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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.09.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950913018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895091301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895091301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-09
- Tag1895-09-13
- Monat1895-09
- Jahr1895
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Bezugs-Prels t» b« Haupt expeditlon oder den im Stadt, bezirk und den Bororten errichtete» Nu». nal,»ellen abgrholt: vierteljährlich ^14.50, bei zwrimaliaer täglicher Zustellung in» Hau» 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland and Oesterreich: vierteliäbrlich >4 6.—. Direkte tägliche Kreuzbandsendun» 1«» Slu-Ianb: monatlich 7.50. DieMorgkN.Au»gabe erschein« täglich mit Au», «ahme nach Sonn- und Festtagen '/»? Uhr, die Abrnd-AnSgabr Wochentag» 5 Uhr. NeLaclion und Lr-editio«: JohanneSgaffe 8. Die Expedition ist Wochentags onunterbrochr» geöffnet voa früh 8 bi» Abrud» 7 Uhr. Filialen: Ltt» Me»«'« Sortim. (Alfred Hahu)» Universitätöstraße 1» L-ni» Lösche. Katharinenstr. 14. part. und KöniaZplatz 7. Morgen-Ausgabe UchMerIagMalt Anzeiger. Drgan fSr Politik.LocalaMiäite. Sandels-undGesMMrW^^ die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclom»« uuter dem SiedactionSstrich (4 ge» spalten) bO^j, vor den Faniilirunachrichtei, (6 gespalten) 40 ^ Gröbere Schriften laut unserem Preis« verzeichoib. Tabellarischer und Ziffrrnsatz nach Höhen.« Tarif. Ertr«»Beilagen lsrsalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesördenma 60.—, mit Postbefürderung ^4 70.--. Avnahmeschlnß für Anzeigen: snnr Wochentag») Abend-AuSgabe: Bormittag» 10 Uhr. Morge u.Au»gabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halb« Stunde früher. Unzet,»» sind stet» an di, Expedition zu richte». Lnlck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^442. Freitag den 13. September 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, die Wahl von Wahlmännern zur Handelskammer betr. Zur diesjährigen Ergänz«,Igswahl für die Handelskammer sind zunächst die Wahlmänner durch Urwahl, für welche wir Herrn Stadtrath Heinrich Todel als Wahlvorsteher und Herrn Fritz Mayer» Vice-Vorsteher des Stadtverordneten- Collegiums, al» stellvertretenden Wahlvorsteher zur Leitung berufen haben, zu ernennen. ES werden daher alle in Leipzig, sowie im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast zu Leipzig wohnhasten Kauf, leute und Fabrikanten, welche u. mit über 1900 Einkommen nach Z. 17 unter ä. de» Ein. kommenstcuergejetze» vom 2. Juli 1876 im Ortssteurrcataster eingeschätzt, d. 25 Jahre alt, o. nicht »ach den bestehenden Gesetzen vom Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge der Verübung eines Verbrechens von den staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind, sowie die Vertreter und bez. Besitzer der im Bezirke gelegenen fis- kalischen und communlichen Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, Schiff« sahrts-, Bergwerks, und Steinbruchsunternehmungen. soweit sie den unter b und o angegebenen Bedingungen genügen, bez. den unter u angegebenen Census erreichen, geladen, zur Ausübung ihres Wahl- recht- und bei Verlust des letzteren für die jetzt vorzunehmende Wahl Sonnabend, den 1». September dieses Jahres, in den Stnnöen von »—12 Uhr Vormittags und 3-6 Uhr NachmtttagS im Wahllokale, dcm Ttadtverordnctcn-Sitzungs- saalc in der alten Handclsbörsc am Naschmarkt hier, in Person sich einzufinden und einen mit VO Namen wählbarer Per sonen versehenen Stimmzettel abzugebcn. Zur Legitimation hinsichtlich seines Wahlrechts