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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951022019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895102201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895102201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-22
- Monat1895-10
- Jahr1895
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ML sr- xe. N»r>c ,! 21i°^ lrick b° . Bezugs-Preis ß> der Hauptexpedition oder den im Stadt- bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen abgrho lt: vierteljährlich^ 4.50, bei tweimaltaer täglicher Zustellung in» Hau» ^l 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: viertellährlich >l 8.—. Dirrcte tägliche Kreuzbandsendung iuS Ausland: monatlich ^ 7.50. Die Morgen-Au-gabr erscheint um '/,? Uhr. di« Abend-Ausgabe Wochentag» um b Uhr. Uedaction und Erpedittou: IohanneSgaffe 8. Dir Expedition ist Wochentag» ununterbrochru geöffnet von früh 8 bis Abend» 7 Uhr. Filialen: Morgen-Ausgabe ttpMkrTagcblalt Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dem Nedaettonsstrich (4gv- fpalten) bO^i, v»r de» Famtliennachrichten (6 gespalten) 40/^. , Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichaiß. Tabellarischer und Ziffern'^ nach höherem Tarif. Ertr«-Veil«,e» (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesürderung 60.—, mit Postbeförderuug ^l 70.—. X)»»«» Aunahmeschtuß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittag» 10 Uhr Margen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr Für die Montag-Morgen-Ausgabe: Sonnabend Mittag. Bel den Filialen und Annahmestellen je eine halb« Stunde früher. Anzeige» find stet» an die Expedition llniversitötSstrabe 1, Lant» Lösche, Katharinenstr. 14, part. und Königsplatz 7. Drgan fiir Politik, Localgeschichte, Handels' und Geschäftsverkehr^^ Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. SU. Dienstag den 22. October 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, die Tpalierbildnng am 28. Oktober I. betreffend. Die Vorstände derjenigen Vereine, Corporationen, Innungen, Lehranstalten rc., an welche von uns eine Einladung znr Betheilignng an der für den 26. d. M. in Aussicht genommenen Spalierbildung ergangen ist, ersuchen wir dringend, soweit das noch nicht geschehen, die muthmaftliche Zahl der Theilriehmer sobald als möglich und spätestens bis heute (Dienstag) Abend in der Nuntiatur des Rathhauses schriftlich anzumelden. Leipzig, am 22. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Größel. Bekanntmachung. Da» 10. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungs blattes für das Königreich Sachsen ist bei uns eingcgangen und wird bis znm 7. November d. I. auf dem Rathhaussaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 46. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Malz fabrik Pirna vorm. I. PH. Lipps L Co. in Dresden" be treffend; vom 12. September 1895. Nr. 47. Verordnung, die Bestellung von Commissaren für die Er gänzungswahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 14. September 1895. Nr. 48. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebe- auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Chemnitz-Stollberg betreffend; vom 19. September 1895. Nr. 49. Bekanntmachung, die Eröffnung de» Betriebe» auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Olbrrnhau-Neuhausrn be treffend; vom 24. September 1895. Nr. 50. Bekanntmachung, den Wahlcommissar für den 9. Wahlkrei» des platten Landes betreffend; vom 24. September 1895. Nr. 51. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Könix, reichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; Vom 11. Oktober 1895. Leipzig, den 19. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Krumbiegcl Börse zu Leipzig. AnS Anlaß der feierlichen Einweihung des neuen Reichsgerichts- Gebäudes in Anwesenheit Ihrer Majestäten de» Deutschen Kaisers und des Königs von Sachsen bleibt Sonnabend, den 26. Oktober, die Börse geschloffen. Die an diesem Tage anstehende ProdNktenbörse wird auf Freitag, den SL. Oktober, verlegt. Leipzig, den 81. Oclober 1895- Der Börscnvorftandr ^ , (gez.) V. lllaxer, (gez.) k. Svdmläl, Vorsitzender der I. Abtheilung Vorsitzender der II. Abiheilung (Fondsbörse). (Produktenbörse). Bleyl, Börsensecretair. Productenkörse zu Leipzig. Die mit Halbjahrskarten versehenen Besucher -er Produkten börse werden hierdurch eingeladen, die ihnen zuslehende Wahl von 3 Mitgliedern des behufs Umlegung der Jahresbeiträge für 18SL zu bildenden Echntznngs-Ansschnffcs Dienstag, den 22. Oktober d. I., unmittelbar nach Beendigung der Preisnotirungen im Vorstands zimmer vorzunehmen. Sollte die erforderliche absolute Majorität nicht gleich im ersten Wahlgange erzielt werden, wird sich sofort ein zweiter u. s. w. anschließen. Wegen alles Näheren wird aus den betr. Börsenanschlag verwiesen. Leipzig, den 14. Octobrr 1895. Die Abgeordneten der II. Abtheilnng des BörsenvorstandeS: (gez.) F. Schmidt, (gez.) Georg Schroeder. (gez.) Georg Wappler. Bleyl, Börsensecretair. Versteigerung. Donnerstag, den 24. Oktober, Vorm. 9 Uhr werden im Post- gebüude am Augustusplatze (Eingang Poststratze, 3 Tr. links) ver schiedene in unbestellbaren Ponsendungen enthalten gewesene oder in Postwagen ausgefundene Gegenstände, u. A. Kleidungsstücke, Regenschirme, Spazicrstöcke, gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert. Leipzig, 19. Oktober 1895. Der Kaiserliche Ober-Poftdireetor, Geheime Lbcr-Postrath. Walter. Bekanntmachung. Degen Reinigung der Geschäftsräume können in unserem Melde amte, Wächterstraße Nr. 5, 1. Etage, am 23. und 24. dieses Monats in Abtbeilung I, Buchstabe L.—1> (für bleibeudr Einwohner) nur dringliche Geschäfte erledigt werden. Leipzig, am 19. Oktober 1895. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. v. k. 4856. Brrtschneider. H. Bekanntmachung. Nach der von mir heute gemäß 8- 46 des Gesetzes, betreffend die Wahlen für den Landtag vom 3. Tecember 1868, öffentlich bewirkten Zusammenstellung des Ergebnisses der am 17. dieses Monat- statt- gesundrncn Wahl eines Abgeordneten für Len II. Wahlkreis der Stadt Leipzig sind von 4436 abgegebenen giftigen Stimmen 2368 auf Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Justizrath vr. Schill gefallen. Darauf ist dessen Wahl zum Abgeordneten des erwähnten Wahl- kreises sofort von mir verkündet worden. Leipzig, den 19. Oktober 1895. Ter Wahlcommiffar für den II. Wahlkreis der Stadt Leipzig. Etadtrath vr. Schanz. Bekanntmachung. Nach der heute von mir gemäß 8. 