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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.04.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930407019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893040701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893040701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-07
- Monat1893-04
- Jahr1893
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B-r««s4k-rs tz, her H«»ptqpedi1ioa oder den im Stadt- h»irt «ad den Vororten errichtet«» SuS- A^ckleavierteljährlich ^«4.50, z,, zweimaliger täglicher Zustellung tn» Hcii« 5.50. Durch die Post bezogen für Tcuti-loud und Oesterreich: vlerteliadrlich S.—. Direrte tägliche Kreuzbandiendnng in» Lutland: monatlich >1 7.50. litMorgen-Lutgabt »richeint täglich V-7 Uhr, du «beud-Lutgube Wochentag» ö Uhr. Lk-artion unL Lrpkditiön: J«hanne«gaffe 8. rieikveditioa ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bit Abend- 7 Uhr. Filialen: kti» klemm« Sorttm. «Alfred Hahn), Uaiversilätsstraße 1, L«ui» Lösche. kotharineustr. I», part. und Aönigsplatz 7. Morgen-Ausgabe. cipMtr.TMlilait Anzeiger. Organ für Politik, Localgkschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Slnzeigeu^SreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Psg. Reklame» unter dem Redactionssirich l4ge- spalleni 56^. vor de» Aamilieimuchklchte» i6 geipal len) 40/^. Größer» Schritten laut unserem Preis- Verzeichnis. Tabellarischer und Ziffrrasatz nach höherem Laris. Artra-Brilagen (gesalzt), nur mit der Morgen - Ausgabe , ohne Poslbesörderung 60.—, mit Postdesörderuag 70.—. Ännahmeschluß für Äazeigen: Abend-Au-gade: Vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und rlnnahniestrlleu je «tn« halbe Slnnde srüher. >. - Anzeigen sind stet« an di« GxPrdttt«» zu richten. Druck und Verlag von E. Potz in Leipzig. .V» >75. Freitag den 7. April 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Mesj-Vermiktliullg. Bekanntmachung. Die Stücke S, 10 und 11 de» diesjährigen Reichsgesetzblatle» sind bei uns eingcgangen und werden bi» zum 28. d. M. aus dem zUldbaussaaie zur Einsichtnahme öffentlich anshüngen. Dieselben enrhalien: Nr. 2678. Gesetz, betreffend die Feststellung de» Neichshausholts- Etat» für das Etatsjahr 1893/94. Bon, 26. März 1893. Nr. M9. Gesetz, betreffend die Ausnahme einer Anleihe jür Zwecke der Verwaltungen dcS Reichshcercs, der Marine und der Reichseisenbahnen, sowie zur Erhöhung der Betrieb», sond» der Reichscasse. Vom 26. März 1893. Nr. 2080. Gesetz, betreffend dir Feststellung des Haushalts.Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und da» südwest- asrikanische Schutzgebiet für da» Etatsjahr 1893 94. Vom 26. März 1893. Nr. 2081. Gesetz wegen Ergänzung des Gesetze» vom S. Juni 1869, betreffend die Cauttonen der Bundes beamte». Vom 22. März 1893. Nt. 2082. Gesetz, betreffend die Abänderung des 8. 69 de» Straf- gesetzbuchcS für das deutsche Reich. Vom 26. März 1893. Nr. 2083 Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zu der Brr- rinbarung erleichternder Vorschriften für den Wechsel- festigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschland« einerseits und Oesterreichs und Ungarns andererseits rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zu- gelassenen Gegenstände, in Gemäßheit des tz. I letzter Absatz der Ausführungs-Bestimmungen zum iuter- nationalen Uebrreinkvmmen über den Eisenbahnfracht, verkehr. Vom 24. März 1893. Nr. 2081. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der ver- tragsmätzig bestehenden Zollsätze aus rumänische Sr- Zeugnisse. Vom 25. März 1893. Nr. 2085. Bekanutmachung, betreffend die Anwendung der ver- trigsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zoll- erinäkffgungeu auf di« spanischen Boden- nnd Industrie- Erzeugnisse. Vom 25. Mär» 1893. Nr. 208S. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Montenegro» zu der «m S. September 1886 z« Bern abgeschlossenen Uebereiaknnft wegen Bildung eine» internationalen Ver- bandes »um Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 25. März 1893. kr. 2067. Verordnung, betreffend dt» Ueberlragung lander herrlicher Befugnisse out den Statthalter in Elsaß- Lothringen. Vom 14. März 1893. Nr. 2088. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dem inter- nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnsracht- verkehr beigesügten List«. Vom L7. März 1893. Leipzig, den 5. April 1893. Der Rath »er Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Lruurbiegel. Bekanntmachung, dr» Besuch der hiesige« städtischen Ksrtdtldungsschnlrn betreffend. Der Unlerricht an den hiesigen städtischen Fortbildungsschulen für Knaben, nämlich 1) der I. Fortbildungsschule im Gebäude der 4. Bezirksschulr an der Korkslraße für die Straßen link» von der Ltni» an der alten Elstll — Frankfurter Thor — Wesistraßr — Promenade — vchillerstraße — An der I. Bürgrrschule — Auguslu-platz (Westseite mit neuem Theater) — Goeihestraße — Dreldner Bahnhof, sowie die Stadttheile L -Gohlis und L.-Lutritzsch; In den nachgenannten, der Stadtgeineinde Leipzig gehörigen Grundstücken sind aus die Dauer der bevorstehenden Ostermesie folgende Raume al» Muslcrläger re. zu vermlethen: 1) NathhanS — Markt Nr. 1 — das Vertaussgewölbe Nr. 23 am Naschmarkte. 2) Alte Börse — Naickmarkt Nr. 4 — eine Abteilung des Gewölbrs Nr III. 3) SrUierS H«f — Rcichsslraße Nr. 1 — eine groß» Wohnung in der II. Etage. 4) Ehemaliges KramrrhauS — Kupsergaßchc» Nr. 1 — eine Wohnung in der I Etage. 51 Stadt Berlin — Klosiergaffe Nr. 2 — da» ganze Haus. 6' Thomasgnstchcn Nr. 8 ein Verkaussgewölbe Miethgcsuche werden aus dem Ralhhauie, 1. Etage, Zimmer Nr. 8, entgegengenoiuinen? Leipzig, den 1. April 1893. Der Natt, der Stadt Leipzig. I>r. Tröndlin. Krumbiegel. Gesucht Städtische Fortbitdnnggschnle für Mädchen (ThoniaaNrckibos 24). Die Aufliatimr der neu angemeldetc» Schülcriniic», auch der der NachmitlagSclassen, stndct Montag, den 10. April, rüb 8 Uhr statt. Diejenigen jungen Mädchen, welche sich an de» besonderen Eurse» der Schule belheiligen wollen, haben sich Nachmittags 3 ttln eiu- zusinden. 