hat jeder Wäh lende die Quittung über Entrichtung Ser ans den 1. Termin dieses Jahres zu zahlen gewesene» iSinkommcnstcucr oder ein an der betreffenden Steuerhcbestellc kostenlos zu erlangendes Zeugnis;, daß er — der Wählende — mit dem zur Theilnahme an der Wahl berechtigenden Einkommen veranlagt sei und die bezügliche Steuer entrichtet habe, vorzuwcise». Außerdem haben diejenigen Wähler, welche ihr Wahlrecht als Vertreter eines Geschäfts, dessen im Orlscataster eingetragenes Ein- kommen nach H. 17 ä des Einkommensteuergesetzes nicht ausreicht, um sämmtliche Theilhaber als wahlberechtigt zu betrachten, ausüben wollen, sich durch ein Zeugniß der persönlich haftenden Theilhaber des von ihnen vertretenen Geschäfts zu legitiiniren, ebenso Vertreter juristischer Personen, bez. fiskalischer und communlicher Unter- nehmungen durch ein Zeugniß der Vorstände und Dienstbehörden. Wählbar sind alle Stimmberechtigte. Leipzig, am 19. August 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Golla. Die städtische Sparkasse beleiht Werthpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 1. Februar 1895. Tie Sparcassen-Depntatio». Montag, den 16. September 1895, von Vormittags 9 Uhr an und cvent. an den solgrnden Tagen gelangen lm Grundstücke, Lüptitzerstraße Nr. 2 hier, folgende Gegenstände, als: 1 Geldschrank, 1 Zweirad (Rover), 1 großer Posten Brief- und Schreibpapier, Briefumschläge und Visitenkarten, 1 Per- sorirmaschine, 4 große Tische, 15 Tafeln, 4 Schreibpulte, 1 Schreibtisch, versch. Schränke, 167 versch. Stanzeisen, 70 versch. lithograph. Steine, 1 eiserner Transvortwagen, 1 Handwagen, 2 Musterkoffer, 1 großer Posten versch. Papier- laternen, 30 Dutzend Fenstervorsetzer, 350 Dutz. japanesische Windvögel, 15 Packe Shilling, 4 große Musterschränke, 1 Schreibmaschine, ca. 350 Ctr. Pappe, 100 Dutz. Luftballons, 600 Dutz. Papiermützen, 50 Ctr. Druckpapier, ca. 100 Ctr. versch. Eartons, 31 Stahlplatten mit Mustern, das voll- ständige Schriftmaterial einer Buchdruckerei, 1 Ladentisch, 1 Sophatisch, 8 Sack Leim, 4 Kisten mit Tüllen, 14 Bände Brockhaus' Convers.-Lexikon, Brehm's Thierleben u. A. m., zur Versteigerung. Ein specielles Auctionsverzeichniß hängt an der Gcrichtstafel aus. Wurzen, am 7. September 1895. Ter (Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Eckardt, Actuar. Bekanntmachung. In der Gemeinde Grotzzschocher sollen am 1. Januar 1896 neu angestellt werden: Ein tzlcmeindcvorstand, welcher außer der Thätigkeit, wie solche die revidirte Landgemeindeordnung vorschreibt, das Standes- amt, sowie die Direktion der Sparkasse zu verwalten hat. Gehalt 2100 Cantion 2000 .4! Ein verpflichteter Eassirer für alle Ortscassen, namentlich Einnahme der Staats- und Commnnalsteuern, Gebühren rc. Der- selbe hat außerdem die Steve eine- CassirerS der Sparcaffe und deren Buchführung zu besorgen, sowie anderweite angemessene Arbeiten zu übernehmen. Gehalt 1400 Caution 1500 X Bewerber werden gebeten, beabsichtigte Meldungen bis zum 20. September er. an den Unterzeichneten Gemeinderath gelangen zu lassen. Großzschocher, den 10. September 1895. Ter ttzemeinderath. In das hiesige Handelsregister ist am 15. August 1895 unter Nr. 100 eingetragen: Das von dem Schnallenschmied Johann Heinrich Schmauch zu Brotterode unter der Firma „Heinrich Schmauch, Ullrich Sohn" betriebene, bisher nicht eingetragene Geschäft ist ohne Aktiva und Passiva durch Vertrag auf 1. Schnallenschmied Ferdinand Schmauch, 2. Kaufmann Rudolf Schmauch, beide zu Brotterode, Lbergeaangen und wird von diesen unter der bisherigen Firma seit dem 10. Juli d. I. fortgeführt. Herges-Vogtei, den 5. September 1895. —Königliches