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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950102016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895010201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895010201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-02
- Monat1895-01
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G oder de» i« Aniek «nd de» Vorort» dttHd« Z-» ^A Lü L»otschlm»d und Oefterrttch. oierieHidttich ^ ».—. Din««» tLPich» Krr»»ba»dk^»n, ln» «^lo»d: «-»«ich X 7.50. MeMvrg», «Mg«»« «ttchttMtSaltch V.7UH», dl» «UmkLAo». »och»lL« 5 Ühs Nünrtis, «ö LrpEr,: -«da„-»,nß- 8 DleUyedMo, U «nch«tng» ,»m>t«drnche» »äffntt voo ftüh S bl» «l«d« 7 U»s Filiale»: vtt» Ae««'» Sortt«. («fee» H«H»X UnkdersilätSsttaß« 1, L.uis Lösche. K»1d»tt»r,flr. 14» -ort. »ob KS«1a»pl«tz 7L Morgen-Ausgabe. MMerLageM Anzeiger. Drgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und GeschLftsverkehr^^ Avzeige««Prei- ^le Sgespaltme Petitzeile 20 PfA Nrelomeu»nter de» Redactlonsstttch <4 ge- fpoltea) KO-ch, »or den Familtennachrichte» (Sgefpall») 40 Große« Echttfteo laut unserem Preis- nerzttchniß. Tabellarischer und Ziffernsntz »ach höherem Tarif. Extra-Veilaie« (gesalzt), nur mit der Morgen.Ausgabe» ohne Poftbesördernng W.—, mit Postbrfürdernng ^ 70.—. F»aah«rschluß f»r Anzeige»: »b«ad-La<gab«: vormittag» 10 Uhr. Marge «-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '/F Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle» je eine halb« Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Gxtzedttton zu richten. Dr»S und Verlag von E. Pol» ln Leipzig 2. Mittwoch den 2. Januar 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekauntmachung, 8t» «mneldun, »er Ostern 1895 schnlpfltchti, «erdenden ^ Kinder »etressend. Zu Ostern 1895 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bi» dahin da» 6. Lebensjahr erfüllt haben. Außer diesen können aber auch solch« Kinder Ostern 1895 mit Aufnabme finden, welch« biS zum 30. Juni 1895 da» 6. Lebensjahr vollenden. Alle diese Kinder, die gesetzlich schulpflichtigen sowohl wie die »»letzt erwähnte» Kinder, dafern diese schon Ostern 1895 in die Schul« eintreten sollen, sind demnächst zur Schule anzumeldrn und zw« bei dem Direct« der Schule, in bereis Bezirk sie wohnen. " ger- dule Die Anmeldungen haben für sämmtliche hiesige Volksschulen in der Zeit vom 7. dt» 9. Januar 1895 vormittag» 10 dt» IS Uhr und «achmttta»» S dt» 4 Uhr zu erfolgen. Bei der Anmeldung ist für jedes anzumeldende Kind eine standes- amtlich« Geburtsbescheinigung oder das vom Standesamt beglaubigte Familien-Stammbuch, sowie ein Impfschein und außerdem für alle der christlichen Religion angehörenden Kinder auch ein Taufzcugniß, dafrrn durch das etwa vorgelegte Familien-Stammbuch die Taufe nicht nachgewiesen ist, sowie für die Kinder von solchen Dissidenten, welche keiner RrligionSgesellschaft angehören, eine schriftliche Er klärung darüber beizubringen, in welcher Religionslehre diese Sinder unterrichtet werden sollen. Di« Eltern und bez. Erzieher solcher Kinder, welche, wenn auch nach ihrem Alter schulpflichtig, doch wegen Kränklichkeit oder sonstiger körperlicher und geistiger Gebrechen einer Schule nicht oder nicht rechtzeitig zugeführt werden können, werden hierdurch aufgrsordert, hierüber unter Beifügung eine» ärztlichen Zeugnisse» binnen obiger Frist Anzeige an unS zu erstatten. Leipzig, am 31. December 1894. Der Schulausschutz »er Stadt Leipzig. —— Walter. Lehnett. Bekanntmachung, »ie Anmeldung Mtlttairdsltchtiger tu die AeerutirungS- Ttammrolle detr. Nach der deutsche» Wehrordnung vom November 1888 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpflichtigen (RecrutirungS- stammrollen) zu führen und es liegt für di« Stadt Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unterzeichneten Behörde ob. Ueber die Meldefrist zu dieser Stammrolle enthält 8 25 der ge dachten Wehrordnuug folgende Bestimmuugen: I) Nach Beginn der Militairpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Recrutirungs - Stamm- rolle anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bi» zum 1. Februar erfelgeu. 8) Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörd« desjenigen OrteS, an welchem der Militairpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Al» dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ». für militairpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirth- schastsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen. Lehrlinge und Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehend« Militairpflichtige der Ott, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; d. für militairpflichtige Stndirende, Schüler und Zög linge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich di« Lehranstalt befindet, der die Genannten an- gehöre», sofern dieselbe» auch an diesem Orte wohne». 8) Hat der Militairpflichtige keine» dauernde» Aufenthalt, so meldet er sich bei der Orttbedörde seines Wohnsitzes. 4) Wer iuuerhatb de» Reichsgebietes wedrr einen dauernden Aufenthaltsort »och einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtrott zur Stammrolle, und wenn de, Geburtsort irr Au-la»de liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. h) Btt der Anmeldung zur Stammrolle ist da» GeburtS- zeugniß*) vorzulegrn, sofern die Anmeldung nicht am Ge- buttsott« selbst erfolgt. 6) Sind Militairpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich nach Ziffer 2) oder 3) zur Stammrolle anzumeldrn haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Favrikherreu die Berpslich- tung, sie innerhalb de» in Ziffer 1) genauuten Zeitraums zur Stammrolle anzumeldeu. Dieselbe Verpflichtung ist, soweit die» gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatticher Aussicht stehender Straf-, Besserung»- und Heilanstalten in Betreff der daselbst untergebrachten Militairpflichtige» aufzuerlegen. 7) Die Anmeldung zur Stammrolle ist iu der vorstehend vor- geschttebenru Weise seiten» der Militairpflichtige» so lange alljährlich zu wiederholen, bis eiue eudailtig« Entscheidung über die Dieastverpfltchtuug durch die Ersatz - Behörden er- folgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Milttairpflichtjahre erhaltene Loosung-fchein vorzulegen. Außerdem sind etwa etngetreteae BerSaderungen (in Be treff de» Wohnsitze», de» Gewerbe-, de» Stande» «. f. w.) dabei anzuzeigrn. 8) Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatz-Behörden au-drücklich hiervon entbunden oder über da» lausende Jahr hinaus »urückgestellt werden. 9) Militairpflichtige, welch« nach Anmeldung z« Stammrolle im Lause eine- ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder ihren Wohnsitz nach einem anderen AuS- , haben diese» beim Abgänge Stammrolle auf- »ommrn hat,, al« auch nach der Ankunft an dem neuen )tt« derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spä< testen« innerhalb dreier Tage zu melden. 