Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189211205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18921120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18921120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1892
- Monat1892-11
- Tag1892-11-20
- Monat1892-11
- Jahr1892
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1892
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abonnementspreis I» der tzauptexpeditioa oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus ladestellen ab geholt: vierteljährlich ^I4.üO. bei zweimaliger täglicher Zustellung ins Haus 5.50. Durch die Post bezogen sür Deutschland und Oesterreich: vierlel>üdrlich 6.—. Directe tägliche Kreuzbandiendung tu- Ausland: monatlich 9.—. DieMorgen-AuSgabe erscheint täglich'/,? Uhr, die Abend-Aurgabe Wochentag- 5 Uhr. NeLartion und LrpeLitiou: JohanncSgaffe 8. Dle Erpedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis AbendS 7 Uhr. Filialen: Ott« Klemm « Sorttm. (Alfred Hahn), Univcrsiläts'traße 1, Louis Lösche, Katharinenstr. 14, part. und König-Platz 7. tMM TllgMM Anzeiger. Lrgan für Politik, Localgeschichte, Kandels- und Geschäftsverkehr. JnsertionSpreiG Die S gespaltene Petitzeile SS Pfg.^ Reclame» unter d«mRedactionSstrlch («« spalten) S0>4, vor den Familieana (S gespalten) 40^. Größere Schriften laut unserem Prri«- verzetchniß. Tabellarischer «ud Zlfferuja» «ach höherem Tarif. Eptra-Beilage« (gesalzt), »ur mV de, Morgen-Ausgabe, oha» Postbesörderuug SO.—, Mit Postbesörderuug ^ 70.—. Änuahmrschluß für Juserale: Abeud-AnSgab«: vormittag« 10 Uhr. Morgen- Ausgabe: Nachmittag» « Uh«. Sonn» uud Festtag« früh '/,S Uhr. vrl den Filiale» und Annahmestelle» je et»« halbe Stund« früher. Inserat« smd stet« a» dt» Expedition zu richte». Bruck »ud Verlag vou E. Pol« dt Loiphlt. 5S3. Sonntag den 20. November 1892. 88. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 23. November 1802, Abends 0', Uhr im Sitzungssaal,: am Naschmarkte. Tagesordnung: I. Bericht des Stiftungs- und bez. Finanzausschusses über ver- schieden« Stiftungsrechnungcn. II. Bericht des Stistungs- und Löschausschusses über: 'Ver mehrung der Feuermeldeslellen im städtische» Krankcnhause. HI. Bericht des Stistungs- und Oekonomie-Ausschusses über: ». Nachvcrwilliaung zu Post 10 Conto „Johannishospital" Anhang V des diesjährigen Haushaltplanes und Ausführung baulicher Reparaturen aus dem Gute Düsen, d. Ausführung baulicher Herstellungen und Beschaffung von Arbeiter- Wohnungen aus dem Gute Plaußig- IV. Bericht des Lösch-, Oekonomic- und Bauausschusses über die Vorlage, betreffend Ueberlassung des Platzes des alten Schlacht- Hofes an die Feuerwehr und event. Lösung des Verhältnisses zwischen Marstall und Feuerwehr, sowie Beschaffung eigener Pferde. V. Bericht des Oekonomieausschusscs über die Rcchtfcrtigiiiias- schrift der Tiefbauverwaltung, betreffend den Borwurf der Planlosigkeit bei Schleußenbautcn in L.