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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.07.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940703014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894070301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894070301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-03
- Monat1894-07
- Jahr1894
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Bezug-Preis A der Haaptexpedittou oder den im Stadt« ' »nd de» Vororte» errichteten AuS» >abg«holt: vierteljährlichst 4.50, mliger täglicher gnstellung in« Han» hchO. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: viertel,äbrlich > S.—. Direct» tägliche Krruzbandiendung in« Ausland: monatlich 7.50. » orr P» beztrk «l aabfftrllrn bei zwetm Die M orgeu-AuSgab« erscheint tügllch'/»? Uhr, di« «dend.Au«gabe Wocheatog« 5 Uhr. Nedactlon vn- Erpedition: A»ha»«es,aftc 8. Die Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geäjsuet von früh 8 bt« Abeud« 7 Uhr. Filiale»: Dtt» Slemm'S Lortim. (Alfred Hstz«), Universitättstrab» 1, Louis Lösche, Katharinenstr. 1», pari, und' KSulaSplatz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Lrgan str Politik, Localgcschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Nnzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dein ReLactionSstrlch (4 ga spalten) 50^, vor den Familieuaachrichte» (6 gespalten) 40 VrSßere Cchristen laut unserem Preis verzeichnis,. Tabellarischer und Zisserusotz nach höherem Tarif. kkrtra-veilaaen (gefalzt), nur mit der Morgen-AuSaab«, ohne Postbeförderung ^4 60—, mit Postbesörderung ^ 7V.—. Äunalsmeschluß fir Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittag« 10 Ubr. Morgen«Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Sonn- und Festtag« früh ' ,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eia« halb« Stunde früher. Anzeige» sind stet« an dir Erdedtttoa zu richten. Druck und Verlag von E. Polz tn Leipzig 33t. Di-nStag den 3. Juli ,894. 88. JchMNgt Amtliche Bekanntmachungen. ^VI8. I.e Con^ul xsuLral Äs Kranes K I^elpriZ » 1'Iurimsur Ä'lnfvrwsr 868 somprilrtotss izu'iiu ssrvlsv kiuisbrs L I» msmoirs Äs Ä. 1s kr48lÄ6»t vmnnol 861L Is merersÄI, 4 Äs ss mols, L 11 Iisurss Äu luntlv L l'SxUns satkollqus Äs La 8a1ntv Irtnltö (1VS8t8trL88S). Livlprts 1s 2 ÄuUIst 1894. Le Oonsul general «le L i anee. Fulöon lllvvnmi». Lekannlmachung. Die Stadtgemelnde Lhemnitz beabsichligl, die am Hedwigbad unter Nr. 2 hier gelegene ötlasternittl»!« unter Vorbehalt de« EigeuthumS an der Wasserkraft und an dem Miihlgrabenareale, soweit letztere- nichl von den Klosterinühl- gcbäuden bedeckt bez. innerhalb de« klostermühleogrundstück« gelegen ist, wieder zu verlausen. Die Au-mitzung der Wasserkraft, wozu eine zur Mühle gehörige Turbine von 40 Pserdeslürken vorhanden ist, soll unter gewisse» Beschränkungen gegen »inen entsprechenden Pachtzins aus 5 Jahr« unkündbar und von da ab unter Einhaltung einer einjährigen ikündiqung-frist dem Käufer überlassen werden. Für den Betrieb der Mühle ist weiter eine im Jahre 1892 neu beschaffte horizontal« Landem-Lompound-Dampsmaschine mit üondensalion für eine Normalleistung von 60 bi« 100 