10) Versäumung der Meldefttsten entbindet nicht von der Melde Pflicht. II) Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung dersttben unterläßt, ist mt« Geldstrafe bi» Mark ode» mit Haft bi» zu drei Tagen zu « d Ist diese Bersäumniß durch Umstände herbeigesührt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des Militairpflichtigen lag, so tritt keine Strafe ein. Wir fordern demgemäß unter Hinweisung aus die angedrohten Strafen alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1875 geboren, resp. bet frühere» Musterungen zurückgeslellt worden sind, beziehentlich im Falle der Abwesenheit deren Eltern, Vor- Münder, Lehr». Brod- oder Fabrikherren hiermit zur Befolgung der in 8 25 enthaltenen Bestimmungen, insbesondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Januar biS I. Februar künftigen Jahres Naschmarkt Nr. 2, im alten Polizeigebäude, Erdgeschoß links, Zimmer Nr. 30, im Quartieramie, in den Stunden von Vormittag» 8 — 12 Uhr und Nackmittags 2 — 6 Uhr unter Vorlegung der Geburts- resp. Loosungsscheine di« vor- geschriebene Anmeldung zu bewirken. Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniß, daß Reclamationen bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und spätestens im Musteruugstermine anzubringen und durch obrigkeitlich beglaubigte Urkunden oder Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu scheckigen sind. Diejenigen Militairpflichtigen, welche als Stütze ihrer Eltern reclamirt haben, müssen Letztere in der Regel im Mustrrungs- termine vorstellen. Leipzig, am 31. December 1894. Der Natt, »er Stadt Leipzig. »ä X Ll 17298. vr. Grorgi. Lamprecht. Bekanntmachung, die An- und Abmeldung der Fremden betreffend. Mit Rücksicht auf die bevorstehende NenjahrSmeffe bringt das Unterzeichnete Polizeiamt die nachstehenden Bestimmungen des MeldcregttlattVS mit dem Bemerken in Erinnerung, daß jede Bernachlästigung dieser Vorschriften Geldstrafe »iS zu 50 ^l> oder entsprechende Haftstrafe nach sich zieht. Zugleich wird bekannt gegeben, daß an den beiden Metz sonntagen das Meldeamt, Äbth. II, Wächlerstroße 5, II. Etage — Zimmer Nr. 10 — ebenso wie die BejirkSnicldkstcük» Vormittags von V-11 bis 12 Uhr für den Verkehr mit dem Publicum ge öffnet sind. Leipzig, am 31. Dexember 1894. Da» Polizeiamt der Stadt Leipzig, v. L. 5685. Bretschneider. Dgr., S. AnSzug aus dem Melderegulattb der Stadt Leipzig vom 4. December 1890. ß. 12. Jeder in ttuem Gasthofe oder in einem mit HerbergS- berechtignng versehenen ähnlichen Hause einkrhrende und über Nacht bleibende Fremde ist vom Gastwirth oder Quartiergeber, und zwar, falls er nur 3 Uhr Nachmittags ankommt, noch am Tage Per Ankunft, undernsaUs aber am folgend.-» borgen spätestens bis 10 Uhr beim Meldeamt des Polizeiamts Abth. II oder der Polizeiwache des betreffenden Bezirks schriftlich mittelst des vorgeschriebencn und für jeden Fremden besonders auszufüllen, den Formulars anzumelden. Befinden sich in Begleitung des Fremden Familienmitglieder, Dienerschaft oder sonstige Personen, so sind dieselben auf dem nämlichen Zettel mit zu verzeichnen. Zu» letch mit diesen täglichen Anmeldungen ist auch die Abmeldung er inzwischen abgereisten derartigen Fremden zu bewirken. 8.14. Die in Prtvathittlsern absteigenden Fremden, sogenannte VesnchSsremde, sind, sobald sie länger als 3 Tage hier verweilen, spätestens am 4. Tage, von erfolgter Ankunft an, vom Quartienvirth beim Meldeamt Abth. II oder der betreffenden Polizeibezirkswache mündlich oder schriftlich mittelst des vorgeschriebenen Formulars anzumelden. Bei den etwa in Privathäusern Wohnung nehmenden Metzfremden jedoch hat diese Anmeldung in jedem Falle, auch wenn sie nur eine Nacht hier blieben, und zwar binnen 24 Stunden von der Ankunft an. beim Meldeamt Abth. II, als auch in jeder der Polizeibezirkswache» zu geschehen. In gleicher Weise ist die Abmeldung binnen 3 Tagen, btt Metzfremden binnen 24 Stunden von erfolgter Abreise de- Fremden oder etwa erfolgter WohnungSändernng an zn bewirken. 8. 