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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188805142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880514
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-05
- Tag1888-05-14
- Monat1888-05
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.05.1888
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Zweite Geilage M Leidiger Tageblatt und Anzeiger. j» 135. Montag den 14. Mai 1888. 82. Jahrgang. Vas verlöbniß «nd die Ehe im neuen bürgerlichen Gesetzbuch. * Der Entwurf de» neuen bürgerlichen Gesetzbuches für »,» Deutsche Reich bestimmt bezüglich de» Verlödnisse- und der Ehe Folgende»: Durch da» Verlöbniß wird noch »an Entwurf „eine Verbindlichkeit der Verlobten zur Schließung der Ehe nicht begründet". Au» diesem Grund, fotze wird jedoch nicht die Folgerung gezogen, daß der Rück tritt vom Verlöbniß an sich eine Verpflichtung zum Schaden ersatz nicht begründe. Vielmehr ist der Verlobte, welcher vom Verlöbniß zurücktritt, sofern nicht ein wichtiger, nach den Nmstsiuden de» Falle» de» Rücktritt rechtfertigender Grund vorlag, dem andern Verlobte» und dessen Eltern zu Schaden ersatz verpflichtet. Er bat denjenigen Schaden zu ersetzen, weicher denselben dadurch entstanden ist. daß von ihnen in Erwartung der Eheschließung Aufwendungen gemacht, Ver bindlichkeiten eingegangen oder sonstige vermögen-rechtliche Verfügungen getroffen worden sind. In gleicher Weise kann auch do» dem zurücklretentc» Verlobten bezw. dessen Ellern Entschädigung verlangt werden, sofern der Grund de» Rück- trill» in einem Verschulden de» andern Verlobten lag. Eine -läge aus Erfüllung de- EheversprechenS ist hiernach auS- gcschlosseu. Bezüglich der Schenkungen, welche ein Verlobter dem anderen gemacht hat. ist, sofern nicht ein entgegeustehender Wille de» Geber» erbellt. aiizunehmen, sie seien unter der stillschweigend erklärte» Voraussetzung eisolgt, daß die Ehe schließung erfolgen oder da» Verlöbniß di» zum Tode eine» »er Verlobten fortbesteben werde. Die Ansprüche aus Schadenersatz und aus Rückgabe des Geschenkte» verjäbren mit dem Ablauf eines Jahre», von Aushebung de» Berlöb nissc» an gerechnet. Soweit e» sich um die Voraussetzungen zur Schließung einer Ehe oder die Ehe Hindernisse handelt, bestimmt der Entwurf, der sich in dieser Beziehung vielsack an da» soge nannte CivilstandSgesetz anschließt, zunächst, daß eine geschäst»- uii'äbige Person eine Eke nicht schließen kann. Außerdem ist rur Eheschließung Ehemüudigkeit der Eheschließende» er forderlich, welche bei Männern mit dem zuriickgelegten zwanzigsten, bei dem weiblichen Geschlecht mit dem zurück zelegleu sechSzebnten Lebenswahre eintritt. durch Volljährigkeit-, alläruiig aber nicht begründet wird. Dispensation ist, soweit die Ehemündigkeit fehlt, zulässig. Eine neue Ehe kann Nie mand schließen, bevor seine frühere Ehe ausgelvst oder für «igiltih erklärt ist. Wegen Verwandtschaft und Schwäger« sibasl ist nur verboten ri, Ehe zwischen Verwandten bezw. Verschwägerten in gerader Linie und zwischen vollbürtigen oder halbbürtigen Geschwistern; die Ehe zwischen Oheim und Richte, Neffe und Muhme, sowie zwischen Schwager und Schwägerin ist sonach weder ouSgeschlosieu noch an eine Di-pensation gebunden. Ein VerwandtschaslSvcrbältniß im Sinne der erwähnten Vorschrift besteht auch zwischen dem unehelichen Kinde und dessen Abkömmlingen einerseits und de», Vater de» Kinde», sowie beste» Verwandten andererseits. Weiter ausgeschlossen ist die Ehe zwischen Demjenigen, Vesten Ehe wegen Ehebruch» geschieden ist, und Demjenigen, mit welchem er sich »ach den Feststellungen de» ScheiduugSurtbeil» de» Ehe bruchs schuldig gemacht hat. Von diese»' Ehehinderniß kann aber dispensirt werden. Personen, welche in der GelchäslSsäbig- keit beschränkt sind, bedürfe» zur Eheschließung der Einwilligung ihre» gesetzliche» Vertreter» oder des VormuuoschaftSgerichlS, und eheliche Kinder, so lange sie da» 25. Lebensjahr nicht zurückgelegt haben, der Einwilligung de» Vater», bezw., wenn dieser tobt ist. derjenigen der Mutter. Bei unehelichen