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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189406032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18940603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18940603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-06
- Tag1894-06-03
- Monat1894-06
- Jahr1894
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1894
- Autor
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BezugS-PreiS Bl H« Haupterpeditioa oder den im Stadt» d«tr» oad de» Vorort»» errichtete» «us- „abestellen abgeholt: vierteljährlich^ «ckO, bei tweimaliaer täglicher Zustellung in« Hau» üchü. Durch di« Post bezogen für Dentschland und Oesterreich: vierteljährlich > S.—. Direct» tägliche Lreuzbaadleudu», int »aStand: «onatlich 7.50. Di» Morgen-AnSgabe erscheint täglich'/,? Uhr, dir Lbend-Tutgab« Wochentag» d Uhr. Ledrrülm uu- Lrpeditioa: AohanneSgass« 8. DIe Erveditio« ist Wochentag« unnnterbroche» geäyurt »mi früh 8 bi« Ad«ad« 7 Uhr. Filialen: Olt» Klenn»'« Sortim. (Alfred Hahnfz UniversitätSstrab« 1« L«t« Lösche, Kalharsnenslr. 1«. pari, und Söuigsplatz Di ttmigti'.Tagtlilait Anzeiger. Drgan für Politik, Localgcschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. ^-27S. Sonntag den 3. Juni 1894. Anzeigeu-Prei» die 6 gespaltene Petitzeile 2^ Pfg. Reklamen unter dem Redactionsstrich («go» spalten) 50Z, vor Len Familiennachrichten <6 gespalten) 40^. GrShere Echristen laut unserem Preis- «er^ichaih. Tabevarijcher uud Zifiernsatz nach höherem Tarif. - Eptra-Bella,ra (gefalzt), nur mit d« Morgen-Tlnrgab«, ohne Poschesördernng 60.—, mit Postdesörderuog 70.—. Ämiahmeschluß fir Avzrigeu: Nbeud-Ausgab«: Vormittag« 10 Uhr. Margeu-Busgab«: Nachmittag« «Uhr. Eon», »ad Festtag« früh V,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je »in« halb« Stund« früher. lUqei^u smd stet» an di« SrprSitIo» zu richten. Druck und Verlag von L. Poll H» Leipzig. 88. Jahrgang) Amtliche Bekanntmachungen. Oeffenlliche Lihnng der Stadtverordneten «itttooch, den 6. Juni 1864, «brnd« «'/, Uhr, im Sitzungssaale am Naschmarkte. Tagesordnung: I. Bericht des BersaslungsauSjchusses über: a. ein VergleichS- abkommen in Klagjachen der Firma Carl Züllich /. die Stadl- gemeinde; d. die Eingabe des Leipziger Krystall-Palasle« und der Herren Larius u. Gen., das Regulativ, die polizeiliche Aufsicht über die Musikaussührungen rc. betr. II. Bericht de- Bau-, Oekonomie- und BersassungsauSschusses über den Entwurf eines Ortsstatuts, die Bebauung des »wischen der Thüringischen Verbindungsbahn, der Theresien- straße, der verlängerten Laugestraße und der Berliner Straße gelegenen Areals. M. Bericht de« Bau- und Oekonomieausschusse« über: ». Fest- stellung de« die Parcelleu Nr. 8, 143, 147, 143 und einen Theil der Parcelle dir. 148 des Flurbuchs für Leipzig-Conne witz betreffenden Bebauungsplans D. V. Nr. 6448 rc.; d Feststellung de« Bebauungspläne« für Leipzig-Lchleußig 1. V. Nr. 6623. IV. Bericht de« BanauSschusse« über: u. «in Abkommen wegen Kreuzung de« Bahnkörper» der Grithain-Leipziger Eisenbahn bet der Neulegung des zweiten Zuleitungsrohres der Wasser- lritung; d. Rückäußerungen des Rathes zu Conto 31 Pos. 30 „Museum" (außerordentlich) und Pos. 37 „RathhanS in Leip- zig" (außerordentlich) des HaushaltvlaneS aus LaS Jahr 1894. V. Bericht de- Finanzausschüsse« über die Hausdaltpläne der Parochien Leipzig-Lindenau, L.-Neustadt, L-Neuschöneseld, L.-Plagwip und L.-Bolkmarsdorf auf das Jahr 1894. Bekanntmachung, die Ausgabe neurr ZinSbogen für die Schuldscheine der Leipziger Stadtaulethe vom 1!». Mai 1884 betr. Tie Ausgabe neuer Zinsbvgen für die Schuldscheine der Anleihe der Stadl Leipzig vom 1b. Mai 1884 findet gegen Rückgabe der «blausendeu Zinsleisten vom 15. dieses Monats an bei unserer Stadtcasse an den Wochentagen in der Zeit von S Uhr vormittags bis 1 Uhr Mittags statt. Bei Äureichung der nach Littera und Nummernsolge geordneten ZinSleisten ist bei Posten bis 20 Stück ein dieselbe Ordnung ein- haltcnde« Verzeichnis, beizusügen, wogegen bei einer größeren An- mhl von ZiuSleisten zwei gleichlautende Berzeichniss- beizugeben sind. Formulare hierzu sind in unserer Stadtcasse in Einpsang zu nehmen. Auswärtige Bethetligte haben den Umtausch persönlich oder Lurch Beauftragte zu besorgen, da wir auf Zusendung der Zinsbogen, sowie überhaupt aus darauf bezüglichen Schriftwechsel nicht An gehen können. Leipzig, den 1. Juni 1894. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. C. Schulze. Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Pflasterung wird die Fcldstratze zu L.-ÄohliS, aus der zwischen der Blcichcrt- und Benediz-Straße gelegenen Strecke, vom 4. dieses MouatS ab für allen Fähr verkehr, auf die Dauer der Arbeiten, gesperrt. Leipzig, am 1. Juni 1894. Der Rath der Stadt Leipzig. H 5866. vr. Georgi. Stahl. Bekanntmachung. Nachdem die öffentlich ausgeschriebenen Schleuftenbauten in der Ltndrnthaler. in der antzeren HaUesche» und in der Martenftratze in Leipzig-GohliS vergeben worden sind, werden die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber hierdurch aus ihren bez. Angeboten entlasten. Leipzig, am 31. Mai 1894. . 2406 Der Rath der Stadt Leipzig. 746 Vr. Georgi. Eolditz. Bekanntmachung. Am heutigen Tage ist der bisherige Polizeiratb Herr vr. für. Paul Schanz als besoldeter Stadtrath der Stadt Leipzig zunächst aus 6 Jahre verpflichtet und eingewiesen worden. Leipzig, den 2. Juni 1894. 2262^ D„ Rath der Stadt Leipzig. ' 696. vr. Georgi. Lampe. Bekanntmachung. In der Zeit dom S. Mai bis 2. Juni diese« Jahre« gingen an freiwilligen Gaben bei uns ein: 86 von Herrn F. A. W., Sammlung bei Gelegenheit einer Hochzeit, 12 - vom ehemaligen Kreuzbrudertisch Nr. 137 durch Herrn Armenpfleger Dünger, 48 .st Sa., worüber hierdurch dankend quittirt wird. Leipzig, den 2. Juni 1894. Da» Armrnamt. Hentjchel. Der Steinmetz Kurt Wrbrr, geboren zu Glauchau am 2. Juni l 1874, zuletzt zu Leipzig-Plagwitz, ist durch Unheil des Schöffen- ,erichtS zu Burg vom 4. Juli 1893 wegen Körperverletzung zu l »reißig Mark Geldstrafe event. sechs Tagen Gesängniß vernrtheilt. Der Aufenthalt des p. Weber ist unbekannt und wird deshalb um 1 Strafvollstreckung und Nachricht zu den Acten v. 97,93 ersucht. Burg, Bz. Magdeburg, den Lö. Mai 1894. Königliches Amtsgericht. Sparkasse Biebertwolkwitz. Unter Garantie der Gemeinde. Reserve»: 361167 95 Sparverkehr vom 1. Januar bis 31. Mai 1894 ^ 4978 Einzahlungen im Betrage von 576 687 X 40 /H, «805 Rückzahlungen ... 528387 . 46 - Verzinsung der Einlagen mit 3'.."/,. Exvedilionszeit: Montags und Donnerstags. Die Ztvctggrschästsftelle Stötteritz expedin jeden Donnerstag, Nachmittags von 5—7 Uhr, und die Zwriggeichäftostelle Pauns dorf jeden Montag und Donnerstag, Nachmittags von 3—6 Uhr. Sparrasfcn-Pertvaltung. Dvck, Dir. wendig schien, allermindestens in ihrem ofsiciellen Preßorgan! unterstützen, nicht aber sie mit einer so kühlen Phrase abtdun würde, wie der im „Vaterland" vom 11. Mai gebrauchten: ,man sei damit im Allgemeinen einverstanden". Und am allerwenigsten durfte das „Vaterland" wiederum acht Tage später, nachdem auch in dieser Zeit weder von einem „Vorangehen", noch auch nur von einem „Nachfolgen" der konservativen Partei „in dieser Richtung" da« Geringste zu spüren gewesen, gegen unsere Partei einen so ungerechtfertigten Vorwurf erbeben, wie den in jenem Aussätze, „Es ist die^ höchste Zeit!" enthaltenen. Uler geht voran? Schicker. sonst als ab- Lit. 27362. 28861, 28865, 46447, 41171, 43849, 56717, 66434, 77588. 86622. »4871, »6568, 23571, 37814, 46536, 57138. 66647, 13788. 37652, 44466, 57136, 6X666, 62467, 86836, 66616, 23633, 36367, 48215, 57664, 71365, 24954, 26168, 27361, 28867, 28876, 32737, 51842, 53816, 54256, 75216, 75336, 75331, 82262, 84631, 66484, Nr. 424, 538, 4846, 33456, 34365. 36362, 46663, 42468, 44116. 46676, 56535. 52688, 61688, 66721, 67143, 75232, 77716, 76524, Tie Inhaber der als verloren, vernichtet oder Händen gekommen angezeigien Pfandscheine Nr. 16634, Lit. b. Nr. 77974. 78283, 88183. Lit. 6. Nr. 822. 7415, 11881, 16746. 21124, 22463, 23384, 88866. 43865, 73752, 86888, L,t U. 26865, 46532. 46183. 58367, 71831. 85235, 62486, werden hierdurch auigesorderl, sich damit un verzügltch und lüngstens bis zum Ablaui von 90 Tagen nach der aus stdem der Scheine bemerkten Beriallzett bei Unterzeichneter An statt zu melden, um ihr Stecht daran zu beweisen, oder dieselben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, der LeihhauS-Ord- nllug gemäß, den Anzeigern die Pfänder ausgeliesert und di« Iw Hader der Scheine ihrer etwaigen Anspruch« daraus verlustig gehen werden. Leipzig, den 1. Juni 189«. Dir Verwaltung de« Leihhauses und der Sparkasse^ Die ssädtische Sparkasse heleiht Werttzpapierr unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1891 Dt« Sparcafien-Depotatton. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Professor vr. Karl Biedermann in der „Correspondenz des National liberalen Vereins für da« Königreich Sachsen" folgende Abwehr, der weitere Verbreitung zu geben wir u»S für verpflichtet halten: Das „Vaterland", Organ des konservativen LandcsvereinS im Königreich Sachsen, enthält in seiner Nummer vom 25. Mai d. I. einen Aufsatz unter der Ueberschrift: „Es ist die höchste Heit". Darin wird ein schärfere« Vorgeben der obrigkeitlichen Gewalten gegen die staats- und gesell schastSseindlichen Bestrebungen der Socialdemokraten und Anarchisten gefordert. Eine Wiedereinführung des Svcialistengesetzes wünscht der Verfasser de« Aussatzes nicht, Wohl aber, fall« die bestehende Gesetzgebung nicht ausreichc, eine Abänderung de« Straf-, Preß- und Vereinsgesetzes. Er fragt sodann: „welche Partei Wohl mit dahin zielenden Anträgen vorangehen werde?" er fragt dies ohngefähr im Tone jenes Schlller'schen Verse«: „Wer wagt es. Ritters maun oder Knapp?" Natürlich lautet die Antwort: „die konservative Partei und nur diese!" Nun ist un« nicht bekannt, daß die konservative Partei mit derartigen Anträgen — sei cS im Reichstage, sei es im sächsischen Landtage — „vorangegangen" wäre. Bis jetzt hat sie unsere« Wissens an keinem von beiden Orten etwa« der gleichen gethan. Um so auffallender ist es, daß in dem er wähnten Aufsatze eine Priorität des „Vorangehen«" seilen der konservativen Partei als selbstverständlich angenommen, den anderen Ordnungsparteien und insbesondere der unseren lediglich die Ehre der Nachfolge auf den Spuren jener ge> lassen wird. ES beißt nämlich daselbst: „Eineöpatriotische Partei, wie die national-liberale, wird vielleicht (!) folgen (!), wenn Andere vorangehen; selbst vorangehen in dieser Richtung wird sic nickt." Und doch war bereits, als das „Vaterland" diesen Satz abdruckte, die nationalliberale Partei „in dieser Rich tung vorangcgangen", und die Redaktion des „Vater land" wußte dies! In der Landesversammlung des nationalsiberalea Vereins für das Königreich Sachsen vom 0. Mai war eine Petition an die königliche Staatsregierung beschlossen worden, worin dieselbe angegangen werden sollte, dem nächsten Landtage eine Novelle zum Vereinsgesetz vor zulcgen". Mit Bezug daraus sollte in der Petition u. A. angeregt werden, ob nicht, wie dies in Bayern und Braun schweig nach den dortigen Vereinsgesetzen der Falt sei, die Theib nähme an öffentlichen politischen Versammlungen auf voll jährige Personen,wo nicht auf solche, welche das für Ausübung des Reichstagswablrecht« erforderliche Alter haben, beschränkt werden möchte. Es erschien dies als wünschenSwerth im Interesse der öffentlichen Ordnung, weil nach zahlreichen Erfahrungen die vielen sehr jugentlichcn, oft noch nicht einmal volljährigen Theilnehmer solcher Ver sammlungen fast immer diejenigen sind, welche denselben durch Unterbrechungen und auf sonstige Weise einen lärmen den, bisweilen geradezu tumulluarischeu Ebaraklcr geben Es erschien aber auch eine solche Beschränkung sachlich gerechtfertigt, da von Personen einer so frühen Alters stufe eine wirklich verständnißvolle und ruhig erwägende Behandlung der oft schwierigen und verwickelten Fragen deS öffentlichen Lebens nicht erwartet werden kann. Wenn bei den ReichStagSwählerversammlungen, rücksichllich deren doch gesetzlich die größte Versammlungsfreiheit herrscht, der Bestimmung dieser Versammlungen gemäß nur Solche als Theilnehmer zulässig sind, welche das Wahl fähige Alter haben, so ist es nur folgerichtig, daß auch bei anderen politischen Versammlungen, welche dock größten theils den Zweck haben, direct oder indirekt auf die Reicks oder LandlagSwablen vorzuberciten, dieselbe Grenze inne gehalten werde. Da eine solche Bestimmung selbstverständlich auf alle politische Versammlungen, gleichviel welcher Partei, Anwendung finden würde, so kann von einer Bevorzugung der einen oder Benachtbciligiing der anderen Partei nicht die Rede sein, wenn auch nicht geleugnet werden soll, vielmehr bei den Verhandlungen darüber in jener Landesversammlung offen ausgesprochen worden ist, daß durch eine derartige Be schränkling der Dbeilnabme an öffentlichen Versammlungen vor Allem der Mißbrauch getroffen werken solle, der in sociab demokratischen und ähnlichen Versammlungen mit der Zu lassunz, ja Herbeiziehung solcher unreifer Elemente ge trieben wird. Wir haben un« nicht gescheut und scheuen un- nicht, durch die Anregung einer derartigen Maßregel vielleicht von manchen Seiten her den Vorwurf de- JllideraliSmus ans uns zu riehen. Gilt eS dock hier da« Interesse der öffentlichen Ordnung, welche« weit über dem Interesse der Partei steht! Von der ,Ordnung«partei" der Conservaliven durften wir aber allerdings erwarten, daß dieselbe jenem unseren Vorgehen sich anschließen und demgemäß die von un» unter, nominene Anregung zu einer Aenderung de- VereinSgesctzc«. wie sie un- im Interesse der Staat«- und Gesellickaft« vrdnung gegenüber den grundsätzlichen Feinden dieser noth Deutsches Reich. cd Leipzig, 2. Juni. Tie Vorschriften über die Sonn tagsruhe ,m Handelsgewerbe sind nun fast zwei Jahre in Kraft, aber der ausmerksame Beobachter wird nicht behaupten können, daß die Zufriedenheit mit der Einrichtung im Wachsen sei. Auch Derjenige, welcher den Grundgedanken vollkommen billigt, kann sich der Einsicht nicht verschließen, daß die Ausführung desselben inmitten der mannichfaltigen Interessen deS wirklichen Lebens auf Schwierigkeiten stößt, die auf die Dauer kaum zu über winden sein werden. In Berlin haben jüngst zwei interessante Processe stattgcfunden. In dem einen wurde ein großer Milchhändler zur Verantwortuntz gezogen, weil er zwar die Ab tragung von Milch von seinen herumsahrenden Wagen an die Kunden punct zehn Uhr am Sonntagmorgen einstellen, die Wagen aber erst nach zehn Uhr nach seinem Gute zurück- tehren ließ. Es wurde angenommen, daß die Führer der Wagen als im Handclsgewerbe beschäftigt zwischen zeb» und zwölf Ubr nicht in Thätigkeit sein dürsten und der Beklagte demgemäß vcrurtbcilt. In dem andern Falle handelt es sich um einen Eonditor, der in den späteren NachmiltagSstundcn eine Torte hatte austragen lassen. Hier erfolgte Freisprechung, weil nackgcwiescn werden konnte, daß der Austräger der Torte bei dem Eonditor nicht als Gehilfe in dem Handelsgeschäft der Condilorei, sondern als Hausdiener an gestellt war. also unter die Gcsindeordnuiig fiel. ES fragt sich nun, ob der Milchhändler nicht auch eine Form finden konnte, nach welcher die Milchwagenkutscher ebenfalls als Gesinde zu betrachten wären. Wir führen diese Fälle an, einerseits, um an einem konkreten Beispiele zu zeigen, zu wie wunderlichen Folgen die Handhabung der fraglichen Gesetzes bestimmungen führt, andererseits aber, um von Neuem darauf hinzuweisen, daß dasjenige, was im Publicum Verwirrung und Unzufriedenheit erregt, meistens nickt daS Gesetz selbst, sondern eben die Handhabung desselben ist. Der tz. 105s der Gewerbeordnung gicbt der höheren Verwaltungsbehörde aus reichende Befugniß zu AuSnahmemaßregeln, wie sie für den Handel sowohl mit Milch wie mit Conditorwaaren durchaus anaczcigt wären, infolge der engherzigen und schabloncn haslcn Ausführungsverordnung des preußischen Handels minister- aber nicht zur Anwendung gebracht werden dürfen. Für eine gründliche Revision dieser Verordnung dürfte die Zeit nachgerade gekommen sein. Gegen das Gesetz selbst richten sich im Wesentlichen nur an einem Punkte Beschwerden, hier aber auch in zunehmendem Maße, wir meinen da« vollständige Verbot des OffenbaltenS der Läden an den Sonntagnachmittagen und Sonntagabenden. Die Regierungsvorlage bezweckte bekanntlich nur das Ver bot der Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen; die Vorschrift, welche während der ^ beschäftigt werben dürfen, anordnet, ist erst durch den NeichStag in das Gesetz gebracht, ganz außerhalb des Nahmen- eines ArbeiterschutzgejcheS. AuS den Kreisen der kleinen und kleinsten Kaufleute, welche nebst ihren Familienangehörigen selbst mit zu verkaufen pflegen, hört man nun immer leb basier die Klage über ungerechte Härte, und namentlich in den kleinen Landstädten beschwert nian sich, daß das Gebot deS Ladeiischlicßcn« lediglich dem Hausirhandrl zu Gute komme. Dieser Beschwerte wird man sich nicht verschließen dürfen, am wenigsten Diejenigen, welche den Schutz des scß basten Kaufmanns und de- Mittelstandes überhaupt immer so taut im Munde führen. 88. Berlin, 2. Juni. Dem Reichstage soll, wie Hestern von anderer Seite gemeldet worden ist, in seiner nächsten Tagung eine Vorlage über die Einschränkung des HausirhandelS, insoweit er das seßhafte Gewerbe schädigt, zugehen. Es soll die Aenderung „einer ganzen Zahl" von GewerbcordnungSbestimmungcn vorgeschlagen werden. Wie weiter mitgetheilt wird, ist dem Entwürfe »eben den Ergebnissen von reichsbehördlichen Erhebungen die Vorlage zu Grunde gelegt, welche die bayerische Regierung 1892 an de» BuneeSrath gebracht hat. Soviel wir wissen, sind aus dieser Vorlage nur die die Ertbeilung deS Wander gcwerbescheines betreffenden Bestimmuiigen bekannt ge worden. Nach ihnen soll der Wanderacwerbeschein den In haber nur berechtigen, sein Gewerbe im Umberziehcn im Bezirk derjenigen Behörde zu betreiben, die den Schein ertbcill hat. Will er in einem anderen Bezirk hausiren, so muß er die Erlaubniß von der Behörde diese- anderen Bezirks haben. Diese Behörde kann aber die Ausdehnung de- HausircnS a»s ihren Bezirk versagen, wenn in dem betreffenden Bezirk kein Bedürfnis besteht oder eine entsprechende Anzahl von Wander gewerbescheinen bereit- ertbeilt oder auf den betreffenden Bezirk ausgedehnt ist. Die Ausstellung der Scheine kann aus kürzere Heit als für da« Kalenderjahr oder für bestimmte Tage wahrend desselben erfolgen. Soweit da« Feilbieten von geistigen Getränken im Falle besonderen Bedürfnisse- vorüber gehend gestattet wird, ist die räumliche und zeitliche Be schräntung der Erlaubniß im Wandergewerbesckcin anzu- geben. In der Begründung ihre« Entwurf» erkannte die bayerische Regierung an, daß eS sich auch bei dem Hausirhandel um einen Kamps zwischen dem Groß betrieb (dessen Agenten die Hausirer thatsäcklich sind) und dem Kleinbetrieb handele, bei welchem sich das Klein gewerbe in einer seine Enstenz bedrohenden Notblage befinde, zumal da auch durch neue Bestimmungen über die Sonntagsruhe im HandelSaewerbc der den sehbasten Ge werbetreibendcn entgehende Umsatz nunmehr den Hausirern und Detailrrisenten zu Gute komme. Die vorgeschlagcne Regelung erweise sich al» leicht au«sührbar und gut bewährt. Es wird weiter darauf hinaewiesen, daß der Grundsatz der Würdigung der Bedürfnißfrage schon jetzt bestehe für die umherziebenden Musikanten, Sckaubudenbesitzer, aus ländische Hausirer, da- WirthschaftSgewerbe, die so genannten Variötö-Theatrr und da« Psandlechergewerbe. Damit seien den neuen Vorschlägen schon die Wege geebnet. WaS die sogenannten Stadtreisenden betrifft, d. h. diejenigen Personen, die das bestehende Gesetz umgehen, indem sic mitgeführte Waaren direct verkaufen, sich aber al« Musterreisende ausgeben, so darf man einer Vorkehrung gegen diesen Mißbrauch in der BundeSratbsvorlage mit Bestimmtheit entgegen sehen. Denn schon im Sommer 1891 hat daS Reichsamt des Innern halbamtlich seine Geneigtheit ausdrücken lassen, den Gewerbebetrieb der Stadtreisenbcn, „welcher vom Standpunkt deS öffentlichen Interesse- dem Hausiraewcrbe gleichzustellen ist, auch rechtlich denjenigen Sondervorschriften zu unterstellen, tvelche für das Haustrgewerbe selbst für nothwendig erachtet sind." Daß die Vorlage die Zahl der Artikel, welche dem Vertrieb im Umher- zicncn entzogen sind, vermehrt, kann einstweilen nur gehofft werden. Vielleicht entschließt sich die Regierung, durch alsbaldige Veröffentlichung deS anscheinend bereits fertig- gestellten Entwurfs über diese und andere Puwcle Gewißheit zu geben. * Berlin, 2. Juni. Ten Berichten de» „ReichSanz." über die landwirthschaftliche Eonferenz wird im „Hamb. Corrcsp." der Vorwurf tendenziöser Fassung gemacht; es heißt dort: Der Bericht deS „RvichsanzeigerS" über die zweite Sitzung der Agrarconfercnz zeichnet sich durch eine knappere Fassung aus und giebt von einzelnen Vorträgen nur einen ganz kurzen Auszug. Namentlich gibt das von den Ausführungen des Prof. Eonrad-Halle, de» daS Organ des Bundes der Landwirtbe neulich den Berat'-er des Reichs kanzlers nannte, der „um 30 Jabre hinter der Zeit zurück geblieben" sei. lieber die zweite Rede des GenarallandschaftS- directorS Bon-Königsberg beschränkt der Bericht sich aus Andeutungen. Wie wir erfahren hat dieser Herr die bekannte Behauptung, daß die Stein Hardenbcrg'sche Gesetzgebung sich nickt bewährt habe, ausführlich widerlegt und nachgewiesen, daß diese Gesetze nicht den Absichten des (Gesetzgebers ent sprechend zur Durchführung gelangt seien. Da« bat zu einem Zusammenstoß mit dem Finanzminister geführt, den der Bericht, offenbar um in agrarischen Kreisen keinen Anstoß zu geben, so leise andeutet, daß er nur dcyl Wissenden er kennbar ist. . > V. Brrlin, 2. Juni. (Telegramm.) Der „Reichs anzeiger" veröffentlicht folgende«, von den Aerzten ».Berg mann und Leutbold unterzeichnetcS Bulletun: „DaS Allge meinbefinden des Kaisers ist gut. Der Verlaus der Wund heilung läßt nichts zu wünschen übrig". — Wie die „National- zeitung" erfährt, war die von dem Proseffor v. Bergmann auf der Wange des Kaisers ohne nennen.-swertbe Blutung radikal entfernte Balggeschwulst etwa von der Größe einer Kirsche. Wundsieber stellte sich nach der Operation nicht ein, der Kaiser blieb bei gutem Appetit. Die Entstehung der Balggeschwulst datirt sehr wenige Monate zurück und ver ursachte keinerlei Beschwerden. x Berlin, 2. Juni. (Telegramm.) In der gestern unter dem Vorsitz des StaatSsccrctairS Uv. v. Boctticker ab gehaltenen Plenarsitzung deS BlindeSratbs wurden außer dem Antrag deS Königreichs Sachsen, betreffend Abänderung oder :>-lcke die gänzlich- Schließung der Geschäfte der B stuumunge., über de» Vcrkcbr «Prcng- Zeit, in welcher Gehilfen und Lehrlinge nicht M"' der Antrag Sach,en.Me.n.ngvnS, betresiend den rrcn dürfen, anordnet. ist erst durch den ^-ick.st7a ^lasi von Tabaksteuer wegen Vcrw-mduua von Tabak- irwcnduiia stengeln als Streuzeug, sowie die Rechnung; der Easse der Ober- RechnungSkammer und des Rechnungshof« deS deutschen Reichs für 1892 93 den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Den Ausschußanträgen zu de» Vorlagen, bcckrcficnd die zollfreie Ablaffung von Stahlrohren rc. bei dvr Verwendung zum Schiffsbau und von Blcirobren b»i Verwendung zur Aus rüstung von Seeschiffen, wurde die Zu.stimmu»g ertbeilt. Endlich wurde über den Allerhöchsten Orts zu unterbreitenden Vorschlag wegen Besetzung einer MitglickdSstelle beim ReichS- Versicherungsaml, sowie über verschiedene Eingaben Beschluß gesaßt. (-) Berlin, 2. Juni. (Telegramm) Der „NeichS- anzeiger" meldet: Be, der Eröffnung der heutigen Verhand lung der Anrar-Eonscrk»; verlas der Minister v. Heyden die Mittheiluna des „Hamburger Eorrcspondenten" (s oben. Red ), worin den im „Rerichsanzcigcr" veröffent lichten Sitzungsberichten eine tendenziöse Färbung zu Gunsten der Agrar-Bestrebungcn vorrzeworsen wurde. Unter der Zustimmung der Versammlung wies der Minister jene Angriffe zurück, die sich schon dadurch erledigten, daß jene Berichte vor der Veröffentlichung so weil als möglich den einzelnen Rednern zur Durchsicht vorgelcgt wurden. Hierauf resumirte der Minister kur^ denGang der Verhandlungen. Wenn auch der düatur der Sache nach noch keine gesetzgeberisch zu verwerthendc» Resultate hätten erzielt werden können, so sei dock das zu bearbeitende Feld wescnt sich geklärt, der Raum sei schon für den Angriff »iid eine weitere Bearbeitung der schwer wiegenden Fragen geschaffen worden. Je nach dem Forlschrcrei, derselben bcbalie er sich die Einberusung der einzelnen sachkundigen Ver trauensmänner vor. Auch das spätere Stadium der Wiedereinberufung der Eonferenz sei in Aussicht genommen. Mit Dank der Rcgf,kiung an die Eongrejfthrit- nehmer schloß der Minister die Verttandlungen. U. Brrlin, 2. Juni (Privat! clegr.rmiii.) lieber den Vertrag der (longo Rcgterniig mit (lnglanS »nd da« Ver kästen der erster«» gegenüber dem Einspruch der drntschen Regierung wird der „Nat Zig." aus Brüssel geschrieben: „Dir Eongo-Regierung läßt durch ihre osficiöse Presse noch immer ablengneii, daß Deutschland gegen den zwischen Eng land und dem Eongostaat abgeschlossenen Vertrag Einspruch erhoben habe. Der Einsvrirch ist aber dennoch erfolgt, und wir sind sogar in der Lage, niitzutbeilen, daß die Eongo- Regierung sich insofern entgegenkommend zeigte, als sic in Aussicht stellte, den Vertrag mit England dahin abzu- ändern, daß der an England „verpachtete" Landstreifen, der dem Abkommen zufolge die deutsche Grenze entlang läuft, quer durch das Gebiet des Eongostaate« ver legt werden soll, so daß also England nicht direkter
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