effectivc» Lsiidestärken, sowie eine Stederohr-Dompskesselanlage von 75.9 gm Heizfläche und 5 Atmosphären Ueberdruck vorhanden. Tie Mühle ist nach Pen neuesleo Erfahrungen dir Mühlentechntk für Weizen« und Sioggeumüllerei. eingerichtet. Die monatliche Leistung hat nach Angabe des bisherigen Be sitzer« seither 37 bi» 40 Doppelwagen zu je 200 Leutner betragen. Die vorhandenen Gebäude, Speicher,. Stallungen, Wagen remisen rc. befinden sich in .bestem baulichen Zustande. Mit der Mühle ist ferner ein sehr gut gehende« Geschäft für Einzelverkciuf verbunden. Kauflustige werden ersucht, ihre Angebote bi- spätesten« Mittwoch. den 1L. Juli »s«. ÄS., Atrnds 8 Uhr bei der Stadtbauverwaltung der Stadt Ehemnitz einzureichen, wo« selbst auch die näheren VertaukS-Bedingungen mit Beschreibung der Mühl» «inzuseben oder abichriitlich zu erhalten sind. Lhemnitz, den IS. Juni 1694. Der «ath der Stadt «hemuitz. Andrö, Or., Oberbürgermeister. Decker. Lekanntmachung. Nachdem wir den Leichendienst im UI. Leichenschaubezirk« von heute ad der Leichenfrau Frau Louise Schlegel, Seeburgsirab» 28 wohnhaft, übertragen haben, haben wir sür den I. Leichenichnudezirk grau Wilhelmine Aster, RclchSstraße 17 wohnhaft, al« Leichenfrau heute angestrllt und tn Pflicht genommen. Leipzig, den SO. Juni 1894. Der «ath der Stadt Leipzig. VIII. S16S. vr. Georgi. Dietrich. Lekanntmachung. Die öffentlich «»«geschriebene Pflasterung der Traschkcnhalte- stelle am Alte» Stadttheatrr hier ist vergeben worden. Die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber werdeu daher au« ihren bez. Angebote» hierdurch entlasse». Leipzig, am 26. Juni 1894. Der Math der Stadt Leipzig. 1- 2972. vr. Georgi. Etz. Versteigerung. Mittwoch, den 4. Juli d. I., Bormitta,» 9 Uhr sollen im städtischen Lagerhose S Küster »unstwrtn und dersch. gedr. Möbel «nd HauS- geräthe meistbietend gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werdrn. Leipzig, am SO. Juni 1894. Lagerhof der Stadt Leipzig. «.Michael, Inspektor. Lekannlmachung. ErbtheilungShakber sollen die ziiN, fllachlosj« de« Zimmermrister« Friedrich Hermann Senf in Naunhof gehörigen Grundstücke: 1) da« Feldgrundstück unter Fol. 165 de« Grundbuch« für Naunhof, bestehend a»S den Parcellen bl l und bl2 de- Flur buch«. bisher al- Zimmerplatz benutzt, zusammen IS,9 » groß und mit 5,59 Steuereinheiten belegt; 2) da« Feldgrundstück unter Fol. 229 desselben Buch«, bestehend au« der Parcelle 598 de« Flurbuch«, 3,9 » grob und mit 1,91 Steuereinheiten belegt: S) La« HauSarunLstück unter Fol. 304 desselben Buch«, bestehend au« der Parcelle 597 de« Flurbuch«, 6,4 » grob und mit 107,59 Steuereinheiten belegt; 4) da» Feldgrundstück unter Fol. 5l8 eben desselben Buch«, be stehend au« der Parcelle 297» de« Flurbuch«, 13,0 » grob und mit 6,75 Steuereinheiten belegt, l« AattzSkrllrr zn Aauutzas Msntag, den l«. Aull dteic» Lahres, varmlttag» 10 Uhr öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Di« BersteigerungSbediugungen sind au« den an hiesiger Aericht«- tasel und im Rath-keller zu Naunhof ongeschlogenea Bekannt« machnngea zu ersehe«. »rlmma, am 20. Juni 1894. Das Königliche Amtsgericht. . Forkel. Die städtische Sparkasse beleiht