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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950130017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895013001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895013001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-30
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BezugS.PreiS W b« Heniptexpedttton oder den t« Gtadö- dezirk md den Vororten errichteten Au«- «abestr0ea «bgeholt: Nterteljäl,rlich^t4.b<^ bei zweimaliger täglicher Zustellung ins Hau« üLO. Durch die Post bezogen für Deutschlnnd und Oesterreich: virrtrliäbrlich >l 8.—. Direct» tägliche Kreuzbandieudun, ins LuSlaud: monatlich ^4 7.50- DirMorgen-AuSgabe erscheint täglich '/t?tlhr, R» Abütd-AuSgab« Wochentag 5 Uhr. Ntdarfton,u- Lrveditttzu: JohänneStzaffe 8. DteErpedMo» ist Wochentng» un unterbroch,» Uv» früh 8 bis Udeads ? Up» vtt» Memm'S S-rtim. (Alfreb Haha), Universität«»»»» 1, L-«i» Lösche. Lathariarnstr. 14, vart. und SönigSplatz ^ Morgen-Ausgabe. ttMMMgMaü Anzeiger. Drgan für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. «l«zeige»-Prrir >te «gespaüme Petitzeile 20 Pftz.' Ueelame» unter don Stedactiovsstrich <4a»- loalte«) 504. vor de» Familiennachrichw» («gespalten) 40 4. Srüßer» Schriften laut unserem Preis- »erzetckMtß. Tabellarischer und Zifferusatz »ach höherem Tarif. Extra-VeilaAr» (gesalzt), »»r mit der Motge».Au-gabe, ohne PostbefürLernng 4 SO.—, mit Postbesürderung 4 70.— ^n«at,«rlchluß fi»r ^uzriznn Ebrnd-AuSgade: vormittags 10 Uhr. Mdrg«a-AuSgab«: Nachmittag- 4Uhr. Konti« and Festtag« früh '/,v Uhr. Vei de» Filialen und «nnahmestellta je ein« halbe Stunde früher. »azeigttt find stet« a» di. Effpedttt»« zu richten. Druck und Verlag von E. Polz i» Leipzig ^-54. Mittwoch den 30. Januar 1895. 88. Jahrgang. Für und AImi'L kann das Leipziger Tageblatt durch alle Postanstalten der deutschen Reiches und Oesterreich-Ungarns zum Preise von 4 .ä! bezogen werden. In Leipzig abonnirt man für S .L, mit Bringcrlohn 3 75 p für beide Monate und nehmen Bestellungen entgegen siimmtltche ZeitnngSspedrteure, die Hauptexpedition: Johannesgaffe 8, die Filiale«: Katharineustratze 14, Königsplatz V und Universitätsstratze 1, sowie nachfolgende Ausgabestellen: Aendtstraste 35 Herr L. 0. Litltzl, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstrabe 1 Herr l'luros. Letvr, Colonialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr Herrn. )1e88ke, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straße (Thomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto Li aur, Colonialwaarenhandlung, Vöhvstraße 15 Herr Liluartl IletLer, Colonialwaarenhandlung, Marfchnerstraße 0 Herr kanl KelireUier, Drogengeschaft, Nürnberger Straße 45 Herr Al. L. Hbreeüt, Colonialwaarenhandlung. Zeitzer Straße 35 Herr V. LÜ8tvr, Cigarrenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Itobert Orelner, Zweinaundorfer Strape 18. in Neustadt Herr L1eiuen8 8el»eit, Eisenbahnstraße 1, - Connewitz Frau Lieder, Hermannstraße 23, 1. Etage, - Plagwitz Herr A. OrütLinrinn, Zschochersche Straße 7 a, - Eutritzfch Herr Lodert ^Itner, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5. - Reudnitz Herr >V. LnKUiann, Marschailstraßc 1, - Gohlis Herr?Ir. LrltL8<-dv Amrlttoixer (Aattde8lU8), Mittelstraße 5, - - Herr Lorud. Weder, Mützengeschäft. Leipziger Straße 6, - Lindenau Herr L. Outderlet, Cigarrenhandlnng, Markt 22, - Thonberg Herr L. Uüut86d, Reitzenhainer Straße 58. in Volkmarsdorf Herr 0. 