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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.01.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940123011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894012301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894012301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-23
- Monat1894-01
- Jahr1894
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Bez»gS.PrelS W der Hauptexpeditto» oder den im Stadt» tqirt and den Lororteil errichteten Aus- ..adckielle, vterleljshrlich ^14.50, d«t poeimaliaer täglich» Z»stettung in« H-il» 5^0. Dmch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteijährtich >ll L—. Direkte tägliche kreuchauLirndung io« »»«luud: «onaUich 7 50. Morgen-Ausgabe. Di»Morgen.-la«gnbt erscheint täglich V«?ühr. die lkldwd-Lulgodr Wochentag» 5 Uhr Lr-attion «n- Lrvrditton: L-tzanuesgaffe 8. DieErveditio, ist Wochentag« anunterbrvchen geöffnet van früh 8 di« Abend« 7 Uhr. Filialen: eit» ««m»< rartim. (AlsrrZ Hatz«), Nniversitätsstratze I, LsuiS LSschr, Katharinenstr. 14, pari, und könkgsplotz 7. eipMtr.Tageblllü Anzeiger. Lrgan för Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Arizeigem'PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Psg. Reclainen unter dem Redactionsslrich ^ge spalten! 50-^, vor den Aamiliennachrichteu (6 gespalten) 40^. Größere Schristrn laut unserem Preis- Verzeichnis,. Tabellarischer und Ziffrrniap nach höherem Tarif. Extra-vrilagrn (gesalzt), nur mit der Morgen - Ausgabe, ohne Postbeförderung 4l 60.—, mit Postbeförderung ^ 70.—. Jianatimkschlnb für !Xnzngnl: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Marge «.Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn, und Festtags früh '/,8 Uhr Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. G. Dienstag den 23. Januar 1894. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Wiederholt sind uns Falle zur Kenntnitz gekommen, in denen an ertränkten oder sonst geschädigten Tbieren dt» sogenannt» Roth, slhiachtnng in der Velunmmg des Besitzer- »orgenommen worden ist oder vorgenommen werden sollt». Dies ist nach ß. 1 des Ortsftatuts, die Einführung des Schlacht- zwang« in Leipzig betreffend, «am 16. November 1882, in Ver- dindang mit der Bekanntmachung, die Eröffnung d»S Viel,- und Lchlachthofs betreffend, vom i5. Juni 1888, sowie auch au« gesund- hestSpvltzrilichen Gründen unzulässig; es gelten vielmehr für Roth- schlachtungen folgende Vorschriften: 1) Jede« Thier (Rmd, Halb, Schaf, Ziege, Schwein, Pferd, Hund), daS wegen Krankheit oder sonstiger Schädigung der Roth- schlachtung unterworfen werden soll, ist der SanrtätSanstalt des Pietz» «ad Schlachrhoss zuzuführen. Di» Zuführung kann zu jeder Tageszeit erfolgen. 2) Jit da« Thier vorher thierärztlich bchandeil worden, so ist eure Bescheinigung des behandelnden TdierarztcS berzubringen, auS der hervorgeht, an welcher Krankheit daS Thier leidet und in welcher Neffe es behandelt worden ist. Die Bescheinigung ist dem Transport des ThiereS beizusügen oder doch, wenn dies nicht möglich sein sollte, thunlichst bald (spätestens binnen 24 Stunde») nachzusenden. 