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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940713016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894071301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894071301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-13
- Monat1894-07
- Jahr1894
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Vez»gS-Preis » der b«ptip»itto, oder d« im Stadt, «d ^d«B»rvrte» «richteten Aus» aadestaÜ« >da»^»lt; vtertelsöhrlichA-chO, 8<^»e^aL«tLgItq« §»stell»»g in, LanU bcho. Durch dt« Post bezogen sur Deutschlau» u»d Oesterreich: vierteliShrlich M »— Direct» tLaiich« Kreuzbandsendong i»s »uslaud: monatlich ^l 7.50. DPUkorgen-Hlussab« erscheint täglich'/»? Uhr, di« Abend-Aussab« Wochentag« b Uhr. Nekrtioir vnd Expedition: Astzsnnesgasse 8. pieirveditiun ist Wochentag» ununterbrochen gesffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Filialen: Vtts «e««'« S,rli«. (Alfred HahnX Universitätsstraße 1, Lanis Lösche. ßchtharinrnstr. 1«. pari. und Sönigsplatz 7. Morgen-Ausgabe tiPMr.TaMlllt Anzeiger. Lrgan für Politik, LocalMiihte, Kandels' und Geschäftsverkehr. Anzeigen-PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen «»ter de« Redactionsstrlch (4 g«' spalten) 50-H, vor den Jamlliennachrichte» (6 gespalten) 40/H. Gröbere Schriften laut unserem Preis- Verzeichnis!. Tabellarisch« und Ziffernsa- nach hohereui Tarif. Ertra-Vrilage» (gesalzt), nur mit de. Morgen-Ausgabe, ohne PostbesSrderung ^ll 60.—, mit Postbesörderung ^ 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen- Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtag« früh 0,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein» halbe Stund« früher. Anzeigen sind stet» an di« Expepiti»» zu richten. Druck und Verlag von E. Polz kn Leipzig ^- 353. Freitag den 13. Juli 1894. 88. Jahrgang. Bestellungen auf Rciseabonnements nimmt entgegen und führt für jede beliebige Zeitdauer aus älv Lxpeältlon Ü68 I^lp/Ixer Isxedlattes, Johannisgasse 8. Bekanntmachung. Für vaggerungk» in der Elster. der Pleiße und deren! stekdrnwaffrrläufr», soweit sie innerhalb der Verwaltungsbezirke j der Unterzeichneten Behörden vorgenommen werden, gelten von heute ob an Stelle der im Jahre 1889 erlassenen Vorschriften dl« »ach- tehenden. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Gemäß ?. 1 Abs. 1 der Marktordnung vom 22. April 1891 wird vom Sonnabend, den 14. d. M. ab bi« aus Weitere« ein Theil de« Großhandel-Markte« außer in der Markthalle auch auf dem vor derselben bezw. vor dem Gasthos „Zum grünen Baum" geiegenen Theile des Roßplatze«, erforderlichen Fall« auch aus dem Nönig«- platze abgrhalten wetden. Aus diesen Plätzen werden zum offenen Markte diejenigen Ver> käufer zugeiaffen werden, welche Kartoffeln, Obst, Gurken oder Grünwaaren zu Markte bringen und entweder Monalsabonnenten von Ständen in der Markthalle sind, oder von auswärts kommen. Hiesige Geschäftsinhaber sind dagegen von der Zulassung zum offenen Markte ausgeschlosseu, wenn sie nicht zugleich «neu Stand in der Halle durch MonatSabonnement miethen. Dir Stände aus dem offenen Markt werden lediglich als Tage»- stäude vergeben und e« wird dafür 1) von Standinhabrrn in der Halle, welche noch dem Ergebnlß de« letzten Jahres bezw. der letzten Saison als ständig« Abonnenten zu betrachten sind, eine Gebühr von 5 2) von Standinhabern, welche rin Monatsabonnement nehmen, «ine Gebühr von 10/4. 