16. Bei den nur einen Monat oder weniger sich hier auf haltenden Fremden bedarf es in der Regel der Vorzeigung oder Niederlegung einer Legitimation nicht, doch bleibt der Fremde jeder- zeit verpflichtet, sich auf amtliches Erfordern über seine Persönlich- kttt ausznwttsen. Fremde, welche länger hier verweilen wollen, haben sich in der Regel in ähnlicher Weise zu legitimsten, wie dies in 8. 1 bezüglich der Einwohner vorqeschrieben ist. 8. 18. Für rechtzeitige An- und Abmeldung der Fremden hasten nicht nur diese selbst, sondern auch die betreffenden Onartterwtrthe, welche Fremde btt sich aufnehmen. en. *) Dies» Gabnttdzengniff« find kostenfrei »» ettheileu. Nutz- un- Brennhoh-Auction. Donnerstag, den 3. Januar 1805, sollen vom Karst reniere Conuewitz. Abiheilung 36», die auf dem Durchforstungs- schla»e ausbereiteten Hölzer und zwar: I. von vormittags 9 Uhr an ca. 450 Stück Eschen- und Rüster-Schirrhölzer, sowie - 130 - Hebebäume und II. von vormittag» 10 Uhr an ca. 250 Haufen starke« Elchen- und Gschen-Lchlagretsig (vanghanfen), unter den auf dem Holzschlaae aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft auf dem DurchsorstnngSschlage im sogen. Psarrholze an der Kreuzung der alten mit der neuen Linie. Leipzig, am 12. December 1894. De» Rath» Forst-Deputation. Vie Körperliche (kniehnng i bei uus. un- im Äuslan-e n. In England ist überhaupt da» System der Leibesübungen am eigenartigsten durchgebildet. Unserem deutschen Turnen können allerd,ng» die Engländer keinen rechten Geschmack ab gewinnen. Zwar giebt eS jetzt anch Turnunterricht an den Schulen, aber einsichtige deutsche Beurtheiler — und auch un befangene Engländer selbst — stimmen darin überein, daß unser deutscher Turnbetrieb an Straffheit bock über dem englischen steht. Der englische Nationalcharakter ist offenbar der Ausbildung eine« prompten und unbedingten Gehorsam», den wir iu Deutschland mit dem Turnen doch auch erzielen wollen, im Allgemeinen nicht besonder» günstig, wa» übrigen» bei einem Volke, da« sich noch immer beharrlich gegen die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht sträubt, nicht verwundern darf. Indessen fängt man auch vereinzelt in England an, die» ein- ruseben, und darum bemüht man sich z. B. in London, den Turnunterricht mehr zur Entwickelung zu bringen, auch in den Volksschulen; ja sogar in den Höhen, Töchterschulen hat er dort Eingang gefunden. Gleichzeitig überlegt man dor auch, ob man nicht von dem alten Drillsvstrm, wie e» die bisherige» Turnlehrer (meist ausgedirnt» Sergeanten) Hand "er 7"rpe'?lichm Bi-bung musterhaft vertreten: das sind d.e pielmäßigcn Leibesübungen der fugend, vie ivü äoor-games der Zugend, so ^nannt, wei s ^ -tabsckmtten Freien, vorgenommen werden. Nack den dre« Haup avfwn.ne. Svielplatz für Crickct ist von jeder Canterbury gewesen. Nicht «-7 d-'-L sich b°> ° m es gilt, einen Ball über ein zwischen b-'ven Parteien ansgespanntes Netz gewandt hmnber und herüber zu '»lagen. Da es nur von zwe, oder v -r F'ZU gespielt werden kann, eignet es sich weniger. Zm zweiten Schultern, (Anfang Stöber b's W-chnach..«, FM-ll ,» ,w-- wird- einer couragirteren mit Ausnahme vcS Balles (chugvy- nnd einer zahmeren ohne Aufnehmen deS Balles Mocmtwn). Es hat sich von allen englischen Spielen am meisten bei urG eingebürgert und verdient seine Beliebtheit ,n vollem -Naße. Im dritten Term (zwischen Neujahr und Astern) werden Spiele in freier Lust vielfach durch die sog.