46 des Gesetzes, betreffend die Wahlen für den Landtag, vom 3. December 1868 öffentlich bewirkten Zusammenstellung des Ergebnisses der am 17. dieses Monat» statt gefundenen Wahl eines Abgeordneten für den IV. Wahlkreis der Stadt Leipzig sind von 5347 abgegebenen gültigen Stimmen 3889 auf Herrn Photograph Carl Pinkau in Leipzig-Thonberg gefallen. Darauf ist dessen Wahl zum Abgeordneten des erwähnten Wahl kreises von mir verkündet worden. Leipzig, de» 21. Oktober 1895. Der Wahlcommiffar im IV. Wahlkreise der Stadt Leipzig. vr. Schmid. Bekanntmachung. In Gemäßheit des 8- 1 der Vorschriften für Pie Ausführung von Anlagen zur Benutzung der städtischen Wasserwerke vom 6. Februar 1888 und der 8s- 2 und 7 de» Regulativ» für Gasrohr- leitungen und Gasbeleuchtungsanlagen in Privatgrundstücken vom 2. März 1863 machen wir hierdurch bekannt, daß der Schlosser A. M. Lunow, Leipzig-Anger-Crottendorf, Bernhardstraßr 2, ur Uebernahme solcher Arbeiten bei un» sich angemrldet und de» «sitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewtrsen hat. Leipzig, den 18. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. X. 5663. vr. Tröndlin. Wolfram. Gesucht wird der am 89. Juli 1852 in Friedeburger Hütte geborene Geschirr- sichrer Janny Max Emil Dtttrtch, welcher zur Für>orge für sein» Kinder anzuhalten ist. Leipzig» den 17. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Armenamt. X.L II, L Xo. 1650. Hentjchel. Röstlmüller. Gesucht wird der am 4. Juli 1855 in Eisleb«« geborene Handarbeiter Friedrich Wilhelm Feodor Goldacker» welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 19. Octobrr 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Armenamt X. L. VIII. Xo. ?79c. Hentschel. Hädrich. Die städtische Lparcaste beleiht Wertpapiere unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 1. Februar 1895. Die Tvareaffen-Depntatton. Diebstahls-Bekanntmachung. Gestohlen wurden laut hier erstatteter Anzeige: 1) eine neue silberne Anker-Ncmontoiruhr mit Sekunde, weißen Zeigern, Abbildung des Kaisers Wilhelm II. auf dem inneren Deckel und der Firma „v. v. Vvbuer, LerUu" aus dem Werke, Anfang September; 21 ein Wtnterumhang, schwarz, mit dunklem Pelzbesatz, ei« Sommerumhang von schwarzem gerieften Stoff mit seidener Spitze, ein Lamen-Regenmantel von grauem, rothdurchwirktem Stoff, mit Kragen und grauen Hornknöpfen, eine schwarze Taille mit schwarzem Spitzenbesatz, eine halbseidene schwarzgraur Blouse mit schwarzstidenem Besatz, am 12. Oktober; 3) ein Herreii-Rockanzng, ziemlich neu, von dunkelblauem Stoff, eine neue schwarze Hose und ein getragener schwarzer Rock für 14jädrigen ^Burschen, «in gelblich braunes Aranen-Klcid, neu, mit weiten Aermeln und blau- und gelbseidenrm Brustrinjatz, am 12. Oktober; 4) ein Winterüberzteher, fast neu, von schwarzem glatten Stoff mit blauem, weiß- und rothgestreiflem Futter, schwarzem Sammetkragen, 2 Reihen schwarzen Hornknöpfen und Kettchenhenkel, am 1?. Octobrr; 5) eit» Unterbett mit weiß, und rotbgrstreiftem Jnlet und ein Kopfkissen mit roch- und braungestreiftem Jnlet. beides mit dem Zeichen 6. 1852", ein Unterbett und et« Kopfkissen mit braun- und rotharstreiftem Jnlet, beide» mit dem Zeichen k. Lrilaüoer", Ende September; 6) ein Kinderwagen, wenig gebraucht, vou gelbem durch- brochenen Rohrgrflecht, braun ausgeschlagen, mit gelbgestrichenen Rädern, gestrichenen und nugestrichrnra Wagrnfedrrn, ohne Verdeck, am 14. Oktober; 7) ein eiserner Schraubstock mit Ambo», am 12. Oktober; 8) 16 Stück runde Batterirgläser, zu elektrischer Anlage gehörig, ca. 30 cm hoch und 15 ew im Durchmesser, Anfang Oktober: 9) ein Handwagen, mit vrod beladen, 4rädrig, blaugestrichen, mit hölzerner, mit Zinkblech beschlagener Decke, Namensschild .Lermanu Llebne, Löxiork", und defekter Schooßkrlle, davor rin chwarzgrauer Zughund eingeschirrt, am 1b. Octobrr; 10) » Rollen Dachpappe, 3 mit rothem, 8 mit grünem Strich gezeichnet, vom ib. bi» 19. September. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der gestohlenen Gegenstände oder über den Thäter sind ungesäumt bet unserer Eriminalabtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, den 21. Oktober 1895. Da» Polizeiamt der Stabt Leipzig. Brrtschneider. Ml ist ein brauchbarer f halte eben Beitragsmarke nicht liervorgelreten. ^ nicht nichts besseres und mußte w h^ oder Verfahren Über dem M°duS d'- 2d^e saU ^ „ie greifen. Indessen — hatte man vv > passtven Wider- L-°i„°ru»s °,r S-»- -n.j-g-nb-i-S-n müssen von be- 'l>'" der Tl,at steht das Institut der Beitragsmarke, Hände des Be- l früheren Brod- Die Beitragsmarke. Zur Reform -es Ltebegesehes. i. Dir «thstSube. ^ Das Gesetz vom 28. Juni 1889 über dieJnvaliditätS- und Altersversicherung, daS sogenannte Klebegesetz, ist der Bevölkerung besonders lästig geworden durch die Einrichtung der Beitragsmarke. Sie hat in der Hauptsache eine dreifache Bedeutung; sie dient ersten» als Nachweis de» geleisteten Betrages, zweiten» als Nachweis zurückgelegter Wartezeit im Falle eines RentenantraaeS, drittens als Steigerungsfactor bei der Berechnung der Rente. Schon al« man sich zur Schaffung dieses BeitragSmoduS entschloß, war man überzeugt, daß die praktische Hand Ladung desselben mit außerordentlichen Schwierigkeiten ver Kunden sein werde. Die Auffassung, daß die Klebemarke als das Ideal de» Vollkommenen am grünen Tisch erklügelt worden sei, ist eine irrig«. Dazu saßen zu gewiegte und praktische VerwaltungSdeamte bei der Ausarbeitung des Gesetze« nieder. BiS zu dem gegenwärtigen Augenblicke wirklich düpirt wird, so fällt der Arbeiter späterd'N bei einem anderen Arbeitgeber, doch ,n die wird verfolgt und der Arbeitgel er muß en Markenbelrag auf einem Brett (ohne Erstattungsanspruch an den Arbeiter) und d,e OrdnungS- ^^^Berstftse?bar'als beamtetes Mitglied des Vorstandes einer preußischen Versicherungsanstalt ausreichend Gelegenheit ge habt, fcstzustellen, welche empfindlichen Nachtbeile "neH»fter- ziebung für die Betreffenden schließlich ,ni Gefolge hat- Ar Behörde bleibt nichts übrig, als den bestehenden Seitliche Ausland ausrecht zu erhalten. Sie vermag >)"t>t zu dulden, daß z. B. der eine Landwirth daS Doppelte und Dreifache seiner Grundsteuer an Beitrag entrichtet, und kaum weiß, wo er das Geld hernebmen soll, während sein Nachbar r»r Zeit der Controle verreist oder seine Arbeiter nach allen Rötungen verschickt und schließlich dem Revisor nachlauft. Es darf daher nicht Wunder nehmen, daß manche Anstalt in emem einzigen Jahre mehrere tausend Mark Ordnungsstrafen seft- setzt und einnimmt. Da bei jeder nachträglichen Einziehung von Marken der Arbeitgeber Gelegenheit zur Aeußerung hat, so bekommt die centrale Behörde allmäblich rin vollständige» Bild von den Zuständen, wie sie als Resultat ver Anwendung de» Klebe- esetzeS sich herauSgrbildet haben. . ... Schon bei der Beschaffung der Beitragsmarken können Schwierigkeiten begegnen. Die Postanstalten — nicht die Posthilfsstellen — und die MarkenverkaufSstellen der Ver