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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950613015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895061301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895061301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-06
- Tag1895-06-13
- Monat1895-06
- Jahr1895
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Bezugs-Preis k» der Hauptexpeditiou oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich^! 4.50» vei zweimaliger täglicher Zustellung in» -au« 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich 6.—. Direkte tägliche Kreuzbandirndung iw« AuSIand: monatlich 7.50. Die Morgen-AuSgabe erscheint täglich mit Aus nahme nach Sonu- und Festtagen '/,? Uhr, di« Abend-Ausgabe Wochentag- 5 Uhr. Redaktion und Expedition: JohanneSgasse 8. Dir Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abeud» 7 Uhr. Filialen: Btt« Klemm's Sortim. (Alfred Hahn)» Universitätsstraße 1, LauiS Lösche. Katharinenstr. 14. part. und König-Platz 7. Morgen-Ausgabe. riMr.Tageblatt Anzeiger. Organ für Politik,Localgeschichte,Handels-MGcMsverkehr. 28L Donnerstag den 13. Juni 1895. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petüzeils 20 Pfg. Reklamen unter demRedactionSstrich (4j spalten) 50>^. vor den Familiennachriä (6 gespalten) 40^. Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra »Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen - Ausgabe, ohne Postbefürdenmg 60.—, mrt Postbrsörderuug ^ 70.-». Annahmeschluß für Änzeigen: (nur Wochentags) Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen »Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein« halbe Stunde früher. Anzeige« sind stets an die Erdedirisn zu richte». Druck uud Verlag von E. Polz in Leipzig. 8S. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nachdem das von uns im Einverständnisse mit den Herren Stadtverordneten aufgestellte Regulativ, die Einquartierung von Truppen und Unterbringung von Pferden in Friedenszeiten betr., von der Königlichen Kreishauptmannjchast Leipzig bestätigt worden ist, wird das Regulativ nachstehend mit dem Bemerken zur öffent lichen Kenntniß gebracht, daß es mit dem 15. Juni 1885 in Kraft tritt. Leipzig, am 10. Juni 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. X/äl. 12199. Ör. Georgi. Lamprecht. Regulativ für die Stadt Leipzig. die Einquartierung von Truppen und Unterbringung von Pferden in Friedrnszeiten betreffend. Unter Aufhebung der localstatutarischen Bestimmung für die Stadt Leipzig zur VII. Abtheilung der allgemeinen Slädteordnung (8.94) vom 2. bez. 24. Juli 1867 und in Ausführung der Sächsischen Verordnung vom 30. November 1867, bez. des Reichsgesetzcs vom 25. Juni 1868 und der dazu gehörigen Nachtrags- und Ergänzungs gesetze, wird folgendes Regulativ für die Stadt Leipzig, die Einquartierung von Truppen und Unter bringung von Pferden in Friedenszciten betreffend, errichtet. 8- 1. Truppen und Pferde, welche in Friedenszeiten in hiesiger Stadt einquartiert werden, sollen, insoweit sie nicht in den vorhandenen Cafernen untergebracht werden können, und insoweit es sich nicht um die im 8- 8 unter a-s erwähnten Ein quartierungen handelt, in Privathäujern verdungen und eingemiethet werden. Z. 2. Die dadurch erwachsenden Kosten werden nach Abzug der in die Stadtcasse fließenden staatlichen Entschüdigungsgelder wie die übrigen Commuuallasten aufgebracht. §. 