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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-02-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189302190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18930219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18930219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-02
- Tag1893-02-19
- Monat1893-02
- Jahr1893
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.02.1893
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Direct« tägliche Kreuzbandsenvung i»S Ausland: monatlich 9.—. Tie Morgen-Ausgabe erscheint täglich '/-? Uhr, die Abcnd-AuSgabe Wochentags 5 Uhr. Ledaciion «nL (krveLition: Iotzannregasse 8. LieErvedition ist Wochentag- ununterbrochen geSsfuet von früh 8 bi- Abend« 7 Uhr. Filialen: ktt« Klemm « Eortim. (AlsreK Hahn), Universitätsstraß« 1, Lo»>« Lösche, Lctharinenstr. 14, Part, und Könlgspkatz 7. tWM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Tie 6 gespaltene Pctitzcile ^ ^ — Reklamen unter dem RedactionSstrich (4 g-- spalten) 50^j, vor den Faiiiiliennachrichlea (6 gespalten) 40-H. Größere Schrillen laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Zifferajatz nach höherem Tarif. Shtra-Bcilagcn (gesalzt), nur mit de, Morgen - Ausgabe, ohne Poslbcförderunz SO.—, mit Postbesörderung 70.—» Ännalsmelchluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: JorniittagS 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Erprdittsn zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^«81. Tonntag den 19. Februar 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 22. Februar 18i)!k, Abends «'/, Uhr im Litznngssaale an» Naschuiarktc. Tagesordnung: I. Bericht des Bauausschusses über: n. Einbau von Geschäfts räumen sür das Baupolizeiamt in dem II. und Hl. Ober geschosse des Grundstücks, Sellier's Hof; d. Ausführung der Wasserversorgung von Leipzig-Lößnig. II. Bericht LeS Bau-, Oekonviine- und Slistungsausschusscs über: Verkauf des an der Waldstraße gelegenen Bauplatzes Nr. 3. III. Bericht des Bau-, Ockonoiuic- und Finanzausschusses über: ein Abkommen mit Herrn Dalnpfzicgeleibesitzer Leisebeia wegen eine» Arealaustausches. IV. Bericht des OckonoinieauSschusseS über: a. Conto 14 „Mar slall" Pos. 7, 8, 33—37 des HauShaltplanes aus das Jahr 1803; b. rcgulalivmäßige Entschädigung des von dem ikraule'schen Grundstücke zur Rettzenhainer Straße in Leipzig- Tbonbcrg abzutretcnden Areales; o. regulaiivmäßige Ent schädigung des von den« Brauer'schen Grund» iicke Nr. 16 an der Jacobstraße in Leipzig-Sellerhausen zur Straße abzu tretenden Areales. V. Bericht des Finanz- und bez. Versassuiigsausschusses über: » Conto 40 „Quartieramt", Conto 44 und Spccialbudget „Vieh- und Schlachthos" nebst Fonds, Freibank und Schlacht viehversicherungsanstalt, jedoch mit Ausnahme von Special budget Pos. 16 in Verbindung mit Pos. t6ll—t der Gelialts- liste und Pos. 24 in Verbindung mit Pos. 24^ der GehaUs- lisle, Specialbudge! „Leihhaus und Svarcasse", sowie Special- budgct „Sparcajsen der Vororte" des diesjährige» Haushalt- Planes; h. die Haushaltplüne der Parochien Leipzig-Gohlis, Leipzig-Angcr-Lroltendors, Lcipzig-Linoeiiau, Leivzig-Klein- zjchvcher und Leipzig-Eutritzsch aus das Jahr 1893; e. die Eingabe des Turnvereins zu Leipzig-Kleinzschocher wegen Gewährung einer Beihilfe; <1. Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der von dem Jnnungsliusschusse der vereinigte» Innungen zu Leipzig in diesem Jahre zu veranstaltenden Ausstellung von Gesellenstücke» und Lehrlingsardciten, v. An schaffung eines Bücherschrankes sür die Schulcasse. Vl. Bericht de» BersassungSauSschnsscs über: Entwurf de« neu- redigirten städtischen StraßenpolizeiregulativS. Bekanntmachung. Nachdem zufolge unserer Bekanntmachung lc 2079 vom 11. Mai 1892 der Plan '1'. V. 5506 li. se. 5844, betr. Feststellung der stluchtlinte der Waldstraße in Leipzig-Linden« u aus deren Strecke zwischen Wettiner, und Poüstraße, vorschristsmäßig und zwar vom Ä). Mai bis 16. Juni 1892 nusgelege» hat und ein gegen diesen Llan rechtzeitig erhobener Mdersvruch als unbegründet verworfen werden ist, so hat eingangsgenannter Plan gemäß K. 22 de« >!..dtischeii Neubautenregulatives nunmehr alS rechtskräftig feslgestcllt za gelten. Leipzig, am 1ö. Februar 1893. Ter Rath der Stadt Leipzig. Ic 690. Or. Georgs. Aff. I)r. Redlich. In Gemäßheit der 88. 2 und 7 des Regulativs sür Gasrohr, leitungen und GaSbeleuchtungSanlagen in Privatgrundstücken vom 2. März 1863 machen wir hierdurch bekannt, daß der Klempner Herr Hermann Hunger, Ranstädter Steinweg Nr. 24, pr Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldet und den vksitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen hat. Leipzig, den 17. Februar 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. X. 1205. Vr. Georgi. Wolfram. Gesucht wird der am 3. März 1863 zu Leipzig geboren« Handarbeiter Friedrich Wilhelm Heinrich. welcher zur Fürsorge für seine der öffentlichen Unterstützung anheim gefallene Familie anzuhaltcn ist. Leipzig, am 16. Februar 1893. Der Rath drr Stadt Leipzig. Armcnamt, Abth. H. ä. k. IV. 248. Hentschel. Tolge Bekanntmachung des Leipziger privatschullehrervereins, Ansnavmr von Schüler» »nd Lchülerinnr» brtr. Im Auitrag des vorgenannte» Vereins ersuche» die Unterzeichneten dü ihre» Schulen Lslrrn I8V2 zuznsührrndcn Kinder baldigst aninclSc» in wolle». Tie im Verein vertretenen Knaben- und Mädchenschule» ent sprechen den städtischen Realschule» chez. mit Progymiiasialclasscn) lind höhere» Mädchenschule» und sind außerdem mit Elemcntar- classen verbunden, in welche »ach den gesetzlichen Bestimmungen Linder ausgenommen werden, die vor dem 1. Juli das 6. Jahr rollendet baden. Tic Mädchrnschulrn haben Einrichtung und Lehrriel der Sffent lichen höheren Mädchenschulen; sie sind also, mit Einschluß der Eümentarclassen, zchnclassig. Tie berrchtlgten Knabrnschulen führen ihre Zöglinge vom Beginn des schulpstichligcn Alters bis zu der durch da« Gesetz von, I Februar 1884 sür die öffentlichen und privaten Realschulen vor- xe chriebenen Reifeprüfung, so daß ein Knabe bei normalen Anlagen bereits im vollendeten 15. Lebensiahr eine abgeschlossene Schulbildung und den Besitz des FreiwilligcnzcngnisseS erlangen kann; zugleich bereiten sie für die entsprechenden Classen der öffentlichen höheren Lehranstalten vor. Im Interesse der Einheitlichkeit der Bildung, zur Erleichterung