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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940717014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894071701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894071701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-17
- Monat1894-07
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BezugS-PrelS «Wirtin, rtzn hin km W»d' Hai Vororte» «richteten Aus» ,»,«holt: vterteMrtich^ls.SO. laliaer tigllcher gnftellnu- ins >l»chL Durch die Post bezog«, für jchl«ch »Atz Orsterrrtch: vteeieijLhrUch H—. Dtreü» tügltche Krnchbandsenduo- ich» L«»la«d: monatlich ^l 7.50. Morgen-Ausgabe. Ne-actto« vvd Er-eLitto«: -»h«»e»,«ff» 8. «y Expedition ist WochentagsunmiterhrvcheN ^rssnt» »o» Filialen: eit» «e»«'» r-rti«. («lfre» Hatzn)» U»lv«sitLtsstraß« 1« Ls«t» Lös»«. Katzorinenstr. ich pari. ,»h Küaiatpkstz 7. WWM.TMblalt Anzeiger. Lrga« für Politik. Localgeschichte, Kandels- und Geschäftsverkehr. Anzeigen.PreiS dir SgespaUrue Petitzrlle 80 Pfg, Nerlame« «nt« dem Redaclton-strkch (4 spalten) 50-ch, vor den Familien«» (S gespalten) 40-^. Lrößere Schriften laat unserem Preis» verzelchaiß. Tabellarischer und gifferusa^ «ach höherem Tarif. Ortr«»Beilagen (gefalzt), nur mit dB Morgen-Ausgabe, ohne VostbesSrdernng 60.—, mit Postbessrdernng ^s 70.—. Innahmeschluß für Anzeigen r Abend-Ansgabe: Vormittag- 10 Uhre Margen-Au-gabe: Nachmittag» -Uhr. Gönn- und Festtag- früh V,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle» je ein« halbe Stund« früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition z» richte«. Druck und Verlag von L. P olz in Leipzig Dienstag den 17. Juli 1894. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. E Die städtische Sparcalse delrtht Werthpaptere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Die Lpareasien-Deputatioa. Aufgebot. Folgende auf den Inhaber lautenden PrioritStSobligatioaeu der chemaliaen Oberschlesischen Eisenbahngejellschast Litt. 0. Nr. 19883 M02S und L4078 über je 100 Thlr. -- 800 ^l, au-grgebeu aus Erund de- Allerhöchsten Privilegii vom L4. Mai 1853, sind zur baaren Rückzahlung am 1. Oktober 1839 gekündigt worden. Di« diesbezügliche Bekanntmachung de- Herrn Finanzminislers vom 7. Juni 1889 ist unter dem 19. Juni 1889 durch die im 8-11 de» obengedachte« Privilegium» vorgejchriebenen Zeitungen ver- össentlicht worden, ohne daß di« bezeichnet«» Obligationen bi» jetzt zur Einlösung vorgeleat worden sind. Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn-Direction zu BreSlau sollen die oben bezeichueten PriorstätS-Obligationeo nunmehr für kraftlos erklärt werden. Di« gegenwärtigen Inhaber dieser Obligationen werden daher aufgefordert, ihre Rechte aus dieselben bei dem Unterzeichneten Ge- richt spätesten» in dem aus den 1v. Derembcr 18S4 vormittags '/,12 Uhr an EerichlSstrll« am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 de» II. Stock», anberaumten Aufgedot-termine anzumelden und die Obligationen vorzulegen, widrigensall« di« SrastloSerklarung der selben erfolgen wird. Breslau, den 10. Mai 1894. Königliche» Amtsgericht. Vie Redemptoristen. »er Ilmmd>w»n,l, Jahren trrach ^er «tutdiiraih: . " " ^ er «uaditrnls: »S« ist eine Schmach, >-» »tr die boten Aebemvtoristen stoch Inste, in deuttchen landen niftenl Sie find, daß steht wohl iede» Kind, Dasselbe, wa» bi« Jesuiten find. Drum werden sie ,„lammen mit diesen ststil vollem istechl -»« dem Reich verwiesen." Hext' spricht der Bunde«rall> wohl^emuth: »Wir machen e>n alt,» tiersehei, gut: Tie -rz verkannten Reden,kloristea Gin» brave Mensche» und gute Christen. Sie haben, gan, deutlich steht