Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189501204
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18950120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18950120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-20
- Monat1895-01
- Jahr1895
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.01.1895
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugs-Preis > U» H«l-t«r-»dttioa oder de» trn Slklb«- mrd den Vororten errichteten An», «llen abgeholt: vierteljährlich ^S4.5cX twetmattoer täglicher Anstellung in» Han» ^ 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland «ud Oesterreich: viertetjäbrttch X Ü —. Dirrcte tägliche Krrnjbandiendna- t»A Ausland: monatlich 7.5Ü. DieM R» iorgen-Anggab« erscheint täglich '/>? Uhr^ Loend-Lnsgabe Wochentag» 5 Uhr. Nr-arttlm ««- Lrpedlttim: JohanneSgaffe 8. Die Expedition ist Wochentag» aannterbrvche» geöffnet von früh 8 bi- «h«ch» 7 vhg. Filiale«: vtt» Me»«'» Porti«. (Mfretz Hahtk LnIversttätSstraß» 1, Loui» Lösche. Kat-arinrnstr. 14, vart. und KSakg-pkatz 7L npMtr und Tagcblaü Anzeige«-Prei- ffK stff^aUrne PeMzeile 20 Pf§." Neelamen unter demRedatttlMSstrich (4g« spalten) 50/4, vor de» ftomiliennachkichk» (Sgespalten) 40 >4. Größer- Schriften laut unserem Pmts- «rzrichniß. Dabellarischer »ad Kffmnsntz nach höherem Tarif. Oxtrn-Beilagen (gesalO, »er mit de» Morgen-UaSaade, ohne Postb«sÜrd«0»»g ^4 Ä.—, mit Postbesördernng Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. 36. SonntirK den 20. Januar 1895. Amrahwschl«b str Äuzei-nr Abend-Ausgab«: vormittags 10 Uh«. Margen-An-gab«: «achmtttags 4llha. Sonn- und Festtag« früh '/,N Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je «in« halb« Stunde früh«. Anreigen sind stet« an die ErpsVitioa zu richten. Druck und Verlag von E. Pol» tg Leipzig 8S. Jahrgang AmMche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, den SS. Januar 1895. «dend» «'/, Uhr, 1« Sitzungssaale am Rafchmartte. Tagesordnung: I. Wahl von Mitgliedern in den gemischten Schulausschuß. H. Bericht des Verfassung»- und Finanzausschusses über den Entwurf eine« neuen Regulativs für die Stadt Leipzig, die Einquartirung von Truppen und Unterbringung von Pferden in Friedenszeiten betr. HI. Bericht de» StiftungSauSschusseS über verschiedene StiftungS- rrchnungen. IV. Bericht d«S Stiftung»., Finanz, und Verfassungsausschusses über Aushebung einer Referendarstelle und Begründung einer Secretairstelle beim Armenamte. V. Bericht des OekonomieausschusseS über Erlaß einer von von dem Steinsetzmeister Herrn Zachmann hier verwirkten Eonventionalstrafe. VI. Bericht de» Finanzausschusses über: a. die Rechnung über das Grassi'sche VermSchtniß für die Stadt Leipzig auf das Jahr 1893; d. Erlaß einer von dem Pfarrlehn zu Leipzig- Plagwitz zu entrichtenden Besiswechselgebühr; c. Gewährung eines Beitrages an das Comitö des Plato-Dolz-DenkmaleS. VII. Bericht des SchulausschusseS über Beschaffung der Turn» gerüthe für den Neubau der 11. Bezirksschule in Leipzig- Anger-Crottendorf. VIH. Bericht des Bau- und OekonomieausschusseS über: a. Ab- bruch der Gebäude der Grundstücke Nr. 18 , 20, 22, 24 der Universitätsstraße und Nr. 19, 21. 