sicherungsanstalten halten die Marken allein feil. Der Land- briesträger, der einen Vorrath im Werth von 5 bei sich führen darf, kommt gegenüber dem Bedarf seines Bezirkes nicht in Betracht. Die Beitragsmarken müssen bekanntlich bei der Lohnzahlung zur Stelle sein. Schon in der Stadt hat das nicht selten seine Schwierigkeit. An den üblichen LohnzahlungSterminen muß man oft mehrere Male von dem umlagerten Schalter zurücktreten, ohne erledigt worden zu sein. Da wo Markenverkaufsstellen existiren, ist bei gründlicher Beaufsichtigung und prak tischer Organisation Erleichterung zu schaffen. Auf dem Lande ist man übler daran; oft kostet eS einen besonder» Weg nach der nächsten Verkaufsstellr, der dann auch noch vergeblich sein kann. Es ist nicht anzunehmen, daß die immer wiederkehrende Behauptung, die Pvstanstalt habe keine Marken mehr gehabt, immer erfunden ist. Die Control- beamlen machen vielmehr die Wahrnehmung, daß nach Annoncirung der Controle regrlmaßig ein Sturm auf den Postschalter erfolgt, der solchem momentanen Andrang gegen über mit seinem auf DurchschntttSbedarf bemessenen Vorrath sofort auf die Neige geräth. Wenn man nun im Besitz von Marken ist, so giebt rS eine nicht unbeträchtliche Anzahl Fälle, wo deren Verwendung Verlegenheit bereitet. Da sind zunächst die im praktischen Leben keineswegs seltenen Zweifel hinsichtlich der Versicherung- Pflicht, z. B. darüber, ob Jemand Gewerbetreibender, selbst ständiger Privater oder Arbeiter ist, wie die Waschfrau, die Nähterin, mit deren Versicherung eS allgemein äußerst lax genommen wird; oder ob Jemand bei mehreren ober nur einem Arbeitgeber beschäftigt ist, oder ob Jemand Arbeiter von Beruf ist. Einen Ouell nicht geringen AergernisseS bildet der Zweifel, ob der Arbeiter daS versicherungspflichtige Leben-alter bereits erreicht hat. EL wird, wenigstens nach der ständigen Behauptung der Arbeitgeber, vielfach das Manöver gewagt, daß der Versicherte oder dessen Eltern den Eintritt in da» sechzehnte Lebensjahr verschweigen oder leugnen, damit der Arbeitgeber, wenn die Nichtentrichtunc später ermittelt wird, den ganzen Betrag nachträglich allein zahlen muß — abgesehen von dem Fall, der häufiger ist, als man denkt, daß der Versicherte nicht genau weiß, wie alt er ist. Selbst wenn man indeß Beitragsmarken vorrathig hat und über die Versicherungspflicht nicht im Zweifel ist, kann die rechtzeitige Einklebung daran scheitern, daß man keine Quittungskarte bat. Dieser Umstand kann auS sehr ver schiedenen Gründen vorliegen. Nicht selten besitzt der Ver sicherte überhaupt keine QuittungSkarte oder hat sie verloren oder will sie nicht vorlegen, was Alle» erst im Moment der Lohnzahlung constatirt wird, abgesehen davon, daß sie der Arbeitgeber leicht etwa selbst unauffindbar verlegt hat. Die BrschaMng einer Karte ist nun aber keine so rin- fache Sache, die Karten sind nur an der Ausgabe- stelle zu haben, deren zum Beispiel eine Provinz 8L6 ^'82?3 Ortschaften hat Diese Ausgabestellen, die vrt»pol,ze,behördtn, haben ,hre sämmtlichrn Dienstgeschäftr neben der KartenanSstellunz behalten, ohne durchaus ent- sprechend im Personal vermehrt worden zu sein, so daß ihnen Zahlreichen Schwierigkeiten e,ne unliebsame Arbeit ist. Zudem weigert sich die Behörde der Regel nach, eme neue Karte auSzu,stellen, ohne daß die alte vorgklegt oder ,m Falle de« Verluste« der Inhalt der- selben