-Plagwitz. VI. Bericht des Oekonomie- und Finanzausschusses über Her stellung des Vorplatzes vor dem Südsriedhofe. VII. Bericht des Finanzausschusses über: n. die Rechnung der Stadtbibliothek auf das Jahr 1891, d. die Abrechnung über den Schulneubau in Leipzig-Thonberg. Bekanntmachung. ' Zur Wiederbesetzung der im Stadtverordneten-Collcgium ») aus der (klaffe der „Unansässigcn" bereits erledigten 2 Stellen und d) durch das ordnungsgemäße Ausscheiden von 12 Mit gliedern dieses Collegiums aus der (klaffe der „An sässigen" und der gleichen Zahl aus der (klaffe der „Unansässigen" am 2. Januar 18S3 zur Erledigung kommenden Stellen ist die gesetzliche Neuwahl vorzunehmen. Gleichzeitig sind noch dem unterm 2. November 188? erlassenen und unterm 2. Mai 1888 durch das Königliche Ministerium des Innern bestätigten Nachtrage zu unserem Lrtsstatnte o) « Nescrvrmänncr, und zwar ebenfalls 3 ans der (klaffe der ansässigen und 3 aus der (klaffe der unansässigrn Bürger zu wählen. Die deshalb angesertigien Wahllisten liegen vom 21. November bis 4. Trccmbcr dieses Jahres im Ltädthause, Obstmarkt 3. III. Stock. Zimmer 131. und zwar Wochentags Bormittags von 8—1 und Nachmittags von 3 0 Uhr und Sonntags Bormittags von 8—12 llhr zur Einsicht aus. Abzüge der für jeden Wahlbezirk ausgestellten Liste können von einem später noch bekannt zu gebenden Tage an in den ebenfalls bekannt zu machende» Geschäslslocalcn inEmpiang genommen werden. Bis zum Ende des sicbcntcn Tages nach Bekanntmachung und Beginn der Auslegung, also bis mit Montag, dc» 28. Roveuibcr dicscS Jahre«, Nachmittags (i Uhr, steht jedem Betheiligten srci, gegen die Wahlliste bei dem Unter zeichneten Rathe schriftlich oder im Ltadlhause. Lbstmintt 3, III. Stock, Zimmer 148, zu Protokoll Einspruch zu erheben, über welchen dann bis zum Schlüsse der Liste, also bis zum 4. Tecember d. I., Entschließung gefaßt und dem Einsprcchcndcn eröffnet werden wird. Ten bis zum Schlüsse der Liste etwa noch nicht erledigten Ein sprüchen ist für die bevorstehende Wahl keine weitere Folge zu gebe», auch küiinc» Bürger, welche i» der geschloffenen Lifte nicht eingetragen sind, an Ser diesjährige» Wahl nicht ttzeil nehme». Hierbei bemerken wir jedoch, daß wir die nach dem 28. Oktober d. I., dem Tage der Feststellung der diesjährigen Wahlliste durch de» gemischten Wahlansschiisz, bis zum Schlüsse der Wahlliste verpflichteten Bürger auch ohne besondere» Antrag in einen Nachtrag zur Wahlliste aufnehmen lassen und die Namen derselben vor der Wahl öffentlich bekannt geben werden. Tic Wahl selbst ist unmittelbar. Jeder Absiimmcndc hat daher 12 ansässige »nd 14 nnansässige Bürger als Stadtverordnete, sowie (» Ncservemänncr und zwar 8 ans der Elaste der ansässigen und 3 aus der Classe der »»ansässigen Bürger zu wählen. Tie Ntservcmänncr sind auf dem Wahlzettcl unter beson derer Ueberschrist zu bezeichnen. Tie Wahl erfolgt durch Stimmzettel, welche bei der Abgabe un- rrössnet in ein verschlossenes Behäliniß einzulegen sind. * Auf denselben sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen Nichtwählbarer enthalte», sind dieselben ungiltig. Werden zu viel oder zu wenig Namen, also die Namen von mehr oder weniger an'ässigen »nd unansässigen Bürgern, als oben angegeben ist, aus einem Stimmzettel gesunden, so wird hier durch zwar die Giltigkeit desselben nicht ausgehoben, eS sind aber die letzten, aut dem Stimmzettel überzählig enthaltenen Namen als nicht vorhanden