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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.11.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-11-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18941106015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894110601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894110601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-11
- Tag1894-11-06
- Monat1894-11
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BezugS-PreiS h» der tzanptrzpedition oder den im Stadt. d«»irk und den Vororten errichteten «u«. oovestellen ab geholt: vierteljährlich ^4^0. bei zweimaliger täglich« Zustellung ins Hau« >l 5chO. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vieneljtdrlich . Direct» tägliche Kreuzdandiendung in« Ausland: monatlich 7 50. DieMorgen-An-gabr erscheint tüglich ',7 Uhr. di« >de»d^>u«gadr Wochentags 5 Uhr. LeLaction und Expedition: J»tznnne»,«ff« 8. Di» lkrpedition ist Wochentag» unnnterbrochro getfsnet von früh 8 bi» Sdend» 7 Uhr. Filialen: Dil« »le«m » Sortim. (Alfretz H«hu), Universttätsstraß« 1, Lolit» Lösche, Katharincnstr. 14, dort, und Königsplatz 7. Morgen-Ausgabe. rWMr.TWMllü Anzeiger. Organ fnr Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. «»zeigenoPrelr dtr «gespaltene Petitpeile 80 Pfg. dieclame» ant« de»0i»dactto»«ftrtch (4gs- ftzalKo) üv-G, »«« tzr» Familiruuachrichtr» (Sgespaltr«) 40 Grätzrrr Schriften laut unserem Preis- vrrzeichntß. Tabellarischer und Ziffern s«tz aach höherem Daris Gele«-Beilage» (grsol^). »ur »it der Morgan-Autonbe, ahne Poftbefördernng SS.—, mit Postbesörderung 7V.—. Annnhmtschlub für Anreißen: Abrod-Au-gade: vormittag» 10 Uhr Morgra-Ausgabe: Nachmittag» »Uhr. Sonn- und Festtag- früh '/,9 Uhr Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früh«. Anzeigen sind stets an di« GgtzetzUion zu richten. Lrnck und Verlag von <k. Pol» in Leivjig 567. Dienstag den 6. November 1894. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Nachstehend bringen wir den von dem Königlichen Ministerium deS Innern mittelst Decrets vom 1. November 1894 bestätigten Nachtrag vom 26. October 1894 zun, DrlSstatnte für Vie Stadt Leipzig vom 30. December 4877 nebst Nachträgen vom 2. No vember 1887, LS. September 1889 und 1V. Juli 1890 zur öffrnt- lichen Krnrttniß. Leipzig, den 5. November 1894. 498« Der Math »er Stadt Leipzig. 1546 1>r. Ge orgi. Größe!. Nachtrag zum Ortsstatute. Unter Aushebung der 88 6, 7, 8 des OrtSstatntes vom 20. De- cemder 1877 und Abänderung der Brstimmmungen i» 8 5, Abi. 2, 8 und 4 des OrtSstatute» in der Fassung vom 2. November 1887, so wie in Abschnitt 11. 8 1. Abs. 1, 8 8. 8 ü, 8 6, Abs. 2 und 3. 8 7, Abs. 2, 8 9 des Nachtrags zum Lrlsstatute vom 25. Sep tember 1889 und Abschnitt l, 8 8 s»b b de» Nachtrags zum Orts- statute vom 16. Juli 1890 ist von uns folgender Nachtrag zum Drtsstatnte mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern be- schlossen worden: I. In dem Lrtsstatute vom 20. December 1877 erhalten dl« nach- stehenden §8 folgende Fassung: 2 6. (Zu 8 42. Wechsel der Stadtverordneten.! Alle zwei Jahre icheidct ein Tritttheil sowohl der angesessenen alS der unangesessenen Stadlverordneien ans. Die Einführung der Neugcwählten erfolgt am ersten