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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950410017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895041001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895041001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-10
- Monat1895-04
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,r^prett l» da Ha«ptrrp«dtttou od« d«r t» Stad». ' »trk und dm Vorort«» «rrichtrtm Au<- >xholt:.viertxljährItch^l4L0, kr Mcher Züsttttuvg tni Dura, die Post bezöge» für itschland und Oesterreich: vierteljährlich » . Direct« tägliche Sreuzbandsenbung in» Ausland: monutttch ^l> 7.50. B^KbrgntMusgab« erscheint täglich ntii Au«, nahm» «eich Gouw- uild Festtagen */j? Ähr, die «d»i»d.«a»gabe «ochenttgs b Uhr. LtÄariini und Er-ttiÜon: Lohanne-ilafie S. . , Die l^xeditiau ist Wochen tggs nui geöMet von MH 8 bis Abend» 7 Filiale«: Ott« Atnnm'S Torttm, (Alfred Haha), UntdersitktSstraße 1, Lvtiis Lösche, Katharinenftr. 14, pari, und Königspkatz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. ^ > Drgan für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. ^-182. Mittwoch den 10. April 1895. A»zeig»N'Vr»is die S gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclamen unter dem RedactionSstrich (4 ge« spalte»! 50-^, vor den Famtliennvchrtcht»« tügespalteu) 40^. Größere Schriften laut unserem Preis- oerzeichniß. Tabellarischer und Ziffrrnsatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung .st 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: (nur Wochentags) Abend-Ausgabe: Bormittags 10 Uhr. Morge»-Ausgabe: Nachmittags 4Udr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anreisen find stets an die Erptditioit zu richten. Druck und Berlag von E. Potz in Leipzig. 8S. IahrganK Amtliche Bekanntmachungen. Sekanntmachung. Die Stücke 11 und 12 de» diesjährigen Reichsgesetzblattes sind bei uns eingegangen und werden »iS zum Z. Mai IS. auf dem Rathhausjaale znr Einsichtnahme öffentlich anshängen. Dieselben enthalten: Nr. 2221. Gejetz, betreffend die Feststellung des Reichshanshalts- Elats für das Etatsjahr 1895,96. Born 29. März 1895. Nr. 2222. Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichstisenbahnen. Bom 29. März 1895. Nr. 2223. Gesetz, betreffend die Feststellung des HauShalts-EtatS für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Bom 29 März 1895. Sir. 2224. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichtern der Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Bom 29. März 1895. Leipzig, den 5. April 1895. Der Rath »er Sta»t Leipzig. Or. Georgi. Krnmbiegel. Sekanntmachung. Bon dem Unterzeichneten Armenamte sollen Donnerstag, »en LI. April ». I. Vormittags v»»t 9 Uhr au tm hiesigen Stavttzause verschiedene Gegenstände, als: Möbel, Betten, Wäsche, Kleidungsstücke» Haus-, Rüche»- und Wirlhfchaftsgcräthe u. A. m., öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 10. April 1895. Das Armenamt. Deutsch«!. ArtuS. L- Die nächste Anmeldung der Ziehkinder hat in dieser Woche bereits Donnerstag, den LI. dieses Monats, Nachmittags von */,4—5 Uhr zu erfolgen. Leipzig den 6. April 1895. Das Armenamt. U. IV b. Xo. 859. Deutsch«!. Hsr. Gesucht wird der am 23. Juni 1858 in Insterburg geborene Schleifer Oskar Johannes Kaphahn, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 8. April 1895. Ter Rath »er Ttadt Leipzig, Armen-Amt, Äbth. II. III. 447. Hentschel. Aufforderung, das amtliche Telegraphen-Wörterbuch betr. Nach einem Beschluß der Internationalen Post-Conserenz ist für die abgekürzten Telegramme ein amtliches Wörterbuch eingesührt ivorden, das vom Jahre 1898 an innerhalb Europas ausschließlich soll gebraucht werden