Amtsgericht Brotterode. Concnrslierfahrelt. Uebcr daS Vermögen des Schuhfabrikanten Max Di eck zu Wcißensels ist heute Mittags 12 Uhr 15 Minuten da» Concurs verfahren eröffnet und der offene Arrest erlassen. Concur-verwalter: Kaufmann Otto Francke zu Weißens«!». Anmelde- und Anzeiaefrist bi» zum 1». November 18-5. Erste Gläubiaerversammluna am 11. Oktober 1895, Vormittag» v Uhr. PrÜsungstermin am 29. November 1895. Vormittags - Uhr. Weißenfels, den 10. September 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. Bekanntmachung. Die weitere Ausgabe der Synagogcnkarten findet Freitag, den 13. September 1895, Nachmittags S—4 Uhr im Synagogengebäude, eine Treppe hoch, statt. Wir bitten bei Empfangnahme der Karten die bisherigen Karten und die diesjährigen ILrmetndesteuerquittungen mitzubringcn. Leipzig, 12. September 1895. Ter Vorstand der Israelitischen NeligionSgemeinde zu Leipzig. Die bedingte Berurtheilung. k. Nach ofsiciösen Mittheilungen wird dem Reichstage in seiner nächsten Session von dem Reichsjustizamt eine Druckschrift Uber die Wirkungen der bedingten Berurtheilung in den Ländern, die sie gesetzlich eingeführt haben, zugehen. Damit ist die seit Jahren umstrittene Frage ihrer Einführung in Deutschland in ein Stadium getreten, welches ihren Vor kämpfern einen neuen Ansporn geben sollte, ihr in weiteren Volksschichten und in den gesetzgebenden Körperschaften den Boden zu bereiten. Der um sie geführte Meinungsstreit hielt sich früher vor- ugsweise innerhalb deS Rahmen- akademisch-wissenschaftlicher Erörterungen, bis im Jahre 1890 der damalige preußische Justizminister ein Gutachten der Präsidenten der Ober- landeögerichte und der Oberstaatsanwälte über diese Frage provocirte und diese in ihrem wesentlichen Resultate im Ministerialblatt veröffentlichte. Die Art der damaligen Fragestellung durch den Minister und der Besprechung der Gutachten ließen genügend erkennen, daß man damals in Regierungskreisen der Frage nicht eben in wohlwollenderNeutra- lität gegenüber stand. Auch später hat die Regierung zu den aus der Mitte des Reichstages gekommenen Anregungen aus Einführung der bedingten Berurtheilung meistens eine kühl ablehnende Haltung beobachtet. Nunmehr scheint sich eine erfreuliche Wandlung anzubahnen, die auch in Kreisen, die sich bisher mit der Frage weniger befaßt haben, schon um deshalb erhöhte Aufmerksamkeit verdient, weil es sich hier im Grunde weniger um ein juristisch-technische- Rechtsinstitut, als um eine bedeutsame socialpolitische Maßnahme handelt. Das Wesen der bedingten Berurtheilung besteht bekanntlich in der dem Strafrichter einzuräumenden Befugniß, die Straf vollstreckung mit der Wirkung auSzusetzen, daß die Strafe überhaupt in Wegfall kommt, wenn der Verurtheilte nicht innerhalb eines Zeitraums wegen einer neuen Straf- that verurtheilt wird. Dieser gesetzgeberische Gedanke, der in einer Reihe von Staaten (namentlich England, Belgien und Amerika) bereits seine Verwirklichung erfahren hat, nimmt seinen Ursprung aus dem Charakter der Strafe selbst, die ihrem Wesen und Zwecke nach auf den Schutz der staatlichen Rechtsordnung und Besserung des Uebelthäters abzielt. Die Erfahrung hat nun aber namentlich da, wo es sich um die erstmalige Strafe, insbesondere bei jugendlichen Ver brechern und Personen weiblichen Geschlechtes handelt, gelehrt, daß die Strafe oft ihren Zweck der Besserung verfehlt, weil man beim Strafvollzüge auf Charakter und Individualität des einzelnen Delinquenten angesichts der vielen Verhältnisse nicht genügende Rücksicht zu nehmen vermag. Es ist nicht gar so selten, daß der Richter sich selbst das betrübende Geständniß abzulegen hat, daß