Kin dern bi» zu den ermähnten Zeitpunkten ist die Einwilligung der Multer erforderlich. Dem Tode de» Vater» oder der Multcr steht »er Umstand gleich, daß dieselbe» zur Abgabe der Erklärung dauernd außer Stande sind oder ihr Aufenthalt dauernd unbekannt ist. Auch kann die Ertheilung der Eiu- wisligung, sofern nicht ein wichtiger, nach de» Umständen de» Falles die Verweigerung rechtfertigender Grund vorliegt, durch gerichtliches urthcil erzwungen werden. Eine Frau darf eine nene Ehe, sofern nicht Dispensation crlheilt wird, erst da»» schließen, wenn seit dem Zeitpunkte, in welchem ihre frühere Ehe aufgelöst oder für ungiltig erklärt ist, zehn Monate abgelansen sind. Mililairpersonen dürfen ohne die vorgcschriebene Erlaubniß eine Ehe nicht schließen. Dasselbe gilt von Landcsbeainteii, welche nach den LandeSgesetzcn eine Erlaubniß zur Eheschließung nachznsuchc» habe», und von Ausländern, für veren Eheschließung nach de» Lande»gesctzen eine besondere Erlaubniß oder ein Zeugniß vorausgesetzt wird. In Ansehung der Eheschließung geht der Eniwur von dem Grundsatz au», daß dieselbe von den kirchlichen Vorschriften unabhängig sein müsse, und hält demgemäß die »tligatorische Eivilehe aufrecht. Die Ehe kan» hiernach nur »o» einem Standesbeamten geschloffen werden. Bezüglich der Zuständigkeit der Standesbeamten und der Eheschließung verbleibt e» >m Wesentlichen bei den bisherigen Vorschriften, Welche nur ergänzt und vervollständigt werden. Nach den allgemeinen Vorschriften über die Wirkungen der Ehe sind die Ehegatte» untereinander zur ehelichen LebenS- gemeiuschast verpflichtet. Dem Ebema»» steht in allen da» gemeinschaftliche eheliche Lebe» betreffenden Angelegenheiten die Entscheidung zu. Insbesondere bestimmt er Wohnort und Wohnung. Tie Ehefrau ist jedoch dann nicht verpflichtet, der Enlscheidung des Ehemannes Folge zu leiste», wen» dieselbe sich als ein mit der rechten ehelichen Gesinnung nickt verein barer Mißbrauch seine» Rechte» darstcllt. Die Ehefrau, welche de» Faniilicnnamen des Ehemannes führt, ist — unbeschadet de» dem Ehemann zustehentcn EnlscheidungSrecht» — berech tigt und verpflichtet, dein geineinschasllicke» HauSwesen vor- jusiehkn. Auch bat sie innerhalb ihre» häuslichen Wirkung»- kreise» die Geschäfte de» Ehemann» zu besorge» und denselben zu vertreten, sofern ihr diese Befugnis; nicht vom Ehemann ui einer Weise entzogen oder beschränkt wird, welche sich al» Mißbrauch seine» Rechts nicht darstellt. Zu häuslichen Arbeiten und zur Hilfeleistung im Geschäft deö Ehemannes ist die Ehefrau insoweit verpflichtet, al» solche Verrichtungen »ach dem Stande des Ehemannes für die Ehefrau üblick sind. Zn Rechtsgeschäften, »mich ivelche dieselbe sich zu eiuer iu Person zu bewirkenden Leistung Verpflichtet, bedarf sie der Einwilligung de» Ehemannes, deren Mangel da» Rechtsgeschäft ansechlbar macht. Der Ehemann ist gegenüber der Ehefrau d-ipflichtet, dieser in der durch die eheliche LebenSgemcinschast gtboleiikn Weise den Unterhalt zu gewähre», welcher seiner rcbeu-ftellung, seinem Vermögen und seiner ErwerbSsähigkeit enlspricht. Die Ehefrau ist i» gleicher Weise verpflichtet, dem Ehemann nach Maßgabe ihre» Vermögens und ihrer Er »eibssähigkeit een seiner Lebensstellung entsprechenden Unter Ha i z» gewähren, sofern und soweit derselbe wegen Bei: iiivgenslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit sich selbst zu unterhalte» »iät vermag. Bezüglich der in der Inhabung der Ehe- -aiicn befindlichen Sachen gilt, soweit dieselben nicht au»- sitl eßlich zum persönlichen Gebrauch der Ehefrau bestimmt sind (wie Kleidung, Schmuck re.) die Vermuthnng, daß dieselben »rin Ehemann gehören. Da» B-rmögen der Ehefrau unterliegt der Nutz iiießiiiig und Verwaltung de« Ehemanne», soweit da» Gesetz nicht ander« bestimm». E« soll hiernach zwischen den Ehe- «itten keine Gütergemeinschaft, sondern nur eine sogenannte Verwalt,ing-gemeinschast bestehen. Jedem Ehegatte» soll sein Vermögen verbleiben, ba» ganze beiderseitige vermögen aber dnrch rcn Ehemann verwaltet werden, der an« den ErlrAg- »iffcn die ersorverliche» Au»gaben