3) War ausnahmsweise die Abschlachtung deS ThiereS an Ort und Stelle nicht zu vermeiden, so ist der Körper desselben mil allen Thrtlrn späteste»« innerhalb 4 Slundcn nach der Tödtung, beziehentlich wen» diese Nacht» staltgesunden hat, bis Vormittags 8 Uhr des folgenden Tages der Samlälsanstalt zuzuführen. Wegen Beibringung eines thierärztlichen Zeugnisses gilt daS zu 2 Gesagte. 4) Die während der Tagesstunden von 8—12 und 2—6 Uhr zugesührten Thier» oder Thierlörper sind im Fleischbeschauamte und die zu anderer Tage«, oder Nachtzeit zugeführten im Psörtnerhause deS Schlachthofs >eventurll unter Benutzung der Nachtglockr) anzu melden. 5) Die Verwerthnng des Fleisches von Tbiercn, die mittelst Rothschlachtung octödtrt worden sind, regelt sich nach den Vorschriften der 88- 60—62 der Vieh- und Schlachlhossordnung; die Gebühren — Beschau- und Schlachtgebühren, sowie solche für das Polizeischlachthaus — werden nach den hierüber jeweilig geltenden Besinninungen erhoben. 6) Auf Thiere, deren Körper, so weit dies veterinärpolizeilich statthaft ist. zu technischen Zwecken (oder im hiesigen zoalogisch"» Garten zur Fütterung) verwerthct werden sollen, finden die Be stimmungen dieser Bekanntmachung keine Anwendung, dasern die betreffenden Körper sofort nach der Tödtung «nzerlrgt dem Orte dieser Verwerthnng zugefübrt werden. 7) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Leipzig, den 15. Januar 1894. Der Natt, per Stadt Leipzig. VUl. 7054. Vr. Georgi. Dietrich. Nutzholr-Äuction. Mittwoch, Ven 24. Januar d. I.. sollen von vormittags 8 Uhr an auf Lein Schlage in Abth. 28» deS Vnrganrr Forst revier» in Ler sogenannten Linvrnaner Wottge an der grünen Linie Tie Herren Professoren, Docenten und übrigen Mitglieder unserer Universität setze ick hierdurck davon in Kenntnitz, datz nach einer vom Nath der Stadt Leipzig an mich ergangenen Mittheilung zur Feier des Geburtstages Tr. Majestät des Deutschen Kaisers Sonnabend, den 2V. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr ein Festmahl im Kaufmännischen Vereinshanse stattsindcn wird, zu welchem Tasclkarten ä. 4 ,// bis zum Mittag des 25. d. MtS. auf der Nuntiatur des Ratl,l,auscö auSgegcbcn werden. Leipzig, am 22. Januar 1894. Der Rector der Universität. vr. I. WislicenuS. Die städtische Sparcaste beleiht Wrrthpaptere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Die Lparcaffen-Drputatton. Höhere Schule für Mädchen Alhrrtstrahr 22. Tie Ansnahmrprüsung der für Elaste IX—1 angemeldcten Schülerinnen findet Montag, den L. Februar, Bonniilags 9 Uhr stall. Feder und Papier sind miizubringcn. Anmeldungen von Schülerinnen erbitte ich mir bis Ende Januar während meiner Sprechstunde (täglich 11 —12 Nhrh Aus genommen werden Schülerinnen vom 6. bi» zum 16. Lebensjahre. Leipzig, 15 Januar 1894. vr. IVxeluerum. Die Zwangserziehung in England. v. Es ist eine nickt zu leugnende Tbatsacke, daß 76 vuchrn- 16—35 - - - 2—8 28 Eichru- 16—31 - - . 4-14 - - 1 Ätzsru- » » 23 . » » 6 M - 77 «Lktern- . 16—47 . - - 4-13 2 Llupeu- « » 36—58 . - . 2' ,-3 2 Mastz-l»« - 30 - . 6—8 - - 3 Glsru- » » 19—23 - » 6—10 - - i Äpfelpau» - 20 - . 