01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930317010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893031701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893031701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-03
- Tag1893-03-17
- Monat1893-03
- Jahr1893
-
-
-
1884
-
1885
-
1886
-
1887
-
1888
-
1889
-
1890
-
1891
-
1892
-
1893
-
1894
-
1895
-
1896
-
1897
-
1898
-
1899
-
1900
-
1901
-
1902
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
BezugS-PreiS i» ber Hauvtexpedition oder dm im Stadt- bezirk und den Vororten errichteten Aus- tzadeslell»» ab geholt: vierteljä-rlich^l-chth bei zweimaliger täglicher Zusrelluag in» Heus ^ 5.50. Durch die Post bezogen für Teulschland und Oesterreich: vterreliädrlich >» L—. Direct» tägliche Kreuzbandieaduag in» Ausland: monatlich 9- Die Morgen-AuSgab« «richeint täglich '/,7 Uhr» di» Lbeod-Ausgsbe Wochentag« 5 Uhr. Lr-action und Expedition: IotzauaeSgaffe 8. TieErveditiou tst Wochentag« ununterbrochen gedffoet von früh 8 dt« Abend» 7 Uhr. Filialen: Ott« Stemm » Sortim. (Vlfreh Hahn». UniversitätSsiraße 1, Loui» Lösche. Lcldariaenstr. I«. Part, und KönigSplatz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Organ für Politik. Localgrschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. AnzeigenPreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Psg. Reklamen unter dein Redactiontstrich («ge spalten) 50-^, vor den Familiennachrichlea 6geipa!ien' 40 »j. Größere Schrillen laut unserem PreiS- verzeichniß. Tabellarischer und Zifferajatz nach höherem Tarif. Ehtra-Verlagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe. ohne Postbeförderung 60.—, mit Postdesorderung 70.—. Iinnalimkschluk für Änzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittag« 10 Uhr. Morgen-Au-gab«: Nachmittag« 4 Uhr. Sonn- und Festtag« früh ' ,9 Uhr. Bei den Filialen und slnnabincslellen ;e eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet« an die Expedition zu richten. —— Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Freitag den 17. Marz 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Neben der durch da« Ncubautenregulaliv vom 15. November 1567 §, 4 unter l für alle Unternehmer von Parcellirungen »in- ßk'üdrten Verpflichtung zur Einfriedigung der zu parceuirenben Aniudftücke wird hiermit auch allen anderen Grundbesitzern die Pcrpslichlung auserlegt, ihre nicht blo» ol« Wald, Feld oder Wiese benutz»» Grundstücke an öffentlichen Platzen, Straßen, Gassen, Wegen, Magen, an Flüssen und Mühlgraben aus und noch Anordnung des Rache« durch Einfriedigung abzuschließen. Für diese Ein friedigungen, sowie sür die nach ß. 4, I de« Neubauten-Regulaliv« erstrderlen, sosern sür letztere nicht aus Grund diese« Regulativ« iin einzelnen Falle etwa« Andere« vorgeschriebe» wird, gelten folgende -e'mmnungen: 1. Dü lliusriedigungea Kursen nach den öffentlichen BerkehrSräumcn und Magen nicht unter l m und in der Reget nicht über 2,25 ni loch von der Fußweghinlcrkanle aus gerechnet sein. L. Aei offener Bauweise, bei Billengrundstücken und bei den durch eine zurückliegende Baulinie gebildeten Borgärten sind die Ein- fmbigungen an der Straße gleichzeitig mit der planmäßigen Be bauung herzustellen. De dürfen nur bis auf höchsten« 1 w Höbe dicht sein, in größerer Hohe aber müsse» sie durchsichtig au« Melallgiltern oder L.'acketerie hergestellt werden. Nur zur Unterbrechung tanger