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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951019013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895101901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895101901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-19
- Monat1895-10
- Jahr1895
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BezugSPreiS t» d« Hauptrxpedition oder den im Stadt- b«irk und den Bororten errichteten Au«, aavestellen abgeholt: vierteljährlich ^(4.50, vei zweimaliger täglicher Zustellung ins Hans 5.50. Durch die Post bezöge» für Deutschland und Oesterreich: vierteliährlich 6.—. Direct» tägliche Kreuzbandsendung tu- Ausland: monatlich 7.50. Die Morgen-Ausgabe erscheint um '/,? Uhr. die Abend-AuSgabe Wochentags um 5 Uhr. Le-aclion und Expedition: Johannesgaffe 8. Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Filialen: Otto Alemm'S Sortim. (Alfred Hahn), Universitätsstraße 1, Lonts Lösche, Katharinenstr. 14, part. und Königsplatz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. AnzeigeN'PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclamen unter dem Redactionsstrich (-ge spalten) 50-H, vor den Familiennachrichten (6 gespalten) 40-H. Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. bxtra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung 60.—, mit Postbeförderung ^ 70.—. ^nnahmefchluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Für die Montag-Morgen-Ausgabe: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet- an dir Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 506. Sonnabend den 19. October 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. z Zahlungen gefallen lassen, wenn bei Zwangsvollstreckungen ) der Bersteigerungs - Erlös seine Forderung nur theiiweise VkKüNNllNllkKNM. I deckt, ober wenn daS Gericht vorläufig nur über einen Wegen vorzunehmender Pflasterung wird vom 23. dieses Tb-il des Anspruches erkannt hat, so wie in einer N-ihe Monat- ab I anderer Falle. Es ist der Wunfch ausgesprochen worden, den die Weftstratze I Gläubiger dann zur Annahme von Theilzahlungen für ver- zwischea der Plagwitzer und Mendelsioonstraße auf die Dauer der I pflichtet zu erklären, wenn die Annahme seinem Interesse Arbeiten für allen Fährverkehr gesperrt. Illicht widerstreitet. Die Commission hat es jedoch bei dem Leipzig, am 17. October 189^ ! letzt geltenden Grundsatz belassen, da dasselbe klar und ein- 5^,^adt Leipzig. I f^,ch sei, während bei Annahme deS Antrages in Streitfällen IX. 560». vr. Tründlin. Stahl. ' - - ^ - Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Neupflasterung wird die Stötteritzer Ltratze in L.-Rcnrendnit; bez. L.-Thonberg auf der Strecke von der Mühl- bis zur Marienstraße, vom 21. dieses Monats an auf die Dauer der Arbeiten für allen Fähr verkehr gesperrt. Leipzig, am 17. October 1895. Der Rath der Ttadt Leipzig. H. 5606. vr. Tröndlin. Stahl. productenbörse zu Leipzig. Die mit Halbjahrskarten versehene» Bcsnchcr der Prodnctcn- börse werben hierdurch eingcladen, die ihnen zuslehende Wahl von 3 Mitglieder» des behufs Umlegung der Jahresbeiträge für 18S5 zu bildenden Schätznngs-Ansschnsfcs Dienstag, de» 22. Oktober d. I.. unmittelbar nach Beendigung der Preisnotirungen im Vorstands zimmer vorzunchmen. Sollte die erforderliche absolnte