zu bestreiten hat. Soweit da» Vrrmö,«, der Ehefrau dirser Verwaltung und Nutz nießung ve» Ehemannes unterworfen ist. heißt dasselbe Ehe gut, soweit r« von derselben auSgeschloflc» ist, VorbehallSgut. Sacken, welche ou-schließlick zum persönlichen Gebrauch der Ebesrau. ia-besonderr zur Kleidung oder zum Schmuck be stimmt sind, unterliegen zwar nicht der ehelichen Nutznießung, ind aber im Uebrigen »ach den Vorschriften über da» Eke- ;ut zu behandrln. Vorbehalt-gut sind vor allem die Gegen winde, welche durch Eehevertrag oder durch lctziwillige Ber- ügung bezw. Schenkung deSjenjgeu für solche» erklärt worden ind. welcher die Gegenstände der Ehefrau hinterlassen oder zugewandt hat. Da» BersügungSrechl der Ebesrau »st. soweit e» sich um da» Ehegut handelt, sein beschränkt und im Allge meinen an die Einwilligung de» Ehemann» gebunden. T)ie Gläubiger der Ehefrau können, soweit nickt» andere» bestimmt ist, wegen der Verbindlichkeiten der Ehefrau (EbegntSver- bmdlichkeiten) ohne Rücksicht aus die eheliche Nutznießung und Verwaltung Befriedigung verlangen. Die Rechte und Verpflichtungen de» Ehemann» in Beziehung aus die ihm obliegende ordnungsmäßige Verwaltung deS EheguIS regelt der Entwurf in eingehender Weise und giebt der Ehefrau iu bestimmteu Fällen, insbesondere wegen dauernder Abrveseubeil oder Eulmündigung deS Ehemanne», sowie dann, wenn derselbe die ihm obliegende» Verpflichtungen Verletzt hat und die Rechte der Ebesrau oder der Abkömm linge gefährdet sind, da» Recht, die Aushebung der ehelichen Nutznießung und Verwaltung zu verlangen. Geffentl. Verhandlungen der Stadtverordneten am 18. April 1888.«) (Aus Grund de» Protokolls bearbeilet und initgethcilt.) Der Vorsitzende, Herr Vorsteher Juftizrath vr. Schill, eröffne»! die von 4? Stadtverordneten. Herrn Oberbürger meister vr. Georgi, Herr» Bürgermeister Juftizrath vr Iröndilu, Herrn Polizeidireclor Bretichneider und de» Herren Sladträlhe» Mechler, Vr Schmid, Heßler und Dietel besuchte heutige Plenarsitzung des Stadiverordneten-Collegium» durch Miltheilung solgender Registrandeneingänge: Rathsschreiben, Erledigung der Vorlage über Peusionirung de» Herrn Straßennieister» Sper ling betressenb. Einladung de» Herrn Pastor Ziußer zur Ein weihung des Marthahauses. Die Eiiiladung-karlen liegen aus. Einladungen zu Feierlichkeiten zum Geburtstag Sr. Majestät de» König» Albert vom Direclorium der Polytechnischen Gesell schaft bezüglich ihrer SonutagSschulc, von dem Realgymnasium, der Nicolaischule und den vereinigten Mililairvercinen. Hieraus tritt man in die Tagesordnung ein und reserirt zu nächst Herr Wagner sür den Bauausichuß über Erlaß einer von dem hiesigen Glasermeister Herrn Gustav Kittler verwirkten Couvcnlional- strase von 2W0 bi- a»s 100 Bo» dem Ausschuß wird beantragt: die Raihsvorlage zu genehmigen. Herr Gontard bittet, die Strafe ganz zu erlassen. Der Coniract sei vom 16. Mai und die Frist zur Lieferung der Arbeiten de» ersten Loose» aber ans 8. Mai anberauint. Die» sei dann mn einen Monat hinausgejchoben worden. Herr Kittler versichere, daß er bi» aus einige Kleinigkeiten Alle» rechtzeitig geliefert ln»be; es seien aber thcilweise die Vorarbeiten noch n.cht soweit gesördrrt gewesen, um die gelieferten Fenster als bald derwenden zu können. Die Höhe der geforderten Em venlioiial- strafe dürfte doch aus einer Ihettw isen subjektive» Ansicht dr» Bau- jüheer« beruhen, mit dem Herr Kittler vorher in Differenzen ge kommen ist. Er beantrage: die Raihsvorlage abzulehnen und die Strafe z» erlassen. Der Antrag wird unterstützt. Herr Stadtralh Mechler envidert, er würde persönlich an sich nicht gegen Erlaß der Sirase gewele» lein; der Raih habe aber in seiner Majorität sich dafür ausgesprochen, die Strafe nicht ganz zu erlasse». Er bitte, durch die einseitigen Angaben de» Herrn Kittler sich nicht bestimme» zu lassen; die Sache sei vom Rathe aus da» Sorg fältigste erörtert und habe sich ergeben, daß Herr» Kittler immerhin eine Schuld treffe. Die Hübe der Lonveiiiionalstrase beruhe nicht aus einem Anträge des Bausührerö, dessen subjeciive Ansicht sür de» Rath in keiner Weise maßgebend gewesen sei. Herr Gontard erwidert, Herr Kittler Hab« eine Eingabe wegen Erlaß der Strafe an den Rath gemacht und der Bausührer solle dem Genannten deshalb Vorhalt gktha» hoben. Mit 28 gegen 13 Stimmen wird der Ausschußantrag angenonv men, wodurch sich der Antrag de» Herrn Gontard erledigt. ES solgt Bericht de» Herrn Wagner sür den Ba». und Ocko «omieauSschiiß über Conto 10 „WohlsahrtSpolizet", E!nnahmen lk und «»»gaben IU. Pos. 12. 16-19, X Pos. 55, 56, 77—89 de» die-iäh riffen HarishaltplancS und die Vorlage, betr. Errichtung eine» Fraue»aborte» in den Anlagen n» der Schiller st raße. Bon den Au-schüffe» liegen folgende Anträge vor: 1) Ausgaben Pos. 77 „Abort aus dem Töpsermarkte 8200 .Al außerordentlich" zn genehmigen, jedoch dem Raihe zur Er- Wägung aiiheimzugebc». ob sich nicht die Uebelftände, welche durch Stauung der Pcisoncn beim Ein- und Ausgange der Möuncrablheilung sich ergeben, durch Schrägst lluag der rechten Eii'gangswand bez. durch eine andere Anordnung be seitigen lassen: L) Ausgaben Pos. 78 „Abort liukt vor dem Eingänge zum neuen Iohanni-sriedhose 8200 Al außerordentlich" abzulehnen; 3) Ausgaben Pos. 79 „Fraueuobort link» am Ausgange vor dem PeteeSlhore 8200 .Al bez. 6026,17 ^« außerordentlich" abzulehnen, dagegen den Rath um eioe neue Vorlage wegen Errichtung eiuer Bedürsnißanstatt sür beide Geschlechter an dortiger geeigneter Stelle zu ersuche»; 4) Ausgaben Pos. 80 ..Bedienung der Aborte 3532 -Ai 50 H ordentlich" ,»,tcr Ablehnung der 260 ^l sür de» Abort am Iolianni-sriedho! und vorläufiger Anssetzung der Beschluß- sasiung über die 260 .4! für den Abort vor den« Peter»- thore al» Berechnungsgeld zu genehmigen; 5) >,» Uebrigen die Positionen zu geurhmigrn. Herr Rrserent: Antrag 1 beruht daraus, daß «ameutlich bei der Abortanlage am Westplatz wahrgenommcn worden sei, daß da- Publicum beim Eingamg zur Mäuuerubtheiluag sich anftaue. Di« Anlage eine» Abort» link» vor dem Eingang zum neuen Friedhöfe häli man sür nicht nöthig wegen der Nähe derjenigen aus dem Friedhose und da der Verkehr mit Schluß der Friedhöfe sich dort sehr vermindere und derartige Anstalten nur an sehr ver- kihrsreiche» Orten zur Ausstellung kommen sollen. Daraus beruht Antrag 2 Die Koste» sür einen Frauenabort am AuSgange vor dem Peter» thore, wosür anfangs 82l>0 .4t budgetirt, nach neuerding» einge gangenem Anschläge oder 6026 ^i 17 gefordert sind, hält man für zu hoch, glaubte auch, daß an dem dortigen verkehrsreichen Platze ein Abort sür beide Geschlechter nöthig sein dürste, zumal die Be> dürsnißanstalt recht» vom PetcrSthore ohnehin nicht zu groß ist. Die Ausschüsse glaubten daher Bos. 79 oblehaen und dal Er suche» an den Rath um neue Vorlage wegen Errichtung etuer Ve- dürfnißanftalt sür beide Geschlechter an dortiger geeigneter Stelle emvschleu zu sollen. Hieraus erklärt sich Ausschußanirag 3. Herr Stadtratd Mechler bittet um Verwilliguag der Pos. 78, da der Abort aus dem Fricdhos selbst sehr klein sek und an der Stelle, für welche der neue Abort projectirt sri, rt« starker Verkehr Herr Referent erwiderte, der Verkehr sei wohl nur zeitweilig in starker, der Abort ans dem Frieddos auch nicht so klria, wie Herr Stadtrath Mechler anzunehmen scheine. Herr Bürgermeister Juftizrath vr. Tröadltu entgegnet, der Verkehr werde wohl säst überall nicht zu allen Stunde» de« Taget «) Eingegongt, bei der «ednrti», »« ft. Mai. von gleicher Stärke sein. Die Frequenz nach dem neuen Johannis- sriedhose ober sei eine a»berod«»tlich starke »nd hier die Errich tung einer Abortaeilagr dringend wünsch, »Swerth. Ja Berlin werde» die zahlreichen öffentlichen Bedürsnißa»stolien al» eine große Wohllbot anerkannt, man soll« auch hier danach streben, d e Zahl dieser Anftaite» den BrrkehrSbedürsnissen entsprcchend zu vermehren. Er bitte Pos 78 zu verwillige». Die Au-schußautiäge 1, 3, 4. 