3) von Nichtabonnenten, sofern sie nach Obigem überhaupt Zu lassung finden, die im Gebührentaris zur Marktordnung fest gesetzte Gebühr von 30 bezw 20 ^ pro Quadratmeter und Tag, d. h. bi« zu dem nachstehend fest gesetzten Schluß de« Markte-, erhoben. Die Zelt für die Ansahrt der Wagen zum Markte auf dem freien Platz wird auf Morgens 4 Uhr, der Schluß de« Markte- aus 10 Uhr Vormittags festgesetzt. Um diese Zeit müssen die Plätze von allen Woaren und Wagen geräumt werden. Die Anfahrt der Wagen zum Roßplatze hat vom König-platz her, zum KönigSplatz von der Südseite cKramerstraße) her zu erfolgen. Bei der Ansahrt, Ausstellung und Abfahrt ist den Weisungen der Markthallenbeamlen Folge zu geben. Di« Wagen der Einkäufer dürfen aus die fraglichen Plätze selbst nicht ausfahren, auch ist anderen Personen, als Käufern und Be» kaufen, d« Aufenthalt aus den Plätzen während der Marktzeit nicht gestattet. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemocht, daß diese freien Plätze ausschiießlich sür den Großhandel bestimmt sind und der Ver kaus von Maaren unter den nachstehend für sie ausgesührten Mindest inengen sür den betr. Händler Bestrafung nach tz. 32 der Markt, ordnung (Geldstrafe bl« zu 30 oder entsprechende Haft) nach sich ziehen wird. Die Bedingungen für die Vergebung und Besetzung der Verkaufs stände sind in der Markthallentnspection zu erfahren. Im fiebrigen finden die Bestimmungen der Marktordnung auch auf dem offenen Markt sinngemäße Anwendung. Die Mindrstmengen für die einzelnen Maaren sind folgende: I. Grünwaaren- für Blumenkohl » grijne Bohnen » Wachsbohnen - Schoten » Kohlrabi » Wirsingkohl » Rolhkohl » Weißkohl » Spinat » Sellerie » Möhren » Meerrcttig . . » Petersilienwurzel » Porree » Radieschen und Reisige « weiße und schwarze Reisige - Zwiebeln grüne « » Perl grüne » » getrocknete II. «nrkett: für Gurken, Einlege., saure » - - Senf-, saure '/, » » » Salat 1 - - - zu Pfeffergurken 5 l. III. Kartoffeln: 1 Sack — 50 hx. 17. Für den Fall, daß der Großhandel mit Obst aus di» freien Plätze verwiesen wird, sind folgende Mindeslinenge» festgesetzt: für Aepsel Körbe von 25 l, » Birnen - - 25 - » Pflaumen » - 20 » » Kirschen - » 20 - - Stachelbeeren Originalkördc, » Johannisbeeren - - Weintrauben » » Pfirsich« » » Aprikose» « » Heidelbeeren 50 l, » Peeißelbeeren 50 - » Melonen 4 Stück. Leipzig, den 12. Juli 1894. Der Aath der Stabt Leipzig. vr. Georgs. Lindner Bekanntmachung. Von dem LoinltL iür da« Svmmerfrst zum Besten de» Pension-, fond» des StadtlheoterS ist au» d«n Erlrögniß diese» Festes die bedeutende Summe von 4S2V an di« (Lasse jenes Fonds ad- geliesert worden. .. .... Indem wir dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniv bringen I) Die Baggerungen haben nur in den mittleren Theilen der sprechen wir Len Te.» etlichen Flußsohle »u aeschebcn icnigen. welche zur,Erzielung eine- so günstigen Resultates durch eigentlichen Flußsohle zu geschehen. Sie sind verboten: in den regulirlen und mit künstlichen stachen Böschungen versehenen Flußstrecken (also in dem Pleißenflußhette vom Neuen Pleißenwehre abwärts bis zur Eisler, in der Elster vom Ritterwerder bis zum Hochzeitswehr, in der alten Elster vom Hoch- .eltswehr bis zum Einlauf des Mühlgraben«, in der regulirten Aster in Leipzig-Plagwitz bi» zur Grenze mit Leipzig-Kleinzschocher, einschließlich der oberhalb der neuen Elfterbrücke regulirlen Slrecke), owie in der Pielße oberhalb des Wehres an de» Stellen, wo User- bauten ausgesührt sind, endlich in allen Flußstrecken, wo Rcgulirungen in der Ausführung begriffen sind oder unmittelbar bevorslehen. 