Drecken und zum Abschluß an den Enden sind Mauersirecken mit Scnehmigung der Baupolizcibrhörde zulässig. Verschlage binter Katern und Stackeleric» dürfen nur mit Genehmigung derselben tzedörde angebracht werden. Auch über die Zulässigkeit von lebenden Hecken entscheidet die Baupolizei von Fall zu Fall. Äi« zur regelmäßigen Bebauung ist c« nachgelassen, die Ein» sneiiguna durch einen Brctlzaun mit gedeckten Fuge» zu bewirten. Die Erlaubniß zu den interimistischen Herstellungen wird jedoch »ir di« zur planmäßigen Bebauung unter Vorbehalt de« Wider- rM erlhellt. S. Die in besonderen Lrtsstatuten oder Regulativen für dl» Be bauung von Grundstücken über die Einfriedigung derselben gegebenen harschristtn werben durch gegenwärtige Bestimmungen nicbi berühr». Ebensowenig haben letztere aus die Berechtigung de« Besitzer« zu einem Ausgange an« seinein Grundstücke nach öffentlichen Verkehr«» raumen oder neuen Straßen »nd die nach K. 17 Abi. 2 de« Nach trag« zum Neubauten-Regulativ vom 5. März 1877 daran ge- knüpften rechtlichen Folgen einen Einsluß. Leipzig, Leu 7. März 1893. Io. 982. Der Rath der r»adt Leipzig. Pien. 310. Or. Georgi. Dr. Redlich. Unbekannter Leichnam. Am 14. l. Mt«, ist in der Pleiße an der Thomasmühle hier der Leichnam eine« unbekannten, anscheinend dem Arbcilerstande an- «hörigen und unten näher beschriebenen Manne« angeschwommen, ick« ergeht an Jedermann da« Ersuchen, sachdienliche Wahrnehmungen zur Ermittelung der Persönlichkeit de« Tobte», der mindesten« 14 Tuge im Wasser gelegen bat, schleunigst zur Senntiiiß de« Unter zeichnete» PolzeiamteS zu bringen. Ter Leichnam kann in der Anatomie besichtigt werden. Leipzig, am 15. März 1893. Ta» P«Iizciamt der Stadt Leipzig. IV. I59S. Bretschueider. M. Beschreibung: Alter: ca. 30—35 Jahre, Stalur: mittel, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: fehlen am Oberkiefer, Bart: kleiner dunkler Schnurrbart, Gesicht: rund. Kleidung: dunkelgestreffte« Jacket, nebst ebensolcher Hose und Veste, dunkle Stofsunterhosen, Gummikragen, schwarzer Shlip», graue wollene Socken, graues Hemd. III. Städtische Fortbildungsschule. <L.-Rriid»ty, Mcn schallst» atze -.» Die Ausstellung der Schülerardeiten ist von Donnerstag, den 16 , bi« mit Sonntag, den IS. März, von 10 Uhr Bormittags bis 8 Uhr Abend« geöffnet. Zum Besuche derselben ladet im Name« de» Lehrerkollegium» ergebenst ein Leipzig, den 15. März 1893. steliark, Direktor. städtische Fortbildungsschule für Mädchen. Zu Ostern sollen an der FartblldnngSschiile sür Mädchen »eben den jetzt bestehenden Elasten, welche in der Hauptsache nur Lst'nilittag« Unterricht haben. Rachl»i»iag»klasfrn mit 1« Stunden «Tcutsch, Rechnen »lit Buchführung, Hau«daltung«kunde, weibliche Handarbeiten, Zeichnen, Turnen) eingerichtet werden. Gleichzeitig werden ältere Mädchen, welche sich im knnft- gcwrrdlichrn Zeichnen. im Tchnetdrrn, in, WSscheznschneidr» und in den srtnrrrn Handarbcitk» aurbilden wollen, daraus uu'merkiam gemacht, daß an der Schule In besonderen Lurse» ltnrerricht in diesen Gegenständen eriheitt wird. Für die genannten Elasten und Eurse werden am 17. und 15 März von 11—1 und 3—5 Anmeldungen tn der Schule Tliomaakirchtzas 24. entgegengenommen. Dr. Jahn. i;exirk8V6rein Dienstag, cken 21. Aller 1892. ^benck, S Oür lm Saale «ler ersten irllraersebale. Dagesorckouagr I. Ueeatiiuvir einer Oesvliäklsonlnung sllr äio Versammlungen. II. Vortrag