er von dem Vollzüge der Freiheitsstrafe, auf die er zu erkennen verpflichtet ist, eher ungünstige als günstige Wirkung auf den Bestraften zu er warten habe. Der im Grunde vielleicht sittlich noch un verdorbene Uebelthäter läuft durch die Gemeinschaft mit ver kommenen und verbrecherisch veranlagten Mitgefangenen Gefahr, sittlich herabgedrückt zu werden und an seinem Ehr gefühl bedenkliche Einbuße zu erleiden. Der Besserungszweck der Strafe wird deshalb in der Praxi- vielfach in das gerade Gegentheil verkehrt. Erwägt man ferner, daß jeder in auch nur einigermaßen geordneten Lebens- und Erwerbsverhältnissen befindliche Mensch, selbst in den bescheidensten Kreisen, auf eine gewisse Geltung bei seinen Mitmenschen Anspruch erhebt, daß aber, sobald einmal sich hinter ihm die Gefängnißthore geschloffen haben, seine bis herigen Gesellschaftskreise ihm diese Achtung versagen, so liegt die Gefahr, daß er aufhört, ein nützliche« Glied der Gesellschaft zu bleiben und wirthschaftlich verkommt, nur allzu nahe. Un gleich mehr noch als dem auS dem Gefängnisse heraustretenden Manne verschließt sich die auf Zucht, Sitte und Redlichkeit haltende Gesellschaft der Frau. Für sie wird eS noch unend lich schwieriger, sick anständigen Erwerb, ja auch nur anständige Unterkunft zu verschaffen. Sieht der wahrhaft Gebildete auch mehr auf die That als den Maßstab zur Beurtheilung der sittlichen Qualität seines Mitmenschen, als auf den rein äußerlichen Umstand, ob sie ihre strafrechtliche Sühne ge funden hat oder nicht, so kann doch nicht geleugnet werden, daß die breiten Massen deS Volkes, die die entlassenen Straf gefangenen zum weitaus größten Theil in ihre Mitte wieder aufzunehmen haben, ihnen da- Fortkommen erschweren, weil sie „schon einmal gesessen haben." Und hierin zeigt eS sich besonder-, daß bei jugendlichen, weiblichen und leichten Verbrechern, die sich zum ersten Male — vielleicht in ent schuldbarem Affect — vergangen haben, mit der Vollziehung von kurzen Freiheitsstrafen Härten verbunden sind, die über das Ziel der nothwendigen Sühne im Effect weit hinaus gehen und außerhalb deS StrafzweckeS liegen. Daß überall da, wo niedrige und ehrlose Gesinnung Ursache der Strafthat war, oder da, wo bei schweren Vrr- brechen der bedingte Erlaß der Strafe da- RechtSgrfühl de« Volkes verwirren würde, die bedingte Berurtheilung außer Anwendung zu bleiben hat, ist selbstverständlich. Der Staat hat an sich kein Interesse daran, seine Gefängnisse zu füllen und wird verständige» weise, wo er mit milderen Mitteln dir Zwecke derStrafrrcht-pflegr erreichen kann,diese nicht zurückwrisen dürfen. Daß es sich hier nicht um eine graue und sentimentale Theorie handelt, beweisen die praktischen Erfolge, die man in Eng land auf Grund eines Gesetzes von >887 und in Belgien au Grund eine- solchen von 1888 gemacht hat. Dort ist feit Ein führung jenes Gesetzes die Zahl der Verurtheilten von Jahr zu Jahr gesunken, in London insbesondere sind von den ,^elease<1" 95 Procent während der Probezeit nicht rückfällig AL L?-L-L führen soll, eine sittlich »»d.-ntt ^ Wohlwollen entgegengebracht w'rd. ven ^ sind wie bekannt, das Großherzogthum Heff Königreich Sachsen bereits praktisch vorangegangen. Deutsches Reich. Leipzig, 12. September. Auf eingelegte Beschwerde '7-L-7° L7S°n° w.7 der ..L- V.