23, 25, 27 der Magazin- gasse; d. Feststellung der Fluchtlinie der Magaziugasse in Gemäßheit des PlaneS 1. V. 7079. IX. Bericht des Bau.. Oekonomie- und Finanzausschusses über: a. Verkauf des an der Körnerstraße gelegenen Bauplatzes Nr. 4 des Baublocks VI des Parcellirunasplanes für das Areal des ehemaligen fiscalischen Holzhofs und Kohlenbahnhofs; h. Ankauf der Parcelle Nr. 33 des Flurbuchs für Leipzig. Sellerhausen; o. Ankauf der Wiesenparcellen Nr. 405. 406 und 449 des Flurbuchs für Leipzig-Eutritzsch. X. Bericht des Bau.. Oekonomie-. Finanz- und StiftungS- ausschusses über ein Abkommen mit der Universität zu Leipzig wegen Herstellung der Linnö-Straßr und Verkauf der städtischen Parcelle Nr. 1145li. XI. Bericht des Lösch- und VersassungSausschusfes über An rechnung drr Zeit, die Fenerwebrmänner alS besoldete Spritzen- männer beschäftigt gewesen sind, bet event. Pensioniruug der betr. Feuerwehrmänner. Gewerbekammer Leipzig. Dienstag, den 22. d. Mt»., Nachmittags » Uhr öffentliche Plenar-Sitzung im Äinumerlocale. Tagesordnung: 1) Registrande. 2) Bericht des Finanzausschusses über die Jahresrechnung von 1894 und Feststellung des Haushaltplanes für 1895. 3) Ausschußbericht über den Gesetzentwurf die Bekämpfung des unlauter» Wettbewerbe- betreffend. Leipzig, den 20. Januar 1895. v. 4. Oekler, Vors. Herzog, S. Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Der Handelskammer ist vom Ministerium des Innern anheim» gegeben worden, etwaige Wünsche behufs Abänderung oder Er- gänzung de» zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auf- gestellten Gesetzentwurfs noch vor Ablauf dieses Monats bei dem- selben anzubringen. Der genannte Gesetzentwurf ist am 7. d. M. nebst einer erläuternden Denkschrift tn der ersten Beilage zu Nr. 5 de» Deutschen Reichsanzeigers veröffentlicht worden und kann auf der Kanzlei der Handelskammer während der Gejchäftsstuuden eingesehen werden. Die Handelskammer ist gern bereit, bei der bevorstehenden Berathung desselben Abänderungs- und ErgänzungS-Borschläge von einzelnen Grwerbtreibenden ihres Bezirks oder Vereinigungen solcher mit in Berücksichtigung zu ziehen. In Anbetracht der Dringlichkeit der Sache wird dies jedoch nur möglich sein, falls diffelben bis spätestens Donnerstag, den 24. d. M. gellend gemacht werden. Leipzig, den 18. Januar 1895. Die Handelskammer. A. Thieme, Vors. vr. Pohle, S. Gorftenrnarkt. Der erste diesjährige Markt für Borsten findet in der Zeit von Montag, den 4. bis Sonnabend, den 9. März statt Leipzig, den 4. Januar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Morche. Bekanntmachung. Der in der Markthalle an der Ecke de» Rastplatzes und der Markthallen-Straße gelegene Verkaussladen mit ca. 53 gm Flächen- geholt, mit einem darüber im I. Obergeschoß befindlichen gleichgroßen Raume, welcher mit dem Laden durch eine Treppe direct verbunden ist, sowie einem unter dem Laden gelegenen Kellerraume ist sofort bi» zum 31. März 1897 oder einem späteren Zeitpunkte anderweit zu vermiethen. Der Geschäftsbetrieb in den Miethobjecten darf sich nur auf solche Gegenstände und Maaren erstrecken, welche weder in der Markthalle noch in dem mit der letzteren verbundenen Eckgrundstück Kurprinzstrabe Nr. 14 zum Verkaufe gelangen. Nähere Auskunft über die Bermiethungsbedingungrn wird im Bureau der Markthallen-Jnsprction in der Markthalle und auf dem Rathhausr, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 8, ertheilt. Daselbst werden auch Miethgebote angenommen. Leipzig, den 16. Januar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. I». 