Uder <-ar»>m!lrrt!icIi« ^ogelegsndvibeo. III. tlotrtlgs (ek. klinlackungskarte). Vr. llelor«. Lohnzahlungen für minderjährige Arbeiter. fs ES ist in der letzlen Zeit wiederholt öffentlich die Flage aufgeworfen und erwogen worden, ob und inwieweit e« fick empfiehlt, von der neuen Bestimmung in ß. l I9a Abs. 2 Ziff. 2 der Gewerbe-Ordnung Gebrauch zu machen «nv die unmittel bare Auszahlung de» Lohne« an dir minderjährigen gewrrb- lick en Arbeiter zu beschränken. Süddeutsche und — wie fetzt verlautet — auch norddeutsche Gemeinden baden entsprechenke statutarische Vorschriften erlaffen. Anderwärt», so z. B. von ber Handelskammer in Saarbrücken, sind dieselben wider- ralben worden. Wie wir vernedmen, ist auch für den Be- zirksvrrband Glauchau in Sachsen — «u dem u. A die mtustriereichkn Städte Glauchau. Meerane, Hohenstein, Ernst thal, dichtenstein gehören — ein Statut aufgestellt worden, das folgende Bestimmungen enlhäll: 1) Der von gewerblichen Arbeitern unter 18 Jahren ver diente Lohn ist an die Eltern oder Bormünder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder nach deren Bescheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung unmittelbar an die Minderjährigen zu zablen, dafern die Arbeitsstätte am Wobnorte der Ellern oder Vormünder oder in einem Um kreise von 5. km von diesem Wohnorte gelegen ist. 2) Die Gemeindebebördcn sind ermächtigt, auf Antrag des Minderjährigen in dazu geeigneten einzelnen Fällen und zwar insbesondere dann, wenn eine mißbräuchliche Ver wendung oder uligrrechlscrligle Zurückhaltung dcS empfangenen Lohnes seitens der Eller» oder Vormünder nachgcwiescn werten sollte, die Anwendung dieser Bestimmung au«zu- schtießen. 3) Zuwiderhandlungen argen die Vorschrift unter 1 sind nach H. 148, Absatz l, Ziffer 13 der ReichSgcwerbeordnung in der Fassung des ReickögesetzeS vom l. Juni 189l, Art 6 unter 7 mit Geldstrafe dis zu 150 und im Falle de« Un vermögens mil Haft bis z» 4 Wochen bedroh» 4) Die ersorderlrchen Ausführung«- und Uebenvachungö- Maßregeln werden von den Gemeindebehörden getroffen, denen auch in den Grenzen ihrer sonstigen Zuständigkeit der Erlaß von Strafverfügungen wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift unter 1 zusteht. Diese« von der königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau genehmigte Statut besteht seit dem 1. April >892 in Kraft. Bei Erlaß desselben war die Erwägung ausschlaggebend, daß das privalrechtlich gellende und im Interesse deS Familien- zusammenhangc« sowie der elterlichen Autorität notbwendige VerfügungSreckt der Eltern über den Arbeitsverdlenst der HauSkinder bei unniittelharer Lohnzahlung an die letzteren ver eitelt werde. Da in unserem Arbeilerstande die Eltern vielfach einenAiltbril an dem Verdienste ihrer beranwachsrndenKinter zu ihrem eignen und ihrer jüngeren Kinder Lebensunterhalt in Anspruch nehmen müssen, sind sie bei unmittelbarer Lohn zahlung auf den guten Willen der elfteren in einer Weise angewiesen, die da« natürliche Berbältniß von Eitern und Kindern fast umkcbrt. So war eS u. A vorgckommcn, daß ein junges Fabrikmädchen von seiner Mutter die Duldung einer unpassenden Liebschaft einfach durch die Drobung er zwungen halte, daß sie anderenfalls die Mutter verlassen und ihr dadurch da« Kostgeld entzicben würde. Anderseits war man doch bedenklich, die nach der Gewerbe ordnung zulässige Maßregel in ihrem vollen Umfange