5 werde» einstimmig angenommen. Antrag 2 dagegen mit großer Majorität abgelrhnt und Pos. 78 nach der Raihsvorlage einstimmig genehmigt. Herr Vorsteher Juftizrath vr. Schill bemerkt hierzu, daß er. uachdem Pos. 78 entgegen dem AuSschußantrage na» der Vorlage genehmigt sei, annehme, daß damit auch die 260 .Ai sür Bedienung de» Aborts am Jodannissriedhofe, welche in Pos. 80 mit begriffen ind, verwilligi sein tollen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Herr BrockhauS bcrichlet sür den Bau- und brz Finanz- ou-schuß über Conio 36 ..Wasserleitung" und Sperialbudget „Wasserleitung" de- HauShaltplaueS aus da» Jahr 1888 betr. Die Ausschüsse enipseh'en: 1) zu Ausgab il Pos. 57 „Für Herstellung de» X. Filter-, an- «heilig 1888. HI. Rate 4696.75 .Al ordentlich" be i» Rothe aazusragc», wo» mit der Filteranloge geschehe» soll; 2) zu Ausgibeu Pos. 58 ..Zinsen der Sch»Iddeträge 195 554.9.! ^l ordentlich" und Pos. 59 „Abjchrcibniigen 96 649 29 .Al ordentlich" de» Rath zu ersuche», Maß ahme» in Vo,schlag zu bringen, vermitielst welcher die wirkliche Durchschaitt»- einnahme pro Kub kmeler roniumirten Wasser», die nach den vorliegenden Angabe» im Jahre 1888 7,56 aj beträgt, aus tdaiiächlich 11 Z vr» Kubikmeter gebracht wird; 3) >m klebrigen dos Conto 36 »ud da» Lpecialbudget zu ge nehmige». Herr Referent verliest zunächst de» ersten Thrii des Raths- schretbens, begründete dann den Aueichußaairag zu Pos. 57 der Ausgaben, welcher daraus beruh!, daß im Haushaltpla» die An gabe sehlt, was mit den betr Filier» künjiig geschehen soll, und wendet ich hiernach zu Poi. 59 ..AbschreibungenEr nimmt hierbei aus de» der Vorlage beigesiigik» Verichi des Herrn Ingenieur Roiher Bezug, sctzi die demiclbcn zu Grunde liegende» Gedanken ausein ander und betont. baß es tn de» Ausschüsic» vom kaufmäiiaischen Standpnuct bedenklich gesunden wordrn sei, daß die Abschreibungen aus günsl gere Belricbijahre geuoninie» werden sollen, ferner aber, daß man die Abschreibungen, wie sie Her, Ingenieur Rother an- »ehmc. viel zu medrig gesunde» habe. Man habe in den Au»- «Hussen sehr eingehende Erörterungen hierüber gepflogen »nd sei al» Reiuliat zu der Ansicht gekommen, daß mindeste»- sür 1838, 1889 und 1890 je 3't. Proc, und von da ab jährlich mindesten» 3 Proc des ganze» C pital» abgeichrieben werden müßte» Diese Zahle» habe man so gesund », daß man sür jede» Vermög »sodject dir wahricheinliche Dauer, den wahischrinlicheu Grad der A'Nutzung zu Grunde gelegt und io sür die Besitze»,>len 11—IX Adichriiten zwischen 1 und 10 Prvc. al» nöthig sestgestcllt habe. Diese riiizetnkn Zahlen ergäben, aus den ganzen zu Buche flehende» Werth der Waisrriciluiig berechnet, obige Procc tte. Erkundigung in Dresden habe ergeben, daß inan dort Abschreibungen bi» zur Höh/ vo» 10 Proc. vorgeiioiiinien habe. Um »>i:i BiNiirhrungeii der Einnahmen z» ichaffe», welche noth- wendiq sein würde», um di Abichre bunqen i» dem sür »ölhig erachteten Umfange vornehmen zu löiinrn, habe nian in den Ans chüssen a /geregt, die odligatoriiche Eiusührung vo» Wass-rmessern zu beanlragiN. habe dieie Anregung aber wegen manch,r ausgetoiichten Bedenken, »amenliich weil die obligatorische Eiusührung der Waiser- meffer mit einem io großen crirmaiigen Auiwans „nd !o großen jährlichen Koste» sür die Co»iu»ie»ien verbünde» sein würde», daß man denselben diese Last nicht auslcgcu wollte, wieder fallen lasse». Ferner sei eine Eihöhiiug ves Wasserlinse» angeregt worben, aber auch hicrvou habe man nach eingehender Erwägung schließlich abgesehen, weil man zu der Ansicht gelnngt sei, daß eine ans- reich« nde Mehreinnahme durch thunlichste Herndminderung der Ihat- ächlich staiifinvende» Wasservergeudung erzielt werben könne. Diese Waffe,Vergeudung sei eine ganz enorme, »ach angestelltcn Berechnungen sind 1540 000 edi» Wasser im Jahre 1887 nicht be zahlt wo.de», das ist 28 Proc. de» gaiizen Verbrauch-. ES stellt sich die wirkliche Durchichnttiseiimahmc pro Kubikmeter consumirten Wasser- >»> Jahre 1888 aus 7,56 während sie. da pro Kubik meter 11 bezahlt werde und »ach der Ansicht des Herrn Roiher der Ertrag des nach Räumen abgeschätzle» Wnsserverbrnuchs aber so viel cinbrmge, doch eben auch 11 ^ pro Kubikmeter betrage» niüßte. Den Grund dieser Wasjervergeudnng, welche schon seit langer Heit vorhanden sein müsse, habe