2) In den nichtregulirten und zum Theile mit abrifsigen, steilen User» versehenen Flußstrecken sind die Baggerungen nur bis zu einem Abstande von der obere» Userkante, welcher mindestens der drei- malige» Höbe des Users über der Flußsohle entspricht, statthaft. 3) Die Baggerungen sollen nur bis zur Tiefe der normale» Fluß sohle geschehen. 4) In der Nähe von Brücken ist das Baggern nur bis zu einem Abstande von 50 m oberhalb und unterhalb derselben statthaft. 5) Zu den Baggerungen ist bei der König!. Aintshaupttnannschast Leipzig bezw. bei dem Rathe der Stadt Leipzig vor Inangriffnahme der Arbeiten Erlaubuiß einzuhoien, und zwar bei derjenigen Behörde, innerhalb deren Verwaltungsbezirk gebaggert werden soll, bezw. so weit FlußregulirungSanlagen in Frage kommen, bei derfenigen Stelle, welch« hierfür als Aufsichtsbehörde bestellt ist. Tie Erlaub- niß wird mit Vorbehalt jederzeiiigen entschädigungslos«» Widerrufs stets nur sür ein Kalenderjahr unter Aushändigung einer Be. ihre Mitwirkung beigetragen haben, auch hier unser» aufrichtigsten Dank aus. Leipzig, den 2. Juli 1894. Der Vcrwaltunas-Ansschuß des Penston-sondS de« Stadtthratcr». Or. Georgi. LichoriuS. Jabre 1886 an seinen Einfluß aus da« Armenwesen geltend machen, und die Statistik lehrt, daß c« unverkennbar wobl- ihälig gewirkt bat. ES wurden nämlich in Sachsen wegen Unfalls als Selbst- und Mitunlerstützte dauernd unter stützt 1880: l640, l885: 1665 und 1890:981. Dagegen orüberzehend 1880: 803, 1885: 735 und 1890: 397. Künftigen Armcnzählungen wird eS Vorbehalten bleiben, auch de» Einfluß des Invalidität-- und AlterSversicherungS- gesetzeS aus daS Armcnwcsen nachzuweisen und überhaupt die bis zum Eiutrill stationärer Verhältnisse immer mehr ich entfaltende Wirksamkeit der gesainmten socialen Gesetz gebung soweit zur Darstellung zu bringen, als die« in Ver bindung mit ar»ienstatistischen Untersuchungen geschehen kann. Bekanntmachung. Die Au-sühriing derDachdtcktr-, Glaser-, Tischler-, Schlosser-, tyableitttiiga- und Maler-Arbeiten zum Neubau eines Post- und Gastbassgrbäubts soll mit Vorbehalt der Auswahl »nter de» Bewerber» vergeben werden. Tie Anschläge sür diese Arbeiten sind vom 10. d. M. an in unserer Nalhserpedition gegen eine Copialgebühr von 1 50 -4 zu entnehmen. Angebote, mit der vorgeschriebenen Ausschrist versehen, sind bi« längstens den 24. Aul« d. I, Nachmittags 5 Uhr, verschlossen hier einzureichen. Arohburg, am 10. Juli 1894. Der Stadtrath. Rosen selb, Bürgermeister. W. scheinigung ertheilt, deren Ausstellung bezw. Erneuerung bi« zum > Dje sijchgsche ArMkNstatÜtlK vlM 1880—1890 15. December jeden Jahres nachzusuche» ist, und gilt nur für den mit l . ^ ^ </, ' ^ . ^ " ' INI Blchte der deutschen Socialgesrhgkbung. der entsprechenden Nummer versehenen Kahn. Aus diesem dars nur ein Mann (der Berechtigte oder einer seiner Angestellten) lhätig sein Bei Baggerungen in nicht öffentlichen Gewässern ist außerdem die Genehmigung der Anlieger rrsorderüch. 6) Jeder Baggerkahn muß mit dem Namen de» Besitzer« und der Nummer der Beicheinigung, die an beiden Längsseiten de« Kahnes bei seinem Tiefgänge noch deutlich sichtbar sein müssen, ver. sehen sein 7) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, dasern nicht die härteren Strafen der 88- 321, 326 des Reichs-Strafsgesetz- buch« bez. des Forslslrafgesetze« vom 30. April >873, Art. 12, ein zutreten haben, nach 8. 49 des Gesetze« über die Berichtigung von Wasserläusen und die Ent- und Bewässerungsanlagen vom 1s „Eine Unze Tbatsacken ist mehr Werth, wie eine Tonne Declamationen." In unserer social erregten Zeit, welche soviel über menschliche« Elend klagt, gicbt es kaum eine dringlichere I öffentliche Ausgabe, wie die wahrheitsgetreue Ermittelung der > Armknverbältuisse nach einer Methode, welche alle Parteien befriedigt. Armenzähiuugen kann man nicht wie Volkszählungen auf einen festen Tag beschränken, sondern muß sie a»f daS ganze Jabr erstrecken, nm vorübergehende Verarmung ebenso wie die dauernde mit ihren Ursachen und Wirkungen zu er fassen. Als da« deutsche Reich im Jabre l880 die erste 15. Augiist 1855 mit Hast in der Dauer bis zu 6 Wochen oder Armenzählung «»ordnete^ war unseres Wissen« Sachsen der Geldstrafe bis zu 150 Thlr. ----- 450 .st bestraft, di« etwa ertheilt« Genehmigung sofort entzogen. Leipzig, am 7. Juli 1894. Die Königliche LlmtShauptniannschaft Leipzig Id.3264 vr. Platzmann. m. 1102. Außerdem wird Der Nath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lampe. 8 Köpfe, 25 I. S - 25 - 1 Schock, 1 Mandel, 1 1 . 1 Viertelkorbwelse, 1 Mandel, I Bund --- 1 Schock» 8 Stück. 1 Mandel, 1 Schock, 1 Mandel, 1 Bund - 1 Schock, bl. 50 ü g. 2 Schock, Bekanntmachung. Die Entschädigung für die in Leipzig-Eutritzsch vom 1. bis mit IS. Juni dieses Jahre« in der Albert-, Telttzscher-, Fabrik-, Hnuptstratzr. an, Markt, in der Schul-, Letten-, West- und Wiesrnstratzr einquartiert gewesene» Truppen vom Königl. 10. Jnsanterie-Negimrnt Nr. IS4 kann in den nächsten 8 Tagen bei unserem Quarlieramte, Naschmarkt Nr. 2 im Erd- gejchov links, Zimmer Nr. 30 erhoben werden. Ter das Quartierbillet Borweijevde gilt als zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 10. Juli 1894. Der Nath der Stadt Leipzig. r/Ll. 11449. vr. Georgi. Lamprecht. Bekanntmachung. Den Zuschlag sämmtlicher am 0. Jnlt diese» Jahre« zum verkauf »erftet>erten Bauplätze und zwar Nr. 10 und 18 von Baublock 1 - 6 - - H » 2, 7, 9 und 10 von Vaublock lll . 3 . . V de« ParcellirungSvlane« für da« «real de« ehemaligen siscalilchen Hoijhos« und Kohlenbadnhos« sür Pie daraus getdanen Gebate babeu wie abgelebnt und entlasten in Gemahde t der Versteigerung», bedtngnnaen di« betr. Bieter hiermit ihrer Gebot«. LÄpzig, den 10. Juli 189«. Der «attz der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Morch«. Bekanntmachung. Die Entschädigung sür die in Lcipzig.GobUS vom I. bi mst 12. Juni diese» Jahre« in der Albert-, Augusten Bismarck-, Earl-, Acntzerc» Hallesche» Ltratzr, am Kirch- platz, Kirchwcg, in der Leipziger-, Sidontc»-. Ulrich- und Wilhkliu-Ltratze einquartiert gewesenen Truppen vom Königl. 10. Jnsauterte-Ncgiment Nr. 124 kann in den nächste» ach« Tagen bet unserem Quartieramle, Najchinorkt Nr. 2, im Erdgeschoß links, Zimmer Nr. 30, erhoben werden. Der das Quartierbillet Borwcisende gilt als zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 11. Juli 1894. Der Nath der Stadt Leipzig. r/U. 11448. I)r. Georgi. Lamprecht. Anderweit gesucht wird die am 5. März 1870 i» Witzschersdors geborene Falzerin Amalie Pauline Hriprmüllcr, welche zur Fürsorge sür ihr Kind onzuhallen ist. Leipzig, den 11. Juli 1894. Der Nath »er Stadt Leipzig, Armen-Amt. Abth. IV». 