anzujehcn. Für die Abgabe der Stimmen bei der diesjährigen Wahl der Stadtverordneten ist durch den Nachtrag zu unserem Lrtsstatute vom 16. Juli 1890. bestätigt ain 7. November desselben Jahres, der Etadtgemeindebezirk in acht, in der Anlage (A näher bezeichnet«: Wahlbezirke der>ieslalt gcthcilt worden, daß jeder stimmberechtigte Bürger sein Stimmrccht i» dem Wahlbezirke ausznübr» ha», in welchem er wohnt. Maßgebend ist die in der Wahl liste angegebene Wohnung. Tie auswärls wohnende» stimmberechtigten Bürger der Stadt Leipzig haben anSnahmöioS im 1. Wahlbezirke zu wählen. Die Stimmzettel sind Montag, de» 5. Teeember diese« Jahre«, in der Zeit von Bormittags st Uhr bis Nachmittags K Uhr und zwar: für de» 1. Bezirk im Sitzungssaale der Herren Stadtverordneten, alle Handelsbörje am Naschmarkte, für de» 2. Bezirk in der Schankwirthschast „Johannisgarten", Dresdner Straße 1, Ecke der Salomonstraße, für de» 3. Bezirk in „Stadt Nürnberg", Bayerische Straße 8, für den 4. Bezirk in der „Tonhalle", Elsterstraße 12, für den 3. Bezirk in dcn „Reichsballen" in Leipzig-Polkinarsdors, Elisabcihstr. 3, 5, 7, für Sc» (». Bezirk in Gräsuer'S Schankwirlbichast «Jnbaber Gcntze) in Leipzig-Gohlil Augnstenstraße 24, für Sc» 7. Bezirk im „Felsenkcllcr" in Lcipzig-Plagwitz, Zschocherschc Sir. 66, und für dc» 8. Bezirk in der Schankwirthschast in der Turnhalle, Moltkestraße 17, vor dem für jeden Bezirk gebildeten Wahlvorslande von den Stimm berechtigten in Person abzugeben. Für die rasche Abfertigung der Abstimmenden ist eS wünschens- wenh, daß jeder Wähler a» der Urne die seinem Namen in der Wahlliste voraiistchciidc Nummer angicdt. Nach erfolgter Auszahlung der Stimmzettel wird da« Resultat der Wahl öffentlich bekannt gegeben werden. Leipzig, dcn 19. November 1892. Ter Nath der Stadt Leipzig. I. k. 109. vr. Georgi. Clauß. D HrrOleiintn« «Ivr 8tn«1tveror«I»^t^i»-HG 1. Bezirk iCcntrum. Norden und thcilwcisc Osten), bestehend an« dem 1., II. nnd VIII. Poltzribczirk. Wahllokal: Stadt- vrrordiictrnsitzniigSsaal, alte Handrlsbörsc am Naschmartte. August,,splatz 3 b—6 Hallesche Straße Plaucnsche Straße Bahnhofgäßchen Humboldtstraße Preußergäßchcn Bahnhosstraße 7—19 Jnsclstraße 22—26 u. Querstraße 20—32 u. " ' 23—27 Katharinenstraße Keilstraße Klostcrgasse Kupfergäßchen Lange Straße 20—50, 23-49 und 879 V Löhrs Platz Lührstraße Aenßere Löhrstraße Lortzingstraße Magazingasse Marienplatz Marienstraße Markt An der Milchinscl Mittelstraße Naschmarkt Neukirchhof Ncumarkt Nicolaikirchof Nicolaistraße Nordplatz Nordstroße Packbofslraße Parkstraße Parlhenstraßc Petcrskirchhof Pctersstraße Psassendorscr Straße Plauenscher Platz 2. Bezirk (Osten), bestehend ans dem III., XI. und XII. Polizeibezirk Wahllocal: „Johannisgarteil", Trcsdner Straße 1. Barsußgäßchcn Berliner Straße Blücherplatz Biücherstrage Böltchergäßchen Brüht An der 1. Bürgerschule Burgstraße Carljtraße Czermak's Garten Tclitzscher Sir. 1—9, 2—16 Ebcrhardstraße Egclstraße Eutritzscher Straße Am Exercirplatz Felirstraße Große Flcischergasse Kleine Fleischergasse ^riedrich Liststraße lartenstraße Georgenstraße Gcrbcrstraße Gcwandgäßchcn Gncisenanstraße Gohliser Straße Goldhahngäßchen Goelhesiraße Gothijches Bad Grimmaische Straße Hainstraße 25-33 Ranft'sches Gäßchen Reichsstraße Reudnitzer Straße Ritterstraße Salomonstr. 