Werthpapiere unter güustigcn Bedingungen. Leipzig, de» 10. Januar 1894. Dt« Lpareastcn-DeputatiOa. Die neueren versuche M Umgestaltung -er Arbeitsvermittlung. Bon Johanne« Lorvey. II. Der „Nheinisch-westfälische Verband evangelischer Arbeiter vereine" hat sich kürzlich gleichfalls mit einer Regelung de« Arbeitsnachweise« beschäftigt und den Beschluß gefaßt, in Dortmund und eventuell in Bochum eine EenlralnachwciSstrlle ür die Grafschaft Mark zu begründen. Derselbe Verband will sich auch an den NeickiStag mit der Bitte wenden, den Arbeitsnachweis gesetzlich zu regeln und in jedem größeren deutschen Bezirke eine centrale VermittelungSstcllc i»S Leben zu rufen. Die vom katholischen Arbeiterverein begründeten VolkSbiireauS in Essen, Krefeld und Dortmund, welche eigenllich Rechtsschutz bezwecke», sollen sich künftig auch mit dem Arbeitsnachweis befassen. Wie die „Fliegenden Blätter auS dem Rauhen Hanse", Märzheft 1894, mittheilen, wollen auch die Evangelischen Arbeiter vereine aus diesem Gebiete in nächster Zeit mebr thälig sein. Hierbei ist zu bemerken, daß die vom „Evangelischen Verein sür christliche Zwecke" in Berlin versuchte Organisation deö Arbeitsnachweises, wie er in seinem 44. JabreSbericht mit- theilt, nicht gelungen ist. Den 25 deutsche» Arbeilercolonicn macht die ÄrbeitSvermittclung immer größere Schwierig keiten. Wahrend von den Eolonisten 1855 — 86 noch 27,4 Proc. Arbeit oder Stellung erhielten, gelang daS 1586 bi« 87 nur bei 24,7 Proc., 1887—89 bei 20,8 Proc. nnd 1889—91 selbst nur bei l9,7 Proc., wobei jedoch zu berück sichtigen ist, daß die eigenlliche Zahl der vermittelten Stellen jedoch nicht im Bcrbäliniß zn der größer werdenden Zahl der Eolonisten gestiegen ist. Abgesehen von den Innungen, beschäftigen sich auch einzelne große Arbeitgeber-Verbände mit dem Arbeitsnachweis. Zahlennräßige Ausweise über den Umfang dieser Thätigkeit sind jedoch nur wenige bekannt geworden. So hat der „Verband Berliner Industrieller" einen Arbeitsnachweis ein gerichtet, der im Jahre 1892 nicht weniger als 10 320 Per sonen Arbeit vermittelte. Die 135 Mitglieder dieses Ver bände- sind ineislenS Großindustrielle. Ter „Verein der '.aiidwirlbschaftlichen Arbeitgeber in Schleswig-Holstein" hat im letzten Jahre 490 ländlichen Dienstboten und Arbeitern Stellen vermittels der „Verband zur Besserung der länd lichen Arbeiterverhältnisse" in der Provinz Sachse» hat im Jahre 1891 etwa 1400 ländlichen Dienstboten und Arbeitern Stellen verschafft, „um den mannigsachcn Klage» abzubelfe», welche man aus dem Munde der Landwirlhe über die Unzu verlässigkeit vernimmt, die sich im Gewerbe der Gesintc- vermielher »nd Stellenvermittler in ganz bedenklicher Weise geltend macht." Aus den geschäftlichen Betrieb von allen derartigen Arbeits nachweisen haben die Arbeitnehmer gar keinen Einfluß. Ost sind nach den Satzungen Arbeiter, die in einer an Arbeits nachweis belheiliglen Fabrik Beschäftigung nehmen wolle», verpflichtet, sich in die Listen der betreffenden Rachwciscstelle» einschrciben zu lassen. ES kommt vor, daß satzuiigSgemäß solchen Fabriken verboten ist, mehr al« eine ganz bestimmte Zahl von Arbeitern ohne Vermittelung der