3 - - u. 167 Stück Kicheu-, Eschen- und Rüftrrn-Lchirrhölzrr unter den im Termine aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Ausammrnknnft: aus dem obengenannten Schlage. Leipzig, am 11. Januar 1894. De» Rath» Forstdeputation. Ermiethung von Wohnräumen für Lchulzwecke. Für die Zwecke der 22. Bezirksickule in Leipzig-Lindena» an der Heinestratze werden 6—8 möglichst in der Nähe dieser Schule gelegene, für Schulzwecke geeignete Räume von Ostern dieses Jahres ab »u mtethen gesucht. Offerten wolle man bis zuNi 31. Januar d. I. an die Schul expedition, Zimmer Nr. 4, gelangen lassen. Leipzig, am 20. Januar 1894. Der Schulausschutz her Stabt Leipzig. Waller. Lehnert. Diebstahls - Bekanntmachung. Gestohlen wurde laut hier erstatteter Anzeige: 1) Eine goldene Damen-Ehlinbrrnbr, alt, mit verzierin Rückseite, vergoldeter kurzer zweiiheiliger ErdSkrne mit lleinem goldenen Mrboillo«, am 14. v. M.; 2) eine got»en» Damenuhr mit Schiüsselauszug »nd geriester Rückseite, am Rande etwas eingedrückt, mit Herren-Toublciette, am 10. d. M: 3) ein Frauen-JaEet von braunem Tuch mit Bordenbesatz, am Kragen mit Krimmerbeja», am 13. d. M.: 4) ein Herbstüberzirhrr von schwarzem geriesten Stoff, mit schwarzem Schoost- und schwarz- und rothgeftreistem Aermelfntter, schwarzen glatten Hornknöpfra, verdeckter Batterie und Kettchen Henkel, am 19. d. M; 5) ein Wintkriberzieher, getragen, von hellgrauem Stoff, mit grauem gestreiften Futter, PerlmuNerknöpsen und verdeckter Batterie, am 28. d M.; 6) rt« Winterbbrrztehrr. getragen, von braunem Stoff, mit schwarzem Futter, schwarzen Snöpsen, verdeckter Batterie und Sammet kragen, um 21. d. M.; 7) eine Buttrrmanne mit Holzreisen, darin I« Kannen Butter mit der Bezeichnung „Rittergut Ltterwlich", am 20. d. M. Etwaige Wahrnedmungen über den Verblieb der gestohlenen Gegenständ« oder über den Thäler sind ungesäumt bei unserer Lriminal-Abtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, am 28. Januar 1894. Da« Polizeiamt der Stabt Leipzig. Bretschneider. Ml. Gefunden wurde End» vorigen Monat« »ln Getbtischchen mit über 4» Mark, was zur Ermittelung des Elgenthümer» hierdurch bekannt gemacht wird Leipzig, am 17. Januar 1894. Da» Poltzetamt »er Stabt Leipzig LI. LSI. Pretschaelder. - der größte Theil der erwachsenen Verbrecher schlechtester Art sich auS der Zahl derjenige» recrutirt, die eine vernachlässigte und verwahrloste Jugend hinter sich haben und dadurch gleich sam förmlich zur Perbrecherlausbahn erzogen sind. Es ist da her eine eben so heilsame wie nolbwendige Ausgabe, diese Quelle deS VerbrechertbumS zu verstopfen, indem man sich der ver nachlässigten und verwahrlosten Jugend annimmt, sie unter, weist und erzieht und zu brauckbaren Gliedern der bürger lichen Gesellschaft deranbildel. Tara» haben die Familie, die Gemeinde, der Staat ein gleich lebdasleS Interesse. Aber nur die Ellern haben da» Recht der Kindererzckhuna, und wenn sie sich dessen Ausübung angelegen sein lassen, so kann man sagen, daß selbst im besten Falle kaum ein gleich weribiger Ersatz für die elterliche Fürsorge sich finden lassen dürste. Es gicbt jedoch der Fälle genug, wo die Ellern ihrer natürlichen Pflicht nicht Nachkommen, wo sie moralisch und physisch hierzu nicht säbig sind und cs an ernstlichem Willen fehlen lasten; manche Ellern können auch ihrer socialen Lage wegen, die sie tagein lagau« dem Broterwerb nachzugeben zwingt, sich selbst beim besten Willen um die Erziehung ihrer Kinder nicht kümmern. Andererseits, wenn die Elter» ver sagen, bielet sich nur wenig Gelegenheit, dafür Ersatz durch Gemeindccrziehung u. s. w. zu schaffen. In Deutschland können Kinder bis zum vollendeten zwölften Jahre nicht straf rechtlich verfolgt, aber auch nickt in Zwangserziehung gegeben werden, eS sei kenn, daß durch Beschluß der Vormundschaft« behörde die Begehung einer strafbaren Handlung festgestellt und die anderweitige Unterbringung für zulässig erklärt ist Ist das Kind schon zwölf Jahre alt, so ist es straftnündig und wird, wenn schuldig befunden und mit der erforderlichen Einsicht begabt, vom Tirafrichlcr mil Verweis oder Gefäugniß beleg«, cs lann aber zu seiner wirklichen Besserung nicht auch in Zwangserziehung gegeben werden Derartige Bestimmungen entlockten aus der diesjährige» Eonfcrenz der Zentralstelle für Arbeiter-WohlsahrtScinrichtungeii einem Mitglied», man sich mit der „Fürsorge für Kinder und Jugendliche" beschäftigte, den Nolbschrei: „Wir müssen also der sichtlich hereinbrechenden Verwahrlosung eines KindcS ruhig und machtlos so lange znfehcn, biS ein strafbares Vergeben vor liegt, und man ist oft wirklich versucht, gewissermaßen Gott zu bitten, das verwahrloste Kind möge doch bald etwas Gesetzwidriges tbun, damit e« der Wvhlthal der Zwangs erziehung theilhaftig werden könne." Angesichts dieser ganz unhaltbaren Zustände und der Bestrebungen der criminalistischcn Vereinigung, hier Wandel zu schaffen, er schein« rS angezeigt, aus England zu verweisen, dessen Zwangs erziebungSsyslem anerkanntermaßen von keinem der Eutlur staalen erreicht, geschweige denn überlrossen wird. Soeben ist eine sehr interessante Studie über die Zwangserziehung in England*) veröffentlicht worden, deren Ergebnisse in den weitesten Kreisen getannl und gewürdigt zu werben verdienen Der Gedanke, die verbrecherische und verwabrlostc Jugend Englands zwangsweise zu erziehen, gebt in seinen Wurzel» ans philanthropische Bewegungen zurück, die um so energischer sich der Jugend annahmen, je deutlicher ihre Beschäftigung« losigkeit und ihrer niederer Bildungsgrad als dir Haupt Ursachen ihr Verwilderung erschienen. Dem adzubelsen, war es nicht damit abgelhan, ein Kind lediglich für eine bestimmle Zeit in einem Arbrilshausr unlcrzudringrn, sondern dir Zwangserziehung, wie sie in den Ketulioswr) »ml lockurtrial l8clwvis geübt wird, besteht in einer systematischen, durch längere Zeit andauernden Einwirkung aus den Geist und daS Gemülb des Kindes, um eS durch strenge Zucht, Anhaltung zur Arbeit, gutes Beispiel, Belohnung und Straf« zu einem tüchtigen Milgliede der menschlichen Gesellschaft zu erziehen. Die Zwangserziehung trennt dir verwahrlosten und ver brecherischen Kinder von der übrigen Jugend und vermeidet auch, jugendliche und ällrrr Verbrecher ru vereinigen. Es bedurftt langer Zeit und einer Reibe von Erlaffen und gesetz lichen Bestimmungen, bi- die Zwangserziehung in einer Weise geregelt war, daß man aus sie die tbalsäckliche, bedeu tende Abnahme der jugendlichen Verbrecher zurückfübren kann. Man