^,at1iletw spotte (deutsches Turnen, Boxen, Ringen, Fechten, Springen, Lausen und anhaltendes, schnelles Gehen) ersetzt. Unter den Lauf spielen ist sehr beliebt ..Imre anä tiounck^, die Schnitzelsagd, aber als Schulspiel lediglich zu Fuße ausgesubrk, mit dem besten Läufer voran. Auch Wettläufe sind sehr gebräuchlich, insbesondere als Dauerläufe, wobei die Entfernung bis zu 1 engl. Meile ---- U'.OO m betragen kann. Ebenso beliebt ,st das Äettrudern; das berühmteste wird alljährlich aus der Themse zwischen Vertretern der beiden alten Universitäten Oxford und Cambridge abgehalten. Aber auch d,e großen kudlio 8cdooIs (reich dotirte, alte Gymnasien mit großen, splendid eingerichteten Internaten, die am ehesten noch mit unfern Fürstenschulen zu vergleichen sind), die l ollo^ss und OrLmmnr 8cüo<ils fordern einander allerlei Wettkämpfen her aus. Es wird nun kaum einen Engländer geben, bei dem es nicht rum Axiom geworden wäre, daß die englischen Spiele unserem deutschen Turnen an erziehender Wirkung weit überlegen seien. Darüber soll jetzt nicht gerechtet werden; ganz un- bcfangen darf man zugeben, daß die erziehende Kraft der e-.iglischen Spiele g..nz hcrvorrig»nv ist. Schon da- ist n.ckn gering zu veranschlagen, daß sie den Arm fest, das Auge sicher, die Wangen rotb machen; denn Alles, was den Körper stählt, schafft eine günstige Grundlage für die Entwickelung deS Charakters. Aber noch weit höher ist zu schätzen, was sie für die Charakterbildung unmittelbar leisten: sie ge wöhnen an Selbstregierung und Selbstbeherrschung, an schnellen Entschluß im Befehlen und Gehorchen, an Muth, an geduldiges Ertragen von Unbehagen, an einsichtiges Zusammen spielen und so an kameradschaftlichen Geist, an taktvolles Benehmen gegenüber dem Gegner, sie wecken Wetteifer und Ebrtrieb, sie prägen nachdrücklich die Lehre ein, daß Einigkeit stark macht, sie lenken die überschäumende Kraft der Zugend in ein geordnetes Bett und bewahren so vor mancher Ver irrung, und sie sind durch dies Alles im Stande, nicht nur Knaben, die bereits auf gutem Wege sind, auf dieser Bahn zu erhallen, sondern auch aus schlaffen und selbstsüchtigen Knaben kräftige, edeldenkende und ausopferungsfähige Jüng linge zu machen, wenn sie lange genug fortgesekl werden. Es ist darum wohl zu verstehen, wenn sich in England diese Spiele einer Beliebtheit erfreuen, von der wir unS kaum einen Begriff macken können. Welcher deutsche Schulmann würde es wagen, in einem Sommermonate seiner Schule neun, in einem anderen zehn volle Spieltage frei zu geben? Zn England kommt das vor. Dort nehmen auch die Lehrer bis zu den UniversitätSprofeffvren Theil an den Spielen. Wenn der junge Engländer die Universität bezieht, so läßt er es seine erste Sorge sein, in ein College einzutreten, wie bei unS etwa der Fuchs in eine Verbindung. Jedes College hat sein eigenes große« und vornehm eingerichtetes Gebäude mit eigener Ver waltung und eigenen Vereinen für jede Art Sport; all diesen Vereinen kann der junge Student sich anschließen. Zeichnet er sich in irgend einer Art Sport so auS, daß er von seiner Universität als Vorkämpfer gewählt wird, wenn es gilt, mit einer anderen Universität einen Wettkampf auf- zunebmen, so hat er das Recht, die Farben seiner Universität am Hute zu tragen und sich kull blue zn nennen. In jeder Universitätsstadt erscheint auch eine Zeitung, in der die wichtigsten Vorkommnisse deS Sportlebens veröffentlicht werden. Auch von den böheren Schulen bat eine ganze Anzabl solche Zeitungen, in denen zugleich auch biographische Notizen oder ganze Lebensbeschreibungen berühmter ehemaliger Schüler Aufnahme finden. So entsteht aus die natürlichste Weise ein Bindeglied zwischen früheren und jetzigen Schülern und für die letzteren eine Veranlassung zur Nacheiferung. Da Herausforderungen zwischen den einzelnen Schulen ganz gewöhnlich sind, so sind öfter« auch Weltkämpfe auSzu- fechten. Das ist dann eine Haupt- und StaatSaction, nicht blos für d,e Anaebörigen der jungen Leute, sondern für die ganze Bevölkerung. Rings um die Spielwiesen, große saftiggrüne Plane^ werden dann Sitzreiben für die