19—27 und 20—26 Salzgüßchcn Schillerstraße Schloßgasse Schuhmachcrgäßcheil Schulstraße Schützenstroße Sporergäßchen Aenß. Tauchaer Str. 1 Tauchaer Straße Theatergasse Thcatcrplatz Thomasgäßchen Thomaskirchhof Töpserstraße Uferstraße Niiiversitätsstraße Winiergarlenslraß« Parkplatz Poris,ra»- Zöllnersrraßc l ».2—6 Hierüber: Aeuß.TauchacrLtr. i. Leipzig-Reudnitz. 5. Bezirk ^ ^ (Oeftltche Borortc), bestehend aus dem XIII-, XIV., XV. und X>4. Polizeibezirk. Wahllocal: „RcichShaUcn" in Leipzig-BolkmarSdorf. Eiisabethftratzc 7. « Sämmtlichc Ltratzcn »nd Platze von Leipzig-Angrr- Crottendorf, Lkipzig-Rruschünescl». Lcipzig-Neusellerhauscn. Leipzig-Neustadt. Leipzig-Sellerhausen, sowie Lcipzig-Bolk- marsdorf. einschließlich der Charlolienslraße östlich der unteren Munsterslraße, Cichoriusstraße, Eisenbahnstrabe, Gustav Harkort- straße, untere» Münslerslraße, Noslitzstraße östlich der unteren Münsterstraße, Täubchenweg Nr. 90, Tiefe Straße, Wallwitzstraße. Wurzener Straße und Zwcinaundorser Straße Nr. 1040', sammtlich in Lcipzig-Nendnitz. k. Bezirk (Nördliche Bororte), bestehend au« dem XVII., XVI11. nnd XIX. Polizeibezirk. Wahllokal: Gräsnrr's Schankwirthschast (Inhaber Gcntze) in Leipzig-Gohlis. Auaustcnstraße 24. Sämmtlichc Straßen und Plätze von Leipzig-Entrttzsch »nd Lcipzig-GohiiS. einschließlich der Blumcnsiraße Nr. In, Delitzscher Straße I I—2l, Erlcnstraßc, Acußeren Hallcschen Straße, Mcchlerstraße und Thcrcsieiislraße i» Alt-Leipzig. 7. Bezirk (Westliche Bororte), dcstchend ans dem XX., XXI., XXII. nnd XXIII Polizeibezirk. Wahllocal: „Fclscnkcller" in Leipzig-Plagwitz, Zschocherschc Straße «0. Sämmtlichc Straßen und Plätze von Leipzig-Kleinzschocher, Leipzig-Liiidrnau, Leipzig-Plagwitz und Lcipzig-Lchleutzig. 8. Bezirk (Acußerc Südvorstadt nnd südliche Bororte), bestehend au« dem IX. und XXIV. Polizeibezirk WahIlocal:Scha»kwirthschaftin dcrTurnhaUe.Moltkestratzel?. Altenburger Straße Hardcnbergstraße Rennplatz Arndtstrage Kaiserin Augusla« Scharnhorsistraße Bayerische Straße 19 Straße Scbenkendorfstraße bis 99 und 30—62 Kaiser Wilhelmstraße Schleußiger Weg Kantstraße Kochstraße Körnerplaj Kürnerstraße Kvhtenslraße 16—34 Kronprinzstrabe Lötzniger Strotze Lützowstrcße Mahlmannstraße Moltkestratze Rotzplatz 15—17 Salomonstraße 1 —17 und 2—18 Täubchenweg Thalstratze 1—7 u. 2—6, sowie.sämmtlichc Straßen und Plätze vo»Lcipzig-Nc»d»itz. Leipzig - Ne» - NruS- nitz u. Leipzig-Thon berg Antoustraße Johannisgasse Augustusplatz 1—3 Johannisplatz und 7 KönigSslratze Bahnhofstratze 1—6 Kreuzstraße Blumengasse Kurze Straße Dürrienstraße Lange Straße 1—21 Dolzslraße „. 2—18 Dresdner Straße Nürnberger Straße 1 Gellcrtstraße bis 25 u. 2—18 Gerichtsweg Platostraße GriniinaischerStcinw.Poststraße HoSpilalstraße Querstraße 1—23 und Jnselstrahe 3—19 2—18 und 2—20 Rabensteinplatz mit Ausschluß der «,m 1. bezw. 5. Bezirk genommenen Acußeren Tauchaer Straße. Charlottcnstraße östlich der ttntcrc» Munster,traßc, (»ichoriusstraßc. Eisciibahnstraßr, G»stav Varkort-Ltraße, unteren Miinstcrstraßr, Nostitz- straßc östlich der unteren Mnnstcrstraßc. Tänbcheiiwcg Nr. i)0, Ticsc Straße, Wallwitzstraße, Wurzener Straße und Zwcinaundorser Straße Nr. 104 O, sämmtlich in Lcipzig-Nendnitz. 