4. Xainnanii, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Peterskirchhof 5 Herr Anx >!ertd, Buchbinderei, Pfaffendorfer Straße 1 Herr 4. 0. Oa88eu, Colonialwaarenhandlung, Ranftfche Gaffe 3 Herr Lrleür. 1^l8el»er, Colonialwaarenhandlung. Ranstädter Steinweg 1 Herr 0. Lnxetmanu, Colonialwaarenhandlung, Schützenstraße 5 Herr ^ul. 8e!iüiu1i Ken, Colonialwaarenhandlung, LÜestPlatz 3» Herr U. Llttriod, Cigarrenhandlung, Dorkstraße 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. 0edn8, Colonialwaarenhandlung, Amtliche Bekanntmachungen. Sekanntmachung. Die Ergebnisse unserer Eladtvcrmejsung sollen, soweit möglich, auch für Private nutzbar gemacht werden; insbesondere können zur Zeit von der inneren Stadt Eopien im Mabftabe von 1:250 bez. 1:500, von der Süd-, Oft-, inncren Rord- und inneren Westvorstadt in Alt-Leivzig, sowie von den Fewslächen in Leipzig- Connewitz Copten thrisK im Mabstabe von 1:1000, »Heils von 1:500, Lagepläue in jeder anderen gewünschten Verjüngung und Flächenberechuungen durch unter StadiverrnesiungSamt — Reud- nitzer RathhauS, 2. Obergeschoß — angefrrtigt werden. Von dem größeren Theile der vermessenen Flächen sind auch gedruckte Blätter, «Heils im Mabstabe von 1:1000, »Heils von 1:500 in unserem Stadlvermessungsamte und der Hturicho'jchen Buchhandlung, Grimmaijche Straße 32, käuflich zu haben. Der Verkaufspreis beträgt für gestochene Blätter im Mabstabe von 1:1000 bei voller Bebauung 8 >t, für alle übrigen gestochenen oder autographirten Blätter je 4 Ferner weisen wir wiederholt darauf hin, daß Neuaufnahmen durch unser Stadtvermessungspersonal in denjenigen bebauten Stadt- theilrn von Alt-Leipzig, wo zwar die Vermessung selbst noch nicht, jedoch die Retzlegung bereits erfolgt ist, ausgesührt werden könne». Hieraus gerichtete Anträge sind ebensaüs bet unserem Stadtver- messungSamte anzubringrn. Die Vergütung hierfür wird im Allgemeinen nach den für Arbeiten geprüfter Feldmesser üblichen Sätzen berechnet, die Ver- messungskonen werde» dem Antragsteller aber nur anthetlig an- gerechnet, wenn die Vermessung für den Stadtplan bereits erfolgt oder für diesen verwendbar ist. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird jedoch darauf hin- gewiesen, daß dem Antragsteller ein vrrhättnißmäbiaer Zuschlag für den Benin ssungsauswand nicht nur im Falle einer Neukartirung in irgend welchem Mabstabe, sondern auch dann berechnet wird, wen» es sich um die Anfertigung einet genauen Lopie auf Leinwand- papier handelt. Bet einfachen PauSzeichnungen dagegen wird dieser Zuschlag ermäßigt. Leipzig, am 26. Januar 1895. Ie. 354. Der Rath her Stadt Leipzig. 0r. Beorgt. Ctz. riuhhohauclion. Donnerstag, den 31. Januar d I. sollen von Vormittags s Uhr an im Connewttzer Forstreviere auf dem MMetwalS- schtage im Ronnenholze (in Abthcilung 40) 59 vtchen-Rutzkliitze von 18—lOöcmMittenst. u. 2 54 Uetffbnchen-» « 25— 40 « - 31 Rüstern- » » 18— 39 « 107 Eschen« » » 16— 38 » - 2 Ahorn- - « 18— 35 » - 76 Erlen- » . 24- 3b « 7 Linden- » - 24- 34 . 