Zuschauer aufgeschlagen. Am Ende sind Zelte mit gedeckten Tafeln, an denen von lungen Damen Thee bereitet wird und wo unter fröhlichem Geplauder große Bierkrüge kreisen. Treten die Spielenden auf den Plan, so werden sie von begeisterten Hochrufen em- psangen und auch während de« Spiels kargen die Zuschauer mcht mit ihrem Be,falle. Ist da« Spiel vorüber, so ziehen , "2" kleine Häuser zurück, um die Kleiber iu wechseln. Ost warten dort, wenn der Sieg besonders schwer zu erringen war. die Freunde der Sie.,-,- sie, sowie " Es ist nicht zu verkennen, daß durch alle englischen Spiel veranstaltungen ein Zug der Großartigkeit bindurchgebt. Man ist vielleicht geneigt, einzuwenben, das sei eine Folge der großen Mittel, die dafür in Engiand zur Verfügung stehen; aber es sind gar nicht die aufgewendeten Mittel allein, die diesen Veranstaltungen ein so imposante« Gepräge geben: es ist vielmehr die bewundernswürdig reine Ausprägung des englischen SpirlgeniuS, die uns so hohe Achtung einflößt. Es soll unserm Kaiser unvergessen sein, daß er gerade diesem Gedanken seine besondere Huld zugewandt hat. rnngen war. die Freunde der Sieger und tragen - m erscheinen, ,m Triumphe davon, riu einem wahren Nationalf.ste gestalten sich die alljährlichen Wettboot- sabrten zwischen den Studenten von Oxford und Cambridge. darüber ausführliche "" Nonien nehmen an ttwarnnN ^^ampfes regen Antheil; sie erhalten UNttraeÄ^eck.^'^ und oft noch ehe di. Zonne untrrgeht, bringt der Telegraph aus einer tausende von wünsch, dem Sieger die Grüße und Glück wünsche eine» verwandten oder Freunde». Deutsches Reich. * Berlin, 1. Zanuc<x Zn der internationalen Ver einigung für vergl icyende Rechtswissenschaft und VolkSwirtbschast« lehre hielt am 29. v. M. Professor Strohal ausLeipzig einen Vortrag über „den allgemeinen Tbeil des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, zweite Lesung". Die „Voss. Ztg." berichtet über den Vertrag wie folgt: „Die außerordentliche Wichtigkeit des Gegenstandes, sowie die Bedeutung des Redners, der bekanntlich den Lehrstuhl Windscheiv's zur Zeit inne bat, hatten eine große Zahl von Theilnebmern, darunter die ersten Juristen der Gegenwart, herbeigelockt. Wir nennen Professor v. Liszt (Halle), Professor Gicrke und Eck (Berlin), Professor Bernhöft (Rostock), Gebeimrath Zohow (Berlin), Reichsbankpräsident Koch, ReichsgerichtSratd Olsbausen, Reichslagsabgeordneter Max Hirsch und Rechtsanwalt Staub. Redner sprach sich im Allgemeinen über den Entwurf durchaus lobend aus, wenn er auch die Ansicht Professor Bekker's (Heidelberg), daß man den Entwurf unverändert annebmen möge, nicht zu theilen vermochte. Es sind unzweifelhaft im Entwürfe noch einige Febler stehen geblieben, die nicht bei- bebalten werden können. Diese Mängel liegen vor Allein im allgemeinen Theil. Zn den späteren Partien finden sich er heblich weniger Febler, da die Commission fortwährend mit ibrer Arbeit gewachsen ist. Würde sie heute von Neuem ihre Thätigkeit beginnen, so käme sicherlich eine ganz andere Re daction zu Stande. Redner ging nun auf die einzelnen technisch-juristischen Bedenken ein, die vor Allem in die Augen fallen. Er sprach von der Besitzlehre, der Verschollenheit, den juristischen Personen u. s. f., Fragen, die zum großen Theil für den Nichtfachmann ohne Interesse sind. Allgemein verständticker wai^n eie Ausführungen des NedwerS über die Geschäftsfähigkeit. Er zeigt hier in sehr drasti scher Weise die groben Fvlgewidrigteilen, Widersprüche und unpraktischen Vorschriften des Entwurfes. Auch sonst sei die Lehre von den Rechtsgeschäften nicht frei von Bedenklichkeiten. So ist z. B. nach dem Entwurf bei Geschäften zu Gunsten Dritter der Vertrag