cic. i» Düss-ldors. Beiträge zur Geschichte d. Niederrheins, gr. 8°. (203 S.) * 4. — tz Wandcr-Licdcrbuch. Zusammengestellt s. die Wandervereine Aachen, Köln, Creseld, Elber feld, Düsseldorf u. f. 12°. (111 S.) Geb. 1. 50 Georg Weiß, Verlag in Heidelberg. Ikalik, 1., äis Kolliv.-en'li^I«:it clor ltoli^inii, s. Istrts 6ons8(i>ieo/. äsr Oariviiisobsii I-sbrs. Zr. 8°. (112 8.) * 2. — Gcorg Weis;, Verlag in Heidelberg ferner: 6r»nA, 1., äas ?roblsiri äsr dsrviüüsit. Oruoä^ÜAS s. I'lrüsiintuilitlleoris. Ar. 8". (207 8.) " 4. — Schcrrcr, H., Übersicht der vaterländischen deutschen Geschichtschreibung, gr. 8°. (95 S ) * 1. 80 Woerl S Scp.-Cto. in Wiir;burg. IVosrI'8 llsiötzlianädüolisr. b'äbrsr änrob 8aä XissinASn. 4. -Vnll. — ktorrlrsiiu. 16". (52 u. 16 8. in. Xartsn.) ä * —.50 A. Zimmer in Berlin. ä ^I'tli8, IV., IIanä-.VtIa8 sülllintlislisr nrsäivi- nisoü-xlrarinuosutiselisr Osvüobss. 7. -Voll., ninAsarlz. von li. v. Naz-sü. 23.—26. läst. 8°. (8. 217—258 in. Rak.) L * —. 60 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nnmmer znm ersten Male angekündigt sind. I. U. Kcrn s Verlag in Breslau. 35979 ! L. Schwann in Düsseldorf. 35984 > Bernhard Tauchnih in Leipzig. 35986 Imliiib, I.so, das xrsnü. 8l6iopel-6s8ol/.! General-Register zu Grotefend's Gesetz- i I'nvn, .lumsb, tbs bsii- ok tlis LASS, vorn 7. Närr 1822. 3. Xull. ^ gebungs-Material. Jahrg. 1876—85. Nichtamtlicher Teil. Der deutsche Buchhandel und sein Recht. (Schluß aus Nr. 160.) Alle bisherigen Versuche nahmen also, wie die geschichtliche Darstellung gezeigt hat, entweder ihre Zuflucht zu dem zu engen Gedanken einer Aufstellung von »Verträgen« oder sie gingen mit dem Plane einer mehr oder minder »autoritativen Usancenkodifikatiou« weit über das zu setzende Ziel hinaus. Seit dem im Vorigen als naturgemäß dargelegten Miß lingen der Versuche auf dem Felde der Handelsgewohnheiten hat sich nun der Börsenverein auf dem Gebiete des Rechtes in leb hafter Weise ausschließlich der Pflege der Nachdrucksgesetzgebung angenommen. Wohlbegründet bemerkt hierüber Schürmann (Ent wicklung S. 296): »Nach dieser Seite ist der Börsenverein mit einem Eifer, aber auch mit einer Einseitigkeit thätig gewesen, daß der Wunsch schwer zu unterdrücken ist, ein Teil der ge brachten Geldopfer wäre anderen Zwecken zu gute gekommen. Wir verkennen nicht das Verdienstliche der umfassenden Arbeiten, welche unter Beihilfe juristischer Autoritäten für die Ordnung der inländischen und internationalen Rechtsverhältnisse zu stände gekommen sind. Allein die Stellung des Vereins war bei der traditionellen Vernachlässigung der Verkehrskunde, sowohl nach der nächsten geschichtlichen Vergangenheit als nach den vorhan denen Verhältnissen, eine zu unselbständige und schwankende, um einerseits das nötige Licht über die entwickelte Materie ver breiten oder um sich auch nur dagegen sichern zu können, von der Jurisprudenz ins Schlepptau genommen zu werden. Zum Aufbau des modernen Urheberrechts mit seinen den deutschen Verkehrsprinzipien abholden Konsequenzen bedurfte es wahrlich nicht der Jahrzehnte hindurch fortgesetzten Thätigkeit und Opfer der Geschäftswelt. Der Einfluß des Börsenvereins würde wahr scheinlich durchgreifender gewesen sein, wenn er in der Lage ge wesen wäre, die Sache bei einem anderen Ende anzufassen. Von juristischer wie geschäftsmännischer Seite ist er schon vor länger als einer Generation darauf verwiesen worden, daß die wichtigste Aufgabe, welche seiner harre, die Aufklärung über die Rechts gewohnheiten der Geschäftswelt sei, diejenigen Normen also, woraus die ganze Eigenart unseres Buchhandels gegen den aus ländischen beruht: seine Organisationsfähigkeit und damit die außergewöhnlich starke Entwickelungsfähigkeit des Sortiments und Verlagshandels. Von dieser Materie würde man fast von selbst auf die Beziehungen zwischen Autoren und Verlegern ge führt und darauf ansmerksam geworden sein, daß die nämliche bedingte Auffassung von der Natur des Bücherverkehrs bei seinem nach kaufmännischen Begriffen unvollkommenen Waren objekt, welche der deutschen Geschäftswelt allerwärts im In- und Auslande die Wege ebnet, auch im deutschen Verlagsrecht und Rechtsschutz ihre gewohnheitsrechtlichen Anfänge hat, und mit der zusammenhängenden Darlegung dieser Verhältnisse nebst entspre chenden Streiflichtern auf ausländische Maximen und Zustände wäre dann wahrscheinlich eine bessere Direktive für den Ausbau der Nachdrucksgesetzgebung und der internationalen Verträge ge geben worden, als dies durch die voraussctzungslose Inangriff nahme von Gesetzentwürfen und deren Kommentierung geschehen konnte.« Der von vielen Seiten befürchtete teilweise Mißerfolg, den die »Berner Littcrarkonfcrcnz« erleben könnte, wenigstens, soweit es sich um das Zustandekommen eines Weltschutzvereins auf urheberrechtlichem Gebiete handelt, ist vielleicht und hoffentlich nur der Beginn einer gesunden und naturgemäß rückwärts gehenden Strömung, welcher, wie zu wünschen steht, wenn auch nicht in nächster Zeit, so doch in erster Reihe der für uns wirt schaftlich durchaus schädliche bisherige Schutz der Staatsverträge gegen Übersetzungen zum Opfer fallen dürste (vgl. gegen diesen besonders Schürmann, Entwicklung S. 271—278, ders., Magazin, Jahrg. 1874 S. 43. 44. 220). Der bekannte juristische Schrift steller und Staatsmann C. F. von Gerber konnte in der zweiten Ausgabe seiner gesammelten juristischen Abhandlungen (Jena 1878 S. 268) ein bereits früher gesprochenes Wort aus voller Über zeugung mit Recht wiederholen: »Überhaupt scheint es mir, daß 517*
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