10 Maßholder» - » 28— 43 - - 3 Apsetdaum- - - 20- 31 - - 180 Eschen- und Ritstern-Schirrhölzer unter den im Termine aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an de» Meistbietenden an Ort und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem Mtttelwaldschlage in der Rönne, ohnweit der „Raffen Wiese". Leipzig, am 18. Januar 1895. Des Raths Forstdeputatton. llntzholz-Äuclion. Montag, den 11. Fcdruar d. Js. sollen von Vormittags Lutz- und Lrennhoh-Auclioil. ?v, Rmtr. Eichen-Rutzscheite I. und II. Llasse, 271 - Etchen- 4 8 10 3'/. 8 Brennschette, sowie Vereinen, welche die Wahrung der Interessen de« Kauf« I geben zu können. Daß Betriebsgeheimnisse, wie in der ^ ^ » » - » , mannsstandeö bezwecken"; eS könnten sonst, meint er, solche Begründung gesagt ist, nach einer Reibe von Jahren diesen tt'/ ttü!-*nn'im Vereine, die sich nicht auf einen bestimmten Berufskreis de-1 lLbaraktcr und damit ihren Vermögenswerth verlieren, «st schlämm sogen^nnten PohIcnr d'chk am h.ttiiwwaNer d?r 1-bränken, als ausgeschlossen gelten. Einfacher würde das nur bedingt wahr. Wo cs wirklich der Fall «st, da bedarf Lutzjchenaer Grenze und der Flnthrinne in Adth 3 ^ ! Angestrebte dadurch zu erreichen sein, daß man sagt: „von ! es auch keiner zeitlichen Begrenzung des Schutze«: ein Ge- ' ^ " - - - - Vereinen oder Verbänden zur Wahrung von GewerbS- ober I heimniß, das kein Gebeimniß mehr ist, kann auch nicht ver- Handels-Interessen". I ratben werden. Manche Betriebs-Geheimnisse haben aber In der Zurückhaltung gehen wir aber noch weiter. Wir l nach zehn und mehr Jahren noch denselben Werth wie zuvor, glauben, daß man sich vorerst begnügen sollte, die Aus I Weiter vermissen wir die Androhung der Strafe für den sckreitungen im Neclamewesen auf dem Wege des bürgerlichen IVersuch des Verratbs. Der Anstifter soll nach H8 schon wegen Rechts zu bekämpfen. Hat doch auch Frankreich, das auf I Versus,s bestraft werden („wer es unternimmt" u. s. w.), und diesem Gebiet als Vorbild gilt, von strafrechtlichen Be-1 mit Recht; aber ebenso unerläßlich ist die Bestrafung des stimmungen abgesehen. I Versuchs an dem Thäter selbst. Der auf diesem Gebiet Unsere Vorschläge zu HZ 1 und 2 würden hiernach dahin > überaus bewanderte Rechtsanwalt Edwin Katz in Berlin zu fassen sein: I bat das in überzeugender Weise in der dortigen juristischen u) in tz. I, Absatz l die Worte „über die Menge der I Gesellschaft dargelegt.***) Wir wollen nur an den Fall Lorrälbe" zu streichen (die verbleibenden Satztheile! erinnern, daß ein Angestellter einer Fabrik anderen Fabri- würden dann anders zu ordnen sein); I kanten deS gleichen Geschäftszweiges die Mittheilung wichtiger d) in Satz 2 statt „Verbänden Gewerbtreibender" zu I Betriebsgebeimnisse seines Principals gegen Entgelt aubietet; setzen: „Vereinen oder Verbänden zur Wahrung von I wo der Verratb gelingt, kommt er fast nie zur Anzeige, Gcwerbs- oder Handels-Interessen"; o) Absatz 3 zu streichen; ck) 8 2 ebenfalls zu streichen Eschen- Rüstcrn- Lindcn- Pappel- . Weidkn-Rollen unter den im Termine aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an. Ort und Stelle meistbietend verlaust weroen. Zusammenkunft: aus drin obengenannten Schlage. Leipzig, am 14. Januar 1895. Des Raths Forst-Deputation. Gutachtliche Äeußerung der Handelskammer zu Leipzig über den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Lein Königlichen Ministerium des Innern erstattet. Zufolge der Verordnung des Königlichen Ministeriums Nr. 875 III. beehren wir uns unsere Stellung zu dem §3 bezieht sich auf die