-Z." zufolge, gestellt werden. * Leipzig, 12. September. Die „Stegmüllere," deS social- demokratischm N-ichslagsabg-ordneten Se,fkrtba"°;uge- führt, daß die „Genossen» sich gegenseitig verblümt derd "ge Wichtigen. Herr Seifert erläßt ,m „Sachsifchen Wochenblatt "^Au^di^Erklärung, unterzeichnet Reiher und Genossen, in voriger Nummer habl ich nur zu erklären, daß ich meine En gegnung in Nr 106 Wort für Wort aufrecht erhalte. Die Erklärung von Reiher und Genossen ist insofern unrichtig, als Worte, welche vom »errn Geschäftsführer und Herrn Lehrer rn der betretenden Sitzung gefallen sind, mir unterschoben werden; beide Herren werden dies bestätigen. Im Uebrigen bemerke ich, daß '4 E Principienreiterei treibe und der Consumverein kein pol,Mcher Verein ist; dies sollten die Genossen beherzigen und danach handeln. Dies mein letztes Wort! . Zwickau, 11. September 1895. Juliu« Seifert. Eine weitere Erklärung von acht Vorstands- und Auf sichtsrathsmitgliedern bestätigt diese Gegenerklärung und bezeichnet die der Collegen Reiher und Genossen als un richtig. Dem gegenüber schreiben Reiher und Genossen: Wir können den vorstehenden beiden Erklärungen gegenüber nur unsere Erklärung in Nr. 107 als den wahren Thatsachen ent- sprechend aufrecht erhalten und ändern die obigen Gegenerklärungen daran nicht das Mindeste. R eiher u. Genossen. Wir sind gespannt daraus, ob nun daS angekundigte Scherbengericht gehalten wird und ob, wenn eS „n Sinne der Zwickauer „Zielbewnßten" ausfällt, der nicht durch „Classenjustiz". sondern von „Genossen" gerichtete Seifert trotzdem zum Märtyrer promovirt werden wird. 6. ».Berlin, 12. September. Klagen der „Genoffen" über zu lange Arbeitszeit und schlechte Bezahlung in den von den Führern geleiteten socialdemokratlschen Geschäften sind bekanntlich keine Seltenheit mehr. In der Hamburger Genossenschaftsbäckerei legten bekanntlich seiner Zeit sogar die „Genossen Bäcker" die Arbeit nieder, weil sie eS schlechter hatten, als bei den bürgerlichen Meistern, ganz zu schweigen von den arg geplagten Lagerhaltern in den socialdemo- kratiscken Consumvereinen Sachsens. Jetzt hat sich ein neuer derartiger Fall ereignet, über den natürlich die SitzkuliS der socialdemokratischen Presse Nichts bringen dürfen. Genosse ^erbert in Stettin ist eine hervorragende Leuchte der ^ocialdemokratie, RrichStagSabgeordneter, Buchdruckerei besitzer und Verleger eines durch ödeste Schimpfereien sich auszeichnenden Blattes. Herbert hatte erst sein Geschäft in Stargard, dann hat er es nach Stettin verleat; bei ihm arbeitete der Schriftsetzer „Genosse" Wolf. Fünf Jahre hatte er in der Ofsicin gestanden, dann erhielt er seine Kündigung, er sollte nach Herbert'« Meinung zu wenig gearbeitet haben. Wolf war anderer Meinung; er gehörte dem social demokratischen Verband an und wandte sich an diesen. Eine Versammlung wurde einberufen und Herbert aufgefordert, in ihr zu erscheinen. Er kam nicht, statt seiner aber eine Postkarte, in der er mit kurzen Worten si cd verbat, in seine geschäftlichen Angelegenheiten hineinzureden! Die Erregung hierüber war groß, und aus Kosenamen für Herbert sollen sich die Reden nicht zusammengesetzt haben. Angenommen wurde folgende Re solution: „Die Versammlung kann das Gebaren des daß Herbert als Berbandscollege und socialdemokratischer Reichstagsabgeordneter zu solchen Mitteln seine Zuflucht nimmt, um sich lange Jahre bei ihm arbeitender College» zu entledigen.^ Die Moral auS der auch hier wieder bewiesenen Verschiedenheit der socialdemokratischen Theorie von der socialdemokratischen Praxis wird der Leser selbst ziehen. Berlin, l2. September. Durch die Gründung der Verkaufsgenossrnschast Worms im Anschluß a» ein mit Silo- Einrichtungen versehenes Lagerhaus daselbst ist im Verband der landwirthschaftlichen Vereine des GroßherzogthumS Hessen ein erfreulicher Anfang mit dem genossenschaftlichen ?"^,^.-^r-'deS gemacht worden. Diese Maßregel der Selbsthilfe soll nun für den ganzen Landesverband verallgrmemert werden, und zwar wird die in der nächsten Woche (l9. September) in Gießen stattfindende Generalversammlung der drei landwirthschaftlichen Provinzial- berufen sein, diese Angelegenheit in ent scheidender Weise zu fördern. Die Tagesordnung der Ver- weist nämlich außer der Eröffnungsansprache deS ^ LandeSauSschuffes der landwirthschaftlichen GroßherzogthumS (KreiSrath HaaS-Offenbach Gegenstände auf, einen landwirtbschaftlich- technischrn und einen volkswirthschaftlichen. Ter erste N ^ Organisation und Förderung der ^'"dv'Azuch^ der zweite, den die landwirthschaftlichen Kreise Neriau^deS bewegende» genossenschaftliche» verrauf de« Getreide- und die Errichtung von Silo- und der Ärsamm!!!na"^- ' c b^-" Puncten werde! a leat ^ »ur Annahme vor- ^.'"dviehzucht betrifft, so beabsichtigt der Auwntä, ^^ . ^ c«L"' «'Blässe, hinter welchen die reichendes Landwirthschaft steht, eine aus- reichende Grundlage für ein planmäßiges energisches Voraeben aus diesem Gebiete zu gewinnen. Das Ziel ist, die an- iesickts ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse zur Viehzucht nädestinirten gebirgigen Landesbezirke (Boaelsberg und Odenwald) zum umfangreichen Betriebe der Rindviehzucht durch die ganze landwirthschaftliche Bevölkerung — nicht nur durch einzelne, die dazu besondere Neigung verspüren — nach richtigen und gleichmäßigen Grundsätzen zu veranlassen, eine wirkliche Landeürindviehzucht zu etabliren, thunlichst die Möglichkeit der Deckung des ganzen Bedarfs der hessischen Zandwirthe an Zucht und Gebrauchsvieh im Lande selbst ierbeizuführen und hierdurch zu verhindern, daß Unsummen Goldes außer Landes gehen. Wenn die betheiligten ljandwirthe, die landwirthschaftlichen und Züchterver- einigungen und die Regierung Hand in Hand mit ernstem Willen, aller Macht und ausreichender Beharr- ichkeit an diese schwierige aber doch lösbare Ausgabe heran- trete», wobei Baden als Vorbild dienen kann, wird ein ersprießlicher Erfolg nicht ausbleiben und insbesondere den genannten ärmeren Gebirgsbezirken namhaft auf- zeholfen werden können. Allerdings sind weitaus erheb- ichere Mittel hierfür flüssig zu machen, als dermalen zur Verfügung stehen, wenn der Zweck erreicht werden soll. Regierung und Landstände dürften aber, nach der in diesen Kreisen herrschenden Stimmung zu urtheilen, dieselben icher bewilligen, falls die Landwirthe selbst, auf die es doch n erster Lime ankommt, auf den Plan eingehen. In Sachen des genossenschaftlichen Getreideverkaufs gilt es, durch die Verhandlung der Frage in der LandeSgeneral- versammlung das Werk soweit zu förden, daß das ganze ?a»v mit einem Netze von etwa 5 bis 6 solcher Genossen- chasteu, die unter sich wieder in Verbindung treten können, iberzogen wird. * Berlin» 12. September. Das tumultuarische Vorgehen der Polen gegen das Centrum bei ver Pleß-Rybniker Ersatzwahl scheint endlich der klerikalen Presse die Augen darüber geöffnet zu haben, wohin der Klerikalismus mit seiner Unterstützung der polnisch-nationalen Ansprüche gegen das Deutschthum geratben ist. Dieselben Polen in Posen, denen vom Rhein her dir Herren Bachem, Fuchs und Genossen in Bomst-Meseritz gegen den deutschen Candidatcn zu Hilfe gekommen sind, unterstützen die Auflehnung der schlesischen Polen gegen das Centrum. Die klerikale Presse wurde theilweise von polnischen Correspvndenten, z. B. von dem Propst SzymanSkl, über die Lage des Deutschthums im Osten unterrichtet, sie unterdrückte nach Möglichkeit Alles, was die Vergewaltigung auch des katholischen Deutschthums durch den Polonismus in die richtige Beleuchtung zu setzen vermochte; jetzt aber wetteifert sie in Klagen über die durch eigene Schuld großzezogeuen