an- zuwcnkcn. Zunächst entschied man sich dafür, die Beschränkung nickt bis zur Mündigkeit, sondern nur bis zum l8 Lebens jahre auSzudebnkN, da unsere jungen Arbeiter mit diesem Alter nach Lage der Dinge eine Selbstständigkeit erlangen, die eine solche Fessel nick! mehr verträgt, ohne daß dieselbe auch aus Fleiß und Thalkrasl lähmend znrückwirken würde. Ferner er schien eS unthunlich, die Lobnzablung an die Ellern oder Vor münder auch dann noch vorzuschreibcn, wenn tbatsächlick bereits eine vollständige LoSlosung deS Arbeiters von seiner Familie und Hcimalb erfolgt ist. Bei jungen Burschen, die ohne die Jbrigcn vielleicht von Schlesien, Bayern oder Bobinen zur Arbeit hierbergetvmmen sind, würde die Beobachtung der er lassenen Bestimmungen nicht dloS Umständlichkeiten jür alle Tbeilc Hervorrufen, sondern auch ibren eigentlichen Zweck ver fehlen. Deshalb wurde die Voraussetzung hinzugefügt, daß diese Bestimmungen nur dann gelten, wenn die Arbeitsstätte am Wobnorte der Eltern oder Vormünder oder in einem Umkreise von 5 km von diesem Wohnorte gelegen, ein Familienzusammenhang also wenigstens noch möglichst ist. Endlich mußte auch damit gerechnet werden, daß e« gewissen lose Eltern giebt» die ihre arbeitenden Kinder anSbeuten, deren Lohn vertrinken, oder sonst vergeuden oder ihnen die nöthigen Mittel zur Fortbildung und unschuldigen Er holung vorenthalten könnten. Für diese Fälle gilt dir Vor schrift unter 2. Soviel bekannt geworden ist, bat dir Durchführung dieser Bestimmungen bis jetzt keine Schwierigkeiten verursacht. Allerdings haben die Eltern und Vormünder in den aller meisten Fallen ihre schriftliche Erlaubnis; zur unmittelbaren Auszahlung des Lohne« gegeben. Der Staklratb zu Meerane bat sogar zu diesem Zwecke einen in daS Arbeitsbuch einzu- klcbcndcn Vordruck Herstellen und dir Eltern schon bei Aus stellung deS Buche- wegen ihrer Zustimmung befragen lasse». Immerhin erblickt man allgemein de» wesentliche» Vortheil der neuen Bestimmungen schon allein darin, daß die Eltern und Vormünder, da sie die Zustimmung jederzeit zurückzieben können, nunmehr den jungen Leuten gegenüber rin sehr wirk same- Zuchtmittel in Händen haben. Deutsches Reich. °° DreSSen, 16 März. Am Freitag, den 7. April, findet in der Aula der hiesigen Kreuzschule die dritte General versammlung desGvmnasialverrinS statt. Tagesordnung: >) lieber den Stand de« Verein« und der von ihm vertretene» Sacke: Berichterstatter Dir. Prof. Nr. Ublig an« Heidelberg . 2) Uber die melhodische Verbindung der lateinischen »nd griechischen Lectüre in der Gymnasialprima, unter Berücksich tigung der sprachlichen BiltnngSkrast dieses Unterricht«: Be richterstatter Rector Nr. Peter auS Meißen; Eorrefcrent Pros. Nr. Fleischmann auS Bamberg. lü Vrrlln, 16 März. Die seuerrothe Mcirzniimmcr der fraktionellen Socialdemokraten, die im Aus- trage de« Parteivorstandes durch die Redaction de« »Teltow- BccSkower BolkSblatt" bergrstellt und in der Vorwärts Druckerei gedruckt ist, ist soeben zur Ausgabe gelangt. Als Rctacteur de« Blatte« zeichnet der Regierungs-Banmeisler Keßler. Es enthält sechs Seilen Text und zwei Seiten Gc- schäftSannoncen. Aus der Titelseite befindet sich ein Holz schnitt mit der Ueberschrift .Unser die Welt, trotz alledem!" Ein rrvolutionaireS Sinnbild. Daneben befindet sich ein Aussatz .Die Revolution in Berlin". Diesem folgen: .RamenS- verzcichniß der lm Friedrichsbain