man trotz vielfach'r Erörterungen nicht ausfindig machen können. Abhilse sei aber dringend nolh- wendig und möchte ma» diesen Pun>t der besonderen Fürsorge de- Ralhes emvichle». Nach späterer Auskunft de- Nathes über de» Erfolg der an- geregleu Maßnahme» behalte man sich H z. der Abschreibungen we tere Anträge eveulurll bei Gelegenheit der Revision des Stamm- vermögensverzeichniffes vor. Bezüglich der Mindereinnabnie dürste z B. auch in Betracht komme», daß sür die üjse»ii,chen Springbrunnen, welche im Vor jahre 104 000 ebm Wasjer verbrauchte», kein Wnsserzins bezahlt werde. Wollie ma» aber auch dafür ca. 12 000 .At ähnlich wie sür die Stiaßensprengung als Wofferzins ciniitzc», Io würde die» die Ren tcrbiiitStsberichiiuiig der Stadiwisserkunst nicht wesentlich beeinflussen können. Eine ausreichende Erhö mng der Einnahmen erwarte ma» aber, wie erwähnt, va» tl>li»i>chger Verminderung der Wasjer- vergeudung. Daß solche sich bei einem so großen Cousum nie ganz lverde vermeiden lassen, verkenne» di« Ansschüsje nicht, auch erkennen sie durchaus an, daß der Waffercoustun vom laniiären Gesichts punkte aus nicht allzu iehr beichrankt werden solle. Herr Referent schloß lem Referat mit Verlesung deS zw iteu TheileS der Vorlage- »nd Mittheilnng de- Zust minnngsantrageS mit den sonstigen Budgeiposit>oi»n. Herr Oberbürgermeister l-r Gcorgi ecwide.lc anf die Anfrage zu Antrag 1, daß die Filier b fettig» weiden sohlen, sobald volle Sicherheit de- Betrieb- des Wasserwerkes erzielt worden sei, jetzt könne man mit dieser Beseitigung jedoch noch nicht Vorgehen WaS die Abschreibunge» anlange, so gebe er zu, daß diese unzulänglich leien, allein e- stüuden weitere Mittel sür jetzt nicht zur Verfügung. Von der Anregung der Ausschüsse wegen verschärfter Lonlrole gegen Wasservergeudulig verspreche er sich keine so wesentlichen Mehr einnahmen. Die Allsicht der Ausschüsse, daß l 540000 ohm Wasser unbezahlt verbraucht worden seien sei doch nicht zutreffend, sonder» ma» könne au» den vorliegenden Verhältnissen nur den Schluß ziehen, daß ein falscher Maßstab sür die Erhebung des Wafferzinse» vorliege und daß die Berechnung desselben »ach Räumen zu niedrig sei. Die Einführung vo» Aasseriucsskr» sei bei dem Rctthe schon früher in Erwägung gezogen worbe», mau sei wegen verschiedener Bcdraken zwar hiervon zurückgekoniiuru. Herr R dnrr glaubt abcr, daß mau später, namentlich bei Anschlnß der Vororte, doch zur Eliisthsss- »» Wassermesserii komme» werde. Die Laste» sür den Hau-besitzer könnten vermindert werde», wenn man die Waffe» messerinielhe und die Unterhaltungskosten seiten» der Stadt trage. Allerding» würden über diese ganze Einrichtung noch eingehende Erörterungen nöthig sein. Die Velscharsung der Control« aber würde keine wesentliche Mehreinnahme, sondern höchsten» eine unwesentliche Minderung der Betriebsausgaben herbeisührc». Nachdem Herr Referent im Schlußwort da» Exposä de» Herrn Rother al- eine sehr mühevolle, aber auch sehr dankenswerthe Arbeit, welche allerdiaa« die Grundlage zu besserer Buchführung b i der Stadtwosserkuust sür die Zukunft biete, bezeichnet hatte, bat Herr Obrrjuftizrath Schmidt um getrennte Abstimmung zu Antrag l. den rr durch dir An-kuus« de- Herrn Oberbürgermeister- vr. Georgi erledigt hält. Der Vorsitzende, Herr Vorsteher Juftizrath vr. Schill, erkliri, ihm sei drrselb« Gedanke gekommen, der Hcrr Reserent Hab« ihm oder erklärt, daß man rinr aus technischem Aulachtea beruhende Auskuust wünsche. Ferner bemerkt Herr Vorsteher unter Zustimmung des Herrn Reserenleu, daß AnSichußanirag 3 dahi» z» v rvollständtgen fei. daß auch der Rath-vorlage bezüglich de- Puncie«: „daß die Tilgungsraten der Stadiwasscrkunst solange und soweit dem Stammvermögen zugcsuhrt werden, als nicht die Anleihe», au- welchen die Stadtwafferkunst Vorschüsse erhalten hat, getilgt werden, daß aber an der Tilgung dieser An leihe» di« Stadtwafferkunst in dem Verhältnisse Theil nehme, all sie an denselben betheiltgt worden ist", zn-efifinmt werde» solle. Au-schiißantrag 1 wird gegen 6 Stimmen augenonimen. die übrigen Ausschußaiiträ >e