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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950329017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895032901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895032901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-29
- Monat1895-03
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Amrah«eschl»ß fiir Ävzeige»: Ibend-InSga-e: Vormittag» io Uhr. Morgen-LllSgab«: Nachm rttag» 4Uhr. Sou», -ud Festta«» früh ',.8 Uhr. »ki de« Filialen uud Sunahmestrllru je rin« halb« Stunde früh«. Uaz-igr» sind stet» a» dt» AntzedM»» ,» richte«. Druck und Verlag von E. Pol» >» Deipzig Freitag den 29. März 1895 88. Jahrgang « » . m ^ Mr das ll. Vierteljahr 1895 baldgefälligst veranlassen. Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wollen die geehrten Leser die Bestellung s ,, Mt ist, täglich zwei Mal. Der Bezugspreis beträgt Das Leipziger Tageblatt erscheint, soweit nicht durch die gesetzlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe das CyaMueu ,. Deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn ie bisher vierteljährlich für Leipzig 4 ^ SO mit Bringerlehn für zweimaliges tägliches Lutragen S SO ^ durch d>- P-st bezogen I In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hauptexpedition: Johannesgaffe 8, .. .. . die Filialen: Katharinenstratze 14, Königsplatz V «nd UnrversttatS,trage e. sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstrabe 35 Herr L. 0. Llttol, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstrafie 1 Herr ketoi, Colonialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr üvrw. -lv88ke, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Strafie(Thomasiusstraßen-Ecke) Herr OttoLranL, Colonialwaarenhandlung, Löhrstraste 15 Herr LÜuarll Letrer, Colonialwaarenhandlung, Marfchnerstrafie 0 Herr kaut 8vlu'0lder, Drogengeschäst, Nürnberger Straste 45 Herr 21. L. Udreekt, Colonialwaarenhandlung, . Zeitzer Straße 35 Herr V. LÜ8ler, Cigarrenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Lodert Oreiner, Zweinaundorfer Straße 18, in ^ ' - Connewitz Frau Lieder, Hermannstraße 23, 1. Etage, - Eutritzsch Herr Lodert Htner, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, - Gohlis Herr Lod. nitrier, Buchhandlung, Lindenthaler Straße L, - - Loipenbalner Straße 58 - Bolrmarsdorf Herr 0. 4. Aauwami, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.), - Thonberg Herr L. Lrml86», ä tz V Peterskirchhof 5 Herr Aa. . oa88eu, Colonialwaarenhandlung, Pfastcndorser^traße 1 xnsoder, Colonialwaarenhandlung, Nanftfche Gasse 0 Herr . ^ Colonialwaarenhandlung, NS-H-N»- ^malw°°r°nh°nd?ung. -^Bcttim^ v^us. Colomalwaarenhandlung. n "Neustadt "h-rr Mewens Selielt. Eisenbahnstrab- I, ^ . Vlagwitz Herr LI. «rlltrmsnu, Zsch°»mch- Strafte , a, >-»i>niU L>err IV 4uttl»itll», Marjchall>trafte I, euduch Herr Mützengejchäst. Leipziger Straße «. Amtliche Bekanntmachungen. Eröffnung -er Stadt-Fernsprecheinrichtung in Lichtenstein-Callnberg. Am Li. März wird in Lichtenstein-Calnßer» «in« Stadt» Fernsprechrinrichtung eröffnet. Die Gebühr für ein Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten «ach Altenburg (S -A ). Aue (Erzgeb.), Burgstädt, Chemnitz, Erim» mitfchau, Eibcnstock, Glauchau, Atrchberg (Sa ), Leugentel» (Vgtl.), Ltmbach iSa.). Lugau, Meerane (Sa ), Meinersdorf, Mylau, Netzschkau, OelSnitz (Erzarb ), Aetchenbach (Bgtl ), Tchneederg, Neustädtel, Schwarzenberg (Sa ), Siegmar, Stoll- derg (Lrzgrb.), Werdau, Zwickau (Sa.) beträgt 50 »ach allen übrigen Orten des Ober.PostdirectionsbezirkS Leipzig mit Stadt» Fernsprecheinrichtungen 1 Leipzig, IS. März 1895. Ter »aiserlichc Ober-Postdireetor. Ja Vertretung: Wetzel. Erweiterung -es Fernsprechverkehrs. Zwischen Leipzig und Arnstadt ist der Fernsprechverkehr eröffnet. Di» Gebühr für daS Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt eine Mark. Leipzig, 86. März 1895. Ter Kaiserliche Dber-Poftdireetor, Geheime Ober-Postrath. Walter. Auctions-Sekanntruachung. Sonnabend, den 3V. ds. Mt»., Vormittags 11 Uhr sollen auf dem dem Grundstücke Vetpjig-Schleutzig, Aiinneritz» stratze 117. gegenüber liegenden Neubaue 18 Stück lange Rüststämme, ca. 850 Stück Rüsthülzer und Rüstpfostrn, Leitern, Kasteakarren, ca. 1000 Stück Maurv» steine, 1 Baubude, 1 Bauplanke, 1 zweirädriger Kastenwagen und verschiedene andere Baumaterialien, sowie Banhaud- werkszeug an den Meistbietenden gegen sofortige haare Bezahlung öffent lich versteigert werden. Leipzig, am 25. März 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. Ick. 8.836. vr. Georgi. Hübschmann. Die städtische Sparkasse Beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 1. Februar 1895. Die Sparcaffen-Teputatiou. III. Städtische Fortbildungsschute (Leipzig-Reudnitz, Marschallstraße 8). Die Ausstellung der Schulerarbetten ist von Donnerstag, den 88. d. M., bis mit Montag, den 1. April, Vormittags 10—1 und Nachmittags 4—8 Uhr geöffnet. Zum Besuche derselben ladet im Namen de» Lehrercollegiums ergebenst ein Leipzig, den 87. März 1895. Kedark, Director. Vom Unterzeichneten Amtsgericht sollen die zum Nachlaß des Restaurateurs Carl Hermann Mehnert in Borna gehörigen Grundstücke aus der hiesigen Prgauer Straße, ». »a» Wohngebäude, Fol. 160 des Grundbuchs, Nr. 176 des dasigen Flurbuchs und Nr. 171 deS Brandcatastrrs für die Stadt Borna, mit 126 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 84KV Mark, d. daS Wohnhaus mit Nebengebäuden und Hosranm, Fol. 161 deS Grundbuchs, Nr. 177 des Flurbuchs und Nr. 172 de» Brandcatasters für die Stadt Borna, mit i85 Steuer-Einheiten belegt, geschätzt auf SV 7VV Mark, ans Antrag der Erben Tonner-tag, den 25. April 18-5, Vormittags 1v Uhr an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Im Grundstück unter d, welchem die Braugerechtigkeit zu vier Bieren zusteht, ist bisher Gaftwtrthschgft betrieben worden. ErstrhungSlustiar werden ersucht, zur angegeben»,, Zeit hier sich «inzustnden und übet ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen. Wegen der BerstriaerungSbediaanngen wird auf den an GuichtS- stelle auSHLngendea Anschlag verwiesen. Auch erhalten Interessenten über die hypothekarisch« und sonstige Belastung der Grundstücke schon Vor dem Termin« bei dem unter- zeichneten Gericht näher» Auskunft. Boina, den 83. März 1895. Königliche- Amtsgericht. vr. Nodig. Gtz. Bekanntmachung. Die Leichenfrau Frau Louise vorkmann wohnt jetzt Koch- Straße Nr. 8, 2. Obergeschoß. Leipzig, deu 2b. März 1895. ^ Ter Nath her Stadt Leipzig. VIII. 1397. vr. Georgi. Dietrich. Gesucht wird der am 11. November 1862 in Ozorkow bei Lodz in Rußland geborene Spinner Daniel Janetzke, welcher zum Bocweik seiner, fein» russische Staatsangehörigkeit dar- thuenden Lrgitimationspapiere aufzufordern ist. Man bittet, eventuell von denselben Abschrift zu nehmen und letztere beglaubigt anherzusendrn. Leipzig, den 4. März 1695. Ter Nath der Stadt Leipzig, Armcn-Amt, Abth. 1. Abth. I./I86d. Hentschel. Hchn. Maßnahmen zur Hebung des Getreidepreises. II. (Schluß.) Der inländische Getreidebandel mit seinen im In- und Auslande weit verzweigten Handelsverbindungen sei eine im Lauf» von vielen Jahrzehnten allmählich au- dem wachsenden Bedürfnitz heraus durch eigene Kraft entstandene Organisation, die mit den Leben-Verhältnissen, den Productionsverhältnissen, der Preisbildung, dem Absatz und der Berwendung in Jn- und Ausland genaue Fühlung habe und dadurch allein be fähigt sei, eine so außerordentlich schwierige und mit so großen Risiken verbundene Aufgabe, wie die jeweilige Ver sorgung deS Inlandes mit seinem vielfältigen und wechselnden Bedarf in den einzelnen Getreidesorten zu übernehmen. DaS Reich sei einer solchen Aufgabe nicht gewachsen und könne die damit verbundene Gefahr nicht tragen. DaS Bestehende ru zerstören und durch eine neue künstliche Schöpfung von so zweifelhafter Wirksamkeit ersetzen zu wollen, sei unbedingt zu widerrathen. Dieser AufsassunA gegenüber wurde von dem Antragsteller auSgeführt: Eine Schatzung des Bedarfs sei in dem vor- beschriebenen Umfange durchaus nicht erforderlich, ebenso wenig wie der inländische Gelreidehandel zu bestehen aufhören werde, wenn seine Anträge zur Annahme gelangen sollten. Der Getreidehandel habe nach wie vor die Aufgabe, das Inland mit dem erforderlichen Getreide zu versorgen und werde dieselbe selbstverständlich behalten. Der Importeur werde, sobald er sich darüber informirt habe, au welchen Orten und welche Quantitäten und Qualitäten der ver schiedenen Getreidesorten das Reich zu kaufen wünsche, seme Anerbietungen machen. Die Reichsverwaltung werde ihm da- angebrachte Getreide der Regel nach nicht ab zunehmen haben, weil er eS selber gegen Einzahlung der Differenz zwischen dem AukaufS- und Verkaufspreise übernehmen werde, um damit die Versorgung der in ländischen Consumenten wie bisher zu bewirken. Nur in seltenen Fällen werde eS zu einer wirklichen Abnahme und Magazinirung de- Getreide» kommen. DaS Bedarfsquantum, welches überhaupt für den Ankauf deS Reichs in Frage komme, betrage nicht mrkr als circa ein Zehntel der in ländischen Production, deffen Einführung und Dertheilung reichsseitig erforderlich werden könne. Die Grenzpuncte für die Getreideeinfuhr seien die bisherigen und würden im Wesentlichen unverändert bleiben. An diesen etwa 30 Stellen würden die erforderlichen Einrichtungen, soweit nöthig, durch Uebernahme von den bisherigen Inhabern gegen Entschädigung unschwer bereit zu stellen sein. Soweit hiernach da» Reich seinerseit» den Bedarf zu schätzen habe, um die übermäßige Einfubr auszuschließen, werde lediglich da« Risico de- Ge- trrideyandel« und damit zugleich die wilde Speculation eine Einschränkung erfahren. Hiergegen wurde von der Gegenseite ringeweudet, daß die Schatzung de» Fehlbeträge» doch immer die Schätzung de» Gesammtbedarfr» zur Voraussetzung habe, daß dieser Schätzung sich da» Reich nicht entziehen könne, wenn e» die Versorgung de» Inlande«, di« Deckung de- inländischen Be darfes übernehmen wolle. Diese Schätzung so zu bewirken, daß der Gelreidehandel dadurch die Versorgung deS Inlandes wie bisher behalten könne, sei aber nicht möglich. Die Be schaffung deS Einfuhrgetreive» müsse tingeleitet werden lange vor der Zeit, wo der Bedarf erkennbar hervortrele, und trage deshalb die große Gefahr deS Irrthum-, der Ueber> schäynng oder Unterschätzung in sich. Diese Gefahr bei der Beschaffung des Importgetreides könne der Gelreidehandel nur übernehmen, wenn er, seiner eigenen Schatzung entsprechend importiren könne, ohne die weitere Gefahr ' Grund der späteren abweichenden Schatzung der .tceichS- verwaltung mit dem angebrachten Getreide adgewiesen zu werden. . . ^ e. Don der Zerstörung des ausländischen Getreideyandets, welcher von den Gegnern deS Kanitz'schen Antrags hiernach als sicher angenommen wurde, befürchten dieselben eine große Gefahr für den gesammten Exporthandel deS Reiches. Wenn :us d-.m Güteraustausch mit den für unse-en internationalen Verkehr hochwichtigen getreideproducireuden Ländern, Oester reich-Ungarn, Rußland, Rumänien. Nordamerika, Argen tinien rc., der wichtigste Waarenartikel, das Getreide, auS- scheide, so würbe der gesammte diesseitige Export nach diesen Ländern eine schwere und unwiederbringliche Schädigung er leiden, da die Gegenseitigkeit des Güteraustausches die Grund lage seiner bisherigen Entwickelung bilde. Der jährliche Export des deutschen Reiches, welcher sich durchschnittlich auf rund drei Milliarden berechne, sei für die inländische Industrie und für die Landwirthschaft (Zucker, Spiritus, Stärke, Bier rc.) unentbehrlich, mit seinem Niedergang sei der Verfall der blühendsten Industriezweige deS Inlandes notbwendig ver bunden. Damit werde für die in diesen Industriezweigen be schäftigte Arbeiterbevölkernng, welche einen großen Bruchtbeil der gesammten Bevölkerungsziffer ausmache, eine schwere und gefährliche Nothlage hervorgerufen werden. ä. Um der Landwirthschaft die Möglichkeit eines die Pro duktionskosten deckenden Erträgnisses zu gewähren, verlange man die außerordentlichen, von dem Grafen Kanitz vor geschlagenen Maßregeln. Es sei anzunehmen, daß hier die individuellen Productionskosten nicht gemeint seien, da sie ja von der ungünstigen Lage und der geringeren Intelligenz deS Einzelnen in nachtheiliaer Weise beeinflußt werden könnten, sondern die rationellen Droductionskosten eines verständig ge ordneten landwirthschafllichen Betriebs. Immerhin aber bleibe eS zweifelhaft, wie diese Productionskosten zu rechnen seien, da sie jedenfalls nach Ort und Art der Betriebe sich verschieden stellen würden und bei einem nicht auf den Anbau von Getreide beschränkten landwirthschastlichen Betriebe sich aus den gesammten Betriebskosten nicht auSscheiden ließen. Erböbe man aber die Getreidepreise auf den vermeintlichen Betrag dieser Productionskosten, so werde sich der Vortheil dieser Maßregel sehr ungleich vertheilen. Wer nur Körner baue, habe den Vortheil ganz; wer Viehzucht oder landwirthschaft- liche Nebenbetriebe außer dem Körnerbau führe, würde nur für den letzten Theil seines gesammten Betriebs den Dortbeil der Preiserhöhung haben. Wolle man aber dem Getreide- Handel durch eine künstliche Preiserhöhung die Productionskosten garantiren, so würden alle anderen leidenden Productionszweige unter gleichen Voraussetzungen die gleiche Hilfe des Reichs in Anspruch nehmen können. Die Industrie werde oft in einzelnen Bezirken in eine schwere Notblage gebracht, wie zur Zeit die Siegerländer Eisenindustrie. In manchen Bezirken sei sie unter schweren Verlusten eingrgaugen, ohne daß man ein gleiche» Ansinnen an den Staat gestellt habe. Wenn auch vie Land wirthschaft der wichtigste und unentbehrlichste von allen WirlhschaftSzweigen sei, so könne das Reich sich doch nicht der Consequenz einer gleichen Behandlung anderer noth- leidender Productionen entziehen, wenn eS so weit gehenden Anträgen, wie der vorliegende, nachgebe. Auch könnten andererseits die Arbeiter mit der Forderung hervortreten daß ihnen eine ausreichende Höhe deS Lohnes seiten- de» Reiches gewährleistet werde. e. Vornehmlich wurde von den Gegnern de« Kanitz'schen Antrags das socialpolitische Bedenken betont, welche« darin und allgemeinste Nahrungsmittel auch den ärmsten Elassru de» Volke» zum Vortheil des Rrick'S und der Gelreiveproducenten künstlich verthruert werde. Für ^ laufende Jahr werde der Gewinn des Reichs durch die PrEtk'gerung allein (vom Grafen Kanitz) auf 230Millionen c.»n^" Abführungen wird von dem Antrag steller die Auffafsuua vertreten, daß „n Sinken der Getreide» pre.se unter den Ä.trag der Kosten rationeller PrvbucNvn ibrer Erzeugnisse seitens der Landwirthschaft angewiesen, der Export komme nur in zweiter Linie. Die dauernde Sicherung der Arbeit und eincS dem Lebensbedürfniß genügenden Arbeitslöhne- sei nur möglich, wenn die Kaufkraft und die Abnahmefähigkeit der Landwirthschaft ungeschmälert erhalten bleibe. Die Erhöhung der Getreideprrise würde zwar eine mäßige Steigeruug der Brodpreise herbeiführen, diese Preis steigerung falle aber nicht ins Gewicht gegenüber der ver besserten Gesammrlage der Arbeiterbevölkernng. Hiergegen wurde erwidert, daß die Thatsache gleichwohl nicht bestritten werden könnte, daß das gesammte Erträgniß auS der Differenz deS Einkaufs- und Verkaufspreises deS Reichs, welche« in die ReichScasse fließe und einen nach vielen Millionen sich berechnenden Gewinn darstelle, durch die Gesammtheit der Consumenten auszubringen sei. Hierin liege ein gefährliches Agitationsmittel, welches der socialdemokratischen Agitation unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht in die Hand gegeben werde dürfe. f. Es wurde endlich der Vorschlag des Grafen Kanitz als nicht vereinbar mit den bestehenden Handelsverträgen be zeichnet. In den Handelsverträgen mit Oesterreich-Ungarn vom 6. December 1891 und mit Rußland vom 10. Februar 1894 sei der freie gegenseitige Verkehr grundsätzlich, bezüglich der Getreideeinfuhr nur mit der Beschränkung durch den Einfuhrzoll von 3 Mark 50 Pf. für den Doppel-Centner gewährleistet. Hiermit sei zunächst schon die Einschränkung der Einfuhr von Getreide au» den Vertragsländern und die reichsseitige Feststellung der Bedarfshöhe nickt vereinbar. Ter Bedarf könne sehr niedrig, unter Umständen gleich Null sein, dann würde dem Bedarf entsprechend die Einfubr desckränkt oder ausgeschlossen werden muffen. Das sei mit freier Einfuhr (abgesehen vom Zoll) nicht zu vereinbaren. Nach dem Vorschläge des Grafen Kanitz trete an die Stelle einer Vielheit von Ankäufern und ihrer mit dem Bedarf steigenden und den Preis steigernden Mitbewerbung ein einzmer Ankäufer, daS Reich, von dessen Ermessen das Maß des Ankaufs und der Einfuhr abhängig sei. Das widerspreche der berechtigten Erwartung, von welcher die Vertragsstaaten bei Abschluß der Verträge ausgegangen seien. Nicht minder bedenklich sei die Beschränkung bei dem Verkauf des aus ländischen Getreides auf die DurchschnittSböbe der Preise ver letzten vierzig Jahre, während für das inländische Erzeugniß eine solche Verkaufsbeschränkung nicht bestehe. Hiermit werde dem inländischen Erzeugniß ein Vortheil gewährt, welcher dem ausländischen Getreide vorenthalten werde — waS mit der vertragsmäßig gleichen Behandlung der beiderseitigen Er zeugnisse der Vertragsstaaten nicht vereinbar sei. Der Antrag des Grafen Kanitz setze eine Vertheilung des inländischen Bedarfs an ausländischem Getreide auf die importirenden Staaten voraus. Diese Vertheilung enthalte gegenüber Oesterreich und Rußland eine vertragsmäßig unzulässige Be schränkung der Einfuhr, während diejenigen Länder, welchen vertragsmäßig daS Recht oer Meistbegünstigung gewährt ist, mit jeder wie immer gearteten Contingentirung ihre Rechte verletzt fühlen müßten. Hiergegen wurde von dem Antragsteller die Zulässigkeit seiner Vorschläge nach den Handelsverträgen betont. Die vertragsmäßig bedungene freie Einfuhr werde nicht ver kümmert, nur der Ankauf de- importirten uud damit dem inländischen Getreide gleichgestellten ausländischen Getreides unterliege Beschränkungen. Wolle man aber gleichwohl hierin einen Bruch der Vertragstreue erkennen, so befürworte er, eme Verständigung mit den Vertragsstaaten zu suchen. Dteselbe sei voraussichtlich unschwer zu gewinnen, da die Einfubr aus Oesterreich-Ungarn ganz ausgehört habe, die Einfuhr aus Rußland stark im Rückgang sei. Beide Staaten würden daher d,e Zusicherung eine-, dem früheren Verhält- mß entsprechenden Antheil» an der Gesammteinfuhr in das Reich bereitwillig accrptiren. Von der Gegenseite wurde dieser Ausführung entgegen gehalten, daß der Ausschluß der Ein- und Ausfuhrverbote in den Verträgen den freien und ungehemmten gegenseitigen Verkehr bezwecke, für welchen der Einfuhrzoll die allein zu- aelaffene Beschränkung bilde. Wenn auch die inländischen Ankäufer berechtigt blieben, sich selbst Beschränkungen ihres Ankaufs aufzueriegrn, da sie als Dritte außerhalb der ver tragSmäßigrn Verpflichtungen ständen, so dürfe dies nicht ebenso das Reich, weil eS der Kontrahent dieser Verträge sei. Ein versuch, mit den VertragSstaaten in erneute Ver handlungen über eine Contingentirung der Einfuhr zu treten, könne einen Erfolg nicht versprechen, da denselben nicht die
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