3. Bezirk (Innere Südvorstadt», bestehend aus dem IV. n»S V. Polizeibezirk. Wahllokal: „Stadt Nürnberg", Bayerische Straße 8. Albertstraße Harkoristraße Peterssteinweg Bauhofftraße Haydnstraße Robert Schumannstr. Bayerischer Platz Hohe Straße Roßplatz 1—13 Bayerische Straße 1 Vor dem Hospitalthor Roßslraße Jablonowskyslraße Johaiinisallee In, Johannisthal Königspiatz Kohlenstratze 1—11 und 2—14 Kraw.crstraße Kurprinzstraße Lampestraße Lcplaystraßc Liebigstraßc Lindenslraße bis 17 und 2—28 Beclhovenstraße Brüderstraße Kleine Burggasse Carolincnstraße Carl Tauchnitz-Straße Töscner Weg Dusourstraßel—9 und 2-14K Elisenstraßcl—37 und 2-22 Emilicnstraße FerdinandRdodestraße NiarkthaNenstraße nrdl. d. Pcslalozzistr. Mozarislraße Floßplatz Friedrichsstraße Fürsiensiraße (6!ockenstraßc Grass,slraße Härtclslraße Mühlgasse Münzgasse Schlctterplatz Schlctterstraßc Cchwägrichenslraße, nrdl.d.Pcstalozzistr. Sccburgstraße Sidonicnstraße Simsonstraße Stcphanstraße Slernwartenstraße Tbalstraße 9—35 und 10—38 Turnerstraße Illrichsgasse Wächtersiraße Webcrgasse Wilhelm Seysserthstr. Nürnberger Straße 20 Windmühlcnsiraße Windmüblenweg Zeitzcr Straße 1—25 und 2-24. bis 60 und 27—59 Obstmarkt PcstaGzzistraße 4. Brzirk iWcften), bestehend ans de», Vl., VN. nnd X. Polizeibezirk. Wahllocal: „Tonhalle", Elsterstraße 12. Alexandersiraßc Alter Amishof Auenstraße Bismarckstrnße Centralstraße Christianstroße Colonnadenstraße Davidsiraße Doroiheenplatz Dorothecnstraße Elsässer Straße An der alten Elster Elsterstraßc Am ClslcrmUblgrabcn Erdmannstraße Färbcrstraße ^lciicherplatz Franksnrier Straße Fcegesttaße Funkenburgstraße Gottschcdstraßc Olustav Adols-Straße Hanptmannstraße Hillerslraße Jacobsiraßc Johannapark K önig Johann-Straße Leibnizslraße Lessingstraße Liviaslraße Marichnerstraße Mcndclssohnstraße Moripstraßc Moschelesstraße Naundörfchen Plogwitzer Straß: An der Pleiße Ponialowskyslraße Promcnadensiraße Quaislraße Ranslädtcr Steinweg Rosenthalgasse Vor den, Roscnthal- thor Rudvlphstraße Schrebcrgäßchen Schreberstraße Schulplatz Sebastian Bach- Straße Sedansiraße Seitenstraße Thoiiiasinssiraße Waldslraßc Weslslraße Wettiner Straße Wieienstraßc Zimniersiraßc Züllnerstraßc 3. Brandvorwerkstraße Brauslraßc Dusourstraße ll—35 und 16—36 Eliseustraße 39—77 und 24—60 Ferdinand Rhode- Strage, südlich der Peslalozzistraße Fichtejlraße, Schwägrichenstraße, südlich der Pesta- lozzistraße Sophienplatz Sophienstraße Eteinstraße Südslratze Zcitzer Straße 27—57 und 26-44, sowie die Stadtbezirke Leipzig-Connewitz und Leipzig-Lößnig. Bekanntmachung. Zur Beseitigung der in dcn einzelnen Lrtstheilen noch vor- hnndcnen früheren Bestimmungen über das Halten und die Ver steuerung der Hunde und der dadurch herbeigcführten Ungleichheiten im Stadlbczirke haben wir ein neues Ncgnlativ. bctr. die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Leipzig, unter Zustimmung der Stadtverordneten aufgestellt und machen solches nachstehend bekannt. Dasselbe tritt mit dem 1. Januar 1893 in Kraft. Alle zur Zeit bestehenden Bestimmungen erlöschen mit dem 31. Tecember d. I. Leipzig, de» 15. November 1892. Str. Reg. 2, Nr. 2322. Ter Rath der Stadt Leipzig. 