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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950803015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895080301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895080301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-08
- Tag1895-08-03
- Monat1895-08
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S44T er auch Le« Glastbt» und di« AufopsekUna meiner Diördsadt«. Viel« Jahre sind verflossen, sehr viel hat sich seit meiner Ver bannung geändert, aber zwischen un» ist dieselbe Geiste»- Verwandtschaft geblieben. Mein Herz ist stet» meiner ehe maligen Heerde treu geblieben und so wie sie mir einst bei der Arbeit half, so half sie mir au dem für mich so feierlichen Tage. Gott dem Herrn für alle Gnaden und Wohlthaten zu danken. Genehmigen Ew. erzbischöflichen Gnaden die tiefsten Ehrfurcht», und Doukbarieit-bezeugungen entgegen zu nehmen, mit denen ich die Eh« habe zu verbleiben .... * Weimar, 2. August. (Telegramm.) Da» Staats ministerium hat angeordnet, daß wegen der KriegS- Gedeukfeier am 6. d. M. der Unterricht in den höheren Lehranstalten und in den Volksschulen der Garnisonstädte Weimar, Eisenach und Jena an diesem Tage ausfällt. * Marburg, 2. August. (Telegramm.) Anläßlich des Tode» Heinrich v. Sybel's sind bei dessen Söhnen viele Condolrnztelegramme eingelaufen, darunter diejenigen der Großherzoge' von Baden und Mecklenburg-Strehlitz, des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe und des StaatösecretairS v. Böttichers. Auch vom Fürsten BiSmarck ist «in herzliches Beileidstelegramm ringegangen. * TaLlenz, 1. August. Die Stadtverordneten bewilligten für die am 1. September zu begehende Gedenkfeier emen Eredit von 5000 -4k (K. Z.) "Kreuznach, 2. August. (Telegramm.) Minister des Jnuern v. Köller mit Gemahlin ist hier eingetroffen. * Nürnberg, 1. August. Eine von socialistischrr Seite auf heute einvrrufene Frauenversammlung mit einer auswärtigen Agita torin als Römerin wurde polizeilich verboten. * Metz, 1. August. DaS Programm der Vereinigung »ur Schmückung der Kriegergräber ist auf Anregung betheiligter Regimenter, Städte und Privater insofern ge> ändert worden, als die feierliche Niederlegung der Kranz spenden an den Denkmälern deS Schlachtfeldes vom 16. August (Gorze-Vionville-Rezonville) bereits an diesem Tage statt- findet, nicht am 18. Sämmtliche Denkmäler werden sonach an den Jahrestagen der Schlachten geschmückt. Das Pro gramm ist nunmehr folgendes: 11. August: Schmückung der Schlachtfelder Colombey und Noisseville. 14. August: Nieder legung der Kranzspenden an den Denkmälern desselben Schlachtfeldes. 11>/, Uhr Theilnabme an der Einweihung deS Denkmals der 13er beim Colombey. 15. August: Schmückung der Schlachtfelder Vionville-MarS-la-Tour- Gravelotte-St. Privat. Niederlegung der Kranzspenden an den in Frankreich gelegenen Denkmälern bei MarS la-Tour und am Walde De la Cusse. 16. August: Niederlegung der Kranzspenden an den Denkmälern des Schlachtfeldes Gorze- Vionville-Rezonville. 18. August: 6V, Uhr Feld-DankgotteS- dienst. Uhr Abfahrt vom Hauptbahnhof nach Aman- weiler. Niederlegung der Kranzspenden an den Denkmälern des Schlachtfeldes von St. Privat-Gravelotte. Nachmittags 4 Uhr Theilnabme an der Einweihung des AussichtSthurmeS. Nachmittags 5 Uhr Gedenkfeier in der Schlucht bei Gravelotte. Aufbruch bei eintretender Dunkelheit mit Zapfenstreich. Berg feuer auf der Höhe von Point-du-jour. * Straßburg, 1. August. Der Straßburger Gemeinde rath genehmigte heute das von einer Commission sestgestellte Statut für den Arbeitsnachweis. Die Vermittlung von Arbeitsgelegenheit soll mit Ausnahme für die Dienstboten unentgeltlich erfolgen für alle Arbeitgeber, die in Straßburg boten, wird eine kleine Gebühr erhoben. * Schtrmeck, 1. August. Die „Straßb. Post" berichtet: Bei den militairischen Uebungen zwischen Schirmeck und Saales hat ein Gefreiter des 15. Dragoner-Regiments als Meldereiter die deutsch-französische Grenze aus Versehen um einige Schritte überr, tten. Er wurde von den französischen Grenzaufsehern, die im Gebüsche lauerten, abgesaßt, entwaffnet, nach Belval gebracht und dort bis zum Eintreffen der Gendarmerie festgehalten. Nachdem festgestellt war, daß keine absichtliche Grenzüberschreitung