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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950502010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895050201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895050201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-02
- Monat1895-05
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Größere Schriften laut unserem Preis- vrrzeichaiß. Tabellarischer uad Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra »Beilagen (gefalzt), uur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderuag 60.—, mlt Postbesördenmg 70.—. Annahmeschluk für Anzeige«: (nur Wochentags) Abend-Ausgabe: Vormittag- 10 Uhr. Morge n-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eiue halbe Stunde srüher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck uud Verlag von E. Polz ia Leipzig. 218. Donnerstag den 2. Mai 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Die Abpvizarbeiten am Gebäude der Mende - Stiftung, Salomonstraße Nr. 21, hier, sollen an riuen Unternehmer in Accord verdungen werden. Die Bedingungen und Kostenanschlagsformulare für diese Arbeiten liegen in unserer Hochbau-Verwaltung, 3. Baubezirk, Kupsergähcheu Nr. 1 (Kramerhaus), 1. Obergeschoß, aus und können daselbst rin« gesehen beziehentlich gegen Entrichtung der Gebühren von 0,50 »l entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: ..Abputzarbeiten am Gebäude der Mende-Stiftung" versehen bei obengenannter Stelle und zwar bis zum 8. Mai d.J. Nachmittag- 5 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich das Recht vor, sämmtliche Angebote ab zulehnen. Leipzig, den 25. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 1896. vr. Georgi. Cd- Bekanntmachung. Nachdem die öffentlich ausgeschriebene Lieferung der Eisen- construetione» für den Neubau auf dem Areale des alten Gewandhauses hier vergeben »orden ist, werden die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber hierdurch ans ihren bezüglichen Angeboten entlassen. Leipzig, am 26. April 1895. 1805. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 665. vr. Georgi. Etz. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Räume bleibt die große RathSstube Montag, den «. Mai VS. Js., geschlossen. Leipzig, den 29. April 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Größel. OeKentlieke Uanä6l8l6tiran8ta1t. vlenstnx. cken 7. lllnl, trllk 7 Obr beginnt äie /.reelle ^lltunluueprUkuux in äer vebrUnx^adtlieilung. nu veleber sieb üis bereit» nogeweläeten, so reis äie nosk aneunielckcnäen Oekr- Unxe, wir 8vkre1bke<ler verüben. pUnetUvt» ein/uüntlen buben. Romslci äugen lstr clen vinllibrtgen, knebrelisensebnttlivbell Onron» (l^brUngsLbtbeilnng) reeräen im Vaake ckieser IVoebo gleiebücll» eurgegengeuommen. Vrvk. vireetor. Sparcajse Liebertwolkwih. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven: 874 SSS 12 ^ Sparverkrhr vom 1. Januar bis 30. April 1895. 5540 Einzahlungen im Betrage von 766 463 85 4271 Rückzahlungen - - - 458972 ^*24^,. Verzinsung der Einlagen mit 8'/,°/«. Expeditiouszeit: Mon tags und Donnerstags. Die Zweiggeschäftsstelle Stötteritz expedirt jeden Donners tag Nachmittags von 5 bis 7 Uhr, die Zweiggeschäftsstelle Paunsdorf jeden Montag und Donnerstag Nachmittags von 3 bis 6 Uhr und die ZwetggeschäftSstellc Oelzschau Montags und Donnerstags Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr. Spareassen-Berwaltung. Dyck. eine ungewisse Zukunft bedeuten., treffenden Aeußerungen emem gerade die A^ Freilich wird man dem in Aussicht genommenen Gesetze eine I müssen. Ebensowenig vors o gerichtet sein muß, da eS doch verzögert worden ist. in . Privateisenbahnen aus Antrag die Genehmigung zur Gewährung Soldaten gegenüber ge'a'eoen. ^ Fahrtbegünstigung zu ertheilen gerade die Ab- > » Der Munster der öffentlichen Arbeiten. gez. Thielen. Der Vorstand des Verbandes wird jetzt versuchen, bei allen anderen deutschen Bahnen dieselbe Vergünstigung zu ^ Berlin, 1. Mai. Die Wahlprüfungscom mission des Reichstages ist in einem Falle, der dieser Kritik -er Umsturzvorlage. An der Kritik der Umsturzvorlage haben sich Vertreter fast aller Stände und Berufszweige, am lebhaftesten Ver treter der verschiedenen Zweige der Wissenschaft, der Literatur und der Kunst betheiligt. Nur die Criminalisten machten durch Zurückhaltung eine Ausnahme, nicht zum Vortheil einer Klärung der Meinungen. Wir begrüßen eS daher mit Freude, daß eia namhafter Vertreter dieses Faches vor Be ginn der zweiten Plenarberathung des Gesetzentwurfs zu einer Kritik sich entschlossen hat, welche hiermit veröffentlicht wird. I. Man wird sich nunmehr zu entscheiden haben. Entweder es soll gegen die fortdauernde Verhetzung gegen die staatliche Autorität mit dem Strafgesetze eingeschritten werden, oder eS soll dies nicht geschehen. Im zweiten Falle muß man von der Richtigkeit seiner Auffassung fest überzeugt sein, im ersten Falle hingegen bei einigem Verständniß für daS Straf recht erkennen, daß die sogenannte Umsturzvorlage daS Minimum Dessen verlangt, waS zu verlangen ist, wenn dem demnächstigen Gesetze irgend welche Wirksamkeit verliehen werden soll. Es ist auch die gesetzgeberische Behandlung der außerordentlich schwierigen Materie eine recht glückliche; in anderer Weise ließ sich die Aufgabe überhaupt nicht lösen, und eS mußte darum der Entwurf ,n seinen Grundzügen durch die Kommission bestätigt werden. In den an vielen Orten abgehal- tenen Protestversammlungen aber ist weder dieUnzulässigkeit eines jeden Einschreitens gegen die Umsturzbestrebungen behauptet, noch andererseits auch nur ein einziger für die bessere Aus gestaltung des Entwurfs verwerthbarer Gedanke vorgebracht worden. Sie waren darum für denselben ohne Bedeutung. Neuerdings scheint man sich indessen der Ansicht zuzu- weaden, daß denn doch der Entwurf nicht so übel sei, und er sich zur Annahme empfehle, wenn er nur von den ibm fremden Zusätzen gereinigt werde, welche durch die Beschlüsse der Commission in ihn hinein getragen worden seien. Unhaltbar aber ist die nebenher laufende Meinung, daß man den Umsturzbestrebungen aus dem Boden des gemeinen Strafrechts nicht wirksam entgegen- tretrn könne, und eS vielmehr hierzu eines Specialaesetze» bedürfe. Denn die gesetzgeberische Bearbeitung der Materie wird dadurch, daß sie unter den Titel „gegen Socialisten und Anarchisten" gebracht wirb, nicht vereinfacht, und e» sind nicht lediglich diese Personen, welchen gegenüber die Umsturzvorlage als ein Brdürfniß erscheint. Sollte diese Ansicht zur Geltung kommen, so würde ihr Ergebnis lediglich eine Verschiebung Dessen» va< nothwendig geschehen muß und bereit« zu lange vrrinu? wiro man oem in rcuvs»a>i genommenen czirseye eine, inu„e». ^-^ickiet sein MUß, oa rv vv», unfehlbare Wirkung nicht zuschreiben dürfen, aber es ist schon I sicht auf diese Hmorgrabu g g ^ ^r vorsätz viel gewonnen, wenn nur endlich einmal der ernstliche Wille I zur Bestrafung de« TbaterS g g ^ welche zuri^^n a des Staates kundgegeben wird, daß er fernerhin die Agita-1 lich solche Handlungen b waren Endlich er-- I -reichen, tion gegen seine Autorität nicht dulden werde. Herbeisübrung Verse den g^gnet^.waren.