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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951017017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895101701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895101701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-17
- Monat1895-10
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Entschiedene Zweig«,tftalt für das J-hanniS-H-Spital, Ecke der Riebeck- und Gegner der E.nrichtung, wie z. B. der Oberprocuralor m Wilhelmstrabe in Lripzig-Reudnitz, sollen vergeben werden. Lüttich, seien zu aufrichtigen freunden derselben geworden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Hochbau-1 Die in Belgien jährlich erstatteten Berichte au die Kammern Verwaltung, 3. Baubezirk, Kupsergäßchen Nr. 1 (Kramerhaus), I seien voll des Lobes. Der Vortragende teilte zwei ihm 1. Obergeschoß, aus und können daselbst eingrsehen oder gegen Ent- > persönlich zugegangene Schreiben mit, in deren einem der wnden^ 0.75 bezw. 1,50 entnommen ^ frühere belgische Justizminister Lejeune, der Vater deS dortigen Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „Bltizableitnng»- bezw. Glaserarbeiten znm Neubau eiuer Gesetzes, die über Erwarten günstigen Ergebnisse desselben darlegt und hervorbebt, dag man sogar an die Ausdehnung desselben auf die von Militairgerichten erkannten Strafen denke; in dem zweiten Schreiben weist der Vicepräsikent des französischen Senats darauf hin, daß sämmtliche 12 bisher über das französische Gesetz erschienenen Commentare den Grundgedanken desselben aufs Freudigste gutheißen. Auch in Deutschland konnte der Vortragende auf eine zunebmende Bewegung im Sinne der bedingten Verurteilung Hinweisen; so insbesondere auf die bedingte Begnadigung in Sachsen und Hessen. DI- III-M«-«.. D-»d,b,I d,m > Zweiganstalt für da» Johannis-Hospital in Lcipzig-Ncndniy" versehen, ebendaselbst und zwar biS zum 2S. VsS. MtS., Nach- mittags 5 Uhr einzureichen. Die Ablehnung aller Angebote wird Vorbehalten. Leipzig, den 15. October 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. I d. 4941. vr. Georgi. C Lekamllmlichung. Riebeck- und Wilhelmstraße in Leipzig-Reudnitz, sind vergeben Gesetze verliehene Ermächtigung zum Strafaufschub niemals Id Wir entlassen daher hiermit die nicht berücksichtigten Bewerber angewandt hätten, gab dem Abgeordneten Roeren, wie dieser mitteilte, Veranlassung, den belgischen Jnstizminisler über diese auffällige Erscheinung schriftlich zu befragen. Die be reitwillige Antwort ergiebt, daß Anfangs eine Streitfrage darüber bestand, ob das belgische Gesetz auf friedensgericht liche Bestrafungen Anwendung finde; sobald dieser Zweifel jedoch zu Gunsten der Anwendbarkeit gehoben war, haben alle Friedensrichter bedingte Verurteilungen ausgesprochen. Den gegnerischen Standpunct vertrat Oberstaatsanwalt ihrer Angebote. Leipzig, am 11. October 1895. 4792 Der Rath der Stadt Leipzig. 1628. vr. Georgi, vr.Pallmann. Handelsvertrag mit Chile. Der deutsch, chilenische Handelsvertrag vom 1. Februar 1862 ist vor Kurzem von Seiten Chiles gekündigt worden und wird nebst „ . . den Bestimmungen der Zusatzverhandlung vom 14. Juli 1869 mit I Hamm in sehr wirksamer Weise. Seine Gründe waren vier« Ablauf des 27. August 1896 außer Kraft treten. Behufs Regelung I facher Natur: er beiürchtele, daß die Anwendung der be- der beiderseitigen Handelsbeziehungen bez. behufs Abschlusses eines > pjngten Verurtbeilung naturgemäß zunächst den Angehörigen neuen Vertrags werden d,e Verhandlungen vorauss.chtlich bald e.n- ^r höheren Ciasse zugute kommen müsse und dadurch socialen LLL" »dWV H-°»"» Rich--,«.»d ich---" zeitig zur Kenntniß der Regierung gebracht werden. I " "Ante, daß, ganz abgesehen von der Vergeltuilgstheorie. Au die Jntercsseuten unseres Bezirks richten wir daher die Ausforde-! der Verletzte Genuglhunng verlangen dürfe. Vre ihm d.crck * rung, uns ihre Wünsche bezüglich derVerkebrsverhältnisse mit Ehile unter I eine unvollstreckt gebliebene Strafe nicht werde; er be- Angabe der Bedeutung, welche die einzelnen Artikel für die Ausfuhr I mängelte den Beweiswerth der belgischen und französischen haben, möglichst bald mitzutheileu. Ebenso sind uns Angaben über I Statistik und schrieb den in diesen Ländern zweifellos die Wege, welche die Ausfuhr nimmt erwünscht. insbesondere ob empfundenen Nutzen des Institutes der drakonischen Strenge dieselbe etwa theilweise über nichtdeutsche Häfen geleitet wird Leipzig, den 15. October 1895. Die Handelskammer. A. Thieme, Vorsitzender. vr. Pohle, S. des dortigen Ooäs p6usl zu. Er schlug deshalb vor, dem Nachlheile der kurzzeitigen Freiheitsstrafen durch Aus dehnung der Geldstrafen zu begegnen, Geldstrafen, welche nach der Höhe der Steuerbeträge festzusetzen und urtheilsgemäß von Unbemittelten in kleineren Theiibeträgen abzutragen seien. Er tadelte endlich entschieden die allgemein vage Fassung des belgischen und des französischen Gesetzes, weiche den Vortheil «totzherzogthnm Sachsen-Weimar. verkauf von Nothbuchen-Nutzhoh. In dem Großherz. Forstrevier Ettersburg, Abtheilung 6,1 des Strafaufschubes sofort entziehen, wenn der bedingt Ber großer Ettersberg, sollen circa — ! urtbeilte gegen irgend eine Norm deS Strafgesetzbuches ver- ^ cm ^ .buchcn-Nutzholr, - stößt, und er verlangte deshalb zum Mindesten, daß das lagern ca. 6 bis 9 km von dem Bahnhof Weimar entfernt, und wusse, so daß aljo nicht der wegen Mißhandlung bedingt Ver- werden dieselben auf Verlangen von der Großherz. Forstrevier-1 urtheilte dann schon des Straferlasses verlustig gehe, wenn er Verwaltung Ettersburg bei Weimar vorgezeigt werden. Die Gebote I innerhalb der ihm gestellten Zeit in einer fremden Lotterie sind auf das üu nach Maßgabe der Verkaussbedingungen, welche I spiele. Er gestand als Aeußerstes die Einführung der he bet der genannten Großherz. Forstrevierverwaltung eingesehen > dingten Verurtheilung für jugendliche Verbrecher zu. Sich oder von der Unterznchneten bezogen werden können, schriftlich zufrieden zu geben, lehnte Oberlankesaerichisrath l'cÄnRoeren entschieden ab, da er nach früheren Erfahrungen Lr 'einzureiche^ und^t d°b?i zu erklä^n ,^ daß der Bieter den g'audt befürchten »u müssen daß nach einer solchen the.lwe.sen Verkaussbedingungen sich unterwirft. 'Neuerung die durchgreifende und zu wünschende Reform erst Die Eröffnung der Gebote findet recht auf die lange Bank geschoben sei. Mittwoch. den «. Rodember d. I., I. Die Mitglieder der juristischen Vereinigung folgten den Vormittags 10 Uhr in dem Geschäftszimmer der Unterzeichneten I interessanten Ausführungen mit lebhaftestem Interesse, unter statt und wird die Auswahl unter den Bietern dem Großherz. I ihsten außer dem Abgeordneten Amtsrichter de Witt auch Staats-Ministerium, Departement der Finanzen, ausdrücklich vor-1 Landgericklsrath Greiß, welcher auf diese Weise die letzten behalten. Weimar, den 14. October 1895. Die «rotzherz. Aorftlnfpeetton. Stunden seines Lebens in anscheinend unverminderter geistiger Frische öffentlichen Angelegenheiten zuwandte. Landgerichtsralh Reiff dürfte wohl der Meinung ber weitaus überwiegenden Mehrheit ber Anwesenden Ausdruck gegeben haben, als er rum Schluß der Erörterung in kurzen, knappen Sätzen fest- stellte, daß die bedingte Verurtheilung, auch für Erwachsene, einzuführen sei, aber hinsichtlich des vierten Bedenkens des Oberstaatsanwaltes Hamm Fürsorge getroffen werden muffe, Zur Frage der bedingten verurtheilung. Nach Beendigung der Gerichtsferien bat die juristische l ^ nur gleichartigeHrgehen und verbrechen den Slras- Vereinigung in Köln am 10. d. M. ihre Arbeiten mit einer I ausschub unterbrechen Besprechung der jetzigen Aussichten der bedingten Verurtbeilung Die Verhandlung^ hinterließen den Eindruck, daß die wieder ausgenommen Diese Besprechung gewann besonderes Einführung der bedinaten Verurtheilung in Deutsch- 2nlereffe dadurch, daß sie zu .wem lebhafte,, Me.nungS- ^nb „«r noch eine Frage der Zeit sei, zumal noch die finau auStansch zwischen zwe, der eifrigsten Verfechter der bedingten Vortheil- erheblich ins Gewicht fallen. Verurtheilung, dem Rechtsanwalt Julius Bachem und dem' ° ^ , OberlandeSgerichtSrath und Reichstagsabgeordneten Roeren einerseits und einem ihrer einflußreichsten Gegner, dem Ober- > staatsanwalt Hamm andrerseits führte. Der Bericht der! „Köln. Ztg." über diese Besprechung verdient daher Beachtung I K. Berlin, 15. October. Die dem okratisch-frel- auch in weiteren Kreisen. «sinnige Partei schließt bei den Landtag-Wahlen in Baden Ueber die bisherige Geschichte der bedingten Verurtheilung, I im besten Falle mit der Erkaltung ihre« Bestandes ad. Da die Erfahrungen mit derselben in anderen Ländern und die I MoSbach verloren und Rastatt nicht sicher als gewonnen Gründe für ihre Einführung in Deutschland berichtete kurz, aber I gelten darf, so hat sie möglicherweise einen Verlust zu ver- erschöpfend Rechtsanwalt Bachem; er kam zn dem Ergebniß, I zeichnen. Es tritt hinzu, daß das verbündete Eentrum daß die grundsätzlichen Bedenken gegen die Einführung nicht I mindestens ein Mandat eingebüßt hat, so daß statt unüberwindlich, die praktischen Vortbeile aber erheblich und I einer Schwächung, diese« einzigen Zweckes de« klerikai-demo- nnwiderlrgt seien. Dem grundsätzlichen Einwand, eS I kratisch-socialdemokratischen Bündnisses, eine Stärkung der Na- komme daS allem Strafrecht zu Grunde liegende Princip I tionalliberalen erfolgt und die Wiederherstellung der national- der Vergeltung zu kurz, enlgegnete er mit der Darlegung, I liberale» Mehrheit wahrscheinlich ist. Wenn da« führende daß auch die bedingte Verurtbeilung eine Strafe sei, und I Organ der süddeutschen Demokratie, der Stuttgarter daß dieselbe gerade in solchen Fällen zur Anwendung gelange, I „Beobachter", zu diesem Ergebniß bemerkt: „ES ist für wo der Ausspruch de« Gerichts, der Thäter sei schuldig und I unsere Parteifreunde nicht unbesrirdigenv, nach der habe Strafe verdient, als Makel und Bestrafung empfunden > ganzen Sachlage fürchtete man einen größeren Sieg werde. Verhältnißmäßig wichtiger aber, al« diese vergeltende deS von der Regierung unterstützten National- Wirkung sei der Einfluß auf die Besserung des Tbäter», den ! liberalism«»", so verrälh da» Blatt eine Bescheidenheit die bedingte Verurtheilung auSübe; derselbe bestehe einmal I und Resignation, von der vor den Wahlen in den Reihen in der Hebung deS sittlichen Selbstbewußtst!»