1711. Vr. Georgi. Frenzel. Regulativ, bctr. die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Leipzig 8. 1. Der Hundesteuer unterliegen alle Hunde, welche von hiesigen Einwohnern am 10. Januar des betreffende» Jahres hier gehalten oder im Lause des Jahres hier angcschafft oder zugebracht werden. Ausgenommen sind: n. Junge Hunde bis zum nächsten Zähltage, also bis zum 10. Januar des folgenden Jahres, jedenfalls aber so lange, als sie gesäugt werde». d. Hunde, welche a» anderen Orten im Königreiche Sachsen gehalten nnd versteuert waren, im Lause des Steuerjahres aber hierher gebracht worden sind, bis zum Schluffe des Steucrjahrcs. Die volle Jahrcssteuer beträgt 20 für Hunde, welche aus schließlich zum Ziehen und zur Bewachung von Haus uud Ho benutzt werde», aber »ur 10 ,/6 Tie Zulassung zu dieser ermäßigten Steuer erfolgt nur aus besonderen schriftlichen Antrag, zu welchem die Formulare auf dem Sladtsteuer-Amtc bez. in deycn Filialen erhältlich sind, und wenn das Bedürfnis; zur Verwendung des Hundes für den bezeichnet«» Zweck vom Rathe aiierkannt wird. Für nach dem Zähltage angeschaffte oder zugebrachte Hunde, daser» sie nicht nach dem zweite» Absatz unter I, steuerfrei sind, wird die Steuer nach Monaten berechnet und der Monat mit 1 GS 60 bez. 80 angenommen. Angefangcne Monate werden für voll gerechnet. Für Hunde, welche, von den Zughunden abgesehen, sonst zum Broderwcrbe benutzt werden, nicht minder für Hunde, welche der Führung oder Bewachung blinder oder tauber Personen dienen, kann die Steuer je nach Lage des Falles durch Beschluß des RathcS ermäßigt, bez. erlassen werden. 8- 2. Die Steuer für die am 10. Januar jeden Jahres, als dem ge- setzlicienZähllage,mittelst derausaegebcnen Hauslisten ansgenommenen Hunte ist bis zum 31. desselben Monats,' die Steuer für im Lause des Jahres angcschasftc oder zugebrachte steuerpslichtige Hunde binnen 14 Tagen, vom Tage der Anichaffnng an, bei Per- meibiing zwangsweiser Beitreibung gegen Quittung und Empfang der Steuermarke an die Huiiresieucr-Einnahme zu entrichten. Für die in 8. 1 unter » und >« cnvähnten Hunde, sowie für die Hunde, für welche die Steuer gänzlich erlassen wird, sind an Stelle der Stcuermarkcn Controlmarkcn zu lösen, welche mit 25 ^ berechnet werden. 8. 3. Wer die Hundesteuer hinterzicht, insbesondere einen am Zahltage gehaltenen Hund verheimlicht oder eS unterläßt, einen im Lause des Jahres angcjchasftcn oder zugebrachlen steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen von der Zeit der Anschaffung oder Eindringung an bei der Hundcsteucr-Einnahmc zur Versteuerung anzumeldcn, verfällt in die i» 8- 7 des Gesetzes vom 18. August 1868 geordnete Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. 8- 4. Wer eine Steuermarke ohne den Hund, für welchen dieselbe gelöst ist, an Dritte überlasst, sowie Derjenige, welcher von Anderen eine Steuermarke ohne den betreffenden Hund behufs deren Verwendung erwirbt, verfällt ebenfalls der Strafe der Steuer hinterziehung. Sollte rin versteuerter H»ni> im Laute des Steuerjahrcö verende» oder getödlet werde», io wird gegen Rückgabe der gelüsten Slener- marke an die Hundesteuer-Einnahme die Steuer anlbeitig erstattet. Tic Berechnung des zu erstattende» Sleuerbeirags erfolgt eben falls nach Monaten (vcrgl. 