finde» tinpimuii-e Annahme, Antrag 3 mit der vorerwähnten Ergänzung. Herr La,idgerichlsdirertor Bartsch berichtet sür de» Verfassung». auSjchiiß über die Vorlage, betr. de» Eutwurt einer Bestimmung zum Reg» lali» sür Gast- und Schäiikwirthe, Conditoreien, Wein- und Kaiieeschänken. Bon dem Ausschüsse wird hierzu beantragt: die erbetene gutachtliche Meinungsäußerung über die Zusatz- best iniiiiing im jiistinimendeu Sinne abzuaebea. jedoch folgende Abänderung zur Verücksichiigung zu empfehlen: „In G-ist. uiid Schankwiilhschasien. WeinichSiikcn, Kaffee- schä lten und Conditoreien dürfen Kellnerinnen, d. h aus schließlich oder »eben ihrer sonstigen BeichSsiignug mit zur Bedienung der Gäste verwendete weibliche Personen, nur iinirr der Voraussetzung beschästigt weiden, daß sie bei den betreffenden Wirthen wohnen. Die Wirlhe haben daher den Besitz der hierfür erforderliche» Räume nachzuwe len." Gegen Znlälsigkeit und Zweckliäß gkeit der fraglichen Bestimmung hatte der Ausschuß, wie der Herr Referent bemerkt, keine Be denken, schlägt aber, um auch die nur au-tiiissw jse D-eustleiftung ter Kellnerinnen zu treffen, die au» dem Ausichußanirage ersichtlich: Fassung vor. Herr Oberjustizrath Schmidt regt an. ob nicht sür den Fall, daß eS vorkommc, daß Gastwirthe ihr Gewerbe in Grundstücken treiben, i» denen sie nicht wohnen, auch Bestimmung dahm zu treffen sei, daß die Kellnerinnen in dem Grundstück, wo sie ihren Dienst verrichten, wohnen müsse». Herr Stadtralh vr Schmid erwidert. Fälle der vom Heiru Vorredner gedachten Art kämen sehr selten vor; hü bsten» wenn ein Stellvertreter vorgeschoben werde, ein solcher habe aber d n Wirth zu rkpiäientircu. Er glaube, daß man abwarten könne, ob sich in der P>»r>s das Bedürsniß einer weiteren Best inmung. wie die soeben angeregte, nöthig »lache. Herr Oberjustizrath Schmidt saßt hierbei Beruhigung «ud wird der Ausschußantrag einst uiniig aiigenonnnen. Herr Landgerickitsdirector Barl ich belichtet hieraus sür den Bersaffungs- und Jinanzaiisschuß über die Vorlage, betr. die Rathsbeschlüffe: a. die jeweilige» Thürmer aus de» hiesige» Thür men nach Maßgabe ihres Gehalte» als Thürmer und Glöckner als peniioiiSberechtigte städtische Ve- amte anzuseken, dementlvrechend diesen Gehalt »oll in die Bedürfnisse ei »zu ft eilen, de» Gehalt als Glöckner aber, de» die betr. Kirchengcmeiiide zu bezahlen hat, in Einnahme zu stellen und dem entsprechend d. »uch die Wittwe Menge rückgängig vom Tode ihre- Maiiues ab zu pensioniren. Die Ausschuss: beauiragen: die Vorlage adznleunen. jedoch dazu Geneigtheit zu erklären, daß der W lttve M nge eine Erhöh« g ihrer Pension in Form einer Untkriiützu. g gewähr: wiro Nach dein städtischen Peniions-R galatio werden al» stäat sche Beamte nur diejenigen angejehe», welche zu einem elalmüß gen, mit einem bestimmte» jährliche» Einkommen aus einer slädiijchen Caffe verbundene» Amte eingesetzt sind, dem sie ihre volle Zeit und Kraft widme». Diese Voraussetzungen treffe» im vorliegenden Falle nicht zu. »nd die Fiction, dnrch welche der Rath dazu koinmcn will, die Voroussetzuug bezüglich der vollen Sa arirung au» der städtischen Caffe doch als gegeben anzusche« (nämlich die vorherige Berein- »ahmllng d>» GlöckiiergehalieS zur Stadlcasse), wurde von den Aus- ichüffen nicht sür zulässig erachtet. Im Uebrigen sei, soviel BllligkcilSrücksichteu anlauge, zu be- denken, daß derjenige, welcher die Stellung als Thürmer eingenommen habe, b i seiner Anstellung di: geltenden Pensionsvech iltniffe gekannt habe, und wenn z B e>» städtischer Ualerbeamier mtt Rücksicht aus da» bessere E »komme» die Stelle aunchme, jo muffe er und bez. seine Hiiileriaffi»«» sich nun auch gesallen lasse», daß die un günstigeren Pensionsvcrhältniffe aus sie Anwendung finden. Wa» die Wiilwe Menge anlange, so möge dieselbe einer Unter- stützung b dürstig sein, viele städtisch- Unterbeamteiis-Wttiwen aber befinden sich in »och bedürftigeren Verhältnissen. Nach Lage der Sache würden die AuSichuffe aber geneigt sein» die Erhöhung der Pension der W ltwe Menge in Fori» einer U»te>- stütznng zur Bewilligung vo>zusch:agen. Heraus erklärt sich der Ausschußantrag. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi bemerkt, 8 2 de» Pension»- Regulativs habe ieinc» Erachiens nur de» Sinn, zn bestimmen, welche städtische Beamte Pension»»»spruch habe», solle abee nicht verhindern, daß die städtische» Lollegieu darüber hinauSgehe» können. Dieie Ansicht halten in einem früheren Falle beide städtischen Kollegien gelheilt. Was das vom Rathe beabsichtigte Verfahre». Bereinnahmung des Glöckncrgehalte» zur Stadlcasse und alSdan» Einst llung des vollen Glöckner- »nd Thürinergehalte» in da» städtische Budget, an lange, so spreche sür die Wahl diese» Auswege- doch da» öffentliche Interesse, das der Raih daran habe, für de» Thürmerdieust zuve». lässige und tüchtige Leute zu erhalten. Bei Ablehnung der Vorlage wäre es wohl mögl ch, daß künslig sich Mancher von Annahme der Thürmerstelle »ach Lage der Sache abschrecke» lasse. Wen» künslig die Kirchenvorslände nur einen Glöckner anffellcn und die Anstellung des Thürmer» dem Rathe überlassen sollten — der Herr Rescrcitt halte dies als möglich bezeichnet — so würde die Stadt das ganz- Gehalt und die ganze Pension des Thürmers au? sich nehme» müssen. Heer Referent erwidert aus letztere». das Gehalt würde aber solchenfalls auch wesentlich geringer sein als da» jetzige G.samiiit- gehalt tes Glöckner- und Thürmers, wonach sich in Folge dessen auch die Pension entsprechend niedriger stellen werde. Ein Fall, in dem beide städtische Collegie» die vom Herr» Oberbürgermeister Vr. Georgs gellend gemachle Auffasjang von 8 2 deS Pension-regulativ» gclheilt hätte», sei ihm nicht bekannt, er glaube aber auch nicht, daß dadurch ein Peäjudiz geschaffen sein würde, und zwar um jo weniger, weil au» 8- 17 de» Regulativs seiner Ansicht nach solge, daß dasselbe auch sür die städtischen Collegien als bindende Norm zu gelle» habe. Herr Oberbürgermeister vr. Georgi crwiderl, in Conlrquenz der vom Herrn Reserenten ausgesprochenen Auffassung müsse dersribe eigentlich z» der Ansichl kommen, da» der Thürmer überhaupt nicht pcnsionssähig sei. Herr Reserent entgegnet, dieser letzitien Ansicht sei er keines- Wegs; mit dem GehaitSdetrage, den der Thürmer als solcher au» der Stadtcassc erhalle, sei er ohne gweisei pensionsberechogt, er, Herr Referent, habe die» nur deshalb nicht besonders hervorgehoben, weil die Tbürmer im Anhang zum Pcnsicnsregiilativ specicll unter den pensionSbcrcchiigten Beamten auigesüyrt sind. Der Ausschußantrag wild einstimmig augenoininen. Hieraus berichtet Herr Vicevorstchcr Herrmann sür de» Finanz- uud Bauausichuß über die Rückäußerungen deö Raihe» zu Conto 31 a. Au-gaben Pol. „Franksurtcr TVorhang" und d. Ausgabe» Pos. Reichsstraßr 3, 5, 7, 9 der 1886er Stodtcasseurechnuug. Die Ausschüße impsehlrii, - bci den Rückäußerungen cS bewenden zu lassen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Sodann berichtet derselbe Herr Reserent sür den Finanzaus schuß über die Beschlüße de- Rathe»: 1) derHandel-kammer die wegen Ankauf» von Areal sür ein neue»Handel-schulgebäude zu entrichten den Grunderwerb-abgaben von zusammen 1520^i zu erlassen, 2) der Haadel-kommer zur Deckung de» Aufwandes sür die Errichtung und Erhaltung der «euzuer- bauenden Handrl-lehraastalt vom lausrndea Jahre an undzuLafteu de-Conto? de-städtischem Hau-Haltplane- bi- aus Weitere- etae jährliche Beibilse von 8000 Al zu vcrwilligcn. Der Aussckmß empfiehlt diele Vorlage zur Zustimmung. Nach Miltheilung de» Inhalts der Raihsvorlage und de- weseut- lichen Inhalt» der Beilagen theilt Herr Reserent mit, daß der Staal-zuick-uß sür die Folge definitiv in Wegsall gekommea sei, hebt soban» hervor, daß die HaudelSkamnier bci Uebernabme de- Bermögea» der Kram »luming keineswegs durch die Rücksicht aus Erzielung fiaan^ellen Gewinn-, sondern jediglich von d:m Gedankem geleitet woedeii sei, die E itwickelung der Handrisschulc mehr »nd mehr zu fördern. Weiler betont Herr Redner, von wie aroßem Nutze» uud Searm die Handel-schule sür den hiesigen Handel-stand und damit s«r vre
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