-, indem der I der Demokraten nichts zu bemerken war. Man hatte in Richter den Thäter ausdrücklich für fähig erkläre, durch seine I Wahrheit auf Sieg gehofft und nicht den Trost suchen zu spätere Führung die Strafthat vergessen zu machen, zum I muffen befürchtet, daß der Mandatbesitz erbalten oder höch- andern laste auf dem bedingt Verurtheilten der starke Druck, sten« um 25 Procent geschmälert worden ist. Wie herkömm- daß bei erneuter Gesetzesverletzung die alte Strafe wieder! lich, ist der Demokratie auch diesmal da- Schicksal tes auflebt, und bilde so ein erfolgreiches Abschreckungsmittel I Uriel Acosta widerfahren, sie hat um der »iltramontanen gegen den Rückfall. Gerade die erschreckliche Anzahl I Wahlhilfe willen ihre Grundsätze abgcschworen, um der Rückfälligen und die als unheilvoll allgemein an-! schließlich des Lohnes für den Abfall verlustig zu gehen erkannte Wirkung der kurzzeitigen Freiheitsstrafen auf den ' Ausdrücklich war auch in einer demokratisch-freisinnigen Ver sammlung in Offenburg proclamirt worden, man müsse den! reactionairen Eharakler des Centrums mit in den Kauf nehmen, und nun ist Mosbach verloren und der Wahlkreis Muser's wird, einem allerdings nicht ganz correct gefaßten Satz des „Beobachters" zufolge, wieder an den klerikalen Lehns herrn zurückfallen. Wie dem Uriel zugerufen wird: „Du gabst den Tod Dir um zwei Leichen." Nur daß die regel mäßig nach 24 Monaten über die Bühne schreitende Gestalt der um die Früchte des Verratbs an ihrem Glauben betrogenen badischen Demokratie aller Tragik entbehrt. Der „Be obachter spricht von einer Unterstützung der Nationaliiberalen durch die Regierung und bleibt dafür den Beweis schuldig. Dagegen schweigt er von dem Hochdruck, den der Klerus zwar auch zu Gunsten demokratischer Candidaten auszeübt, und für den die Beweise offenkundig sind. Wir erinnern nur an zwei Beispiele. Pfarrer Wacker, der Generalissimus des Cartells, der sich um dessen Erkaltung auch diplomatisch bemüht hatte, ist vor etwas mehr als Jahresfrist mit der ausdrücklichen, von einem Freiburger Domherrn öffentlich gegebenen Motivirung zum Geistlichen Ratb ernannt worden, er habe die Auszeichnung seiner agitatorischen Thätigkeit zu danken. Diesem oberhirl- lichen Wink an den Klerus steht ein noch deutlicherer gegenüber, der während oder kurz vor der eben zu Ende gegangenen Wahlbewegung ertbeilt worden ist. Einem Geistlichen, der sich um eine bessere Pfarre be warb, wurde bedeutet, daß er keine Aussichten auf Erfüllung seiner Wünsche habe, weil er zu wenig Wahl- erfolge gehabt habe. Diese fruchtlose Belbätigung des geistlichen Einflusses zieht dem Wahlergebniß seine eigentliche Bedeutung. Die badischen Katholiken haben wieder einmal bekundet, daß sie an eine Bedrückung ibrer Kirche nicht glauben, und insbesondere die Gestattung von Klosternieder- lassungen als für ihr Seelenheil nothwendig nicht erachten. Tie „Köln. Bolkszeitung", die schon dictirt hatte, wie es nach dem — zweifellosen — Sieg der „Antinationalliberalen" — diesen Namen legt sich der Bund selbst bei zum Zeichen, daß er in nichts einig ist als im Haß — Alles zu geschehen hätte, sie wird sich weitere zwei Jahre gedulden müssen. Ihre Rechnung haben be, dem Cartell nur die Social- demokraten gefunden. Sie behalten ihre beiden Mannheimer Mandate, und zwar mit einem im Be»gleich zur Wahl von 1893 beträchtlichen Zuwachs sowohl der Urwählerstimmen, als der Wahlmänuer. Die Campagne zweier nationalliberaler Nekacteure, die von Anbeginn nicht die Zustimmung der Parteigenossen gefunden haben dürste, scheint das Gegentheil von der beabsichtigten Wirkung erzielt zu haben. Indessen einen Gewinn verzeichnen die Socialdemokraten ebenso wenig als die Conservativen und die Antisemiten, die trotz starker Anstrengungen nach wie vor in der badischen Kammer unver treten bleiben. Im Vorwärtsschreiten begriffen sind nur die Nationalliberalen, die Partei, ber die Wahlen den Garaus machen sollten. U Berlin, 16. October. Heute tritt im preußischen Cultusministerium die erweiterte Wissenschaftliche Deputation für daS Medicinalwesen zusammen, um darüber zu berathen, inwieweit und auf welche Weise sich die Grund sätze der Wohnungshygieine zur Durchführung bringen lassen. Mit diesen Berathnngen wird einem in den weitesten Kreisen der Bevölkerung vorhandenen Wunsche Rechnung getragen und es wird dem Cultns Ministerium in denselben sicherlich hoch angerechnet werden, daß es wieder eine Anregung zur öffentlichen Be schäftigung mit der Wohnungshpgieine gegeben bat, umsomehr, als noch in der letzten Sitzung des Vereins für öffentliches Gesundheitswesen festgestellt werden mußte, daß, wenngleich auch eine ganze Anzahl von Gemeinden, namentlich die größeren, sich den Ausbau der baupolizeilichen Vorschriften angelegen sein lassen, doch eine beträchtliche Reihe von Städten vorhanden ist, die überhaupt noch keine solche Vorschriften be sitzen. Die Wohnungsfrage spielt in der Sccialpolitik eine große Rolle. Eine Lösung derselben nach der Richtung, daß die allgemeine Gesundheit gehoben, das Familienleben und die Sittlichkeit gefördert werden, würde einen großen Schritt zur Hebung des socialen Friedens bedeuten. Man sollte sich jedoch hüten, allzu eingehende wohnungshygieinische Vor schriften von der Centrale aus zu erlassen. Die klimatischen und örtlichen Verhältnisse sind in den Einzelstaaten schon und namentlich in Preußen so verschieden, daß zu eingehende Vorschriften in manchen Gemeinden mehr schaden als nützen würden. Man wird sich in der Wohnungshygieine immer damit begnügen müssen, den Gemeinden für die Baupolizei eine gewisse Grenze zu ziehen, unter welche keine derselben herunter- gehen darf. Ueber derselben aber müßte es jeder einzelnen Gemeinde freigestellt bleiben, nach eigenem Bedarf und ent sprechend ihren eigenen und eigenthümiichen Verhältnissen vor zugehen. In dieser Beziehung aber wäre e« nach wie vor das Beste, wenn, wie dies ja auch schon vor Jahren vor geschlagen ist, eine einheitliche Regelung für das ganze Reich auf gesetzlichem Wege geschaffen würde. * Berlin, 16. October. Ein M arg a rin eg esc tz wird, wie der „Hambg. Corr." hört, vermuthlich im Laufe der nächsten Reichstagssession von den verbündeten Regierungen vorgelegt werden. Man erinnert sich, daß in der letzten Tagung von der „Wirthschaftlichen Vereinigung" ein Entwurf eingebracbt worden war, dessen rigorose Vorschriften nicht nur bei Margarine-Fabrikanten und -Margarine-Händlern, sondern auch in land- und milchwirthsckaftlrchen Kreisen aus schwere Bedenken stießen. Der Entwurf kam nicht mehr zur Ver handlung. Die in ihm vertretene Tendenz soll nun durchaus nicht den von der Regierung gehegten Absichten entsprechen. Man will hier keineswegs das legitime Margarine-Geschäft, dessen wirthschaftliche Berechtigung und Nützlichkeit vollauf an erkannt wird, bedrängen, sondern nur eine Gewähr dafür schaffen, daß einerseits keine Vermengung der Butter mit Margarine, andererseits keine Verfälschung der Margarine selbst stattfindet. UebrigenS haben die angcstellten Erhebungen ergeben, daß die Gefahr der Margarineverfälschung ganz erbeblich über trieben worden ist. Die Richtung des» Gesetzes soll einfach dahin geben, daß, wer reine Butter kaufen will, diese ebenso sicher erhält, wie der, der reine Margarine will, solche be kommt. Ein Verbot des Verkaufs beider Fettstoffe in gemein samen Localen ist keineswegs beabsichtigt; vermutblick würde eine solcke Maßnahme auch nicht zum Vortbeil für die Butter auSscklagen. Ein Margarinegesetz, das sich von ckikanösen Vorschriften freihält, kann don allen Interessenten begrüßt werden; man erinnere sich nur, daß in Dänemark, wo ein ehr strenges Margarinegesetz besteht, seitdem die Margarine Fabrikation einen enormen Aufschwung genommen hat, nicht minder aber auch der Bultercxport. L. Berlin, 16. October. (Privattelegramm.) lieber die Hammcrftein-Bricfe kann ein Berichterstatter mittheilen, daß in der Tbat 1242 Briefe und Aktenstücke in 14 Mappen ausbewahrt sind. Sie tragen Aufschriften wie „Privat- correspondenzen", „Cartell", „Umsturz", „Cultns", „Bielekelder Wahl", „Kreis- und Provinzial-Synoden", „Tabaksteuer" rc. Eine Mappe trägt den Titel „Duell Eugen Richter" und birgt eine Reibe von Briefen aus der Feder mehrerer sehr bekannter politischer Persönlichkeiten, während eine Mappe „Antrag Hammerslein" über 100 Briefe meist höherer evan gelischer Geistlichen enthält. — Namhafte Juristen sind bezüg lich der Art der Veröffentlichung zu Nathe gezogen worden. Es wurde allseits anerkannt, daß eine Bekanntgabe in Broschürenforin aus gesetzlichen Gründen vorläufig unter bt eiben müsse. Man zweifelt sogar, ob es überhaupt möglich sein wird, diese „freien" Auslassungen unter dem Schutz der Redefreiheit im Parlament wörtlich wiederzugeben. V. Berlin, 16. October. (Telegramm.) Die erweiterte Wissenschaftliche Tejiutation für Medicinalwesen eröffnetc beute die diesjährige Sitzung. Der Leiter der Medicinal- Ablheilung, Direktor Bartsch, präsidirte. — Die Berliner „Volkszeitung" will aus vertrauens würdigster Quelle wissen, daß bereits Erwägungen darüber staltgefunden haben, ob es nicht angängig sei, Herrn Stöcker die Verrichtung kirchlicher Handlungen zu untersagen. Von theologischer Seite wird dem genannten Blatte indessen ge schrieben: „Es dürste ein derartiges Vorgehen gegen den „zweiten Luther" doch nicht jo ohne Weiteres möglich sein. Herr Stöcker ist orduungs- mäßig als Hofprediger emeritirt. Ohne ein förmliches Dis- ciplinarverfahren kann ihm die Verrichtung kirchlicher Handlungen nicht versagt werden, denn ein ordnungs- mäßig emeritirter Geistlicher ist dazu nach wie vor durchaus berechtigt, wenn ihm im gegebenen Falle der zuständige Parochial- geistliche dazu die Erlaubniß ertheilt. Ob die Kirchenbehörde sich bereit finden lassen wird, discivliiiarisch gegen Stöcker einzuschreiten, erscheint mehr als zwciselhast, es sei den», daß ihr gegenüber ein dahingehender Wunsch von höherer Seite unmißverständlich nahe- gelegt würde. Jin Uebrigen hat Herr Stöcker im kirchlichen Organismus auch sonst noch eine Position inne, die ihm vom köiiigl. Kirchenregimeut überhaupt nicht direct genommen werden kann. Er ist Mitglied des Generalsynodalvorstaudes, und aus dieser Position könnte er nur durch die Generalsynode — wo seine Freunde ganz und gar die Herrschaft üben — verdrängt werden. Freilich ein enlschledeiicr Wunsch und Wille von oben würde auch dort wohl jede geivünjchte Wirkung haben." * Hamburg, 16. October. Der telegraphisch schon an- tzekündigle Artikel der „Hamburger Nachr." ,,Jn Sachen Hammerstein" lautet im Wesentlichen folgendermaßen: „Wir haben es neulich schon als einen Beweis leidenschaftlicher Gehässigkeit gegen den Fürsten Bismarck bezeichnet, die sich überall bethätigt, daß, nachdem Herr von Hammerstein niedergebrochen ist, man versuchte, ihn dem Fürsten Bismarck an die Rockschöße zu hängen, während früher, als Herr von Hammerstein noch aufrecht stand, Niemand daran gedacht hat, von persönlichen Beziehungen zwischen ihm und dem ersten Reichskanzler zu sprechen. Trotzdem unternimmt ein Berliner Correspondent der neuerdings wieder stärker in ofsiciöses Fahrwasser einlenkenden „Allgemeinen Ztg." in leicht erkennbarer Absicht, nochmals nachzuweisen, daß Herr v. Hammerstein ein ergebener Anhänger des Fürsten Bismarck gewesen sei, und daß er ihm seine Anstellung in der „Kreuz- Zeitung" zu verdanken habe. Wir wiederholen» daß es eine Erfindung unwissender Leute ist, wenn behauptet wird, Fürst Bismarck habe Herrn v. Hammerstein Unterkunft bei der „Kreuz-Zeitung" verschafft. Jedermann, der die Preßentwickelung verfolgt hat, weiß, daß zwischen der „Kreuz-Zeitung" und dem Fürsten Bismarck in der Zeit, die dem Eintritte des Hrn. v. Hammer stein in die Redaction des Blattes vorherging, keine Beziehungen vorhanden waren, sondern daß die gegenseitige Erkaltung, welche die Folge der Teclaranten - Vertretung der „Kreuz-Zeitung" war, ungemindert fortbestand. Daß Fürst Bismarck in dem Momente, wo ein neuer Redactcur an die Spitze dieses in der conservativen Partei damals sehr angesehenen Blattes trat, mit diesem Fühlung nahm, um zu sehen, wie er gestimmt war und ob sich ein moäu-, vireoäi Herstellen ließ, lag doch nur in der Pflicht und Schuldigkeit eines gewissenhaften Ministers. Ein „verkrachter Junker" war Herr von Hammerstein damals — 1881 — unseres Wissens noch nicht und selbst wenn er es gewesen wäre, hätte dies ohne Hinzutritt anderer Umstände seiner politischen Stellung als Redacteur noch keinen Abbruch gethan; seine Finanz .hätte ja auch sanirt werden können; aber wir glauben, daß seine pecuniären Schwierigkeiten damals überhaupt noch nicht zum Durchbruch ge kommen waren. Wie dem auch gewesen sei: wenn behauptet wird, Herr v. Hammerstein habe die Unterkunft bei der „Kreuz- Zeitung" dem Fürsten Bismarck zu danken, so ist das, wie gesagt, eine ouj haltlose Erfindung. Aus eine Phase, in welcher Herr v. Hammerstein den Fürsten Bismarck unterstützt habe, können wir uns augenblicklich» ohne genauere Durchsicht der „Kreuz- Zeitungs"-Jahrgänge, nicht besinnen; wir haben heute jedenfalls nicht de» Eindruck, daß dies der Fall gewesen sei, sondern haben in Herrn v. Hammerstein immer eher einen politischen Gegner und persönlichen Feind des ersten Reichs kanzlers gesehen. Um dieses Verhältnis herzustellcn, würde kaum erforderlich gewesen sein, daß die Herren v. Hammerstein und Stöcker gemeinschaftlich Versuche machten, ein evan gelisches Eentrum der Staatsregierung gegenüber zn gründen. Nach einer Mittheilung im „Vorwärts" bat Herr v. Hammerstein in einer Wahlversammlung in Slolp am 5. November 1888 erklärt: „Als meine Wähler mich 1881 in den Reichstag schickten, da berief mich der Reichskanzler telegraphisch nach Varzin." Fürst Bismarck hat damals — 1881 — wohl kaum gewußt, daß dieser Freiherr v. Hammerstein überhaupt existire, resy. daß er in Pommern anwesend sei und daß er Redacteur der „Krzztg." werden würde. Herr v. Hammerstein ist in Varzin erschienen, nachdem er sich
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