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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930120015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893012001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893012001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-01
- Tag1893-01-20
- Monat1893-01
- Jahr1893
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>8 s-' "r a. o. s. L ^><S77L N. 8. 82V8SLL 8. 8. O. o. o. «. 8.- >rte„. ii ' >. lianvo. öi r. » 6. 5. 8. 8. 8. 6. 8. 8. 181508 8. x»r, 8> >»8. 8. 8. 8. 8. BezugS-PreiS ^ der Hauptexpeditioa oder den im Stadt, teuft und de« Vororten errichteten Aus- -abesiellen ab ge holt: Vierteljädrlich^l4.50, bei zweimaliger täglicher Zustellung ins üau« bcht). Durch die Post bezogen für Deutschland «ad Oesterreich: vierreliädrlich >t 6.—. Directe tägliche kdreuzbandirudung iuS Ausland: monatlich 9.—. DieMorgen-Busgob« erscheint täglich '/,7Nhr, die Adead-Ausgad« Wochentags 5 Uhr. Ledariion und Lrprdition: J»ha«ne!,affr 8. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geössoet von früh 8 btt Abend« 7 Uhr. Filialen: ktt« »le««'s Lartim. tNlfred Hahn), Universität-straße 1, Louis LSschr. Kathaftuenstr. 14, pa«. und Königsplatz 7. Morgen-Ausgabe. WM TWMatt Anzeiger. Organ für Politik, LocalMichte, Kandels- nnd GesiliüftsverW. 35. KreiLag den 20. Januar 1863. Aazeigen.PreiS Die 6 gespaltene Petitzeile 20 Plg. Reklamen unter dem Redactionsstrich <4ge- spalten) üO^j, vor den Familiennachrichtea (6 gespaltn,) 40 >H. Größere Lchrislen laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Zifferujatz nach höherem Taris. Extra-veiiaqrn igeialzl), nur mit der Morgen-«usgabe, ohne Poslbeiörderuug ./t 68.—, mit Postbesörderung 78.—. Annatlmrschiuß für Än)eigtn: Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzcigk» sind stets an die Expeditio» zu richte». Druck und Verlag von L. Polz in Leipzig. 87. Jahrgang. 8. 8. 8. 6. 8. UI.k. 6. O.KZer LWL wl 8 6. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. d.8. 8. 6. 8. 6. 8. - 8. KIV76 ttllet U»r>i 1 t»6. i. l. ) 8. i. !tU«Ir 8»r« i. >. >. 8. >. i. >. >. i. >. ö i. >. >. l«eal d. 1 e« «08 Ld >. 6. 6 « 8. 8LI»cdI v Amtliche Bekanntmachungen. Lekauutmachuvg. Da» überhandnebmende Fahren anderer Fuhrwerke auf den Schienen der Pferdeeijenbah» veranlaßt uns, den tz. 22 des Straßen- Polizeiregulalivs sür die Stadt Leipzig vom 14. November 1882 hiermit wiederholt in Erinnerung zu bringe»: Da» Befahren de« Pierdebahnkörpers ist so lange ge- stattet, als Pferdebahnwage» den Bahnkörper nicht passirc», doch ist das Fahren aus den Schienen anderen Fuhrwerken nur erlaubt, wenn hierzu nach Beschaffenheit der Straße oder mit Rücksicht aus den momentanen Berkehr zwingende Nothwendigkeit vorhanden ist. Im klebrigen sind bei,» Be Bekanntmachung. Unterm heutigen Tage sind unS von einer Dame und von einem Herr», deren Namen nicht genannt werde» sollen, je Itt<» ZUNI Ankauf von Koblenzetteln für Arme zugcgangcn, was wir mit dem Ausdrucke herzlichste» Tankes zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, den 18. Januar 1892. las Armcnamt. Hentschel. Schicker. Einführung und Vertrieb ainrrikauisch» Nachdrucke deutscher veriagswrrke tu vuglauv. 7'.'"' I Unter dieser lieber,Hst verössciitlicht daS „Börsenblatt aegnen von Pserdebahnwagen die Boychrisl.n in hh. 2 slg. I-n -z,,chdai tel" die solaeudcn Miltl-eilmiae»- des Pserdebahiiregulallv« vom 12. Januar 1888 zu beobachte», i ' ^7 " lolgeuceii ^ciiit.em iigru. Wir fordern die Belheiliglen auf, dieserBestiminung genau »ach-1 - Usl^r d». vvtflehende, nicht mir im den V»lagsbuchhandcl zukoinmen, und weise» daraus hin, daß Zuwiderhandlungen nack z. IL8 des angezogentit Regulativs mit Geldslrase bis zu 68 ./ . . »der mit Hast dis zu 14 Tagen geahndet werden sollen. I Herrn Rechtsanwalt Iw. Paul Schmidt in Leipzig cr- Lcipzig, am 17. Januar 1892. I statteten und u»S mit dankeuöwerlher Bereitwilligkeit zur Der Math und das Palizriauit drr Stadt Leipzig. I Verfügung gestellten Berichtes ,» der Lage, Folgendes mit vr. Georgi. Bretschneider. Stahl. * Bekanntmachung. De» bevorstehenden Bücherabschlusses wegen werde» alle Ge- werken und andere Personen, welche aus dem Jahre 1892 Förderungen an städtische klaffen haben, ersucht, ihre bezüglichen 1 Rechnungen spätestens bi» Ende dtrsrs Monat» einzureichcn. Leipzig, den 9. Januar 1892. Der Math drr Stadt Lripzig. I)r. Tröndlin. Mllr. Bekanntmachung. Da» vom StistSratbe vr. Johann Frau; Vor» für «Inen in Leipzig geborenen, die Rechte studirendcn Soh» u. eines Beisitzers der hiesigen Juristensacultät, oder, da deren keiner vorhanden. b. eines Beisitzers deS vormaligen hiesige» SchöppenstuhleS, oder, da ein solcher auch nicht wäre, o. eine« RathSherrea allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, ä. eines hiesigen Bürgers gestistete Stipendium ist aus die beiden Jahre 1893 und 1894 zu vergeben und betragt aus diese beiden Jahre je 169 .41 62 /H. Der Empfänger dieses Stipendii hat jedes Jahr am 12. Juni, oder, dafer» letzterer aus einen Sonn- oder Feiertag fällt, am 12. Juni über ein „nrxumentuni zurüiieum zu peroriren" und diese Oration schriftlich bei uns einzüreichen. Wir fordern diejenige» Herren Liudirendc», welch« um obige- Stipendium sich bewerben wolle», hierdurch aus, sich unter Uc- zutheiten: Die erste Nachricht von dem Vertrieb amerikanischer Nack drucke deutscher Bcrlagswerke m England erhielt die Firma S. Hirzel in Leipzig durch eine Londoner Firma. Dem Schreiben derselben war ein von der Firma „Oftorge Munro in New > §)ork" beranSgegcbencS gedrucktes Bcr- rcichniß beigesiigt, welches unter der Ueberschrist „Die Deutsche Library" und mit den einleitenden Worten: „Nachfolgende Werke sind in der Deutschen Library erschienen", unter fort laufender Nummer 225 Nachdrucke deutscher BcrlagS Werke aussiihrte. Am Ende dieses Verzeichnisses befand sich die Bemerkung: „Ein schön ausgcarbeiletcr Katalog, enthaltend eine alpha betische Liste, wird von George Munro für 10 Cent» ai alle Adressen versendet." „Die Deutsche Library ist bei allen Zeitung« Händlern zu haben oder wird gegen 18 Cents für einfache Nummern oder 25 Cents sür Doppelnummern »ach irgend einer Adresse portofrei versendet. Bei Bestellungen durch die Post bittet man nach Nummern zu be sielten." Dieses Vcrzeichniß wurde von dem Buchhändler Cbarle« Scholl in Liverpool mit dem folgenden auf der Titel seite roth ausgcdruckten Vermerk verbreitet: „Tim