her Lern- und Lehrarbeit »nd zur schnellen und sicheren Erreichung bcr Schnlziele ist e- wünschenswert!,, daß anch brr Privatlchnlk Sie Ktnvrr mogltchs» mit Beginn de» schutpfttchligen Alters zugesührt werben. — Tie Unterzeichneten sind zur Entgegen- »adaie von Anmeldungen und zur Erldeilung icder gewünschte» Aueluast täglich lauster Sonntag«» zwischen 11 unb ,1 Uhr bereit. Tir. Dr. V. Varth. Berechtigt« Realschule mit Llemenlarclassen (Onerstraße l9). Tir. W. Metz (Teichmann'sche Schule, Mädchenabtb.), Höben Mädchenlchule mit Selecta- und Leminarclassen lUniversitätt- straße 26), Fernsprecher Rr. 2059. Tir. I>r. Roth (Teichmann'iche Schule, Knabenabth? Berechtigte tlkralichnle mit ProAhmnastol- und Eleinenlarclaffen lEcke der Universität-- und --ckuUerslraße), Fernsprecher Nr. 2059. Tir. I»r. Wtllem Smttt, Smtlt'sche Höher« Töchterschule <Au der Pleiße 4). Tir. I»r. Schuster, Proghmnasium mit Realschulclaffen (Kleine Burggaffe 6; von Junt ab Sidonirnstraß« 59). Tir. H. ToRer, Berechtigt- Realschule Olentralstraß« l). Kömgliihk K«»IIilk>»dkililc nnd Kui>Iigcwkrbtslti»lc iii Leipiig. Beginn der Ltnbie» lm Sommersemefter 1882 am 10. April Itlftst. Tie Königliche Kunstakademie und Kunslaewerbeschule vermittelt die Ausbildung ihrer Schüler sür da- Gesammtgebiet der zeichnenden lgrapbiichen) Künste, sowie für sämmtliche Fächer des Kunstgewerbes. Verzeichnttz der Vorträge »nd Ucbnngrn. Urbnngrn T. Fachschule für architektonische Kunstgrwrrbe. Darstellende Geometrie, architektonische Formen-, Gesäßformen- »nd Stillehre: Architekt Lamprecht. Ornainciitzrichnen und Ent- wersen kunstgewerblicher Gegenstände. Pros. Honeqger. Perspective und Schaltenconstruction. Pros. Biehweger, Architekt. N. Fachschule sür Vildhanerei. Ornaiiicntmodelüren, figürliches Mobelliren »ach dem Leben und Ciseliren von Stoßarbeiten, verbunden mit Aussühruua selbsl- landiger Werke plastischer Kunst und de« Kunstgewrrbes: Professor zur Strassen, Bildhauer. O. Fachschule für Zeichnen und Malen. Zeichnen nach graphischen Voriaaen: Kupserstccher Prof. Selsert, Prof. Mohn, Hilfslehrer Klepzig. Zeichnen nach Ghps, anatomischen Präparaten, Naturabgüsse» und Antiken: Geschichtsmaler Professor Wehle und Winterstcin. Buchornamentik, Entwerfen für künstlerische Buchansstattunb, sür Diplome, Placate rc.: Pros. Honegger. Aquarellmalerei: Prof. Werner. TecoralionSmalerei, Chroinaiologie und lanvschastliche» Staffage-Zeichnen: Maler Bourdet. Porzellan- »nd Glasmalerei: Pros. Haielberger. Kupier- und Dtahlfiecherel (Radiren): Pros. Selsert. Lhlvgrapbie: Pros. Bertdold. Litho graphie: Scheller Tvvographisches Zeichnen: Frisch, Muster zeichner. Zeichnen nnd Malen nach dem lebenden Modell und nach der Natur, Compositionsübunacii und Ausführung selbstständiger Jllnstratioiien unter Anwendung derfür dic inechanischcn Reprvductions- melhoden erforderliche» Technik: Direktor. I». Photomechanischc BrrviclfältigungSvrrsahrrn. vr. pbil. Aarland. Vorträge. Stillehre, Kunstgeschichte nnd Geschichte der Kunstindustrie: vacat. Archäologie: Pros. vr. Overbeck. Anatomie des Menschen: Pros, vr. Altman». Thierkunde: Vr. pH. E. S. Zürn. Pflanzenkunde: vr. pH. E. S. Zürn Anmeldungen sind in der Zeit