3. Was Einquartierungen anbelangt, welche bei Gelegenheit u. der Remontekänfe, b. der Recrutirung, c. der Beziehung von Cantonnements, «1. der mit Rücksicht auf Manöver angeordneten Zusammen- ziehuug von Truppen, e. der Einziehung von Reservisten und Wehrleuten zu Uebungen stattfinden, so verbleibt es, insoweit nicht die Unterbringung der Truppen und Pferde in öffentlichen Gebäuden bewerkstelligt werden kann, bei der den Grundbesitzern obliegenden Verpflichtung, Quartier zu gewahren. 8. 4. Die Grundbesitzer erhalten für die nach 8- 3 gewährten Quartierleistungen eine Entschädigung nach den im 8- 6 festgesetzten Entschädigungsfätzen. 8- 5. Ist die Naturaleinquartierung von denGrundbesitzern mit Verpflegung zu leisten, jo erhalten sie, außer den im 8- 6 gedachten Entschäoignnqssätze», für die Verpflegung nur die vom Staate ge- währte Vergütung und haben wegen dieser Verpflegung keine be sonderen Ansprüche an die Gemeinde. 8. 6. Den Grundbesitzern werden pro Tag gewährt: и. Für 1 Olficier vom Major aufwärts 4,00 ^4 d. Für 1 Ossicier vom Hauptinann oder Rittmeister abwärts 2,50 - c. Für 1 Feldwebel, Wachmeister oder diesem gleich stehenden Militairbeamten 1,50 - ä. Für 1 Fähndrich, Viceseldwebel oder diesem gleich- stehenden Militairbeamten 1,25 - «. Für 1 Unterosficier oder diesem gleichstehenden Militairbcamlen 1.00 - к. Für 1 Soldaten 0,50 » x. Für 1 Pferd 0.50 - 8- 7. Die Auszahlung der Entschädigung für die Quartier. leistungen erfolgt beim Quartieramte der Stadt Leipzig, das die Zeit und den Ort der Auszahlung öffentlich bekannt macht. 8- 8. Vorgedachte Auszahlung erfolgt lediglich gegen Rück gäbe des Quartierbillets an den Inhaber deS letzteren mit der Wirkung, daß die Stadtgemeinde dadurch von allen Ansprüchen anderer Personen, namentlich auch von denen des NaturalquartiergeberS und der Rechtsnachfolger desselben, entlastet wird. 8. 9. Entschädigungsansprüche für gewährtes Naturalquartier, sowie alle Nachfordcrungen müssen zur Vermeidung der Verjährung spätestens im Lause des Kalenderjahres, welches auf dasjenige folgt, in welchem die Zahlungsverpflichtung begründet worden ist, beim Quartieramte der Stadt Leipzig angeineldet werden. Diese Frist läuft auch gegen Minderjährige und bevormundete, sowie juristische Personen, denen gesetzlich dir Rechte der Minder- jährigen zujiehen, ohne Zulassung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, jedoch mit Vorbehalt deS Regreffes gegen die Vor. Münder und Verwalter. 8. 10. Die vom Staate gezahlten Entschädigungsgelder sind als Einnahme zur Stadtcasse zu nehmen, die alljährlichen an die Grund besitzer gewährten Entschädigungsgeldcr als Ausgabe zu buchen. Leipzig, den 22. Mai 1895. Der Rath Ser Stadt Leipzig. Die Stadtverordneten I-. 8. vr. Georgi. V. 8. Vr. Schill. Vr. Sz Die Königliche Kreishauptmannschaft hat mit dem ihr beige, ordneten Kreisausschusse das vorstehende Regulativ für die Stadt Leipzig, die Einquartierung von Truppen und Unterbringung von Pferden in Friebenszeiten betreffend, vom 22. d. M. genehmigt und hierüber gegenwärtiges Decret rrtheilt. Leipzig, am 29. Mai 1895. Königliche Kreishauptmannschaft III547. I,. 8. v. Ehrenstrin. gbn Steckbrief. Der unten näher bezeichnet? Maschinistenmaat Hubert Karl Storck ist am 3. d. Mts Mittags nicht vom Urlaub zurückgekehrt und liegt der Verdacht der Fahnenflucht vor. Alle Mtlitair« und Civil-Behörden werden diensteraebrnst ersucht, auf den rc. Storck zu vigiltrrn, ihn im Betrrtungsfalle verhaften und hierher dirigiren zu lassen. Signalement. Bor- und Zuname: Hubert Storck; geboren zu Eraiowa in Rumänien; Alter: 21 Jahre 10 Monate 19 Tage; Größe: I Meter 77 Eentim.; Gestalt: schlank; Haare: hellblond; Stirne: spitz Augenbrauen: blond; Augen: blau; Nase: gewöhnlich; Mund klein; Bart: keinen; Zähne: vollständig; Kinn: spitz: Gesichtsbildung länglich; Gesichtsfarbe: blaß; Sprache: deutsch, rumänisch; besondere Kennzeichen: keine; Anzug: Jacke und blaue Hose, weiße« Hemd. Müde mit Band S. M. S. „Jagd", kiel» den 10. Juni 1895. Kommando S. M. S. „Jagd" Fernsprechverbindungen mit Bremen, Zittau u. s- w- Der Handelskammer ist von einer hiesigen Firma der Wunsch ausgesprochen worden, daß für Leipzig Fernsprech-Verbindunge» mit Bremen und mit Zittau eingerichtet und daß die Leitungen für die Verbindung mit Hamburg vermehrt werden. Vor weiteren Schritten möchte die Handelskammer darüber unterrichtet sein, ob diese Wünsche von vielen Firmen getheilt werden. An die Br- theiligten ergeht daher hierdurch die Aufforderung, die zur Unter- tützung des Gesuchs geeignete» Angaben bis zum 17- d- M. an die Kanzlei der Handelskammer, Neue Börse, Treppe I., gelangen zu lassen. Leipzig, den 11. Juni 1895. Ter Vorsitzende der Handelskammer. A. Thieme. vr. Gensel, S. Bekanntmachung- Da ein großer Theil unserer Beamten als Zähler zu der be vorstehenden Berufs- und Gcwerbezähtung mitzuwirken hat, haben wir beschlossen, am 13. und 14. dss. MtS. von 12 Uhr Mittags ab )ie Expeditionen unseres Leihhauses und der Spareaffe, unseres Armenamtes, der Schulcasse, des StadtsteucramteS, -cs Luartieramtcs und des Vollstreckuugsamtes ür den Verkehr des Publicums zu schließen. Leipzig, deu 12. Juni 1895. la. 2749. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Größe!. Ausschreibung. Die in Dösen bei Leipzig belegenrn Baulichkeiten des ehemals Michel'schen Gutes, die zum Theil durch Brandschaden zerstört worden sind, sollen im Wege des schriftlichen Angebots auf de» Abbruch verkauft werden. Die Abbruchsbedingungen und der Situationsplan liegen bei unserer Hochbau-Verwaltung, Rathhaus, II. Obergeschoß, Zimmer Nr. 7, während der Geschäftsstunden zur Einsicht auS. Die Besichtigung der Baulichkeiten kann am 17. und 18. dieses Monats Vormittags von 10 bis 18 Uhr stattfinden. Angebote sind bis zum 21. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, in dem vorerwähnten Geschäftszimmer abzugeben. Die Auswahl unter den Bietern, sowie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Leipzig, den 11. Juni 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 2685. vr. Georgi. Bekanntmachung. Nachdem die öffentlich ausgeschriebene Herstellung einer Thon rohrschleuße iu der Torgauer Straße in Leipzig-Neusellerhausen Volkmarsdorf vergeben worden ist, werden die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber aus ihren bezüglichen Angeboten hierdurch entlasten. Leipzig, am 5. Juni 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Ie. 2521. vr. Georgi. Gesucht wird der im Jahre 1834 oder 1837 in Windisch-Kamnitz iu Böhmen geborene Handarbeiter Ernst vineenz — oder Vineenz — Fiedler, welcher zuletzt als Strinbruchsarbeiter beschäftigt war. Zwecks genauer Feststellung der Personalien und der Ausländer- eigenschaft Fiedler's wird um schleunige Mittheilung beim Bekannt- werden des Aufenthaltsorte» desselben gebeten. Leipzig, den 6. Juni 1895. Der Rath der Stadt Leipzig, - Armenamt, Avth. II. ^.R. 1X 2625. Hentschel. Matt-»-. hat die zuständigen Behörden zu geführt, äls deren Folge k°n'ü sA^,en Berg^ amt ausgearbeiteter neuer ^"urf °er ^ 6^-« ist Vorschriften zu betrachten ist. In d'esem v ^^ namentlich die Sicherheit deS Leben« un Arbeits- Bergleute berücksichtigt, Er bestimmt u A daß ° ° ^ro^ reit bei dem unterirdischen Grubenbetriebe . peratur von 29 Grad Celsius oder mehr ruckt langer als au, 6 Stunden für den einzelnen . "u^gedeh ^ er darf. Auch soll er ohne i-,n-n ausdrücklichen Wn-chanc artigen heißen Orten nicht oster als an 60 Arbeitstagen i n Jabr beschäftigt werden. Die unvermeldl.chen und n cht z verwehrenden Abkühlungspausen sind ,n d'e Arb-tts e.t gestalt mit einzurechnen, daß vom erstenBll-i emes der artig heißen Arbe.tSpuncteö b.S zun, s-b '-ßl-ck-n Bertas -n desselben die Zeit an e.n und demselben Tag- b°chN-n- 6 Stunden betragen bars. Äel einer ^-emperalu 40 Grad Celsius und mehr sollen künftig Betriebe uberhaup Vielfach* ist auch von sächsischen Bergleuten die Ein richtung zweckentsprechender Mannschaftsbader aus den Werken gefordert. Nach den erwähnten Landtagsverhand- lungen ist dieser Wunsch sehr lebhaft auSgejprochen Zn dem Entwurf des königlich sächsischen Bergamtes wnd nun gleichfalls bestimmt, daß bei jeder Anlage s'nes "euen Schachtes, welcher der Belegschaft zum regelmak'gen Aus fahren dienen soll, über Tage Einrichtungen zu treffen stno, welche eS jedem ausfabrenven Bergarbeiter ermöglichen, ein warmes Bad zu nehmen und die Kleider zu wechseln. Auch soll dieses geschehen können, ohne daß der Arbeiter qenöthigt ist, vom Verlassen der Hängebank weg in die freie Lust zu gehen. Bei bestehenden Schachtanlagen sind derartige Badeeinrichtungen innerhalb eines Zeit raumes von 5 Jahren herzustellen, soweit dieselben wirtfi schaftlich und technisch durchführbar sind und von der Mehr heit der betreffenden Belegschaft erbeten werden. Wenn die Badeeinrichlungen nicht in allen Anforderungen der Gesundheitspflege entsprechenden Brausebädern besteyen, soll mindestens für einen starken Ab- und Zufluß des Badrwafier- während der Benutzung und dafür Sorge getragen werden, daß die Wasserwärme nicht mehr als 30 Grad Celsius betragt. Für Arbeiten an besonders nassen Stellen soll künftig den Bergleuten durch die Grubenverwaltung kostenlos eine wasserdichte Kleidung auf Wunsch geliefert werden. Besonders wichtig ist, daß Arbeiten, die mit besonderer Gefahr verknüpft sind oder die im bergpolizeilichen Interesse besondere Vorsickt und Aufmerksamkeit erfordern, nicht im Gedinge-, sondern im Schichtlohn künftig ausgesührt werden sollen. Dasselbe soll mit Arbeiten geschehen, deren gute Ausführung in Rücksicht aus Gesundheit und Leben der Bergleute er forderlich ist. .. . Mit diesen Bestimmungen erfüllt der Entwurf de« könig lich sächsischen Bcrgamts einen wesentlichen Theil jener Forderungen der sächsischen Bergleute, die sich auf den Schutz von Leben und Gesundheit beziehen. Hoffentlich wird der Entwurf Gesetz. Seine Bestimmungen würden unter den Bergleuten sehr wobltbuend wirken und zur Beruhigung der Grmüthrr jedenfalls erheblich beitragen. Versteigerung. Freitag, den 14. Juni 1893, von Vormittags 1v Uhr ab sollen im Gasthofe zur goldenen Krone in Möckern 12 Pferde schweren Schlag», 3 Lowry-, Rüstwaqen, 6 Steinwagen, 2 Erdtransporlwagen, 3 Leiterwagen, 1 Kutsch» wagen (Glaslandauer), 1 Korbjchlitten, 4 Stück complete Kukschgejchirre, ca. 50 Centner Hafer, 1 Häckselschneide- majchine und 115 Taufend Lehnifteiue meistbietend gegen sofortige Baarzohlung versteigert werden. Leipzig, den 12. Juni 1895. Ter Gerichtsvollzieher des Sgl Amtsgerichts das. 8teludeek, Secr. 2iA-8taät. vouuerstax, äeu 13. ckuul 18SL. - vbr im 8<urle «1er ersten Bürgerschule, lagesvrckuung: I. Lesohlussfirssung rur Pugesorclu»»g «Iss XXIII. äsulsobsu XsrrtetLges (Verdilltniss äer VertrkruensLrrto ru Leu vedeus- vsrsiehsruiigsgeseUsckLkten. Breis bei Lrunlrvucussea). II. 8t»vus»ungsl«g6llhsitsll (et. Linkutlullgslrurt«). vr. Ilelu»«. Lergarbeiterschutz in Sachsen. e. Bei den Arbeiterbewegungen in den deutschen Berg- bauberirken wurde in den letzten Jahren allerdings die Lohn- frage sehr stark betont, aber sie war keineswegs allein die Ursache der Unzufriedenheit. In vielen Fällen verlangten die Arbeiter auch neben einer besseren Behandlung in den Gruben mehr Schutz für Leben uud Gesundheit in denselben. Sowohl in Rheinland-Westfalen, wie im Saargebiet und auch in Sachsen sind derartige Wünsche in der Bergarbeiterbewegung der jüngsten Zeit hervor- getreten. In Sachsen wurden sie namentlich durch eine große Bittschrift der Bergleute an Landtag und Regie- rung ausgesprochen, worauf im Winter 1893 — 94 im Land tage umfangreiche Verhandlungen stattfanden, an denen sich auch lein Bergarbeiter betheiligte. Einzelne Wünsche jener Bittschrift wurden der Regierung zur Berücksichtigung über wiesen, die meisten abarlrhnt. Die damaligen Erörterungen babrn jedoch trotzdem für die sächsischen Bergleute gute Früchte getragen. Die genaue Beleuchtung gewisser Verhältnisse deS sächsischen B-rawesens Deutsches Reich. * Leipzig, 12. Juni. Nach dem im Mittwoch-Morgenblatte abgedrucklen Berliner Telegramm sollte auch der Reichs kanzler der Enthüllung deS Lutherdenkmals beigewohnt haben. Den unS vorliegenden Berliner Blättern zufolge ist diese Meldung unrichtig. — Wir bedauern, daß, wie das Oberhaupt des Reiches, so auch der erste Beamte deS Reiche- einer Feier fernblieh, von der die „National-Ztg." berichtet: „Es war eine außergewöhnliche Feier. Und sie stand unverkennbar unter dem tiefen Eindruck, den in den letzten Tagen die Gerichtsverhandlung am Rhein überall hervorgerufen hatte. Was der Kämpfer für die Freiheit des Geistes gewollt und erreicht, im Lichte jener Ent hüllungen war eS heute auch den Gleichgiltigen vor die Seele gerückt." In einer Zeit, wo — um von allem Anderen zu schweigen — der Bundesrath über die Aufhebung des Zesuiten- gesetzes zu beschließen hat, ist eS auch für die leitenden Männer in Deutschland ersprießlich, sich vor die Seele rücken zu lasten, waS Luther gewollt und erreicht hat. * Berlin, 12. Juni. Nachdem die Bestimmungen der Gewerbeordnung-Novelle vom l. Juli l89l und der Aus- führungS-Anweisung vom 10. Juni 1892 seit nunmehr fast drei Jahren zur Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe gedient haben, wünschen die Ressort- minister die Frage eingehend geprüft zu sehen, ob sich nach den gesammelten Erfahrungen eine Abänderung der Anweisung oder der gesetzlichen Bestimmungen als wünschenSwerib heraus- gestellt hat. Insbesondere soll von Neuem geprüft werden, ob die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe rin Anwachsen des Ge- werbrbrtrirbeS im Umherzieben zur Folge gehabt hat. Die Erhebungen werden von Landraths- und Oberbürgermeister- Armtern uud den Handelskammern veranstaltet. Zu erörtern ist dabei, ob eS wünscdenSwerth und durchführbar sein würde die Brrkaufsstundrn für die einzelnen Zweige des Handels- aewerbeS verschieden festzuseyen, z. B. in der Weise, daß der Handel mit Leben-mittel wie bisher vorwiegend am Vormittag zugelasten,für den Handel mit Manufactur- undSchnittwaaren u. dergl. aber die Verkaufszeit in die Stunden bi- 3 oder 4 Uhr Nachm,ttag- verlegt würde. Sofern au diese Erörterungen allgemeiner Art noch besondere Wünscht hinsichtlich einzelner Gewerbezweigr anzuschließen sein sollten, sind d.efe Wünsche an der Hand der einzelnen Bestimmungen der AuSfübrunas-An- Weisung vom 10. Juni 1892 vorzutragen. Besonders wird zu er- örterndem: 1) ob -in Bedürfnis besteht, für den Handel mit Cigarren uud Tabak auf Grund de« tz. lOLv der Gewerbe- orbnung außer den allgemeinen sreigrgebrnen fünf Verkaufs- stunden noch eme oder zwe, Nachmittag-stunden einruräumen etwa unter der Bedingung, daß außerhalb der allgemeinen Stunden ^ Lehrlinge nickt beschäftigt sein dürfen: 2) ob einzelnen Zweigen de- Handels- gewerbes wesentliche Nachtbeile daraus erwachsen, daß bislang e, Gewerbebetrieb der Gast' und Schankwirthe an Soni?- und Festtagen keinen erbeblichen Beschränkungen unterliegt, und bejahendenfalls, in welcher Weise Abhilfe zu schaffen sein inockte; 3) soweit preußische GebietStbeile in Frage kommen, die an andere deutsche Bundesstaaten grenzen, wird anzugeben sein, ob die in den letzteren geltenden Bestimmungen den Gewerbetreibenden wesentlich günstiger sind als die preußischen Vorschriften. * Berlin, 12. Juni. „Zum Fall Kock" veröffentlicht jetzt auch Herr R. von Tb ad d en-Trie gla ff in dem Slöcker'schen „Volk" eine Erklärung, in der er dem Pastor „arge Verleumdungen" vorwirfl. Kock habe u. A. behauptet, daß, um den Arzt zu sparen, die Angst eines Tagelöhners wegen des bedrohten Lebens seines kranken Kindes von der Gntsherrschaft mit den Worten beschwichtigt worden sei: „Lieber K., Sie müssen sich nicht so haben; wenn der liebe Gott das Kind zu sich nimmt, ist es wohl aufgehoben. Es ist ja nur ein Kind, was soll der Arzt dabei?" Pastor Kock habe später brieflich zugegeben, daß er damit Trieglaffer Verhältnisse habe kennzeichnen wollen. Er sagt freilich nicht, daß er Ohrenzeuge dieser „teuflisch frömmelnden Worte" gewesen sei. Herr von Thadden be zeichnet jene Mittheilung als „unerhörte Unwahrheit" und fährt fort: „Hieraus erhellt deutlich genug, aus welcher Grundlage die Angriffe des PastorS Kock beruhten. Als Ver leumdungen wurden sie mir mit Recht von befreundeter Seite bezeichnet. Ich habe daher keinen Augenblick gesäumt, die leidige Angelegenheit bei den maßgebenden Behörden anhängig zu machen. Wenn ich nach einiger Zeit den Antrag auf strafrechtliche Verfolgung fallen ließ, so geschah dies, weil es mir dem Endziele nach nur daraus ankam, daß das Auftreten des Pastors Kock von dem Consistorium gebührend gerügt werde, und die schon 1893 angeregte Versetzung des Pastors Kock zur Aus führung gelange. Die Erreichung letzteren Zweckes schien mir durch ein gerichtliches Verfahren, wie die Entscheidung auch ausfallen möge, eher gefährdet als gefördert. Das königliche Consistorium hat Pastor Kock seine „ernste Mißbilligung" wegen der gegen mich erhobenen Beschuldigungen ausgedrückt und die schon so lange schwebende Versetzung im November vorigen Jahres zur Ausführung gebracht. An da« Ober haupt der evangelischen Landeskirche haben weder ich noch mein Sohn einen „Appell" eingcreicht. Der Kaiser hat nach belegentlick erlangter Kunde von den verlautbarten Vorgängen sich eingehenden Bericht durch den evangelischen Oberkirchenrath erstatten lassen und unter Billigung der mir gewährten Genugthuung die Angelegenheit als erledigt zu -etrachten geruht." * Berlin, 12. Juni. Bei der großen Flottenparade in Kiel wird das Preß sch iss eine feste Stellung gegenüber der Canalmnndung und im Angesicht der Flaggschiffe der fremden Mächte erhalten. Das Preßschiff der die Parade abnehmenden Kaiseryacht folgen zu lassen, bat sich auS marine technischen Gründen als eine Unmöglichkeit herausgestellt, nachdem die Frage aus Befehl deS Kaisers noch einmal geprüft worden war. Es ist indessen dafür Sorge getragen worden, daß das Preßschiff so sestgelegt wird, daß es den Berichterstattern die Möglichkeit gewährt, den Haupl- vorgängen bei der Parade zu folgen. (Auch ein Ver treter deS „Leipziger Tageblattes" wird auf dem von der Regierung der Presse zur Verfügung gestellten Schiffe sich befinden. Was er von den Festlichkeiten zur Eröffnung deS Nordostsce-Canals nicht aus nächster Nähe zu verfolgen vermag, wird uns von anderen Berichterstattern geschildert werden. Ueberbaupt sind umfassende Vorkebrungen getroffen, um im „Leipz. Tagebl." über diese großartige internationale Feier ausführliche und prompte Berichte veröffentlichen zu können. D. Red.) V. Berlin, 12. Juni. (Telegramm.) Der Kaiser begab sich heute früh gegen 6^/. Uhr mit dem Erzherzog Franz Salvator von Oesterreich vom hiesigen Schlosse aus nach dem Tempelhofer Felde zur Besichtigung des Garde- Kürassier - Regiments und des 2. Garde - Ulanen - Regi ments. An die Besichtigung schloß sich wiederum eine Gefechtsübung, nach deren Beendigung der Kaiser mit seinem hohen Gaste das Frühstück im Kreise des Ofsiciercorps deS Garde - Kürassier - Regiments^ einnahm. Vom Officiers-Cafino des genannten Regiments fuhr der Kaiser mit dem Erzherzog nach Wildpark zurück, empfing aber vor der Abfahrt von hier, auf dem Potsdamer Bahn hofe, noch den Enkelsohn des verstorbenen Generalobersten v. Pape, Regierungs-Referendar Wehlmann, welcher die Orden seines verewigten Großvaters in die Hände deS Kaisers zurück legte. Nachmittags gegen 4 Uhr wohnte dieser mit dem Erzberzog dem Rennen des Potsdamer Reiter-Vereins in Sperlingslust bei. AbendS findet zu Ehren deS Erzherzogs ein Fest auf der Pfaueninsel statt. ch Berlin, 12. Juni. (Telegramm.) In der gestrigen Sitzung des Eolonialrathes theilte Consul Vohsen mit, der Togo-AuSschuß habe soeben auS Misahöbe die Draht- meldung erhalten, daß Or. Grüner mit vr. Gering dort angekommen seien und den Vertrag mit dem Sultan von Gand» am Niger mitgrbracht haben. 8. Berlin, 12. Juni. (Privattelegramm.) Die „Nat.-Ztg." berichtet: DaS Panzerschiff „Kaiser" hat aus seiner Ausreise nach Ostafien Gelegenheit gehabt, einem französischen Kriegsschiffe Hilfe zur Tee zu leisten. Am 25. Mai traf das Panzerschiff „Kaiser" im Rothen Meere auf halbem Wege zwischen Suez und Aden das franrksische TruppentranSportsckuff „Comorin" in manöverirunfahigem Zustande an. In der Compound-Maschine des französischen DampserS war die Hochdruck-Kolbenstange gebrochen und ein Ersatz dafür nicht vorhanden. Es wurde daher nöthig, den Hochvruck-Cylinder auSzuschalteu. Da eS nun nicht gelang, die Maschine mit dem Niederdruck-Cylinder in Gang zu setzen, nahm der „Comorin" die vom Commandanten deS Panzerschiffes „Kaiser", Capitain zur See Jaeschke, ange- botenr Hilfe an. DaS Panzerschiff „Kaiser" nahm den Franzosen in- Schlepptau und vampfte mit ihm mit acht Meilen Fahrt seinen Cour« weiter. Es wurde hierdurch dem französischen Transportschiff möglich, seine Maschinenrrparatur in Ruhe zu vollenden, so daß eS nach verhältnißmäßig kurzer Zeit und nachdem eS seinen Dank für die geleistete Hilfe auSaedrückt batte» allein weiter dampfen konnte. — Da-
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