man « nun, sticht» mit de« schlimmen Jesuiten ,u thun, Drum seten gar böslich sie gebelen. Dem Reicht wieder näher ju Irrten." »ladderadats«. Die EongreAation der Redemptoristen ist von Alfons Maria Liguor, im Jahre 1732 zu Scala bei Benevenl arzründet worden*). Der Orden, der die Aufgabe haben sollte» sich dem Dienste Ver ärmsten und verlassensten Seelen zu weihen, erhielt im Jahr« 1749 durch Breve des Papstes Benedict XIV. die Bestätigung seiner Konstitutionen. In folge de» eifrige» Bemühens seine« Stifters verbreitete sich der junge Orden sehr schnell im Königreich Neapel. Als aber im Jahre 1766 ver Jesuitenorden auö Neapel verwiesen wurde, wollte die Regierung dieses Verbot auch eüf die Redemptoristen auSdehnen, indem sie von der Ansicht auSgrng, diese seien nur als ein Zweig der Jesuiten an zusehen. Unterstützt wurde diese allgemein verbreitete Meinung wesentlich dadurch, daß Liguori, der persönlich für di« Jesuiten die größten Sympathien hegte, in seinen Schriften überall ihren Standpunct vertreten hatte. So hatte er z. B. die Moralthevrie de» Jesuiten Buscnbaum mit Anmerkungen versehe» beräuSgegeben und war in anderen Schriften für die von den Jesuiten vertheidiaten Lehren von der unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria und von der Unfehlbarkeit de« Papste« eingetrrten. Dennoch gelang rS dem Revemptoristenorden, sich diesen Angriffen gegenüber zu halten und sogar bald — gerade infolge der Unter- drückung de« Jesuitenorden- — eine große Ausbreitung auch in dem übrigen Italien zu erlangen. Die Verpflanzung des Orden« auf nichtitalischen Boden war in der Hauptsache da» Werk eine» Deutschen, des ElemenS Maria Hoffbauer, der im Jahre 1783 nach Rom gekommen und dort dem Orden beiaetreten war. Als Liguori von der Absicht Hoffbauer'-, den Orden auch außer halb Italien» einzuführen, Kenntniß erhielt, billigte er diese» Vorhaben mit der sehr bezeichnenden Begründung, „daß diese Völker seit der Aushebung de« Jesuitenorden» fast ganz verlassen seien". Hoffbauer richtete nun, da Oesterreich unter der Regierung Josef« II. für seinen Zweck nicht in Betracht kommen konnte, sein Augenmerk zunächst au Pole», wo er in Warschau eine Niederlassung gründete, die auch schnell zu großer Blüthe gelangte. Ader schon im Jahre 1807 wurde sie ebenso wie eine von dort au» in Mitau errichtete Niederlassung von der Regierung aufgelöst Nachdem auch inzwischen verschiedene Versuche, den Orden in Deutschland anrubauen, daran gescheitert waren, daß man ihn allgemein für eine Eongregation der Jesuiten hielt, gelang es im Jahr« l80S, ihn in der Schweiz seßhaft zu machen. Ein Jahr nach dem Tode Hoffbauer «, 1821, wurde aucb die erst« Niederlassung in Wien von der österreichischen Regierung genehmigt. Von der Schweiz au» ist der Orden dann später nach Krankreich und Belgien und von Wien au« in Bulgarien, Steiermark, Tirol und Bayern eingesührt worden In Bayern war im Jahre 1841 von der Regierung die Ermächtigung ertheilt worden, 1b — 20 Conventualen von der Eongregation de» heiligen Erlöser» als Wall sahrtSpriester nach Allötting zu berufen. Doch schon im Jahre l848 wurden diese Redemptoristen auf An ordoung der bayerischen Regierung von ihrer bisherigen TbLtigkeit entbunden und durch Benediktiner ersetzt Diese Maßnahme wurde damit begründet, die Redemptoristen eignen sich nicht für Bayern, .da der Beichtstuhl des Orden« düster» Fanatismus wecken und seine Kanzelrcdner in den materiellsten Leidenschaften der untersten Bolksclaffen wühlen *) Dieser Artikel beruht auf der Darstellung, die seiner Zei L. Norden in den „Errnzboten" verösienNichte. Der „Schwäbische Merkur" bringt au« Norden'« Aufsatz einen Auszug, dem auch wir folg». Ne», d. »L. T sollen*.