dürfe». MitBezug darauf nun, daß dieses Wörter buch nur 256 000 Wörter zählt, während deren Zahl in den jetzt gebräuchlichen Wörterbüchern bis zu 335 000 ansleigt, daß aber >enes Wörterbuch wahrscheinlich auch für den überseeischen Gebrauch eingesührt werden soll, hat die Handelskammer zu London bei uns ungefragt, ob wir uns einer Vorstellung in der Richtung anzu schließen geneigt seien, daß dies nur nach einer geeignete» Umarbeitung und erst nach tängeret Erfahrung geschehe Ne Firmen, welche an vem überseeischen Telegraphen- Berkeht bethetliat sin», werden deshalb hierdurch ersucht, sich mit uns in vernehmen zu setzet». Leipzig, den 9. April 1895. Die Handelskammer. Bassen ge, 1)r. Grusel, S. stell». Vors. Evangelifch-reformirte Gemeinde. Die Eltern, deren Kinder zu Ostern 1896 in der reformirten Kirche eonfirmirt werden sollen, werden hierdurch aufgefordert, sie Dienstag, den 16., ober Mittwoch, den 17. April 189», zwischen 2 und 4 Uhr in Ser Sakristei (Thomasktrchhos 25, I.) anzumelden und zwar die Knaben bei Pastor V. Mehlhorn, die Mädchen bei Pastor Bonhoff. Tie Kinder können sich nicht selbst anmelden, aber ihr Mitkommen ist erwünscht. Leipzig, den 9. April 1895. Svangelisch-reformtrtcs Pfarrantt. Königkiche Kunstakademie und Huustgewerbeschuke Zum Besirche der in der Zeit «min 11. zu Leipzig. diesjährigen Ausstellung der Schülerarbeiten ^ bis mit 15. April (ausschließlich des Char- sreitagS^ beehrt sich im Namen des LrhrercollegiuMs ergebenst rinzuladen Leipzig, den 6. April 1895. Der Direktor: vr. Ludw. Njeper. Die Ausstellung ist geöffnet: am 11. und 1Z. April von Bormittags 16 dt» Mittags 1 Uhr «nd Nachm, von 3 bis 6 Uhr; am 14. und 15. April »on vormittags 11 dis Mittag» 1 Uhr. Fiirstenlhum Schwarzburg-Sondershausen. Nutzhohoersteigerung. Dienstag, den 2». April er., vott Vormittags 16 Uhr ab werden im Gafthss znr Tanne in SonderShanfen aus den fürstlichen Forstrevieren Bebra, Oberspier. Holzengel und Hachelbick 730 Frstmeter rothbuchene Nutzstämme I. El. und 420 » » - II. El» Abschnitte von 35—90 cm Durchmesser und 3—1? m Länge, öffentlich meistbietend verkauft. Anzahlung mindesten» 25°/„ deS SteigerprrisrS. Nummrrver« zeichnisse werden auf Verlangen kostenfrei geliefert. Wegen Vorzeigung der Hölzer wolle man slch an die betreffenden Revierverwaltungeit wenden. Sondershausen, 8. April 1896. Fürstliche» AorftaMt. Altersversicherung und Pfründner-Anstalten. —o. Wenn bei der Gesetzgebung über die ArbeiFr- versicherung und die Altersversicherung insbesondere der Ge danke leitend war, den alternden oder gebrechlich werdenden Arbeiter vor der Inanspruchnahme der Armenpflege zu be wahren und eine würdigere, theilweise auf geleistete eigene Beiträge beruhende Versorgung für ihn sicher zu stellen, so ist diese Absicht doch bisher nur unvollständig in Erfüllung ge gangen; es ist häufig der Fall, daß die Rente zur Bestreitung des Unterhalts nicht ausreicht, besonder» oft bei Renten empfängern, welche den Anhalt an eine Familie verloren baden oder dura, ihre Vergangenheit und persönlichen Verhältnisse auf den kostspieligeren Aufenthalt an größeren Orten hingewiesen sind. Hier hat die Armenpflege ergänzend einzutreten; eS werden damit die Armenverwaltnngen vor die Frage gestellt, welchen Einfluß sie der Thatsache des Nenten- bezuges auf die Bewilligung und Abmessung der Armen- unterstützung einzuräumen haben. Auf der letzten Jahresversammlung des Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit wurde bei Behandlung des auf die Tagesordnung gesetzten Themas der Grundsätze über Art und Höhe der Unterstützungen diese Frage gestreift. Wie die Erörterung ergab, ist eS bei der großen Mehrzahl der Armenverwaltungen Grundsatz, die Rente ihrem vollen Be trage nach auf die nach den sonstigen Grundsätzen zu be- messende Armenunterstützung in Anrechnung zu bringen. Aller dings erhoben sich auch Stimmen, welche die Berechtigung eines solchen Verfahrens in Zweifel zogen; von einer Seite wurde eine solche Anrechnung überhaupt als der Absicht der Ver sicherungsgesetze widerstreitend und daher unzulässig bezeichnet, von einer andern aus den seitens der Frankfurter Armenver waltung eingcschlagenen Mittelweg hingewiesen, wonach bei Abmessung der Unterstützung die Hälfte der Rente außer An rechnung bleibt. Die diesen Hinweisungen zu Grunde liegenden Auffassungen enthalten insofern einen richtigen Gedanken, als eS der Absicht der VersicherungSgefetze nicht entspricht, daß die Rente, ohne dem Versicherten besonderen Nutzen zu gewähren, lediglich der Entlastung des armenpflegepstichtigrn Verbandes dient. Indessen ist eS nicht minder außer Zweifel, dass das formelle Recht sich auf der Seite jener erst gedachten Praxi» befindet; wenigstens dem polizeilichen Charakter der öffent lichen Armenpflege entspricht es, daß dieselbe, da sie nnr daS mm Leben Unentbehrliche zu gewähren hat, im Falle de« ReüttnbezugeS sich auf die Hergake desjenigen beschränkt, waS bei Anrechnung der Reute an jenem Beträge reS un bedingt Nothwendigen noch fehlt. Soll hierüber in einzUnen Fällen hinausgegangen werden, so wird solche Bevorzugung doch nur insoweit gerechtfertigt sein, als sie den besonders würdigen Hilfsbedürftigen zu Theil wird; hierfür aber giebt der Bezug einer Rente keinen Maßstab. DaS sckematische Verfahren, wie eS die Armenverwaltung von Frankfurt a. M. beschlossen hat, unterliegt von diesem GesicktSpnncte aus allerdings Bedenken; richtiger erscheint es, individualisirend zu verfahre» und de» mit der Abmessung der Unterstützung betrauten Organen der Armenverwaltung lediglich die Er mächtigung zu geben, in Fällen, in denen die volle An rechnung der Rente eine übermäßige Härte enthalten würde, namentlich bei besonderer Würdigkeit deS Empfängers, kS bei einer lediglich theilweisen Anrechnung bewenden zu lassen. Keinesfalls jedoch würden die Gemeinden zur Ertbeilung einer solchen, ein Hinausgehen über das gesetzliche Maß der Armenfürsorge rinschließenden Ermächtigung genöthigt werden können; schon aus diesem Grunde werden die Hoffnungen, welche betreffs der Verallgemeinerung eines derartigen Ver fahrens gebegt werden könnten, bescheidene bleiben muffen. Eine vollständige Hebung der geschilderten Uebelstände kann allein von der Erhöhung der Rente erwartet werden, wie sie jedoch nur im Wege der allmählichen, einen längeren Zeit raum umfassenden Weiterentwicklung eintreten kann. Immer hin giebt eS schon jetzt Auskunftsmittel, durch welche wenigstens in vielen Fällen sich Abhilfe bringen läßt: eS sind dies an die Altersversicherung sich anschließende, aber außerhalb derselben wie auch außerhalb des Bereiches der öffentlichen Armen pflege liegende besondere Organisationen. Einer Berücksichtigung besonders werth erscheinen solche allein stehende Rentenempfänger, für welche, sei es ditrch eigene Ersparnis sei es durch Freigebigkeit früherer Dienst- Herrschaften, Arbeitgeber rc., außer der Rente ein kleiner Capitalbetrag gesichert worden ist; auch diese entgehen zur Zeit häufig nicht der Nothwendigkeit, im Laufe der Zeit die Armenpflege in Anspruch zu nehmen, da jenes Capital um so rascher verzehrt zu werden pflegt, je mehr sie auf die Hilfe anderer Personen angewiesen sind; sicher werden sie vön jener Eventualität dann erreicht, wenn ihre Lebens dauer sich über das erwartete Maß hinaus verlängert. Werden sie in solchen Fällen dem Armenhause überwiesen, so trifft dies derartige, an eine geordnete selbstständige Existenz ge wöhnte Personen besonders hart. Gegen eine solche Gefahr würden Personen jener Art dann am besten gesichert werden können, wenn ihnen die Möglichkeit der Aufnahme in Pfründner- Anstalten geöffnet würbe. Unter dieser Bezeichnung sind Anstalten zu verstehen, in denen alternde oder gebrechlich werdende Persotien angemessene lebenslängliche Versorgung gegen eine von ihnen zu entrichtende Vergütung finden können; diese Vergütung kann iü Gestalt entweder eines jährlichen PenstonSbettageS oder, einer einmal gezahlten Einkaufssumme gewährt werden. Bei der Berechnung der Eintausssumme pflegt nach Maßgabe deS Leibrenten- princip» der durch die Abstufung deS Lebensalters begründeten Wahrscheinlichkeit der Lebensdauer Rechnung getragen ZU werden. Die in den Anstalten gereichte Versorgung ist der Regel nach eine bessere, als sie im Wege der Armenfllrsvrge gewährt wird. Ein reich auSgestatteteS und vorzüglich ge leitete- derartiges Institut ist die Karl Ludwig Leopold- und Sophien-Stiftung in Karlsruhe; im klebrigen bestehen derartige Anstalten zur Zeit in Deutschland nur vereinzelt: nicht selten überwiegt bei ihnen der Charakter der WoyltbätigkeitS- anstalt, so daß daS EinkaufSprincip mehr oder weniger ver wischt iü. Die Ursache dieser geringen Verbreitung beruht offenbar in den Schwierigkeiten, welche bisher die Sicherstellung deS PenstonSbetrages bezw. die Aufbringung der Einkaufssummen > fanden. Sie mußten, um rin AequivaleNt darzustellrn, so Hdh« sein, daß sie meist weder im Wege der Ersparniß der Be teiligten noch der Wohlthätigkeit zu beschaffen waren. Gerade hierin hat mit der Einführung^der Altersversicherung sich hie Sache wesentlich verändert. Durch die Rente wird nunmehr ein mehr oder minder erheblicher Beitrag zur Existenz sichet gestellt; es braucht daher die Pensionszahlung bezw. die Eisi- kausSsumme nur noch für den durch diesen Beitrag nickt gedeckten Theil der Unterhaltskosten das Aequivalent zn bilden; eS kann sonach namentlich bei vorgeschrittenerem Lebensalter nicht selten eine so erhebliche Ermäßigung der EinkaufSsummr herbeigeführt werden, daß die Ausbringung derselben in den Bereich der Ausführbarkeit tritt. Eine weitere Minderung laßt sich in dkm Verhältnis erzielen, als an der Begründung und Ausstattung derartiger Institute sich Zuwendungen von Gemeinden bezw. comntuNaleN Ver bänden oder privaten Stiftern betheiligen. Ein genügendes Motiv für eine derartige Subventioniruncz würden die Ge meinden schon in dem Interesse finden können, das sie aus der von jenen Instituten zu erwartenden Entlastung der Armenpflege haben; eS würden aber solche Anstalten von ihnen für die Zwecke ihrer Armenverwaltung auch dadurch nutzbar gemacht werden können, daß sie sich vvrbehielten, eine Anzahl von Stellen mit besonderer Berücksichtigung würdiger Armen zu besetzen, wie letzteres seiten- der Armenverwaltung von Karlsruhe bereits zur Zeit geschieht. WaS aber die Stiftungs- thätigkeit anlangt, so ist zumal an Orten, welche Mittelpunkte für den Zusammenfluß des ReichthumS sind, die Neigung, größere VermögenSbetrage insbesondere mittels letztwilligrr Verfügungen wohllhätigr» Zwecken zu widmen, vielfach vor handen, ohne daß eS immer gelingt, derselben zu einem der Richtung deS Willens hinlänglich gereckt werdenden indivi duellen Ausdruck zu verhelfen; hier würde in der Mithilfe zur Errichtung von Pfründner-Anstallek ein ZieU-unct ge geben werden, der es ermöglichen würde, wenigsten- viele jener Bethätigungen freigebiger Gesinnung in einen gemein samen Strom z» leiten. Die Frage einer unter dem Grsichtspunct der Ergänzung der Wirkungen der Alters-und Invalidenversicherung zu voll ziehenden Weiterbildung und Verallgemeinerung der Pfründner Anstalten erscheint daher wohl eine» ernsten Studiums werth; eS war« erwünscht, wenn demselben durch Ermittelung der bereits bei un« bestehenden bezüglichen Einrichtungen eine zuverlässige Grundlage gegeben werden könnte. Vielleicht läßt sich hoffen, daß größere, zur Veranstaltung solcher Er mittelungen befähigte Organisationen wie der Deutsche Verein für Armenpflege oder die Centralstelle für Arbeiter- WohlfahriSeinrichtungen einmal dem Gegenstände ihr Interesse zuwenden werden. L. Berlin, 9. April. (Privattelegramm.) Der Centralvorstand des landwirthschaftlichenBereins für Nheinpreußen, welcher am 5. und 6. April in Köln tagte, bat zu der Berathung über den Antrag Nanitz folgende Resolution gefaßt: „In Erwägung, daß es wohlbcrcchtigten Zweifeln unterliegt, l) ob der zur Hebung der inländischen Getreidepreise von dem Grasen Kanitz btZW. von der wirthschaftlichen Bereinigung des Reichstages gestellte Antrag ohne unverhältnismäßig hohe Kosten überhaupt durchführbar ist, 2) ob eine Durchführung dieses An trages, wenn sie als möglich angenommen wird, der deutschen Land- wirthschllft die erhofften Bvrtheile auch wirklich bringen und auf die Dauer sichern wird, beschließt der Centralvorstand des landwirth- schaftlicken Vereins für Nheinvreußen von einem weiteren Ein gehen auf diesen Antrag Abstand zn nehmen." Deutsches Reich. U Berlin, 9. April. Nachdem die Bestimmungen über die Sonn- und Festtagsrutze in Industrie und Handwerk Geltung erlangt haben, gewinnt die Fraae, welche Tage als Festlage anzusehen sind, eine erhöhte Bedeutung. In der Gewerbeordnung befindet sich die Anordnung, daß die Landes regierungen unter Berücksichtigung der örtlichen und confrssio- nellen Verhältnisse bestimmen, welche Tage als Festtage gelten. Dieselbe war auch vor der Arnderung durch die Novelle vom 1. Juni 1891 in det Gewerbeordnung zu finden, nur die Worte „unter Berücksichtigung der örtlichen und confMvnellen Verhältnisse" sind durch die Novelle eingrfügt. Von den Landesregierungen haben von dieser Ermächtigung 17 Gehrauck gemacht und zwar in Sachsen, Württemberg, Badest, Olden burg, Sachsen-Meiningert, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, die beiden Schwarzburg, Rtltß ä. L., Schaumbnrg- Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Elsaß-Lothringen. In den übrigen Bundesstaaten bleibt eS bis ctuf Weiteres bei dem bis- heb geltenden Rechte, lleberall im Reiche gelten als Festtage das WrihnacktS-, Oster- und Pfingstfest uttd zwar je zwei Tage, nur in Neuß ä. 8. drei Tage, außerdem der Neujahrs- und der Himmelfabrtstag. In Preußen gilt alS Festtag allgemein außerdem noch der Bußtag und in den vorwiegend evangelischen LandrStheilen der Cbarfrritag. In Bayern wird die Frage örtlich geregelt. In Sachsen sind, außer dtn Bußtagen und Charfreitag, Reformationsfest und Fest der Erscheinung Christi (6. Januar), in den Ortschaften mit über wiegend katholischer Bevölkerung in der Kreishauptmannschaft Bautzen daS Fist Mariä Verkündigung (25. März), daS Fronleichnamsfest, daS Fest Peter und Paul (29. Juni), das Fest Mariä Himmelfahrt (15. Augüst), das Fest Mariä Geburt (18. September), das Fest Allerheiligen (1. November) und das Fest Mariä Empfängniß (8. December) als Festtage bestimmt, in Württemberg daS Erscheinung-fest und der Charfreitag, bei den Katholiken außerdem Fronleichnam und Maria Himmelfahrt. Wenn für die verschiedene» Confessionen in einzelnen Ssaaten verschiedene Festtage angesetzt sind, so ist damit nicht etwa gesagt, daß für die evangelischen Arbeiter an diesen und für die katholischen an jenen die Bestimmungen über die Ruhe in der Gewerbe ordnung Platz zu greifen haben, sondern innerhalb der Br zirke, für welche die betreffenden Bestimmungen der Landes regierungen ergangen sind» gelten die Festtage, sei eS, daß sie alS solche mit Rücksicht aus die evangelische oder auf die katholische Consession ergangen sind, für sämmtlichr Ar beiter. Die Festtage gelten ohne Rücksicht auf die Con fessionen der Arbeiter für die Bezirke, für welche sie an geordnet sind. Berlin, 9. April. (Telegramm.) Der Kaiser «on ftrirte gestern Nachmittag mit dem RrichSkäNzler in dessen Palais utid Machte dann einen Spazierritt. Zur Abenvtafe waten der Flügeladjutant Oberstlirutrnant v. Arnim und der Milltair Gouverneur der altesten kaiserlichen Printen, Lieute nant v. Rauch I., gelädett. Abends wohnte das Kaiserpaar dem Concerte in der Philharmonie bei. Heute früh Mächten der Kaiser und die Kaiserin den gewöhnten Spaziergang im Thiergarten. InS Schloß zurückgekehrt, hörte der Kaiser von 1V Uhr ab den Bortrsg deS Ministers deS königlichen HauseS v. Wedrl-PieSdorf, arbeitete sovann längere Zeit mit dem General v. Hahnke und nahm später militairische Meldungen entgegen. ^ Berit«, 9.April. (Telegramm) Major ß. NifftNänn ist heute in Laüktrvtrg am Harj tiügrttofftn. dringend ersucht, die vom Landivirtbschaftsminister in Aussicht gestellten, sogenannten „kleinen Mittel" zur Abhilfe zu er greifen, insbesondere die planmäßige Organisation des Getreidehandels auf der Grundlage des Genossen- schaftsprincipS, die der Centralverein für eines der wesentlichsten Mittel hält, um den Getreidehandel in gesunde Bahnen zu lenken und auskömmliche Preise zu erzielen, kräftig zu unterstützen. — Die „Germania", die am Sonntag die officiöse Aus lassung der „Nvrdd. Allgem. Ztg." über den Empfang des Reichstagspräsidiums verschwiegen hatte, tritt den Rückzug an, indem sie schreibt: Thatsachlich war der Ent schluß der Präsidenten des Centrums sofort entschieden; es hat dazu nicht« als der Einladung selbst bedurft. Voraus schickt das Blatt neue geheimnißvollc Andeutungen über gleich nach der Einladung und wiederholt folgende Handlungen und Aeußerungen, die eS bei seinen früheren Bemerkungen über den Empfang im Auge gehabt haben will. — Im Anschlüsse an die (gestern mitgetheilte) Erklärung des Grafen Kanitz im „B. T." schreibt die „Kreuzztg.": „Es genügt wohl, in diesem Zusammenhänge noch die That- sache einfach zu constatiren, daß dir Rechnungen und Beläge der „Kreuz-Zeitung" jährlich vom Comitö geprüft und dechargirt worden sind." — Der „Daily Telegraph" erfährt aus Berlin, Kaiser Wilhelm schreibe ein militairischeS, ein strategisches Thema »ehandelndeS Werk, daS am Sedantage d. I. mit Karten und Illustrationen erscheinen werde. * Kriedrichsrutz, 9. April. Die im AuSzuge schon ge meldete Rede, mit welcher gestern Fürst Bismarck auf die Huldigung der preußische» höheren Lehrer geantwortet hat, nldet ein gleichwerthiges Seitenstück zu der neulichen An- prache an die Rectoren der deutschen Universitäten. Sie )at nach den „Hamb. N." folgenden Wortlaut: Meine Herren I , Ich danke Ihnen zunächst herzlich für die Adresse, d'e ich soeben gehört habe, und wende mich dann an unsere Kommilitonen — aber ich bitte, ich bin selbst alt »nd kahl genug, um zu wißen, was das heute heißt, im bloßen Kopfe I — Meine Herren, die Ehre, die Sie mir erweisen, bildet einen Brnchtheil der mannigfaltigen Auszeichnungen, die mir heutzutage aus allen deutschen Landen und darüber hinaus zu Theil werden, und zwar mir als dem Erben meiner Mitarbeiter von der Zeit Kaiser Wilhrlm's I. Ich siehe mit denen gewissermaßen in dein Berhältniß eines Toutinr-Bertragrs: der Ruhm der Absterbenden erbt ans die Urberlebenden zusammen (Rufe: Nein! Eigener Ruhm!) und so fällt auch mir, der ich entweder jünger zur Arbeit gekommen bin oder langlebiger geschaffen bin, ein Antheil an der Gesammtheit des Ruhmes meiner Mitarbeiter mit in das Credit hinein. Wenn ich das nicht so auslegen könnte, so würde es überwältigend und denU'lthigend auf mich wirken w» eine Ueberschätzung. Ich habe alS Einzelner meine Schuldigkeit in meinem Dienste gethan, als meines Königs Mitarbeiter, und Gottes Segen hat es ge deihen lassen. Aber ich muß anch Ihres Antheils an diesem Segen noch ge denken. Sie sprachen in der eben verlesenen Ansprache von der Dankbarkeit, die der Lehrerstand mir gegenüber empfinde. Meine Herren, das Gesühl ist rin gegenseitiges. Das ist für mich zum Durchbruch gekommen in der Zeit meiner politischen Arbeit. Hätte ich nicht die Vorarbeit des höheren Lehrerstandes in unserer Nation vorgesunden, so glaube ich nicht, daß mein Werk oder das Werk, an dein ich mitgearbeitet habe, in dem Maße gelungen sein würde. Ihnen hat die Pflege der Imponderabilien abgelegen, ohne deren Vorhandensein in der gebildeten Minorität unseres Boldes die Erfolge, die wir gehabt habe», nicht möglich gewesen sein würden. Die Liebe znm Vater lande, das Verstäiidniv für politische Situationen, für diese und andere Eigenschaften werden die Keime gelegt in dem Stadium des Menichenlebens, welches Ihrer Pflege vorzugsweise anheimfällt. Unsere Erziehung gehört bis zum 14. Jahre der Volksschule, oder bis z»m 19. der höheren Schule, nachher der Universität, dem Leben und de» Frauen. DaS durchschnittliche Alter, bis zu dem die Jngrnd Ihrer Pflege und Erziehung unterliegt, schließt mit dem 19., 20. Jahre des Abiturienten in der Regel ab, manchmal später, manchmal früher. Aber der Charakter des jungen Mannes legt sich gerade in dieser Zeit fest. Es ist nicht sehr oft der Fall, daß er auf der Universität oder später eine Modifikation erleidet, wenigstens nicht in der Liebe zum Baterlande, die ihm auf der höheren Schule eingrprägt worden ist. Die Erfolge der nationalen Entwickelung eines jeden Landes be ruhen hauptsächlich auf der Minorität der Gebildeten, die das Land enthält. (Vravo!) Ich habe bei irgend einer neulichen Gelegenheit einmal gesagt: Eine Verstimmung der abhängigen Mafien kann eine acute Krankheit Hervorrufen, für die wir Heilungsmittei haben; eine Verstimmung der gebildeten Minorität ruft eine chronische Krankheit hervor, deren Diagnose schwer ist und deren Heilung langwierig. (Vravo!) Und deshalb lege ich das Hauptgewicht aus die Erziehung und die Gesinnung der gebildeten Classen in jedem Lands. Wir können bei uns — von den dynastischen Persönlichkeiten sehe ich ganz ab. aber dir Leitung der Geschicke eines Landes niht überall thatsächlich und nnmittrlvar in den Händen der gebildeten Llassen — wir können bei uns in Deutschland, zunächst in den regierenden Kreisen, unter den Beamten, keine Leute verwenden, die nicht durch Ihre Hände, möchte ich sagen, gegangen sind; wir können kein Parlament haben, dessen führende Leutr nicht der gebildeten Minderheit der Vevölkerung angehoren. Dieselben können über die Führung von Massen ohne eigenes Urtheit unter Umständen zum Theil bestimmen, aber die Erzrehung des UrwählerS liegt nicht in ihrer Hand. Nitch im Parlamente gehören dir Leiter den gebildeten Elafftii an; im Heere wäre unser ganzer Officirrstand ohne unsere wissenschaftliche — mir fällt kein beste rer Ausdruck augenblicklich ein — ohne unsere Bildung überhaupt gar nicht möglich. Unher Offkettrevr-s, einschließlich de« Uatrrosfiziercorps, was sich nach lb» bildet, ist rin, uunachatzmliche Schöpf«»» für aste übrige« Ration«». S<«
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