4. L. IV» 4178b 94. Hentschel. Hr. Bekanntmachung. einzige größere deutsche Staat, welcher bei dieser Zählung sür jeden einzelnen unlerstützlen Armen Zählkarten verwendete, welche wahrend dcS JabreS von den Arinenbehörden ausgesüllt und am Jahresschlüsse dem statistische» Bureau zur Be arbeituna eingesandt wurden. Rach diesem System hat man in Sachsen auch 1885 und 1890 gezählt und eine Armen statistik hergestellt, welche man nicht nur bei der deutschen Reichs statistik von 1885, sondern auch außerhalb Deutschlands viel fach zum Muster genommen hat. ES lasten sich jetzt nach der kürzlich erschienenen statistischen Zeitschrift des königlich sächsischen stati stischen Bureaus dir Ergebnisse von drei eingehend bearbeiteten sächsischen Arinenzählungen miteinander ver gleichen und auch zur Beurtheilung der Wirkungen der neuen deutschen Armengesetzgebung mit benutzen. Man zählte in Sachsen im Jahre l890 49 977 selbstunterstüyte (20 4l7 oder 40,9 Procent männliche und 29 560 oder 59,1 Procent weibliche) und 3l 019 milunterstützlc Arme, inSgesamint also 80 996 unterstützte Personen. Die» sind von einer Bevölkerung von 3 502 68t Korsen 2.31 Pro cent. Im Jabre >880 belief sich die Gcsaninilbcit der Selbst- und Miinnlerslntztc» ans 93 699 oder 3,15 Procent der Ge'ammtbevölkerung und im Jabre 1885 auf 88 602 oder 2,78 Proc. Die Armenverbältnisse haben milbi» in dem Jahrzehnt von l88o bis l89o eine sebr günstige Ver änderung erfahren. Unter den Ursachen der Unter stützungSbedürstigkeit, auf deren Bearbeitung ganz be sondere Sorgfalt verwendet worden ist, stehen als die häusigst vorkcinmendcn obenan: l) Krankl,eil, 2) große Kintcrzahl, 3) Arbeitslosigkeit und unzulänglicher Verdienst, 4) Hobes Aller. Von je >00 Selbst- und Mitunterstüylcn wurden im Jahre 1890 23,40 wegen Krankheit, l7,I4 wegen großer Kinderzahl, >5,85 wegen Arbeitslosigkeit und geringen Ver dienstes und >3,98 wegen hohen Alters »nlerstützl. In Betreff der nntcrstützlen Gebrechlichen hat die 1890er Armenrählung eine beträchtliche Abnahme der unterstützten Blinden (von 969 in 1885 auf 827 i» 1890) ergeben, waS als ein Erfolg der gewerblichen Ausbildung der Blinden zu betrachten sein dürste. Auch die Zahl der wegen Trunksucht Unterstützten zeigt im Jahre 1890 im Vergleich mit dem 1885er Ergebniß eine erhebliche Abnahme; es wurden nämlich unterstützt wegen Trunksucht als alleiniger Ursache 1885: 2857 und 1890: i486, wegen Trunksucht ccmbinirt mit anderen Ursachen 1885: >27l und 1890: I2t0. Von je lOO Selbst- und Mitunlerstützlen wurden wegen Trunk sucht als alleiniger Ursache oder combinirt »>it anderen Ursachen >885: 4,65 und >890: 3,40 Personen nnlerstützi. Bei der Um häufig zu Tage getretenen Unzuträgttchkeilen bei Benutzung I Armenzählung vom Jahre 1890 ist auch der Einfluß der . E^sschkrn nach den ä»tzeren Bororton künftig vorzubeugen, j neueren socialen Gesetzgebung, soweit er sich überbaupl schon Aellcnd machen konnte, zum ersten Male zifferinLßig zur Er von sieht sich da» unterzelchnete "Pottz«iamt zu folgender Bestimmung veranlaßt: Wird bet Drvschkenfahrten über die Grenze de» äußeren Droschkcnbezirk» hinan» noch einem der in Fahrtoze II de« Droschken- tarif« vom 22. November 1890 ausgesührten Stadttdette oder Orte vom Fahrgast Zeitsuhrt verlangt, so hat der Droschkenkutscher bei Beginn der Fohr» den Fahrgast auodrückttch ans »lr Bestimmung ln ff. 48, Adsatz 2 des DrOschkcnrrgnlatlv» sür die Stabt Leipzig vom 22. November 1890 htuziiwetsen, wonach sür solche Fahrten miitdrftrnS die nach Fabriaxe ll sür de» betreffenden Ltadttheil oder Ort vorgeschriebe«!