glaubhaft nachgewiesen wird, wa» oft mit weit- auSsehrnden Schwierigkeiten verknüpft ist. Thefl unüberwindlichen Schwierig. .. A Marken liegen aber da vor, Masten von Arbeitern bei einem Unter- nebmen mit Campagnebetrieb handelt. Da steht der über ^ Strafe befindende Beamte thatsächlich oft vor der Frage ob rS überhaupt möglich war, zu kleben, nicht nur unter Be-' rücksichtigung der bereits bervorgebobenen Schwierigkeiten, ondern insbesondere mit Rücksicht auf die Zwangslage des ürbcitgeberS. Man denke an die Zuckrrindustrie, chemische Fabriken, Ziegeleien, Domainen bei der Fruchtbehackung oder Ernte mir fliegendem Arbeilercorps. Dann kommt es wohl vor, daß der Geschäftsführer, der vom Revisor betroffen wird, lehentlich an den Vorstand schreibt oder persönlich bittet, man solle ein Auge zudrücken, da er sonst seine Stelle verliere; nach Schluß der Campagne werde Alle« geregelt werden, jetzt aber, wo jeden Sonnabeud z. B. 1000 Arbeiter gelohnt werden sollen, sei daS Kleben unmöglich. Oder der Domainen-Jnspector schreibt, er habe daS Kleben Unterlasten, weil er die circa 200 Personen, die zur Rübenbehackung oder Kartoffelherausnahme gekommen seien, weder der Person, noch der Herkunft nach gekannt. Dieselben zögen je nach der Arbeit von G>>t zu Gut, ohne Karlen; Niemand klebe für sie; ihn habe gerade das Unglück getroffen, daß man ibn denuncirl ,abe. Oder in einer großen Ziegelei sind schleunigst 30 Arbeiter nöthig; sie müssen, da Bestellungen vorliegen, angeworben werden. Die Revision findet keine Karten vor, denn die ans- 'tellende Behörde ist zwei Meilen entfernt, die wenigsten )eute wißen ihren Geburtstag, manche nicht einmal sicher ihren Vornamen oder den Namen. Bei ihrer nomadenhaften Lebensweise ist es nicht leicht, etwas über sie zu ermitteln; sie haben meist den Winter über gefeiert oder als Landstreicher gesessen. Wenn die vier Monate dauernde Arbeit beendet st, sind die Ermittelungen noch lange nicht abgeschlossen, die Gesellschaft aber zerstreut sich, um anderSwo ein ähnliches Spiel zu beginnen. Eine arge Calamität darf nicht unberührt bleiben, wenn man den Werth des Instituts in das rechte Licht setzen will: der Handel mit bereits verwendeten Beitragsmarken. Der selbe wird namentlich in Städten und im Winter schwung haft betrieben und ist trotz der Strafbestimmung ungefährlich, weil fast nie nachzuweisen. Die Entwerthung schützt nicht; die enttverthete Marke gilt für die Rente rechtmäßig ein geklebt ebensoviel wie unrechtmäßig, da eS für ihre formelle Beweiskraft unerheblich ist, in welcher Karte sie klebt; man kann ihr nicht ansehen, wer sie verwendet hat, selbst das Wann läßt sich verdunkeln. Wen kann eS Wunder nebmen, wenn eiuer solchen Ein richtung gegenüber das Publicum schwierig wird und der Ruf nach Abhilfe immer dringender ertönt? Deutsches Reich. L. Berlin, 21. October. Herr Eugen Richter plant ein Ausnahmegesetz gegen den Fürsten Bismarck, dem er die verfassungsmäßig gewährte Redefreiheit bestreitet. Die „Hamb. Nachr." halten das Verbalten der Regierung gegenüber der Socialdemokratie getadelt, und dazu bemerkt der Chefredacteur der „Freis. nicht, was eigentlich den sich al* solchen unfehlbaren Wir „eigentlich" auch nicht, denn „eigentlich" geleistet? Hlg.": „Wir wissen wirklich Fürsten Bismarck berechtigt, Lehrmeister aufzuspielen." Was hat der Mann Die Elbherzogthümer mit