kkumtiers inarbeck 10 aro «olck ut 8 ck (kost tres 9 >i) escb; Tkosv markeil 20 aro solä at (kost kreo Vt) eaod, ^z-ent kor 6rvat Lritain: Olmries Lcboll. koroixn bovbsoiler, imbiislmr etc. 25 8outb Oastle 8treet, I,ivorpool." Zu der oben erwähnten Londoner Mittheiluna war noch erwähnt, daß Scholl ein größeres Lager der Nachdruckswcrke Die Werke der genannte» Verfasser nnd VerlagSsirmen waren sämiiitlich worlgetrc» in der, i» Form einer Zcii- chrilt von der Firma (George Munro in New 7'jork heraus gegebenen, „Deutschen Lidrary" uachgedruckt. vlete einzelne Nummer derselben «nlhält das Werk eines Verfassers. Je »ach dem Umsang derselben beträgt der Preis für die ein zelne Numnicr 18 oder 28 EentS. Mit einer beispiellosen Unbefangenheit wird auf dem Titelblatt ans die Werke der i» der „Deutsche» Library" enthaltenen „hervorragendsten deutschen Schriftsteller" hingewicsen und in gesperrter Schrift die Erklärung adgevrnckl: „Diese Nummer enthalt eine ganze, niigeändcrle und uiigckürzle Erzählung" und wird ferner durch den Vermerk: „t'opzi'iMoil l88l hx liooruc >l»i»<>" das uiimoralifche Eftbahre» zn verdecken und das Pnl'lieum zu täuschen versucht. Außerdem wird in jeder einzelnen Nummcr der Librarn sür die andere Nummer Rcclame ge- inachl und auf der Rückseile das ganze Verzeichniß derselden ahgedrnckl. Diese nnsaubere Waare hatte Herr Scholl bereits seit zehn Jahren in England eingesührt und daselbst als ...Xftcnl lor lin-ui Iliiiniu" vertrieben Und um sich diesen Hantel mit verbotener Waare recht prosilabel zu machen, berechnete Scholl 18 EtS. --- 8 ck, zog daraus also einen Nutzen von mehr als 22>/i, Procenl. ES war die höchste Zeit, daß diesem Treiben auf dem Bode» Englands, welches ten Schutz des geistige» EigeiillmmS durch Eftsetze und Verträge von jeher hochgchallen hat, Ein halt geboten wurde. - Das englische UrhcbcrrechlSgcsctz bestimmt in Artikel 28 und 29: „Wenn irgend Jemand, der nicht Eigenthiimer deS Urheber rechleS eines Buches oder eine von ihm ermächtigte Person ist, irgend ein durch Urheberrecht geschütztes gedrucktes Buch, welches zuerst i» irgend einem Tbeile des Bereinigle» Königreichs ver saßt. geschrieben oder gedruckt lund vcröfsentlichtt worden ist, sodann aber irgendwo außerhalb LeS britischen Reiches »ach- gedruckt worden ist, i» irgend einen Theil des Bereinigien Königreichs oder i» einen anderen Theil des britischen Reichs zum Verkauf oder Verleihen einsührt oder einsütiren läßt, oder solches Buch willentlich verkauft, verlegt, seilbietet, verleiht oder sum Verkauf oder Verleihen i» seinem Besitze hat, so soll jedes solches Buch verwirkt sein und von jedem Zoll- und Acrise- beaiiiten confiscirt und vernichtet werde»; »nd jede Perlon, die von zwei Richter» einer llcbertretung diele» Gesetzes förmlich überführt worden ist, soll sür jede derartige llebertretuug die Summt rv» zehn Pfund Sterling Buße zahle», sowie auch den dvvpellen Werth von jedem Exemplar eines solchen BucheS, an dem die Verlesung begangen ist. „Sämmlliche Exemplare eines Buches, an welchem ein ge> hörig kingelragciics Urheberrecht besteht, die ohm die schrift unberücksichtigt hteiben. Leipzig, den 3. Januar 1893. Irr Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Wagner. Leklinnlmachuiig. zu