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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.02.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-02-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950205013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895020501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895020501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-02
- Tag1895-02-05
- Monat1895-02
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Tabellarischer und »ach höherem Dattj. «xtra-Beilage» (gefalzt), »ur mit de» Mor^eu.Ausgabe, ohne Postbrsikdet»» >4 üü.-. «,t Postdesördenmg 70.—. . Iinuahmeschlnß fiir Aryrige«: Abend-Ausgabe: vormittags 10 Uhr. Iviorgr ».Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Sonn- and Festtag» früh Uhr. Sei den Filialen und Annahmestelle» je «dt» halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet« »n die GgPedttt»» zu richten. Druck und Verlag »on E. Polz t, Seipglg ^-65. Dienstag den 5. Februar 1895. 8S. Jahrgang. ! worden. Diese Anträge haben daher keine Aussicht auf Annahme I geordnete H oltzmann, dies in ansfiihrlicher W s g ! in der Commission; aber auch die Regierungsvorlage I'ch vielleicht daraiu verzin. ^ ^^en würde, an enthält Bestimmungen, die m soliden GeschZtskreisen . NLsintlichen f.stzuh°'.-n- sollt- man sich die Besorgniß erwecken muffen, von den geplanten ! der^u^ortage,^^ hjnauszugehen und s,ch dem Beschränkungen des Verkehrs mit betroffen zu werden. Z" Antrage^Groder zu nähern. so '? gg °'?u?n!?ndiren. ^ Es d,e,en^Best,mmungen^gehört, wie wir schon unmittelbar > ^n andern Paragraphen, ""^rchgus'im Zusammenhang steht Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Aas Anlaß der Anwesenheit Lr. Majestät des König« wird Tienstag, den 5. Februar dieses Jahres, Mittags 12 Uhr eine Parade der hiesigen Garnison auf dem Augustusplatze statt. , , finden., ^ ^ > aufsuchen dürfen, in "deren Gewerbebetriebe Maaren s Eitleren Städte oeu'lmr» ,n öffentlichem Jnteresie Mst Rücksicht hieraus werden von Vormittag l l Uhr ab bis l der angebotenen Art Verwendung finden. Für bestimmte I Altar kl ha . L,' ^sser zu pflegen, dir in den Konsum nach beendigter Parade sowohl d,e in schräger Richtung über den > Maaren kann der Bundesrath Ausnahmen zulaffen. den ^7,'n 7 Das finnnzielle Getingen derartiger "nternehmungen Besuch von Consumenten durch D-tailreisende'also weiter- sogenannten Mar th°u-n hin gestatten. Alle anderen Maaren dürfen Consumenten ! Die bisherige Gesetzgebung, d. h. die Geweicheordnu ggs^ ^ in ihren Behausungen nur dann angeboren werden, wenn eine Beschränkung des Marktverkehrs auf Str^ und p v der Reisende einen Wanderg^—»„L D-n.-nmen. welche mtt Maruwaaren - mitbin als Hausirer auftritt. vor Beginn der Debatte bervorgehoben haben, die handelt sich um eine Frage Re ^ ^ Meine von Art. 7 der Novelle festgestellte Regel, daß die HandtungS-1 mit dem Hausirgewerbe, mit dem Ge größeren und auch die reisenden Bestellungen ausWaarennurbelGewerbetreibenden I Herren, b'Mgen gjbiches unter erheblichem Aufwand Augustusplatz führenden Fußwege, wie die quer über die Mitte des Platzes hinüberführende Straße für allen Flitz- und Fährverkehr (einschließlich des PserdebahnverkchrS), sowie die an der