ArbeilSnachwcise- stelle anzunehmen. Die vom „Verein Berliner Brauereien" getroffenen Bestimmungen bieten hierfür ein Beispiel. Erwähnung verdient, daß man seit einiger Zeit auch in den Kreisen der Militairvc reine der Frage der ArbcitS- vermittclung näher getreten ist. Es soll naincntlich den nach beendeter octiver Dienstzeit zur Entlassung gelangenden Re servisten Beschäftigung verschafft werden. Rach Vereinbarungen mit dem Vorstand des „Verbandes der badische» Militair- vereine" hat der von zwölf Vereinen geschaffene Arbeits nachweis in Karlsruhe cs übernommen, den zur Re serve entlassenen Soldaten unentgeltlich Arbeit zu ver schaffen; der „BreiSgaucr Militairverband" hat rin ähn liche« Abkommen mit der „Anstalt für allgemeinen 'Arbeits nachweis" in Freiburg getroffen. Der Mililairverband tbeilt der Anstalt frühzeitig die Zahl der zur Entlassung koiiime»- den Soldaten, sowie deren gewerblichen Beruf mit. Auch der über ganz Sachsen verzweigte und 1208 einzelne Vereine umfassende „Bund der königlichen sächsischen Mililairvereine" hat eine ausgedehnte ArheiiSvermilte- lung sür Reservisten in Aussicht genommen. Die ent sprechenden Vorerörlerungcn sind jedoch noch nicht beendet; auch über den Erfolg der beiden anderen Militairverbände liegen zahlenmäßige Nachrichten nicht vor. Tie Ortsgruppen de« „Allgemeinen deutschen FranenvereinS" haben seit einiger Zeit gleichfalls mehrfach AuSkuns'lS- und StellenverinittelungS- burrau« eingerichtet. Der „HilfSvercin für weibliche HandclS- angestellte" in Berlin hat im letzten Jahre mehr als 600 Stellen besetzt. WaS übrigen- gut geleitete Arbeitnehmer- vereine auch auf diesem Gebiet zu leisten vermögen, geht daraus hervor, daß der bekannte Hamburger „Verein sür Handlungscommis von 1858" seit diesem Jahre bi« zum ll. November 1893 kostenfrei 46 000 Stellen besetzt hat. Der „Kaufmännische Verein" in Frankfurt a. M. vermittelt jährlich etwa 2000 Stellen. Ein düstere« Eapitcl der ArbeitSnachweisesragr bilden die Verhältnisse auf dem Gebiete der privaten gewerbsmäßige» Stellenvermittelung. Tie Klagen über ^dic Dienst- und SteUrnvermittelungSbureau« sind sehr alt. Schon in einer Verordnung vom 6. Augnst 1616 beklagt der Rath von Leipzig, vaß die Gesindemäkler das Gesinde verbetzcn, die Stellen oft zu wechseln. Die deutsche ReichSregieruiia bal durch Gesetz vom 1. Juli 1883 die gewerbepolizeiliche Ucbcr- wachung dieser BureauS verschärft; auch in Frankreich Kat man schon durch Teeret vom 25. März l852 versucht, die ärgsten Mißbräuche au«zurotten. Diese Bemühungen sind in der Hauptsache vergeblich gewesen Noch immer werden den Stcllesuchenden vielfach ganz unverhältmßinäßig bebe Gebühren abgenommen; oft werden sie geradezu in ein Tribulverhältniß zu den VermittelungSburcanS durch dir Machenschaften der letzteren gepreßt, wie die« z. B. bei den Kellnern häufig der Fall sein soll und auch bei den Bühnen künstlern — die hier allerdings nicht in Betracht kommen — wodurch im vorigen Jahre die Reich-regierunz veran laßt wurde, Ermittelungen über dir Höbe der den Tkcaler- Agealen zu zahlenden Slrlleavermittelungsgebühren ei»z»leittli. Auch die Berliner Polizeibehörde soll die Absicht haben, dem Stellenwucher der Tbeateragcnten mehr zu Leibe zu geben. Hobe Gebühren und mangclbaste Leistungen, vielfach auch andere unsolide GeschästSkniffe kennzeichnen sehr viele der gcwelbSinäßigen Slellcnver»»ilelu»gsbiircauS. Unter den schlimmste» Zustände» hat aus diestm Gebiet unsere- Wissens der SeemannSberus z» leiten. Die Miß- tände deö Hcuerbaaöwescnö sind ganz außerordcnllich groß. Dir eine Stelle suchenden Seeleute sind bckannllich auj die Heuer- und Schlasbaasc angewiesen, da diese die hauplsäch- lick'sten Verinilller sind, rucken Rheder und Eapitaine Mairosen und Schiffsjungen, so wende» sic sich namentlich an jene Baase. Diesen Personen sind die Scelculc ost auf Gnade oder Ungnade übcranlworlet. Bei manchen Heuer baasen finden sie erst dann eine Stell«, wenn sie bei ihnen daS letzte Geld, wa« sic ballen und auch das, was sie bei der Anmusterung bekamen, verzehrt haben. P. Ehr. Hanse», ci» unparteiischer Beobachter, lheilt Jahr gang >886, S. l63 de« „Arbeiicifrcnnd", derauSgegeben von Böhmerl und von Gneist, eine ihm von seemännischer Seile gewordene Auskunft über dies: väterlichen Freunde der Heuer uck'enden Matrosen mit: „Außer den Heuerbaasen rxislirc» noch sogenannte Schlafbaase, die ein GaslhauSgewerbc sür Seeleulc betreibe»; ein solches habe» die erster«» vielfach auch elbst nebenbei. Wenn nun ein Seemann sich bei einem Heuerbaas um Anstellung bewirbt, so ist die erste Frage: „Wo logiren Sie?" — Wohnt er nicht bei einem BaaS, so wird er meistens vergebens gekommen sein. Aber auch sonst wird meist Erknndiguiig ciiigezogen, wie lange der Mann schon an Land war. Und wenn anzunchnien ist, daß sein Geld von der vorigen Reise noch Nicht alle geworden, so »>»ß er warten, da eben derjenige befördert wird, der sein Logis nicht mehr bezahlen kan». Ein Seemann, der nicht »ach jeder Reise seine ganze Ersparuiß daraufgcben lassen will, ist deshalb einfach gezwungen, dem Heuerbaas eine, in den meisten Fällen sehr weit die amtlich sestgestcllle Taxe überschreitende Gebühr freiwillig anzubielcn." So lange der Seemann also noch Geld hat, bekommt er von viele» dieser Heuerbaase keine Stelle nachgewiescn. „Mit den Knaben, die sich der Seefahrt widmen wollen", heißt es bei Hansen weiter, „wird noch schlimmer verfahren. Die Heuerbaase suchen sich durch Anlrpnccn in binnenläntlschk» Blättern die Söhne zahlungsfähiger, unerfahrener Ellern im Innern Deutsch lands; und auS ihnen wird später in jeder Weise so viel Geld wie möglich, »lituntcr ein kleine« Eapilal, heraus gepreß!." ES ist möglich, daß sich auf diesem Gebiet die Verhältnisse jetzt bessern. Ter tz. 7 de- bamburgischen Reglements sür Stellenvermittler vom 10. März 1893 be stimmt, daß diese« Gewerbe nicht in Verbindung mit Gast- nnd Schankwirlbschast betrieben werden darf. Auch dürfen die Vermittler Stellensuchende nicht in Kost und Wohnung nehme». Die hamburgische Polizei soll jetzt die lebcnSwerlhr Absicht haben, diese Bestimmungen auch energisch gegen die Schlaf- und Heuerbaase durchzufnhren. Ucber den Umsang der gewerbsmäßigen Stellenvermittelung bat man 1892 in Stuttgart Ermittelungen augcstellk. Von de» dort gemeldeten 74 Vcrmiirlern betrieben 54 da« Geschäft in folgender Ali«dehnu»g: 26 Geschäfte erzielten im Jahre unler lOO Berniittelungen, 18 zwischen 100—500. 7 zwischen 500—1000, 4 zwischen 1000—2000 und l Geschäft besetzte 5000—6000 Stellen im Jahre. Di« 54 näher beobachteten BeriniltclungSstcUen haben in Stuttgart also in einem Jahre ca. 2l 000 offene Plätze besetzt. Tie VerniittclungSgebühien sind meistens hock. Es ist oft zunächst ein Einschreibegeld zu zahlen, da- zwischen 20 «s und 5 .«e schwankt: dazu kommt die eigentliche VermittclungSgebühr, die gleichfalls zwischen 1 und 25 beträgt. In Frankfurt a. M. wurde in der Versammlung, die kürpich unler Oberbürgermeister Aticke« zur Erörterung der Gründung eine« städtische» Arbeitsnachweise« stattsank, eine Statistik vorgclegt, nach der i» Frankfurt a. M. an gewerbsmäßige Stellenvermittler jährlich etwa >20 000 .«2 Gebühren gezahlt werden. Tort kam auch eine andere dunkle Seile: die von manchen SlellenvrrmittelungSbureaux geförderte Sittenlos igkeit, zur Sprache. Nach den an gegebenen Zahlen kann man sich ein nicht allzuweit von der Wahrheit entfernte« Bild davon machen, wie viel die ge werbsmäßige Stellenvermittelung in Deutschland den Arbeitern, die aus diese Vermittelung angewiesen sind, jährlich kostet. Und trotz dieser Iheueren und vielfach böchst zweifelhaften Leistungen sind diese Burrauz so lange nolbwrndig, bi« die Wege der ÄrbeitSvermittclung den Veihältmssen der Gegen wart besser entsprechende geworden sind. Heute sink die gewerbsmäßigen Vermittler weder durch Stellengesuche und -An gebote in öffentlichen Blättern, noch durch die gemeinnütziZen Arbeitsnachweise gänzlich zu ersetzen; sie werden also al« ein nothwendige« Uebcl b>« zu einer Zeit durchgreifender Reformen weiter getragen werden müsse». Deutsche- Reich. -tm- Vtzcninty, 2. Juli. Tie socialbemokratische Partei in Ehcmniy ist vom kiesige» Polizeiamtr im Sinne de« Sächsischen VereinSgesctzc« al« Verein angesehen worden, weil sie sich mit öffentlichen Abrechnungen dc« Vertrauens mannes, Abhaltung ro» Parteiverfanimlnngen, Wahlen ver schiedener EomilS« und öffentlicher Berichterstattung beschäftigte. AuS diesem Grunde hat nun die Polizcikircction von dem Vertrauensmann der Partei ein Verzeichniß der Mit glieder und die Statuten ringrforbert. Diese Maß regel der Polizei war rvn der Partei angesochten worden, doch ist d»e Kreis ha »ptmaunschaft zu Zwickau der Ansicht der Ehemniyer Polizeidirrction in allen Punctcn beigetretcn. Der socialdemokralischc „Beobachter" bestreitet daS Bestehen einer festen Organisation innerhalb der Partei und bcbauplct: die Feststellung der Namen und Wohnuizgen der vielen lausende von Anhängern der Partei sei ein Ding der Unmöglichkeit, weshalb auch der Be schluß gleichbedeutend sei mit dem Verbote aller Partei versammlungen. mit der Auslösung aller Eommis- sionen und mit der Unterdrückung der ganzen Agi tation der Partei. Es sollte Nu» heule eine öffentliche Parteivrrsammlung stattfinden. Lieft ist aber bereits verboten worden. Die Partei will sich noch in letzter Instanz an daS Ministerium wenden. * Berlin, 2. Juli. Der widerwärtige Klatsch, den die SeiisalionSprcfse seil der Verhaftung deö EeremoniciinieistcrS von Kotze zu verbreiten beflissen ist, hat die leitenden Kreise endlich zu einer Kundgebung bewogen. Dieselbe liegt in der „Köln. Zig." vor, die ausführlich den Stand der Sache tarlcgt und damit die Zurückhaltung, die wir in diesem Falle von vornherein als für Re Presse durchaus notbwcudig er- klärlcn, schlagend begründet. DaS rheinische Blatt schreibt: „lieber taS voraussichtliche Ergebnis der mililairgerichtlichen Untersuchung gc.zcn den Ecrciiionienmeistcr v. Kotze werden in ScnsanonSblällcrn zni» Theil eingehende Nachrichten verbreitet. In Tcutschland, wo viele Personen au» ihrer Militairzcil über den Gang des Militairstras- vcrfahrcnS unterrichtet sind, dürften diese Mittheilungen schnell auf ihren wahren Werth zurückgcsübrl werden. Im AuSlande dagegen rufen diese Erzeugnisse der EiuhiltungS- Irafl anscheinend Verwirrung und Verwunderung hervor, zu der jeder Anlaß fehlt. Wir wollen deshalb ausklärenv fcfl- stellcn, daß alle jene Nachrichten a»S der Luft gegriffen find »nd gegriffen sein müsse», weil in Deutschland die Vorunter suchung wie beim bürgerliche», so auch beim mililairischen Slrafversabren mit Ausschluß der Ocffcnllicbkeit geführt wird; der Kreis der bei der Untersuchung hetbeiligten Ossicicre ist zudem ein so kleiner, daß cs völlig ausgeschlossen erscheint, daß auch nur einer von ihnen aus der Schule plaudern sollte. Eine Veröffentlichung über das Ergebniß der Untersuchung ist erst dann möglich, wenn der GerichtSberr in diesem gegen einen Ofsicicr gerichteten Vcrfabren, also der Kaiser, daS Erkennlniß deö KriegS- gerichlS bestätigt habe» und wenn diese- bestätigte Er- lenntniß alSbanu dein Aligeschliltigtcn bienstlich eröffnet sein wird. Darüber, daß in, vorliegenden Falle streng nach Recht und Gesetz verfahren wird, wird doch kein Zweifel auf- tauchcn könne»; dafür sind mit ihrer Person haftbar wie der GerichtSberr, also der commandirenke General desjenigen Eorps, dein der Angeschultigle angehört, so insbesondere der Auditeur, von dem cs im tz. 78 der Militair-Ttrasproeeß- ordttuiig ausdrücklich heißt, daß er die Gesetzlichkeit der im Name» de» Gerichts zu erlassende» Verfügungen zu vertreten hat. Herr v. Kotze hat als Rittmeister zur Disposition nach tz. 1 Abs. 3 und tz. 2 der Miliiair-Strasproeeßordnung für alle Slrassachen einschließlich der Injurie», soweit letztere der gerichtlichen Bestrafung »»lcrliegen, ausschließlich den Mili- iairgerichtSstaiid; die Ausführung der Forderung, ihn vor dein bürHorlicho» Strafgerichte zur Vcranlworlung zu ziehen, würde einen offenkundige» RechlSbruch be deuten. Das UntersuchungSgerichl, das die Unlersuchiiiig — und zwar, wie gesagt, ebenso wie beim bürger lichen Strafverfahren unler Ausschluß der Lesseittlich- keit — zu führen bal, besieht auS dem znsiändmc» Auditeur, sowie zwei vom GerichlShcrrn coinniandirteii L-sficicreii, i» diesem Falle »ach der Mililair-Slrasprocoßordnniig ^ 45 und tz. 46 auS emc», Major »nd einem Ritlincistcr. Diese Ofsicierc haben nicht blo« für die Erhaltung der inilitairischc» Ordnung während der Berhandlungen zu sorgen, sondern insbesondere auch darauf zu achten, daß die Aussagen genau in die von ihnen mit zu uiilerzoichncndcn Protokolle aufgenomnien werden, nnd daß der Jnball derselben über haupt mit dem wirklichen Hergang überciiistimiiit. Diese beiden Officiere, sowie der Auditeur und derGcricklS- bcrr sind sonach diejenigen Personell, die zur Zeit ein Urtbeil über da« bisherige Ergebniß der Untersuchung haben. Daß auch nur einer von ihnen pflichtvergessen wäre »nd gegenüber dritten Personen sich über dieses Ergebniß auSsprcchc» könnte, ist bei dem Ebarakter unserer Officiere und Mililairpersonen vollständig ausgeschlossen. Die Mittheiliingeii über das Er gebniß dienen also ausschließlich zu dem Zwecke, die öffent liche Meinung irre z» führen. Ob der Angeschuldigte zu verhaften war oder dessen Verballung forldauern soll, bat ausschließlich der Gericht-Herr zu bestimmen. Tie Bcsorguiß, daß der Angrschuldigle die Freiheit zur Erschwerung der Untersuchung mißbrauchen könne, wird ausdrücklich in der Militairftrasproccßordniing 8 20 als Grund für die Ver haftung angeführt. Nach dem Erfolg der vorläufigen Untersuchung hat der GerichtSberr aus den Vortrag des AnditeurS zu bestimmen, ob daö Verfahren einzu- stellcn oder sortzusetzcn, oder ob der Fall nur d,s- ciplinarisch zu rüge» sei. Ist die Eröffnung der förm lichen Unterfuchung verfügt, so darf das Verfahren nicht mebr eingestellt, sondern es muß in der Sacke erkannt werten. Wir hoffen, daß diese Auseinandersetzung der Rechtslage dazu führen wird, daß ernsthafte Zeitungen den endlosen Klatsch, der sich an den Fall Kotze geheftet hat, ausschließen. Herr v. Kotze ist bisher nur Angeschuldigter, nickt Ucber- führter; die Aufgabe der jetzt schwebenden Untersucknng ist gerade die, festzustellcn, ob die vorliegenden VerdachtS- gründc richtig sind oder ob Herr v. Kotze frei zu sprechen ist. DaS Militairstrafvcrfahren hat jedenfalls den einen großen Vortheil vor teni bürgerlichen Verfahren voraus, daß eS viel rascher functioiiirt. Eo lange aber das Erkennlniß nicht bestätigt und veröffentlicht ist, entzieht sich jede zuver lässige Kunde über da- Ergebniß der Unlersuchuiig der Lefscnllichkei!." * Berlin, 2. Juli. Die angeordnelcn Erhebungen über den Einfluß der ArbeitcrversicherniigSgefeye aus die Kosten der Armenpflege erfolgen, wie nach der „V.Z." ver lautet, zunächst zu dem Zwecke, die hierüber zu Tage getretenen aan; verschiedenen Meinungen auf ibre Richtigkeit zu prüfen. Während aus der einen Seile dahin geurtbeilt wird, daß schon jetzt die Wohlthalen der ArbrilerversicherungSgesetzo vielen Personen zu Tbril werden, die sonst die östenllichc Armeupflcae hätten in Anspruch nehmen müssen, und daß bei längere», Bestehen der Gesetze dir Entlastung der Armen- vcrwaltungcn von Jahr z» Jahr zunchmen werde, wird auf der anderen Seite daS Gegcntheil behauptet. Außerdem sind die Erhebungen dadurch veranlaßt worden, daß eS von vielen Geniciiiten als eine HvrLeriing der Billigkeit bezeichnet ist, daß die VersichcrungSanitalt, so lange nickt den Gemeinden auS Reick-- oder LanbeSmilteln Zuschüsse zur Erleichterung der ihnen durch die ArbeiterversickerungSgefctze entstehenden Kosten gewährt werden, wenn di« Gemeinden zu deren Gunsten mit Kosten verknüpfte Einrichtungen trafeu oder
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