Majorität nicht gleich im ersten Wahlgange erzielt werden, wird sich sofort ein zweiter u.s.w. anschlietzen. Wegen alles Näberen wird auf-den betr. Börsenanschlag verwiesen. Leipzig, den 14. October 1895. Tie Abgeordneten der II. Abthcilnng des Börsenvorstandes: (gez.) F. Schmidt, (gez.) Georg Schroeder. (gez.) Georg Wappler. Bleyl, Bb'rsensecrctair. Das künftige bürgerliche Gesetzbuch. V. ErfüllungS-Lrt und -Leit. Theilzahlungen. Gehilfen. Berzng. Von vr. zur. W. Brandts. (Nachdruck verboten.) cvrT e » ^ . I j uufrvininvn ju LUssrr», uiv vcu virier Ist ein Ort für die Erfüllung einer Leistung von den I ^^^en ganz fern stehenden Auftraggeber. Ta der Ueber- nicht verabredet unk ist ein Erfüllungsort auch nickt I ^ehmer der Arbeit sich dadurch von rer Haftpflicht befreien aus den Umstanden insbesondere aus der Natur deS schuld- wenn er beweist, daß er bei der Auswahl der gestellten verhatlnifies, zu entnehmen, so hat die ^elstung nach dem ! sowie bei der Aufsicht die gehörige Sorgfalt an- Entwurfe, wie schon gegenwärtig, an demjenigen Orte zu l ^wendet habe — wir werben beim Werkverträge hierauf erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Eiilstelmiig I „^ch zurückkommen —, so ist auch den berechtigten Interessen des ^-chuldverhallnisfes seinen Wohnsitz haue. Der Fabrikant, I durch diese Neuerung besonders betroffenen Handwerker der Kaufmann, der Landwirth liefert also in Zweifelsallen n-^hl Genüge geschehen d,e verkaufl-n Waaren ober Erzeugnisse an seinem Wohnorte, Ans ähnlichen Gründen, wie die Unternehmer für ihre wo sie der Käufer in Empfang zu nehmen hat, oder von ! ^ute, sollen die Vereine haftbar für diejenigen Handlungen dessen Gefahr abfenvet. Aus dem Umstande,! Vertreter sein, welche von denselben in Ausführung der daß der Lieferant die Koflen der Versendung übernommen ! ;^„en zukommenden Berrichtungen begangen sind. Die hat, ist nicht zu folgern, daß der Ort, nach welchem die Ver- ! bayerische und die sächsische Gesetzgebung sind in dieser Be iendung "solgt, sem LeiftungSort wird , er also für den I ^^ii^ dem übrigen Deutschland voraus, bas ihnen nunmehr Transport b,S zu diesem Orte die Gefahr zu tragen hat. Nachfolgen wird. Eine Ausnahme schafft der Entwurf für alle Gelvzahlungen, 1 ° welche er noch in strengerem Umfange, als bisher selbst nach Handelsrecht, für Bringschulven erklärt. Der Schuldner einer Geldsumme hat dieselbe, wenn nichts Anderes vereinbart ist, aus seine Gefahr und Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz stets geprüft werden müßte, ob der Gläubiger aus berech tigtem Interesse oder aus Chicanen die Annahme der Ibeil- weisen Leistungen verweigert habe. Bei der Neigung mancher Menscken, kleine Abzüge zu macken, ist bas Recht, eine Theil-Leistung zurückzuweisen, oft das einzige Mittel für den Gläubiger, um den fehlenden Betrag ohne unver- hältnißmäßige Weiterungen milzuerhalten. Ter Schuldner, dessen unvollständige Leistung zurückgcwiescn ist, würde auf die ganze Leistung verklagt werden und in Folge dessen weit höhere Proceßkosten zu tragen haben, als wenn er nur eine Klage auf den kleinen Fehlbetrag zu gewärtigen hätte. Es ist nicht zu bezweifeln, daß nicht selten eine etwaige Verpflichtung des Gläubigers zur Annahme von Theil- zablnngen von manchen Schuldnern in chicanöser Weise aus genützt werden würde, es