Des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Augusts, Königs von Sachsen, etc. etc. etc. Anordnung zur Gedächtnißfeyer Allerhöchst Deroselben Regierungsantritts, welche am achtzehnten Sonntage nach Trinitatis 1818 in sämtlichen Kirchen der Königl. Sächs. Lande begangen werden soll
Titel
Des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Augusts, Königs von Sachsen, etc. etc. etc. Anordnung zur Gedächtnißfeyer Allerhöchst Deroselben Regierungsantritts, welche am achtzehnten Sonntage nach Trinitatis 1818 in sämtlichen Kirchen der Königl. Sächs. Lande begangen werden soll
Wie wollen jedoch diese Gedächtnißfeyer, damit durch sie in dem allgemeinen Geschäftsverkehre keine Störung entstehe, mit der gewöhn lichen Sonntagsfeyer verbnnden wissen, und erachten daher für gut, daß der nächstfolgende achtzehnte Sonntag nach Trinitatis nach dem auf den fünfzehnten September einfallenden Gedächtnißtage Unsres Regie rungsantritts, als der zwanzigste September dieses Jahres, zu einem in den sämtlichen Kirchen hiesiger Lande Vor- und Nachmittags deshalb zu begehenden Dank- und Betfeste geordnet werde. Hierbei soll bei dem Vormittagsgottesdienste nach der Predigt der Lobgesang: Herr Gott, dich loben wir rc. mit den bei außerordentlichen Dankfesten gewöhnlichen Feierlichkeiten gesungen und statt des Evangelii über - Sprüchw. 20. V. 28. Fromm und wahrhaftig siyn — durch Frömmigkeit, so wie Nachmittags über Psalm 61. V. 7. 8. 9. Du giebst einem Könige langes — täglich, geprediget, und nach jeder Predigt das angefügte Dankgebet verlesen, das Fest selbst aber Sonntags zuvor, als den siebenzehnten Sonntag nach Trinitatis, von den Kanzeln abgekündiget werden. 2 -- ' ^ Welchem allen sämtliche Einwohner dieser Lande sich gemäs bezeigen werden. Gegeben zu Dresden, am 11. August 1818.