57 18./94. 11r. Georgi. Krumbiegel Bekanntmachung. Nachdem die öffentlich ausgeschrieben gewesene Lieferung der Schulbänke für den Neubau der XIII. Bürgerschule in Leipzig Plagwitz zur Vergebung gelangt ist, werden die nicht berücksichtigten Bewerber ihrer Angebote hiermit entlassen. Leipzig, am 15. Januar 1895. Ib- 6049 Der Rath der Stadt Leipzig, klev. 1830** vr. Georgi. Vr. Stzn S 1-' Zur Feier des Weburtstaacs Tr. Majestät »cs'Leutschen Kaisers w>rd Sonntag, den 27. dieses Monats, Nachmittags 3 UM ein Festmahl im Saale des Kaufmännischen Vereinshauses stattsinden. ^ ü. 4 ^ Diejenigen Herren, welche sich daran betheiligen wollen, werden ersucht, oie ^ ns zum Mittag des 25. dieses Monats auf der Nuntiatur im Rathhause zu - Daselbst werden auch Bestellungen aus Tafelplätze angenommen, ohne vorherig s önnen Plätze nicht belegt werden. . ^^ ^ Hierbei machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, daß wir in diesem v>ahre, ^ ^ - jeit bei der Geburtstagsfeier Sr. Majestät unseres Königs entsprechend, desonvere 4. U nicht ergehen lassen werden. ^ ^ Leipzig, den 18. Januar 1895. Der Rath der Stadt , vr. Georgi. Großel. Nutz- lind Lremilich-Äuctlo». Il> 234. Bekanntmachung. Den Grundbesitzern hiesiger Stadt bringen wir hierdurch die in )en nachstehend sud D abgedruckten Z8. 132 und 133 unsere Straßen-Poltzei-Regulativs vom 14. November 1885 enthaltenen Vor- christea in Erinnerung, welche bei Tchneefall «nd Frost zum Zwecke der Straßenreinigung und Reinhaltung der Wasser- postendeckel in Geltung sind. Insbesondere machen wir die Grund tücksbesitzer darauf aufmerksam, daß die Reinigung nicht auf die Fußwege allein zu beschränken, sondern auch auf die Fahrbahnen auszudehnen, und daß auch im klebrigen den in den nachersichtiichen Paragraphen enthaltenen Anordnungen allenthalben streng nach- zugehen ist. Zuwiderhandlungen werden gemäß 8. 158 des genannten Regu lativs mit Geldstrafe bis zu 60 oder entsprechender Haft ge- ahndet werden. Leipzig, am 17. Januar 1895. IX. 261. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. Stahl. ' G - 8. 132. Straszenrcniigllng det Schneefall und Frost. Jeder Grundstücksbesitzer hat längs der Straßenfronte seines Grundstücks bei Schnersall und Frost den Fußweg und die Tage- rinuen von Schnee und Eis reinigen, den Schnee auf der Fahr- bahn bis zu deren Mitte zusaminenschauselu und an der nach der Straße zu gelegenen Sch, der Tagcrinn- iu H: ^fr.-r t-ringen zu lassen» auch bet Glätte durch wiederholtes Streuenlaffen von Sand oder Asche für Erhaltung eines sicher gangbaren Fußweges zu sorgen. Bei anhaltendem Frostwetter genügt zur Reinigung der Trottoirs >as Wegkehren des frischgefallenen, noch nicht sestgetretenen SchnceS, owie das Beseitigen etwa entstandener erheblicher Unebenheiten und der etwa von den Dächern gefallenen Schneemaffen; dagegen ist bei eintretendem Thauwetter auch die schmelzende Schnee- und Eismasse durch Ausbacken oder Loseiscn sofort gründlich zu entfernen und insbesondere dafür zu sorgen, daß nicht einzelne erhöhte Stellen oder Vertiefungen auf den Fußwegen entstehen. - Tritt der Schnersall oder das Thauwetter über Nacht ein, so ind di« betreffenden Reinigungsarbeiten spätestens bis Vormittags 10 Uhr zu beenden. 8. 133. Reinhaltung -er Wafferpostendeckel. Die auf den Straßen befindlichen Deckel der Wasserposten und Wasservrrschlüsse der Gasrohrleitnngen dürfen niemals zur Ab- lagerung von Kehricht, Schnee und dergleichen benutzt, müssen viel- mehr jeder Zeit von etwa darauf gekommenem Unrath, Schmutz und Schnee sofort wieder gereinigt werden. Die letztere Verpflichtung trifft jedeSmal nach der Straßenfront- Hälfte denjenigen Grundstücksbesitzer, auf dessen Straßenseite der Posten befindlich und bei freien Plätzen oder Kreuzungen denjenigen Grund-Besitzer, an oder bet dessen Grundstück der Posten markirt ist oder noch markirt werden wird. Die städtische Sparkasse beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Die Sparcaffcn-Teputation. Nuhholzauction. Donnerstag, den 31. Januar d. I. sollen von Bormittags 9 Uhr an im Connewiizer Forstreviere auf dem Mittciwaid- fchlage im Ronnenholze (in Abtheilung 40) 59 vichen-Rutzklötze von18—105omMittenst.u. 2—8m Länge 54 Wcitzbnchen 31 Rüstern- 107 Eschen- 2 Ahorn- 76 Erlen- 7 Ltnden- 10 Matzholder- 3 Apfelbaum 25— 40 . 18— 39 - - 16— 38 » - 18— 35 - -- 24— 35 - . 24- 34 . . 28— 43 - 20- 31 3—5 >3-9 -3-8 3-5 -4-8 .2—6 > 3—4 >2—3 und sowie 180 Eschen- und Rnstern-Schirrhülzer unter den im Termine aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden an Ork und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Mittelwalbschlage in der Nonne, ohnweit drr „Nassen Wiese". Leipzig, am 18. Januar 1895. TeS RathS Korstbeputation. Nuhholz-Äiiction. Montag, den 11. Februar d. Js. sollen von vormittags 9 Uhr an im Vnrganer Forstreviere auf dem Mittelwaldschiage in der sogenannten Ltndcnaner Gottge» dicht am Lenysch- 9 Uhr an im Eonncwitzcr Forstreviere aus dem chlaqe im Ronnenholze (in Abth. 40) ^ 2 2 Nmtr. Eiche,.-Nutzscheite, 50 „ Eichcn-Brennschette, 120 Hausen Abraum- und unter den in/Termine''aus2;-ndI?Udmgungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden an Ort und Stelle verkauft ""Zm'ammenkunst: °us dem Mittelwaldschlage in der Nonne, ohnweit der „Raffen Wiese". Leipzig, am 18. Januar ForstScpntation 14 EtchkN-N»tzklötzev.44—86cm Mittenst.u.2— 6mLänge gegen 32 Buchen- - - 19—49 - - - 3— 8- die 10 Nütter- -18—53 - -4—9- üb 2 Linden- - - 27-50 - « - 5 - - liche 6 Ahorn- - - 19-36 - .5-9- « An 10 Elchen- - - 19—45 - « - 4— 8 - « zahl 3 Maffholder- - -21-30 - « - 6— 7 - « ung 27 Erlen- - -17—84 - - 4-12- und 1164 Aichtrn-Stangen v.4—7 cm unterer Stärke u. 3—8 m Länge gegen sosortigc vaarzahlung unter den im Termine auShängenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittag» 9 Uhr an der Leutzscher Allee- brncke. Leipzig, am 14. Januar 1895. Des NathS Forftdeputatton. verschärfte Ausnahmebestimmungen in Lrrenaiistalten und Irrenrechtsreform v. Von den verschiedenen Fällen, die sich mit der Unter bringung Nichtirrer in Irrenanstalten beschäftigten, erregte gleich dem Fall Feldinann in Düsseldorf, Farbe« in .lachen ) u. w. der Fall Kuhnle in Württemberg größtes Auf sehen. Kul» le, ein Bauer in BeutelSbach (O.-A. Sck'orn- dorf?, wurde nach den durck kkldst verar-Iaßten Publikationen vier Jahre gru. m württembergischen Irrenanstalten festgehalten. ^ Zolge von Partel- streitigkeiten in der erwähnten Gemeinde brachte es der Schultheiß Schlör zu Stande, Äuhnle, der fein Gegner war, de» Irrsinns verdächtig zu machen und seine Ausnahme in die Irrenanstalt zu Winnenthal zu erreichen. Wiederholt floh Kuhnle aus der Anstalt, weshalb man ,hn später nach Schussenried brachte. Auch hier machte er Fluchtversuche und wurde deshalb sogar in die Tobzelle gesperrt. Endlich, nach vier Jahren, gelang es den Geschwistern deS Gepeiniglen. einen allerhöchsten Befehl herbeizufübren, nach welchem Kuhnle entlassen wurde. Es hatte sich nun doch herausgestellt, daß er seinen Verstand noch besaß und nichts in der Irrenanstalt zu suchen hatte. Gegen die etwas tendenziös gehaltene Erzäh lung seiner Leidensgeschichte, welche Kuhnle veröffentlicht hat und welche wir auch im „Leipz. Tagbl." besprochen haben, ist von amtlicher Seite allerdings Front gemacht worden. Man suchte Kuhnle's Berichte abzuschwächen und blieb dabei, daß man correct gehandelt habe. Aber die säst schüchterne Form der Verlbeidigung ließ darauf schließen, daß die Sache doch nicht so harmlos und correct aebandhabt worden war, wie man glauben zu machen suchte. Die württembergische Regierung aber ließ sich den Fall Kuhnle und noch einige gleich betrübende Fälle zum Ansporn dienen, neue Vorschriften zu erlassen, die sich auf eine anderweitige Regelung der Bestimmungen über die Aufnahme und den Aufenthalt in Irrenanstalten beziehen. Der „Württembergische Staatsanzeiger" hat Näheres über diese Bestimmungen veröffentlicht, und erfreulicher Weise hat sich die „Deutsche Medicinische Wochenschrift" (XX. Jahr gang, Nr. 52, S. 973 ff.) mit den getroffenen Anordnungen einverstanden erklärt, so daß man behaupten kann, daß auch ärztlicherseits die Nothwendigkeit der geforderten Reform nicht verkannt wird. Der Zug dieser Reformbewegung ist unauf haltbar. „ES würde den Aerzten schlecht ansteben", heißt eS in dem fraglichen Artikel gedachter Wochenschrift, „sich diesem Zuge, soweit er sachlich berechtigt ist, zu wider fetzen; sie sollten vielmehr aus eigenem Antriebe die Führung dabei übernehmen im wahren Interesse des ärztlichen Stande» selbst, dem nicht» ferner liegen kann, als einer kleinen Anzahl, theilweise nicht-ärztlicher Jrren- anstaltSbesitzer Vorspanndienste zu leisten und sein eigenes Ansehen zu deren Gunsten in den Augen deS Publicums nutzlos zu compromittiren." Betrachten wir nun die neuen württemberqischen Bor- schuften de» Näheren, so ist danach zunächst der Kreis der Angehörigen, deren Zustimmung zur Aufnahme eines Kranken .""'^"nanstalt rrforderlich ist, genau bestimmt. Die Falle, m denen von einer Zustimmung der Angehörigen und einem ärrtlichen Zeugniß nach der Natur der Sache ab- Mehen 'st, sind genau bezeichnet und lassen sich nicht im Wege der Analogie auch auf andere Fälle anwenden Die Einweisung ,n eine Staats-Jrrenanstalt gegen den Willen der Angehörigen kann künftig von der KrciSregieruna nur verfügt werden wenn der Kranke entweder für sick k.i7<.n?L jährlich, oder für die öffentliche Littlich. l Er ,n einem Zustande der Pflegebedürstigke.t sich befindet, der zur Folge bat, daß er außerhalb einer Irrenanstalt verwahrlost oder gefährdet wird Hu.stchtl.ch des Zutreffens der einen dieser beiden Voraus- jungen muß ein eingehendes, auf hinreichende per gestütztes Gutachten des