Südseite (entlang des Museums) und an der Westseite deS Platzes entlang führenden Fahrstraßen für allen Fährverkehr (einschließlich des I der weisende einen Wandergewerbeschem gelöst hat, I in der Weist, PferdebahnverkehrS) gesperrt. mitbin als Hausirer auftritt. Diese Bestimmung de- l wollen. Stande und Platzeangew.esen we"en^°'e ^ ^ Das Publicum wird ersucht, den Anordnungen der zur Aufrecht- I unruhigt namentlich den Buchhandel, dessen Interessen I flaitet aber nicht, 5» " ... - Straßen aus. und abbewcgen, erhaltung der Ordnung ausgestellten Militair- und Schutzmanns, her Abg. Prof. Vr. Hasse besonders eindringlich ver- Vunben gezogene Wagen NM „dezu belagern und nicht nur p°"L°Uenthalben nachzukommen. theidigte Seine Red- wird daher gerade bei seinen Wählern L^chbor,chast machen. sondern auch den Ratb^und Slave Seivria I dankbare Anerkennung finden und den Wunsch nach Berück-! Markthallenverkehr wesentlich schädigen. Aus den Berliner UN Der Rath «nd das Pol.zc.amt.vcr Stabt Lechz,«. , in der Commission wachrufen. Wir lassen sie da- Z.pzig^ heraus mochte ;ich deshalb empfehlen, dem her um so lieber im Wortlaute hier folgen, je treffender siel Z. 69 etwa folgenden Zusatz zu geben: auch auf einige andere Mängel der Regierungsvorlage und I Auch ist es ihr des Centrumsantrags hinweist. Sie lautet: Meine Herren, die Vorlage plant eine ganze Reihe von Ab. änderungen unserer Gewerbeordnung. Die wichtigste Abänderung bezieht sich auf den Handel im Umherziehen in seinen ver> Größe!. I schiedenen Abstufungen: den Detailreisehandel, den HausirhanLel und andere ähnliche Formen. Aus den Aeußerungen verschiedener Herren Kollegen am vorigen Dienstag ging nun hervor, daß geglaubt v. R. 484. vr. Georgi. Bretschneider. Bekanntmachung. Das städtische Museum bleibt Dienstag, den 5. dss. MtS. geschlossen. Leipzig, den 4. Februar 1895. Ter Rath der Stabt Lechzt«, vr. Georgi. Bekanntmachung. . _ , Tie Herstellung von Höchst.,thdämmc» an der Elster- und ^d diej-uigenM.bstände mitdenen sich unsere Vorlage de, - - ia-Lck,le„iria I schäfttgt, seien das Eraebmß der allerlungsten Culturentwickelong. »- »v " " ' Ich möchte dem auf das Allerentschiedrnste widersprechen. Die Gegensätze, um die es sich hier handelt, Gegensätze zwischen ständigem Handelsbetrieb und Handelsbetrieb im Umherziehen, sind uralt. Ja, ich möchte behaupten, daß der Hausirhandet, besonders in unserem deutschen Valerlande, viel älter ist als der Handelsbetrieb von ständigen Gewerbesitzen aus. Bei den verschiedenen Angriffen, die aus dir Hausirer gemacht werden, sollte man billig dies in Rechnung stellen. Pautznitzfliithriinic und an der Röbel in Leivzig-Schlcntzi« sowie die Eindämmung deS RonnenholzeS soll an einen Unter» nehmer verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau. Verwaltung, Ralhhaus, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 23 auS und tonnen dort eingesehcn oder gegen Entrichtung von 50 /H, die auch in Briefmarken eingejendet werden können, entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Hochstuthdämme in Lripzig-Schlentzig" versehen in dem obenbezeichneten Geichäs,Schimmer hi« zum 25 Februar d. I., 5 Uhr Nachmittags einznreichen. Wir behalten uns das Recht vor, sämmtliche Angebote abz«. lehnen. Leipzig, Len 