Wcrkeltage de» auf die Vornahme der Wahl folgenden Jahres; die aussche,denken Mitglieder hoben bis zu dieser Einführung ihr Amt noch fort zu verwalten. Tie bei Erlaß dieses Nachtrages zuin Lrtsstatute im Amte de, kindlichen Stadtverordneten scheiden, soweit nicht »in außerordent liehe« Ausscheiden einzelner Mitglieder stattfindet, mit Adlaus der Wahlperiode auS, für welche sie gewählt sind, und eS findet die deshalb notbwrndige Ergänzung-Wahl zu der bisher vorgeschriebe»»« Zeit statt, sie wird aber das erste Mal für eine vier>ährige, das zweite Mal für eine fünfjährige und erst vom dritten Mal an für ein« sechsjährige Amtsdauer vorgenommen. 8 7. (Zu 8 57. Eintheilung der Bürgerschaft.) ». Znm Zwecke der Wahl h« Stadtverordneten werden die stimmberechtigten Bürger nach Maßgabe der von ihnen hier zu entrichtenden directen Gemeinde. Steuern in drei Abthriiungen getheilt. d. Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen, auf welche die höchsten Beträge bis zum Belaus» von fünf Zwölfteln de» Gesammb betrag« der Steuer aller stimmsähigen Bürger fallen, mindestens aber 5 Procent der letzteren. e. Die übrigen stimmberechtigte» Bürger bilden die zweite und dritte Ablheilung, die zweite reicht bis zu de» nächsten höchstbesieuerten 15 Procent der stimmjiihigen Bürger. ck. Tic Eintheilung dcr Bürgerschaft in die drei Abtheilungen er folgt alliähriich nach Feststellung der Eatastersolls der zur Anrechnung kommenden Steuern. Steuern, die für Grundbesitz oder Gewerbe, betrieb in einer anderen Gemeinde an diese entrichtet werden, sowie die für die Haltung von Wanderlagern zu entrichtende Gemeinde- sleuer und die Hundesteuern sind bet der Bildung der Abtheilungen nicht onzurechnen. «. Schneiden in der ersten und zweiten Abldrilung die Grenzen so ob, daß mehrere Wähler mit gleichen Steuerbeträgen vorhanden sind, welche nicht alle in den Gesamintsteuerbctrrg bez. Bruchtheil dcr Bürger der höheren Abtheilung fallen, jo sollen sie doch sämmt- lich der höheren Abtheilung zugerechnet werden. k. Sinkt der Steuerbctrag eine» Bürg«- infolge von Reklamation, Erlaß oder dergl. nach Feststellung der die Abtheilungrgrcnzen bildenden Struerbeträge unter diese herab, oder erhöht sich nach diesem Zeitpuncte durch Hinzutritt neuer stimmberechtigter Bürger oder au» sonstigen Gründen der Gesammlsteuerbetrag. dezw. bie Zahl der Bürger, so bedingen diese Veränderungen nicht eine Ab änderung der für das Jahr festgestellten Grenzen, sondern es werden nur bei dem einzelnen Bürger dis zu dem in 8 52 der Re». St.-O. bezeichneten Zeitpuncte bez. bet eintretendeni völligen Pcrlusie des Stimmrechte« auch später noch die bezüglich seines Steuersolls ein- getrrtrnen Veränderungen berücksichtigt. 8. Die Feststellung der Abtheilungsgrenzen erfolgt spätestens Anfang August; sollte bi» dahin der für den zweiten Termin der städtischen Einkommensteuer zu erhebende Betrag noch nicht seststehen, so ist dfr zum ersten Termin erhobene Betrag auch für den zweiten Termin in Ansatz zu bringen. Bei der ersten Anwendung dieses LrtsstatuteS kann die Feststellung auch zu einem anderen Zeitpuncte erfolgen, und es ist dabei, soweit nöthig, über die Anrechnung des zweiten Termin» Zustimmung der Stadtverordneten einzuholen. 