rubenten Märzopfer". .Recht, Revolution und Diktatur de« Proletariat»", .Tr»y alledem!" iGerichr von F. Freiliaratb), -Zum Gedenktag", .Die Eom mune", .Der 18. Marz in Berlin", .Actemlück« au« den Märztagen" u. A. In dem Artikel »Recht, Revolution und Diktatur de« Pr»letari»t«' ist von dem giebknecht'schen »Hintinwacksen in den ZnkunstSstaat" keine Rede, sondern von gewaltsamer Machlaiieigituug und deiniiächsligcr Diktatur de« P oletariatS. Es heißt darin B: „Dadurch (durch da« Abslerbcn de» heutigen Ge!elti'chc>ft«körper«s muß »ine Entkräitung der heutigen „Ordnung" eintreten, dir ducch die letzten Wuih- »nd Gewattthaten der untergehenden Ge- »llschaft nicht gcdoben werden kann. Ta» zur Verzweiflung ge- brachte Proletariat, da« dann durch untergegangene» und untcr- gebend» Elassen »erstarkt ist, schüttelt leicht die letzten Banden ab, mit welchen e» gebunden war, e« ergreift die Macht und vernichtet damit da« bestehende, von den heutigen herrschende» Eiasfen gesctzle Recht. Da« ist die vollzogene Revolution. Die Einzelheiten derselben auszumalen, wäre ein sehr undank bares Geschäft. Wir man keinen Zukunstskrieg, keine Zukunstsiabrik, keine» Zn- kunslsstaal beschreiben kann, kann man auch teiuc Zu tunsts- Revolution schildern, ohne leere Phaulasiegemäide zu liefern. Nach der gelungene» Revolution wird die Diktatur de« Proletariat« eingesetzt, um Zeit und Raum zu schassen sür die Organisation des neue» Recht«, da« an den alten Zuständen (!) wenig oder gar nicht »»knüpfen kann. Auch wie dieser Proceß sich vollziehen wird, ist ganz unmöglich heute zu sogen. W:r können nur nn« aus da« Wort beru'en: Sorget nicht sür den kommenden Lag. Jeder Tag hat seine eigene Sorge." Von Seiten der Unabhängigen ist der „Tocialist" zum 18. März in dein gleichen rvlbcn Gewände erschiene». DaS Blatt enthält sechs Seilen Text und zwar: „Der 18. März." „Ein Bild früberer Revolutionen nach Peter Krapotkin." „Die ersten Eominunen von Pari«." „Die freie Eoncurrenz." (Eine Rede Louis Blauc'S nach der Februar-Revolution.) „Etwas zum wirthschastlichen Kamps im Jabre l848." „Wie die Evmmune zu Grunde ging." „Die Rolle der Massen in der großen Revolution." -.Der 18. März 1848" und „Die drei . aubersormeln" von Jobann Jacoby. Bemerkeusivertb sind > >r zwei Artikel de« „Socialist", deren Spitze sich, der anarchistischen Tbeorie entsprechend, gegen jegliche Führer schaft und Repräsentation richtet und rn denen dem Prole tariat. mpsoblcn wird, in Zukunft seine Geschicke selbst in die H d zu nehmen. L Berlin, >6. März. Die Commission des Abgeord netenhauses für das UnterrichlSwese» beschäsiiate sich am 8 März mit der bereit« im Abgcordnctenbause zur Sprache gekommenen Frage über denReligionSunterricht der Dissidenten kinder. E« handelte sich »m eine Petition der Scklibniacker Pcnncr'schen Eheleute zu WeißenselS, die als Dissidenten wünschen, daß ihr Sohn von dem Religionsunter richt der öffentlichen Volksschule befreit werde. Die Commission beschloß, dein Minister die Petition als Material zu überweise». Der Vertreter deS Unterrichtsministeriums gab in der Ev»l- mission die folgende Erklärung ab: „Sr könne, nachdem die Sache bereit» bet der ElalSberatbnng eingehend erörtert sei, sich nur aus die damals seiten« der Staats- rcglerung abgegebene» Erklärungen beziehen Von großer Vedentung lei, wie auch damals hcrvorgehvbe», die Erörterung und Feststellung de« gegenwärtige» NechlSziisiande«, denn die Peiente» behaup teten eine Verletzung veriafflnigSiiiähiger Rechte. Nach der gei- lenden Staatsvcrsassung hätte» hierüber in Falle» der vorliegenden Art die Gerichte zu entscheide». Die früheren Entscheidungen derieiben widersprächen sich: im Allgemeinen seien insbesondere die llntergerichte der Auffassung der Tlaaisregierung aefoigl, und, wo sie eS nicht tbaten, hätte» sie sich entweder aus ein längst verlassene«, in einem Speciaiiall ergangene« Minisleriaircicript vom 15 Januar 1879 oder aus Minlsterialrescripte berufe», welche sich nur auf die höheren Schulen beziehen. Für letztere kämen aber ganz andere Gesichtspunkte in Frage, weil ei» Zwang zum Bciuch der selbe» nicht bestehe. Tie StaalSregierung besinde sich daher in Urbereinstimmung mit einer Anzahl gerichtlicher Urtheile und mit einer dreißigjährigen Verwaitung-praxi«, die nur einmal in dem Erlaß vom 15. Januar 1879 »intekbroche» sei. Dieier Eriatz sei Ilideß nicht veröffentlicht und habe daher für die Verwaltung eine weitere Bedeutung nicht gehabt. Erst als bei Derathuiig des Schul- gesetze« vom Iahte 1890 ans eine schwankende Gcrichisptaxi« bin- gewiesen wurde, sei die Sache in Fluß gerathe», und e« wäre zu weiteren Bescliwerden gekommen. Drei der iiieislbcthciligle» Bezirke- behürden berichteten, daß sie aus dem Standpunct der Erlaße vo» 1859 gestanden und kein Bedenke» tragen würden, die Beschwerde» zurückzuweilen. Unter diesen UnisiSnden war der Unlerricht«mi»isler nur in der Lage, und zwar ii» Sinvetsiändmß Mit dem Jusliz- ininister, sich aus de» Boden der bisherigen Praxi« zu stelle» So kam es zu dem Erlaß vom 16. Januar 1892. Erst die daraus folgende öffentliche Erörterung dal eine neue Bewegung hervor- geriisen. Die Unterrichtsverwaitung ist aber unter den obwaltende» Umständen nicht in derLage, zurZeit eine andere Steilung eiiizunebmen." Die meisten Mitglieder der Commission sprachen sich dabin au«, daß ein Zwang, der die Kinder der Dissidenten nötbigt, an einein christlichen Religions-Unterricht Iheiizu- nehmen, mehr schaden als nützen würde, und deshalb zu vermeiden sei. Er würde nach Ihrer Ansicht eine» Widerspruch Hervorrufen, der bedeutenden Umsang annehmen würde, während hei voller Freigabe des NtligionSunIerricklS viele Dissidenten ihre Kinder vom Religionsunterricht nicht zurückbalten würden. * Berlin, 16. Mär:. Di« bevorstehende Reise de- KaiserS und der Kaiserin nach Rom veranlaßt einein Mitarbeiter der „Voss. Zta ", der wiederholt im Vatikan empfange» wurde, zu der folgenden interessanten Betrachtung und Schilderung: Bei der Romfabrt de- Kaisers und der .Kaiserin wird einer der dissiciiste» Puncte das eigentbümliche, bi- jetzt in der Geschickte einzig dastehende staatsrechtliche Berbältniß zwischen dem König von Italien «nb dem Ober- Haupte der römische» Kirche, dem Papste, bilden; zwei auf dem Raume einer Ouakraiiueiie vereinigte gegnerische Mächte, so nahe, daß sie sich so zu sagen in di« Fenster schaue» können und im Prineip, wenn auch nicht persönlich, doch von einander geschieden sind, wie Alle- und Neue«, wie Vergangenheit und Gegenwart. König Umberto und Leo Xlll. sind sich von Angesicht zu Angesicht nie begegnet, aber, wie man sich in Noin erzählt, bestehen zwischen Ouirinal unk Vatican gewiss« persönliche Beziehungen der Höflichkeit, die sich bei Gedenktagen dcS italienische» Königs- paaret sowohl