Quantitäts-Verschleierung Mit dieser Frage haben wir uns früher wiederholt zu! sammen: während da, wo der Versuch an der Ehrlichkeit des Dritten scheitert, zumeist auch die Bestrafung des Schuldigen möglich wird. Wir fassen unser Urtheil über 88 ? und 8 dahin zu beschäftigen gehabt, namentlich in Bezug aus den Garnbandel. Wenn man erwägt, wie nahe die hier in Betracht kommenden Handlungen dem Betrüge verwandt sind, so scheint uns die Art und das Maß der Strafe — Geldstrafe bis 150 4? Entwurf eines Gesetze« zur Bekämpfung des unlau-Hast — ganz unverhältnißinäßig niedrig gegriffen, irren Wettbewerb« im Nachstehenden darzulegen. »Wir geben anheim, Daß wir mit der Richtung brs Eniwurfs >m Allgemeinen I Strafbestimmung wesentlich, etwa nach Art von einverstanden sind, brauchen wir nickt besonders zu begründen, I 8 2 tcS Entwurfs, zu versckärfen. nachdem wir uns schon seit einer Reihe von Jabren für denk Die 88 -I »nb 5 betreffen die Schädigung des Ab- Erlaß gesetzlicher Bestimmungen zur Bekämpfung des unlauteren I eg u,',» des Credils von ErwerbsgnoNen durch Geschäftsaebabrens ausgesprochen haben. Wir sind namentlich u,,,,, ah re Angaben. Die vorgeschlagene Fassung scheint auch derAnsicht.daßderEntwurfvenrlchtigenWege,»geschlagen u,,s im Allgemeinen das Nichtige zu treffen, wenn eS auch. bat. indem er d,r Al hülse in erster Re.de aus den, Gebiete I vielleicht nicht ganz überflüssig wäre, in 8 3 nack den de« bürgerlichen Rechts sucht und hier vor allem den Anspruch I Worten „den Adsatz des Geschäfts" ebenso w«e in 8 4 ein- Es ist zu erwägen, ob nicht die kaufmännischen Ge schäfts-Geheimnisse anders zu behandeln seien als die Fabrik-Belriebs-Gcheimnisse. 5. Die nachmalige Verwerthung eines Geschäfts- oder Betriebs-Geheimnisses, dessen jemand als Angestellter auf rechtmäßige Weise tbeilbaftia geworden ist, in seinem eigenen Betriebe darf überhaupt nicht, die Der wertbung im Dienst eines späteren Principals nur unter besonderen Voraussetzungen unter Strafe gestellt werden. e. Die zeitliche Begrenzung der Pflicht zur Verschwiegen heit ist wenigstens hinsichtlich der Betriebs-Geheimnisse zu streichen. ck. Der Versuch ist nicht blos an dem Anstifter, sondern auch an dem Thäter zu strafen. Gegen die 88 9 bis l2 haben wir nicht« einzuwenden. Zum Schluffe möchten wir jedoch nock darauf Hinweisen, ^8m Länge » 3—5 « » - 3—9 » « »3—8 » » » 3—5 » » » 4—8 » » »2—6 » » - 3—4 » - und - 2—3 » »sowie A. Thieme, Bors. vr. Gensel, S. in der sogenannten Linpenaucr Vottac, Picht am Lcunsch- Leipziger A ahrwege (in Ab«h. 27 v. k.) 14 Eichen H «tzttölzev.44—86ew Mitt«ust.u.2— 6 w Länge gegen 32 vuchen- - «19—49« - 3— 8« - die 10 Rötter- - » 18—53 » - 4— 9 » - üb 2 Ltnden- > «27-50 « « 5 liche C Adorn- - «19-36« » 5— 9 - M 1v Eschen- , -19-45« - -4—8- - zabl- S Makholder-- «21-30« - - 6— 7 - »ng 27 Erlen- - «17-34« - . 4-12- - und 11tz4 Aichten-Stongen v 4—7 cm unterer Stärke n. 3—8w Länge Gegen sosorttge vaarzahlung unter den im Termine aushängend«» Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittag» 9 Uhr a» der Leutzscher Alee- brücke. Leipzig, am 14. Januar 1895. De» Rath- Karfttzepntattan. Sannahcnd, »en S. Fcbrnar er., von Vormittag« io Uhr an soll im Geschäftszimmer des Proviantamtes zu Leipzig, Pleißenburg, Thurmhau«, 2. Stock, eine Partie Roggenklete, Fntzmehl re. öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Vaarzahlung