4. Februar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Ib. 413. vr. Georgi. L. Nutz- und Brennholz-^uction. im kinverständniß mit der Gemeindebehörde das Fellb eten von Gegenständen des Wochenmarktverkehrs für den Gemeinde bezirk ober einzelne Theile desselben zu verbieten. ^ Meine Herren, ich wende mich nunmehr ^ emn bedenklichen Bestimmung, die im Art. 7 unserer Vorlage geplant ,st. Es handelt sich um^die A^ufen"d'arf ferner nur bei Kanfleuten oder solchen Personen, welche die Maaren produciren, oder in offenen Verkaufsstellen erfolgen. Jmgleichen darf das Aus suchen von Bestellungen uns Maaren, soweit nicht der Bundesrath für bestimmte Maaren Ausnahmen zulaßt, nur bei Gewerbetreibenden geschehen, in deren Gewerbe betriebe Maaren der angeborenen Art Verwendung finden. Meine Herren, es ist weder in diesem Entwürfe leibst, noch m der Begründung hierzu gesagt, ^aß hiermit ^der Co^p^ortage^. .Kn^Knndkl oder der Reilebuchhandel getroffen werden Meine Herren, alle« daS, waS heute über Len HausirhanLel gesagt > ML VerAuSkunft die mir ed och von maßgebender Stelle hierüber »...d und gesagt werben kann, ist auch nicht neu, ano ich S^ube. I ^ ^ m der Thal geplant, diese Bestimmung ich werde Niemand meiner verehrten Herren Kollegen zu nahe treten, I - Buchhandel anzuwenden. ES ist eigenthümlich, das ^ 120 Jahren von A„gr,^n, die man auf den Buchhandel unter. Justus Möser m den „Patriotischen Phantasien ge,agt worden ist, I kommen oder aeplanl hat nämlich in den verschiedenen Anträgen die er von 1768 bis 1769 in Osnabrück veröffentlichte. Er h°t G/öRr und Genosstn. die sich seit einer Reihe von Jahren wieder, damals drei Abhandlungen geschrieben: 36, 37 und 38, die die ^ nun auch hier in dieser Vorlage immer der Buch- Titel führen: „Klage wider die Packenträger"; „Schutzrede der'^" *»- — — Packenträger", und „Urtheit über die Packenträger". Diese Ab» Handel gemeint und doch nie genannt wird. Wenn man . c. c- , ihn meinte, so wäre es entschieden wünschenswerth und auch Handlungen sind m,t großem Humor gesthrieben, und ich empfehle > gewesen, sich wenigstens in der Begründung darüber zu »Vs^IIHr"a^'im vurgaucr Forstreviere auf dem MttRwald- ! mollen^^EsHii? Mia-m'-in be^lcknenü^daü^n^mä's I verbreilen, weshalb man auch den Buchhandel mittreffen will schlage im sogenannten Pol,lenz, dicht am Hnndewaffer der j A-'" I Zunächst könnte man i° zweifelhaft sem . ob^ er getroffen werden Lntzschcnaer (Grenze und der Klnthrinne in Abth. 3, 7V- Rmtr. Eichcn-Nutzscheite I. und ll. Klasse, 271 - Ejchcn- 4 8 10 3'/, 8 Brennscheite, sowie Ejchen- Rüstern- Linven- Pappcl- Wcidcn-Rollen unter den im Termine aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem obengenannten Schlage. Leipzig, am 14. Januar 1895. Des RathS Forst-Deputation. Die städtische Sparkasse beleiht Wcrthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. Tie Svareaffen-Deputattan. Schnhmannstelle. Eine Schutzmannstclle mit 900 >6 Gehalt und 75 Be» kleidungsenllchädignng ist am 1. April dieses Jahres zu besetzen. Geeignete Bewerber wollen bis zum 18. Februar dieses Jahres mit Zeugnissen und selbstgeschriebenem Gesuche sich bier melden. Möckern, am 2. Februar 1895. Der «cmeinderath. Schubert, Gemeindevorstand. 146 L. 1180. 94. Im Namen des Königs! In der Privatklagesache Schlegel contra Zeiske wegen Be. leidigung hat das Schöffengericht I zu Berlin, Abtheilung 146, in seiner Sitzung vom 29. November 1894, an welcher Theil ge nommen haben: 1. Genicke, Amtsrichter, als Vorsitzender; 2. Rhades, Steinhändler; 3. Jaenicke, Kaufmann, als Schössen; Strühmer, Actuar, als Gerichtsschreiber: sür R.cht erkannt. Der Angeklagte wird wegen Beleidigung kostenpflichtig mit 30 — dreißig — Mark, >m Unvermögens- falle mit 6 — sechs — Tagen Gefängnis bestraft und Kläger ermächtigt, den erkennenden Theil dieses Urtheils binnen 2 Wochen seit Kenntniß der Rechtskraft Angeklagten in der Berliner und Leipziger Zeitung „DaS Leipziger Tageblatt" zu verössent zu einem Ergebniß gelangte, ähnlich dem meines verehrten Herrn Vorredners, nämlich zudem, daß diese ganze Frage nicht generell behandelt werden kann, sondern unterichiedlich behandelt werden muß, je nach den Orten und den Personen, um die es sich handelt, und nach den Maaren, die vertrieben werden sollen. Es ist doch gewiß bezeichnend genug, daß man noch heute zu keinem anderen Ecgebniß gelangen kann, als Möser vor 120 Jabren. Nun erlenne ich an, daß die Vorlage der Regierung den Versuch macht, in diesen drei Richtungen Abhilfe zu schaffen, daß sie den Versuch macht, die zu weitgehende Generalisirung, wie sie in unserer Gewerbeordnung vorliegt, zu modificiren und je nach den Bezirken, nach den Personen und nach Len Maaren, um die eS sich handelt, Abänderungen vorzuschlagen. Ich bin auch mit meinem Freunde und Kollegen Herrn vr. Krüger der Meinung, daß es wohl zweck- mäßig sein wird, sich im Wesentlichen an dteie Regierungsvorlage zu halten, über dieselbe nicht hinauszugehen, und ich brauche mich de«, wegen aus eine eingehende Kritik des Antrags Gröber und Genossen nicht einzutasjen, um so weniger, als ja mein unmittelbarer Herr Vorredner in eingehendster Meise gerade diesen Antrag seiner Fracttonsgenossen krittsirt hat. Meine Herren, für den Fall, daß man doch auf den Antrag Gröber und Genossen eingehen sollte — und behandelt wird er ja in dieser ersten Leiung, und «r wird gewiß auch in der Commission besprochen werden —, für diesen Fall vermisse ich in einer Be. Ziehung einen Vorschlag, nämlich wie man bei der Ausstellung der Wandergewerdescheine den angrdeuteten verschiedenen Bedürfnissen Rechnung tragen will. Sollte man dazu gelangen, die Mander- gewrrbescheine nicht mehr allein sür das deutsche Reich geilen zu lassen, sondern sie von der Genehmigung der Verwaltungsbehörden der einzelnen Bezirke abhängig zu machen, so wird es iiothwendig sein, allen denjenigen Hausirern, die ein legitimes und anerkanntes kann, nämlich ob es nach dem Wortlaut in der That zulässig ist, die Erzeugnisse der polygraphischen Gewerbe ohne Wcueres als Maaren zu bezeichnen. Aber dieser Zweifel ist gehoben. Wir wissen, es können auch die Bücher und andere Erzeugnisse der poly grapviichrn Gewerbe als Maaren behandelt werden, und so muffen wir hierzu Stellung nehmen. » Meine Herren, wie war bisher die Sachlage? Nachdem der Buchhandel früher in vollständig freier Weise entweder von einem ständigen Gewerbebetriebe aus oder im Hausirgewerbe seine Erzeug nisse verbreiten durfte, sind vor einer Reihe von Jahren — ich glaube, es war im Jahre 1883 — wesentlich eimchränkende Bestimmungen getroffen worden, darunter eine, die ein sogenanntes Druckschristenverzeichniß verlangte. Sie fordert, daß Der- jenige, welcher Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerk« im Umherziehen srilbielen will, ein Berzeichniß derselben der zu ständigen VerwaUungsbehörde seines Wohnorts zur Genehmigung vorzulegen hat. Die Nothwendigkeit der Vorlage dieses Druckschriften - Verzeichnisses ist von dem Buchhandel hart empfunden worden; nicht etwa an sich, als ob der Buch- Handel es als unbillig empfunden hätte, daß die Bücher, wenn auch nicht einer Lensur unterworfen, so doch in etwas geprüft würden, ehe sie in dieser Form vertrieben werden durften, — die Belästigung lag vielmehr darin, daß jede Verwaltungsbehörde im deuffchen Reich eine andere Meinung über die Zulästigkeit hatte. So sind geradezu Kuriosa auf diesem Gebiet gezüchtet worden. Diese Maßregel hat aber deshalb weniger schädlich gewirkt, weil eS dem Colporragebuchhandel und vor Allem dem Reisebuchhandel gelungen ist, den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß er überhaupt nicht unter den Titel 3 der Gewerbe- ordnung falle, sondern daß er ein ständiger Gewerbebetrieb sei. Die oberste Judicatur hat dein beigepiUchtet, und so ist der Zustand gestellt werden kann, ist geradezu von jenen Vorbedingungen abhängig. Sucher, deren Herstellung Hunderltausende kostet, können aar dann abgejetzt werden, wenn der Ladenpreis jedes einzelnen Exemplar» billig estelll wird. Nun wissen Sie, daß unser dentsches Publicum an ch schon Büchern gegenüber ,'chr wenig kauflustig ist, daß der Ltat in den wohlhabenden Häusern sür den Ankaul von Büchern n gar keinem Berhültniß steht zu dem Etat sür Ausgaben des ,esseren Luxus, und daß wir unS darin sehr unangenehm von den ranzosen und Engländern unterscheiden. Wenn nun die besseren Bücher auch noch theurer gemacht werden sollen, so würden sie auch noch weniger Publicum finden als jetzt» und es würden deshalb viele der wichtigsten Publikationen überhaupt nicht zu Stande kommen; es handelt sich hierbei um die vornehmsten Erscheinungen unseres Büchermarkts, um wisjenschasttiche und künstlerische Erzeug nisse aller Art. Meine Herren, es ist am vorigen Dienstag von dem Herrn College» vr. Schneider darauf hingewiesen worden, Laß man sich in der Beurtheilung des Quantums dessen, was überhaupt ats chädlich in Frage kommen kann, einem Jrrthum hinatebt. Der Herr College vr. Schneider war der Meinung, daß 5 Procent des Colponogebuchhandels Schauerromane seien. Diese Zahl ist noch viel zu groß, — nur innerbalb deS Spielraums von 5 Procent können Schauerromane in Frage kommen; denn zu diesem Er- gcbniß führt die diesbezügliche Statistik. Es wird aus derselben nachgewiesen, daß aus der Gesammlheit der vertriebenen Werke nur 5 Procent Romane sind, und es werden doch gewiß nicht alle Romane als Schauerromane zu bezeichnen sein. Also man kann noch viel weiter gehen: man kann die Zahl zwar nicht genau beziffern, aber ich meine, daß nur etwa 1 Procent der gelammten Büchcrproduction verurtheilt werden muß. Und, meine Herren, wenn 1 Procent schlecht ist, so ist eS doch gewiß unbillig, dieses einen Procents wegen die übrigen 99 Procent zu