1>r. -In>i». wird der am 28. Februar 1852 zu Neuschönefeld geborene Maurer ikarl «nstav Falkner, welcher zur Fürsorge für seine der öffentlichen Unterstützung anheim- gefaUeue Familie anzuhalten ist. Leipzig, am 2b. März 1893. Der Nath Per Stndt Leipzig. Arnirnanit,! Abth. 11. R. II, Nr. 677e. He nt sch et. Rbr. Wegen Reinigung der Geschästsraume bleibt unsere Poltzetraffe Lonnabe»», den 8. -ss. Mt». geschloffen. Leipzig, den 5. April 1893. Las Poltzeiawt der Stadt Leipzig v. k. 1181. Bretschneider. Unger. Gefnnden oder als herrenlos angcmeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom 16. bi» 81. Mär» 1893 folgende, zum Theil schon srüher gefundene oder von verübten Diebstählen herrührende Gegenständ«: 2 Geldbeträge von je !» L, 2 Portemonnaie» ohne Inhalt, Portemonnaies mit 12 10 0 ^li 18 -H, 4 I 2 ^l 20 »1 und mit geringeren Beträgen, mehrere Armbänder, darunter »in golb. OUicderamband, verschied. goldene Ninge, darunter ein gravirler Lranring. ein goldener Klemmer, 2 ftlderne Taschenuhren, L Brillen, »ine Dürktsrnbrosche, eine Lreihige Eorollenkett«, 9 silbern« Uhrkettchen, mehrere vethhansscheine über Kleidungsstücke und eine am S. Januar 1893 versetzte goldene Uhr. ein Schildkrot-Steckkamm, ein Billardball, 1 Packe! Ehlorsilber, 2 Damenichirme, ein Spazierstock, geriest, mit Elsenbeingriff, 7 Stück div. Schulbücher, ein» größere Rolle Papier, ein Etui mit chtrnrg. Anftrnmenten, «ine «nzadl Schlüssel, »in Wochsluch^ktui mit div. Werkzeug für Radfahrer, eine Ledertasche mit Werkzeug, ein Packet Goldbronze und ein neuer größerer Pinsel, ein Kasten mit Stoffmustern, ein weihseidene« Halstuch, «in Pelzkragen, ein brauner Pelzmuff mit Taschentuch, ein Paar und ein einzelner Herrenhandschuh, 1 Tamenfilzhut, 1 Damenjacketärmel, 7 Paar wollene Strümpfe, 6 Handtücher, «ine grüne Taille, 1 neuer Mädchenstiescl, l Paar kleine neue Kinderschuhe, zwei Peitschen, »in Blechgesäß mit Petroleum, 2 Rcnnthtkrfrlle, ein Maschinenlheil (Hebel), »ine Wagenplane, ktn -trädr. Handwagen und »in zw geflogener Lanarienvogel. Zur Ermittelung der Eigenthümer wird die- hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche im I. Quartale 1892 Fundqrgenständc bet uni abgegeben haben, auf. diese Gegen 2) der II. Fortbildungsschule im Gebäude der 8. Bezirksschule I s,^de zurückzusordern, andernfalls hierüber den Rechten gemäß an der Scharnhorslstraße für die Straßen rechts von der I j,^gt werden wird. Leipzig, den 6. April 1893. Las Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml Linie Schleußiger Weg — Earl Tauchnitz-Straße — Obst, markt — König-Platz — Rohplatz bi» könig-straße — Königtstraß« — Lurch da» Johannisthal nach der LianS- slraße — Linnsstraße — Windmühlenweg, sowie die Stadt- theile L-Connewitz und L.-Lößnig; 3) drr lll. Fortbildungsschule im Gebäude der VIQ. Bürger- schul« in L.-Reul>uitzau der Marichallstraße für die sämint- ltchen rinverleibten Ostvorort« und den Theil Alt-Leipzig» innerhalb der Linie Stephan- nnd Königsstraßen-Ecke — König-straße — Roßplatz — AugustuSplatz (Ostseite) — Bahntiosstraßr bi» zum Dresdner Bahnhof; 4) der IV. Fortbildungtschule im Gebäude der 22. Bezirksschulr in L -Ltndenau an der Heinestroße svr die westlichen Vororte L.-Llndenau — L.-Plagwitz — L.-Nenschleußig — L.-Klein- zschocher und di« westlich von der Westrabe gelegene« Straßen Alt-Leipzigs, wird mit Beginn des neuen Schuljahre» wieder eröffnet. Die zu Ostern >893 au« der Volksschule entlassenen, oder, ohne daß sie da» 15. Lebensjahr vollendet und die Classe erreicht haben, weiche diesem Aller nach dem Plan« drr Schule entspricht, von einer höheren Schul« abgegangenen hier wohnhaften Knaben sind verpsllchtet, «in« der vorgenannten Fortbildungsschulen 2 Jahre lang zu besuchen. Beirrst vom Befuche der öffentlichen Fortbildungsschule sind alle diejenigen Knaben, wrlchr eine höhere Schulanstalt besuchen oder welche sich darüber an«wrisen können, daß sie in einer solchen ge werblichen Schule oder in einer solchen Verein«, oder Privalsorl- bildungrschule, deren Unterricht vom Besuch« drr öffentlichen Fort d'.ldungsschule brfreet, Aufnahme gesunden haben. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Verein empfing im Monat März d. I. von Herrn Friedensrichter Carl Mundl: ^l 30.— Sühn« in Sachen G. B. '/. O. Vö. 2.— 1.— Geschenk- 1. - - 3.— Sühn« « 10.— - 15.— » > 0— . k— - H. Sch. '/. O. K. A. L. '/. E. D. H. M. '/. S. H. H. M. '/. S. H. P. Rö. '/. H- Kä. C. Kö. '/. Fr. H. R. St. '/. H- Mi. O. Kr. '/. O. W. von Herrrn Friedensrichter Seidemann: 3.— Sühne in Sachen E. D. M. S. 0.— - - - O. Z W. H. H. K. 7- E. W. 10. 10.— ^4 9«j. worüber hierdurch dankend quiltirt wird. Leipzig. 6. April 1893. Ler vorstanv Pc» Samarite»-Vereins. Schnoor, Schatzmeister. I. Realschule lNordftrake 37). Die Aufnahmeprüfiiug für die noch einmal zu prüfenden und den betreffenden Directoren ihre» Bezirk« an den von denfelben öisentlich bekannt gemachten Tagen und Stunden zu erfolgen. Diejenigen sortvildungSschulpffichtigen Knaben, welche sich erst im Lause de» Schuljahres nach hier wenden, haben sich innerhalb 8 Tpgen nach dem Zuzuge bei dem Dtrector ihre» Bezirks zum Besuche der Fortbildungsschule anzumelden. Bei de, Anmeldung ist ein Schulentlaffungszeugniß oder, wenn der Anzumeldend« bereits «in« Fortbildungsschule besucht h«t, ei» Schulzeugnlß der letzteren beizubringe». Nichtanmeldung oder verstzatetr Anmeldung sortbildnngsschul- vsiichtiger kuadru wird von uns dem Stadtroch» zur Bestrafung angezetgt. Leipzig, den b. April 1893. Ler Schulausschutz prr Stab« Lechzt,. «alter. V». Donndorf. I« der hier anhängigen Unt»rsuchu,g«sach« gegen den Vau- unt.rnedmer Andrea« Bauer o. Gen. tft der zuletzt in L--Ltude»au wohnhaft Musen« »nftan P^,r. z. Zt. »«bekannte» Lnfenthalts, als Zeug« za vernehmen L« wird ersucht, denselben hteranf «ufmrrksam zu mache» event deffen Aasruthaltsort anher -nzuzeigeu. Lechzt«, cm «. April I8S». Der B»t«t1nch»nch»vt^»rr^rt »«» >,l. Lsndserlchtr. früh 8 Uhr statt. Papier und Feder sind »iit»ubr„ig>-n. Lirnsta». drn I I. April, früh 9 Uhr. fcirrlichc Ausnahnir der neuen Schüler und Einführung aller in ihre Eiasjeii. ltr. F. Pfalz. Tirector. M. Bealschult. Die 2. Aufnahmeprüfung findet Montag, den 10. April, früh 8 Uhr, dir Einsührung aller Schüler in ihre Classen Dienstag, den 11. Avril, srüh 9 Uhr stall. Zur Ausnahmeprüsuiig sind Papier und Feder mitzubringen. Nachträglich« Aumeidunge» »euer Schüler werden an den Vor- Mittagen de» 7. und 8. Avril zwischen 9 und 12 Uhr angenommen. Leipzig, den 4. April 1898. L. kl^üer. 8L. Lt)irksschnle. (L.-Li»prnan, Heinestraße 17.) Di« Ausnahme der dies« Ostern schulpflichtig werdenden Knaben und Mädchen finde» Mant«,. Pen 10. April früh 10 Ntzr >ßM. Klldn. Israelitische Beligionsschnle. Di« Ausnahme neuer Schüler und Schülerinnen findet Sonntag, »e« k. Aprtl. vorwlttaas van 10 dts 12 llhr im «anzleilocale der Synagoge, Eentralstraße 10. I. Etage, statt. Leipzig, den 6. April I8V3 Rabbiner vr. P«r»eS, Direetor. Der Gesckentwttrf gegen den Berrath inilitnirischer Gklieiinnilse. vi. "e Der Gesetzentwurf Uber den Verratb »lilitai ischer Geheininisse, der am 21. Januar im Reichstag zur Vcrathuug kam, ist »ach einer sehr summarische» Verhandlung einer Kommission von 2l Mitglieder» überwiesen worden. Die Kommission hat zu bessern gesucht, was zu bessern war; anuebmbar bat sie daö Gesetz kaum gemacht, nnd so wird wobt dem Reichstag — vorausgesetzt, daß er überhaupt Lust und Zeit bat, sich »ach den Lsterscrien damit zu befassen — nichts Anderes übrig bleiben, als den Entwurf des Wegs zu schicken, den so mancher andere Entwurf unter dem neuen EurS gegangen ist. Es ist dies nm so bedauerlicher, als eine Ergänzung der bestehenden Gesetzgebung zum Schutz der mililairischcn Geheimnisse vor Verrats, nnd Spionage durch aus nothweudig ist Das Strafgesetz trifft die Spionage, die rechtswidrige Beschaffung militairischer Geheimnisse über haupt nicht nnd den Verralh von Staatsgeheimnissen, Festungö- plänen, Aclenstücken und Nachrichten, derenGcheiinbaltung einer anderen Regierung gegenüber erforderlich ist, nur dann, wenn der Nachweis der Vermittelung an diese fremde Regierung thalsächlich zu erbringen ist. Da die Spionage meistens durch Mittelspersonen.erfolgt, ist daS nur selten der Kall. Die Fortschritte der Wafsentechnik, die von Jahr zu Jahr zunehmende Eomplicirthcit der militairischen (Organisation, die ungeheueren Summen, die dabei in Frage kommen, zwingen aber zweifellos dazu, nicht nur um der militairischen Sicher heit, sondern auch nm des Geldbeutel- der Steuerzahler willen, hier gesetzliche Sicherung zu schassen, sei «S im Strafgesetz buch. sei eö durch ein Sondergesctz, selbst wenn die freie Be wegung dcS Einzelnen dadurch rrfchwerl wird. Die Reichöregierung hat sich nach dem Vorgänge auswärtiger Staaten für ein Sondergesey ent schieden und eine Strafenscala für die verschiedenen Arten de- VerralhS und der Spionage festgesetzt, die mildernde Umstände von vornherein auöschließt, mit Gesängnißstrafen beginnt und mit Zuchthaus bis zu zehn Jabren und Geld strafe bis 15 600 endigt. Begreiflicher LLeise ist Zucht hausstrafe nur für die Fälle vorgesehen, wo Vorsatz und Kenntniß, daß daö deutsche Reich dadurch geschädigt wird, nachgewiesen werden. Gleichzeitig kann neben Gesängnitz und Festungshaft auf Verlnit der bekleideten öffentlichen Aemter und der aus öffentlichen Wahlen bervorgegangenen Rechte, neben jeder Freiheitsstrafe auch auf Zuläfsigkeil von Polizeiaufsicht erkannt werden. In dieser Fassung war der Entwurf bereits im Februar des verflossenen slahreö dem Reichstag zugegangen. Die Strafbestimmungen selbst fanden kaum Ansectilung; die Nolb- wenvigkcit einer besonderen strafgesetzlichr» ,si>anvbabe wurde allgemein anerkannt, nm so mehr, als die Regierung Rach weise in Hülle und Fülle batte über die Gefahr de« iianient lich seit der Annäherung Frankreichs an Rußland in Deutsch land betriebenen Spionagcwcscns. Dagegen fand der dem ganzen Gesetze zu Grunde gelegte Begriff „milit «irische Geheimnisse" sofort eine energische Kritik: Als „mili- tairische Geheimnisse" bestimmte der Entwurf: .Schriften, Zeichnungen oder andere Gegenstände, deren Geheim haltung im Interesse der LandeSvertdeikigung erforderlich ist, oder Nachrichten solcher Art." Die gefährliche Debn barkeit dieses Begriffs liegt auf der Hand. Dir Ein snbrung neuer Tornister, Brodbentel, Feldflaschen a»S Al» miiiium sind auch mililairischc Nachrichten, nnd daS Gesetz schützt, wie cS vorliegt, nicht vor militairischen Sachver ständigen, die beispielsweise die Einführung grauer Mäntel für die Generale als eine „Nachricht solcher Art" halten, deren Verralh oder in anderen Worten Weiterverbreit»»,; mit Geld und Gcsängniß zu bestrafe» ist. Der Reichstag wurde damals der Arbeit überhobe», über den Entwurf das Verbiet zu sällcn. Tie Session schloß vorder, nnd so war drr Regierung Gelegenheit geboten, den Entwurf »mzuarbeilen Der Sommer dcS verflossenen Jahres brachte den Proccß Ahlwardt, der mit der verleumderischen Herab setzung der deutschen Hecresbewaffnung unter nnstälhigcr Beschinipfnng einer ReligionSgciivfi'cnschast begann und mit der Rechtfertigung der deutschen Schußwaffe und der Be ftrasung des inzwischen auch von seinen Parteigenosse» anständiger Tcntart aufgegebcncn Verleumders endigte. Mvnale lang wäbrte die Bcnnrnbigung der öffentlichen Meinung, ehe von amtlicher Stelle die von allen Seiten er sehnte Erklärung erfolgte. Die Iliizulanglichkeil dcö Leiter- des KriegSdepartemenIS wurde damals ziemlich allgemein empfunden. Der Kriegsmiinstcr von Kaltenborn bat im Reichstag niemals Lorbeer» gepflückt, mit feiner Erklärung gegen Ablwardt im „ReichSanzeiger" sich aber bedenklich vcrspälel. AIS kann der Spionagegesetzcnlwnrs diese» Winler im Reichstag wieder einging, zeigte sich, daß die alten, angegriffenen Bestimmungen unverändert geblieben waren. Außerdem kamen einige neue Bestimmungen binz», die wir im Auszüge wicdergebcn: Wer über die Verhältnisse der Krieg-machl und die VerlbciNgungS mittel des deutschen Reiche- Mitlheil.mgen in die Leffcnt lichkeil bringt oder an eine fremde Regierung gelangen läßt obwohl er weiß oder den Umständen nach annebmen muß daß dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet wird, wird mit Gcfängniß bis zu drei Jabren bestraft. Drnckschriflcn dieser Art können ohne richterliche Anordnung mit Beschlag nähme belegt werden Die Eommission strich diese Paragraphen einfach fort; sie batten die Proffe unter die Censur der Polizei gestellt, die überdies gar nicht in der Lage ist, den die Beschlagnabme rechtfertigenden Ihatbcstand jckc-mal sestzustellen. Mit dieser rakicalcn Aenkerung bat sich die Eommission begnügt und di« übrigen Bestimmungen unverändert gelassen Nur wurde überall die Zulassung mildernder Umstände ein gefugt, wo daS festgesetzte Strasmindestmaß sehr hoch ge griffen war. Die bedenkliche Begriffsbestimmunz deS „militairischen Geheimnisses" ist geblieben. Nach den Be schlüssen der Evnniiission wird also beispielsweise mit Ge- sängniß oder Festuugshaft bis zu drei Jahren bestraft, wer ohne die Absicht, da« Reich zu schädigen, sich vor sätzlich und rechtswidrig de» Besitz oder die Kenntniß militairischer Geheimnisse verschafft. Zwar kann einem ReichS- tagSadaeordiieleil da« Mandat darum nicht aberkannt werden, denn für diesen Fall ist denn doch die Aberkennung bürger licher Ebrenrechle nicht zugklaffen. Aber er wird aus der Hut sein müssen, ebensowobl wie der pflichtaetreue Bericht erstatter — die Herren Mitarbeiter dcS „Militairwochen- blatls", zu denen auch Moltkc gehörte, nicht ausgeschlossen — daß sic »ichl »ach diesem Gesetz mit Gcsängniß und Fcstungs- bast bedacht werden, wenn sic, um sich nur fachlich zu oricntircn, zufällig von „Gegenständen oder Nachrichten solcher Art" erfahren, die sich tückischer Weise hinterdrein al- — „militairische Geheimnisse" entpuppen. Deutsches Reich. lH Berlin, 6. April. Der Maler Link, ein Führer der Unabhängige», sprach gestern Uber „den 1. Mai l893 und seine Bedeutung für daö internationale Prole tariat". Die Versammlung war sehr schwach besucht. Weder Link noch Buhr kennten sich für eine ArbeilSruhe am Mai begeistern, da die Verhältnisse ungünstige seien und deshalb die Bethciligung nur schwach fein würde. Dieses „Abwiegeln" wird die Unabbängigeu den Anarchisten nicht »aber bringen. Tie anwesenden Anarchisten gaben auck prompt die Erllärung ab, daß die Unabhängigen nach dieser Erklärung den Fractionellen die Hand zur Versöhnung reichen könnten. DaS war die zweite verunglückte Vcrsamm- ammlung der Unabhängigen in der Frage der Maifeier. ES soll zu dem Zweck noch eine dritte „größere" Versamm lung einberusen werde». — In Solingen, dem Sitze de« RclchStagSabgeordncten Schuhmacher, beftehen noch immer wri soctaldeniokra tische Parteien, und der Redactrur de» dortigen, dreimal wöchentlich erscheinenden Parteiorgan«, Hukh, ist nicht im Stande, beide Strömungen zufrieden- ustcllen. Er wird deshalb nächsten« seinen Posten quittiren. Lin Nachfolger für ihn wird bereits mittelst Annonce im Vorwärts" gesucht. — Die Generalcommission drr Gewerkschaften beklagt sich darüber, daß noch nicht die Hälfte der BcreinSvorstände die geforderte Ucbersicht zur Auf- cllung einer GewerkschaslSstatistik eingesandt habe. )aS sei ein Beweis für den Mangel an Gerständniß für den Lerth der Statistik unter den Arbeitern. Unter diesen Um randen werden die Arbeiter selbst auch nie eine brauchbare Statistik liefern können. * Berlin, 6. April. Für die Anschauungen gewisser Kreise ist der Kummer charakteristisch, welchen der „Reichsbote" über die Nachricht empfindet, daß der deutsche Kronprinz das EassclcrGymnasium bcsuchcnsoU. Ta« hochconservative Blatt schreibt: „Kaiser Wilhelm 1. war bekanntlich stets ein Gegner der Erziehung der königlichen Prinzen aus öffentlichen Cchule»; La« Richtige bleibt auch, daß preußische Prinzen auf der einen Seite für ihren obrigkeitliche» Furstenberus eine weiter und strenger ausgestaltete Vorbildung »iiipsaugen und ans der anderen mit dein mit ihnen zugleich