großpolnischen Anmaßungen in Schlesien und über die Treulosigkeit der polnischen „Freunde" in Posen — als ob diese sich jemals zu einer anderen Waffen brüderschaft hätten bereit finden lassen, als zum Nutzen des PolenthumS. Die klerikale „Schlesische Volksztg." bringt ein lange- Klagelied über die treulose Haltung der Posener Polen. Sie klagt darüber, daß auf der Sohrauer Ver sammlung die Redacteure der oberschlesischen Polenblätter hinter den polnischen Wählern hin und her gelaufen und diese gegen die Centrumscandidaten aufgehetzt haben, daß einer von diesen gesagt: „Wir können deutsch sprechen, aber wir lassen es uns nicht gefallen, wenn man zu unS deutsch spricht!" Ferner klagt das Blatt, daß, obgleich nur einige Hundert „Schreier" den polnischen Rechtsanwalt RadwanSki als ihren Candidaten verlangt, nun die oberschlesische und Posener polnische Presse diesen als „einzig legalen Candidaten" bezeichne, „auf welchen alle katholischen Wahlmänner zu stimmen verpflichtet seien". Hierüber aufs Tiefste entrüstet, verlangt die „Schl. Volksztg." schließlich, daß gehen dieses Treiben die CentrumSpresse auf der ganzen Linie Front mache: „Wer jetzt noch die Posener Herren hüben und drüben gewähren läßt, inacht sich zum Mitichuldtgen der Zerstörung." Daß es Pflicht des CentrumS wäre, gegen die polnischen Herausforderungen daS katholische Deutschthum im Osten zu stützen, haben Andere schon lange gesagt: anläßlich der Graudenzer Kirchenwahl, des Stuhmer MemeidSprocesseS, der Wahl in Bomst-Meseritz, der Vorstöße de- Posener Dom- capitels gegen den „Verein zum Schutz des Deutschthums". Die Centrumspreffe hat aber darauf entweder geschwiegen oder sich von — Polen unterrichten lassen, was ihre deutsch nationale Pflicht sei. Nun tagt'S. Wir sind mit der „Nat.-Ztg." gespannt, auf wie lange. L. Berlin, 12.September. (Privattelegramm.) Nach dem „B. L.-A." wird der Kaiser morgen früh auf der Nacht „Hohenzollern" in der Danziger Bucht bei der Manöverstotte eintreffen. Nachdem^» die Parade abgenommen, wird die gesammte Flotte in See gehen, um am Freitag und Sonn abend Seemanöver in Gegenwart de-Kaisers abruhalte». Am Sonnabend Nachmittag kehrt die Flotte in die Danziger Bucht zurück, worauf der Kaiser die kaiserliche Werft be sichtigen wird. Am Sonntag Morgen findet auf der „Hohen zollern" SchiffSgotteSdienst statt, worauf die Auflösung der Manöverflotte und die Rückkehr deS Kaisers nach'Swine münde erfolgt. R. Berlin, 12. September. (Privattelegramm.) Die „Nat.-Ztg." schreibt: „Infolge deS Todes der Erbgros;- herzogtn von Lldcnburg, die nur eine Tochter hinterlassen hat, wird in der Presse wieder mehrfach die Möglichkeit des AuSsterbenS der in Oldenburg regierenden Familie und der Thronbesteigung einer russischen Seitenlinie erörtert. Da der Erbgroßherzog erst 43 Jahre alt ist und einen unvermählten Bruder von 40 Jahren hat, so ist die Frage nicht gerade dringlich. Immerhin ist es natürlich, daß von Neuem Angesichts der wenig erfreulichen Aussicht, mit der Zeit in einer Anzahl deutscher Kleinstaaten Ausländer regieren zu sehen, erwogen wird, ob keine Vorkehrung hiergegen möglich sei. Das natürlichste AnskunftSmittel Ware wohl, in den jenigen Staaten, in denen die männliche Linie nur auf wenigen Augen steht, durch Abänderung der Verfassung oder deS HauSgesetzeS die weiblichen Familienmitglieder, so weit sie unvermählt oder mit Deutschen vermählt sind, für erb berechtigt nach den Männern zu erklären." 12. September. (Telegramm.) Der Ober- Hofmeister der Kaiserin, Freiherr von Mirbach, bat sich heute mit einem vierwöchigen Urlaub nach der Schweiz begeben.
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