8. 1). 8- ö. Wer die für einen steuerfreien «der unter Erlast et«e« Thrill« der Steuer versteuerten Hund empfangen« Control» bez. Steuermarke ohne ausdrückliche Genehmigung de« Stadtsteueramte« einem anderen Hunde anlegt, hat ebenfalls die Straf« der Hinter ziehung und nach Befinden Anzeige wegen Betrug« zn gewärtige». In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zn nehmen, welch« die Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Stener mißbrauchen. Tie oben in 8- 1 Abs. 2 unter b gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer au dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und versteuert war, ehe er hierher gebracht wurde, diese Versteuerung auch nicht in der Absicht geschah, den in Absatz 1 gedachten Zweck zu erreichen. Personen, welche auswärts Grundstücke besitze», aber in Leipzig wesentlich wohnhaft sind, haben ihre Hunde hier zu versteuern, dafern sie dieselben regelmäßig oder überwiegend hier bei sich haben. 8. 7. Hunde, welche als Zug- oder Wachhunde versteuert sind, dürfen nicht frei lausen gelassen werden. Werden sie außerhalb de» Ge höftes uneingeschirrt bez. umherlausend angetrvffen, so haben deren Besitzer vorbehältlich der sonst etwa verwirkten Strafe den Erfüllung«» betrag des Normalsteuersatzes von 20 ./( nachzuzahlen. 8- 8. Wer im Laufe eine« Steuerjahres einen nach 8-1» und d nicht zu versteuernden Hund anschafft, bei sich ausnimmt oder beim An züge mit hierher bringt, hat dies binnen 14 Tagest, vom Tag« der Anschaffung, der Ausnahme oder des Umzugs an, bei einer Ord nungsstrafe von 5 bei unserer Hundesteuer-Einnahme auzuzetgen und die dafür bestimmte Controtmarke zu lösen. Hierbei ist das Alter junger Hund« durch thierärztliche Zeug nisse, die anderwärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Steuerquittung nachzuweisen. 8- 9. Wer sich nur zweitweilig hier aufhält und Hund« het sich führt, hat, dasern der Aufenthalt die Dauer von 14 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 Straf« für jeden Hund rin« Conlrolmarke zu lösen. Wird hierbei die erfolgt« Versteuerung an einem cknderen Orte des Königreichs Sachsen nachgewiesen, so hat eS hierbei zu bewenden. Entgegengesetzten Falles ist ein die Steuer deckender Betrag zu hintcrlegen, von weichem bei der Abreise »in der Zeit de- Aufent haltes entsprechender Steuerbetrug unter Anrechnung des Preiset der Controtmarke iunebehalteu, der Restbetrag aber zurück- crstnttet rviro. Bei Berechnung der Steuer nach Wochen, bez. Monaten wird die Woche mit 40 der Monat mit 1 60 berechnet, dl« angesangene Woche, bez. der angefangene Monat aber für voll angenommen. Gasthalter und Untervermiether haben bei 5 Strafe di« bei ihnen wohnenden Fremden, sobald dieselbe» Hunde halten oder au- schaffen, von vorstehenden Bestimmungen in Kenntniß zu setzen. 8. 