vorlag, wurde der ReiterSmann wieder entlasten. Er erklärt, überall gut behandelt worden zu sein, selbst von den Leuten, die darüber enttäuscht waren, daß er ihr Anerbieten er solle ihnen sein Pferd für 300 FrcS. verkaufen, nicht angenommen hatte. * München, 1. August. Freiherr v. d. Pfordten, bisher Ministrrresident in Bern, wurde zum bayerischen Gesandten in Stuttgart und Niederer v. Paar zum Geschäftsträger io Bern ernannt. < Oesterreich-Ungar«. * Aussee, 2. August. (Telegramm.) Der deutsche Botschafter Graf zu Eulenburg wird heute zum Besuche deS Reichskanzlers Fürst zu Hohenlohe hier eintreffen. * Wien, 2. August. (Telegramm.) Das „Fremden blatt" bezeichnet die Blättermeldung über die geplante Neu besetzung der österreichisch-ungarischen Botschafterposten und der leitenden Stellen im Ministerium deS Aeußeren als unrichtig. (Wir hatten von der Meldung keine Notiz genommen. D. Red.) Frankreich. * Parts, 2. August. (Telegramm.) In Havre wurde ein neues Torpedoboot „Forbau" vom Stapel gelaffen, welches die bisher unerreichte Geschwindigkeit von 30 Knoten haben soll. (Voss. Ztg.) Niederlande. * Amsterdam, 1. August. Die zwei nach Tanger be orderten niederländischen Schiffe „Johann Willem Friso" und „VanSpeik" sind, wie dem Marineministerium gemeldet wurde, am 21. Juli wieder nach Cadix zurückgekehrt, von wo aus sie die Heimreise antreten werden. Demnach müßte angenommen werden, daß der Sultan von Marokko nicht nur die deutschen, sondern auch die niederländischen Forderungen bewilligt und bereits ausgeglichen habe, bis jetzt hat man aber noch keine amtliche Angabe hinsichtlich der Höhe des für die Plünderung der „Anna", die Ermordung des CapitainS und die Ver wundung veS Steuermanns geforderten Schadenersatzes, und es bleibt nur die Annahme übrig, daß derselbe durch die dem Grafen Tattenbach auSbezahlte Summe ebenfalls gedeckt sein wird. sVon Neuem dringen aber die Blätter aller Richtungen auf die Anstellung eine- eigenen niederländischen BerufSconsulS für Marokko. Rußland. * Zur Affaire Annenkow wird der „Nat-Ztg." au- Petersburg, 27. Juli, geschrieben: lieber 1'/, Jahre ist jetzt die russische höhere Gesellschaft in Spannung darüber erhalten worden, was eigentlich mit General Annenkow, dem einstigen Letter der öffentlichen Noth- standsarbeiten geschehen wird. Die zahlreichen Freunde de» General- arbeiteten mit Volldampf, die Mißbräuche, die sich die Verwaltung der öffentlichen Arbeiten hatte zu Schulden kommen lasten, zu vertuschen, und als diese» nicht» half, weil der Reich»-Controleur sich mit zäher Hartnäckigkeit darauf vrr- bissen hatte, den verschwundenen Geldern nachzuforschen, und auch die „Liquidationskommission" unter Gehrimrath Neljudow täglich mehr die unglaubliche Wirthschaft enthüllte, die sich dir Ber- waltung der öffentlichen Arbeiten mit den von der Krone für die Rothletdrnden bestimmten Millionen hatte zu Schulden kommen lasten, da wurde eioe andere Saite angeschlagen. Man hob den Niederschlagen« den Eindruck hervor, den «» machen würde, wenn man den „russischen Leffep«" uud noch dazu einen General der Infanterie gleich dem gemeinen Sterblichen vor Gericht stellen wollte, man hob hervor, daß man im AllSlande au» diesem Fall die ungünstigsten Schlußfolgerungen, über die in Rußland herrschenden Zustände ziehen würde. Solche Argumente find aber wenig stichhaltig; gerade der Ernst, reinen Tisch zu machen, mußt» der russischen Regierung überall Achtung und Sym- pathie verschaffen. Der junge Zar, der von seinem Vater das streng« Gerechtigkeitsgefühl geerbt hat, hat offenbar in dem Falle Anneuko» einen Härten Kampf gekämpft, aber schließlich haben doch di» Regungen natürlichen Mitleids für de» einst tu ganz Rußland gefeierten Erbauer der TranSkaSpibahu der Urberzeugung Plätz machen müssen, daß die Verschuldungen Annenkow'» zu schwere sind, al» daß sich seine Angelegenheit einfach Niederschlage» ließe und Herr Annenkow damit in die Lage gesetzt würde, nach wie vor die Rolle eine» „Ritter» ohne Makel' zu spielen. Der Zar hat in Folge dessen bestimmt, daß der Minister der Justiz und der Reich», contrvlear einen gemeinschaftlichen Bericht über di« Annenkow'sche Sach« dem MinistercomitS vorzulegrn und letztere» daraufhin zu erwägen habe, wa» mit Annenkow geschehen solle, wobei indessen seine früheren Verdienste in Betracht gezogen werden möchten. Der durch große Klarheit und Objektivität sich auSzeichnrnde Bericht de» Justizmiaisters und des ReichScontroleur» stellt fest, daß die Vergehen Annenkow'» so schwerwiegende sind, daß sich auf sie das Allerhöchste Gnadenmauifest, da» der Zar anläßlich seiner Vermählung erließ, nicht anwende» läßt, daß Annenkow für den großen materiellen Schaden, den er der Krone zugesügt, ganz unabhängig von der Frage, ob er die» au» eigennützigen Absichten oder aus Nachlässigkeit gethan, materiell haftbar gemacht werden müsse, und daß gewisse dunkle Punkte der Annenkow'jchen Ver- waltung überhaupt erst durch gerichtliche Untersuchung klar gestellt werden können. Dem Gesetz nach mußte daher die Eröffnung der Criminaluntersuchung gegen Annenkow erfolgen. In Berück- sichtigung der früheren Verdienste Annenkow » schlägt der Bericht ledoch vor, das MinistercomtlS möge sich beim Zaren dahin ver wenden, daß von einer Gerichtsübergabe Annenkow'» Abstand genommen und derselbe in „administrativer Weise" an gemessen bestraft wird. Das MinistercomitS hat diesen Antrag an- genommen. Wenn nun auch die „administrative" Bestrafung Annenkow's Dank der Gnade des Zaren unzweifelhaft viel milder auSfallen wird, als die Strafe, welche da» Gericht über ihn hätte verhängen müssen, so bleibt doch das wichtige Factum bestehen, daß auch die hohe Stellung eines Generals der Infanterie Herrn Annen- kow nicht vor der Klarstellung seiner Schuld und vor der Bestrafung dieser Schuld hat schützen können. * Petersburg, 2. August. (Telegramm.) Der russische Geschäftsträger in Korea, Weber, wurde zum Gesandten in Mexiko und der Gesandtschaftssecretair in Teheran, Speier, zum Geschäftsträger in Korea ernannt. Orient. * Sofia, 2. August. (Telegramm.) DaS hiesige so genannte makedonische Regiment rückte gestern an die Grenze zur Entwaffnung der auf bulgarischem Boden befindlichen Aufständischen ab. Nach einer unverbürgten Meldung stießen gestern Nacht BaschibozukS, die die Aufständischen Uber die bulgarische Grenze verfolgten, auf bulgarische Truppen, die die Türken zurückwarfen und acht derselben tödteten. (Magdeb. Ztg.) * Belgrad, 2. August. (Telegramm.) König Alexander und seine Mutter Königin Natalie werden sich am 16. August nach Biarritz begeben. Marine. Kiel, 1. August. Die aus 14 Booten bestehende zweite Torpedoboots.Flottille wurde heute formirt. fl»" Colonial-Nachnchlen. Stand der Stationen der Rheinischen Mission im Jahre 18V4. Der eben erschienene 65. Jahresbericht enthält hierüber folgende Angabe»: Im Namaqualande werden neun Missionsstationen und drei Außenstationen, unter den Hereros zehn Haupt- und neun Außenstationen, bei den Ovambos zwei Stationen unterhalten. Es sind im Ganzen 22 Missionare in Südwestasrika thätig. Einen bedauerliche» Verlust erlitt die Mission im Mürz d. I. durch den plötzlichen Tod des jugendlichen Missionars Rust in Gochas. In Neu-Guinea unterhält die Gesellschaft drei Stationen, aus denen sechs Missionare thätig sind. Ein siebenter befindet sich auf der Reise nach dem Schutzgebiete, und ein weiterer wird noch in diesem Jahre dahin abgehen. Die Ausgaben der Mission für Südwestasrika beliefen sich 1894 auf 81265, für Neu-Guinea auf 16349 >1 ' Strafverfahren gegen den Jnmben Mpnta von Wnga. Lieutenant Storch berichtet aus Masinde unter dem 30. April d. I.: Am 25. April erfolgte die Gefangennahme des Jumben Mpnta von Wuga wegen vieler Misseihaten. An den darauf folgenden Tagen wurde die Untersuchung geführt und abgeschlossen, und am 30. wurde Mpnta in einem öffentlichen Schauri, bei welchem die meisten Jumben des Bezirks anwesend waren, zum Tode vernrtheilt und durch Er- hängen hingerichtet. Die Hinrichtung machte einen tiefen und gewiß sehr nachhaltigen Eindruck auf die Bevölkerung; die Simbojapartei hat damit zu existiren ausgehört. Die noch lebenden Söhne Simboja's sind gänzlich ungesährlich und nunmehr eifrig bemüht, sich bei der Station in Gunst zu setzen. Ueberall herrscht die größte Befriedigung über das Vorgehen des Gouverne ment«; nicht nur die Leute in Wuga, sondern überhaupt das ganze Land begrüßt die bevorstehende Wiedereinsetzung Kiniassi's in seine alten Rechte mit Freuden. Ebenso findet die geplante Ein- setzung Kihio'S in Masinde überall lebhafte Zustimmung, denn Kihio ist auch bei Simboja's früheren Gegnern als ruhiger und ver- ständiger Mensch bekannt, der nichts BöseS im Schilde führt; außer dem besteht sowohl bei den Freunden als bei den Feinden Sim- boja's die Ansicht, daß ein näherer Verwandter Kiniassi's kein Recht aus die Jumbenwürde in Masinde besitzt, nachdem der Ort von Simboja gegründet wurde. Der langjährige Zwist in Usambara ist damit beendet; die Station Masinde ist überflüssig, der Um- wandelung de» oberen Usambara in ein Bezirksamt steht nichts mehr im Wege. Es wurden im Besitze Mputa's in Wuga die seiner Zeit geraubten Lasten des Reisenden vr. Hans Meyer, ferner noch 170 Pfund Pulver, 20000 Zündhütchen, 1 Hinterlader und 1 Revolver gefunden und mit Beschlag belegt. Die Weiber Mputa's, deren er mindestens 70 bis 80 gehabt hat, werden, da sie zum größten Theil den Eingeborenen willkürlich abgenommen sind, in ihre Heimath entlassen und erhalten, soweit sie Sklavinnen sind, Freibriefe. Aus Kamerun. Das kaiserl. Gouvernement in Kamerun ist angewiesen worden, den im Schutzgebiete ansässigen christlichen Mtssionsgesellschaften eine Zollermüßtgung für die von ihnen unmittelbar eingeführten zollpflichtigen Maaren insofern zu gewähren, daß jeder Mifsionsgesellschaft die von ihr gezahlten Zölle bis zur Höhe von 1000 -4t jährlich rückvergütet werden. — Die Baseler Missionsgesellschaft hat ihre Vertreter in Kamerun an- gewiesen, sich in Zukunft sowohl deS Verkaufs zollpflichtiger Maaren als de» Einkaufs von Ausfuhrwaaren zu enthalten. Entscheidungen -es Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) Leipzig, I. August. (Haftbarkeit wegen Zolldefraude, Daß die Steuerbehörde nicht mit sich spaßen läßt, ist bekannt, das sie sich aber auch vor dem sonst so respertirten FiScuS nicht fürchtet, zeigt ein Proceß, der dem Reichsgericht auf die Revision einer An- zahl fiskalischer Beschwerdeführer zur Entscheidung in letzter Instanz vorlag. Das Landgericht Mülhausen i. Elf. verurtheilte am 21. December1894 die Generaldirection der ReichS-Etsen- bahn in Elsaß-Lothringen zur Zahlung einer bedeutenden Geldstrafe auf Grund der 88. 135 und 153 des Bereinszoll- gesetze». Die Veranlassung hierzu war folgende: Die Reichs- Eisenbahn von Elsaß, die Hessiche Ludwigsbahn und die Pfälzische Bahn haben unter einander eine Vereinbarung getroffen, wonach die auf der Linie Frankfurt-Weißenburg-Basel verkehrenden Schnell züge von sogenannten Verbandspackmeistern besetzt werden, d. h. die Packmeister wechseln nicht wie da» andere Personal, sondern bleiben auf dem Zuge, ob er nun durch Elsaß-Lothringen, durch die Pfalz oder aiif dem Gebiete der Hessischen Ludwigsbahn fährt. Eine wesentliche Frage ist nun bei dieser zweifellos wohl- thätigen Institution die: Welcher von den drei Eisenbahnbehörden gehören die Verbandspackmeister an, oder mit anderen Worten, welche Behörde ist verantwortlich für sie? Eine interessante Be leuchtung erfuhr diese Frage durch den oben erwähnten Proceß. dessen Vorgeschichte folgende ist: Der von der Hessischen Ludwigsbohn überwiesene verbandspackmeister Ferdinand Eser hatte von dem Centralbohnhofe in Basel au», der infolge seiner Anlage zu Schmug geleien allerdings geradezu heraussordert, während seiner Anstellung bei dem Verbände mindesten» 681,75 dg Cigarren eingeschmug gelt und dadurch den Struerfiscu» um 1840,70 Lntgang an Zollgefällen geschädigt und wurde infolgedessen zu einer hohen Geldstrafe, di« sich — 1» Ermangelung einer LonfiScatton der längst verkauften Cigarren—au» Le« Werthersatzt der Ligärreu und einer dem vierfachen Betrage der voreuthalteurn Abgaben gleichkouuneudrn Geldbuße zusammensetzt, vernrtheilt; Eser konnte natürlich dt« hohe Summe nicht bezahlen. Ja Folge dessen wurde der §. 153 de» BrreinSzollgesetze», der über die subsidiarische Vertretung-verbindlich- keit dritter Personen handelt, tu Anwendung gebracht und vom Landarrtcht Mülhausen di« Geaeraldtrecttoa der Reichseisrabadu von Elsaß-Lothringen zur Haftbarkeit heraugrzogen. E» wurde weiter thatsächltch sestgesiellt, daß Eser al» Verbandspackmeister allen drei Etsenbahnvrrwaltuugcn angrhör«, indeß von der Hessischen Ludwigsbohn rrssortirr. Da» Vergehen war nach der Feststellung vollendet mit dem Passiren der deutschen Grenze und dem Uebertrttt auf elsaß-lothringische» Gebiet. Gegen diese» Urtheil wurde nun Revision eingelegt von der Staatsanwaltschaft, von dem Haupt- steurramt Mülhausen i. E. als Nebenkläger und der Generaldirection der Reichseisenbahn von Elsaß-Lothringen. Gleichzeitig wandten sich die Generaldirectionen der Pfälzischen Bahn und der Hessischen Ludwig-bahu gegen die Revision des Nebenklägers, die auch sie mit zur Haftung herangezogen haben wollte. Die Revision der Staats- anwaltschaft war nach Inhalt und Redaktion verunglückt, weshalb der Reichsanwalt beantragte, dieselbe als unzulässig zu verwerfen, da sie Widersprüche in sich selbst enthalte und in Folge gänzlichen Fehlen» eine» Anträge» nicht ersetzen lasse, wohin sie gehen solle. Die durch Justizrath Schultz», Rechtsanwalt beim Reichsgericht, ver- tretene Generaldirection der Reichseisenbahn von Elsaß-Lothringen behauptete zunächst in ihrer Revision, die Voraussetzungen des tz. 153 de» Brreinszollaesetzrs seien nicht gegeben, da der Angeklagte Verbandspackmeister Eser nicht al» Angestellter der Reichseisenbahn in Elsaß-Lothringen anzusehen sei. Derselbe habe allerdings eine Zolldefraude begangen durch Einschmuggeln von Cigarren aus der Schweiz nach Dentschland, bezügl. Elsaß-Lothringen, er habe aber keinesfalls gegen eine Zollverwaltung-Vorschrift verstoßen. Es handele sich nicht um Verletzung von zollgesetzlichen oder Zoll verwaltungsvorschriften, die der Angeklagte Eser etwa in Ausübung seines Amtes oder bei Ausführung des ihm von den subsidiarisch Verhafteten übertragenen Verrichtungen zu beobachten hatte. Eser hat bei seiner Zolldefraude weder Namens, noch im Austrage seiner Behörde gehandelt, er hat vielmehr auf eigene Faust Maaren eingeschmuggelt, von deren Vorhandensein im Waggon seine Behörde keine Kenntniß hatte, d. h., er beging die Defraude .ganz ohne Rücksicht aus seine dienstliche Stellung quasi als Privatmann, da er sich bei Begehung der strafbaren Handlung nicht im Dienste befand. Zwar brachte er die Cigarren in amtlichen Diensträumen unter, aber das konnte bei den Verhält nissen des Baseler Bahnhofes auch jeder Privatmann thun. Für eine Defraude von Privatpersonen haftet aber die Eisenbahnver waltung nach des Gerichtshofes eigenem Ausspruche nicht. Der An geklagte Eser ist nun von den Zollbeamten in Basel gefragt worden, ob Alles in Ordnung sei, nicht aber, ob er zollpflichtige Sache» habe. Wurde diese Frage an ihn als Beamten gerichtet, so hatte er in seiner Eigenschaft als Beamter darauf zu antworten in Be- jiehung auf die von der Bahn zu transportirenden Sachen, deren Obacht ihm als Beamtem anvertraut war. Er wurde aber nicht gefragt, ob er auch privatim noch etwas führe, was verzollt werden müsse. Schließlich fei auch Eser nicht von der Reichseisenbahn- Verwaltung von Elsaß-Lothringen angestellt, sondern von der Hessi- scheu Ludwigsbahn. Auch seien die elsässischen Eisenbahnwagen vorschriftmäßig hergestellt. Der Angeklagte habe eben klug eine ge gebene Situation ausgenntzt. Der Reichsanwalt führte daraufhin ans, daß keineswegs die Bahn für jeden Privatschmuggel ihrer Bediensteten verantwortlich gemacht werden solle, son dern nur» wenn dieselben in Ausführung ihrer Dienst. Verrichtungen handelten. Daher komme es daraus an, ob etwa rechtsirrthümlich angenommen wurde, daß der Angeklagte in amtlicher Ausführung seiner Dienstpflichten desraudirte, oder nur gelegentlich derselben. Er hat aber die Defraude begangen, nachdem ihm der betr. Waggon amtlich anvertraut worden war, und hat auf die ausdrückliche Frage des Zollbeamten, ob er etwas Zollpflichtiges habe, gar nicht oder falsch geantwortet. Die Revision des Nebenklägers, des HauptzollamteS Mülhausen i. E-, wies darauf hi», daß der Angeklagte nicht nur Angestellter der Reichs- ciseubahnverwaltung von Elsaß-Lothringen sei, sondern gemeinsam von den drei Eisenbahnen angestellt sei für den Durchgangsverkehr. Ein Mitvcrschulden treffe außerdem noch besonders die Hessische Ludwigs- bahn, da sie bei der Auswahl des Beamten unvorsichtig gewesen sei und den anderen beiden Bahnen einen notorisch unzuverlässigen Menschen überwiesen habe. Gegen diese Ausführungen wendeten sich die Pfälzische Bahn und die Hessische Ludwigsbahn. Letztere besonders führte bei der gemeinsamen Ablehnung der subsidiären Haftbarkeit aus, sie sei eine Binnenbahn, di« mit dem Zollausland gar nicht in Berührung komme, weshalb ihre Beamten mit den Zollgesetzen auch nicht vertraut seien. Sie habe außerdem keinen Einfluß auf die primitiven Einrichtungen des Basler Bahn- Hofes, sie werde fernerhin keine Beamten mehr abgeben, wenn sie jetzt verantwortlich gemacht werden solle. Zuletzt bemerkte noch Regierungsrath vr. Lose, Straßburg i/E., Namens der Generaldirection der Reichseisenbahn von Elsaß- Lothringen, das Urtheil verkenne offenbar den Begriff des An gestellten, indem es einen Beamten der Hessischen Ludwigsbahn gewissermaßen in drei Theile theile; auch finde ein leihweises lieber- lassen von Beamten nicht statt. Eser habe im Aufträge seiner heimathlichen Bahn die elsaß-lothringischen Grenzvorschriften zu beobachten gehabt. Der 8 153 des Bereinszollgesetzes dränge auch nicht zu der Unterstellung, daß die Eisenbahnverwaltung haste, in deren Bereich ein Beamter eines Andern eine Defraude begehe. Die Zoll- behörde habe ja ein großes Beamtenheer an der Grenze, um Schmuggelversuche zu verhüten. — Das Reichsgericht verwarf die eingelegten Revisionen sämmtlich, so daß e» bei dem angefochtenen Urtheile sein Bewenden hat. V. Leipzig, 1. August. Wegen Betrüge» ist vom Land gerichte Leipzig der Schankwirlh Karl Bernhard Winkler zu einem Jahre zehn Monaten Zuchthaus, 300 Geldstrafe und fünf Jahren Ehrverlust verurtheilt worden, sein Bruder, der Naturheil, kundige Friedrich Bernhard Winkler dagegen wegen Beihilfe zum versuchten Betrüge zu 14 Tagen Gefängniß. Der Hauptangeklagte Karl Bernhard Winkler, welcher als Häuserspeculant Geschäfte machte, bediente sich bald des einen, bald de» anderen Vornamens. Auch des Vornamens Friedrich bediente er sich, und unter diesem Namen nebst der Bezeichnung „Gastwirth aus Plagwitz" schloß er vor einem Notar in Dessau einen Vertrag mit einem Gastwirthe in Jonitz, laut besten er den diesem gehörigen Gasthof kaufte. Bald darauf wurde in dem Gasthofe wegen einer Schuld des neuen Besitzer» eine Pfändung vorgenommeo. Karl Bernhard Winkler wünschte diese Pfändung natürlich baldigst wieder aufgehoben zu sehen und wandte sich an seinen Bruder Friedrich. Dieser schrieb nun an den Gläubiger, der die Pfändung hatte vor- nehmen lassen, einen Brief, behauptete darin, der Jonitzer Gasthos gehöre ihm. nicht aber seinem Bruder Karl, dem Schuldner des Adressaten; er ersuche ihn deshalb, die Pfändung rückgängig zu machen. DaS Schreiben übergab er dann seinem Bruder Karl zur weiteren Besorgung. Die betreffenden Psandstücke wurden jedoch nicht freigegeben, so daß der Betrug im Stadium deS Versuches blieb. Andere Strafthaten des Angeklagten Karl Bernhard Winkler kommen jetzt nicht mehr in Bettacht. — Gegen daS Urtheil hatte nur Friedrich Bernhard Winkler Revision eingelegt. Er behaup tete, im guten Glauben gehandelt zu haben. Er sei 20 Jahre jünger als sein Bruder und habe gar nicht gewußt, daß derselbe ein so schlechter Mensch sei. Sein Bruder sei sehr lange von Hause fortgewesen, so daß er nicht Gelegenheit gehabt habe, ihn genauer kennen zu lerne». — DaS Reichsgericht verwarf die Revision. Vermischtes. ---- Berlin, 1.August. DaS Kaiser Franz-Regiment ist heute zu einer zehntägige» Schießübung nach Döberitz auSgerückt; auch das erste Bataillon, das wegen der Er krankungen am TyphuS die Caserne geräumt und in Tempelhof und Mariendorf Bürgerquartier bezogen hatte, ist mitmarschirt. Seit der AuSquartierung dieses Bataillons sind Typhuserkrankungen nicht mehr vorgekommen. Im Garnisonlazareth befinden sich noch fünf Typhuskranke und neun Darmkranke; alle vierzehn befinden sich bereits in der Wiedergenesung. Die Zahl der Revierkranken des Bataillons, die vor vierzehn Tagen noch ziemlich hoch war, ist auf vier »urückgegangen. Vom Regiment sind außer einer kriegs starken Compagnie für den Nachtdienst dreißig Bauband werker zurückgeblieben, die die Caserne gründlich säubern sollen. — Berlin, 1. August. Nnscha Butze, die hervorragende dramatische Künstlerin, der Liebling der Kunstfreunde der Reichshauptstadt, hat sich verheiratet t. Der Glückliche, welchem dieselbe vor dem Traualtar ihre Hand reichte, ist einer der angesehensten und berühmtesten SportSmen Berlin», Herr vr. Beermann. Die Flitterwochen verlebt da- junge Ehepaar auf Hel-zoland. — Hautttbkr, 1. August. In einem hiefiM Bank geschäfte versuchte ein Fremder, Coupon- von rund 40 000 -4k Obligationen einzulösen. Der Geschäftsinhaber erkannte sofort, daß die Obligationen als abhanden ae- kommeu gemeldet seien. Er ließ den Fremden, der sich Regierungs-Assessor von Bothmer nannte, verhaften. Dir Polizei stellte im Hotel sofort Nachforschungen an und fand einen kleinen Handkoffer mit den zu den Coupons gehörigen Stücken. Außerdem wurden weitere 20 000 -Sk Obligationen gefunden. Der Verhaftete ist der Buchhalter Wiegand oder Wieland auS Frankfurt a. O. Durch seine Aussagen erscheint seine ehemalige Principalin ebenfalls belastet, so daß der Fall auch dort viel Staub aufwirbeln wird. (B L.-A.) ^ Gera, 2. August. Nachdem der Stadtrath vor kurzer Zeit die Geschäftszeit für Handel und Gewerbe an den Sonntagen mit Rücksicht auf die Verhältnisse in unseren Nachbarorten bis 3 Uhr Nachmittag- ausgedehnt hatte, machte sich in den betheiligten Kreisen hiergegen eine solche Strömung geltend, daß der Stadtrath sich gestern veranlaßt gesehen hat, die frühere Geschäftszeit bi- 1 Uhr Mittag- wieder in Geltung treten zu lassen. — Der Verein thüringer Gemeindebeamten hält seine diesjährige Hauptversammlung am 15. September in Ruhla ab. — Ein ungenannt bleibender Wohlthäter unserer Stadt hat gestern 6500 -4k zur Errichtung einer Freistelle im hiesigen HoSpital dem Stadtrath überweisen lassen. --- Eine Statistik per Leichenverbrennnngen veröffentlicht A. Siebert im „Ärztlichen Centralanzeiger", Beilage »um sanitarisch-demographischen Wochenbulletin der Schweiz. Da nach fanden in Deutschland von 1878—1893 durch die drei Leichenverbrennungsöfen in Gotha, Heidelberg und Hamburg 1467 (von der Ziffer 1 im Jahre 1878 bis zu 251 anno 1893); in England 488; in Frankreich 14 872; in Schweden (von 1887—1893) 292; in Italien (von 1876—1893) 2402; in der Schweiz (von 1889—1893) 172; im Ganzen in Europa 19 693; in Amerika (von 1876—1893) 2753 Feuer bestattungen statt. Auch über die Kosten einer Leichen- vcrbrennung, die je nach den einzelnen Orten und Verbrennungssystemen in nicht unerheblichem Grade wechseln, hat Siebert Nachforschungen angestellt. In Gotha (System Siemens, Regenerativ mit Gasfeuerung) werden 100 -4k berechnet. In Heidelberg werden für eine erste Ver brennung 25 -4k verlangt; für jede unmittelbar folgende 10-4k; in Hamburg kostet die erste Verbrennung 150-4k, eine unmittelbar darauf folgende bloS 5—6 -4k rc. — In Mailand, wo zwei Oefen in Betrieb stehen, ist eine Cremation nur lmt 40—50 FrcS. zu bezahlen. Im Crematorium zu Zürich (System Bourry) werden für Mitglieder deS Feuerbestattungs vereins als Gesammtkosten für eine Verbrennung 90 FrcS. erhoben; auf im Canton Zürich Verstorbene trifft eS 110, in der übrigen Schweiz Verstorbene 130 und auf Ausländer 180 FrcS. Dazu kommen für Auswärtige noch die nicht un erheblichen Unkosten für den Leichentransport. -- Abenteuer tu» Jnuern Asiens, vr. Swen Hedin, der in diesem Frühjahr von Kaschgar aus aufgebrochen war, um Forschungsreisen in Ostturkestan zu machen und dann zum Lob Nor vorzudringen, hat dem russischen Generalconsul in Kaschgar, PetrowSky, einen Brief gesandt, dem zufolge der Forscher in dem vom Khotanflusse durchströmten Flugsand gebiet nahe daran gewesen ist, mitsammt seiner Karawane zu verschmachten. Nach diesem Brief, der in den „Turkestanskije Wjedowosti" veröffentlicht wird, hatte sich die Hedin'sche Kara wane zwischen Masar-Dagh und Khotan-Darza in den unge heuren Fliigsandfeldern, die eine Höhe von 150 Fuß erreichen können, verirrt. Wasser hatte sie nur in ganz ungenügendem Maße bei sich und war gezwungen, einen Weg zurückzulegen, der bedeutend länger war als der auf der Karte angegebene. Im Laufe von vier Tagen gingen vier Kameele verloren und ein Theil des Gepäckes, worunter auch der ganze Proviant, ein photographischer Apparat und ein Zelt, mußten unter dem Schutze zweier Leute zurückgelaffen werden. Alle waren nahe daran, zu verschmachten. Hedin versah sich mit einigen Instrumenten und etwas Proviant und setzte die Reise in Be gleitung von Islam Bey und Kassim fort, aber schon in der ersten Nacht konnten Islam und die Kameele nicht weiter, weshalb sich Hedin und Kassim, AllcS zurücklafsend, waS sie bei sich führten, und nur zwei Chronometer und einen Compaß mitnehmend, aufmachten, um Wasser zu suchen. Drei ganze Tage hindurch wanderten sie durch den Flugsand, bis sie am vierten einen kleinen Wald erreichten. Da Kassim nicht mehr im Stande war, einen einzigen Schritt zu thun, mußte Hedin allein weiter, um Wasser zu suchen. Obwohl daS Fluß bett völlig auSgetrocknet war, begann Hedin in diesem zu graben und er fand auch gutes Trinkwasser, mit dem er seinen Durst löschte, worauf er zu Kassim zurückkehrte. Dieser war aber nicht im Stande, von dem Wasser, daS Hedin mitgebracht, zu trinken, weshalb Hedin zwei Stiefel voll Wasser neben Kassim stellte und in der Richtung gegen Khotan weiter ging. Drei Tage wanderte Hedin allein, fristete sein Leben durch Gras und Blätter und schlief Nachts unter Gebüschen, bis er endlich einige Hirten antraf, die ihm Brod und Mehl gaben. Am nächsten Tage trafen auch Islam Bey und Kassim mit zwei Kameele» sowie Geld und einigen Instrumenten bei ihm ein, drei Kameele hatten sie im Flugsande zurücklassen müssen. Hedin schickte später seine beiden Begleiter zurück, um die Thiere zu suchen, und eines wurde auch gesunden, doch blieb gerade dasjenige, daS drei Barometer, den Hypsometer und einige Revolver trug, verschwunden. Da Hedin ohne Hypso meter in den Bergen keine Arbeit auSführen konnte, hat er die Rückreise angetreten, und nach den vom Generalconsul PetrowSky eingezogenen Erkundigungen befand sich Hedin be reits auf dem Wege nach Kaschaar. Ob hiernach in diesem Sommer die ursprünglichen Plane Hedin'S zur Ausführung kommen, scheint zweifelhaft. v-a. Größer als -as Heidelberger Faß! Als der bekannte Freiherr von Kyau Lommandant auf dem Köntgstein war, wurde daselbst unter der Leitung deS Oberlandbauineisters Pöpelmann ein große» Faß gebaut, über daS un» folgende Beschreibung vor- liegt: „Nachdem Ihre Königliche Majestät in Pohlen und Churfürst- liche Durchlaucht zu Sachsen, krieckerieus Xugustus, ein neues großes Faß aus der Festung Königstrin zu erbauen anbefohlen, so ist unter der Commandantenschast des Königlich Pohlnischen und Knr- fürstlich Sächsischen General-Lieutenants bei der Infanterie, Herrn Friedrich Wilhelm-, Freiherrn von Kyau solcher Faß-Bau Xuno 1722 angefangen und Xouo 1725 vollführt worden. Wovon der Meister gewesen Johann Philipp Hölbe, ein Küffer auS Straßburg. Zu seinen Ge- hülffen aber hat er gehabt, Johann Martin Haußaurrn, einen Küffer von Zweybrück, Christian Franken, al» Königlicher Festungs-Böttchern allhter, und Johann Conrad Candarten, einen Zimmermann aus Zittch, welche diese» Faß in der Länge 17 Ellen, nach der Spund- tiefe aber 12 Ellen und nach der Bodenliefe 11 Ellen gefastet haben, so daß darein 3709 Eimer Dreßdner Maaße» und also sechshundert und neun Eimer mehr als in da» vorige Faß gefallet worden, dirsemnach sechshundert und nrunundvierzig Eimer mehr darein al» ln da» große Faß zu Heidelberg gehen und folglich e» daS größte Faß zu dieser Zeit in Europa ist, worzu 175 Stücke Dauben und 54 Boden-Slücke zu beiden Böden, al» zu dem einen 26 und zu dem andern 28 Stücke gekommen; jedweder Boden aber 77 Centn« und 70 Pfund wieget, aus deren einem eine lateinische Inschrift stehet, welch« tu» Teutsche also übersetzet worden: „Sey gegrnßet, Reisender, und bewundere da» Denkmal, so dem aiifgrweckten Geist« zu gemäßigter Erquickung de» Gemüth» gelehrt worden, im Jahre de» wiedrrbergrstelltrn Heil» 1725, von dem Vater de» Vaterlandes, einem Tito BeSpasiauo unserer Zeit, der Freude de» menschliche» Geschlecht-, kUckerioo Xngnsto. König in Pohlen und Lhursürsten zu Sachsen. Trinke also zu Ehren sowohl de» Vater» al» de» Vaterlande- und de» königlichen Hause», wie auch de» Königsteiner Commandantrn», Freiherr» von Kyau, und wenn du nach Würden de» Faste» al» aller Fässer wahren König es vermagst, aus da» Wohlsein der gantzen Welt! Lebe wohll" — Im übrigen ist diese« Wnnderfoß mit 80 eisernen Reisten, deren jedweder 7 Centnrr wiegt, desgleichen mit zweyen Felgen-Reiffen von Holtz befestigt und ruhet auf 8 steinernen Trägern, ist auch mit schöner Holzschnitz-Arbeit geziert." — Da« Rteseufaß ist längst zerfallen, nur einige Ueberbleibsel finden sich heute noch davon vor.
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