steuern. . Zufolge dieser Mittheilung setzte sich die Firma S. Hirzel in Leipzig mit verschiedenen anderen von deni amerikanischen Nachdruck betroffenen deutschen VerlagSsirmen in Verbindung und beauftragte Herrn Rechtsanwalt I)r. Paul Schmitt in Leipzig, die Verfolgung der Angelegenheit in die Hand zu nehmen Herr Ilr. Schmidt erklärte sich bereit, behufs ener gischer Durchführung derselben selbst nach England zu gehen und dort die erforderlichen Schritte einzuleilen. I» dem Verzeichniß der „Deutschen Library" Ware» zwar die Titel der NachdruckSwerkc nnd die Namen der Verfasser, In Veranlassung mehrfacher Klagen über Ungangbarkeit der öffenb lichen Brunnen bringen wir hierdurch zur Kenntnly, daß die Stand rohre dieser Brunnen in wenigstens einem Meter Tiefe unter Flur mit EnlIeernngShähnen versehen sind, die während der kalte» Jahreszeit offen gehalten werden, damit bei längerem Stillstand« des Brunnen« > ... . ^ er- „...e,.«.. da« Wasser bis unter Frostgrenze abtauscn kann und Eisbildungen ! ^ ^etlag^sirmeii angegclui. Es mußten daher »nd dadurch hervoracrusene Störungen vermieden werden. Infolge I letztere» an der Hand bibliographischer Hilfsbüchcr er- Lcsten geben aber die Brunnen nach fedcr Unterbrechung ihrer Be-1 »nttclt werde». Hiernach stellte sich bcrau«. daß die m dem Nutzung nicht sofort wieder Wasser, wie Lies sonst der Fall ist, I Verzeichnisse ausgesübrlen 235 deutschen Verlagswcrlc sich auf sondern es können bis zu dreißig Pumvenzüge erforderlich werden, I 95 verschiedene Verfasser und aus ca. 25 deutsche Verlags ehe aus einem sonst völlig gangbaren Brunnen Wasser zur Aus- > firmen verlheilten. gußröhre hcrallslritt. weil erst der lkergelauftnr Raum des Stand-1 Bon diesen VerlagSsirmen haben sich dem Proccß gegen rohres zwi chen Eiitleerungshahn und Ausguß wieder mit Master I anzeschloi'sen- gesüllt w^en muß. . ... ! i» Leipzig mit dcn Werken von Gustav Frehtag und G. Taylor. 2) I. G. Eoltast'che Buch handlung in Stuttgart mit den Werken von Bertbold Anerdacb, Sacher-Masoch »nd vr. Ltto Roguettc. 2) Adolf Bonz <L Eo. in Stuttgart mit den Werken von Jos Victor von Scheffel und Carl Emil FranzvS. 4) Brcitkopf ch Härtel in Leipzig mit dcn Werken von Felix Dahn. 5) Wilhelm Hertz > Besser scbc Buchbandlungl in Berlin mit den Werken von Paul Hcyse. 0) L Slaack mann in Leipzig mit den Werken von Friedrich Spiclbagcn. 7> Die Tculfchc VcrlagSanstalt in Stuttgart mit den Werken von Georg Ebers, vr. Karl Frenrel, Samarow, van Dewall, Vr. Hans Wachenhuscn, Rndolf Lindau, Fr. Henkel, Fanny Lcwald-Stabr, Adolf Strcckfuß »nd C. Falk. 8) Ernst Keil'ü Nachfolger in Leipzig mit den Werken von E. Marlitt, E. Werner, W. Heimburg, Elesanic Keyscr, Wildelmine von Hillcrn geh. Birrb 9) Schlesische Buchdruckerei, Kunst- und Berlag-anstalt vormals S. Schotllaendcr in Breslau mit den Werke» von Jda Brun - Barnow, A Tom, Charlotte Fielt, Lucian Herbert, Julian Weiß, Paul Lindau, Alfred Meißner, Emma Klingcnseld, Elise Polko, vr. Lcwin Schücking, Betty Aouug, vr. Robert Waldmüller-Tuboc und H. Wilfried. 10) Hermann Costenvble in Jena mit de» Werken von A. v. Winterfell», Ewald August König, Friedrich Gerstäcker und Egon Fel». Es waren hiernach an dem Proceß gegen Scholl betbeiligt 10 deutsche VerlagSsirmen mit inSgesammt 157 verschiedenen VerlagSwerken von mSgesammt 42 Verfassern. Außerdem hatten die Verfasser Gustav Freylag, Paul Leipzig, den 16. Januar 1892. Tcr Ratü der Stadt Leipzig. Io. 18S. vr. Georgi. LtchoriuS. Lrkannlmachung, Laserneuneubau tn Varna betreffend. Die Ausführung der Beton- und Ermrntarbciteu. ein- ichließlich der Liesrrung aller Matertalirn, für die Stallungen,! den »rankenstall und Wagenschuvpen, die Beschlogschmiede und Waschanstalt, da» Wirtbschaftsgebäude, das Unterofficierswohngebäude und da- MannschastSgebäude soll vergeben werden. ! Die Berdingungsanschläge sind gegen Bezahlung von 1 bei dem Unterzeichneten Stadtrath zu entnehmen. Die Zeichnungen, iowie die allgemeinen und beionderen Bedingungen können eben- dasetbst oder bei den Herren Architekten Schmidt L Jatzitgr I in Leipzig, Weststraße 10, einaesehen werden Angebote sind mit entsprechender Austchrist versehen bis Lft. Januar l8VS, Adond» k Uhr, an den Unterzeichneten Stadtrath einzusenden. Tie Auswahl unter den Bewerbern und die etwaige Ablehnung i aller Gebote behält sich der Stadtrath vor. Borna, am 19. Januar 1893. Der Stadtrath. Löscher. El. Bekanntmachung, Lasrrnennrubau tu Varna betr. Dl« Aussubiung drr Zimmerarbeiten sür das Wohngebäude für Uutrrosficiere, das Wirlhschastsgebäude^ den Krankenüall und Wagen- schuppen, die Beschlagschmiede und Woichanstatt, den Koklenichuppen, einschließlich der Lirserung der Materialien, soll vergebe» werden , Tie vrrdiogungtaalchläge stad g^,en Bezahlung von 1 bei I Werke Herrn dem Unterzeichneten Stadtrath zu entnehmen I ^chwivt directe Vollmacht ertheilt. Ti« Zeichnungen, sowie die allgemeinen und besonderen Be-1 N>" t» einem möglichst schnellen und durchschlagenden dingunaen können ebendaielbst »der bei den Herren Architekten I Erfolg in gelangen und für alle Fälle gerüstet zu sein, war Schmtat L Jatzlige in Leipzig, Weststraße 10, eiugeiehen werden. I e» notbwendig, die Beweise in der Hand zu baren Angebot« sind mit »»tiprechender «uiichrift ver edea bi« »8. J««»ar 18»». «tze»»s S an den Unterzeichneten Stadtrath »inzuiendrn. Di« «uswaht unter den B«wrrb«rn und di» etwaige Ablehnung aller Gebot« b«tzält sich d«r Stadtrath vor. Varna, am 18. Januar 1893. Der Gt«»1r««h LSsch.r. l> von der ungesäumten, ununterbrochenen Verfolgung der Lache; 2) von dem Urheberrecht bezw. Verlagsrecht hinsichtlich sämmtlicher verlagswerke; 3) von dem Nach druck dieser Werk«; 4) von der Einführung und dem Vertrieb der Nachdrucke in England. E« gelang, diese« umfängliche BeweiSmaterial binnen ! weniger Wochen und zwar im vollsten Umfang« zu beschaffen liche beglaubigte Cimvilligung deS kinaetragencu EigentdUineis des Urheberrechts in gesetzwidriger Weise gedruckt oder cin- gesührt sind, gelte» als das Eigenlhum deS eingetragenen EigenihUiiiers des Urheberrechts. Letzterer kann dieselbe» ein klage» und in Besitz nehme», nebst Entschädigung bei Bor enthaltung derselbe», von jeder Person, welche dieselben nach schriftlichem Verlangen vorenthalten sollte." Und Artikel 12 der Berner Ueberciiilunft setzt fest: „Jedes nachgedruckle oder Hochgebildete Werl tan» bei der Eiiisuhr in diejenigen VerbaiidSIäiidcr, in welchen das Original- werk aus gesetzlichen Schutz Anspruch hat, beschlagnahmt tverde» Tie Beschlagnahme findet statt nach den Vorschriften der innere» Gesetzgebung deS betreffenden Landes." Dennoch war cs sehr schwer und zum Theil unniöglich alle diese Bestimmunge» und noch dazu bezüglich aller ver triebenen NachdruckSwerkc gegen Scholl zur Anwendung z» bringen, weil die Koste» eines solchen nebenbei sebr lang- wicrigen Verfahrens in England ganz exorbitante sind Es mußte daber das Vergehe» gegen Scholl schon mit Rück sicht auf die Kosten und auch »nk Rücksicht aus einen schnellen nnd durchschlagenden Erfolg zunächst daraus beschränkt werden lnnsichllich eines der von il»n eingcsührten und vertriebene» Nachdruckswerke eine dauernde richterliche Verfügung >>crf)>!- tnai iiiMlctimi) anSzuwivke», welche ibi» die fernere Einfuhr nnd den ferneren Vertrieb dieses Werkes sür alle Zeilen untersagte und die Herausgabe der in seinem Besitze befind lichen Exemplare dieses Werkes anordnete. Von den vielen zu diesem Zwecke zur Verfügung stehe» dcn Werken wurde die in StarioncvS Halt nickt ein getragene „Verlorene Handschrisk" von Gustav Frcntag bestimmt, »nd zwar in der Absicht, hierdurch Veranlassung zu geben, eine nickt nur sür den vorliegende» Fall, bei dem cS sich sowohl um eingetragene als auch nm nicht eingetragene Werke bandelte, sondern für dcn gcsammkcn Vcriagöbnch bandet sebr wichtige Streitfrage, ob nämlich zur Er langung des UrneberrechtsschutzeS in England die Eintragung der in den VcrbandSländern der Berner Union erschienenen Werke in Stationcr'S Hall notbwendig ist oder nicht, nochmals zur richter lichen Entscheidung rn bringen. Artikel 4 deS „Inlonuuinual uml colonial eopxrlglit Act vom 25. Juni 188«," bestimmt nämlich: „V.'bcrc au nrilc r rcspoctini- nnx torcitxn couvlrx in ma-lc unilor Ibv Intcenali-nal l'opzrij-bt ^cto, tbc provftiony ok tim«« -lei» v»8l, rcxpoct to tliv rcjriütrx »ml ckolivoex vk ropie« ok «orlie «ball not applx to rvorü« f>r<xlucc>l iu »ucb couvtrx ercvpl »o tue an pr-,vj,ic<l bv tbo nr>Ice." lWenn ei» Erlaß über ei» ireinde« Land in Aussübrung der Gesetze über inicrnalionales Urheberrecht bekannt gemacht wird, io finde» die Bestimmungen dieser Gesetze bezüglich Ein tragung und Abgabe von Exemplaren des Werke« keine An wendung aus Werke, die i» dem besagten Lande herausgegebcn sind, wenn nicht« Anderes in dem besagten Erlaß vorgesehen ist.» Durch „Onlnr in Oouncil^ vom 28. November 1887 ist die Wirkung der obencrwäbnlc» i»loriiuti>„n,I uinl o"I,mm> c<>I>vl'itstit uot auf die Lander der Berner Union ohne Ein schränkung ausgedehnt worden. Nach der aUgemeinc» RcchtSaussassung sowohl in dcn verbantSläntern als auch in England selbst wurde es daber zur Erlangung des UrhrbrrrcchtSschuhcS in England sür die in den Verbandsläntern erschienenen Werke rer Literatur und Kunst nicht mehr sür ersordcrlich aebalten, daß dieselben, gleich den in England erschienenen Werken, in Station» - Hall eingetragen werden. (Vgl. Ti«; lare ok muiicul »»I ckramatic evpxrizrllt hx K4« uni Outler, ono ok der mujctx « oouosol, Tkonum Luetuc« 8milb aml frsäerie L. IVeutkerlx, L«qui,e«, Uurr»iter»-»t tun. E. 11« ff.) Dessen ungeachtet