SSS2 X° 265, 14. November I9ZI. Künftig erscheinende Bücher. ««-Iinbl-Us. i.Dgchn.vuchhand-l. Dcinnächst erscheinen: Das neue LNilchgesetz handkommentar von Dr. Ernst Leksmann, 7» ^ »»dNikolaus vennemann, 7L ü ^ Erwa Z20 Seiten K°. Leinenban- etwa 12. — Das neue Milchgesetz, dos am j. Januar jyzr in Rraft tritt, ist ein wirtschaftspolitisches Gcsctzeswerk von größter Bedeutung, bei dem juristische und technische Fragen außerordentlich komplizierter weise ineinandcrgreifc». Oec vier «»gekündigte Handkommentar wird sowohl den Bedürfnissen der juristischen und verwaltungs rechtlichen wie denen der milchwirtschaftlichen Praxis in ganz seltenem Maße gerecht, indem die mit der Materie durch langjährige Berufsarbeit vertrauten Verfasser ebensowohl alle juristischen Fragen wie auch, unter Beistand eines prominenten technischen Sachverständigen, alle technischen eingehend und in einer klaren, auch dem Laien leicht verständlichen Form behandeln. Dieser in jeder Hinsicht praktische Handkommentar dürfte sich für Verwaltungsbehörden, Richter und Anwälte, für Molkereigenossen schaften und sonstige milch wirtschaftliche Betriebe, für Milchämtcr und deren Inspektoren, für land wirtschaftliche Organisationen, für Industrie- und Handels- sowie Landwirtschafts kammern usw. als ganz vortreffliches Hilfsmittel erweisen. Landtvirrtkchaftsrrecht Sammlung dev velchsvechtllchen Sovschvlfteu über dke Landwirtschaft und den Sevkehv mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis von Ov. Otto tvoerner Etwa öyo Seiten kl. K°. Leinenband etwa RM 9.50 In zunehmendem Mage befaßt sich das Reichsrecht mit der Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Erzeugnisse», sodaß die Übersicht über die Fülle der in zahllosen Bänden des Reichsgesetz- und des Rcichsininisterialblattes zerstreute» Vorschriften bereits verloren geht. Daher wird die hier von berufenster Seite gebotene erste und ein zige vollständige Sammlung des ganzen landwirtschaftlichen Reichsrcchts allen Beteiligten sehr willkommen sein. Abnehmer sind: Verwaltungsbehörden und Gerichte; landwirtschaftliche S o n d e rb e h ö rd c n, Schulen, Berufsvertretungen, Vereine und Genossenschaften; Eigentümer, Pächter und Verwalter der größeren landwirtschaftlichen Betriebe. <D ' L. K. VeEsche Deelaasbuchhandlung München