8 8. Zu 8 57. Fortsetzung. Jede Abtheilung wählt rin Drittel der Stadtverordneten, ohne dabei aus die Wähler der Abtheilung beschränkt za sein, und zwar je zur HSlslr Ansäjsige und Unanjäsnge. Ebenso wählt jede Abthetlung zwei Reservemänner nach 8 5 des Ortsslalute» sin der Fassung vom 2. November 1887), und cs bilden die von jeder Abtheilung gewählten Reservemänner den Er- iay für ihre Abtheilung. In dem tn 8 60 dcr Rev. St.-O. be- zeichneten Falle, wenn dcr Erwählte die Wahl oblehnt, oder seine Nichtwählbarkrit sich «giebt, tritt derjenige Reservemann der betr. Ablheilung an seine Stelle, welcher derselben Eiasse (ansässig oder unansässig) angehört, wie der Wegfällen»». Dasselbe gilt, wenn der Erwählte vor dem Eintritte in da» Stadtverordnelen-Eollegium stirbt oder die Wählbarkeit verlieri. Kommen au» Len in dem cit. 8 5, Abs. 3 bezeichnet»» Gründen mehr Stellen in einer Ablheilung zur Erledigung als Rtservemänner der betr. «btheilung bez. Elast» vorhanden sind, so bleiben diese Stellen unbesetzt. Sinkt dadurch die Zahl der Stadtverordneten ... der Elast» der Ansässigen oder Unansitlfigen unter 'so ist eine Ergänzungrioahi vorzunehinen. (Vergl. 8 64 der Rev. St.-O.) Alle Ersatz- oder Ergänzung-Wahlen werden von denselben Ab- »Heilungen und Wahlbezirken <s. « 8 8«) bewirkt, von denen der Au», geschiedene gewählt war. Ist «ine solche Wahl für Stadtverordnete vorzunehmen, welche vor Erlaß diese» Nachtrag»« zum Or»»staiute g«. wählt waren, so ist bei den ordentlichen zum Ersatz de« „«scheidenden Drittel- oder bei außerordentlichen nach 8 «4 der Revidirten Ltädte-Ordnung stattfindcndcn Wahlen die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten unter die Abtheilungen gleich zn vrrtheilen. Ist die Zahl der »u wählenden Stadtverordneten nicht Lurch drei theilbar, so ist dus erste Mal, wenn nur einer übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zn wählen; bleiben zwei übrig, so wählt die erst« Abthrilung den «inen und die dritte Abtheilung den andern. Sind hierbei nicht gleichviel Ansässige und Unaniässigr zu wählen, so eatscheGet »ine von den Stadtverordneten vorzunedmende Loosung, lvrichrn Abtheilungen die betreffenden Elasten zuzuweisen find. Bei de» hierauüolgenden nächsten beiden Wahlen kommen bi» bei de» früheren Dahlen nicht berücksichtigten Abtheilungen zurrst zur Wohl, und es ist die gleichmäßige Bertheilung der Stadt- verordneten nach je einem Drittel der Ansässigen und Unansässigen herbeizusübren, wobei lu gweiseltfällen wiederum durch «ine von den Stadtverordneten vorzunehinend» Loosung zu entscheiden ist. Bei der dritten Abtheilung sind diese Wablea zugleich ans d,e Be zirke (Wahlkreise) gleichinätzig, nöthigensallS ebenso durch das LvvS zu veriheilen. 8 8». (Zu 8 56. Eintheilung ln Bezirke.) Unter Aufhebung von Abschnitt I des Nachtrag» zum Lrtsstatute vom 25. September 1889 und Abschnitt l, 88b des Nachtrags znni Lrlsstatute vom 16. Juli 1890 wird Folgendes bestimmt: Zum Zwecke der Bornohme dcr Wahl wird die Stadt Leipzig in zwölf, in der Anlage <A näher bezeichne»» Wahlbezirke dergestalt ge theilt, daß jeder stimmberechtigte Bürger sein Stimmrecht in dem Wahlbezirke auszuübe» hat, in welchem er z. Z. der Ausstellung der Wahlliste wohnt. Maßgebend ist dir in der Wahlliste angegebene Wohnung. Die