hat der üiutr Oourt ok Jurtico in London in Sachen Fishburn eootru HollingShrad vor nicht zu langer Zeit ein in Bezug auf diese Frage ausführliche« Unheil er lassen, in welchem ausgesprochen ist: „Tliut tbo ueooasitx kor re^iutratiou uuckor tliv Oo>>xrizx>il ^oks out rsmovock bx »ec. 4 ok tbo äot ok 1886." ,.TI>» loarnci gmlixo conmckcrvck timt tbo loxislaturo yro- vülcü sc»Io»?lv tliul »o untlior »k a ü-rcie» >e>>rl< ülivul-t I»; >» a Iicttor j««iti«u in <>,i« cuuntrx tliau » btriri«!, u»l>,»i.' «daß die Nothwendigkeit sür Eintragung gemäß der'o>>,vimbt /A l" durch Artikel 4 der Acte vom Jahre 1886 nicht aus- gebvbc» ist. Teriliiwler nieinte, die Gesetzgebung halte eiselsücylig dainbee gewacht, daß kein Bersajjer eines ausländischen Werkes sich in diesem Lande i» einer bessere» Lage befinden sollte, als ein britischer Unlcrlhan). S. a. a. L. S. 162. Da in England ein richterliches Urtbcil beinabe die Kraft eines Gesetzes bat und auch für die Enlschciduilg aller iüufligcn Fälle zur Richtschnur dient, somit der Rechtsschutz tcr >n den Verbands ländern erschienenen und in Stationer'ö Hali nicht eingetragene» Werke in England zur Zeit ausgeschlossen erscheint, so war eine »ochnialigc Prüfung und Entscheidung tcr vorliegenden Frage um so wichtiger. Zn diesem Zwecke wurde die Klage zunächst auf ein in Slaiioncr's Halt nickt eingetragenes Werk gerichtet. Die Klage wurde bereits am >8 Deceinbcr v. I. dem Richter im iiinii < >»ui ok .ku-8ioo zu London vorgetragen nnd von demselben die Erlanbniß zu einer »otioo ok inolion a» de» Beklagten lind zu einer Vorladung desselben mit einer möglichst kurz beincslcncn Frist erbeten. Der Richter ertbeilte nickt nur diese Erlaubniß sür den von ihm schon atif de» 16. Dccembcr vorigen Jabrcs angesctzten Termin, sondern erklärte auch, daß, wenn ibi» am nächsten Montag bis zum Lunch durch ein Affidavit der Nackwei's erbracht werde, daß sür die Verfolgung dieser Sacke seitens des Klägers keine Zeit versäumt worden sei, er bereit sei, gegen den Beklagten eine o» zmilo interim il>in»otio», d. b. eine cinstweiligc Verfügung auch ohne Anhörung des Beklagte», zu erlassen. Das von dem Richter verlangte Asstdavit wurde am Montag dcn 12. Dcecmbcr dem Rickler im Iligii t'onil. vorgclragc». Ter Rickler ortannlc zwar an, daß der von ihm verlanglc Nachweis durch das Asstdavit voll ständig erbracht sei, lehnte aber, wie zn erwarten war, die Ertkeilnng der or vaNo inlor-m iuziinction ab, weil bas betreffende Werk, „Die verlorene Handschrift' als ein in Slalioner'S Hall nickst eingclraqciics Werk ausdrücklich be zeichnet worden war. ES war derselbe Rickler, welcher das oben angeführte Ilrlhcil in Sacken „Fishbnrn oonlin Hollingsbead" in Betreff tcr „Registratioil" crlkcill balle. Ter Counset bat den Rickter, die principiellc Frage dos Urtbeils nochmals in Erwägung zu zicbcn, da die von ibm in dem crwäbnlcit Borprocefi getroffene Entscheidung allgemein, nur zwar nicht nur in England, sondern auch im Ausland und insbesondere in dcn Ländern der Berner Convention als im Widerspruch mit der Absicht beS Gesetzgebers siebend eracklcl tverde Der Nickst» crklärle, daß er seine Eiilfcheiduiig bis aus Weiteres aufrecht erhalte »nd dieselbe jedenfalls nicht, obne die Gegen seite gebärt z» haben, ausgeben könne. Die Sacke möge daber in dem von ibm aus Freitag dcn 16. Deceinbcr anberaumtetl Termine vor ibm vcrbanteit werde». Zufolge dieser Entscheidung wurde sofort eine zweite Klage und zwar mit Bezug ans das in Slationcr's Hall cingelragene Werk von Paul Hcyse, „Im Paradies", vorbereitet und aus gesetzt. Dieselbe wurde bereits am andere» Tage, den 12. Tcccnibcr, von dom Counscl in öffentlicher Sitzung des liigl, Court <st'.Iii8l>e<> und vor demselben Nickt» vorgetragc». Diesmal wurde von dem Richter obne Weitere» dem An trage gemäß erkannt nnd gegen Scholl eine ox >>a,t<- iiilorim iiiMictiml ertbcilt, durch welche ihm bis zu der am Freitag, den l«>. December, statlsindende» Hanptvcrbaiidlnng vcr bolen wurde, noch irgend ein Eremplar des belressenden "Werke- in England cinzllsi'ihrcn und zu vertreibe». Diese richterliche Verfügung wurde dem Angeklagten u» mittelbar nach deren Erlaß durch Eilbrief zugcstellt. DaS Znwiberbandcln gegen eine solche Verfügung bat even tuell die Verhaftung zur Folge. Sowohl tcSbalb als auch weil sie nur »ach tcr Bescheinigung ausreichenden Grnndcs erlasse» wird, gilt sic in England als eine sebr entscheidende »nd wirksame Maßnahme. Als solche hat sie sich auch gegen über Sckoll erwiese», den» bereits am anderen Tage, Mitt woch, den 14. December, trafen zuerst der Sollicitor Schöll s nnd später dieser selbst auS Liverpool in London ein, um die An gelegen beit womöglich noch vor dem am 16. December an stehenden Termine zu ordnen. Maßgebend sür die »unmcbr zu fassenden Entschließungen waren die folgenden Gesichlspuncle: l) DieÄusbcbuiig der principiellcn Entscheidung in S ache» „Fishburn ooulia Hollingsbcad" in Betreff der ..rogi- --irution"; 2> die Ilntcrdruckiliig der Einführung unk deS Vertriebs amerikanischer Nachdrucke i» England in einer Form, daß dadurch auch sür andere ähnliche Fälle ein warnendes Beispiel gegeben werde; 2) die möglichste Beschränkung der aus der Sache de» Klägern »wachsenden Kosten. Mil Bezug auf dcn ersten Puuct bestand die Absicht, bic Klage Frcyiag contra Scholl durchzusübren und, im Falle der Aufrcchlhaltting deS in dem früheren Unheil ausgcsteltten PrincipS, gegen die al-weisende Entscheidung de« Richters Bcrnsung bei Iler ^lach-st)'-, Com2 ok .4f>>,oal cinzulegcn. Diese Absicht mußte intefsen aus versckictcncu Grünten aufgegebcil und Vorbehalten werden, die Sache aus anderen Wegen weiter zu verfolgen. Als solche wurden ins Auge gefaßt: die Berichterstattung über den Fall: n. an die deutsche RoickSrcgicrung behufs Stellungnahme zu demselben auf tcr voraussichtlich bald stattslntcnrcn Con screnz der Berner Union; I>. an die Jzieooiatiou liti^rairo internalioiutlo in Paris behufs Verhandlung darüber auf dem nächsten Congrcß; o. an Las Bureau der Berner Union behufs Besprechung im „droit d'autonr". Um so mcbr war nun ans eine möglichst befriedigende Lösung deS Proccsscs Sckoll »ach dem unter 2 angegebenen GesicklSpuncte Bedacht zu nebmen. Vor Allem kam e- daraus an. wenigstens hinsichtlich einc- L» von Scholl in England eingefübrten und vertriebenen amerikanischen Nachdruckswerke ein bestimmte« dauernde!
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