heran- wachsenden Geschlecht« eine gewisse össenlliche Berührung behalten, die sie in gemeinsamer Lhäligkeit und Arbeit Leid und Freud de- Volkes schon in der Jugend kennen lehrt. König liche Prinzen eine Zeit lang ganz aiif die Stufe deS BürgerthumS zu stellen, während sie nachher doch wieder auf den Boden des regierenden Fürstenhauses trete» sollen, daS stört dir Einheitlichkeit der Erziehung für ihren Leben-- berus und ist daher eher geeignet, den Prinzen für ihren Lebensberuf zu schaden, als ihnen zu nutzen. Sie sollten dann eigentlich voll und ganz Schüler sein und doch wieder werden sie durch die besonderen Verhältnisse abgehallen, sich so in das Schulleben einzuleben, wie di« andere» Schüler. Diese Halbheit ist aber für dir Entwickelung junger Meujche» nicht gut, sie müssen augcleilct werden, daS ganz zu fein, was sie sein solle». Das kann geschehen, wenn die Prinzen nn Ellernhause bleibe» und a» einzelne» Theilen deS Unterrichts der öffentlichen Schule Theil nehmen, aber nicht, wenn sie ganz als volle Schüler einer öffentlichen Schule übergeben werden. ES kommt dann doch nur eui für die Prinzen, wie für die Mitschüler und Lehrer unerquicklicher Zustand heraus. Gelegenheit, das Vvlksleben kennen zu lernen, bietet sich auch sür die königlichen Prinzen genug; aber wie es den Bürgerjühnen nicht gut ist, wenn sie mit Prinzen erzogen werden, so empfiehlt es sich auch nicht, Prinzen mit Bürgersohnen zu erziehen: jedes Kind muß in der Almoivhäie des Elternhauses auswachsen, das ist die beste Gewahr sür sein Gedeihen." Wir ballen uns rer Nolbwenbigkcit, die vorstcbciib wieder gegebene, vollständig einseitige Auslassung zu commeittiren. für überbobcn nnd begnügen uns, daraus binzuwcisen, daß Kaiser Wilbelm II., der selbst bekanntlich Easiclcr Gym nasiast „eine Zeit lang ganz ans die Stufe de« BürgcrtbumS gestellt wurde", vor einigen Tagen der Vogl'schcn Stiftung des Eassclcr Gymnasiums 1069 ><e gespendet hat. » Berlin. «».April. (Telegramm.) Zn einer Meldung der „Frantfurter Zeilung", betreffend die Mißhandlung Deutscher in Brasilien, demerlt der„Rcichsanzciger": Wegen der Ausschreitung der brasilianischen Polizei in San Paulo gegen ReichSangebörige gelegentlich deS WeihnachlS- sesles habe der brasilianischo Minister deS Auswärtigen dem kaiserliche» Vertreter in Rio eingeräumt. daß die Polizei- organe im Unrecht gewesen seien,und versprochen, die Schul digen aus dem PvlizcicorpS zu entlassen. Dir Frage der Entschädigung der NeichSangchörigen unterliege noch der Erörterung. Bezüglich de« Falle« in Euritipa im Staate Parana sei der kaiserliche Borlrrler in Rio angewiesen worden, den Sachverhalt zu untersuche», nm eventuell bei der brasi lianischen Regierung »achd rück lickst die energische Be strafung der etwa schuldigen brasilianischen Beamten, sowie die Gewährung einer vollständigen Entschädigung für di» betroffenen Deutschen zu beantragen. --- Brrlin, 6. Avril. (Telegramm.) Die „Nordv. Allg. Zeitg." schreibt: Die Arbeiten der internationalen SanitätSconsrren, dürfte» in Kürze vollendet sein. Daß die erste von den dre» niedrrgesetzten Eommission«», »«ich«
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