Ober- amtSarzteS vorliegen. Außerdem muß. wenn der Kranke noch durch einen andern Arzt al« den OberamtSarzt untersucht und behandelt worden ist, auch ein Zeugniß dieses Arztes beigelegt werden. Schon in der Beiziehung zweier Gutachten in solchen Fällen liegt ein unleugbarer Fortschritt. Aber die württembergische Regierung geht in der Vorsicht noch weiter. Außer den ärztlichen Zeugnissen muß eine Erklärung des GemeinderatheS über den Geisteszustand hinsichtlich der Gefährlichkeit oder Pslege- bedürfligkeit des Kranken beigefügt werden, in welcher auf alle Tbatsachen, auf welche sich die Annahme einer solchen stützt, näher einzngehen und besonder« darüber sich auSzu- sprechen ist, ob nickt und zutreffenden Falles in welcher Weise der Kranke außerhalb eiuerJrren- anstalt untergebracht werden kann. Im Uebrigen hat die Kreisregierung allen etwa sonst noch angezeigten Beweis, namentlich bezüglich der die Gefährlichkeit oder Pflegebedürftigkeit des Kranken begründenden Tbatsachen, zu erbeben. Vor der Entscheidung ist den widersprechenden Angehörigen des Kranken Gelegenheit za einer Aeußerung, unter Mittheilung der erhobenen Beweise, zu geben. Auch kann die KreiSregierung den Kranken, falls nicht sein Zustand enlgegensteht, persönlich vernehmen und hierzu den OberamtS arzt am Sitze der Kreisregierung beiziehen. Die Ent scheidung der Kreisregierung erfolgt hierauf im Wege drr collegiauschen Berathung und Beschlußfassung. Die Einweisung wird zunächst nur provisorisch verfügt. Nach einem in der Regel nicht über die Dauer von sechs Wochen zu bemessenden Aufenthalt des Kranken in der Staatsirrenanstalt ist ein Gutachten der Direction der letzteren über den Kranken einzuziehen, worauf so dann die endgiltige Entscheidung ergeht. Die Etttscheidungen der Kreisregierung sind, mit eingehender Begründnng versehen, den widersprechenden Angehörigen, sowie dem Gemrinde- rath in beglaubigter Abschrift zuHustellen. Tritt während de» Aufenthaltes des Kranken in der Staatsirrenanstalt eine solche Aenderung in dessen Zustand ein, daß seine Entlassung oder Beurlaubung zulässig erscheint, so bat die Direktion der^ Anstalt der Kreisregierung alsbald Mittheilung zu machen. Unabhängig hiervon bat die Kreisregierung in Zwischen räumen von je einem Jahr ein Gutachten der Direction der Anstalt über die Fortdauer der Gefährlichkeit oder Pflege bedürftigkeit des eingewiescnen Kranken einzuzirhe». Gelangt die Kreisregierung auf Grund der Gutachten der Direction ver Anstalt oder sonstiger Erhebungen zu der Ansicht, daß eiye fernere Verwahrung des Kranken m der Irrenanstalt nicht geboten ist, so hat sie dessen Entlassung oder Beurlaubung zu verfügen. Man darf diese Neuerungen gewiß mit Freude begrüßen und erwarten, daß auch andere Bundesstaaten der Frage der Irrenrechtsreform näher treten werden. Sicherlich sind die neuen Bestimmungen ausreichend, um die Wiederkehr von Fällen, wie der Fall Hegelmaier und der schon genannte Fall Kuhnle in Württemberg, zu verhüten. Und doch enthalten auch die neuen Bestimmungen wesentliche Lücken. Sie umfassen doch nur die Staatsirrenanstalten und haben auf die Privat irren an stallen keinen Bezug, gegen die, wie die „Deutsche medicinischc Wochenschrift" mit Recht hervorbebt, das Mißtrauen deS PublicumS im Allgemeinen in weit höherem