autwärts wohnenden stimmberechtigten Bürger der Stadt Leipzig haben ausnahmslos im I. Wahlbezirke zu wählen. Für die erste und »weile Abtheilung kann jedoch vom Rache rin» Vereinigung niehrerer Wavlbezirke zur Ausübung des Stimmrechtes nach Maßgabe der in ihnen vorhandenen Zahl der SSähler an» geordnet werden. Die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten wird bei der ersten »nd zweiten Abtheilung aus die Bezirke nicht vertheilt, für diese Abtheilungen bildet vielmehr die ganze Stadt betreffs der zn Wählenden nur einen Wahlbezirk (Wahlkreis), bei der dritten Ab- theilung aber bilden der 1. und 2. Wahlbezirk den 1. Wahlkreis, . 3. 4. 5. 6. - .2. » 7. 8. » » 3. - . 9. 10. 11. IL. . . 4. . und die Zahl der zn Wählenden wird unter diese vier Wahlkreise gleich vertheilt, dergestalt, daß jeder derselben beim zweijährigen Wechsel zwei Sladlverordnete und zwar je einen Aniässigen und je »ine» Unansässigea zu wählen hat, ohne dabei an die Wühler des Kreiies gebunden zu sein. Für die zwei von der dritten Abtheilung zu wählenden Reserve- Männer wählt allemal einer dieser Wahlkrcste einen Ansässigen und ein zweiter einen Unansässigen: die Reihenfolge dcr Wahlkreis« für diese Wahlen wird von den Stadlverordnelcn »in sür allemal durch das Loos bestimmt. II. Ja dem Nachträge zum Lrlsstatute vom 25. September 1889 unter II erhalten die salzenden 88 bezw. Theile von solchen die nachstehende verändert« Fassung: 8 I. Abs. I. Für dir Stadtverordneten-Wahlen besteht ein au» 4 Raths- Mitgliedern, 4 Stadtverordneten und 8 nach 8 46 der Revidirten Städte-Lrdnung wählbaren Bürgern zusammengesetzter genuschter ständiger Ausschuß. 8 3. Neuer Absatz 4. TaS Verzeichn!» ist nach den auf Grund der oben unter I. ß 7 flg. getroffenen Bestimmungen zu bildenden Abtheilungen und Bezirke» anzulegen. 8 5. Aus Grund de- Bürgerverzeichnisses läßt sodann der Rath unter Berücksichtigung der vvin Wahlausschüsse beziehentlich von ihm selbst gefaßten Entschließungen sür jede Ablheilung de ziehenllich jeden Bezirk unter fortlaufender Nummer sür jede Liste eine von ihm und den Mitgliedern des Wahlausschusses zu unter zeichnende und von dem ständigen Protokollanten des letzteren mit zu gegenzeichnende Wnhlliste unfertige» Die Ansässigen und die nicht wählbaren Stimmberechtigten sind darin durch besondere Zeichen kenntlich zu machen. Ein Druck der Wahlliste findet nicht statt; es können aber von jeder Liste Abschriften zum Gebrauche der WahIvorslänLe unter Be glaubigung des Nalhes ausgesertigt werden. Bei der nach 8 50 der Rev. Städte-Lrdnung erfolgenden Bekanntmachung über Auslegung der Wahllisten ist zugleich der Steuerbetrag anzugcben, mit welchem die drei Abtheilungen an fange» und schließen. 1« Wahlen her dritten Abtheilung erfolgen zuerst, die der ersten zuletzt. 8 6. Absatz 2, 3 und 4. ür jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvvrstand gebildet, neser besteht ans einem vom Ralhe aus seiner Mitte oder aus dem Wahlausschüsse zu ernennenden Vorsteher und dessen Stell Vertreter und 5 Äahlgedilfr», welche, soweit nicht die Mitglieder des Wahlausschusses von diesem al» solche bestell! werden, von Len Stadtverordneten au» ihrer Mitte oder auS der Zahl ander« Stimmberichtigten sür jede Wahl gewählt werden. 