ver- steigert «erde». Leipzig, am 80. Janaar 1895. Königliches Pra»tant»A«t. auf Unterlassung der schädigenden Handlung neben dem An-lässigen: „oder den Credit des Inhabers", während die Be spruch auf Schadensersatz anerkennt, wahrend für schwerere I „x^nbung hier auf 8 187 des Strafgesetzbuchs verweist. Fälle die straften,tliche Verfolgung in Verbindung mit Bußei Gegen die auf Täuschung berechnete Benutzung vorgesehen ist. Wir geben daber der Erwartung Ausdruck, I von Manien oder Firmen ist H 6 gerichtet. Hierzu I daß die Bezeichnung „unlauterer Wettbewerb", die dem daß auch die Verfolgung von Schävenansprüchen im I siegen uns eine Reihe von Vorschlägen zur Ergänzung vor, I französischen Ausdruck evucuri'Sllc:« cksloxsls nachgebildet ist, bürgerlichen Proceß durch eine weniger ängstliche Hand-1 sie wir jedoch auf die bevorstehende Umarbeitung des Firmen-! zwar aus die meisten, aber doch keineswegs auf alle nach habung des 8 260 der Civilproceß-Ordnung mehr I ^cht« verweisen müssen. Idem Entwürfe mit Strafe bedrohten Handlungen paßt. Wir und mehr werbe erleichtert werden. Weitaus das schwierigste Capitel bildet der Verrath > stellen deshalb anheim. Im Einzelnen haben wir zu dem Entwürfe Folgende« zu von Geschäft«- und Betriebs-Geheimnissen, mit! in der Ucberschrift den Ausdruck „Wettbewerb" mit bemerken. ... ^ . . > dem sich die 88 ? und 8 beschäftigen. Daß neben den I „GeschäftSgebahrea" zu vertauschen. Gegen Ausschreitungen ,m Neclamewesen richten I Betriebs-Geheimnissen auch die kaufmännischen! In größter Ehrerbietung sich die 88.1 und 2; L ' behandelt die Bekämpfung nn Geschäfts-Geheimnisse geschützt werden, haben wir selbst in Leipzig, den 28. Januar 1895. Wege des bürgerlichen Processes, tz 2 setzt Strafen fest. 3» I unserem Gutachten vom 28. März 1885 und bei anderen! Die Handelskammer. Bezug auf den ^.hatbestanv unterscheidet sich 8 2 Hauptfach-1 Gelegenheiten befürwortet; immerlnn fragt eS sich, ob beide lick durch rwe.erlei. Erstens setzt er unbedingt wissentlich A^en von Geheimnissen durchgängig auf die gleiche unwabre Angaben unv Veröffentlichung in werteren I tz i e gestellt werden dürfen. Kreisen voraus, während nach § 1 zwar der Schadensersatz, weitere Schwierigkeit erwächst daraus, daß nach aber nicht daS Verbot der Wiederholung an die Voraus- dem Entwurf ein Angestellter nicht nur bestraft werden soll.. setzung geknüpft ist, daß der Urheber der Angaben „ihre Un- wenn er Geschäftsgeheimnisse an Dritte mitthe.lt, sondern .-»s. Leipzig, rickligkeit kannte oder kennen mußte". Ferner sind d,e un-1 ^ch, wenn er sie „anderweit verwerthel", z. B., selb-1 kaiserliche Cabinetsordre. betreffend die Dienstzeit der richtigen Angaben über die Menge der Vorräthe im 8 21 st-j„djg ^-worden, in seinem eigenen Betriebe davon Ge-1 Volksschullchrer, ist vielfach mißverstanden worden und überhaupt weggelassen. Endlich ist der 3. Absatz des 8'.! brauch macht. Diese letztere Handlungsweise, die unter den I bat zu der irrigen Annahme geführt, daß durch diese CabinetS- wonach den Angaben thalsächlicher Art „solche Veranstal-1 begriff „Verrath" überhaupt nicht zu bringen ist, wird man I ordre endgiltige Bestimmungen über tue Dienstzeit der tungen gleich zu achten sind, die darauf berechnet und geeignet I —. ausgenommen etwa den Fall, daß der Angestellte sich