vom 20. bi- mit 25. Februar dieses Jahres in der Kanzlei, Wächterstraße Nr. 11, Nachmittags von 4—5 Uhr zu bewirken. Leipzig, im Januar 1893. Der Direktor: Pros. vr. pbil. Ludw. Niep er» K. S. Geh. Hofrath. nahmen zngestanden werden, „damit nur nickt ein allgemeiner Sturm gegen den BcfäkigungSnackwciö lvSbrack." Herr vr. Hampke faßt schließlich in Rücksicht auf diese lslerrcichischcn Erfahrungen sein Urtheil dahin zusammen: „Hoffen wir daher, dass sich die Handwerker Deutschlands von der Fruchtlosigkeit ihres Beginnens überzeuge» »nd aus dem Wege Reformen anstrede», aus dem einzig und allein Erfolge zu erwarten sind. Auch der deutsche Befähigungs nachweis, dem man wie i» LVslcrrcick eine weitgehende er- ieherischr und wirlhschasllickc Bedeutung deimaß, kann die ctbe niemals gewinne». Er wird sick unwirksam und unzulänglick erweisen müssen, weit er den wesentlichen (s)riind der schwierigen Lage de« Handwerkerstandes nickt zu beseitigen vermag, da auch er die allein entscheidende gcwerblicke Tdälig keit und Rührigkeit nickt verleibe» und die Evncurrcnz der Esroßindlistrie nickt eindämmen kann." Dafür verweist Herr Vr. Hanipke die Handwerker auf die Aneignung einer höheren gewerblichen Bildung, auf die Nutzbarmachung der Innungen zu genossenschaftlichen Zwecken, wie Errichtung gemeinsamer EKschästsbctriebc «Magazine, Rchstoffocrcine), ans die Klein- kraftmasckincn. Endlich erklärt er den Borscklag für unter Umständen annehmbar, zwar nicht die Erlaubnis!, ein (bewerbe u betreiben, wobt aber die Erlaubnis;, den Meistertitel in ihm zu führen, von dem Bestehen einer Fachprüsung ab hängig zu machen. Anmeldung znm Anschluß an die Stadt Fernsprech- einrichtunq. Neue Anschlüffe an die Stadt-Fernsprecheinrichtung für Leipzig und Vororte sind, wenn die Aussührnng in dem im Monat April beginnenden ersten Bauabschnitte LeS laufenden Jahre» gewünscht wird, spätestens bi« zui» I. Mätt bei dem Kaiserlichen Stadt- Fernsprechamte hier, Grimmciischer Steinweg Nr. 3, 11., anzu melden. Später eingehende Anmeldungen können erst iin zweiten, im Monat September beginnenden Bauabschnitte berücksichtigt werden. Einer Erneuerung der hier bereit- vorgemerkten Anmeldungen bedarf eS nicht. Leipzig, 6. Februar 1893. Ter Kaiserliche Lber-P«ft»lrect«r. Geh. Ob.rpostraih Walter. Der Befähigungsnachweis im Handwerk vom wissenschaftlichen Standpuncle. u. vr. v. >1. Große Schwierigkeiten macht die Abgrenzung des Handwerks gegen die Hausindustrie. Die Bevölkerung ganzer Gegenden findet in ihr ibr ärmliche« Brod und eS hieße vielfach, ihr dasselbe einfach nehmen, wenn man von ihr einen besonderen Befähigungsnachweis verlangen wollte. Ader wo gehört z. B. ein Schneider hin, der regelmäßig nur Stückarbeit für ein EonfectionSgeschäft macht, hin und wieder aber auch noch für Kinder arbeitet? Sind dir Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Handwerk, Industrie und Hausindustrie groß, so sind die, die Befug nisse der einzelnen Handwerker untereinander adzuzrenzen, schier unübersteiglich. Man höre z. B. dir Ansicht eine« neuerdings in öestirreich erstatteten Gutachtens über die Unterscheidung der Befugnisse der gewöhnlichen Bäcker von denen der Zuckerbäcker: „Die Bäcker