8 7. Abs. 2. Die »uf »ine und dieselbe Person gefallenen Stimmen werden in der ersten und zweiten Abtheilung au» sämmtlichin Bezirken, tn der drillen Ablheilung aus den zu rinein Wahlkreise vereinigten Wahl bezirken zusammengezählt. Ist Jemand in rin» Ablheilung gewählt, so wird er für dir Ablheilung, welche sodann wähl«, nicht wählbar. Ist Jemand in mehrere» Wahlkreisen der dritten Ablheilung gewählt, so Hai er sich zu erklären, für welchen Wahlkreis er annehmen, bez. ablehnrn will. Für den Wahlkreis, in welchem er ablehnt, kommen die Bestimmungen unter 18 8 Abs. 2 diese» LrtsstatutS-Nachtrag» zur Anwendung. Leipzig, den 26. October 1894. Der Rath der Stadt Leipzig, lir. Georgt, I- 8. Oberbürgermeister. Dt» Lta»tver«r»nrte». 7 q I»r. Schill, Vorsteher. I». 4875. Grüßei Vorstehender Nachtrag zum Lrtsstatute sür die Stadt Leipzig wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtige« Deeret auSgesertigt. Dresden, am 1. November 1894. Vrtntftrri»« de» Innern. v. Metz sch. Münckaer l,. 3. D Verzeichnis der Wahlkreise nnd -Bezirke für »tr Stavt»er»rtz«et,imahlen. I. Wahltret». I. Wahlbezirk, I. und 5. Polizeiberirk umfassend: I Emlltenstraße, Albertstraße, Auguslusplatz 3 b—6, Uarfußgäßchen. Vayersche Straß» I—17 u. 2—28, verihoornstra»», vöttchergäncheii, Brüderstrah» 1—15 und 2—20, Brühl. An der 1. Bürgerschule, Kleine Lurggoss», vnrgslrahe, Earl Lanchnitzstrahe, Dufoorstratz» 1—S und 2—14d. Elijenftroh« 1—87 nnd 2—22. Ferdinand Rdode-Itraße, Große Zleischergafle, Klein« Fleischergasse, Fioßvlatz. Fürftenstraße. Gewandgäßchr,!. Goklheflraße, Goldhahnaäßchen. Grassi strotze, Anmmaischr Straße, Härtelstraße, Hoinftraß», Hallesch« Stroh», Harkortstraße, Haydnstraße, Hohe Straße, Jablonowskystraße, Kalharinenstraße, Klostergaffe. Königsplatz, Kohlenstratze 2—14, Kramerstroße, Kupsergäßchen, Kurprinzstraße, Lampeslraßr, Lcplayslraße, Magazingasse, M-rki, Marklhallenstraße, Mozarislraße, Müblgaffe. Münzgasse, Na chmarkt, Neukirchbof, Nenmarkt, Nicolaikirchhos, Nieolaistraße, Obstmarkt, Parkstraße, Pcstalozzistraße, Peterskirchhof, Peicrssteinwrg, Petersstraße, 8., 3. und 4. ») in Antonstraße. Augustusplatz 1—3 und 7, Badnhoigäßchen, Baknhvfstraße, Baudosstraße, Baherscher Platz, Blücherplatz 3 und 4, Blumengaste, Beüderslraße 17—65 und 22 Carlstraße, Larolinenslraße, Ezermals Garten, Dörrienstraße, Döi-ner Weg, Dolzstraße, Dresdner Straße, Egcislraße, Felixstraße, Fneörichstraße, Friedrich Listslraße, Garlenstrabe, Gcllerlslroße, Georgenstraße, Gerichtsweg, Glockenslraße, Griminaischer Steinweg, Hospilalstraße. Vor dem Hospitailhor, Inselslraße, JokanniSallee, Johannisgast'e, Jodanmsplatz, Im Johannisthal, Königsslraße, d) In L Eilenburg« Straße 1—9, Friedrich Anguststraße, Gerichtsweg, Gutenbergstrabe, Hospilalstraße, ! Plauensch« Platz. ! Plauensche Straße, j Preußergäßchen, ! Reichssiraße, ! Rltterstraße, ! Robert Schumann-Straße, > Roßvlatz 1—8, Salzqäßchen, ! Schilleistraße, 1 Schletlerstraße, s Schleuniger Weg Brand-Lat» Nr. (Rennbahn', > Tcküoßgasse, Schuhmochergäßchen, ! Schulstraße, ! Schwägrichenstrelße, Sidoniensiraße, i Simsonslraße, l Tporergäßchen, ; Thk°t«gasse, j Tbraterplatz, ! ThomaSgitzchen, Thomoskirchhos, Töpsersiraße, Universttälsstraße, Wächterstraße, Wilhelm Senfferth-Slraße, Windmühlenstraße, sowie s Zeitz« Straße 1—25 und 2—24. Wahlbezirk, Polizeibezirk »msassend: Alt-Leipzig. ! Kohlenstr. 1—11 (Bayer. Bahnh.), Kreuzslraßr 1—37 und 2—34, Kurze Straße, Lange Straße, Liebigstrahe. Lindenstraße, Linnsslraße, Marienplatz, —34, Marienstrahr, An der Milchinsel, Mittelstraße, Nürnberger Straße, Plalostraßr, Pvftstraße, Querstraße, Rabensteinplatz. Ranslsche Gasse 1—3 und 2—6, Reudnitz« Straße, Roßplay 9—17, Roßstraße, Saloinonslraße, Tchützenstraßr, Seedurgflraße, Stepdanstraße, Stern wartenstraß», Täubchenweg 1—15 «nd 2—4. Taucha« Straße, Aeiißrr« Taucha« Straße 1—1l, Thalstraße. Tnrnerstraße, Ulrichsgassr, Webergaffe, Windmühlenweg und > Wintergartenstraße. eipzig'Reudnitz. ! Jobannisallee, Lstplatz, Ranslsche Gasse 5, 8 und 10, Aenßere Taucha« Straße 13 bis i 21 und 2—14. 8. Berliner Straße, Blücherplatz l und 2» Blücherilraße, Eb«hardslroße, Eutritzsch« Straße, Am Exereierplatz, Gcrberstraße, Gneiienausiraße, Gohlis« Straße, Gothisches Bad, Hnmboldtslraße, äeilstrasj», Lührs Platz, II. Wahikret«. 3. Wahlbezirk, Polizeibezirk umfassend: I Löhrstraße, Aenßere Löhrstraße, l Lortzingstraße, ! Nordplatz, Nordstratze, Packdosslraße, Partbcnslraße, Psaffendorser Straße, Userstroße, I Parkplatz, j Porkslraße »nd ! Zöllnerstraße 1 und 2—6. L., 7. «nd Alexanderslraße, Alter Amlshoj, Auenslraße, Bismarcksiraße, Eentralstraßr, Ehrisnanstraße, Eolvnnadensiraße, Davidstroße, Dorothernplatz, Dorotheenslraße, Elsässer Straße, Am Elsiermühlgraben, An der alten Elster, Elsterstrabe, Erdmannstroße, Färbrrstraße. Fleischerplatz, Frankfurt« Straße, Fregeslraße. Funkenburgslraße, Bottichedstraße, Guslav-Adolvbstraße, Haiiptmannslraßr, Hillerstraße, Jacobstraße, Jvdannapark. König Jodannstraße, Lerbnizstraße, Lessingstraße, 4. Wahlbezirk. 10. Polizeibezirk unisaffend: ! Liviastraße, s Marichnerstraße. Mendelssobnsiraße, Moritzslraße, Moschelesstraße, Naundürschen, Plagwitzer Straße, An ber Pleiße. Poniatowslvstraße, Promenodeiistraße, Ouaislraße, , Ranslädl« Steinweg, ' Rosenlbalgasse, ! Bor dem Rosenthaltboe, > Rttdolpbstraß», s Schrebeegaßchen, Schrebeistraße, j Schnlvlatz, > Sebastian Bochstraße, Zedansleoße, ^ «eitenstratz». ! Thomasiusslraße, Waldslraß», ! Weststraße, Vettin« Strotz», ^ Wiesenftratze, ^ Zimmerstrotz», sowie ^ Zöllnersnaß» 3. L. Wahlbezirk, 17. Poiizeidezirk umkostend: ») ln Alk-Leipzig. Delitzsch« Straße S—19, I Thereffenstroßr. Erlrnstratz» und Albertstraße, Blüchersnaße, Brauslraße. Carolaslraße, Dclitzscher Straße 21—127 und 18-172, sowie Lat.-Nr. 329sl, Dübener Straße, brikstraße, d) in Leipzig-Eutritzsch. Marienstraße, eiedhosstraße, lartenstraße, Hauptstraße, Langeslraße, Lindenstraße, Blnmenstraße 1- Markt. Mockau« Straße, Oslstraße, Petschauer ENaße, Querstraße, Echöneselder Sttaße, Tchulftraß«. Seitengasse, Tderesienstraße, Lurnrrsrraße, Weststraße und WiesensNaße. S. Wahlbezirk, 18. und 19. Polizeibczirk umfassend: a) in Alt.Leipzig. 