*) Ein Tbeil de» aufgelöstrn Ordens ging nach Amerika, wo er in Baltimore, Philadelphia, PittSburg, New- ^)ork und anderen Orten Niederlassungen gründete. Neue Gefahr drohte dem Orden durch die Franks urterNational- versammlunz, dir in die deutschen Grundrechte den Satz ausnahm: „Der Orden der Jesuiten, Liguorianrr und Redemptoristen ist für alle Zeilen aus dem Gebiete des deutschen Reiches verbannt." Diese deutschen EinheitS- »estrebungen verliefen jedoch damals bekanntlich sehr bald im Sande und in der Folgezeit sind dann in Preußen und Bayern Niederlassungen des Ordens errichtet worden, ohne daß die Regierungen irgend welche Schwierigkeiten in den Weg legten Zur Zeit seiner Ausweisung zählte der Orden im beulschen Reichsgebiete 16 Niederlassungen, von denen je b auf Preußen und Bayern und 6 auf Elsaß-Lothringen kamen. Wir sehen, schon die Geschichte des Ordens beweist, daß nicht nur thatsächlich seine Ausbreitung mit der Unter drückung des Jesuitenordens zusainmenfiel, sonder» auch, daß »ian ihn bereilS von Anfang an allgemein für eine Spiel art dr« Jesuitenordens hielt. Wie begründet diese Ansicht ist, zeigt sich deutlich, wenn wir die Ordensregeln beider, ibre Ziele, ihre Wirksamkeit und ihre Organisation mit einander vergleichen. WaS die Ziele der Redemptoristen betrifft, so genügt eS, darauf hinzuweisen, daß Liguori als getreuer Schüler der Jesuiten unermüdlich in seinen Schriften für die Lehre von der absoluten Universalbcrrschaft des Papstes eingctreten ist und seinen Jüngern die Verfechtung dieser Doctrin aufs Wärmste ans Herz gelegt bat. Indem er in Uebereinstimnning mit den Jesuiten behauptete, der Papst sei von Golt ohne Beschränkung auf den Gipfel jeglicher Souverainität gestellt, leugnete er die Gleichberechtigung der Consessionen und er klärte die weltliche Macht der geistlichen Macht für unter geordnet. Aber die Gleichheit der Ziele, so bezeichnend sie auch für die Zeit der Gründung des RedemptoristenordenS sein mag, bietet für unsere Zeit keine eigenarlige Erscheinung mehr dar. Denn allmählich ist in unserem Jahrhundert, namentlich aber seit dem Jahre 1848, ein gutes Stück jene« jesuitischen Geistes der gapzrn katholischen Kirche »iiigciinpst worden. Erst in dieser Zeit haben die Jesuiten die Lebre von der Unfehlbarkeit des^Z^pstxg j„ Sachen dcS Glaubens und der Sitten auf weite Kreise der katholischen Geistlichkeit und des katholischen Volkes übertragen. Und wenn beute die Unfehlbarkeit deS Papste- keine Streitfrage in der katho lischen Kirche mehr bildet, sondern jeder Katholik bei Verlust der ewigen Seligkeit daran zu glauben verpflichtet ist, so ist da» einzig und allein ihr Werk. Die Organisation der Eongregation ist der des Jesuitenordens getreulich Hochgebildet und beruht wie diese auf der straffste» Ecntralisation aller Kräfte. Allerdings ist ie nickt, wie diese, von der bischöflichen Jurisdiction aus genommen; diesem Unterschied ist aber keine größere Be deutung beizumessen, da die Unterordnung sich nur a»s daö ebr beschränkte Gebiet der Externa bezieht. Die Mitglieder deS RedemptoristenordenS bestehen aus Novizen, Priestern und Laienbrüdern. Die einzelne Niederlassung ist einem reotor unterstellt. Das gesanimte Gebiet, in dem der Orden thätig ist, ist in Provinzen eingetbeilt. Jede Provinz wird von dcni auf drei Jahre ernannten, während dieser Zeit aber aä uutum amovibeln superior xroviuoialis geleitet. An der Spitze deS Ganzen steht der vom Gcneralcapitcl auf Lebenszeit gewählte und in Rom residircnde reotor majoi-, besten Machtbefugnisse