^^ Emission: > Der Hauptkampf ,st in der Commission um den ß IN u giebt sich, ^ Verwendung der be- ^ev c» c,..,-c geführt worden. Nach Z. "l soll b>e öffentliche Auf- „o^ ^ Krieg sich beziehenden ^ beschäftigen wird, zu einer Entscheidung sorderung zu einer strafbaren Handlung selbst un Falle 'b«r waffneten Macht im^ auffordert oder anre.zt ^ » die deshalb von großem Interesse ist, weil sie mit Erfolglosigkeit bestraft werden, nach 8- Nla aber auch m,l,ta,r.schen Di-nÜPfiichte N ^nd Ordnung .„ältere ^u derselben Commission gefaßten Beschlüsse Der,e».ge strafbar sem. welcher e,n Verbrechen oder emes der bereits m b" Umergrabung These auf ^ ^„^em Widerspruche sich befindet. Cs handelt sich um in demselben beiiannlen Vergehen schlechtweg, auch ohne daß I halten is, vorsätzlich die mililairiscke Zuwt ""b Ord-1 . (A^jgseft der Stimmen einer Anzahl nachträglich in die es h,erbe, auf d,e Vornahme einer Handlung abgesehen ge- den S^. ,.wer ^ » bestraft". Nun >,t (edoch ^^liste eingetragener Personen. Im neueren Falle er- wesen zu se,n brauchtoffentl.ch anpreist oderals erlaubt darstelltt nung ''U^t-rgrabentuchrw der Strafvorschr.ft Eintragung am 8. Juni 1893. Ter von dem Nnd'». °^n ^ einigt worden, daß Derjenige strafbar sein soll, welcher öffentlich ! auch aus diesem Grunde wenn mildernde I llpd^- zu einem Verbrechen oder einem der bezeichneten Vergehen! demselben Gefängnlßstrase nachgelaff , I unterzeichne ^ ^ dadurch anreirt, daß er eine solche Handlung anpreist oder I Umstände vorhanden sind. - ^ r Ent-^ ^ rechtfertigt. Man wird hiermit einverstanden se.n können, J„ dem zweiten Absätze des 8- 126 wiederholt der Ent- Tragungen noch rechtzeitig erfolgt und mithin d.e nachc.n- well die Handlung, welche von dem Anre.zenden erwartet wurf die Bezugnahme auf die Absicht des Katers, aus de.^ wahlberechtigt se,cn, war d,e Com- wird, in besten Vorstellung keineswegs eine nach Zeit, Ort,! gewaltsamen Umsturz der bestellenden ^1?"^rdnung , I,„,sswn getheilter ..celnung. 8- 8 Al)atz _ deS 2iwtg. Art und Weise der Ausführung und bezügl.ä, Los Gegen- .^.rken -die Beifügung: „oder daraus gerichtete Bestrebungen I f,„d Eintragungen ,n d.e Listen nicht mehr zulasffz, standes, gegen welchen sie sich richten soll, bestimmte Geilalt! ,„ befördern", kann als überflüssig wegsallen , uns 1 I wenn dieselben abgeschlossen sind. Die Ubschließung selbst angenommen zu haben braucht, und es vielmehr genügt, wenn! „„,er dieser Voraussetzung Zuchthausstrafe bis ZU a ^ h I „per hat zu erfolgen innerhalb der nachsten^14 Tage nach er sich dieselbe nur in ihren allgemeinen Umrissen vorgestellt! wegen Störung des öffentlichen Friedens mittels - Iden dem Beginn der Auslegung folgeni.cn 8 -bagen. Worl- hatle. Die Anpreisung eines statlgefundenen anarchistischen I vrohuuq eines Verbrechens verhängt werden. T»e S -1 sjch genommen wurden dies -2 >r.age sein. Rach Z. 3 des Attentates wird darum regelmäßig ohne Weiteres als die! .„Mon hat aber wiederum diese Hinweisung auf die Staav-1 ^ zLahlgeietzeuigesuhrtenWahlreglementS hat aber die Anreizung zur Wiederholung desselben in Betracht gezogen! ordnunq beseitigt und durch die Bestimmung ersetzt, b I der Wählerlisten längstens innerhalb 3 Wochen werden können. Da aber in der Anreizung zu einer straf-1 eine höhere Strafe im Falle der Androhung von Ho ^ I— das sind 2l ^age , vom Beginn der Auslegung der baren Handlung zugleich eine Aufforderung zu ihrer Vor-1 verratb, Mord u. s. w. eintrete» solle. Cvnsequenter Wählerliste an gerechnet — also unter Einrechnung des Aus nähme gesunden werden muß, so ist der erwähnte Satz Verlauf den Grundgedanken des Entwurfs gestützt ist ledensaus > ^^^wges — erfolgen. Die 8 -bage im Wahlgesetz Commission bereits in dem ursprünglichen tz. NI enthalten.! die Regierungsvorlage, aber die Gerichte können ,a woyt I „.silM als eine Woche zu verstehen. Nach Ansicht der Nur würde etwa, wie dies auch von der Commission bezüglich l auch mit dem Vorschläge der Commission auskommen, wenn > Mehrheit der Commission waren diese drei Wochen mit dem anderer Stellen des Entwurfs angenommen worden ist, zur I insbesondere von derselben die Gefängnißstrafe aus ^ Jahre I ? Juni abgelaufen, die am 8. Juni erfolgten Eintragungen schärferen Betonung in diesem Paragraphen hinter ausforderl I erhöht wird. Diese Strafe würde jedoch für den Fall der I waren mithin verspätet." Nach Lage der Dinge müßte diese einzuschieben sein „oder anreizl". Von dem Entwürfe weicht I A„„ahme mildernder Umstände auch in dem Entwürfe vor-1 Auffassung der Commission, wenn sie der Reichstag zu der der tz. 111 der Commission nur insoweit ab, als er auch I gesehen werden können. I seinigen machen sollte, die Ungiltigkeitserklärung der betr. Geldstrafe bis zu 2000 ^6 zuläßt, allein diese Abweichung! ju « 129» des Entwurfs kehrt die Bezugnahme auf I Wahl zur Folge haben. Zn einem am lO. Mär; 1885 er- ist nicht so wesentlich, daß sie eine Vereinbarung scheitern I ^ u-altsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung zurück, statteten Bericht der Wahlprüsungscommission (Vorsitzender lasten müßte. Hiermit würde dann namentlich auch der I eg scheint nur ein Versehen zu sein, daß in der Bei-l I)r. Freiherr v. Heereman, Berichterstatter v. Vollmar) heißt wiederholt vorgebrachte Vorwurf einer Beeinträchtigung I r^una- oder sich rc. verbunden haben", die Hinweisung auf > eS über eineu vollkommen gleichartigen Fall: „Es wurde in der Wissenschaft beseitigt erscheinen. Denn es ist nicht > Kjnaana des Paragraphen Letonte, aus den gewalt- s der Commission die Frage aufgeworfen, ob nicht die in " dem herkömmlichen Sprachgebrauche , ung des früheren preußischen Ober schaft, die doch vorzugsweise zu dem Kampfe gegen etwaige I exgä„^" we^den^^Die'Cöminission hat jedoch"nur diese Beifügung I tribunaleS entsprechend nut Recht als eine Woche ----- 7 Tage gesetzliche Mißslände berufen sind, werden sich seither schwerlich ^^ssuna angenommen: „haben Mehrere sich zur fortgesetzten zu erklären seien. Die Commission war jedoch in ihrer dadurch in ihrer Aufgabe beeinträchtigt gefühlt haben, daß I Begebung niedrerer, wenn auch im Einzelnen noch nicht be-! überwiegenden Mehrheit der Meinung, daß die angeführte es ihnen untersagt war, ihre Theorien in dieser Weise praktisch > ^Erbrechen verbunden, so werden sie, auch ohne daß ! Gesetzesbestimmung wörtlich aufzufassen sei und die Aus- es sich auch bezüglich aller übrigen I ^ verbrecherische Entschluß durch Handlungen, welche einen I legung der Wahllisten demnach volle acht Tage zu dauern Wissenschaften verhalten. I Anfang der Ausführung enthalten, bethätigt worden ist, mit I habe." Die Wahl, um die es sich in diesem zweiten Falle Die in tz. 112 Abs. 2 und 3 vorkommenden, auS I ^ängniß bis zu drei Jahren bestraft" und binzugesetzt, der I handelte, wurde von der Commission wie vom Reichstag für tz. 1 des ^ocialistengesetzes übernommenen Ausdrücke I Th^xr solle straflos bleiben, wenn er von der Verbindung zu I gidig erklärt und dieser Beschluß hat weder damals noch in „Staatsordnung und Bestrebungen" sind als zu unbestimmt I Zu welcher seine Theilnahme an derselben noch I den seitdem verslostenen zebn Jahren irgend welche Anfechtung von der Commission beseitigt worden. Man hat aber offen-1 entdeckt gewesen sei, freiwillig zurücktrete. Nun kann I von juristischer oder sonstiger Seite erfahren. k!c" der strafrechtlichen Beurtbeilung dieser auf den I ja darauf Hinweisen, daß „fortgesetzte Begehung und! » Berlin, 1- Mai. Die Versuche der städtischen Be- gewaltsaEn Umsturz der bestehenden Staatsordnung ge-I^ Verbrechen" sich widersprechen, weil ,m Falle H^d7n 'on Ber n qeaen d, Umsturzv°ilaae" -u richteten Bestrebungen den Inbegriff der in ß. 8l des Straf-1 die niedreren Verbreckcm I ^ A.' "ic „ ccm,curzv 0, cag c a» aesenbiicki« mit Strafe bedrohten dn^nerrntderisiden i^nndliinnen I l^^slktzlen ^ervrecyens vre meyreren ^erorccyen I dagegen ersolgten Maßnahmen der gesetzduchS mit Strase vedropken boLvercatyerttchenHandlungen I Verbrechen zusammengefaßt werden; man kann auch I haben die conservative und die fo'tscbrittlicbe zu verstehen, und es muß als ausgeschlossen betrachtet werden, I dob non einen, Tböter aeinrocken wird obaleick ranz °avrn vic con)crvaiivc uno 01c ,0 licyrniuwe dak iolcke Bestrebunaen welche sich nickt einmal I beanstanven, daß von einem spater gesprochen wiro, oogceiip ,n Erregung versetzt. Die erstere grübelt darüber, vaß solche -oestrevungen, welche sich nicht emmat atö 1 Bethatigung des Entschlusses mcht stattgefunden ZU s ^ ^ der Berliner Stadtverord- Vorbere'tungsbandlungen zum Hochverrat .m Smne des ^ braucht, und daß der freiwillige Rücktritt des ^en' lku? asse d,e b- anntlich ^ tz. 86 Str.-G.-B. kennzetchnen lasten sich überhaup als „icht berücksichtigt werden soll, wenn er auch noch " d,e bekannNich ^'^1 war, und anarchistischen gewaltsamen Umslurzbestrebungc^in ihrem Entdeckung''beschen Chatte" ^ Abe/die ^Haupt?ack^"b^ Geldstrafe untersagt ward; die „Kreuzztg." bat keine Hoff inneren Wesen mit der gegenwärtigen Staatsversassung un-1^ r- ^Immission einen Gruuvsan in das ae ien-1 das Schriststuck auS den Acten des Reichstag) entfernen vereinbar, und sie müssen daher mit Notwendigkeit gegen m^iae Streckt Äüdr. den man war im ?alle ^des r» können, aber sie macht sich wenigstens das Verzügen, den dieselbe gerichtet sein. Sie erscheinen darum bereits nach I ''^uhrt, d-n man^zwar nn ^all- des I Stadtverordneten für den Fall nochmaliger derartster Ueber- dem„gegenwärtigen Strafrecht in vollstem Umfange als hoch- ^„nehmen darf, aeaen denen Ueber raauna schreitung ihrer Zuständigkeit mit unmittelbarem polizeilichen verräterisch- Handlungen strafbar, wenn sie nur das Gebiet ^ Einschreiten zu droben. Andererse.ts beziehen foffschrittliche der Vorbereitung b-schritten batten. ' Unter der Vor-1 '^^ndere ^,^,ck> die Wacke vor der bedrokten ccmmunale,. N-v-ir„na -in»»- strakha»-n säani»I»na ist ah-n anck I ^ ölt n n F 49u vollzogen worden ist, man sick hingegen Dreiheit Mir nns-entheils hassen die Neai-niina Werke sick bereitung einer strafbaren Handlung ist aber auch schon die nur intellektuelle Einwirkung auf Andere zu versieben, sich an der Vorbereitung der Ausführung dieser Handlungen zu betheiligen, und es ist insbesondere eine Vor bereitung auch dann anzunehmen, wenn ein Verbrechen auS- geführt werden soll, welches in dem Strafgesetzbuche mit einer selbstständigen Strafe bedroht ist, insofern dasselbe auf die Erleichterung des Hochverrats abzielt. Die anarchistischen Mordattentate unterscheiden sich gerade nur dadurch von dem gewöhnlichen Morde, daß der durch sie herbrigeführte Schrecken günstigere Bedingungen für die Ausführung der hochverräte rischen Handlungen schaffen soll. Sind diese Attentate als selbstständige Verbrechen strafbarer, wie die Vorbereitung zum Hochverrat, so kommen natürlich die für sie vorgesehenen Strafen zur Anwendung, während im umgekehrten Falle die Vorbereitung zum Hochverrat zu bestrafen ist. Die Ab sätze 2 und 3 des Entwurfs weichen mithin von dem all gemein giltigen Strafrecht nicht ab, allein es dürfte sich allerdings eine präcisere Fassung derselben dahin empfehlen, daß nach „zu verleiten" in dem zweiten Absätze sort- gefahren wird: „welche die gewaltsame Vornahme hoch verräterischer Handlungen vorbereiten sollen. War die Absicht de« ThälerS aus die gewaltsame Ausführung eines bestimmten hochverräterischen Verbrechen- gerichtet, so u.s.w." Der an die Stelle des zweiten und dritten Absatzes des Entwurfes getretene Absatz 2 der Commission entspricht weder in seiner Fassung noch in seiner Strafandrohung der eminenten Gefahr, welcher vorgebeugt werden soll. Es wird gesagt: „Wer in der Absichl, die militairische Zucht und Ordnung zu untergraben, durch Wort, Schrift, Druck oder Bild gegenüber einem Angehörigen deS HeereS oder der Marine Einrichtungen derselben verächtlich macht» wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft". Aber das „verächtlich macht" hat mit der Sicherstellung des HeereS und der Marine vor dem Ein dringen der Umsturzbestrebungen gar nichts zu thun, weil eS bei aller Hochachtung vor den inilitairischen Einrichtungen geschehen kann, daß Zucht »nd Ordnung derselben im In teresse deS Umsturzes untergraben werden sollen. Dann ist nicht einzuseben, warum gerade nur durch Wort, Schrift, Druck oder Bild das Delict soll begangen werden können, da doch auch concludente Handlungen zur Begehung desselben geeignet erscheinen; und es ist auch nicht zu versieben, warum dir Untergrabung roranSseyen soll» daß die be- vollzogen worden ist, man sich hingegen verwahren muß. Die alte Complotttheor>e ist glücklich über wunden, und man wünscht sich dieselbe auch nicht zurück. Daß »ach ihrer Auffassung auch die halbwüchsigen Jungen bestraft werden müsien, welche sich zur Ent wendung der Kaninchen ihres Nachbarn mittelst Ein steigens in dessen Gebäude lediglich verabredet haben, wird schwerlich der Commission zum Bewußtsein ge kommen sein. Ist sonach auch hier der Entwurf vorzuziehen, so scheint doch im Hinblick auf tz. 86 Str.-G.-B. die bis zu 15 Jahren angedrohte Zuchthausstrafe nicht gerechtfertigt, und eS würde sich wobl auch hier die Androhung von Gefängnißstrafe im Falle des Vorhandenseins mildernder Umstände empfehlen. Deutsches Reich. —k. Leipzig, 1. Mai. Dem Vorstände deS Verbandes Deutscher Kriegs-Veteranen in Leipzig ist jetzt folgen der Bescheid vom preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten zugegangen: Auf die Immediateingabe vom 11. März d. I., die aus Allerhöchsten Beseht an mich zur Bescheidung abgegeben ist, eröffne ich dem Verband, daß ich die Königlichen Eisenbahndirectionen er- mächtigt dabe, den Beteranen aus ven Feldzügen 1870/71, die in den Monaten Juli, August u»d September d. I. aus Anlaß der 25jähriacn Wiederkehr der Siegestage von 1870 festlichen Beranstaltunaen auf den Schlachtfeldern im Westen des deutschen Reiches beizuwohnen wünschen und die sich durch das Besikzeuanist der Kr-eg-denkmünze des Feldzuges 1870/71 alS solche Veteranen aus- weisen, aus Sr,ordern die Dm- Rückreise in der britt-n mr» -lasse aller Züge zu MiUtairsahrpreis, n (15 ^ unter Gewährung von 25 kz Frriaeväck »u ^ »u „dm,» wu»1ch,» " -»rulnl-n °d,I n„« -»d„» Mckw,« TL'' rrm.milkst, d,u Bmvostunaen der ,dr,r Aufsicht unterstellten Freiheit. Wir unserntheilS hoffen, die Regierung werde sich gelassen in daS Schicksal fügen, daß sie die Abssidung der bewußten Petition nicht hat verhindern können; yren prin- cipiellen Standpunkt hat sie ja gewahrt, und die frage, ob die Communalbehörden sich überhaupt mit der Umsturz vorlage beschäftigen durften, wird von dem Oberver waltung sg er icht, daS der Magistrat angerufer bat, ent schieden werden. (Nat.-Z.) V. Berlin» 1. Mai. (Privattclegramm.) 2er Aatser erledigte im Laufe deS gestrigen Tages in Schlitz Rgierungs- geschäste und erfreut sich deS bestens Wohlseins. Tis Wetter ist sehr schön. Heute Abend wird er Schlitz verbfsen und voraussichtlich morgen früh kurz vor 8 Uhr auf >er Wild parkstation eintreffen. Berlin, 1. Mai. (Telegramm.) DaS .Deutsche Colonialblatt" theilt mit, daß der Kaiser unter Aufhebung des Erlasses vom 17. Februar 1891 durch CabretSordre vom 17. April dem Gouverneur von Ostafrika sür de Dauer seines AmreS und Aufenthaltes in Ostafrika den Rna der Räthe erster Classe beigelegt hat. Berlin» 1. Mai. (Telegramm.) Mitteilungen aus parlamentarischen Kreisen bestätigen, daß die Reichs- Partei gestern beschlossen hat, gegen die Umsturz orlage in der CommifsionSfassung zu stimmen. L. Berlin, 1. Mai. (Privattelegramm.) Tr „Post" zufolge haben in den letzten Tagen im ReichScnte deS Innern Berathungen über die Festsetzung deS Tcif« für den Rordostseecanal stattgefunden. Gestern ist die Neinung durchgedrungen, die Tarife nicht zu hoch zu gestaea. An den Berathungen nahmen Woermann und Dahlstöm aus Hamburg Theil. L. Berlin, 1. Mai. (Privattelegramm.) In der gestrigen Generalversammlung deS Evangelischen Etchenbau- Berrins nahm Obrrhofmeister v. Mirbach Bemlaisung, daraus hinzuweisen, daß behufs Linderung der sociien Notb- stände der für daS ganze Land schädigende unnatürche Zuzug namentlich der arbeitenden Classen gesetzlich vchindrrl bezw. erschwert werden müsse. Ferner sei ne baldige Erhöhung der Kirchensteuern zu wünschen. DeiVerein bat eine Gesammteinnahme von 2 426 000 -E, «n Gesamml- au-gabe von 2 100 000 Innerhalb d«S l^en Jahre« sind 9 neue Kirchen in Berlin eingewribt.
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