10. Besitzer von solchen Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, dies und die Raffe, die Zahl und das Geschlecht der geworfene» Hunde bei 5 Strafe binnen 14 Tagen bei der Hunde- slcucEnnahme anzuzeiaen, auch, soweit die jungen Hund« hier bleiben sollen, sür jede» derselben eine Controlmarke zu lösen. 8. 11. Tie Steuer- und Controlmarke» müssen am Halsband« de- Hundes sichtbar befestigt sein. Hunde, welche außerhalb der Häuser. Gehöfte und sonstiger geschloffener Räume ohne giltige Steuer- oder Conlrolmarken am Halsbande getroffen werden, sind vom Cavillcr wegzufangen und die Besitzer sind um 3 zu bestrafen. Binnen 3 Tagen können die eingesangencn Hunde gegen Nach weis der Bezahlung der Strafe und event. Lösung der Steuer- bez. der Controlmarke, jowie von 50 Fanggebühr und I Gli Futteraeld sür jeden Tag ausgelöst werden, nach Ablauf dieser Frist aber sind dieselben zu tödten. Diese Vorschriften leiden auch aus solche Hunde Anwendung, be züglich welcher die Anmeldefrist noch nicht abgetaufea ist. 8- 12. Im Falle unverschuldeten Verlustes einer Steuer- oder Control- marke wird gegen Erlegung von 1 50 eine andere Steuer marke oder gegen — ./( 25 ^ «>ne andere Controtmarke aus- gehändigt. Dieselben sind jedoch gegen Wiedererstattung des dafür bezahlten Betrages zurückzugeben, wenn die verlorenen sich wieder finden. 8. 13. Die Pflicht zur Lösung einer Steuer- oder Controlmarke ist be gründet. sobald überhaupt ein Hund gehalten wird. Ob derselbe Eigenthum der Person ist, welche ihn bei sich hat oder nicht, ist be- langlos und etwaige besondere Umstände, welcke dcn Besitz de- Hundes herbeigcsührt haben, können nicht von dieser Pflicht befreien. Daher sind Hunde, welche zugelaufen sind, welche Jemand auf Probe oder in Pflege hat, welche man nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel getrieben wird » s. w., keineswegs stener- bez. controlfrei sctr. 8- 3). Ebenwwcnig befreit die Abschaffung oder der Verlust eines ein- gezcichnetcn oder im Laufe des Sleucrjahres angcschofflen Hundes, für welchen die Steuer oder der Betrag der Controlmarke noch rück ständig ist, von der Pflicht zu deren Entrichtung. Leipzig, den 30. September 1892. Ter Nath der Stadt Leipzig. (I<. 8.) Ür. Georgi, Oberbürgermeister. Die Stadtverordneten. (I-. 8.) vr. Schill. Frenzel, Secr. Str.-Reg. v, Nr. 2072, 1469. Äuctions - Bekanntmachung. Montag, den 21. diese« Monats, Bormittags von 0 Uhr an sollen im Stadihause, Eingang Mühlgaffe Nr. 1, verschiedene Wirthschaftsgegenslände, Kleidungsstücke, Taschen uhren, 2 Sycnilplattcn und verschiedene andere Gegenständ« NN den Meistbietenden gegen sofortige baare Bezahlung öffent lich versteigert werden. Leipzig, am 15. November 1892. Der Nath der Stadt Leipzig. Ick. 19897/11. vr. Georgi. Hübschmann. Loncursverfahren. In dem Concursverfahren über den Nachlaß des Agenten und gleichzeitigen Inhabers der im Handelsregisler nick» eingetragenen Firma M. Königs Nachf. z» Weißenfels Otto Wistinghansen zu Weißenfels ist zur Prüfung der nachträglich angcmeldete« Forderungen Termin ans Sr» I(>. Teecuilirr 18,02, Borniittags 0' . Nhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst Zimmer Rr. 7 anberaunit. Weißenfels, den 14. November 1892. Söntgttches Amtsgericht, Adttzl. I.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite