Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193106113
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19310611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19310611
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1931
- Monat1931-06
- Tag1931-06-11
- Monat1931-06
- Jahr1931
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 132, 11. Juni 1931. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Mehrheitsbeschlüsse im Sinne des Z 8S3 unseres Allgemeinen bürger lichen Gesetzbuches sind nun nach Alfred Selllers, des österreichischen Fachmannes Meinung, hier unzulässig. Nach K 834 könnte aller dings der Richter im »Verfahren außer Streitsachen» den Mangel der Slinnneneinhelligkeit durch seine Entscheidung aushcben. Doch dieser komplizierte Weg dürste z. B. eines Liedes wegen erst gar nicht versucht werden. Wenn man aber selbst annehmcn wollte, daß eine Gruppe von Nachkommen der verschiedensten Alters- und Berussklassen einen vernünftigen Ausweg finden müßte, so wird die Frage noch kritischer, wenn etwa ein einziger Erbe allein vier mit dem zufälligen Eigen tümer eines Manuskriptes für die Nachwelt entscheiden soll. Ein Erbe kann wegen bösen Willens, politischer oder religiöser Unduld samkeit eine Publikation vereiteln, ein Eigentümer etwa aus Neid, Habsucht oder aus steuerrechtlichen Gründen. Alles schon dagewescnl Und diesen Zufällen steht die Nachwelt, der an solchem Werke viel ge legen sein kann, hilflos gegenüber, weil unser Urheberrecht auch da in geistiger Hinsicht versagt. Auch da. Denn es ist doch erschrecklich, daß jeder Stümper, jeder Handwerker, jeder Scharlatan die bekannt gewordenen Werke der großen Meister, deren Schutzfrist abgelaufen ist, nach Belieben ver ändern kann. Nicht etwa durch Diebstahl, was im geistigen Sinne das Harmloseste wäre, sondern durch Herausgeberwillkllr, durch Operettierung u. dgl. Ja, dasiir müßte sich der Völkerbund durch seine Sektion für geistige Zusammenarbeit interessieren! Und ebenso slir ein Gesetz, das dem Eigentümer eines Meisterlnanuskriptes die Abgabe einer Photographie aufcrlegte, wenn er die Handschrist ver steigert oder außer Landes bringt. sDie Nationalbibltothek Wien hat in ihrer Musiksammlung ein Photogrammarchiv, Stiftung A. v. Hoboken, wo die Meistermanuskripte der ganzen Welt ausgenommen werden.) Da aber bei diesen handlichen Objekten auch kein Denkmalgesetz ge holfen hat, so müßte wohl weit schärfer vorgegangen werden. Denn wer schützt uns davor, daß ein Eigentümer aus Lässigkeit, Unwifsen oder Bosheit solch ein Manuskript verliert, zerstört oder ins Grab nimmt? All diese Fälle sind schon vorgekommen! Deshalb wird man sich wohl einmal zu einer ideellen Enteignung solcher Manu skripte entschließe» müssen. So peinlich dieser Eingriss in das Privat eigentum wäre, es dürfte kaum einen anderen Weg der Sicherung slir die Allgemeinheit geben als den Zwang zur Reproduktion aller Meistermanuskripte, die ja den materiellen Werl der Handschrift nicht ernstlich berührt, und den Heimfall des Publikationsrechts der noch unveröffentlichten Werke, deren Erträgnis während der Schutz frist und der Nachfrist den Erben bleiben könnte. Der privaten Will kür aber von Rechtsnachfolgern und Eigentümern darf die Ent scheidung darüber, welche Werke unserer Meister veröffentlicht wer den können, jedenfalls nicht weiter anheim gegeben sein. Der Buchhandel in den Europäischen Landern und in den Bereinigten Staaten. Wenn der Rhein-Mainische Jungbuchhändlerkreis aus dem Süd westdeutschen Tressen in Heidelberg am 19. Mai, dem Sonntag nach »Kantate«, obige Themen zur Diskussion stellten konnte, ohne der Gefahr des Dilettantismus ausgesetzt zu sein, so mußten dabei schon einige Glücksfälle und persönliche Verbindungen mit am Werke sein. Denn nur dadurch, daß wir mit besonders guten Kennern der Ver hältnisse in den verschiedenen Ländern zusammentrafen, uns von diesen die Situation schildern ließen und uns von ihnen alle uns interessierenden Fragen beantworten lassen konnten, war eine Be wältigung des ungeheuren Stoffes möglich. Mit Fritz Schnabel ver banden uns alte Beziehungen von Lauenstein her, und der »Völker bund-Verleger« ist nicht nur wohl der beste Referent, den man sich über den Europäischen Buchhandel wünschen kann, sondern seine Be ziehungen waren es auch, die uns die Verbindung mit Stanley Un- win, dem bekannten englischen Verleger, schenkten. Univin wiederum unterrichtete uns von der Europareise Krederic G. Melchers, des Herausgebers und Verlegers von »Dde kudlisbers' VVeokI^« sdem amerikanischen Börsenblatt) und wir konnten die Zusage Melchers, nach Heidelberg zu kommen, schon erlangen, als er noch in New Volk war. Daß in Heidelberg wirklich ein ungewöhnliches Zusammentrefsen stattfand, bewies auch die Zusammensetzung des Interessenten- und Teilnehmerkreises. BiZ von Freiburg i. Br., Saarbrücken, Bonn, Gieße», Jena, Aschassenburg und Stuttgart kamen etwa 85 Buch händler augereist: Lehrlinge, Gehilfen, Chefs, Doktoren und sogar ein Hofrat! Die Frankfurter Zeitung entsandte einen eigenen Be richterstatter und auch noch andere Zeitschriften erbaten Berichte. Eine besondere Freude war es uns, auch ein Vorstandsmitglied des Mitteldeutschen Buchhändlerverbandes begrüßen zu können. — Wenn man hie und da gemeint hatte, unsere Jungbuchhändlertresfen müß ten als eine persönliche, private Angelegenheit eines kleinen Kreises angesehen werden, so dürste gerade auch dieses Heidelberger Treffen gezeigt haben, welche Bedeutung sie nicht nur für die jungen Buch händler, sondern auch für die große buchhänblerische Allgemeinheit haben. Voll links uach rechts: Frederic G. Melcher, Stanley Unwin, Fritz Schnabel. Schon am Vorabend des Treffens hatten sich einige Auswärtige in Heidelberg eingefunden, und im Kurhotel Kohlhos, hoch oben im Heidelberger Stadtwald, wurden alte Verbindungen erneuert, neue Bekanntschaften geschlossen, wurde gesachsimpelt, gelacht, mit Humor, aber auch mit Ernst und sogar mit Schärfe über die Frage der »Schutzfrist« debattiert, wurden die Bezugsmöglichkeiten englischer und amerikanischer Originalwerke mit Stanley Unwin — sehr zu seiner Freude und sogar zu seinem Vorteil! — erörtert. Nebenbei überzeugten wir uns auch von der Güte pfälzischen Weines, obwohl es uns nicht gelang, auch Unwin davon zu überzeugen da er nur Wasser trank. Am Sonntag morgen, kurz nach 19 Uhr, begannen wir in den uns freundlicherweise zur Verfügung gestellten Räumen der Akademischen Buchhandlung Gustav Braun die Arbeit — und man darf wohl sagen, daß in Heidelberg gearbeitet wurde, wenn wir auch hauptsächlich der Aufforderung des Sonn tags »Rogale« folgten und immer wieder die referierenden Promi nenten fragten und um Auskünfte baten. Mit einer zweistündigen Mittagspause tagten wir bis abends 117 Uhr, bis die ersten Aus wärtigen Heimreisen mußten, bis aber auch wir anderen alle ge radezu vollgepfropft waren mit neuen Eindrücken, Anregungen durch den riesigen Stoss, der vor uns ausgebreitct wurde, und bis auch wohl die Referenten das Gesühl hatten, es sei genug, wir hätten genug aus ihnen herausgepreßt und könnten zufrieden sein. Nicht nur um das Verbreitungsgebiet des deutschen Buches kennen zu lernen, auch nicht nur um uns über wesentliche auslän dische literarische Strömungen oder über die Mentalität der ver schiedenen Völker dem Buche gegenüber zu orientieren, haben wir es so außerordentlich begrüßt, mit Schnabel, Unwin und Melcher zu sammenzusein, vor allem lag uns daran, das Wichtigste über die Situation und Organisation des Buchhandels in den anderen Län dern kennen zu lernen. Fritz Schnabel kennt aus eigener Anschauung durch seine vielen Reisen und auf Grund persönlicher Beziehungen zu vielen führenden Persönlichkeiten in aller Herren Ländern die europäischen Verhältnisse des Buchhandels sehr gründlich, und in seiner lebendigen, anschau lichen Art gaben uns seine Ausführungen einen vielseitigen und tiefen Einblick in den Schatz seines Wissens. Es ist ungemein schwer, in einem knappen Aussatz einen Eindruck unserer Verhandlungen zu 5K7
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder