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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189407012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18940701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18940701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-01
- Monat1894-07
- Jahr1894
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.07.1894
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- ^ st» b« v«»pt«mbsttp» ich« ho st» Glicht» beztrk «ch de* Vorort«, «Bchtewn >»«« aadchelle» a» geholt: Vtert»ljähriich^ltch0( bet poetmaliaer tätlich« Zuftallu», 1»« H«,»^ 5chL D«ch die Post bezogen für Drntschland und Oesterreich: »lerrrnädrlich . Direkt» tä-llch, Krenzbandieabimg itül NnSland: monaüich ?.«. DstMoraeu-Au-gad« erscheint tägllch '/,?t>hr, di» »Hmd-Aul,ob« «ochintatB 5 Uhr. Le-artilm ,«d Lrpeditts«: Joh«»ne«««ffe 8. »ir Erpeditto» ist Wmbenta,« „»nterbroche, ^öffnet von früh 8 bi» «bend» 7 Uhr. Filialen: Vtt» Klemm« Gorii«. (Alfred Hnhn), Universitätsstraße 1, Loui» Lösche. Latharinenstr. 14. pari, und Könia»t»latz 7. AchMtrIagtblaü Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Anzeige«'VrriD die 8 gespaltene Petitzeile 20 Pfg Reclamen unter dem Redaciioiiifirich (4 g». spalten- 50^, vor de» Familiennachrichiea (6 gespalten- 40^. Größere Schriften laut unserem Preis- Verzeichnis. Tabellarischer und Zifiernsatz nach höherem Tarif. vrtra-Beilage« (g»sal,t). nur mit d« Morgen-Ausgabe, ohne Poslbesörderung »Ul SV.—, mit Postbrförderung 70.—. Ämrahmrschlnß für Anzeige«: Abend-Ausgab«: Vormittags 10 Uhr. Marge »-Ausgab»: Nachmittag» 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr. Vrt d«n Filialen und Annahmestellen je ein« halb« Stund« früher. Anzeige» sind stets an die Srpebttio« zu richten. Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig ^?3A. Äonntag den 1. Juli 1894. 88. Jahrgang. AmMche Bekanntmachungen. OeffeMche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch. de« 4. Juli 1894. Abend« «'/, Uhr. t» Sitzun,«faa>e «« Naschmartte. Tagesordnung: I. Bericht de« Bau- uad Schulausschusses üb« Au»sührung baulich« Beränderungr» in der S. Brzirt»schul». U. Bericht de» Bau- uud Finanzausschuss»» über: ». Berwrudung von 500 ^l für baulich« Herstellungen am Kuhthurmgrund- stücke; d. tzerftellaag neu« Kühlschränke in der Markthalle. Hl. Bericht de» Bau- uud Oekonomieausschusset über: ». theil- »veisr Abänderung dr» über einen Theil d« Flur Leipzig- Kleinzschocher ausgestellten Bebauung»plaue» in Gemäßheit de» Plane» P. V. 6783; d. Festhaltuna an d« ursprüng« Nchen Breite von 18 w für di» Straßenstrecken k I H 1 de» für einen Theil der Flur Leip»ig-Kl»t«tschocher aufgrstrlltea Bebauungspläne». IV. vnicht de« Bauausschnsfr» über ». RückSnßerung dr» Rathe» auf den Beschluß de» Collegiums zu Conto 31 Pos. 35 „Polizeigebäude" de» diesjährigen HaushaltplaneS; d. Rück- iuß«ung dr» Rathe» auf die Anträge de» Collegium» zu dem Specialdudget „Städtische Bolk-schulen" Pos. 46, 818—357 auf da« Jahr 1894. V. Bericht de» Bau«. Orkonomle», Finanz- und StiftungSaus- schusse» über ein Abkommen mit Herrn Fabrikbesitzer G. W. Thieme in Leipzig-Angrr-Lrottendorf wegen Areal« abtretnng zum Zwecke der projectirten Ueberführung d« Martiastraße über die Ltlenburger Bahn. VI. Bericht de» SchulauSschusse«: über n. Mttheilungen de» Rathe» in Betreff d« »«änderten GehaltSstaffel für di» Lehr« an der Fortbildungsschule für Mädchen; d Rege lung d« Schulgeldbesreiung für di« eine städtische HSHere Schul« besuchrnben Söhne von Lehrern am Tanbstnmmrn- Jnftttute; o. Mttihrilungeu de» Rathe» auf Anträge de» Collegium» zu dem Specialbudart „Städtische Volksschule»" auf da» Jahr 1894; ä. Lrheouag de« Schul, gelbe» für die höheren Schnlanftaltrn nach dem Satz« de» Schulgelde» für Hiesige von den städtischen Beamten, di» in Folg« ihre» Dienste» au-wärt» wohnen müssen; a. Rechnung der städtischen Volksschulen auf da» Jahr 1891; L verschiedene StistungSrechnungen. VII. Bericht de» Finanz-, Van- und OekonomieauSschnffe» üb«: ». Nrobau der Johanni«t1rche und Aufnahme einer Anleihe; d. unentgeltlich« (Überlassung eine» Thrtle« dr» »wischen d« - Eutritzsch« Straße und dein Rordplotz« gelegenen Laaer. Platze» an den Kircheabauverrin zur Aufstellung et» JntrrimSkirche. . Bericht de« Finanzausschüsse» üb«: a. Einstellung zwei« Vorbehalten« Positionen in da» Budget drr Kirchgemeinde» casse Leipzig-Gohlis aus da« Jahr 1894; b. Gewährung einer Beihilfe zur Verschönerung und Ausschmückung drr Probst heida« Kirche; e. Errichtung einer 2. ständige» geistlichen Stell« an der Kirche zu Leipzig-Thonderg: ck. Conto 47 „Direkte Abgaben" de« Hau»haltplane» auf da» Jahr 1894 und dir Rath-vorlage, betr. Erhöhung der BetrirbSsond» der Stadtcassr und d« Gasanstalten, sowie Erhebung von 6 Ein heitssätzen für den 2. Termin der städtischen Einkommensteuer VHI Vekarmlmachung. Dir Ergebnisse «ns«« Stadtvermessung jollen, soweit möglich, auch für Private nutzbar gemacht werden; insbesondere können zur Zeit von d« SSV-, Vst- und inneren Nordvorstabt, von »in- zelnen Theile» d« inneren Stabt und der Wrstporftadt in Alt- Leipzig, sowie von den Feldflächen in Letpztg-Connrmtiz Kopien theil« im Maßstabe von 1:10«), theil- von I: bUO, Lageplane in jeder anderen gewünschten Verjüngung und Flächeuberechnnngen durch unser Stadtvermessungsamt — Reudnitz« Rathhau», 2. Ober geschoß — angesertigt werdrn. Bon dem größeren Theile der vermessenen Flächen sind auch ge druckte Blätter, iheilS im Maßstabe von 1:1000, theil» von 1:500 in unserem Stodtvrrmessungsamte und in der HinrichS'schen Buch- handltlilß — Grimmaijch» Straße Nr. 82 hi« — käuflich zu haben. Ter BerkausSprei« beträgt für gestochene Blätter im Maßstabe von 1:1000 bei voller Bebauung 8 ^l, für alle übrigen gestochenen oder autographirten Blätter je 4 Ferner weisen wir wiederholt darauf hin, daß Neuaufnahmen durch uns« Skadlvermessu»g«v»rsonal in denjenigen bebauten Stadt- theilrn von Alt-Leipzig, wo zwar di« Messung selbst noch nicht, jedoch di« Retzlegung bereit« erfolgt ist, »»«geführt werden können Hierauf gerichtete Anträge sind ebenfalls an unser Stadtvermessungs amt zu richten. Die Vergütung hierfür wird im Allgemeinen nach den für Arbeiten geprüft« Feldmesser übliche» Sätzen 4>e»ektmet, die Bermessungskosten aber werden dem Antragsteller ««r «uttzetltg ongerrchnet, wenn die Brr Messung für den StaLtplan bereit» erfolgt ob« für diesen ver wendbar ist. » Zur Bermeidung von Mißverständnisse» wird jedoch darauf hin gewiesen, daß dem Antragsteller «in verhältnißmäßiger Zuschlag sür den Bermeflungtauswand nicht nur im Falle rin« Rrukartirung in irgend welchem Maßstab», sondern in derselben Höh« auch dann be rechnet wird, wenn e» sich um di» Ausertigung ein« genauen Copi« aus Leinwandpapier handelt. Bei einfachen PauSzetch gegen wird dieser Zuschlag «mäßigt. Leipzig, am 28. Juni 1894. Der Math der Stabt Leipzig. ' y Co hxunge» da- Io. 10SS. vr. Tröndlt». okditz. Lekailntmachung. Di. «esßbärse für die Lr»eri«»»ftrir ta nächster «ichaelt«- »effe wird Montag. ben 2?. August bf». I« Nochmtttag« 2—4 Uhr im Saale drr „Reue« Börse hier abgrdalte» w«d«n. Leipzig, de« 15. Juni 1894. Der Rath ber Stabt Leipzig- I» 2748. vr. Georgi. Lampe. Versteigerung. MtMooch, »„ 4.2«it b.A. Vormittgg« » Utzr sollen im städtischen Lagrrhofr 2 «Ger K««st»et« «b »erfch. «e»r. Möbel ««b Ha«« meistbietend gegen vaarzahlmig öffentlich verstrigtrt »«den. Leipztg, am 80. Jnnt 1894. Ltcherhaf ber Stabt Lei»»«!. B. Michael, Inspektor. Die städtische Sparraste beleiht Werttbtzettti«r^»>tt«r^günstigen vrdingungen. S^pvS b» 2«« ^Ei, SpareaGen^epntation. am Sonntaae ckubusts. III. Die Michaelismesie beginnt fortan für Groh« und Kleinhandel am letzten Sonn- Bekanntmachung, die Leipziger Messe« betreffend. Infolge der von ans im Einvernehmen mit der istgen Handelskammer and der Gewerbekammer lestellten Auträge hat da- Königliche Ministerium >eS Innern im EivverstSndniß mit dem Königlichen ^inaniministerium und nach Vernehmung mit der königlich Preußischen und Herzoglich Branaschwei fischen Regierung Wege« anderweiter Fest- mvnng der Zeit und Dauer der hiesigen Messe« Folgendes bestimmt: I. Die Reujahrsmesse beginnt fortan 3. Januar und endigt am IS. Januar. II. Die Ostermesse beginnt fortan sür Groß und Kleinhandel am Sonntage und währt unter Beibehaltung der Bezeichnungen „Böttcherwoche", „Meßwoche", .Zahlwoche" bi- zum Sonntage einschließlich. Da- Einläuten erfolgt am Souu- age MsvrlvorälLZ Domini, da- AuSlänten am »nntage 4udUato. M. Gross tage Im August und währt unter'Beibehaltung der Bezeichnungen „Böttcherwoche", „Meßwoche", „Zahlwoche" 2L Tage. Da- Eialäuten erfolgt am zweiten, -a- AuSlänten am -ritten in d»e Messe fallende« Sonntage. Durch diese neuerliche Festsetzung der Zeit nnd Dauer der hiesige« Messen wird nn Uebrigen an den bestehenden Einrichtungen und Zuständigkeit-- Verhältnisse« etwa- «itzt geändert. " Soda«« haben «nr mit Genehmigung de- Königlichen Ministeriums de- Innern nnd im Ein vernehmen mit der hiesigen Handelskammer und Gewerbekammer beschlossen, in der Zeit vom ersten Montage im März bis zum Sonnabend der daraus folgenden Woche fortan alljährlich eine soa. Vormesse, d. h. eine Ausstellung von Musterkollektionen nnd Muster! ägera in größerem Umfange sür die am Schluffe ansgesührten Waarengattungen stattfinden zu lallen, dnrch welche den Interessenten die Anschaffung ihres Bedarf- dmch Ankauf nach Probe oder Muster ermöglicht werden soll. Meßconten für diese Bormeffe werden nicht er öffnet. Ebenso wenig wird die Aufstellung von Bnden uud Ständen ans öffentlichen Straßen nnd Plätzen gestattet. Zur Bormeffe zngelaffen werden nur: Porzellan-, Majolika-, Steingut-, Krystall-, GlaS-, Bronze-, Eisen- und Zinkgnßwaareu, Aluminium-, Alfenide-, Nickel- nnd sonstige Metallvaaren aller Art, BeleuchtnngSartikel, Lederwaaren, Photographie-Album-, Holzwaaren, Papierartikel, Bijouterieartikel, Japan- und Chinawaaren, künstliche Blumen, Puppen und Spielwaareu aller Gattungen, Eisenwaaren, Haus- und Küchengeräthe, Draytwaaren, Musik- instrumeute, optische Maaren, Seifen und Par fümerien, Stöcke, Peitschen, Luxusartikel, Kurz- und Galauteriewaaren aller Art. Leipzig, am S. Juni 1894. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Georgi. Lampe. Sekanntmachung, betreffend die Versicherung-Pflicht der HauSgrWerbetrcibeiibe« ber Tertll-änbuftrir zur Invalidität», uud Alter»verfich«rung. dr» Herr« Reichskanzler» vom r. 11) ist dir vrrsicherung«pflicht Mittelst Bekanntmachung 1. März 1894 (ReichSgesetzbiatt Nr. . noch K. 1 de» Reichlgesetzr» vom 22. Juni 1889 auf solche selbst ständige Gewerbetreibende (Hausgewerbetreibende) erstreckt worden, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftrag« und sür Rechnung ander« Gewerbetreibender (Fabrikanten, Fabrikkausleute, Handelsleute) mit Weberei und Wirkerei beschäftigt werden, und zwar auch dann, wenn diese Hausgewerbetreibenden die Roh- und HiisSstofse selbst beschaffen, und auch sür die Zeit, während welcher sie vorübergehend sür eigene Rechnung arbeiten. Zur Wirkerei gehört auch die Maschinenstlckrrei. Tie BersichernngSpflicht erstreckt sich auch ». auf die zur Herstellung der Gewebe und Wirkwaarea er forderlichen Nebenarbeiten - Spulerei (Treiberei), Scheererei, Schlichtere! u. s. w., sowie d. auf die weitere Bearbeitung oder Verarbeitung — Appre- tirung, Consection u. s. w. - der Gkwebe und Wirkwaaren, soweit diele Arbeiten in den Betriebsstätten drr Hausweber oder Hauswirker nebenher ausgesübrt werden. Borstehend« Bestimmungen finden keine Anwendung ». auf Personen, welche das Geschäft regelmäßig sür eigene Rechnung betreiben und nur gelegentlich von anderen Ge- werbetrkibenden für deren Rechnung beschäftigt werden; d. auf Personen, welche in dem Betriebe des Hausgewerbes nur gelegentlich, oder zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und i» io geringem Umfange «bätia sind, daß der hieraus erzielt« Verdienst zum Lebensunterhalt nicht ansreicht und zu den Versicherungsbeiträgen nicht in ent sprechendem Berhältniß steht; o. auf Personen, welche in einem andern, die BersicherungS- pflicht begründenden regelmäßigen Arbeit-- oder Dienst- verbältniß zu bestimmten Arbeitgebern stehen und, ohne dieses Berhältniß zu unterbrechen, das Hausgewerbe nur nebenher, sei es regelmäßig, sei «» nur gelegentlich, be treiben. Mittelst Verordnung vom 28. März 1894 — Leipziger Zeitung vom 31. März Nr. 73 — hat das Königlich« Ministerium des Jnnern bestimmt. daß die Versicherungsbeiträge für die erwähnten HanS- gewerbetreibenden gemäß 8- 10 ber Verordnung zur Aus führung des JnvaiiditätS- und AltersversicherungSgesetze» vom 2. Mai I8!»0 zum Einzüge zu bringen »nd daher an diejenigen Stellen zu leisten sind, welch« die Marken »in- zukleben und vorichrist-mäßig zu «ntwerthen Huben; und daß dir Hau«gewerbetreib»nden. welche keiner der in 8. 13ü des JnvaiiditätS- und AltersversicherungSgesetze» ansgesührten Krankencassen (einschließlich der Gemeindeversicherung) an« gehören, wegen der JnvaiiditätS- und Altersversicherung spätestens am 3. Tage nach Beginn der die Versicherung». Pflicht begründenden Beschäftigung sich anzumelven und spätestens am 3. Tage nach deren Beendigung sich ab zumelden, ebenso auch jede während der Dauer der Be schäftigung eintretend« Veränderung, welch« aus ihr» Inva lidität»- und Altersversicherung von Einfluß ist, binnen 3 Tagen nach deren Eintritt zu melden haben Hiernach haben die innerhalb 0e« tiesigen Stadtbezirk« Wotziihasten Hau-gewrrbetrribktiden der Tertil - Industrie bei der Ort«tra»kr»cnfle für Leipzig und N«ge,end. Nicolai, kirchdof 2. l. Obergeschoß^sich an- und obzumelden, und auch di» Lekarinlmachung. Nachdem die diesjährigen Obftuutzungrn auf den städtischen Straßen zugeschlagcn worden sind, werden die unberücksichtigt ge bliebenen Bieter aus ihren bez. Geboten hierdurch entlassen. Leipzig, am 27. Juni 1894. Der Ratd drr Stadt Leipzig. >. Co Versteigerung von Vauplätzen in der Südvorstadt. Folgende der Stadtgemeinde Leipzig gehörige Bauplätze des 1 sarcellirungSplaneS sür das Areal des ehemai. siscalijchen Holzhoss und KohleiibahnhofS und zwar: van Banblack I. Nr. 10 am Körnerplatz von 1189,49 gw Nr. 18 au der Eliseniiraße » 927,95 - »an vaublock II. Nr. k au d« kürnerstraße von 558,29 - von Banblock HI. Nr. 2 an der Bayerischen Straße von 955,43 - Nr. 7 » » Körnersiraße » V8ü,71 - Nr. 9 - » Lößuiger Straße » 333,76 - Nr. 10 . - - - . 592,71 - von vaublack V. Rr. 8 an der Ecke der Lößnig« uud Kürnerstraße von 506,3? » Flächengehalt sollen Freitag, »en C. Juli »s«. Jh»., von Vormittags II Uhr an im Saale der Alten Waage, «atdarinenstraße Nr. 1, H. Obergeschoß, zum Verkaufe versteigert werden. Der Bersteigerungstermi» wird vüncilich zur angegebenen Stund« eröffnet und die Versteigerung bezüglich eine» jeden der einzeln nach einander in obiger Reihensolge auSzubietenden Bauplätze geschlossen werden, wenn daraus nach dreimaligem Ausrufe kein weiteres Ge bot mehr erfolgt. Die Bersteigerungsbedingungen mit den betr. Theilcopien des l ZarcellirungSplanes liegen aus dein Rathhaussoale, 1. Etage, zur Einsichtnahme au». Exemplare davon können gegen Bezahlung einer Gebühr von 1 ^ll in der Sporlelcosse I, Naschmartt 2, l. Ober geschoß, Zimmer Nr. 6, entnommen werden. Leipzig, den 25. Juni 1894. l». 26.-9. Der Rath ber Stadt Leipzig. l)r. Georgi. Krumbiegel. 2559 ^78' Bekanntmachung. Die diesjährige Leipziger MichaeliSmeste beginnt für Groß- wie Kleinhandel am SS. August dieses Jahres nnd dauert btS einschließlich IS. September dS. Js. Leipzig, am S. Juni 1894. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Georgi. Lampe. i». 2559 778' Vekaimtmachung. «ekaimti Tag« «Wwn 22. hterfelH hin .... »ir im Dresdener Ldorhaus». bin« III. Sg«ttit«»gche mit vollem Am heutigen , Dresden« Straße 22, ärztlichen Dienst. Die Wach« ist Lag und Nacht geöffnet. Leipzig, den I. Juli 1894. vorftgnb be» Samariter-Verein». Vr. «ock. 4»»«»», erst« Vorsitzender. lichcn Formulare — zu haben in der Hauptmeldestelle der Ort», krankencasje, Nicolaikirchbos 2, 1. Obergeschoß, und in sämmtlichen Nebenineldestellen — zu bewirken. Diejenigen, »eiche schon jetzt »a« («cwerbr derTcztii-Jnbnftric al» Hausgewerbetreibende auSübeu, haben sich in der Zeit vom 2.—L. Jnli 1804 bei der bezeichnet«» Casse anzumeldrn. Bezüglich der antheiligen Er stattung der Versicherungsbeiträge rc. wird auf die unten ab gedruckten Punkte 6. 8 und 11 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers verwiesen. Zuwidrrdandlungen gegen die in Borstehendrm ongeordneie Meldepflicht werden gemäß des vorletzten AbiatzeS der Ministeriol. Verordnung vom 28. März 1894 mit Geldstrafe bi» zu IM geahndet werden. Leipzig, den 30. Juni 1894. Der Rath der Stadt Leipzig, Krankenversicherungsamt. VIk 989. Schmid. Herzog. 6. Tie Fabrikanten rc. sind verpflichtet, den für Rechnung arbeitenden Hausgrwerbeireibenden bei der Abrechnung di» Hälfte desjenigen BctragS für Beitragsmarken zu erstatten, welcher au die zur Herstellung dcr Arbeit durch »inen Arbeiter im Durchschnitt annähernd erforderliche Zeitdauer entfällt. Bei der Berechnung de» zu erstattenden Betrage» wird die Woche zu sechs Arbeitstagen, und der Arbeitstag, sofern nicht durch die für den Betnrbssitz de» Hausgewerbetreibenden zuständige unter« Verwaltungsbehörde eine andere Zeit al» Arbeittdau« allgemein festgesetzt wird, zu elf Arbeilsstunden gerechnet. Bruchtdeile von Pfennigen werden zu Lasten de» Fabrikanten auf volle Pfennige nach oben abgerundet. Die Erstattung erfolgt auch dann nach dem Werth der sür den »auSgewerbetreibenden irlbst zu verwendenden Marken l8- 22 de« Besitzes), wenn bei der Arbeit versicherungspflichtige HilsSpersonen verwendet worden sind. Ein« höhere alt die gesetzlich vorgeschriebene Lohnclasse <8- 22 de« Gesetzes) ist bei der Erstattung nur dann zu Grunde zu Icgen, wen» der Fabrikant der Verwendung von Marten der höherrn Lohnclasse ausdrücklich zugestimmt hat. 8. Dir Hausgewerbetreibenden können mit den Fabrikanten rc vereinbare», daß letzter« bei der Abrechnung di« Hälfte derjenige» Betrage» zu erstatten haben, welchen die Hausgewerbetreibende» sür sich und die von ihnrn beschäiiigten versicherungspflicdligrn Hills- personc» sür Beitragsmarken thatlächlich rnirichtet hoben. Ist der Hausgewerbetreibende von mehreren Fabrikanten,c. beschästigt, so hat sich eine solche Vereinbarung auch daraus zu erstrecken, wie der von ihnen zu erstattend« Gesammtbetrag aus die einzelnen Fabri kanten rc. zu verlheiien ist. 11. Für di« Tauer vorübergehend« Beschäftigung sür eigene Rechnung haben di» Hausgewerbetreibenden den vollen Beitrag sür ihr« Perlon, bezw. den halbe» veittag sür ihre HilsSpersonen selb zu tragen. Die Vorschriften der KK. 147 und 148 de» Gesetze» finden au die Fabrikanten rc. in ihrem Berhältniß zu den Han-gewerbe- trribenden entsprechende Anwendung. Dir Einrechming de» von dem Arbeitgeber den Hausgewerbe treibenden zu «stattenden Betrage« in den Arbeitsverdienst ist unzu lässig und ohne rechtlich« Wirkung. Ic. 8024. vr. Georgi. solditz. Bekanntmachung. Für dir Armen der Johannisparochi« hat Herr Friedensrichter Seide«»»« 72 .4 und zwar Sühne in Sacken E. V. W. 10, - - - W. G. . 10, - » - B. '/. R. - 10, » - » K. S. » 5, » - - R. '/. G. - 5, - » » P. '/. K. » 5, » » - T. '/. R. » 5, - - » G. '/, P. » 5, - » - F. /. S. » 5, <> » - H. '/- E. - 5, - - » T. '/- L. - 3, » » - A. '/. H. - 3, - - - N. '/. U. - 1 an dcn Unterzeichneten abgeliefert, worüber hiermit dankend quittirt wird. Leipzig, am 1. Juli 1894. Kgl. Kmigkiöksktiischlllt sll Lklpsig. Der Unterricht im bevorstehenden Semester beginnt Mittwoch, den 3. Oktober. Die vorgängige Ausnahme und Nachprüfungen finden Montag, den 1. Oktober, nnd Dienstag, den S. Octobcr. statt. Anmeldungen, unter Beibringung des Geburt»- und Impf scheine», lebten Schulzeugnisse- und Zeugnisse» über praktische Thättgkeit, können schriftlich oder mündlich beim Unterzeichneten, oder im Schuttocal, btrassistraste 7, bis spätesten» Sonntag, den S4. September» Mittags 12 Uhr bewirkt werden. Leipzig, den 28. Juni 1894. Die Direktion per Kgl. Baugkwerkenschule. Baurath WUH. Hey. Ein neuer agrarischer Vorschlag. L2 E» giebt Leute, und darunter ausgezeichnete Land- wirtbe, welche bei den wortsührenden Hroßgrundbesitzern de» preußischen Osten- fachmännische und wirtbschafllichc Tugenden vermissen, Phantasie und Kühnheit aber wird diese» Herren Niemand abzusprechen wagen. Sie geben von den letzteren GotteSgabcn unausgesetzt Beweise. Noch bat Gras Kanitz, wie seine neueste Schrift zeigt, auf den Antrag aus Berstaatlichung der Getreideeinfuhr nicht verzichtet, und schon tritt ein Stanke»- und politischer Gesinnungsgenosse, der cbe- malige Abgeordnete v. Below-SaleSke, mit einer neue», nicht minder originellen Forderung aus dcn Plan dcr ..Kreuz zeitung". Was seine» Zweck anlangt, ist drr neueste Bor schlag freilich ein Plagiat, er Zelt gleich de», Antrag Kanitz aus staatliche Festsitzung von Fruchtpreisin ab, aber der Weg, dcn Herr v. Beim» gehen will, so ist seit der Bildung des modernen Staat- noch von keine- Menschen Fuß betreten worden. Was er verlangt, ist Folgende-. Turch königliche Verordnung wird der ackerbautreibenden Bevölkerung Preußen- bi» ans Weitere» da- Recht gegeben, einen Tbeil vcr Steuern in Roggen und Hafer zu entrichten und zwar unter Zugrundelegung eine» nach dem Turckschnitt der letzten drei Zabre berechneten Preise-. Die abgclieferten Naturalien bat die Militairverwaltung zu übernehmen, Uber deren JabreS- dedarf man die Menge dcr al» Steuergeld zugelasscncn Pro dukte güligst nicht hinau-gcben lassen will. Der nach dem dreijährigen Durchschnitt berechnete Preis — Herr v. Brlow selbst bezeichnet diese» Moment al- da- ausschlaggebende — ist wesentlich Köder ai» der jetzige. Vom praktiichen Stankpunct au» erscheint eine Kritik der Forderung überflüssig, denn sie ist ebenso verfassungs widrig nnd darum unerfüllbar, wir rin frühere« Ver langen der „Kreuzzeitung" nach Aenterung de- Branntwein- steurrgrsitzt» auf dem „Verordnung-wegr". Aber sie zeigt, wie ganz ander» al- in anderen Mcnschenkopsia in den
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