« TOurtoxe der Hin- und Rück fahrt zu zahlen ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift unterliegen den in 8. 53 de» Troschkenregnlaliv« angedrohten Strafen. Leipzig, den 9. Juli 1894. Da» Pallzetamt «er Sta»t Letpzt«. V. k. 2781. Lretschnrtder. Die städtische Aparcaffe peleitzt Werttzpapier« unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Dt« Spare«,ssen»Lrputati»«. fcheinung gekommen. DaS KrankenversicherungSgrsctz vom 15. Juni 1883 ist am 1. December 1884 in Kraft getreten, seine Wirksamkeit konnte mithin schon bei der Armenzählung vom Jahre >885 bcinerkbar sein und sie mußte infolge der Ausdehnung de« Gesetze- auf die in land- und sorstmirtb schastlichcn Betrieben beschäftigten Personen im Jahre 1886 bei der l8S0cr Zählung in verstärktem Maße zur Erscheinung gelangen. Diese Annahme wird durch die Statistik bestätigt, denn eS wurden vorübergehend wegen Krankheit unterstützt als Selbstunterstühte 1880: »0 941, »885: 8426, >890: 6464. Al« Selbst- und Mitunlerstützte 1880: 15 160, 1885: il 583, 1890: 8856. Auf die dauernd wegen Krankheit Unterstützten konnte da« Krankenversicherung-gesetz eine nennenswertve Wirkung nicht ausüben, weil die Wirkung de» Gesetze« sür den ein zelnen Krankheitsfall nur eine vorübergebende ist. Da- Unfallversichcrungsgesetz von« 6. Februar 1884, welche« am 1. Oktober 1885 in Kraft getreten ist, konnte erst vom Deutsches Reich. H Berlin, 12. Juli. Wie voranSzusehen war, stellt die klerikale Presse ein Anwachsen des Anarchismus und der Socialdemokratie als Folge dcS Bundcsratbö- beschlusses über da- Jcsniteiigesctz in Au-sichk. Diese oft gehörte Melodie weckt gar keine Empfindungen mcbr und kann uns nicht einmal zu einer Betrachtung über die Zustände in Belgien, Spanien und anderen Ländern mit sebr viel Jesuiten veranlassen. Die Spitze diese- immer wicderkcbrcnden Hin weise- ans die Ohnmacht der Weltgcistlichkcil und der zu- iclassenen Orden richtet sich gegen diese und nicht gegen die Regierungen. Wenn die „Germania" behauptet, der Anarchis mus habe unter den Katholiken Deutschland- nicht entfernt so weite Verbreitung gefunden, als unter den Protestanten, so können wir sie nur ersuchen, die statistischen Grundlagen dieser Angabe bcr Polizei zur Verfügung zu stelle», die ihr dafür sebr dankbar sein wird. Sie ist nicht so geikau unter richtet. Und waS die gleiche Behauptung hinsichtlich der Socialvemokratic anlangk, so ist sie sür die Gegenwart nicht mehr haltbar. Soviel ist allerdings richtig, daß katholische Wahlkreise später Socialdemokralen zu wählen begannen, als protestantische. DaS kam daher, daß die socialdemokratische Agitation mit der nllramontanen Aufreizung, wie sic durch die Namen DaSbach und FuSangel gekeiinzcicbnct ist, eine Weile nicht zu concnrrircn vermochte. Hierin ist Wandel cingelreten, wie nicht nur die Wahl- ziffcrn, sondern auch die Erfolge de- Herrn v. BoUuiar auf dein beule noch so gut wie glauben-einheitlichen Platte» Lande AlibaycriiS zeigen. Der Umstand, daß der in Deutschland überhaupt überwiegende ProtcstauliSmuS an der industriellen Bevölkerung stärker betbeiligl ist als die katholische Kirche, würde ei» Uedergcwickl der socialdemckratischeii Mandate sür „protestantische Wahlkreise" ausreichend erkläre». Es kommt aber Hinz», daß in vielen confessioncll gemischten Kreisen das Eenliu», dem svcialrcmokralischc» Gegner des »litlclparteilichcn Eandidaten