strafen, deshalb, weil ein Finger krank ist, den ganzen Arm abzuschneiden oder womöglich den ganzen Kerl todtzuschlagcn. Das ist Loch gewiß eine Uebertreibung. Meine Herren, es handelt sich bei dieser Sache um die aller- größten materiellen und ideellen Interessen. Werte wie Konversationslexika werden zum größten Theil im Wege des Reisebuchhandels vertrieben, und es handelt sich hierbei um recht große Zahlen, z. B. bei Meyer's Konversationslexikon um 21 Mil lionen Mark, die im Wege des Rcijebuchhandels umgesetzt werden, gegenüber einer viel geringeren Summe, die im Wege d«S Colportagebuchhandels umgejetzt wird, und einer noch niedrigeren Summe, die im Sortimentsbuchhandel umgesetzt wird. Wenn Tte aber an dem Meyrr'schen Konversationslexikon Anstoß nehmen sollten, möchte ich die rechtssitzenden Herren Kollegen darauf'hin- weisen, daß auch Gegenstände deS Verlags einer Firma, die Ihnen sehr nab« srebt, nämlich der Firma Belhagen L Klasing in Biele- selb und Leipzig, die Las „Daheim", Andree'S Handatlas, Stacke's deutsche Geschichte, Jäger's Weltgeschichte, den „Teulicdrn Reichs boten", den „Kalender für Stadt und Land", Rogge's „Kaiser- büchlein", Rommet's „Lutherbüchlein" u. a. herausgiebt. — im Wesentlichen aus den Reisebuchhandel angewiesen sind. Nun, meine Herren, es werden alle diese Dinge in der Commission näher berathen werden müssen. Ich glaube, man wird in der Commission seitens aller Derjenigen, di» den ganzen Reisebuchhandel nicht so ohne Weiteres todtschlagen wollen, anzustreben haben, daß die Bestimmungen des Art. 7 unserer Vorlage weder auf die Wcinreisciiden, noch aus die reisenden Buch händler Anwendung finden dürfen. Tenn es wäre unbillig, die Erzeugnisse unseres deutschen Buchhandels von der Gunst oder Un gunst des Bundesrathes abküngig zu machen und abzuwarten, ob es dem Bundesrathe gefällt, ebenso wie es bei den Wemreisenden geplant ist, auch die Bücherreisenden von den Bestimmungen dieses Artikels zu dispensiren. Ich glaube vielmehr, diese wichtigen Interessen haben ein Recht darauf, im Gesetze selbst gerecht und billig behandelt zu werden. (Bravo!) Hausirgewerbe betreiben, ein Gewerbe, das ihre Vorfahren vielleicht folgender, daß der allergrößte Theil dessen, waS wir gemeiniglich als seit Jahrhunderten betrieben haben — ich sage: man wird die,»n l Hausir-, als Colporlagebuchliandel bezeichnen, von der Gesetzgebung Hausirern einen Wandergewerbeschein für daS ganze deutsche Reich I nicht als solcher behandelt wird, sonder» als ein Gewerbe, das. wie auszustellen und diesen vielleicht den Charakter beizulegen haben wie > jedes ständige, nach dem Titel 2 der Gewerbeordnung zu beurlheilen den Legitimationskarlen, die sür die Reisenden der ständigen Ge-1 ist. Dies allein hat jetzt den Zustand erträglich gemacht. Werbebetriebe ausgestellt werden. I Nun richtet sich aber die Vortage gerade hiergegen Wenn diese Meine Herren, der Herr Vorredner hat gemeint: die Mißstände. Vorlage Ge,etz würde, so wird der grsammte Reisebuchhandel ans die sich aus diesem Gebiete zeigen, trelen niehr im Süden und im dem Titel 2 der Gewerbeordnung in den Titel 3 verwiesen und Westen unseres Vaterlands in die Erscheinung und weniger im demgemäß als solcher aushören.' Es muß jeder Buchhändler der Norden. Ich glaube, auch hier kann man in der Generalisirung außerhalb seines Ladens Bücher vertreiben will sich als Hausirer nicht so weit gehen. Es liegt mir hier die Zusammenstellung vor, I bezeichnen und behandeln lassen. d,e einer meiner Schüler, Herr Vr. Rößger in Leipzig, über Boten s Meine Herren, hierin liegt eine außerordentliche Härte gegen «echiökrast einmal auf Kosten des ^ ^ElS- und Gewerbekammern in Deutschland gemacht hat. die brtheiligten Personen und gegen die Sache. Was die Per- Ästung „Der Gastwirthsgehilse" I deutsche Handels-und Gewervekammern st-h gegen I jvn.n «»belangt, ,° ist man v.etsach der Meinung, es handle u„v ^eii-s-ttrr i)cicnnq „LMS Leipziger Tageblatt" zu verössent-1' "b Gewerbebetriebs NN ^^ö'ehen. 31 lur I sich hierbei vorwiegend oder wenigstens zum großen Theil um lichen. Alle Ercmvlare der Nummer 38 der Zeitnna Dxr I ^ delckttänkung erklärt haben, wahrend es brr 67 Handels-I untergeordnete, mmderwerthige Persönlichkeiten. Das ist aber Gastwirtdsgehilse" vom 20. September 1894 sowie die M ihrer I r übkreinslimmenden Votum entweder nicht ge-! krlneswegs der Fall. Der Reisebuchhandel wird von Leuten vor- »"ft-ll.M!? S--M.» und P>°„m lind ?. L «LS-L. zu machen. Von Rechts Wegen. Abg. Prof. vr. Hasse über die Gewerbeordnungsnovelle. Am letzten Freitag Debatte die ihm von gelegte Gewerbes einem Tbeile des Crnrrums eingevracvlen Antrag! issic unversöhnlich erschienen, oder zu einem Volum überhaupt kerne Ver« > daß solchen anlassung vorlag. Nun ist eS aber doch bezeichnend, daß sowohl die I es möglich 24 Handelskammern, welche gegen die EiMchränkung, als die 31, ' ' " die für eine solche sich aussprechen, über das ganze deutsche Reich verlheilt sind. Ich will Sie nicht damit ermüden, Jbnen die Namen dieser Handelskammern vorzutragen; ich will nur erwähnen, daß gegen eine solche Einschränkung sich unter andern die Handels- Leuten, beispielsweise verabschiedeten Osficieren', gemacht wird, auf diesem Weg sich einen bürgerlichen Erwerb zu schaffen. Meine Herren, die Officiere a. T. find ,a bekanntlich oft in der unangenehmen Lag», so spät verab- lchirdel zu werden, daß sie nicht mehr einen neuen Beruf erlernen können, und doch nicht spät genug, um überhaupt nichts niehr zu >hun- «Ir,haben zwar eine Pension, die aber oft nicht zum kammern zu Karlsruhe. Mannheim, Ludwigshasen, Darmstadl, Leben ausreicht, wenn sie auch zu groß ist um dabei rn si./k!!!' Gienen — al,o im Westen — ausgesprochen haben, aber ebenso d,e > Weshalb aber dergleichen Personen die Möglichkeit verkümmernÄftch " n die persön- beträchtlichen atz, der so « ^ bandelt sich Abänderung der Gewerbeordnung" einer Commission von I der einzelnen Bezirke, den individuellen Bedürfnissen der betreffenden I lieber die'seHnge fft"'abn' hier ftüher ?o'v1.i"a!i^ 2l Mitgliedern überwiesen. Die Debatte hat gezeigt. Personen und den Eigenheiten der gehandelten Waaren Rechnung zu I daß ich darauf verzichte, alles das heute zu wiederd!len w.li Mi«« 7,«««»«- u. ^ b,.r.ch..?w»°.n dl. beseitigen. Dagegen sind die Anträge der CentrumSmaforrtat I ^it Jahrhunderten dort aus bas Hausiren angewiesen sind und ! nehmungen sind überbaut,/ unmöaii^'Ä lm^bandleriiche Unter- als zu weltgebend und schädigend m den soliden (Gewerbebetrieb I demgemäß eine besondere Behandlung verdienen. Da aber schon I der Colporragebuchhandel einen Tbei?' »n^ ""b Preußen rmgrerfend selbst von Mitgliedern derselben Parte» bekämpft 1 vor drei Jahren das frühere Mitglied diese« Hause«, der Herr Ab- > Auflagen vrrdr.itet Der Pr/is, L.r'für Büch.r g.stelll°w7rd"'un" Deutsches Reich. I.. Leipzig, 4. Februar. „Die zehn Gebote des Capitalismus" bilden einen Theil de« von Ludwig Knorr im Berlage der „Münchener Post" (Eduard Schmidt) beraus- gegebenen „Katechismus sür das arbeitende Bolk". Wegen Vieser ,,lO Gebote" batten sich am 22. Oktober v. 3. vor dem Landgerichte Magdeburg der Buchhändler Albert Vater und der Verleger der „Magdeburger BolkSftimme" Haar bäum aus die Anklage auS tz. 1V6 hin zu ver antworten. Nach der Ansicht der Staatsanwaltschaft enthalten diese 10 Gebote des Capitalismus" die Be schimpfung einer Einrichtung der christlichen Kirchen, sowie der jüdischen Nel igionSgesell- schaft, wobei von der BorauSsetzung ausgegangen wird, daß die lO Gebote eine Einrichtung jener Kirchen sind. Das Landgericht war gleichfalls dieser Ansicht: es erklärte die „lO Gebote des Capitalismus" sür antireligiös, für unsittlich und zum Tbeil unslätbig. Es sprach aber die Angeklagten dennoch frei, weil nicht sestzustellen war, daß sic bei der Ver breitung jenes Katechismus .Kenntniß von dem strafbaren Inhalt desselben gehabt haben. Ta aber immerhin der objektive Tbatbeftcmd für erwiesen angesehen wurde, so erkannt« das Gericht auf Unbrauchbarmachung der incriminirtrn Stellen in dem Katechismus. — Aus die Revision der Angeklagten bob heute daS Reichsgericht daS Unheil aus, soweit es auf Unbrauchbarmachung erkennt, und verwies die Sache in die Bcrinstanz zurück. Das Reichsgericht nahm »nit dem Reichs- anwalte an, daß es unzulässig sei, die zehn Gebote ohne Weiteres als einen Gebrauch der christlichen Kirchen :c. anzusehen. 0. H. Berlin, 4. Februar. Während der gegenwärtigen winterlichen Hochfluth der socialdenwkratischen Bewegung berührt es ganz besonders angenehm, daß sich eine ganze Anzahl Arbeiterorganisationen finken, die, »uf dem Boden deS modernen Staates stehend, durch Selbsthilfe die großartigsten Leistungen aufweisen können. Keine von den Arbeiterorganisationen, selbst die jetzt vortrefflich gtleittttn Hirsch-Dnncker'schrn Gewerkverrine, können sich bezüglich ihter Leistungen mit dem Deutschen Werkmeister-Verbände messen; er Kat erst im Iabre 1884 das Licht der Welt erblickt. Damals zählte er 48 Bezirksverein- mit 2350 Mitgliedern, jetzt 553 mit 26 427 Mitgliedern. Auf Preußen entfallen hiervon 16 004; auf die übrigen Staaten 10 423. Die Mits-liederzaht in den einzelnen Staaten und in den Provinzen kann als «in ziemlich guter Gradmesser für die Ausdehnung der Industrie betrachtet werden. So Kat die Rheinprovinz 4870 Mitglieder, Westfalen 3090, Schlesien 1915, Brandenburg 1989, Sachsen 139l, Hannover 890, Hessen-Nassau 795, Schleswig-Holstein 447, Weslpreußen 280, Pommern 126, Posen roL, Ost preußen 97. Bon den anderen Staaten des Deutschen Reiches den anderen Staaten de« Deutschen Reiche» Itebt natürlich daS Königreich Sachsen weit obenan, eg hat 3731 Mitglieder; dann folgt Bayern mit 2042, Baden
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