Mb. 26 Die Konzession wird den Besitzern mehrmals streitig gemacht. 1762 kauft Gottfried Kersten (auch Kirsten und Kirst geschrieben) das Grundstück von seiner Schwiegermutter, der Gutsbesitzerin und Witwe Marie Rosine Müller für 400 Gulden. Kersten betreibt aber die Branntweinbrennerei und den Ausschank einstweilen ohne Konzession, „weil ihm der Ober-Accis-Einnehmer gesagt habe, er solle nur immer sachte fortbrennen" und leistet am 20. Sept. folgenden Eid: Eyd. „Der Branntweinbrenner in der Viertel-Meile, Ich, Gottfried Kersten, schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eyd: Das; ich alles zum Branntweiubrenueu kommende Getreyde richtig anmelden und veraccisiren, keineswegs aber zu solchem Behuf unvergebenen Mastschroth oder Getreyde brauchen will." Am 30. Juni 1763 erhält Joh. Gottfr. Kersten eine gerichtliche Zufertigung, wonach er sich auf eine Anzeige der Frau Marie Sophie verhel. Dr. Kühnhold, Erb-Lehn- und Gerichtsfrau auf Gohlis; des Branntweinbreunens, Schenkens uud Eästesetzens bei 10 Taler Strafe enthalten soll. Trotz mehrfacher Verurteilung erhält das Haus doch die Konzession. Besitzer waren dann Nitzschke, Hellriegel und um 1880 Schöne, Krabs, später Müller.