im Wesentlichen die dcS Jcsuiten- generalS sind. „Seine Autorität", sagen die Statuten, „soll keine Grenzen baden, sein Wink soll allen Mitgliedern Gesetz sein." Ihm an die Seite sind mit berathender Stimme die vom Generalcapitel gewählten Con- fultatoren gesetzt. Allein diese Ueberrinstimmnng mit dem Jesuitenorden mag von geringerer Bedeutung erscheinen, da seine Organi sation den meisten Orden und Eongregationen. neueren wie älteren und auch solchen, die nnzweifelbast nicht als verwandt mit ihm zu betrachten sind, zum Vorbilde gedient hat. Von weit größerer Wichtigkeit dürfte eS sein, daß die Wirksam keit der Redemptoristen auf einem den Jesuiten ejgenthüm- licben Gebiete dieselbe wie die der Jesuiten ist Dir Redemp toristen sollen sich nicht mit Seelsorge und Erziehung befassen. Ähre Thatigkeit besteht in der Abhaltung der von de» Jesuiten erfundenen geistlichen Exercitien und Volksmissionen. Die stabilen Orden haben hierfür keine oder doch nur sehr wenige Kräfte übrig, weil alle bis auf die Vorstände im Lehramte oder in der Seelsorge thatia sind. Die Abhaltung der geistlichen Epercitien und Volk-Missionen cdarakterisirt sich daher als ein specifisch jesuitische« Mittel zur Bearbeitung der Geister. WaS aber für unsere ganze Frage die Hauptsache bildet, ist der Umstand, daß die Eongregation der Redemptoristen auch jene berüchtigte GehorsamStbeorir, verbunden mit dem GebeimbaltungS- und UeberwachungSsvstem, übernommen hat, wie sie vom Jesuitenorden ausgebilkrt wurde. Sehr richtig hatte der Stifter de« Jesuitenordens erkannt, WaS Noth that, wenn man der Reformation mit Erfolg entgegen treten und innerhalb der Kirche die unbedingte Autorität des Papstes zur Geltung bringen wollte. Man mußte dann dem Papste eine militairisch organisirte Truppe zur Ver sügung stellen, bei der jeder Einzelne seinen Willen als Gotte» Gebot und daher die Unterlassung der Ausführung seines Willen» als eine schwere Sünde zu betrachten hatte. Blinder, nicht wägender und nicht prüfender Ge horsam de« General« gegen den Papst, de» Obern gegen den General, der Mitglieder gegen den Obern» da« ist das Princip, aus dem der Jesuitenorden ansgebaut ist. Darin liegt seine Macht, aber auch die Gefahr, die er für den Staat und die Gesellschaft bedeute». Und dieses so ver- wersliche System ist in voller Schärfe in die Ordensregeln der Redemptoristen llbergegangen .Die Mitglieder sollen", so erklären die Statuten ausdrücklich, allen Verfügungen und Anordnungen ihrer Obern undedingken Gehorsam leisten, so daß man von ihnen sagen kan«, sie hätten keinen Willen *) Bergt, dir im gestrigen Morgenblotte wleberqrgebenen Aus- füdrungen de» Frhrn. von Deutendosea tu der dayerllchen Kammer der «eichsräthe. Red de« „L. 1 " und wären ganz in der Hand Derer, die sie leiten." Aber ebenso wie bei den Jesuiten genügt die Verzichtleistung auf den eigenen Willen noch keineswegs, sondern eS wird auch voll ständige Verleugnung der Erkenntnis; und des Unheils von den Mitgliedern verlangt, gleich als ob sic leblose Wesen, „Klötze", wären. Nun findet nach den Statuten die Pflicht znni Gehorsam allerdings da eine Grenze, wo die Befolgung des BesekleS eine« Obern „offenbar Todsünde voraussetzt". Sehr charakteristisch wird dabei aber binzugcsügt: „Wir sagen offenbar, denn wenn der geringste Zweifel darüber ob waltet, ob eS Todsünde sei, muß gehorcht werden." (!) Ist schon hierdurch jener Einschränkung viel von ihrer Wirkung genommen, so kommt noch Hinz», daß auch die Redemptoristen, der Ordensregel der Jesuiten entsprechend ihren roetox majur als Stellvertreter GottcS anzusebcn haben. Indem seine Autorität als