erscheint mir aber im Interesse der redlichen gutwilligen Schuldner, die wegen ihrer beschränkten Mittel einstweilen nur zu einer den Interessen des Gläubigers nicht widersprechenden Theilleistung im Stande sind, geboten, den oben erwähnten Antrag nochmaliger Prüfung zu unter ziehen. Wer eine von ihm übernommene Leistung nicht selbst auS- fübrt, sondern sich berechtigter Weise zu dem Zwecke anderer Personen, z. B. seiner Gehilfen, bedient, hat deren Ver schulden in gleichem Umfange zu vertreten, wie sein eigenes Verschulden. Dieser Satz enthalt eine sehr wicktige Neuerung gegenüber dem bestehenden Recht, welckes die Haftung für das Verschulden angenommener dritter Personen nur kennt, wenn der Uebernehmer zu der Arbeit entweder Leute an genommen bat, deren Untüchligkeit er kannte oder kennen mußte, oder wenn er dieselben nicht in genügendem Maße beaufsichtigt hat. Der neue Rechtssatz entspricht den An forderungen des Verkehrs und ist auch gereckt, da es nälier liegt, Denjenigen, der fremde Personen als Gehilfen bei Aus führung seiner Verpflichtung annimmt, für deren Verschulden, z. B. Sachbeschädigung, auskommen zu lassen, als den diesen Deutsches Reich. tt Berlin, 18. October. Der zum Glück erfolglos ge zu übermitteln und zwar auch dann, wenn der Gläubiger nach I bliebene Mordanschlag auf den GlaSbüttenvirectvr der Entstehung deS Schuldverhältnisses seinen Wohnsi tz ver-lResseguier in Carmaux wirft ein grelles Streiflicht au legt hat. Etwa hierdurch entstehende Mehrkosten muß allerdings die Internationalität der socialtemokratisck - anarchistischen der Gläubiger tragen. Da Beträge bis zu 400 ^ mittels I „Propaganda der Thal". Wie der in Mülhausen dem Postanweisung im ganzen Deutschen Reiche für dasselbe Porto I anarchistischen Morbstahl zum Opfer gefallene Henri Schwartz befördert werden, so würde diese Bestimmung nur bei größeren I gehört auch der Direktor Resseguier in Carmaux zu den von Summen von Bedeutung sein, welche mittels Geldbriefen, I allen zucht- und gesetzlosen Elementen der Arbeiterschaft best- deren Porto nach der Entfernung verschieden ist, versendet I gehaßten Arbeitgebern, aus keinem anderen Grunde, als weil werben. Für öffentliche Cassen soll ein Privileg insofern I er den Math besaß, den Spieß umzukehren und frivole geschaffen werden, als durch die Landesgesetze vorgeschrieben I Streikmaladore mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Man werden kann, daß Zahlungen, welcke eine öffentliche Casse I beachte wohl, daß die streikenden Glasarbeiter von Carmaux zu leisten hat, in deren Geschäftsstuben in Empfang zu nehmen, I in Hinsicht des Verdienstes die pekunär bestgeslellten ihrer während Zahlungen an die Cassen denselben ebenso wie jedem I Branche in ganz Frankreich waren; baß nickt materielle Privaten einzusenren sind. I Nvth oder irgend eine ihnen mißliebige Handlung deS Ueber die Zeit der Leistungen enthält der Entwurf eine Arbeitgebers sie zur Arbeitseinstellung veranlaßt-, sondern wichtige Neuerung. Er versuchtet nämlich den Gläubiger, einzig und allein der durch die exceptionelle Gunst wenn eine Leistungsfrist bestimmt ist, schon vor dieser Zeit ihrer ganzen Existenz in ihnen erreugte Größenwahn, der sie die Leistung, welche lhm der Schuldner machen will, an- vergessen machte, daß Hochmuch vor dem Falle kommt, zunehmen, wenn er natürlich nicht berechtigt ist, vor dieser Mil der Verhaftung des AltentaturheberS hat die Behörde Zeit die Leistung zu fordern. Die so dem Interesse des zwar einen gar nicht hoch genug zu veranschlagenden mora- ^chulbners entgegenkommende Bestimmung geht davon aus, I lischen Erfolg davongetragen, allein bei der fortdauernden daß in der Mehrzahl der Fälle die Leistungsfrist lediglich fanatischen Erregung der Streikenden ist es leider nicht auS- deS Schuldners wegen bestimmt wird und daß, wenn auS-1 geschlossen, daß irgend ein andere« Subject, dem die social- nahmsweise einmal dieselbe im beiderseitigen Interesse oder I demokratisch - anarchistischen Hetzereien bas Hirn verbrannt gar im alleinigen des Gläubigers festgesetzt sein sollte, der baden, die Fortsetzung des seinem Genoffen mißlungenen Gläubiger berechtigt sein würde, die Leistung zurückzuweisen. I Werkes liefert. Wie die Dinge nickt nur in Frantreich, Allerdings trifft die Beweislast ihn, daß die Frist auch zu sondern in allen von der socialdemokratisch-anarchistischen seinen Gunsten festgesetzt sei. Zu einer Leistung zur Unzeit, Umsturzpropaganda durchseuchten Staaten nun einmal liegen, z. B. zur Lieferung von Getreide vor der verabredeten Frist eröffnet fick den Besitzenden und insonderheit den Arbengebern an einen Kornhändler zu einer Zeit, wo dessen Speicher ein sehr ernster Ausblick in die Zukunft. Arbeitgeber, zumal wenn überfüllt sind, oder zur Lieferung von Bausteinen mehrere sie irgend eine hervorragende Stellung unter ihresgleichen Monate vor deren Gebrauch, wird ver Schuldner durch diese einnehmen, dürfen e« sich nicht länger verheblen , daß neue Bestimmung nickt ohne Weiteres berechtigt, denn an I fir m den Augen der vaterlandSlosen Hetzer, welche aller anderer Stelle deS Entwurfes wird bestimmt, daß, wenn Orten den Umsturz de« Bestehenden verkünden und der der Schuldner vor der bestimmten Zeit liefert, der Propaganda der That die Bahn zu öffnen suche», vogelfre, Gläubiger durch Verweigerung der Annahme sich keinerlei I sind und daß jeden Augenblick der Arm eines Mordgesellen Gefahren auSsetzt (nicht in Verzug kommt), wen» er nur I sich gegen sie erhebe» kann. DaS anläßlick der Ermordung vorübergehend an der Annahme verhindert ist und ceS Fabrikanten Schwartz nach Mülhausen gesandte der Schuldner unterlassen hat, die Leistung eine an-1 Beileids- und Entrüstungstelegramm Kaiser gemessene Zeit vorher anzukünbigen. Mehrsache gegen Wilhelm'« gewinnt ,m Lichte des so rasch hinterdrein ge diese Neuerung gellend gemachte Bedenken hat die kommenen AnarckiftenattenlatS m Carmaux doppelt und Commission nicht berücksichtigen zu sollen geglaubt, da die I dreifach an Gewicht. neue Regel die Zustimmung der großen Mehrzahl der! ^ Berlin, 18. October. Die „Kreuzzeitung" hält Handelskammern gesunden hat. I daran fest, daß e« sich nicht mit dem geistlichen Amte Zur Annahme von theil weisen Leistungen oder I vertrage, in der Lanvwirthsckaft die socialen Gegen- Zahlungen soll der Gläubiger auch fortan nickt verpflichtet I sähe zu verschärfen, anstatt sie zu versöhnen, während ein sein. ES ist dies ein viel umstrittener Punct, dessen I solches Wirken einem Geistlichen wohl anstehe, wenn es auf Aenderung lebhaft verlangt wurde. Schon jetzt ist ver > Kosten anderer Erwerbsgruppen bnbängt werde. Nun meint die „Kreuzzeitung" gegenüber einem Vorhalt der „National-Corr.", sie messe nickt mit zweierlei Maß, sonder» es handle sich um zwei verschiedene Dinge, die nicht mit einander verglichen werden könnten. Nämlich dergestalt: „Erklärt sich eine christlich-sociale Versammlung in Berlin in tfiesi gegen die ihrer Ansicht nach falschen Grundsätze der Mitlelparteien auf dem socialpolitischen Gebiete, so wird damit nicht „unversöbnlicher Haß" gepredigt, während es allerdings sehr bedenklich werden kann, wenn ein Geistlicher auf dem Lande, wo er einen örtlich eng begrenzten Wirkungs kreis hat, und seine Worte deshalb concret und persönlich ge nommen werden muffen, auf Uebelstände Hinweis), die nach Lage der Verbältnisse nicht abgestellt werden können." Man hätte der „Kreuzzeilung" zutrauen dürfen, daß sie das Thema „Ja Bauer, das ist etwas Anderes" virtuoser zu variircn verstände, als es in dem vorstehenden Satze ge schehen ist. Daß Volksversammlungen immun gegen das G>ft der Classenverhetzung seien, ist selbst von konser vativer Seite bisher auch dann nicht behauptet worden, wenn Berlin, dieses Eden des bürgerlichen Friedens, als Versammlungsort in Belrackt kam. Wie dem aber sei, die Verbreitung der Tonballen-Resolulion, die den letzten Anlaß zur Beleuchtung der Operation des Herrn Stöcker gegeben hat, ist nicht auf Berlin beschränkt geblieben. Die wahr scheinlich der Zeit vor der Erfindung der Buchdruckerkunst entlehnte Hypolhese, daß der Bolksverdetzung die Wirkung in die Ferne versagt sei, läßt übrigens die „Kreuzzeilung" auch nur soweit gellen, als nicht der Großgrundbesitz als leidender Theil in Frage steht. Ihre Mahnung an die Geistlichen, sick aus dem Lande der Verschärfung der Gegensätze zu ent halten, knüpfte an das agitatorische Auftreten des Pastors Wittenberg an. Dieser Herr wohnt in Liegnitz, wo es einen Großgrundbesitz nicht giebl, seine beanstandete Rede hielt er in Essen, also in einem Industriecenlrum. Wenn die „Kreuz zeitung" von dem, was von dieser Stadt ausgebt, „sehr be denkliche" Folgen für das platte Land befürchtet, so müßte sie, wenn sie mit gleichem Maße messen würde, den Berliner Reden und Resolutionen Stöckers mindestens die gleiche Wirksamkeit zuerkennen, zumal da in Berlin Industrie und Handel nickt unvertreten sind. Die Vertreter dieser Berufs zweige wohuen ebensowenig auf dem Monde wie die Groß grundbesitzer, und sie sind der Erbitterung, die von dem der „Kreuzzeitung" genehmen Flügel der christlich-socialen Partei erzeugt wird, ebenso erreichbar, wie die großen Land besitzer den Folgen der Kritik, die Pastoren an den ihrer Ansicht nach falschen Grundsätzen der Conservativen auf dem socialpolitischen Gebiete üben. Legt man auf den Umstand Gewicht, daß der Geistliche auf dem Lande nur einen engen Kreis übersieht, so wird man zunächst zu dem Schluffe gelangen, daß er die Frage, ob und inwieweit „Uebelstände nach Lage der Verhältnisse abgestellt werden können" oder nicht, sachverständiger zu beurtheilen im Stande ist, als der großstädtische Pastor und Versammlungsredner, der sich um die technischen und commerciellen Verhältnisse der Betriebe, in die social eingreifen zu wollen er sich den Anschein giebt — in Wahrheit handelt es sich ja nur um polnische Machtfragen — so gut wie gar nicht kümmert. Von der Harmlosigkeit Des