sind berechtigt, nur solches LuzuSgebäck zu erzeugen, bezüglich denen bei Vermischung bez. Erzeugung de« Teiges Mebl. Milch, Butter, Eier, Germ, Salz verwendet werden. Der Zucker ist eigentlich nur außer halb und zwar zur Bestreuung oder Einzuckerung in Ver wendung zu nehmen; was seine Verwendung im Innern be trisst, so ist sie nur insoweit gestatte», als sie zur Hebung der Gährung oder zur Färbung des Gebäckes nothwcnbtg ist. Dem Bäcker ist eS jedoch nickt gestattet, Ingredienzien zu verwenden, zuderenGebrauch dieKenntniß des ZuckerbäckergewerbeS gehört, wie dies der Fall ist bei Marmeladen, cingesottenen Früchte», Ebocoladen; eS steht ihm jedoch die Verwendung von Nüssen, Mohn, Topfen zu. Auch die Erzeugung deS Zwiebacks ein schließlich dcS englischen BiScuilS gehört ihm zu, während die Erzeugung von BiScuit den Zuckerbäckern allein zu- toliliut." Und doch wird diese Unterscheidung noch weit über troffen von der zwischen den Zuckerbäckern und den Leb zeltern! Wie zur alten Zunitzeit spielen auch jetzt wieder eine große Rolle die Lederhosen. ES hednrste einer Mini- stcrialentscheidung, um sestzustellcn, daß zur Anfertigung von Lcderbosen sowohl die Schneider wie die Handschuhmacher befugt seien. Aber damit ist der wülbcnde Streit, der wegen des WaschcnS »nd PutzcnS dieser edte» Gegenstände zwischen den Handschuhmachern und Weißgerbern entbrannt ist, keineswegs geschlichtet. Muß man nickt lachen, wenn man die Wiener Handelskammer in einem ernsthaften Gnkachkcn Folgende- zu Gunsten der Handschuhmacher anführen bört: „Durch dal Waschen wird nämlich das Leder verzogen, wodurch die gewaschene Hose eine von der ursprünglichen verschiedene Form annimmt; die Aus gleichung der Form wieder vorrunebmen, ist aber wobl derjenige berufen, welcher sich auf die Erzeugung »nd den Ecknitt solcher Hose» versteht rc."? So begreift eS sich, wie über die Erzeugung der verschiedensten Gegenstände von Zuckcrkixseln, von FaschingSkrapfen, von Koffern mit Lein wandüberzug, von tapezierten SopbaS rc. rc. endlose Streitig keiten entliehen, ja wie sogar die Lackircr einmal verlangen konnten, „baß ein Tischler bei einer Reparatur eine- SchrankeS nur die Stelle anstreichcn dürfe, die er rcparirt habe, jedoch nickt de» ganzen Schrank, weit er sonst dem Anstreicher in das Gewerbe pfusche." Wahrlich, inan glaubt in die Zeit der schwärzesten Zunstmißbräuckr zurückversetzt zu sein, wenn man Liese Tinge liest, die der Befähigungsnachweis in Oesterreich in den letzten 9 Jahren zu Wege gebracht hat! Und dabci lassen die m Oesterreich gemachten Erfahrungen nicht einmal den Trost übrig, eS bandele sich hier nur um UebrrgangSstrestigkeiten. Die Zahl der Streitigkeiten hat nnt den Jahren nicht abgenommen und e- ist auch nicht wahr scheinlich, baß sie abnehmen wird. Denn je mehr mit den Entscheidungen >nS Detail gegangen wird, uni so zahlreicher sind die Möglichkeiten der Uebertretung, um so leichter die Handhaben zu gehässigen Denunciattonrn Gewiß ist r« mög lich, trotz deS Befähigungsnachweises alle diese Streitigkeiten zu vermeiden, nämlich dann, wenn man Jedem, der in irgend einem Gewerbe de» Befähigungsnachweis erbracht bat, er laubt, auch jede- andere Gewerbe zu ergreifen. Allein man muß sich klar mache», baß damit der Befähigungsnachweis ans der Stellung eines Mittels, der Eoncurrenz zu Leibe zu gehen, in die eine- etwa« radicalen Erziehungsmittels rückt »nd damit gerade daS verliert, waS die Meisten für ihn begeistert. Scho» die Erlaubniß, daß Jeder alle zur vollkommenen Herstellung seine« Erzeugnisse» notbwendigen Arbeiten in seinem Betriebe vereinigt und daß er auch die Gewerbe betreiben darf, die als mit dem seiuigen verwandt erklärt worden sind, schlägt gewaltig Bresche in das Princip deS Befähigungsnachweises. Und dock crwic» sich beide« i» Oester reich at» unbedingt nothwendig, wenn ruan nicht geradezu zu Ungeheuerlichkeiten kommen wollte. E« faßten dort sogleich von Anfang an von den 47 handwerksmäßigen Gewerben nicht weniger als 22 verwandte Gewerbe in sich. Geradezu undurchführbar erwie» sich der Befähigungsnachweis in vielen Fällen auf dem platten Lande und in kleinen Städten; hier nämlich sind regelmäßig nicht alle Handwerk-arten ver treten und ein Handwerker muß die G»schäste eine- andcren mit übernehmen. In den großen Städten machte demgegenüber wieder die ungeheuere und noch in ständigem Fortschreiten begriffene Specialisirung der Gewerbe die größten Schwierigkeiten. Da mußten dann die Vorschriften des Gesetze- sehr milde grbandhabt, vielsach auch von drr DiSpcnsationSbesuaiiiß der Behörden Gebrauch gemacht werden, waS beide» natürlich einen weiteren Berzicht auf die volle Durchführung deS Befähigungsnachweise» be deutete. Und trotz alledem ließen sich mannigfache directe Schädigungen de- Handwerkerstandes nicht vermeiden, so z. B. veim Kunsthandwerk, da« einer besonderen Freiheit bedarf. Namentlich wurde den Handwerkern auch sehr un angenehm fühlbar, daß sie nach dem Grundsatz: „Wa« dem Einen reckt ist, ist dem Andern billig" noch besonder« be steuert wurden, wenn sie den Handeltreibenden Eoncurreni machten, d. h. nicht direct in ihr eigene» Gewerbe fallende Artikel verkauften. Der in Deutschland vorgeschlagene Befähigungsnachweis unterscheidet sich nun allerdings von deni österreichischen scbr wesentlich dadurch, daß er nicht bloö eine mehrjährige Be scbättiaung als Lehrling und Geselle, sondern auch Bestehen einer Prüfung fordert. Allein es ist nicht abzusebe», warum hierdurch die Abgrenzung von Industrie, Hausindustrie und Handwerk erleichtert, die Streitigkeiten zwischen den einzelnen Handwerken vermindert, die Schwierigkeiten mit dem platten Lande, den kleinen Stadien, dem Kunsthandwerk, dem Handels gewerbc vermieden werden sollen. Im Gezenthcil vermehrt die Prüfung die Bedenken noch, weil die Prüfenden notb wendigcrwcise zum größten Thcile Eoncurrenten de» Prüf lings sind, und weil aus mannigfachen Grünten eine Prüfung auch sür den, der sonst alle Erfordernisse erfüllt, häufig nickt gelegen kommt. Bor Allem aber hat auch dieser Befähigung» nachwei- mit dem österreichischen gemcinsam die Iln säbigkcit, den Besitz jener kaufmännischen Gewandt heit nackzuwciscn, auf die- eS heute bei deni Handwerker beinahe noch mehr ankoinml, als auf technische Tüchtigkeit, und er hat weiter mit ihm gemeinsam die Unfähigkeit, ihn von der drückenden Eoncurrenz seiten- der Industrie und seitens der gewissenlosen oder nur sehr geringe LebcnSansprüche erhebenden Genossen im Handwerk selbst wirklich z» befreien. Andererseits muß zugegeben werden, daß eine Prüfung eher geeignet ist, die Erlangung technischer Tüchtigkeit zu sichern als ein bloßer BerwendungSnachweiS, wie er in Oesterreich besteht. Angesicht» dieser Tbatsachen ist e« nicht verwunderlich daß schon wenige Jahre nach dem Erlaß deS Gesetze- leb hafte Klagen in Oesterreich laut wurden, erst vereinzelt, dann immer stärker und zahlreicher. Allerdings hat eö auch nicht an Lobeserhebungen gefehlt, aber sie sind nach und nach seltener geworden unk wußten auch nie recht anrugebcn, worin der Vortbeil der Sache liege. In der Wiener Handels kammer sagte im Februar >886 ein Tischlermeister: „Wenn Sie mich fragen, wa» der Befähigungsnachweis für die Gewerbe ge nutzt bat und wa» er nützen wird, so sage ich Ihne», genützt hat er nicht- und nützen wird rr auch nicht- Ich fürchte sehr und ich spreche eS offen auS, daß derselbe sür die Gewerbe treibende» dabin führen wird, daß da» sogenannte Klein gewerkt vom Schauplätze gänzlich verschwindet." Sowohl die Handel»- und Gcwerbekammern, die besonders urtbeilSsäbig erscheinen, da sie zahlreiche Gutachten in Len Befähigung» nachweis-Streitigkeiten abzugeben haben, wie gewerbliche Kreise haben mehr nnd mehr Stellung gegen da- neue Gesetz genommen. Nickt einmal die Lehrliug-auSbiltung scheint sich gebessert zu haben. Und dabei mußte da« Gesetz noch auf da« Allermildeste gehandhabl und zahllose Bu« Deutsches Reich« * Dresden, l7. Februar. Die SanitätSconserenz wird, wie die Münchener „Allg. Ztg." erfährt, Anfang beb zweiten Wockc des Monat» März luer ziisaniinenlrcle». Tie Mehrzahl der Regierungen ernannte bereits ihre Dclegirlcn. so. Berit», 18. Februar. Die erregenden Debatten de» Reichstag» über den ZukimslSstaat und des Reichstag», wie deS Landtag» über den russischen Handelsvcrlrag, haben da- öffentliche Interesse zeitweilig sogar von der Militairvorlage, noch mehr aber von der preußischen Steuerreform abgelenkt. Wenn erst die Berhandlungcn der Landwirtke, die ani Sonnabend zu vielen Hunderten in Berlin erwartet werden, vorbei sind, wirb namentlich die Steuerreform wieder mcbr zu ihrem Rechte kommen, lieber deren Aussichten sind in neuester Zeit mehrfach verwirrende Nachrichten in Umlauf gesetzt worden. Wie aber auch in parlamentarischen und starker natürlich in Regicrungö'rcisen voranSgeselien wird, kommt da» Reformwerk in diesem Frühjahr doch zu Stande. An eine Berlagung der Session bis znm Tpätsoiiuiier, wovon da und kort tie Rebo war, denkt im Ernste kein Mensch. Das Mandat diese- Abgeordnetenhauses erlischt Ente Octvbcr. Welchen praktischen Sinn könnte eS baben, die Abgeordneten im Mai nach Hause zu schicken, um sic gerade für die Zeit der Wablbcweguiiff nochmals auf einige Worben zu ver sammeln? Im «eptember und Letober, uuler dem un mittelbaren Drucke der draußen im Lande sich abspielendeu Wahlkämpfe, würde das Abgeordnetenhaus wenn auch vielleicht beschluß-, so dock sicher nicht arbeitsfähig sein, ani wenigste» zur Vollbringung eine- so schwierigen Werke-, wie der Steuerreform. Es ist aber auch nicht ab- zusehen, warum diese Verschleppung nölhig werden sollte. Die Eommission de» AbacordnelenbauscS bat unbekümmert um die hohen Wogen der Redeschlachten ringsum sehr fleißige Arbeit gemacht, so daß alle drei Steuergesetze bi« Mitte März von ihr erledigt sein werden. Ta die nationallibcralcn Gegner der Vermögenssteuer eö als aussichtslos ausgegebcn haben, ihre Forderung nach einer „ ErgänzungSsteuer" auf dem Wege der ErbschaftSbesteuerung nochmal» in der l^qm- misfion gellend zu machen, ist also für sicher anzu- nktnucn, daß die EommissionSberichlc über die Steuer reform während der Osterferien vcrtbeilt werken können und die zweite Lesung im Plenum alsbald nach Ostern ein setzt. Dann wird allerdings der Erbschaftssteuer Antrag, und zwar als auSgcarbeitetcr Gesetzcsantrag nochmals dazwischen treten. In der nationallibcralcn Fraelion scheint man c»l schlosse», und auch bei den gruiidsätzlichen Freunden der Ver mögenssteuer geneigt, den Gcfetzanlrag einmülhig als Fraelious- antrag zu vertbcidigc». Tic Möglichkeit eines Erfolge» ist dann noch keineswegs aiiSgeschlvsscii. Im Falle eines NUß erfolgcs würde indessen die Aussicht für die Vermögens steuer sich keineswegs verschlechtert baden. Gewiß bat sic einen, »ach der «eite der agrarischen Interessen hin gerichteten Ebaraktcr. aber das Abgeordnetenhaus bat anch in beiden conservativcn Fraktionen und in nenn Zehnteln de» Eentrumö bereits eine erdrückend große agrarische Mehrheit und daß diese jetzt auseinander falle» sollte, wo doch gerade die Bewegung unter Leu Lantwirlhe» so lebendig geworden, darf von vornherein als unmöglich erachtet werken. Im Gegcntbeil! Wenn inan tie am Souiiadcnd beginnende Verhandlung des in Berlin zusammenlrctcndcn „Bancrn- parlamcnlS" unter dem Gesichtspunkt dcr VcrmögcnSstcucr würdigt, kommt man zu dem Schluffe, daß für die Annahme der letzteren dadurch nur noch größere Sicherheit gewonnen sein wird. April, Mai und Juni bieten aber auch Spielraum genug, um tie Steuergesetze durch das Abgeordnete» »nd Herrenhaus passiren zu lassen, ohne daß Iemanv den Vor wurf de» „Durchpcitschcns" erheben dürfte. sZ. Berlin, >8 Februar. Nach der Denkschrift, welche dem preußische» Abgcortnetenhause über die Tbätigkcit dcr AnsirdelungScomniission für die Provinzen Wcstpreuße» nnd Posen aus da» Iabr 1892 zugcgangen ist, sind in deni genannten Jahre der Eommlssivn znm frei händige» Verlauf angcbotc»: 66 Güter und 63 bäuerliche Grundstücke, davon aus polnischer Hand 3«» bezw. 37, all deutscher 36 bezw. 26. In 2>> Fällen trat die Ansiedelungs- commissivn dem Ankäufe von Gütern und Grundstücke», welche zur Zwangsversteigerung stanken, näher. Thatsächlich find für AnsiedlungSzweckc angckauit und übernommen acht größere Güter und ei» kleines. Hiervon entfallen auf den Regierungsbezirk Maricnwerder 3 Güter mit einem Flächen inhalt von 4> to In» und einem Preise von rund 2, l Millionen, aus Bromderg 4 Güter mit 235l Iia und einem Preise von l.6 Millionen, auf Posen 2 mit 1330 Inr unk o,6 Millionen. Der Gesammtslächeninbalt der angetansten Güter beträgt 8422 I>». Ter Durchschnittspreis sur Ankäufe im Iabrc 1892 stellt sich auf rund 549 ^ sür l Hs, während er sich im
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