unterscheidet in England Rotvruurtor? und ln- elmwrial bctiools. In erstere können nur Kinder gebracht werden im Aller von lv bis 16 Jahren nach verbüßter 'Strafhaft, und zwar bestimmt der Richter dir Uebcrweisung, nebst der Anstall und rer Zeit der Einbebaltung, dir sich zwischen 2 und 5 Jabren beweacn kann. Bei Kindern unter 10 Jahren kann die Ucberweisung nur im WiederholungS- *) Tie Zwangserziehung in England. (Tbo Reformator? »vä . luäurlri»! Ahoct,.) Eine criminalvolitiiche Studie von Qr. Ado»' Ml. I Lenp Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1894. falle eines Vergebens, für das Strafhaft verfügt ist, cin- treten. Ader ma» wartet in England mil der ZangSrrziebung nicht, bis eine strafbare Handlung und eine Verurlheilung vorliegt, sondern Jedermann ist befugt, vor zwei Friedens richtern in England oder einem Magistrate in Schottland die Abgabe »och nicht vierzehnjähriger Kinder in eine Zwangs crziebungsanstalt zu verlangen, wenn sic beim Betteln, Land- '«reichen, in schlechter Gesellschaft betroffen werte», als Waise» zu verwahrlosen drohen oder von den Eller» verlasst» sind, oder endlich, wen» die Eltern wegen Ver breche» im Gesangniß sitze». Solche Kinder dürfen aber nie den Iloloiniawi'.v 8cI»>ol8 zngewiesen werden, sondern gelangen in eine luckustnal 8ck»oI. Letztere können auch Kinder über wiesen erkalten, die wegen eines Vergehens vor den Richter zesührt sind, der dann zwischen den beide» Arten nntcr- cheidel. Er kann eine der Zwangserziehung vorausgchcnkc lrafe für heilsam, eine Abschreckung vor der Besserung für nützlich Hallen und die Ablieferung »aä> verbüßter Gcfängniß- irase an eine liekorm.-itor? Lcliool verfügen; andernfalls kann er von jeder Strafe abscbe» und daS neck nicht >2 Jabrc alte Kind einer IiulustriLl School überweisen, so daß hier kurzweg die Erziehung angestrebt wird, die bis zum 18. Lebens jabrc dauern kann, wahrend daS Kind berechtigt ist, nach Maß gäbe seiner Führung mit erreichtem l6. Jahre die Entlassung zu fordern. Tie Imluzli'ml 8cl>oo>8 weisen zwei Unlerabthcilungeil aus. Wenn einer solchen Anslall Zöglinge zugcführt werden, bei denen keine Besorgniß bcstcbl, daß sie die Racklzcii nicht in a» ständiger Wohnung und Gesellschaft verbringen, so kann man st« einer I>»v Iixlukliisl Kcbovl zuwcifen. Dort werden sic tu den Elemenlargegenstänoe» und Handwerken unlerrichlct, erhalten täglich eine bis zwei Mahlzeiten, aber keine Unter kunft für die Nacht; einer solchen Anstalt führen auch wobt Eltern freiwillig ihre Kinder zu, wen» sie sich am Tage um ihre Erziehung nicht kümmern können und ihre Verwahr losung befürchten. Faule »nd verwahrloste Kinder endlich kommen m eine Trimm lmlimtiiktt Kctrool, wo sie einer strengeren Zucht unterworfen sind und auch des NachtS bleibe» müssen. Demgemäß verfolgt die englische Zwangserziehung einen doppelten Zweck: sie will die verbrecherische» Kinder durch Erziehung und Unterricht bessern und die Kinder, welche zu verwahrlosen droben, durch dieselben Mittel davor bewahre», daß sie aus verbrecherische Bahnen geratben. Alle diese Zwangscrzicbungsanstalte» Englands vereinigen private Wobltbäligkcit mit staatlicher Unterstützung. Neben dem, was Private im Interesse der guten Sache beisteuern, was die Eltern zur Bestreitung des Aufenlball« ihrer Kinder beitragen und die Gemeinden ergänzen müssen, tritt auch der Staat, der ja ein großes Interesse an der Sacke bat, mit Leistungen ein. Die Leitung einer Anstalt liegt in privaten Händen, doch bat der Staat das Beaussichtigungsreckt, das in England und Schottland vom Ministerium des Innern (Uomv OMcv) geübt wird. Jede Anstalt muß jäbrlich min destens einmal von einem Jnspcctor als Eommiffar der Re gierung besiichl werden, der dann gehalten ist. die Ergebnisse feiner Besichtigung mitzutheilen und etwaige Reform- vorscklägc zu machen. Bei dem Erziehungswerk ist die Person des AnstallSletterS von ausschlaggebender Bedeutung: soll die Anstall Ersprießliches leisten, so muß er Energie mit Güte paaren, Ausdauer und Geduld, praktischen Blick und Verständniß des kindlichen GcmülbS zeige». DaS System der Erziehung und des Unterrichts ist nach dem Grundsätze eingerichtet, daß Güte mit Ausdauer verbunden schließlich doch dem Kinde selbst an seiner Besserung ein Interesse abzugewinnen vermögen, sobald cs sich überzeugt, daß alle Strenge nur zu seinen Gunsten geübt wirb, und nachläßr, wenn es den Beweis liefert, daß eS ihm mit seiner Besserung Ernst ist. Um dies Ziel zu erreichen, soll der Körper durch gesunde Kost, regelmäßige Lebensweise, Beschäftigung im Freien »nd Abwechselung von Arbeit mit Erholung gekräsligl worden. Tie größere Zahl der Anstalten haben ihrer Organisaiion daS Familiensystcm zu Grunde gelegt. Ihre Bclegziffer ist deshalb nur klein, an Untcrabtheiliingen sind fünf crfordcr lich, deren jede einen Vorsteher bat, der dem Gcsaminllciter unterstellt ist. Der Vorsteher bewohnt mit seinen Zöglingen ein eigenes Haus und leitet Unterricht und Erziehung. Darum hält er sich immer in ihrer Nähe. Jedes der füns Häuser ist darauf eingerichtet, daß die Zöglinge »eben Unter richt in Elcmcntarfächcrn in die Fertigkeiten eines Handwerks cingeführt werden. DaS eine Heim unterweist in Schuh macherei und Schneiderei, das andere in Tischlerei und Schlosserei, daS drille in Korbflechterei, daS vierte in Bäckerei, das fünfte in Maurerarbeit. Ferner werben die Zöglinge abwechselnd auch zum Landbau angeballen. Eine solche Ein ricktung kann zwar die eigene Familie nicht vollkommen ersetzen, aber sie bildet Gemülb »nd Edarakler und wcckl brüderliche Liebe gegen den Kameraden, Achtung und Liebe gegen den Familienvater. Eine Anzahl ven Anstalten huldigt dem Eollcctivsystem. Dies hat sich als Nolhwcnbigkeit herauSgestellt, wenn eine autonome Körperschaft genötbigr ist, eine Anstalt für die gesammtr verbreckerifche und verwahrloste Jugend ihres aus acbeönten Territoriums zu errichten. Der Vorlhcil dieses System- liegt in der Verfügung über größere Gelbmiltcl, die ermöglichen, daß mehr Handwerke und in a»Sgedebntkrei» Maßstade betrieben werten und Aussicht aus die Erlangung geeigneter Lehr- und Erziehungoträftc bieten. Hier kann natürlich kaum ven einer individuellen Behandlung deS Einzelnen dir Rede sein, zum Mindesten nicht in dem Um fange. wrlch^ die Erfolge des Familiensystems für die de» Direktors hier ein anderer; er wird, und dies um so mehr, je größer die Anstalt ist, zum Verwaltungsbeamtc», statt daß er sich «IS Pädagoge zu bewäbren Gelegenheit hätte. Dieses System ist in England und, wie wir saa'i, müssen, mit Recht wenig beliebt. Biegen oder Brechen ist hier die Devise. In der Regel verbringt der Zögling nicht die ganze Zeit, die ibm zudiclirt ist, in der ZwangSerzickungsanstalt. Bei gutem Betragen kann er vor der Zeit provisorisch entlassen werden, damit der Gebesserte sich wieder an das freie Lebe» außer der Anstalt gewöhne; doch bat cr bei schlechter Aus führung die Entziehung der Freiheit stet- zu gewärtigen. Sonst wird die außerhalb der ZwangScrzicbungSanslalt ver brachte Zeit in die nrlbcilsmä8>gc eingerechnet. Auch bei Zöglingen, die vor vor Verwahrlosung und Landstrcichcrci bowahrl werde» sollen, kann die Unterbringung in eine ver trauenswlirdigc Faniilic nach Ablauf einer bcstinimlcn Zeit statlbaben DaS Leben des so in eine Familie Verpflanzten gestaltet sich gleich dein der übrigen Faiiiilicnmitglicdcr. Arbeit im Hause, in der Wirtbsckiast und im Gewerbe unlcr strenger Aussicht deS Faiiiiliciioberhaiiptcö sollen dem Zögling ein Bild seiner zukünftigen Laufbahn geben. Er soll der Drohung nnb des Zwanges eiilralbe» lerne» »nd bei erwachter Arbeitslust den Lohn eine« redlichen Erwerbes, die Ruhe und Zufriedenheit kennen lerne». Auch sonst bemüht sich die Anslaltolcitiing, den Zögling beim definitiven Scheiten in einem Gewerbe unterzubringen, seine Anwerbung zum Heer oder zur Marine zu bewirken oder auch nach den Eolonien, sehr gegen deren Willen, :» verpflanzen. Bei der Anwerbung »nif: der Bater seine Zustimmung geben; sonst aber ist die Anstalt beinübt, gegebenen Falls den Zögling auch der väterlichen Autorität gegenüber sickcr zu stellen. Wo irgend Bedenken vorliegcn, wird die väterliche Autorität bis zum l8. Lebensjahre des Sobnes ausgeboben und dem Leiter der Anstalt, der de» Sohn cingcsübrt bat, übertragen; und auch >» anderer Beziehung »uterhält die Anstalt eine Verbindung mit ihren entlassenen Zöglingen. Gegen Ende des Jahres l88l bestanden in Großbritannien und Irland 60 It,>>'or»i!ili>r>' t-cliunl^ mit 637» Zöglingen; ferner 2ll Imiivckiial Kcliuol^ mit 27 582 Zöglinge»; in den 36 Oav und lruunl Iiuln^lrial 8oli>>o>!; — solche giebl es in Irland nicht — zählte man 4772 Zöglinge. Diese cr orderten einen Gcfaiiimlkvi'lcnauftvand von >0 668 277 jährlich Die in> Verhältnisse z» der Gesainmlzabl von 38 721 Zöglingen für England monatlich nickt i'bermäßige Suninic ist nickl zwecklos auogcgebcn: die dem Bucke von Adols Lenz bcigegcbencn statistische» Erbch»»gen lassen dcullick erkennen, daß in England und Wales allein — die Nottzen laufen von I86l—l89l — von 186!» ab jährlich die Zahl der jugendlichen Verbrecher um durchschnittlich 150—200 abnimnil; in Schottland schwankte sie dis >885, sant aber in den nächstfolgende» 6 Jahren von ll74 aus 787. d. h. um 377 Personen. Auch die Resultate der irischen Zwangserziehung können als durchaus günstig bezeichnet werden. Weckt" Notizen ergeben, daß von den entlassenen Zöglinge» 82 Prvc. — in Irland l89l sogar 83 Proo. — für gebessert gelten tonnen, 6 Proc. als rückfällig, wäbrend Uber den Rest sichere Nachweise nicht vorliege». Das sind erfreuliche Ergebnisse, die sich die Zwangscrzichungsanstallen gut zu schreiben be rechtigt sind. Man wird also in Deutschland wohl daran thun, wenn man bei der Einführung ähnlicher Anstastcn und gesetzlicher Bestimmungen, die hoffentlich nicht allzu lange auf sict, warte» lassen, lhunlichst da« Vorbild Englands berücksichtigt. Daß derartige Anstallcii auch bei uns ein Bedürfnis find, dürste unbestreitbar sein. Bildung des Eharakrers zettizt. Namentlich ist rer Einfluß j keilen im „Vorwärts Deutsches Reich. O. II. Berlin, 22. Januar. Uni den Anarchisten den Wind ans den Segeln z» nehmen, bat die srarlioncllr Socialdemolratie für heute, Montag, suns Arbcils- losen-Versammlnngen einberusen Da „jeder ArbeitS lose, der cs versäumt, an der Versammlung theilziincbnien, sich an den Interessen seiner Elaste versündigt", wie der „Vorwärts" sagt, so kann man aniiebnic», daß AllcS gciban wird, um die meist recht großen Versamnttungssäle zu fülle». Auch die Anarck iste» werden kommen, obgleich sie fick, niorgcn i» demselben Local wie am 18. Januar zusaiiiiiicnf'inrc», nm über die Vorgänge nach der letzten Arbeitslosen Versammlung »nd die Tbätigkeck der politischen Polizei bei derselben z» beralben. lieber den Umiaiig der Arbeits losigkeit in Berlin lann man sich auf eine amtliche Slaiistit nickt stützen; die privalcn Untersuchungen sind selbstverständlich lückenhaft, aber im Großen »nd Ganzen geben sic dock wobt ein zutreffendes Bild. Hierbei ist die ArbeilSlosigleit im Berliner Arbeilerstanbe nicht größer, als in früheren Jabren. Weitaus die große Mehrzahl der Arbeitslose» bilden die Kauslcute und dicKcUner. In manchen Eolonialwaarc» gesckäftc» wird die LcbrliiigLzuchtcrei in der bcdcnklichslen Weise betrieben, um Eoiiimis z» sparen. Daß dadurch die Zahl der jungen Leute, die nicht viel gelernt haben und schon dcSbalb nicht weiter kommen, in erschreckender Weise gestriger! wird, liegt aiif Ler Hand. Es soll eiwa 20 000 stellenlose Kanflcute in Berlin geben, und ein Blick ans die Wärme- ballen läßt diese Zahl als nicht übertrieben erscheinen. Aeknlich wie bei den Kauslcutrn, liegen die Verhältnisse bei den Kellnern, von denen ca. 10 000 ebne Stellung sein mögen. Hierzu kommen noch ca. 2000 Schreiber, ca. 3—4000 Maschinen bauer, etwa 800 Schubinacher, 500 Bäcker, 500 Buchdrucker. 6—800 Schmiede und 4—5000 Arbeitsscheue und Bummler, so daß wir also ca. 50 000 Arbeitslose hier haben — aller dings eine betrübende Menge, die aber doch an die von 2cr Socialdemokratie in- Gefecht gcslldrlc Masse von I50V0O, die angeblich in den Straßen Berlins ohne Beschäftigung umberirren, nicht beranrcicht. Zum Glück ist die Witterung wieder so mild geworden, daß die Dan- Handwerker (20 000 Maurer, 6000 Zimmerer) jetzt viel besser daran sind, als in früheren Jabren, in denen sie »in diese Zeit feiern iniißien. Sind also auch die Arbcits vcrbältnisse in Berlin keineswegs glänzend, so kann dock» von einem außergewöhnlich furchtbare» Nolbstande nickt geredet werten; daS beweise» schon die zablrcichen »nt stark besuchten Arbeiter Maskenbälle und die Anzeige» über Arbeiterseftlich-
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