15 und 2—24, f Aenßere Hallesche Straße 2—20, Delitzsch« Straße 1—7 u. 2—16, s Mechlerstraße. d) in Leipzig.Eutritzsch. Blnmenstraße 17—2? u. 26—38, l Aenßere Hallesch» Straße 22—26, Canalstraße, j Kirchweg. c) in Leipzig-Gohlis. Knrz» Straß», Albertstraße, Antonstraße. Augustcnslraße, Berggäßchen, Bismarckstraße, Bleicherlstraße, Blnmenstraße 29— 99 u. 40-134, Böhmestraße, Böltchernraße, Brauslraße, Breitenselder Straße, Brüderstraße, EarlSsiraße, Döllnitzer Straße, Dorolhrenstraßr, Eisenbahnftraßr, Feldstraße, Friebhofsweg, Gartenstroße, Georgsnaßc, Untere Georgstraße, Grün» Gaffe, Aenßere Halleschr Straß« 1—143 und 28-132, Hanplstraße. Johann Georgstraße, Kirchplatz, Kirchweg, Langestraße, Leipziger Straße, Lindenstraße, Lindenthaler Straße, Louisenitratze, Magdeburger Straße, Marienstraße, Miltelstraße, Möckernsche Straß», Poelenweg, Rosenthalstraße, Schachl'sche Straße, Schillerstraße, Schmiedestraße, Sedanstraße, Seitenstraße, Sidoniensiraße, Stistslraße, Taucha« Weg, Teichslraße Turnersiraße, Ulrichsstraße, Waldstraße, Wettinerstraße, Wiesenstraße, Wtlhetmstraße und Wirthschastsiveg. III. Wahlkrcis. 7. Wadlbrzirk, II-, 12. und IS. Polizeibezirk umfassend: ») in Leipzig . Anger . Crottendorf. Bernhardstraße, Eichoriusstraße 1 und 3, Crottendorser Straße, Feldweg. Felirstraße, Gartensiratze, Hauptstraße, Karlstraße, Kohlgartenstraße, Martinstraße, Riebccksteaße Brd.-Eat. Nr. 36, b) io Leipzig Albertstraße, Dorolbeenslraße, Roßbachslraße, Radolsslraße, Sellerhäuser Straße, Stötteritz« Straße, Täubchenweg 79—87, Weißen du rg-St raßc, Wiebelslraße, Wilhelmstraße, Wörth-Straße, Wurzen« Strotze 2—18 und Zweinaundorf« Straße. Nenreudnitz. Reitzenhain« Straße 29—49, Stötteritz« Straße 1—19 und 2—14. Mühlslraße 2—20, c) in Leipzig.Reudnitz. Leipzig« Straße, und 2-20. Albertstraße, Angustenslraße, Bergstraße 1—27 Breitkopsslraße. Brommeslraße, Earolastrasie, Ebarlottenstraße, Ebausseeslraße, Eichoriusstraße Nr. 13, Eomeniusstraße, Eonstantinsiraße, Erusiusstraße, Eilenburger Straße 10—2l, Eliaslraße, Feldslraßr, Fricciusslraße, Arommannstratze, Gemeindesirabe, Göichenstraße, Grrnzstraße, Heinrichstraße, HobenzoUrrn-Straße, Jvsephinenslraße, Kapellenstraße, Kohlgarlenstraße, Kreuzsrraß» 29—51 Kronprinzstraße, Kuchengarlcnslraße, und 36—5«. Lilieniiraße, Louiirnslrahe, Lutherstraße. Margarelkenstraße, Marschallstraße, Mlldlstraße 1—19 und 22-42, Obere Münsterstraße, Untere Münsterstraße, Noiiitzstraßr, Lslstraße, Perlhrsstraße, Piatzmannstraße, Ranslsche Gasse 12—14, Rathhaussttoße, Rcitzenbain« Straße 17—27, Ricbecküraße 1—25, Schwareenbergstraße, keneseidersrraße, Ctiitsstraße, Stötteritz« Straße 27—45, Tänbchcnweg l7—77 und 6—90, Tiefe Straße, Bictoriaslrasie, Wallivitzstraße, Wilhelnisiraße, Wurzen« Straße 1—13 und Zweinaundorf« Str. I03c u. 101c. >l) tn Leipzig-Thonberg. Riebeckslraße Brd -Eat.-Nr. 63 p, 63r, 63k und I04b. j Echulgasse. Ctötteritzer Straße 21—25 «nd 16—36, Windmühlenweg. 8. «ahlbrzirk. 14., 15. und 16. Polizeibezirk umfassend: a) tn Leipzig-Neujchönrseld. Karlstraße, Kirchstrasie 51—81, Melanchibonslroße 1—5, Pdilippstroß», Nabel l—13, Rosen straße, Rudotsstraß« und Schulstraße 1—35 und 2—6. Earolinengasse, Kirchweg. Mariknqasi», Reue Straße, Reitzenkain« Straße I—15, bis 181 nnd 2-180, 51 Elarastraße, Eonradstrahe I—87 und 2—38, Eisenbahnstraße 6—82, Friedrichsiraß», Georgstraße. Gustav Harkortftraß« 1—7 von 2 ab. Heinrichstraße, »nd d) in Leipzig.Neusellerhnuse». Iulillsslraßc 2» und 2b. f Wurzen« Strotze 19—75 und Tvrgauer Stroh» 2—38 20—70d,
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