dem Schwert zu Deutschland gebracht, obwohl die Sache durch daS unentwegte Absingen des Liedes „Schleswig-Holstein meerumschlungen" einfacher und billiger zu machen gewesen wäre, und Virchow und Ludolf ParisiuS verdrängt, als sie gerade im besten Zuge waren, das deutsche Reich zu be gründen, und zwar ein besseres, als das BiSmarck'sche Flick werk, für bas der Fortschritt auch ausdrücklich jede Verant wortung abgelebnt hat. Dann machen noch die Chauvinisten viel AujhebenS von Elsaß-Lothringen. Wenn wir das aber nicht hatten, würden die freisinnigen Mitglieder der inter nationalen HriedenScongrrsse einen viel leichteren Stand haben und mehr sür die Erhaltung de» Friedens thun können, als Bismarck, der nicht einmal den russisch-türkischen Krieg und wiederholte blutige Aufstände der Aschantis, Atchinesen und selbst noch kleinerer Völker zu verhindern gewußt hat. Daß so ein Mann, der nie etwa« Rechtes verstanden und gewirkt bat, in einer großen, zweimal täglich erscheinenden Zeitung, die noch dazu medr Abonnenten hat, als die „Freisinnige Zeitung", seine Meinung gerade heraus sagen darf, ist ein Zustand, der auf eine Lücke deS Gesetze« hinweist. E» wäre dringend zu wünschen, daß dem — und natürlich auch dein Reden und Schreiben seiner Familienangehörigen — ein baldiges Ziel gesetzt wird. Nur haben wrr ein Bedenken. Fürst BiSmarck'S Stimme wird gehört, nicht weil er ein großer Mann ist sondern weil eme verblendete Menge ihn dafür hält. Nun besitzt aber Deutschland auch einen wahrhaft großen Mann, und wir fürchten, eine Ausnahme gesetzgebuna, die sich gegen Bismarck richtet, wird nicht lange vor diesem Halt machen und — Neid und Mißgunst ruhen nie — auch diese wirkliche Leuchte des Vaterlandes auslöschen. Darum vrineiplls odsta! Eugen Richter könnte verhindert werden, sein Volk in der „Freis. Ztg." und — die Herzen beben bei dem bloßen Gedanken an die Möglichkeit des Verlustes — im Abc-Dnch deS freisinnigen Wählers zu berathen; lieber lassen wir „daS Gerede des Fürsten BiSmarck", um mit dem echten Weisen zn sprechen, weiter über un» ergehen. Der falschen Größe aber mag die Gewißheit auf der Seele brennen, daß sie das Recht, zu reden und »u schreiben, nur der Befürchtung der Nation verdankt, der Mund seines Feinde» könnte geschloffen werben. Ein zerwühlender Gedanke am Abende emes langen, aber schlecht angewandten Leben». U Berlin, 2l. October. An eine Entscheidung des Rrich»gericht», worin der Unterschied zwischen einem handwerksmäßigen und Fabrikbetriebe sestgestellt wird, knüpfen einige Blätter Betrachtungen, welche einen Zu- sammenhang dieser Entscheidung mit dem Unfallversicherungs gesetze construiren und darauf binauSlaufen, daß die nach der NeichSgerichtsrntscheidung al« Fabriken anzusehenden Betriebe unfallversicherung-pflichtig seien, die anderen nicht. Diese Betrachtungen gehen von einer ganz irr- thümlichen Annahme au» und sind geeignet, in den Kreisen der Unternehmer, welche ihre Betriebe zur Unfall versicherung anmelden müssen, Verwirrung anzustiften. Des halb darf constatirt werden, daß jene Entscheidung des Reichsgericht» mit ver Unfallversicherung in keinem Zusammen hang stebt. Die Frage, ob rin Betrieb unfallverstcherungS- pflichtig ist oder nicht, wird zunächst nach dem Wortlaute de» Gesetze» vom 6. Juni 1884 und der später erlassenen
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