Depositum Jesu Christi dargcstelll wird, ver mag er wie der Jesmtengeiieral den Mitgliedern Befehle sub poceato zu crthcilen. Sollte also ein Redemptorist einer Anordnung deS rector major de» Gehorsam verweigern, weil er sie für Todsünde erachtet, so kann dieser eben die Nicht- befolgung für sündhaft erklären und damit dem Vorbehalt alle Bedeutung nehmen. Fügen wir noch hinzu, daß auch das von den Jesuiten anSgcbitdete Ueberwachunqs- und Ge- heimbaltungssystcin, das das Scilenslück zu der Shcoric vom unbedingten Gehorsam bildet, in di« Statuten der Re demptoristen übergegangc» ist, so ist eS klar, daß in de» Hauptpuneten nicht nur eine Aehnlichkcit, sondern eine voll ständige Gleichheit beider besteht. Wenn man auf ultramontaner Seite dem gegenüber die Verwandtschaft der Redemptoristen mit den Jesuiten um deS willen in Abrede gestellt bat, weil ihre Statuten ihnen aus drücklich nntersagen, sich mit Politik zu befassen, so kann das in keiner Weise das Gewicht unserer Gründe abschwächen. Im Gegentheil zeigt u»S dieser Hinweis erst, wie genau die Statuten beider übereinstimmen; denn auch die Ordensregeln der Jesuiten enthalten diese Vorschrift. „Da unsere Socielät", heißt eö dort, „die zur Ausbreitung des Glaube»- und zum Nutzen der Seelen ins Leben gerufen worden ist, .... sich großen Gefahren aussetzen würde, wenn sie sich in da« ein ließe, was weltlich ist und sich ans politische Angelegenheiten, sowie ans die Regierung des Staate« bezieht, so ist von unseren Vorfahren höchst weise angcordnet worbe», daß die, die für Gott streite», sich i» andere Dinge, die von unserem Gelübde abwcichcn, nicht einmischen". — Wie die Jesuiten dieses Verbot ausgefaßt babc», das ist mit unauStöschtichcn Lettern in die Bücher der Geschichte eingetragen. Fürst Lismarck in Lerlin. lieber die Durchreise de« Altreichskanzlers durch Berlin ginge» u»S nachstehende Telegramme zu: L. Berlin, 16. Juli. (Privattclegramm.) Fürst Bismarck traf um 3 Uhr .10 Min. in seinem Salonwagen am Stettiner Bahnhofe ein. Er wurde von Studenten in Wichs mit einer Ansprache und mit Hochrufen begrüßt, in welche das zahlreich anwesende Publicum begeistert einstimmte. Fürst Bismarck hielt vom Fenster seines Wagens aus eine kurze Erwidern» gSrede mit Bezug auf seinen langjährigen Aufenthalt in Berlin und schloß mit einem Hoch auf Berlin. Während dcS viertelstündigen AusentbalteS war der Fürst Gegenstand unausgesetzter Huldigungen. Auch der Fürstin wurde ein Hoch gebracht. Die Fürstin mußte den Fürsten schließlich vom Fenster wcgbringen, weil alle mit den Händen nach ibm langte», und der Fürst jeden Händedruck erwidern wollte. Zahlreiche Blumensträuße wurden dein Fürsten zngereicht. Um 4 Uhr 6 Min. erfolgte die Weiterfahrt. Der Fürst sah sehr Wohl auS. L. Berlin, 16. Juli. (Privattelegramm.) Nach dem unter Hoch- und Hurrahrufcn der Salonwagen de- Fürsten Bismarck vor den bereitstehenden Zug ge schoben war, ließ die Fürstin das letzte Fenster her unter und dankte für die Begrüßung. Bald darauf wurde der Fürst, welcher zuerst mit dem Gesänge „Deutschland, Deutschland über Alles" begrüßt war, sichtbar. Hieraus folgte dir Begrüßungsrede eine« Studirenden, die mit brausendem» dreimaligem Hoch ausgenommen wurde. Nach einem „Silentium für den Fürsten Bismarck!" schickte sich dieser, indem er seine graue Mutze abnahm, z» einer Erwiderung an. Nach einem kurzen, warmen Danke für die Huldigung sagt« Bismarck, sich wieder bedeckend, er käme stet- gern nach Berlin und freue sich immer, wenn er unterwegs unter den Begrüßenden auch Bürger der Universität erblicke, sei er doch selbst auch akademischer Bürger gewesen. Er sei überhaupt eigentlich fast Berliner; denn er sei schon mit sieben Jahren hierher gekommen, dann habe er al» Student, als Referendar und später als Minister in Berlin gelebt. Seit jener Zeit, da er zuerst in Berlin gewesen, habe Berlin erheblich gewonnen. Es sei er heblich größer geworden Damals habe es noch keine Trottoir« und von der Behrenstraße bis zur Kochstraße nicht einen einzigen Laden gegeben Damals, t836/37. habe er auch noch so Bescheid gewußt in Berlin, daß er hält Droschkenkutscher werden können (Heiterkeit). Jetzt sei ihm Berlin über den Kopf ge wachsen, räumlich, wirtbschastlick »nd politisch, und wenn er auch mit den Berlinern etwa» au«einand-r gekommen sei(Widerspruch), so befalle ihn doch stets »in gewisses HeimathSgefühl, sobald er Berlin betrete. Deshalb wünsche er der Stadt Berlin ferneres Gedeihen und bitte rinzustimmen in den Ruf „Berlin Hoch!" Nachdem diesem Wunsche jubelnd entsprochen worden wir. überreichte man dem Fürsten zahlreiche Rosen Bouquets. U»an»gesetzt war Bi« marck damit beschäftigt, dankend die sich ihm ent- gcgeiistrcckeiidcn Hände zu schütteln und BouqnetS entgegen- zunehnien. Das Händeschütteln wurde schließlich so arg, daß die Fürstin ihren Gatten liebevoll vom Fenster ab drängte. Auch drinnen im Waggon wurden reiche Bouquctspcnden dargcbotcn. Inzwischen sang die akademische Jugend Strophen von „Deutschtand, Deutschland über Alles" und brachte der Gattin des Fürsten auch eine Huldigung dar. Als der Fürst sich später nochmals hinau-nrigte, be merkte er bei einigen der in Wich» paradirenden Stu denten Korbschläger und sprach darüber seine Verwunderung aus. Er knüpfte alsdann an die einige Paradeschläger schmückende Farben „roth und weiß" historische Be merkungen über die Entstehung der deutschen Reichrfarben „schwarz, weiß, rvth" aus de» preußischen Farben „schwarz weiß" und den alten kurbrandenbnrgischcn „roth, weiß". AlS der Zug sich um 4 Uhr 6 Minuten in Bewegung setzte, klang eS jubelnd durch einander: „Glückliche Reise! Gut» Reijel Aus WiedersehenI Hurrah! Hoch!" Deutsches Reich. »5. Berlin, IN. Juli. Tie an- der „Nat.-Lib. l§orr." stammende Mittbeilung, daß Organe der Leitung de» „Bunde» der Landwirthc" brieflich sich dadin geäußert haben, ein Nationallibcraler. der die Cache de« Bundes nicht unterstütze, schade dr» Interessen der Landwirtbschast mehr, als 'zur Zeit selbst ein Eocialdemokrat, ist auch für Diejenigen, die von der BundcSleitung keine Hobe Meinung gebabt, eine Ueber- raschniig. Man muß nur bedenken, daß unter der „Cache deS Bundes" alle seine Programmpnncle verstanden sind, auch diejenigen, die sich große, den, Bunde zugehörige Pro- vinzialverdändc nicht zu eigen gemacht. Da zum Besipiel der grundbesitzcnde »ationalliberalc Eandidat der National- liberalen und Eenscrvativen i»i Wablkreise Planen nicht An- bängcr der Doppelwährung ist, so durste er nach jenem Grund satz der Bnndesleitung den Grundbesitzern des Wahlkreises als ein Manu vorgcfüyrt werten, dem der socialdcmokratische Gegner dcS PrivateigentlmmS an Grnnd und Boden vor ruzieben sei! Nichl Tborheit also, sondern weit Schlimmere- hat die Auslieferung der^ Wablkreise Plauen »nd ElmSborn an die Feinde von Thron und Altar und Rechtsordnung be wirkt. So klar die« ist, so batten wir es doch sür zu optimistisch, in der Absage der Eonservativen an den Bund das Eingeständnis; eines mit der Tivoli-Wendung begangenen Fehlers zu erblicken. Co lange die „Krcnzzeitung" den Ton in der eonservativen Partei angicbt, nehmen wir vielmehr an, daß jene Erklärung der „Eenservativcn Eorrespondenz" nicht der Abneigung gegen raS demagogische Treiben der BunkeSleitung, sondern im Gegcnlheile dein Mißbehagen über die Thatsacbc entspringt, das; im Lande vieler Orlen gemäßigten Elemente» ein gewisser Einfluß auf da» Ver hallen der Zweige deS Buntes der Landwirlbe verblieben ist. Irren wir hierin, so wird die Belehrung ja nicht lange auSbleiben. Denn die konservative Partei wird nicht umhin lönne», zu der Mittheilung der „Nat.