wie dcS Papstes gegenseitig kundgebcn Man sagt sogar, daß c» ein nie gestillter Herzenswunsch der Königin Margheriia sei, im Vatican empfangen zu werken und den Segen der heiligen Vater» zu empfangen. Aber zwischen Ouirinal und Vatican, so nabe st« aus der Halbinsel zu sammen liegen, flutbet wir zwischen Hemisphären ein Ocean. Schon bei der Anwesenbeit de« damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm in Rom 188l waltete die Schwierigkeit, wie die Besuche im Ouirinal und im Vatican zu vereinen seien, ohne Empfindlichkeiten an beiten Seilen zu berühren. Der Kronprinz war Gast de- König« im Ouirinal. Da c« im Vatican aber empfindlich derllbrt Kaden würde, wenn der Beauftragte de- deutsche» Kaiser« Wilhelm I. direct zum Vatican vom Ouirinal sich begeben hätte, so war, al« ob kr au- diesem förmlich ein Contagiui» in de» PelerSpalast brächte, ein Intervallum vereinbart worden, derart, daß der Kron prinz beim deutschen Gesandte» beim päpstlichen Stuble Herrn von Scklözer erst frühstückte und in dessen Wagen sich dann in den Vatican begab. Der Schreiber dieser Zeilen hatte damals Gelegenheit, den Eintritt des .Kronprinzen in die päpstlichen Gemächer zu scben, wie dieser, von der großen Treppe aufgesiiegen, aus der Schwelle der Sala Elcmentina von dem päpstlichen Hofstaate, damals mit Monsignore Tbeodcli an der Spitze, empiangcn wurde und dann durch die Reiben der Palasrenieri, d. h. der päpstlichen Dienerschaft, die in rotbein Damast und Sammet daS mittelalterliche Costüin trägt, i» der weißen Paradeuniform der poinnierschen Königin-Kürassiere hindurch schritt durch die Reiben der päpstlichen Leibgarde, durch die Reiben der Schweizcr- garde und der Robelgarde deS Papstes, durch de» Tbronsaal und da« Vorzimmer, vo» dem man eine» Ueberblick über da« ganze Rom bat, dis in da» kleine Audienzgemach Leo S Xlll. Au« dem Munke de» Papste« bal der Schreiber diese- in einer Prirataudienz die vollste» Au-drücke der Sympatbie gehört, die der heilige Vater der Persönlichkeit, dein Wesen, der Haltung des damaligen Kronprinzen spendete. Vier Jahre waren Lahingegangen, vier Jabre voll Leid und Trauer um zwei Heimgegangene Herrscher, da befand sich Berichterstatter wieder im Vatican und wurde von Monsignore Mocenni nach der obere» Loggia de« Raphael geleitet, von wo auS man am besten die Auffahrt dcü deutschen -Kaiser- Wilhelm II. nach dem Valican sebcn konnte Wie sein holdseliger Vater war Kaiser Wilhelm II. auch dies mal Gast lm Ouirinal. Der Kaiser balle bei Herr» von Schlörcr in dessen Wohnung Palazzo Capranica mit dein Cardinal Nampolla gesrübstückl und war kann in seiner eigenen Equipage mil vier prächtige» Trakehner» ii» Halb- wagen mit dem Prinzen Heinrich »ach dem Valican gefahren. Es ist wohl nie rin stolzere« Gefährt als diese« über den Platz vor der PeterSIirche gefahren, ein Gespan», zu dem die in Bezug aus Pferde verwötznte» Augen d>-r Römer mit Be- wundernng empvrblickten, wie dieses durch dc» Säulcngang in den Hof de» Damasu« einfubr und vor der große» Treppe, dir zu den Wobngcmächern de« Papste« führt, aiibxlt. Dieser Vorgang wird sich auch jetzt bald wiederholen, nur daß eine dentfckr Kaiserin an der Seile ibre« Genialst« bei Leo Xlll. erscheinen wird. Dieser bal Königinnen empfangen, aber vorber bat der päpstliche Palast keine .Kaiserin, auch nicht einmal de« allen röniischen Reich« deutscher Ratio» gesehen. Vrrltn, 