Grade — wie vereinzelte Fälle leider dargrthan haben, nicht ohne Berechtigung — vorbanden ist. In der trefflichen Schrift deS Amtsrichters Engelmann in München: „Zur Reform des Jrrenrechts" ersieht man, daß auch in Bayern Vorschriften ür die Privat-Jrrenanstalten, analog den Bestimmungen über die Kreis - Irrenanstalten, nickt bestehen. Sie wer den lediglich der Aufsicht der Bezirksärzte unterstellt, welche „bisweilen" eine Visitation vornehmen. So lange die Bestimmungen, welche die württembergische Regierung getroffen hat, nicht auch aus die Prwat- Jrreuanstalten kraft Gesetzes ausgedehnt werden, ist keine Garantie vorhanden, daß widerrechtliche Einsperrungen Gesunder in Irrenanstalten ganz von der Bildflache verschwinden werden. Was in Staatsirreoanstalteu nicht mehr erreicht werden kann, wird man in Privatirrru- anstalten zu erreichen suchen. Sehr beachtenSwrrth sind die Erklärung de» SanitätSrathS Lopellmann in Aachen entnehmen, hat die königl. Slaatsanwallichail die ,In.., suchung gegen die Anstalt Maeiabrrg einqrst.llt und es ist nuumede Strafantrag gegen den Gastwirth M.llaae in Jserlobn d-, ^ Vorschläge, welche Professor Medem in Greifswalde gemacht hat. Er will besondere „Fü r s o r g e ä m t e r" gebildet wissen, die auS höheren Justiz-, Verwaltung»- und Medicinal- beamten zusammengesetzt sein sollen und über jede Unterbringung in Anstalten, auch Privatirrenanstalten, sowie über Fortdauer und Aufhebung der Unterbringung sowohl auf den Antrag Betheiligter, wie von Amts wegen zu ent scheiden hätten. Wenn für eine zweckdienliche Besetzung dieser Fürsorgeämter Sorge getragen würde, so könnten sie in drr Thal sehr segensreich wirken. Solche Fürsorgrämter könnten schließlich auch im Wege der ReichSgesetzgebung eingeführt werden. Deutsches Reich. * Berlin, 19. Januar. Aus parlamentarischen Kreisen wird dem „Hamb. Corr." geschrieben: „Es hat Aufsehen erregt, daß Fmanzminister Miquel in seiner Budgetrede im Abgeordnetenhause nicht mit einer Silbe der Wiedrrvorlegung des Gesetzentwurfs, betreffend die anderweitige Regelung deS Reichsfinanzwesens (deS sogenannten Finanzauto maten) an den Reichstag erwähnt und sich obendrein sehr pessimistisch über die Aussichten de« TabaksteueraesetzeS aus gelassen hat. Der Schluß seiner Rede war: Preußen kann e- schließlich auSbalten! Im scharfen Gegensatz zu dieser Auf fassung des preußischen Finanzministers steht eS, daß in der Reichsregirrung ernste Anstrengungen gemacht werden, daS Finanzreformgcsetz auch dann zur Annahme zu bringen, wenn die Tabaksteuervorlage abgrlehnt, d. b. wenn daß Gleich gewicht zwischen Ueberweisungen und Matricularbeiträgen lediglich durch Aenderungcn in den EtatSansäyen hergestellt wird. So lange an der früheren Fassung der Vorlage fest- gehalten wird, ist wenig Aussicht, eine gesetzliche Verpflichtung, die Matricularbeiträge über den Betrag der Ueberweisungen nicht zu erhöhen, im Reichstage durchzusctzen, da dadnrch di« Matricularbeiträge ihren Ebarakter als Garantie für das Ein- nabmrbewilligungsrccht dcsReichStag» verlieren würden. Anders würde die Sache liegen, wenn gewisse Steuern beweglich ge macht würden, so daß der Reichstag es in der Hand hätte, die Einnahmen des Reicks je nach Bedarf zu erhöhen vdnh
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite