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Gohlis
- Titel
- Gohlis
- Untertitel
- aus der Geschichte eines Leipziger Vorortes
- Autor
- Ebert, Wils
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- VI, 138, 8 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.H.279.x
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5115912332
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id511591233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-511591233
- SLUB-Katalog (PPN)
- 511591233
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- I. Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher Beleuchtung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieGohlis -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelZum Geleit III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- RegisterQuellen VII
- RegisterLiteratur VII
- RegisterBuchschmuck VIII
- KapitelI. Das älteste Gohlis in siedelungs- und flurgeschichtlicher ... 1
- KapitelII. Christianisierung und das Verhältnis zum Thomaskloster ... 8
- KapitelIII. Kriegerische Ereignisse 11
- KapitelIV. Dörfliches Leben vom 17. bis Mitte des 19. Jahrhunderts 17
- KapitelV. Die Schule und der Schulmeister 34
- KapitelVI. Gohlis als Ausflugsort 44
- KapitelVII. Gohlis als Sommeraufenthalt Leipziger Familien 59
- KapitelVIII. Schiller in Gohlis 70
- KapitelIX. Am Ende der Franzosenzeit in Gohlis 75
- KapitelX. Festlichkeiten 86
- KapitelXI. Günstigere Verhältnisse für neue Ansiedler 93
- KapitelXII. Gründung von Vereinen 103
- KapitelXIII. Weiterer Ausbau der öffentlichen Einrichtungen 109
- KapitelXIV. Die Einverleibung in die Großstadt 117
- KapitelXV. Vom Dorf- zum Stadtbild 122
- KapitelAnhang: Der Spaziergang nach Gohlis 1781 129
- Beigefügtes WerkThe Leipzig Rambler 1
- EinbandEinband -
- Titel
- Gohlis
- Autor
- Links
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verbleibende Bevölkerung slawischer Abstammung deutsche Sprache und Sitte annahm, sodaß sie in einem friedlichen Wandel völlig dem Deutschtum gewonnen ward. Ent scheidend dafür war ein großzügig durchgeführter Landesausbau auf bisher noch nicht angebautem Boden, eine Tat der inneren Kolonisation. Die deutsche Stadt Leipzig mit ihren Häuservierteln um den Markt innerhalb des Mauerringes wurde gegründet; Mark graf Otto der Reiche von Meißen verlieh ihr Stadtrecht (um 1160). Um die gleiche Zeit wurden neue Dörfer „aus wilder Wurzel" auf Waldesboden erbaut oder an Stelle älterer Dörfchen größere mit erweiterten und zusammengelegten Fluren errichtet. Dabei kamen im Ortschaftsgrundriß wie in der Flurgliederung bestimmte regelmäßige Formen zur Anwendung, die auf den Errungenschaften deutscher Kultur beruhten; die Bauern unter einem Richter oder Schulzen als ihrem Vorstand waren persönlich frei, hatten ein gutes Besitzrecht an ihrer bäuerlichen Stelle, leisteten einen Grundzins, waren jedoch mit Fronden zunächst nicht beschwert. Auch Gohlis gewann damals eine neue Gestalt, die in ihren Erundzügen bis in das 19. Jahrhundert erhalten geblieben ist, ja noch heute sich dem kundigen Auge verrät: Gohlis ist ein Dorf nach Art der ostdeutschen Kolonisation. Aber den Vorgang solcher Neugründung und Besiedelung von Gohlis liegen uns freilich gleichzeitige Zeugnisse nicht vor. Nur aus jüngeren Nachrichten können wir ihn erklären; ein deutliches Bild der Orts- und Flurform gewinnen wir sogar erst aus Quellen des 17.—19. Jahrhunderts. Indes die geschichtliche Forschung vermag, zumal bei um sichtigen: Vergleich mit den Ortschaften der näheren und weiteren Umgebung, auf das einstige Werden Schlüsse zu ziehen und das über dem Ursprung lagernde Dunkel etwas aufzuhellen. Einige Bemerkungen über die Dorfform seien vorausgeschickt, wobei zur Verdeutlichung der Leser diebeigefügte Orts- und Flurkarte einsehen mag (siehe Seite 22). Das alte dörf liche Gohlis zeigt die Gestalt einer langen Gasse (später Hauptstraße, jetzt Menckestraße), die nicht in gerader Linie läuft, sondern in der Mitte (jetzt am Schlößchenweg) einen deut lichen Knick aufweist. Es erklärt sich dies durch die genaue Anpassung an das Gelände; denn die Siedelung folgt dem Auenrand, der sich über die Pleißeniederung erhebt. So ist Gohlis ein Langgassendorf zweiflügeliger Art gewesen: Ober- oder Vordergohlis (nach Leipzig zu) mit einer einst angerartigen Ausweitung zwischen den Gehöftzeilen und das in engerem Gassenbau die Häuserfluchten näher aneinanderdrängende Untergohlis, an dessen Ende die Mühle dicht an dem alten, jetzt zugeschütteten Pleißelanf liegt. Am frühesten sind Aufschlüsse über die Erb- und Gerichtsherrschaft von Gohlis und ihren Besitz im Dorfe zu erwarten. Ob der zuerst genannte Hoier vou Friedeburg aus einem adligen Geschlecht der östlichen Harzlande, der über Rentenbesitz in Gohlis 1317 verfügte, die Gerichtsherrschaft innegehabt hat, bleibt ungewiß. Wenig später gebot ein Ritter Johannes Pmzk (bei Hohenmölsen), dem zugleich die Herrschaft Wahren nebst Möckern, Lindenthal und Wiederitzsch zustand, nach Lehenrecht über das Dorf Gohlis mit der Mühle. Danach kam das Dorf als markgrüfliches Lehen an die vornehme, im Elster land reichbegüterte ritterliche Familie Pflug (um 1349), sodanu lange Zeit an die Herren von Dieskau auf Großzschocher. Aber keiner dieser Herren hat Hof und Sitz in Gohlis gehabt; mit aller Bestimmtheit ist zu sagen, daß es in Gohlis ein altes echtes Rittergut nicht gegeben hat — für die Bauern ein Vorteil, da kein Anlaß gegeben war, sie mit Ackerfronden für einen großen gutsherrschaftlichen Betrieb im Dorfe zu belasten. Ein anderes größeres Gut tritt bereits früh hervor, das Mühlengut unweit der „langen Wiese" an der Pleiße: als älteste uns genannte Eohliserin ist Katharina die Müllerin (inolonäinatrix) bezeugt (f 1392). Die Mühle hat in Gohlis überhaupt eine bedeutende Rolle gespielt; sie war eine Bannmühle, d. h. die Einwohner der Ortschaften in einem bestimmten Umkreis waren gezwungen, dort ihr Getreide mahlen zu lassen. Ihr Inhaber i*
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