-Lib. Eorr." ungesäumt Stellung zu nehmen. * Berlin, 16. Juli. ES ist erfreulich, wahrzunehmcn, daß der Beschluß de« BundcörathcS, der die vom Reichstage an genommene Resolution auf Wiedereinführung der freien Eisenbahnsahrt sür die Neichstagsabgeordneten ab- lchnt, von den meisten deutschen Zeitungen widerspruchslos verzeichnet wird. Wir haben »nS mit der „Kölnischen Ztg." seinerzeit gegen den NcichStagSbcschluß ausgesprochen. Die Aufhebung der Eiscnbabnsrcikarten ist im November 1884 erfolgt, weil sestgestellt worden war, daß eine Anzahl ReichS- tagSabgcordneter das ihnen cingcräumte Recht in der bedenk lichsten Weise zu eigennützigen Zwecken auSgcnutzt hatte. Tic Wiedercinräuiiuiiig de» wegen diese« Mißbrauche- ausgebobencn Rechtes hätte doch nur danu einen Sinn, wenn inzwischen derartige Veränderungen im Reichstage eingetrcten wären, daß ein solcher Mißbrauch nicht zu befürchten wäre. Das gerade Gegentheil ist der Fall. Da« moralische und geistige Niveau der einzelnen ReichStagSabgcvrtneten hat sich nicht gehoben, sondern bat sich vielfach wesentlich verringert; die Gcfabr eines Mißbrauchs liegt jetzt noch weit mehr denn vor lO Jahren vor. Wir brauchen nur darauf hinzuweisen, daß eS jetzt im Reichstage sogar gewerbsmäßige VotkSredner giebt, die im Lande umber- reiscn, um von den Eintrittsgeldern zu leben, die sic in Höbe von 20—50 von den mehr oder weniger unglücklichen Schlachtopfcrn ihrer Bcredtsamkeit erbeben. Die Bewilligung der Eisenbahnfreikarten an solche Herren würde lediglich eine Förderung der die Staats- und Gesellschaftsordnung untcrwithlcnde» Bestrebungen sein. — In der „Nordd. AUg. Ztg." wird übrigens der ablehnende Beschluß de« BundeS- rathS wie folgt begründet: „Artikel 32 der Verfasiuiig de» Tensichen Reiches bestimmt aus drücklich, daß die Mitglieder dcs ReichSiag« als solche keine Be soldung oder Entschädigung beziehen dursen. Damit verbietet sich auch di« Gewährung »ine« Benesizes wie des Rechts aus be- Uebige sreie Elsendabnsobrten. Tie Resolution des Reichstags ist schon au« sormalen Gründen hinfällig, weil ihr der Beschlich, den Art. 32 auszuheben, Hütte vorangehen müsse», rin Beschluß, der nach Art. 78 der Verfassung allerdings nur dann Geltung erlangt haben würde, wenn er im BundeS- rath weniger als vierzehn Stimmen gegen sich gehabt hätte. Schon die Gewährung der treten Fahrt zwischen dem Wohnort de« Abgeordneten und Berlin liegt an der Grenz« des nach Art. 32 Zulässigen; sie kann indessen ats »inwandsrei gelten, wetl die verbündeten Regierungen mit dieser Einrichtung tediqlich gleich« Bedingungen sür dt» Ausübung des Mandats sür alle Reichstagsmitglieter Herstellen, und aus dem Umstand, daß der Sitz des Reichstag« i» Berlin ist, nicht dem Einen besondere Kosten erwachsen lassen, die dem Anderen erspart bleiben UebrigenS baden auch di« materiellen Gründe, die sür die Reichstogsresolntion geltend gemacht werden, keine überzeugende Kraft. Man be;»ichnet die allgemeine freie Eisenbahnsahrt als etnr Art Abschlags- zahlung aus die noch immer »ich« gewährt« Forderung, Diäten auch im Reichstag einzusühren. Abgesehen nun davon, daß von dem Thrit dasselbe wie von dem Ganzen gilt, nämlich daß. wie dar-elegt.
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