Vorwort Auch wenn der neue Staat nicht eine umfassende Erneue rung auf allen Rechtsgebieten notwendig gemacht hätte, würde es zu einer Neubearbeitung der veralteten, uneinheit lichen und lückenhaften, auch den Bedürfnissen der Dienst zucht nicht allenthalben genügenden Dienststrafbestimmungen des bisherigen sächsischen Beamtenrechts haben kommen müssen. Das Bedürfnis, das schon seit Jahren bestand, konnte nur unter dem parlamentarischen System nicht leicht be friedigt werden, da über die Aufgabe des Beamtendienst strafrechts bei Regierung, Parlament und Beamtenverbän den sehr verschiedene Auffassungen bestanden. Da zudem die von der Reichsregierung wiederholt eingeleitete Neuregelung des Dienststrasrechts für die Reichsbeamten an denselben Schwierigkeiten scheiterte, unterblieb auch die Reform in Sachsen. Durch die nationale Revolution ist die Bahn für eine Neuordnung des Beamtenrechts frei geworden. Daß die nun erlassene Landesdienststrasordnung eines der ersten großen Gesetze der neuen Regierung ist, zeigt nur, wie dring lich die Reform war. Das neue Gesetz schafft zwar einheitliche und übersichtliche Verhältnisse. Trotzdem dürfte eine Handausgabe, die neben der Landesdienststrafordnung die Ausführungsverordnung, die einschlagenden sonstigen Gesetze, die Geschäftsordnung der Dienststrafgerichte sowie die wesentlichsten auf dem Gebiete des Dienststrafrechts ergangenen Entscheidungen enthält und die zum besseren Verständnis und zur leichteren Handhabung, insbesondere durch die Dienstbehörden, erläutert und mit Sachregister versehen ist, erwünscht sein. Da die Landesdienst-