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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.04.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940406017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894040601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894040601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-06
- Monat1894-04
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Bezug-Preis dl tz« Hanptexpeditton oder den im Stadt- tezirk u»d den Vororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich ^64.50, bei zweimaliger täglicher Zustellung in« Vau« » » SO. Lurch di» Pos« bezogen für Deutschland und Oesterreich: viertelithrlich Ü—. Direct» tägliche Kreuzbandlendung i»S Aublaad: monatlich 7.50. TieMorgen-Antgab« erscheint täglich '/,?Uhr, die Abend-Ausgabe Wochentags 5 Uhr. Lrdactioa und LrpeLitioa: z«dinne»g-ss» 8. Die Lrpedttio» ist Wochentag« ununterbrochen geöstuet von früh 8 bi« Lbeud« 7 Uhr. Filiale«: Ott« «r»»'« e»rti«. («lfvetz Hahn), UniversilätSsrrah« 1, L»-,i« Lösche. Kntharinenstr. 1«, patt, uud Sönigsplatz 7. Morgen-Ausgabe. ^-173. UciprigerTagtblali Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- «nd Geschäftsverkehr. Freitag den 6. April 1894. AuzeigeU'PrkiS die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfß.' Ueclamea aater he»Redactto»«ftr!ch <4ge spalten j 50^, vor den Aamilleunochttchten (K gespalten) 40 >4- UrSherr Schrift«» laut inesertt» P«ri»> derzeichaih. Tabellarflchrr »»d Ztffrrnsatz «ach höherem Lartf- Grtra-0rtl«ar» (gefalzt», »»r «tt dir Morgen » Na «gab«, oha» Postbefürderuug >4 60.—, mit PostbefStchrnutg ^A 70.—. Anntchmrschluß fiir Anzeige«: Nbead-Au-gab«: Bormittag« 10 Uhr. Margea-Au-gabe: Nachmittag« 4Uhr. Soa». uud Festtag« früh ^ Uhr Vri dea Filialen uud «nnadmestrlle» je eine halb« Stunde früher. U»zetgr» stad stet« a» di» EMehtti«» zu ttchtea. Druck »ad Verlag von <k. Pol» tu Leipzig. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. I Ameldaag für die Ogemeffe. Die für die diesjährige Lstermesse gültigen polizeilichen Meldezettel und statistischen Frage karlen sind m bei dm Wijtiamt der Stadt Mg oder bei den Ktjjrirsmidtfttileu llloljjtmalhtllj zu entnehmen. Anmeldungen auf andern als den daselbst unentgeltlich gelieferten Formularen werden von der Polizei zurülkgewiesen. Leipzig, den 30. März 1894. llsp lEmLlinetilitt üsi' »LNülikkalinM. postverkehr während der Meßsonntage. An dea ersten beiden Sonntagen der Oftermrffe, am 8. und am Id. April, wird der Beftellunga- und Schalterdienst bei den Postanstalten de« inneren Stadtgebiet« von Leipzig, wie folgt, wahr, genommen. 1. vrirf-, Geld- und PacketbrsteUung. Die Bestellung der gewöhnlichen Briese, Einichreibbriese, Geld briese und Postanweisungen geschieht in den zum Beslellbezirl der Postämter l und 13 (am AugusluSplatz) gehörigen Stadttheilen Lanntaa, den 8. April, in demselben Umsange wie an Wert lagen, «»nntag, »rn IS. April, wird die Bestellung B«r mittags ebensall« wie an Werktagen ausgesührt; Nachmittags ersolgi nur eine Bestellung, und zwar um 2'/« Uhr in den vom Mehverkehr hauptsächlich berührten Stadttheilen. Die Packetbeftkllnng wird am Sonntag, 8. April, und am Sonntag, 1b. April, Vormittags wie an Werktagen au«gesübrt; Nachmittags findet innerhalb der für den Mestverkehr in Betracht kommenden Stadltheile noch «ine besondere Bestellung der Packele um 3', Uhr statt. 2. ttenstftundrn für den Verkehr mit dem Publicum. Bei dem Pojianunt 1 (am Augustusplatz» werden die Schalter, dienststunden Sonntag, den 8. April, von 7 Uhr Vormittag« bi« 8 Uhr Nachmittags und Sonntag, den lb. April, von 7 Uhr Bor mittags bi« 7 Uhr Nachmittags , «dgehalten. Bei den übrigen Postanstalten in Leipzig findet eine Ausdehnung des Bestell»»»«- und Schalterdienstes an den ,»»achten drtden Sonntagen nicht statt. Leipzig, 8. April 1894. Ter kaiserliche Ober-Postdtrertor» Geheime Ober-Posiralh. Walter. Ausschreibung. Tie Zimmer-, die Klempner- und die Tachdeckerarbeiten zu dem Neubau der 3. Realschule am Schleuniger Wege sollen je an einen Unternehmer verdungen werden. Tie Bedingungen und Arbeilsverzeichniss« können von unserer nochdau-Verwaltung, Rathhau«, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 6, gegen porio- und bestellgeldsreie Einsendung von 1,50 per Kostenanschlag die auch ln Briejmarken erlegt werden können, bezogen, bez. daselbst »ebsl den etwaigen Pläne» eingesehen werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Ausschrift: „«oftenanschlag «der Zimmer- bez. »lempiirr- bc; Tachdeckerarbeiten für die lll. Nralschule" versehen, bis zum 10. April, Vormittags lO Uhr, an obengenannte Stelle portofrei einzureiche». Ter Rath behält sich die Aukwahl unter den Bewerbern, bez. die Theilung der Arbeiten und die Ablehnung sämmtlicher Angebot« vor. Leipzig, den 3. April 1894. Ter Nath »er Stadt Leipzig. Id. 1547. vr. Georgt. vr. Gumpert. Gefunden oder al« Herren!»« angeineldet rejp. abgegeben wurden in der Zeit vom 16. bl« 31. März 1894 iolgendc, zuin Lhril auch schon früher gefundene oder von verübtem Diebstahl herrührend« Gegen stände: rin Oteidtäschchen mit 20 ein Portemonnaie mit ca. 100 .«i, mit 2 12 ^ und verschiedene dergl. mit ge ringeren Beträgen, eine fildrrne Shltndrrntzr mit Kapsel und Kette, 2 goldene tllrmmrr. einig- andere dergl., einige Brillen, ein gold. gravirter Trauring, ein goldener gravirter Siegelring, mehrere Broschen, darunter eine bereit« ,m Januar gesunden« Otranatbroschr, ein goldener Ohrring mit weißer Perle, zwei verschied. Granatohrringe, 1 Granat. Gliederarmband, ein goldener Armreis, mehrere andere Arm bäader, eine Sorallentette, 5 Kaffeelöffel, einige Leihhaus scheine, ein Notenhest, ein Fächer, ein Cigarren-Etui, mehrere Schlüssel, einige Pocket« braunes und weiße« Band, einig« seidene Halstücher, eine Weste mit Treffe am Kragen, eia brauner Filzhut. ein brauner Tamenpelzkragen, 2 Barchent- Hemden, ein Kinderschuh mit neuem Abiatz, ein schmarzrr Urderzirhrr mit diversem Taschenindalt, mehrere Bücher, darunter Jahre dentscher Geschichte", „unter England« Fahnen" re., rin« Eigarre»-Svitze mit Etui, 1 Paar Hand schuh«, 1 Paar Manscheltenknöpse, 2 Schinne, ein Spazier stock, eine Lederhandlasche mit einer Llubmütze. ein Marktnetz ein Winkeleisen, ein Manometer, eia Rohrstuhl, ein neue« Thürschlvß, eine Zange. Hammer und Brecheisen, eine Wagenkapsel, eine große Sperrleiste, ein großer Hebebaum mit Eijenbeichiog, «in« eisern« Kette und ein »terrädrigrr Handwagen. Zur Ermittelung der Eigenthiimer wird die« hierdurch bekannt gemach». Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welch« vom Januar bi« März 1893 Kundgegenständ« bei un» abgegeben haben, aus, dies« Gegenständ« zurückzusordern, auderufall« hierüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, den 4. April 1894. Ta« Paltzei-Awt »er Stadt Leipzig Beetschneider. Ml. Lekanntmachung. In Gemäßheit de« ti. 1 der Vorschriften für die Ausführung von I Anlagen zur Benutzung der städtischen Wasserwerke vom 6. Febr. 1888 und der 88. 2 und 7 de« Regulativ« für Ga»rohrleitungen und Gasbeleuchtungsanlagen in Privatgrundstücken vom 2. März 1863 ^ machen wir hierdurch bekannt, daß der Schlosser Herr Heinrich vrnnrma»». Fa Otustav Hanbald Nachs., Reichsstraße Sir. 30, zur Nebernahme solcher Arbeiten bei un» sich angemeldet und den Besitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen hat. Leipzig, dea 4. April 1894. Ter Nath der Stadt Leipzig. X. 2909. vr. Georgi. Wolfram. Freiwillige Subhaliation. Aus Antrag der Erben de« verstorbenen Herrn Spinnereibesiper« August Vrck weil, hierselbst soll das zu dessen Nachlaß gehörige Grundbesitzthum, bestehend 1» au« dem Fabrikelabliffement an der Heinrichstrabe in hiesiger Stadt, Parc. Nr. 818, 819, 820, 821, 822, 823 und 828» des Flurbuchs für Greiz, eingetragen aus Foliuin 100t de« Grund- und Hypothekenbuch« für Greiz, mit den ausgestellten Maschinen und Transmissionen und 2) aus dem Wirthschast-geliäude mit Weg, Parcelle Nr. 847 de« Flurbuchs für Greiz und eingetragen aus Folium l088 de« Grund- und Hypothckenbuchs für Greiz, mit einem Äesammt- slüchengehalt von 23 a 54 gm und mit 2729,lO Steuer einheiten belegt, Montag, den !!0. April 1804 an hiesiger Fürstlicher AmtSgerichtsstelle einzeln oder nach Befinden al- Ganze« von dem Unterzeichneten Fürstlichen Amtsgerichte um daS Meislgebot öffentlich versteigert werden. Kauflustige haben sich am Terminrtag bi« l2 Uhr Mittag« bei Meidung des Ausschlüsse« vom Bieten anzugeben und über ihre Zahlungssähigkeit auSzuweisen und werden im klebrigen wegen der Lasten des Grundbesitzes und wegen der Subhastationsbedingungen aus die am hiesigen Gerichts- und Gemeindebrett aushängenden Patente verwiesen. Hierbei wird noch bemerkt, daß in dem Fabrikelabliffement seit vielen Jahren di« Spinnerei betrieben worden ist. Greiz, am 19. März 1894. Fürstlich Nrntz-PlnulscheS Amtsgericht, Abthetlung 1 sür mchtstretttge Rechtssachen. Freiherr von Cornberg. Schmidt. Die städtische Sparkasse beleiht Serlhpaptere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. T«, Lparraflrn-Tepntatlan Letriebskraiikheiten und Arbeiter- verstcherung. Betriebs- oder Gewerbekrankbeiten sind nach Rosin (Reckt der Arbeitcrverficherung I. S. 277) „allmähliche Affectivncn des Körper«, welche durch langdauernde Einwirkung der regelmäßigen Beschäftigung im Betriebe hervorgebracht werden"; sie stehen in dircctem Gegensätze zu den BetricbS- unsällen, für welche ein wesentliches Begriffselement die Zurücksübrung der Affection auf ein plötzliches Ereigniß, eine plötzliche Einwirkung ist, und können demgemäß den Anspruch auf Zusprechung einer Unfallrente nicht be gründen: hierüber sind Doctrin und Praxis einer Ansicht. Zu den BetriebSkrankheiten, welche die Rechtsprechung des RcichSversickerungSamteS bereits beschäftigt habe», gehört r. B. die PhoSpvornekrose, die sich bei den in Zündholz sabriken beschäftigten Arbeitern so bänfig findet, der Tremor mercurialis, die den mit Quecksilberbearbcitung de schästigten Personen eiaentbiimlicho Krankheit, das Klima fieber der auf Seeschiffen tbätigen Personen und dergl. m. Die Entschädigung für die Rachlbcile, welche mit diesen Krankbeiten verbunden sind, ist zur Zeit i» Deutschland nock wenig befriedigend; zwar begründet die Erkrankung in einer BctriebSkrankheit nicht minder den Anspruch aus Krankenfürsorge, wie die Erkrankung an einer mit dem Betriebe nicht in ursächlichem Zusammenhang stehenden Krankheit, dagegen findet die durch sie hervorgerufenc Er werbsunfähigkeit bczw. die Abschwächung der ErwerbSfähigkeit nur insoweit Berücksichtigung, als dieselbe die Invalidität der Arbeiter begründet. Tie Invalidenrente, welche dem erwerbsunfähig gewordenen Arbeiter zu Theil wird, ist aber nur eine unzureichende Entschädigung für die Einbuße der Arbeitsfähigkeit und gegenüber der Entschädigung eines Leiters, welcher in Folge eine- Betriebsunfalles die Arveils fähigkeit verloren bat, erweist sich daS Maß dieser Fürsorge als sebr gering. Bon, Standpuncte der auSgleichcnden Ge rechtigkeit mutz die Forderung aufgestellt werden, daß der Arbeiter, welcher durch die langzeitige Betriebsdauer seine Arbeitskraft in Folge einer durch sic bervorgerusenen Krank heit eingrbüßt hat, in demselben Maße entschädigt werde wie der Arbeiter, besten Arbeitskraft durch einen Unfall zer stört wurde. Nun besteht allerdings, wie Ludwig Fuld im „Social polit. Centralbl." auSführt, noch die Möglichkeit, sür die Minderung oder den Verlust der ErwerbSfähigkeit als Folge einer BctttebSkrankhcit den Arbeitgeber aus Grund der civil- rechtlichen Haftpflichtbestimmungen in Verbindung mit der Bestimmung des tz. 120n der rcvidirten Gewerbeordnung verantwortlich zu machen. Dieser Paragraph verpflichtet in Abs. l die Gewcrbeunternehmer, die ArbcilSräume, Betriebs Vorrichtungen. Maschinen und Gerätbschastcn so einzurichten und zu unterhalten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeiter gegen Gefahren sür Leben und Gesundheit so weit geschützt sind, als eS die Natur de« Betriebes gestattet. Nach Abs. 3 sind diejenige» Vorrichtungen herzustellen, welche zum Schutze der Arbeiter gegen gefährliche Berührungen mit Maschinen oder Maschinen- tbeilen oder gegen andere in der Natur der Betriebs statte oder LeS Betrieb- liegende Gefahren, nament lich auch gegen die Gefahren, welche auS Fabrikbrändcn erwachsen, erforderlich sind. Tie Nichtbeachtung dieser Bor schristen macht den Arbeitgeber auch civilrechtlich veranl wörtlich und soweit eS sich um Beschädigungen bandelt, die nicht als Betriebsunfälle auszusaffen sink, bat die Ar beiterversicherung-gesetzgebung die vor ihrem Erlaß de siandene Haslpflichtgesetzgebung nicht aufgtboben. tz. 39 de- JnvalibitälSgesetzeS wabrl Len Arbeitern, welche auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Ansprüche gegen Dritte wegen teS tbnen durch die Invalidität erwachsenen Schaden« erheben können die Geltendmachung derselben ausdrücklich die Versicherungsanstalten sind jedoch befugt, in diese Ansprüche bis zu der Höhe ihrer Leistungen einzutreten. Wenn der Nachweis erbracht werden kann, Latz eine BctriebS krankheit durch Anbringung bestimmter Vorrichtungen ver hütet werden konnte, welche anzubringcn der Arbeitgeber unterlassen hat. so wird die Klage de« Arbeiters auf Ersatz des Schadens sür begründet erklärt werden müssen, denn in der Unterlassung der Einsübrung solcher Borrichtungen ist ein Verstoß gegen die dem BetriebSunternehmer obliegende Auf merksamkeit zu erblicken, besten Folgen er zu tragen bat. Selbst in den Gebieten des gemeinen Rechts würde unter dieser Voraussetzung die Entschädigungsklage sür begründet erklärt werden, obwohl hier das Hastpfsichtrccht hinter den Bedürfnissen der Zeit zurückgeblieben ist. Der civilrechtliche Weg der Schadensersatzklagc ist aber stets ein schwieriger und mißlicher; der Richter kann dem Ansprüche nur dann gerecht werde», wenn erwiese» ist, daß durch Anbringung gewisser Vorrichtungen und Vorlehrungen die Ausbildung der bc treffenden BernfSkrankbcit verhindert worden wäre Die Führung dieses Beweises ist nicht leicht, der Richter ist dabei auf da« Gutachten von Sachverständigen angewiesen und zwar einerseits technischer, andererseits ärztlicher. Wenn auch die fortschrittliche Entwickelung der Gewerbe bhgieine dahin führen wird, daß sür eine größere Anzahl von Berufskrankheiten sich die Möglichkeit der Verdütung durch Einführung bestimmter Schuyinaßregcln mit Sicherheit scsi stellen läßt, so ist dies doch jetzt noch nicht der Fall, und bei einer großen Zabl der betreffenden Krankheiten wird dieser Nachweis dem Richter nicht so überzeugend erbracht werden können, daß er berechtigt wäre, auf Grund desselben die Ver urtbeilung auSzusprechen. Damit entfällt aber für die weit auS meisten Berufskrankheiten die Möglichkeit, daß der Ar beiter einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber erhebt und eS wird hiernach nicht behauptet werden können, daß der gegenwärtige RecktSzustand den Arbeiter gegen die mit den BerusSkrankheiten verbundenen Gefahren und Rachtheile in ausgiebigem Maße schütze. Es spricht aber für die Ab änderung diese- NcchtSzustandcS nicht nur das Interesse der Arbeiter, sondern auch das der Arbeitgeber; daS finan zielle Risico, dem sie durch die Möglichkeit auSgcsetz« sind, für die Folgen einer BctriebSkrankheit verantwortlich gemacht zu werden, ist sehr groß, und eS erscheint de« halb vollkommen begreiflich, daß die Arbeitgeber sich durch Begründung eines Haftpflicht - SchutzverbandeS hier gegen einigermaßen zu sichern suchen. Die Ausdehnung der Arbeilerversichcrung ans die BetriebSkrankheiten würde de« halb auch dem Interesse der Industrie dienen, die durch die civilrechtliche Haftpflicht, den Fortschritten der gewerblichen Hhgieinc entsprechend, mit jedem Iabre mebr bedroht wird Somit liegt eö im allseiligen Interesse, daß d,c öffentlich rechtliche Fürsorge auch in Ansehung der BetriebSkrankheiten an Stelle der privatrechtlichen tritt, und es würbe eine bedeutsame Reform sei», wenn bei der Revision der Unfall gesetzgebung die BelriebSkrankheite» neben den Betriebs Unfällen berücksichtigt würden. Deutsches Reich. * Leipzig, 5. April. Der Vorstand des Bunde« deutscher Fraue „vereine tbcilt uns mit: „Durch den am 29. März d. I. erfolgten Zusammenschluß de« „Bundes deutscher Frauenvereiue" ist sür die Sache der Frauen rin bedeutsamer Fortschritt augebahnt. Tic Bestrebungen der einzelnen, gleichberechtigt »cbeiiciiiandcr stehenden Vereine werden in keinerlei Weise beeinträchtigt; Fragen aber, die für die ganze Frauenwelt wichtig sind, könne» und sollen nunmehr durch den Bund gemeinsam vertreten und ihrer Lösung cnlgegengesübrt werden. Gerade i» der Vertretung solcher Fragen ^Begründung von Kinderborten in Verbindung mit den Schulen, Einführung weiblicher Fabrikinspectvre», Regelung und Besserung der Rechtsverhältnisse sür die Frauen und der SittlickkeitSsragen) sieht der Verein die Erfüllung der in seinem Statut ausgesprochenen Gedanken: „Der Bund stellt sich in den Dienst des Familien- und Volkswohls. Er will der Unwissenheit und Ungerechtigkeit enlacgenwirken und eine sittliche Grundlage der LcbcnSsübrung für die Gesammt- beit erstreben." — Da das VcreinSgesetz einen Zu sammenschluß politischer Vereine verbietet, so ist auch ein Anschluß socialdemokratischer Vereine an den Bund unmöglich. Vereine von Arbeiterinnen, die ihre Fortbildung und die Besserung ihrer Lage zum Zweck haben, sind selbstverständlich ebenso willkommen, wie Ver eine von Frauen a»S anderen Kreisen mit dem gleichen Zweck, wie das auch von der Vorsitzenden klar und deutlich ausgesprochen ist. Der gcschästSsührende Vorstand setzt sich sür die nächsten 4 Jahre wie folgt zusammen: I. Vorsitzende: Auguste Schmidt-Leivzig (2. Vorsitzende des Allgemeinen deutschen FraurnvereinS), II. Vorsitzende: Anna Schepeler-Lette-Berlin tVorsitzende des Lette-Verein« , I. Schrift führerin: Hanna Bieber-Voehni-Vcrlin lVorsitzende des Vereins Jngendschiitzl. II. Schriftführerin: Auguste Foerster-Eassel (Vor sitzende des Frauenbildungsverein«), Beisitzerinnen: Helene v. Förster-Nürnberg (Vorsitzende des Vereins Fraucnivohl), Ottilie Hoffinaiin-BreinenlBorsiandsinIIglleddtsFrauenerivtrbsvcrcinsunddes Mäßigkeitsvereins», Helene Lange-Berlin Vorsitzende deS Allgemeinen deutschen Lehrerinnen»«»!»«', Betty Na»e-München (Vorsitzende des Frauenverein« „Arbeilcrinneiibeiin", Münchens. Dem Vorstände zur Seite sieht ein Bcirath, der a»S de» Vorsitzenden sämmtlicher beigelrctencn Vereine gebildet wird Verl»», 4. April. Die im ReichSamt de« Innern vorbereitete Revisicn der Gesetzgebung, welche auS dem UnsallversicherungSgesetz vom Iabre 1884, dem Au« dehnungSgesetze von 1885, den Gesetzen über die bei den land- und forstwirtbschasllichen Betrieben (1886) und bei den Bauten beschäftigten Personen und über die Versicherung der See leute (188?) bestebt. ist, wie wir mittbeilen können, nun- mebr soweit vorgeschritten, daß in Bälde der Einbringung eine« hierauf bezüglichen Gesetzentwurfs entgcgengeseben werden kann. Zu den vorgeschlagenrn bedeutsamen Neue rungcn gehört u. A die Erweiterung der Rechtsansprüche aus Schadenersatz sür die AScendenten (Ellern. Groß eitern) derjenigen Personen, deren Tod durch Per unglückuna herbeigeführt wurde. Nach tz. 6 de« Gesetze« sind dir AScentenien dann zum Genuß der Entschädigung berechtigt, wenn rer Versicherte „idr einziger Ernährer" war Diese Bedingung ist in der Praxis als eine ungemein schroffe empfunden worden. Um die Härte derselben zu mildern, har daS ReichSversicherungsamt eine Interpretation der Bestimmung dabin unternommen, daß der Bcrstvrbcnc dann als einziger Er nährer seiner AScendenten zu betrachten sei, wenn er sie im Wesentlichen unterhalten, d. b vor Armutb und Elend geschützt habe. Da diese Auslegung aber mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht im Einklang siebt, bat nian eine entsprechende Erweiterung des Gesetzes »ach dieser Richtung bin sür a» gebracht gehalten. — Ob sich die mehrfach gemeldete Aus dehnung des Gesetze« aus das gesammtc Handwerk, beziehentlich aus alle bei dem Handwerk beschäftigten Per onen bei der vorliegende» Revision durcksübren läßt, ist tunmehr doch sebr zweifelhaft geworden. Insbesondere baden ick erhebliche Schwierigkeiten mit Rücksicht darauf ergeben, daß bei Feststellung der Löhne und IahrcSarbeilSverdtenstc nicht die in dem UnsallversicherungSgesetze vorgeschriebene Führung von Lohnlisten zur Anwendung kommen kann, hierfür vielmehr besondere Bestimmungen ausgestellt werden müsse» Da indessen hier nur meist technische Bedenken versiegen, so dürfte im Falle der Ausschließung dieser Materie von der Novelle die Ausarbeitung eines SondergesetzcS sür die Ver rchernng des Handwerks außer Frage scm. In diesem Sondergcsctze dürste alStann auch die außer den, Handwerk ebcnsaUS der Versickerung noch entbehrende Fischerei ihre versichcrungSrechtsichc Regelung sinken. * Berlin, 5. April. Vor einigen Tagen batte die Krcuzztg." die Freude, seststellen zu können, daß Professor Hans Delbrück in dem jüngst erschienenen Iaiirgang l893 des von ihm wcitergcsübrtc» Schultbeß'schen Grschicht«- Kalenders bei der Darstellung der Vcrbandlungcn über die vorjährige Militairvorlagc die conservative Partei mit Lobsprllchcn überbäusl wegen ihrer vermeintlich allein richtigen Haltung in dieser Frage Die „Krcuzzlg." beklagte dabei, daß der Politiker Han« Delbrück s Z nicht ebenso gcurtheilt bade, wie jetzt der Historiker Ha»S Delbrück. Wer ein besseres Gcdächtniß besitzt, als die „Kreuzztg", der wußte, daß dieser Vorwurs unbegründet war: Herr Delbrück batte m den „Preuß. Iahrb." im vorigen Iabre ebenso — unrichtig und willkür lich geurtbeilt, wie jetzt im GcschichtSkalender; er bat dies auch der „Kreuzzeitung" durch Ueberscnduug eines Ausschnittes aus den „Preuß. Iabrb." nachgewiesen. Wir unsererseits finden eS. ebenso wie die „Nat.-Ztg ", durchaus u ngebö rig, Laß Herr Delbrück die von ibm als Politiker vertretene, ein seitige Ansicht a»ck als — wir sagen nicht: „Historiker", den» um die Tbätigkeit eines solchen handelt eS sich im Geschichts kalender nicht, sondern als Registrator der tbatsächlickc» Vorgänge wiederholt. Der GcschichtSkalender soll ein Nach- schlagebuch sein; ein solche« ist um so brauchbarer, je objec tiver eS redigirt wird) machen sich die politischen Ansichten des HerausacberS darin breit, so wird sich der Kreis derer, welche daS Buch benutzen, verengern. * Berlin, 5. April. Tic „Korrespondenz des Bundes der Landwirtbc" schreibt: „Soweit bis jetzt verlautet, geschehen sür die Enguötc über den Grundbesitz bereit- die rr- sorderlichen Bvrarbeitcn. Da aus den Hypotbekenbüchcrn nicht immer ein sicheres Bild für die Beurthcilung der Ver schuldung des ländlichen Besitze« zu gewinnen ist, so sollen als Hilfsmittel hierfür auch die Stcucreinschätzunge» herangezögen werden, wobei gleichzeitig eine Mitarbeit der Kalastcrämtcr i» der Weise gedacht worden ist, daß dieselbe» im Verein mit den Gemcindeautoritätcn die Anzahl derjenigen Güter sestzustcllcn baden, die im Lause der letzten zehn Iabre bi« z» einem Be trage von 4«>uo -X veräußert worden sind. Bei diesen Fest lcUungcn soll ganz besondere« Augenmerk auf folgende Punctc gelenkt werden: Wie war die Oualitäl de- Bodens, wie die Beschaffenheit der Gebäude zur Zeit des Gut« verkauf«; ist der Grundbesitz mit oder ebne Inventar ver äußert worden, standen Inventar und Besitz in gehörigem Verbällniß zueinander und wurden aus letzterem noch Neben- betriebe betrieben? Ferner soll der Werth der WirtbscbaftS und Wohngebäude bei Grundbesitzlichkeitrn von einer Größe von 5, U«, l5 bis 2» lm sestgestcllt und das zum Besitz gehörige landwirthschastsicbe Inventar genau abgeschatzt werden, endlich aber bei den Feststellungen von Gutsrerkäusen noch constalirt werden, ob zwischen Verkäufer und Käufer ver wandtschaftliche Bezicbungcn bestanden hätten." - Berlin, 5. April. (Telegramm ) Wie die „Post" erfährt, besteht in Reichs tags kr eise» die Absicht, im Reichstage eine Aussprache über die viel besprochenen An griffe des „Kladvrravatsch" gegen Beamte des Auswärtigen Dienste« herbeizusühren. V Berlin, .5. April. (Telegramm.) In der beute stattgcbablcn Sitzung teS Bunproraths wurde der Antrag Preußen«, belr. einen Nachtrag zu dem Anträge aus Al änderung der Gewerbe-Ordnung, dem betreffenden Aus schuß überwiesen. Die Resolution des Reichstags, betreffend: n. die Ausstattung der Lieiislgebäude und dle Festsetzung der Raumausdehnung der Dlenstwohnuiigeii, b. die Veröffentlichung einer Statistik über die von den Militairgerichlcn abgeurthcilte» Strafsachen, e. de» Erlaß eine» Reichsgejeves über die Reisekosten der Reichsbeamten und der Angehörigen des ReichShceres und der Marine, ä. die Fürsorge sür die Hinterbliebenen der in Folge von Diensibeschadigungen verstorbenen Militairpersonen, die Gehalt-verhaiinissk der Retchtbeamten, sür welche die im Etat 1894 95 vorgesehenen Dienstalter«»ulagen vorgeschrieben sind, k. die Entschädig»»« der Invaliden aus dem Kriege 1870.71 i» Fallen der Mitanrechniing eines zweiten Krlegsjahre«, z-. die Durchführung der WohnungS- und Tiensl alter «- Zulage sür die mittleren »nd unteren Beamten der Post- u»d Telegraphen.Verwaltung, h. die Beförderung von Postpocketen an Sonn- und Feier tagen. i. die Verbesserung der Dienststellung der Post« und Tele- gravhen-Aisi stenten nnd Post-Verwalter, Ic. die Herstellung eines neuen Post- und Teiegraphen-Äebäude« in Potsdam, wurde dem Reichskanzler überwiesen. Tie AuSschußanträge über Abänderung und Ergänzung de- amtlichen Maaren» Verzeichnisse- zum Zolltarif wurden von der TageSorLoung ab geletzt
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