seine Unterstützung geliehen hat. Und was die Hauptsache ist: in der entschwundenen Zeit, La der KalboliciSmnö, alle Faclvren in Betracht gezogen, wirk lich verhältnißmäßig günstiger als der Prolcslaiitismuü der Svcialdcniokratic gegenüber gestellt war, gab eö keine Jcsuilcn- Niederlassungen in Deutschland. * Berlin, 12. Juli. lieber die Sitzung der Com mission für Arbeilerftatistik, welche am 26. v. MtS. im ReickS- aint des Innern behufs Erörterung der Zustände im Handelögewcrbe statlfand, crsabren wir nachträglich noch Folgende«: Von Kaufleuten »abmen an der Sitzung sechs Herren Theil, darunter auch der Delegiere dcS Verbandes Deutscher HandliliigSgehülscn. "Nach einer längeren Ansprache des Herrn Vorsitzenden an die Tbeilnchmer wurden zunächst die Lrlsclasse» in Kleinstädte bis 5000 Einwohner, Mittelstädte von 5000—5» ool« Einwohner, Großstädte über öooooEinwobncr eingctbeill. Sodann wurde heschlosten, eine weitere Vernehmung von Principalcn unv Gehilfen zu veranstalten, und zwar in der Art, daß in Kleinstädten aus jeder GebielSgruppe ein Piincipal und ein Gehilfe für alle 4 Branche» gleich 8A»S- kunstspcrsoncn, in Mittelstädten aus jeder GebielSgruppe ein Principal unv ein Gehilfe aus >cdcr der 4 Branchen (4 Branchen gleich 32 Auskunftöperfolien) und in Großstädten cbeiifalls aus jeder GebielSgruppe ein Principal »ud ein Gehilfe ans jeder der 4 Branchen gleich 32 AuSknnftS- personen, also zusammen 72 AuSlunstSpersoncii vernommen werten solle». Tic Verbände und Vercinc bade» der Com mission AuskunslSpersolien vorzuschlage»; eS wird dann eine besondere Commission auö den Vorgeichlagenen die nölhigcn 72 Personen wählen. * Berlin, !2. Juli. (Telegramm.) Ter Kaiser trifft vermulhlich auf der Rückreise erst am 29. Juli in Bergen und am l. August in Wilhelmshaven ein. Tic Ankunft in England wird Ende der ersten Woche des August erfolge». (Wiederholt.) V. Berlin, l2. Juli. (Telegramm ) Der Bundrsratl» beschloß in seiner heutigen Sitzung, der Resolution des Reichstages. bctresfcno die Eiienvahn-Freifabrlkarteil der RrlchSlagSmilglieker, tcine Folge zu geben; dem Ausschuß- anlraze zu ver Vorlage vom 22. Juni 1891, betreffend die Verlegung der Zollgrenze bei Cuxhaven, wurde die Zu stimmung erlhcill. V. Berlin, 12. Juli. (Telegramm.) Der „ReichS- anzeigcr" führt auS: In Spanien seien die Cortes am ll. d. M. geschlossen, ohne daß die zur Begutachtung des deulsch - spaniscden Ha » kelsvertrag - eingesetzte S enals- coinmission einen Bericht über de» Vertrag an da- Plenum erstattet habe Hiernach dürsic daS .Z»staiidckomnicn de« Ber- lragcS entgillig als ausgeschlossen angesehen werden. Tie Schuld hieran und a» der hierdurch begründeten Fortdauer teS deutsch spanischen Zollkrieges falle aus diejenigen spani schen Politiker zurück, welche die Durchberatbung des Ver trages während der letzten kurzen Session zu vereiteln wnßlen. Der „RcichSanzeiger" giebt alsdann einen Ueberblick über da- VertragSverbältniß seil der Kündigung de- Handelsvertrages vom Jabre 1883 bis zum Ablaufe der Verlängerung de« ProvisoriuinS ain l5. Mai 1894, mit welchem Datum der autonome Zolltarif in Kraft trat. Tie centiche Regierung selie de» Versuch, zu einer handelspolitischen Verständigung mit Spanien zu gelangen, als gescheitert an. Ter Botschafter i» Madrid sei bereit» beauftragt, der spanischen Regierung unverzüglich eine entsprechend« Erklärung abzuzeben.
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