das I VolkSsckullehrer getroffen worden seien. Hiergegen muß be find. derartige Angaben zu ersetzen", in 8 2 nicht wiederholt. I Geheiin»iß durch Täuschung erschlichen*) bat — kaum unter I mrrkt werden, baß der Kaiser durch jene Ordre lediglich den Dieser letzte Absatz dürfte auch in 8 ' entbehrlich sein,>S^se stellen dürfen, wenn man nicht der in der Presse, auch I Kriegsminister beauftragt, ihm Vorschläge über Ver- sobald kein Zweifel darüber gelassen wird, dag der Begriff I ver wissenschaftlichen, mehrfach**) ausgesprochenen Anklage I änderungen zu macken. Eine Abänderung der bisherigen „Angaben" nicht bloS in dem engeren Sinne von „Angaben, I Nahrung geben will, daß das Gesetz nur im Interesse der! Bestimmungen über die Dienstzeit der VolksschuUehrrr kann die l>«d >n Worte kleiden", gemeint ist. - - ! Unternehmer geschaffen werde. Dies erkennt u. a. auch der oben ! nur im Wege der Gesetzgebung erfolgen. Entbehrlich scheint uns ferner die Bekämpfung unrichtiger I genannte Verein selbstständiger Kauflente und Fabrikanten an. I L. Berlin, 29. Januar. Ein sehr wertbvolleS Gestand Angaben über d,e Menge .d" d,e auch die I vie Verwerthung im Dienst eine« späteren Principals > „iß entfährt der „Germania". Sie streift in einer Er- Begründung deS Entwurf» selbst als „in geringerem Maße I ^arf mit dem Verrath nicht ohne Weitere« auf eine Linie I örterunz des Antrags Kanitz' den Befähigungsnach- bedenklich bezeichnet und^die sicher nicht zu den „besonder-I gestellt werden. ! weis und sagt von ihm: „Der steht seit Jahren zur DiS- nachtheiligen Mitzbrauchen zu rechnen sind. Wo die Leicht-1 Können wir hiernach einerseits Bedenken gegen die Härten I cussion und bildet die Hoffnung vieler Handwerker, welche glaubigkeit^iber jedes verzeihliche Maß hinauSgeht, verdient ^ Entwurfs nicht unterdrücken, so bleibt dieser andererseits ^ dieser Hoffnung wegen geringerwcrthige, aber doch Deutsches Reich. 29. Januar. Die kürzlich mitgetheilte -» ^ -L- -c» ar ^ ^ , ,, in zweierlei Hinsicht hinter den berechtigten Anforderungen! nicht zu unterschätzende" Mittel der Besserung un- I an den Schutz der Unternehmer zurück. I benutzt lassen." Hier hören wir dasselbe, waS von Zunächst ist die Frist von zwei Jahren, vom Ablauf I der nationalliberalen Partei, der eben die Mittelstands- Unterlassung nickt blo- von den unmittelbar geschädigten Be- rufsgenossen, sondern auch von „Verbanden Gewerb-1 ^ Dienstverhältnisses an gerechnet, durchaus nicht ge-! frage kein parteipolitisches Vehikel ist, unausgesetzt den ^N'ir ie^ch^ncch"^-" „^"Wum-ch ^I niigend. um dann die Geheimnisse ohne Schaden Preis-1 Handwerkern zugerufen worden,ist, daß nämlich da« Jagen hierauf haben wir jedoch noch einem Wunsch AuS druck zu geben, welchen der Vorstand des Vereins selbstän-. .) ^ ^ ^r. 6 der von St.gemann zusammeng.stellt.n d,ger Leipziger Kauflente und Fabrikanlen zur Wahrung I typssch,» Fäll» SS o > u , berechtigter Interessen an un« gebracht bat: da« nämlich! -) Z. B. von Jastrow in Nr. 107 der «l. f. sociale Prari«. hinter „Gewerbtreibender" noch e,„gefügt werde, „sowie von IV. Hbj. hinter dem Phantom des BefähiguugSnachweiseS dem Hand werk schade, während von ultramontaoer unv conservativer ***) Der Bortrag ist abgedruckt in der Zeitschr. s. gewrrbl. Recht«« schütz I. S. 8l ff
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