16. März. (Telegramm) DcrBuiitcS- ratb erthciltc in seiner heutigen Sitzung dem Entwürfe eine- Gesetze«, betreffend die Anwendung der für die Ein fuhr nach Deulschlauv verlragsniäßig bestchciide» Zoll befreiungen und Zollermäßigungkn gegenüber nicht meistbegünstigten Staaten. die Zustimmung. Der Ent wurf bat folgenden Wortlaut: „Der BnndcSralb wird er mächtigt, vom I. April 1893 ab die für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoilermäßigungen auch Rumänien und Spanien gegen Ein räumung angrnitssener Vorlbeile ganz oder thestweisc bi« längstens zuiil 31. December 1893 znzngcslkheu. Diese« Gesetz tritt mit dein Tage seiner Verkündigung i» Kraft." V. Verlt», 16. März. (Telegramm.) Gegenüber den in der auswärtigen Presse verbreitete» Gerüchten, ter Kriegv- »i in ist er trage sich mit Rückt ritt-gedanken, wird von zuverlässiger treffe versichert, daß eine derartige Meldung „iilindcstenS versrübl" sei Gleichzeitig verlautet, die Erwiderung deS KriegSministcrS auf die Rede Abiwardt'S im ReickiSlagc sei auf den dirccte» Wunsch des Kaiser« ziirückzusükrcn, welcher darüber, daß nicht eine sofortige Entgegnung slattgefunde» halte, erstaunt gewesen sei. ^ Berti», 16 März. (Telegramm.) Der „RcichS- anzeiger" vcrösfcnllicht da» Gesetz, betreffend die Emsübrnng der ci» beitliche» Zeitb estim in u» g. — Die „Rortdelitsche Allgemeine Zeitung" tbciit mit: DerReickSkanzlcr erklärte heule dem Kaufmann Goldberger, welcher eine die Rütz- lichkeit der HandeiSvertragspolitik insonterbeil »ach der Seite Rußlands hervoibebcude Eingabe de« Verein« Berliner Kaufieute und Industrieller überreichte, säinmitichc wirthschasiiiche Interessen der verschiedc-ueu dcuischeu Erwcrb«- stänte hätte» stets auf gleichmäßige Förderung seiten« der Regierung zu rechne», deren Aiisgabe c« sei, zwischen verschiedene» Interessen zu vermitteln. — Auf die Tagesordnung einer der nächsten Plenar sitzungen de« Herrenhauses wird gesetzt worden der müiittiche Bericht der Commissien für Agrarverhältnisse über die Petition des Direktorium« des lan dwirtkschaf klicken EentralvereinS der Provinz Sachsen mit dem Anträge: „Da» Herrenhaus wolle seinen Eiuslus; dabin geltend machen, daß die preußische Negierung im Bunte»- ratb unter allen lliiistänten gegen den Abschluß eine« Handelsvertrages mit Rußland Stellung niuiml." Ter Antrag der Commission lautet: die Petition der könig lichen StaatSregierung zur Be rück sich t i gu ng zu überweisen. — Ter Leiter der Eolonialabtheilung de« Auswärtigen Amt«, Geheiinralh llr. Kayser, der, wie »vir gemeldet hatten, von einem schmerzhaften Augenübcl besalleu war, ist ivweit wieder dergeslellt, baß er leine dienstlich» Thätigkeit in vollem Umfange wieder aus- nehinen wnnte. — Tie Delegirten-Bersammlung de« Vaterländischen Frauen-BerelnS findet am 13. Avril tm Ministerium ber öffentlichen Arbeiten, die Generalversammiung am 14. April in der Singakademie statt. — Die vom Abg. Grasen Dougla» Im Abgeordnetenhaus« ein- gebrachte Jntervellation. welch« Maßregeln ole Regierung der Lboleragesahr gegenüber zu ergreifen gedenke, wird am Montag zur Verhandlung gelangen. Beabsichtigt tst, aus die Schaffung stindiger VelunddeitsrLthe zur Verhütung und Bekämpfung aller Seuchen btnzuwirten. * H««bur>. 15. März. Di« Linke der Bürgerschaft» welche bei der Präsidentenwahl di» erst« Vice-Prästdenlrn»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht