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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.09.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950911013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895091101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895091101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-09
- Tag1895-09-11
- Monat1895-09
- Jahr1895
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Bezugs-Preis in de» tzaupterprditton oder den im Stadt« bezirk und de» Bororten errichteten -tut. gavestellen ab geholt: vierteljährlich.4! 4.50, bei zweimaliger täglicher Zustellung >»« Haus 5.50. Durch di» Post be-ogen für Deutschland und Oesterreich: viertrlsährlich 6.—. Direkte tägliche Kreuzbandsendung ins Ausland: monatlich ^4 7.Ü0. Morgen-Ausgabe. DieMorgen-AuSgabe »richeinl täglich mit Aus« nahm» nach Sonn« und Festtagen '/,? Uhr. die Abend-Ausgabe Wochentag» b Uhr. Nr-action und LrpeLitio«: Aohnnnrsgnjse 8. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochr» geöffnet von früh 8 bi» Abend« 7 Uhl. Filialen: eit» stke«n,'s s-rtiin. -ahnt. UniversitätSstratze 1, Louis Lösche. Katharinenstr. IS, Part, und Königsvlatz 7. tiWM.TaaMtt Anzeiger. Organ fiir Politik, Localgeschiihte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Nnzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Nrelam»^» unter dem Redactiontstrich l4g«» spalten) 50^j, vor den Famtlienaachrichlea (6 gespalten) 40-^. Größere Schriften laut unserem Preis« verzejchnlb- Tabellarischer und Ziffernsap nach höherem Taris. Extra »Beilagen (gesalzt), nur mit de, Morgen-Ausgabe. ohne Postbesördernng 60--, mit Postbefördrrung ^l 7-.--. Aunahmeschluß fiir Anzeigen: (»u, Wochentag«) Abend-Ausgabe: Bormittag« 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunh, früher- Nntsiir« sind stets an di, Grtzesition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz kn Leipzig. 438. Mittwoch den 11. September 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Sekalllllinlichung. Wie in den letzten drei Jahre», so soft auch in diesem Jahre in allen Parochialsirchen der Ephorie Leipzig I eine Mendmoljlsfeier mit den einberuskuen Rccrntrn und isneu Angehörige», au Melcher jedoch auch die Gemeinde theiinehmen kann, in Verbindung mit dem Hauptgottesdienste oder dem Abeud- gottesdsenste gm Sonntag, den 32. dieses Monat», abgehalten werden- Das Nähere ist aus den amtlichen kirchlichen Nachrichten zu ersehen. Die im Stadtbezirke wohnenden jungen Männer evangelisch lutherischen Bekenntnisses, die in diesen Tagen zum Dienste der Waffen berufen werden, ihre Angehörigen wie die Gemeinde werden hiermit zu dieser Abendmahlsseier herzlichst geladen. Leipzig, am 10. September 1895. Der Superintendent. I. V.: v. Hölscher. Bekanntmachung, die Wahl von Wahlmännrrn rnr Gkwcrbckainmcr betr. Wegen der diesjährigen CrgänzungSwghl für die GrMcrbc- kammer hat das Königliche Ministerium des Innern in Gemäßheit von 8- 6 der Verordnung, die Handels- und Gewerbekammer betr., vom 16. Juli 1868, die Gesammtzahl der für die Gewerbekammer zu Leipzig zu wählenden Wahlmänner wieder auf 8? festgesetzt, von welcher Zahl in Leipzig und den eiizverleibten Vororten 69 zu wählen sind. Wir haben nun im Einverständnisse mit der hiesigen Gewerbe, kammer für die Abgabe der Stimmzettel folgende Wahlbezirke ge. bildet, ferner die nachgenannten Herren als Wahlvorsteher und Stell. Vertreter ernannt und die nachbezeichneten Wahllocale bestimmt: 1. Bezirk: Alt-Leipzig mit den vormalige» Gemeinde» RkUdllitz, Nenreuonitz und Thonberg. Wahlvorsteher: Sattlerobermesster und Stadtverordneter Reppenhagen, Stellvertreter: Bäckerobermcister und Stadtverordneter Arnecke, Wahllocal: Lta0tverordneten-2itznngSsaai, alte Han- helsbörsc am Naschmarkt. L. Bezirk: Vormalige Gemeinden Anger-Crottcndorf, Nctt- schönefetv. Nenscllcrhausen, Rcuftabt, Sellerhausen und Bolkmarsdorf. Wahlvorsteher: Uhrmacher Gottlieb Hermann Lehmann, Stellvertreter: Zimmermeister Hermann Riedel, Wahllocal: „Ncichshnllcn" in Leipzig-LolkmarS-ors, trlijabethstratzc 7. 3. Bezirk: Vormalige Gemeinden Connewitz und Lötznig. Wahlvorsteher: Maurermeister Jänicke, Stellvertreter: Töpfermeister Grollmus, Wahllocal: „Winter s Saffeegartcn" in Leipzig-Conne witz, Leipziger Strafte 5a. 4. Bezirk: Vormalige Gcmeiiiden Kleinzschocher, Lindcnau, I rx 479k Plagwitz und Schlcufttg. ' ' Wahlvor>teher: Schlosserineister Zeibig, Stellvertreter: Malermeister Stöpel, Wahllocal: „Fclscnkrllrr" in Leipzig-Plagwttz, Zscho- ckcrschc Strgtzr 66. 5. Bezirk: Vormalige Gemeinden Eutritzsch und Gohlis. Wahlvorsteher: Architekt Jummel, Stellvertreter: Baumeister Schlieder, Wahllocal: Gräsncr'S Schankwirthschaft (Inhaber Schlegel) Lcjpzig-Gohlt», Angnstenftrqho 34- Stimmbercchtjgt zur Wahlmännerwahl sür die Gewerbe kammer sind: s. die hier wohnhaften Kausleute und Fabrikanten, welche mit höchstens 1900 aber mit über 600 ,4l Einkommen nach 8- 17ck des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 im Ortssteuerkataster eingcschätzt, k>. alle nicht zu den Kqusleuten und Fabrikanten zählenden Ge. werbetreibenden, die im Ortssteuerkatastcr mit über 600 Einkommen der vorerwähnten Art besteuert, o. 25 Jahre alt uno ä. nicht nach den bestehenden Gesetzen vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Diese Stimmberechtigten werden geladen, zur Ausübung ihres Wahlrechts und bei Verlust des letzteren für die jetzt vorzunehmende Wahl Tounerstag, den 12. September dieses Jahres in den Ltnnden von 9—12 Uhr Vormittags und L-6Uhr Nachmittags in demjenigen der vorbezeichneten Wahllocale per jönlich sich einzufinden, welches in dem Bezirke, in dem die Wohnung des StimmberrchtiMtt liegt, eingerichtet worden ist, und einen Stimmzettel, aus welchem 18 Namen wählbarer Personen verzeichnet sind, abzugeben. Zur Legitimation hinsichtlich seines Wahlrechtes hat jeder Wählende die Quittung über Entrichtung der Eiukominensteuer aus den 1. Termin dieses Jahres vorzulegen, auch soweit nötbig, das Vorhandensein der unter o und ü aufgeführten Voraussetzungen nachzuweijen. Wählbar ist jeder Stimmberechtigte. Leipzig, am 19. August 1895. Dar Rath dsr Stadt Leipzig. vr. Georgi. Poll». Lekllllnlmachullg. Die Macadamisirnng der Straße VIII des südlichen Bebauungs. Planes, von der Südstraße ab bi« zur Straße Q und der Straße k', von der Straße VIII ab aus ca. 70 m Länge, ist vergeben worden. Die unberücksichtigten Bewerber werden aus ihren Angeboten hierdurch entlassen. Leipzig, den 7. September 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. I«. 429l. vr. Ä»orgi. Qu. Sekanntmachlmg. Die weitere Ausgabe der Sqnaaogenkarten findet Mittwoch, den 11. September 18S5, Bormittags 11—»2 Uhr im Synagogengebände, eine Treppe hoch, statt. Den bisherigen Inhabern bestimmter Plätze wird das Recht, die. selben Plätze im kommenden Shnaaogenjahre zu benutzen, bi« Mittwoch, den 11. September d. I.. Mittags 12 Uhr vor- behalten. Ueber die bis zu diesem Zeitpunkte nicht in Empfang genommenen Karten Wird anderweitig verfügt. Wir bitten bei Empfangnahme der Karte» die bisherigen «arte» nnd die diesjährigen «emctndefteurrqntttnngett niitzubringen. Leipzig, den 9. September 1895. Der Vorstand der Israelitischen ReligionSgemcinde z» Leipzig. Bekanntmachung. Der diesjährige H. Vieh- nnd «rammarkt im Stadtbezirke Leipztg-Ltndenau findet qm Mittwoch und Donnerstag, dem 18. und 19. Sep tember statt. Etwaige Gesuche und Anfragen sind an unseren Marktinspector R« nt sch, Naschmarkt Nr. 1, III. Stockwerk, zu richte». Es bewendet auch fernerhin bei der durch unsere Bekannt machung vom 27. December 1890 anderweit zur Kenntniß ge brachten Bestimmung in 8. 2 der hiesigen Vieh- und Schlachthos- ordnung, nach welcher alles Schlachtvieh von diesem Markte a»S- geschlossen bleibt. All, von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufes aufge- stellten od«r öffentlich ausgebotenen Rindviehbestände unterliegen der Beaussichtigung durch den zuständigen BezirkSthierarzt der gestalt, daß der Verkauf untersagt ist, solange nicht durch bezirksthierärztliche Untersuchung da- Nichtvorhandensein von Seuchen festgestellt ist. Es ist sonach der Vorverkauf von Rindern vor erfolgter bezirksthierärztlicher Untersuchung unter- sagt. Um das Nichtvorhaudensein von Seuchen durch den Be zirksthierarzt frstzustellen, haben sowohl der betreffende Händler als die Besitzer von Gasthoss- und Privatställen, in denen Händler vieh eingestellt wird, und zwar spätestens im Verlaufe von 12 Stunden der Ortspolizetbehörde — im vorliegenden Falle bei der 26. Polizetbezirksmache, Leipzig-Linbenan, GemrindeamtS- stratze 8 — Anzeige von der Ausstellung von Rindvieh, sowie von Veränderungen der Bestände durch Zugang neuer Thiere zu erstatten Ueber die erfolgte Anzeige ist von der Ortspolizeibehörde eine Be scheinigung auszustellen. Die Kosten der Untersuchung des Händler- Viehs fallen den Händlern zur Last. Aus dem Markte sind die zum Verkaufe gestellten Thiere in geordneter, eine thierärztliche Untersuchung ermöglichender Weise aufzustellen. Das Durcheinanderziehen der ausgestellten Thiere ist untersagt. Das Treiben der zum Verkaufe im Umherziehen bestimmten Schweine ist verboten. Der Transport derselben darf nur zu Wagen staitfinden. Tie Führer von Schweinen, welche im Umherziehen verkauft werden sollen, haben ihre Thiere vor dem Beginn des Umherziehens und Verkaufs von einem inländischen Bezirksthierarzte aus ihren Gesundheitszustand, besonders in Bezug aus das Freisein von Seuchen untersuchen und sich ein Gesundheitszeuaniß ausstellen zu lassen. Dies Zeugniß haben sie stets bei sich zu führen. Das- selbe hat Gültigkeit auf 5 Tage, nach dieser Zeit ist es zu erneuern Die Kosten fallen dem betreffenden Führer zur Last. Alle Gost- hofsställe, in welchen zum Verkauf im Umherziehe» bestimmte Schweine untergebracht waren, sind vor ihrer Wiederbenutzung gründlich zu reinigen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden, in Absatz 8 flg. ge- troffenen Bestimmungen werden, insoweit nicht die Straworschrtsten der 88-65,66 und 6? des Reichsgesetzes vom ^:Luni 1880 ^ 1. Altai 18:74 greifen, oder sofern nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß 88- 13, 1b. 16 und 30 der Ministerial-Verordnung vom 30. Juli 1895 mit Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechender Haft geahndet. Leipzig, am 5. September 1895. Der Rath der Stadt vr. Georgi. aneck. Wegen Reinigung der Räume des Leihhauses und der Sparcasse werden diese au, Mittwoch, den II. September 1895, für den Geschäftsverkehr geschlossen sein. Leipzig, den 3. September 1895. Des Raths Deputation für LeihhanS «nd Sparkasse. Wie find die Ofimarken zu germanifiren?*) (!) Wenn man die in Nachfolgendem gemachten Vor schläge zur Durchführung der Germanisirung etwas hart finden sollte, so möge man einmal bedenken, daß diese Germanisirung aus politischen und nationalen Gründen eine absolute Noth Wendigkeit ist, und zweitens, daß ein Theil der Polen das deutsche Staatsbürgerthum nicht haben will. Erft vor Kurzem haben die polnischen Stadtverordneten in Posen dies sattsam dargethan, als sie der Berathung Uber eine würdige Begehung des SedantageS ostentativ fern blieben — ganz zu schweigen von den Kundgebungen der polnischen Presse, die über die Errungenschaften vyn 1870 trauert und die polnischen Theilnehmer an der Sedanfeier der „polnischen Nation" denuncirt. So haben sie also keinen Anspruch darauf, zärtlich behandelt zu werden. Für die Germanisirung der Ostprovinzen sind diejenigen Factoren als Hebel zu benutzen, durch die der Pole, er mag eS wollen oder nicht, mit dem deutschen Element in Berüh rung kommen muß: das sind Schule, Heer und Be hörden. Diese Factoren müsse« benutzt werden, un; der deutschen Sprache zum Siege zu verhelfen. In der S ch u l e muß in allen Gegenständen die deutsche Sprache die alleinige Unterrichtssprache sein; öffentlicher Unterricht in der polnischen Sprache darf nicht ertheilt werden; beamtete Lehrer dürfen auch Privat unterricht sn der polnischen Sprache nicht ertheilen; Kinder polnischer Abstammung dürfen die gelegentliche Disven fation vom Unterricht, wie sie wohl in Dorfschulen ertheilt wird, nur dann genießen, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift hinreichend beherrschen; »S ist statthaft, den Schulzwang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei solchen Schulkindern auszudehnen, die die deutsch« Sprache nicht genügend erlernt haben; solchen Kinder» find besondere häusliche Arbeiten zur Förderung ihrer Fortschritte in der deutschen Sprache aufzugeben; es wird für sie ein Zwangs weiser Nachhilfeunterricht «ingefübrt, zu dessen Kosten wohl habende Eltern einen Beitrag zu zahlen haben. Diejenigen Re ernten, die in der zwischen der Schule und der Dienstzeit liegendenZeit deutsche Sprache und Schrift ver gessen haben, sind 8 Jahre bei der Fahne zu behalten. E» soll das nicht als Strafe angesehen werden; eS ist aber klar, daß solche Recrutep in der Ausbildung langsamere Fortschritte machen, als andere. Wenn sie innerhalb der ersten beiden Jahre fick aut geführt haben und hie deutsch« Sprache völlig erlernt hoben, so könnten sie im dritten Jahre als Unterofsiciere Dienst thun. Di« Väter, denen der Arm des Sohnes bei der Landarbeit fehlt, werden bei dieser Einrichtung dafür sorgen, daß der Sohn nicht so rasch nach dem Verlassen der Schule die Kenntuiß der deutschen Sprache verlernt; sie werden sich selbst bemühen, mit den Kindern deutsch zu reden *) Vgl. Nr. 430 de» „L. T." während sie es jetzt gerade darauf anlegen, die Kinder die deutsche Sprache vergessen zu lassen. Bei dem Berkebr mit den Behörden, insonderheit mit dem Gericht, mit dem der polnische Bauer sehr viel zu thun )at, ist die Benutzung der Dolmetscher einzuschränken, zu erschweren und zu vertheuern. In Civilsachen müßte auch in Amtsgerichtss-chen für polnische Parteien in Orten, an denen Anwälte vorhanden sind, der Anwaltszwang eingeführt werden. Das Gericht würde beträchtlich an Zeit gewinnen und die Vertheuerung würde den Parteien den Gebrauch, beziehungsweise die Erlernung, der deutschen Sprache naheleaen. Polnisch sprechende Zeugen würden deS An- pruchS auf Erstattung von Gebühren und Auslagen »kr ustig zu gehen haben, bezw. Ware ihnen eine nicht gering u bemessende Dolmetschgebühr in Gegenrechnung zu setzen. Damit würde dem so häufig vorkommenden absichtlichen Nichtverstehen der deutschen Sprache ein Riegel vorgeschoben, werden. In denjenigen Strafsachen, in denen nach der Strafproceßordnung auch ohne Anwesenheit des Ange klagten verhandelt werden kann, wäre ein polnisch sprechender Angeklagter als nicht anwesend anzusehen; in allen anderen Strafsachen wäre ein hoher Gebührensatz für Benutzung des Dolmetschers festzusetzen; die Zeugen wären in Straf sachen ebenso wie in Civilsachen zu behandeln; Sachen, in denen polnisch verhandelt werden muß, wären, da sie be sonders viel Zeit in Anspruch nehmen, für besondere Termins tage zusammenzulegen. Damit würde allerdings der Grund satz, daß Gerichlsangelegenheiten, besonders in Strafsachen, thunlichst rasch erledigt werden, zwar zu Zugunsten der Polen verletzt; damit aber würde ihnen kein größeres Unrecht geschehen, als es jetzt vielfach die deutschen Parteien und Zeugen erdulden, weil die Sachen, in denen polnisch verhandelt werden muß, zuviel Zeit in Anspruch nehmen. Und man muß doch wohl auch auf deutsche Richter soviel Rücksicht nehmen, wie auf polnische Angeklagte. Wer aber Gerichtssitzungen, in denen polnisch verhandelt werden muß, mitgemacht hat, weiß, wie diese Sitzungen abspannend auf die Nerven wirken. Da muß erst der Dolmetscher herbeigeholt und vereidigt werden, bezw. auf den ein für allemal abgegebenen Eid versichern, daß er treu und gewissenhaft übertragen werde, dann müssen die Zeugen inSgesammt in polnischer Sprache vermahnt werden, dann muß der Beschluß deutsch und polnisch verlesen werden, der Angeklagte muß polnisch zu den Personalien und zur Sache verhört werden, die Zeugen müssen dann einzeln polnisch verwarnt und vereidigt werden, der Vorsitzende muß dem Dolmetscher deutsch den Sachverhalt möglichst genau auseinander setzen, damit er weiß, wonach er den Zeugen zu fragen hat, dann befragt der Dolmetscher den Zeugen polnisch, der Dol metscher übersetzt diese Antwort dem Gerichtshof ins Deutsche, kurz, die Verhandlung geht ins Unendliche und der Zu sammenhang geht verloren. Dazu kommen noch Intermezzi, z. B. daß der Bertheidiger sich erhebt und sagt: „Ich ver stehe zufällig Polnisch, der Herr Dolmetscher hat das und das Wort des Zeugen mit „wollen" übersetzt, während es „können" bedeutet." Dann entspinnt sich ein Wortwechsel, dem der Gerichtshof hilflos gegenüber steht. Dazu kommt, daß derartige Verhandlungen naturgemäß eher Veranlassung ; u einem Formfehler und damit zur Revision geben. Berücksichtigt man diese praktischen Momente in Ber ttildung mit dem idealen und politisch bedeutsamen Moment der Germanisirung der Ostprovinzen, so wird man unsere Vorschläge nicht zu hart finden. Es wäre freilich unbillig, wenn man sie sofort und sür alle Polen in Anwendung brächte. Es wäre vielmehr bei entsprechenden Gesetzen eine Ausnahme für Diejenigen zu machen, die bei dem Erlaß der Gesetze ein gewisses Lebens alter, etwa das 40. Lebensjahr überschritten hätten (die Maßnahmen hinsichtlich Schule und Heer träfen ja ohnehin nur die jüngere Generation) und es wäre zwischen Erlaß und Inkrafttreten der Gesetze ein Spatium von lO Jahren zu legen, um den Polen Gelegenheit zu geben, durch Er lernpng der deutschen Sprache den sonst drohenden Nn bequemlichkeiten aus dem Wege zu gehen. Damit wäre zwar die Germanisirung verschoben, aber sie würde dann gleich wirksam in Kraft treten können, denn mit der För derung der deutschen Sprache wäre der deutschen Sache unendlich viel gewonnen. Mit einer schwankenden Politik aber fördert man nur die Sache der slawischen Agitatoren, die ihrerseits nicht schwankend und zahn, sind, Deutsches Reich. -z- LeUijts, 10. September. Der Mittheilung zug gehen will, dsr mag es thun, wer nicht, der mag ins Belvedere gehe». Hieraus wurde iveiferj's Antrag mit 7 gegen 6 Stimmen anaenoininen. Es ist kein Wort von Unterstützung des Parteiwirths gesagt worden, und von Gassparen kann bei jetziger Jahreszeit überhaupt nicht die Rede sein. Auch die Niederschrift des Protokolls beweist, daß wegen dem Sedanfrst geschlossen wurde. Genoss« Seifert will sich mit seiner Redewendung nurven Rückzug decken. Genosse Seifert in seiner Eigenschaft als Vorsitzender d»S Consum- Vereins hat cs auch sonst nicht immer so genau genommen; dies beweist feine Acnßerung in d«k Sitzung vom 7, Äanuar, welche lautet; „Mit dem Princip habe ich hier nichts zu rynn, ich mache das, wie ich willHich weiß, daß ich deswegen beredet werde, mache mir aber gar nichts daraus." Wir erachten es aber für unsere Parteipflicht, vorstehendes zur Kenntniß zu bringen, damit nicht die Meinung Platz greift, Genosse Seifer» fei zu Unrecht öffentlich angegriffen worden, und überlasse» auch wir jedes weitere Urtheil den Parteigenossen. H. Reiher. A. Göblich. W. Müller. Mitglieder des Aussichtsrqths nn Schedewitzcr Consumverei». IT Vcrltn, lO. September. Der Dank er laß des Kaisers bewegt sich durchaus in dem Gedankengang, der in der An sprache des Monarchen bei dem Paradediuer des Gardecorps hervorgetreten ist. Der Kaiser sieht hier wie dort das Volk in den großen Erinnerungen an die zur Begründung der deutschen Einheit führenden Ereignisse und in treuem Gedenken Wilhelm's I. um sich geschaart und erwartet von der Nation die Ausscheidung jenes Giftstoffes, der unter dem Namen einer socialdemokratischen Partei die volleGesundheit desBolkskörpers gefährdet. Nur daß die jüngere Kundgebung die Vermuthung, daß an ein gesetzgeberisches Vorgehen nicht gedacht werde, noch kräftiger zu stütze» scheint, als die Rede vom 2. September; denn der Kaiser schöpft die Zuversicht, vaß daS Volk allezeit treu zu Kaiser und Reich stehe» werde, aus durchaus spontanen Acten der Nation, den Treubeweisen, der Er richtung von Kaiser- und Kriegerdenkmälern, de» Ausbrüchen nationaler Begeisterung am Sedantag, und nicht aus staat lichen Vorkehrungen. Dieser kaum zu mißdeutende» Sprache gegenüber verdienest die Bsältermeldungen von dem Vor handensein gesetzgeberischer Pläne bei ein zel staatlichen Regierungen — einzelne Minister möge» ja altere Lieblings ideen wieder mit vermehrtem Nachdruck vertreten —- keine Be achtung. Und eö ist gut, daß mau dies feststellen darf; denn der gesammle innerpolitische Zustand ist einer Action wenig günstig. Auch den, „Hambg. Corr." wird ans Berlin ge schrieben: „Die Vermuthung (der „Köln. Ztg"), daß ,m preußischen Ministerium des Innern eine Revision des Vereinsgesetzes vorbereitet werde, wird sich schwer lich bestätigen. Neue gesetzgeberische Maßregeln zur Be kämpfung der Socialdempkratie sind, wie eS heißt, nicht beabsichtigt." (Red. d. „L. T") O. II. Berlin, lO. September. In Volksversammlungen ist oft bittere Klage darüber erhoben worden, daß die General-Versammlungen der verschiedenen Gewerk schaften ungemein hohe Summen perschlingen und daß die Delegieren „fürstlich" bezahlt werden. Wie berechtigt solche Klagen sind, erhellt aus der Abrechnung für das II. Quartal l895 des Ceutralverbandes der Maurer Deutschlands. Es wurden sür Delegation rc. zum außer ordentlichen Berbandstage 2058,80 ausgegeben. Die Zahl der Delegirten war gering, der Congreß dauerte nur wenige Tage, und über 2000 Kosten machte er; da müssen in der Thal die Agitatoren recht aut gelebt haben. Für Agitation wurden in dem einen Quartal an den Generalbevollmächtigten 155l,55 gezahlt; unseres Wissens war die Tour picht von langer Dauer. Vielleicht fragt ein Maurer einmal an, wie dieser Posten von l55l,55 sich zusammensstzt. Auch die übrig« Abrechnung ist etwas sum marisch gehalten. Für das Fachorgan „Grundstein" wurden im H. Quartal 6823^ gezahlt; auch eine genaue Detaillirung des Postens „Beanitengehälter", für 8Monate 1018.wäre erwünscht. Angesichts dieser hohen Ausgaben von 2053^L sür den Congreß, l55l für den Generalbevollmächtigtest, 6323 sür den „Grundstein" und 1018 für Beamsengehälker wagen es diese Herren, von den bohcn Verwaltungskosten der Berufsgenossenschasten zu reden I Cs sei bemerkt, daß die Hauptcasse der Maurer inSgesammt eine Einnahme von 25 690 ^ hatte; und fast 12 000 wurden, wie oben an gegeben, verausgabt. Berlin, 10. September. Wie man uns aus Görlitz berichtet, wird sür die Landtagsersatzwahl, welche nach dem Ableben des Heren CvmnierzienratheS Burghardt-Lauban er forderlich geworden, der Vorsitzende des pationalliberalen Vereins jn Lauban, Comnieruenrath We inert, in Vorschlag gebracht. Die Landtagswahlen für Görlitz - Lauban werden bereits seit 1879 aus Grund eines Uebereinkommen« der Nationalliberalen snit den Eonssrvativen vollzogen, wonach von den drei Mandaten eins den Conservativen, zwei den Nationalliberalen zugehörcn. Im Zusammenhalten a»f dieser Grundlage haben auch 1888 di? Vondtagswahlen eine sichere getheilt wird, sind Schritte eiugelejtet worden, um die Fort setzung der Publikationen aus dem Hamntcrstrin'schcff Bricf- ncchsel ,U der! heutigen Abendausgabe, daß gegen den „verantwortlichen" Redacteur der „Leipziger Volkszeitung", R. Jllge, die An- klage wegen Majestätsbeleidigung erhoben worden sei, I Muhest von 370 gegen 214 freisinnige Wahlmänner ergeben. Volkszeitung" vom 3. September d. I., der unter der j ber ,^Berl. Börsen-^tg." ,,posi vertranenSweNher Sene nnl- Rubrik „Politische Uebersicht" sich befand und in dem die Sedanrede d-S Kaiser« kritifirt war. Die Nummer ist von der Polizei nachträglich beschlagnahmt worden. * Lei-ttg» 10. September. Im „Sächsischen Volksblatt" wird gegen die Erklärung des „Genossen" Seifert folgende Weitere Erklärung veröffentlicht: Unterzeichnete Aufsicht-rathsmitglieder bet Schedewiher llonsuni- Vereins haben aus die Entgegnung des Reichstagsabgeordneten und Vorsitzenden des EonsumvereinS Julius Seifert in Nr. 106 dieses Blatte-, den wahren Thatsachen entsprechend, Folgende« zu erkläre«; ^ Sonnabend, den 31. August, fand eine außergewöhnliche Ber- waltungsrathssitzung statt. Bei Eröffnung der Sitzung erklärte der Geschäftsführer, daß er dieselbe schon heute einberufen Hab» und zwar au, Veranlassung des Herrn Julius Seifert; es handle sich um die Schließung der Geschäfte zur Sedanfeirr. Hierüber entspann sich eine lebhafte Debatte und protestirten die Parteigenossen gegen Ladenschluß. Trotzdem stellt» nunmehr Ab- geordneter Seifert demonstrativ gegen die Ausfuhrungen seines Genossen den Antrag: sämmtliche Geschäfte am 2. September Mittaas schließen, und begründete seinen Antrag ln folgender Welse: „Das Sedan/est ist nun einmal ein Volksfest, wo! alle« mitläuft-. Käufer werden wohl nicht viel kommen und unser Personal, welche« den Frstzug sehen will, läuft 'rauS, und so > ist es am besten, wir schließen ganz; wer dann nnt dem Fest- R. Vxrltn, 10. September. (PrjvattelegramNI.) I hiesigen UnlkvsnchM,SSgesäi,anib befinden sich z. Z. 10 Untersuchungsgefangene, eine sehr hohe Zahl, die aber ,l wechspl zn verhindern, resp. die fernere Zusendung von Briefen compromlttirenden Inhalts an das socialvemokratische Blatt hintanzuhalten. E« sei „kostbar", was dieferhalb unternoinmen wurde, Im 1017 lehr hohe Zahl, v«e aber ihre Ursache findet in den Gericht-ferien, während welcher natnr- geniqß nur fveniß Ab-äUg ist. weil der Zugang der gewöhn liche bleibt. — Der Dankerlaß d«s KqisßrS wird von der „Ger mania" zn neuen Angriffen gegen die Wissenschaft ausgebeutet. DaS ultrawontane Blatt schreibt: „Besonders freut es uns, daß der Kaiser hi» göttlich» Welt ordnung so scharf betont n»d zum Kampfe gegen die Feinde der göttlichen Wellordnung aufgrfordert hat. In diesem Kampfe wird der Kaiser uns immerdar aus seiner Seit« finde», wie wir bisher stets für die göttliche Weltordnung, d. h. für dje ckirist- liche Weltanschauung im Gegensätze zur mechanischen Welt anschauung der liberalen Wissenschaft, eingetreten sind. Hie Christenthum, hie Atheismus! Wer das Dasein Gottes leugnet, leugnet auch di- göttliche Weltordnung. Leider recrutirea
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