gillig, auch wenn dieser Dritte be trügerisch gehandelt bat, denn nach der doctrinären Auffassung des Entwurfs braucht nur unser Gegencontrabent ebrlich zu sein. Was weiter den Geschäflsirrthum anbelangt, so ist es verfehlt, baß der Entwurf Denjenigen, der sich geirrt hat, zwingt, sofort zurückzutretrn, widrigenfalls er an seine Erklärung ge bunden ist. Auch kan» es praktisch zu großen Mißbelligkeiten ühren, baß der Entwurf Denjenigen, der durch den Rücktritt des anderen Tbeils vom Vertrage in Folge Zrrthums geschädigt ist, unter allen Umständen nur auf das sogenannte „negative Der- tragsintercsse" beschränkt. Hier müsse der Richter eine viel größere Freiheit haben. Der Entwurf zweiter Lesung läßt ebenso wie derjenige erster Lesung der freien Bewegung keinen Raum. Er ist zu pedantisch, engherzig und doktrinär und führt in seinen Consequenzen z. B. bei der Verjährungslehre zu den größten Absonderlichkeiten. Es bedarf daher noch einer Schlußrevision, so große Fortschritte auch der Entwurf im Vergleich der zweiten Lesung mit der ersten aufweist. Ader gerade weil dies der Fall ist, dürfen wir nicht zögern, von Neuem an die Arbeit zu gehen. Denn das deutsche Reich kann verlangen, daß ibm iu dieser wichtigsten Materie das Beste gegeben wird, wa- wir zu leisten vermögen. Amtsrichter Meyer, der Vorsitzende der Versammlung, sprach dem Redner den Dank der Versammlung aus, worauf Professor Gierke (Berlin) da« Wort ergriff, um nachzuwcisen, daß der Mangel der Berücksichtigung deS GewobnheitsrechtS, des Gerichtsgebrauchs im Entwurf und die gründlichst verfehlte Regelung deS Vereinsrechts so schwer wiegende Bedenken seien, daß das Gesetz geradezu daran scheitern müsse, wenn man hier nicht Wandel schaffe. Eine Schlußrevision hielt Redner daher auch für dringend nötbig. Gebeimrath Eck (Berlin) billigte im Allgemeinen die Ausführungen de- Redner-. ReichSbankprästdent Koch trat dem Prof. Gicrke mit dem Bemerken entgegen, daß, wenn man die von ihm angeregten Bedenken berücknchtigen wolle, da- Zustandekommen de« Entwurf» sä esIouäLg xravca-; vertagt sei. Dies habe aber seine großen Bedenken, denn schon beute fehle der große nationale Zug, der zur Zeit der ersten Lesung deS Entwurf- vorbanden gewesen sei, und dieser ^ug werde immer mebr schwinden, ie länger man warte, rofessor v. LiSzt schloß sich Koch'S Wünschen an. Man möge revidiren, aber erst auf Grundlage de» Entwurfs." * Berlin, I. Januar. Die Bestimmungen über die Pensionen der Militairinvaliden haben in den 21 Jahren seit dem Feldzug von 1870/71 allmählich eine Reibe von Veränderungen erfahren, ohne doch die thatsächlich vorhandenen wohlbegründeten Ansprüche zu befriedigen. Lage der hin hat . , Wandel geschafft. Trotzdem werden immer noch Klagen laut und, wie man zugesteben muß, mit Recht. So wird in einer Zuschrift an die „Köl. Ztg." wiederum darauf hingewiesen, daß noch immer die Osficiere, Vie 1870/71 au» dienstlichen Gründen in der Heimath zurÜckblirben und die französische Grenze nicht überschritten baden, nicht die Wohl- that de« Gesetzes vom 21. April 1886 genießen, daß ihnen die Pension nicht nach Achtzigsteln, sondern nach ^tchziasteln ihres pension-fähigen Einkommen» berechnet wird. Den Osficieren, die 1861 und 1866 im Felde standen, ist diese Vergünstigung nur dann ringrräumt, wenn sie im Kriege oder infolge davon Invaliden geworden sind. Daß die Mit streiter dieser beiden Feldzüge nicht denen von 1870/7 l gleich gestellt werden, ist »ine ganz unbegrüadtt» Uagerrchttgkttt. Wir sind schon oft für eine Verbesserung der Invaliden ringetrrten, und nach manchen Richtungen die Reichsregierung mit dem Parlament zusammen
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