Hetzens „in tfiesi" ist die „Kreuzzeitung" — immer wo es nicht gilt, für den Großgrundbesitz das Vorrecht der Unverletzlichkeit in mitten des social-agitatorischen Treibens zu recla- miren — gleichfalls nicht überzeugt. Die Socialdemo- kratie berühmt sich nach dem Vorgang Engel's bei jeder Gelegenheit ihrer Aufreizung „in tfis-iG, und gestern erst bat sich die „Kreuz-Zeitung" gegen diejenigen Blätter gewandt, die jeden Zusammenhang der socialdemokratischen Mafsen- fanatisirung mit der Ermordung des Mülhauser Fabrikanten Schwartz vorweg abweisen. Das Btatt wird nach dem Allen nicht erwarten können, daß seine mit der Billigung der Stöcker'scken Demagogie Hand in Hand gebende Verur- theilung der christlich-socialen Landagitation als etwas Anderes als ein Messen mit zweierlei Maß von Allen angesehen werden wird, die sehen und sagen dürfen, waS sie gesehen haben. Wenn sich daS Blatt schließlich beschwert, die „Gegner machten ihm einerseits den Vorwurf, es wage nickt mit der Naumann'schen Richtung zu brechen, anderer seits aber „nörgeln" sie an dem Herum, was es in dieser Hinsicht in nicht mißzuverstebender Weise geänßert", so ist die Klage falsch adrcssirt. Tie „Kreuzzeilung" hat wiederbolt die „Jungen" in der christlich-socialen Partei von sich ab zuschütteln versucht; wenn ihre Haltung nichtsdestoweniger auch nach dieser Richtung hin zweideutig erscheint, so kommt das eben daher, daß sie mit Herrn Stöcker, obwohl er sein Ver- 'Lltniß zu der „Naumann'schen Richtung" aufrecht erhält, ich neuerdings wieder ausdrücklich identificirt hat. Uebrigens sind die Beziehungen des Herrn Stöcker in der christlich ocialen Partei nachgerade gleickgiltig geworden. Der Unter chied zwischen ihm und den jüngeren geistlichen Agitatoren, wird, abgesehen von dem wesentlichen Umstande, daß er das Verhältniß zwischen dem Großgrundbesitz und seinen Arbeitern als ein Blümchen Rührmichnichtan behandelt, nur noch von dem höheren Grad von — Vorurtheilslosigkeit bestimmt, der die Parteigenossen der „Kreuzzeitung" auszeichnet. * Berlin, 18. October. Die „Berl. Corr." macht über die Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete folgende Angaben: Nack der rndgiltigen Ucbersickk der Ein nahmen und Ausgaben der Schutzgebiete von Kamerun, Togo und Drutsch-Südwestafrika betrug im Jahre 1893/94 für Kamerun gegenüber einem Etatsvll von 580000 die Summe der Einnabmen 537 30l,59-<k, die Summe der Ausgaben 746342,16 Es ergiebt sich hiernach ein Fehl betrag von 209 040,5? der beim ReichsbauShalt für 1894/95 unter den einmaligen Ausgaben des Auswärtigen Amts außeretatmäßig verrechnet worden ist. Durch nachträg liche Uebernahme von 26 417,98 auf den Dispositionsfonds des Reichskanzlers hat sich der Fehlbetrag aus l82 622,59 ermäßigt. Für daS Schutzgebiet von Togo betrug gegenüberdem Etatsvll von 143 000 die Summe der Einnahmen 22i 698,27 Mark, die der Ausgaben 245 673,72 Der sick hieraus er gebende Fehlbetrag von 23 975,45 ^ ist aus dem Reserve fand« für 1891 95 gedeckt worden. Für daS südwest afrikanische Schutzgebiet betrug daS Etatsoll 273 300 Die Summe der Einnahmen betrug 277 355,56 die der Ausgaben 971 955.36 ^ Der Fehlbetrag von 697 599.50 .//, hervorgerufen zumeist durch die nothwendige Verstärkung der Schutzlruppe, ist unter den einmaligen Ausgaben des Auswärtigen Amts außeretatmäßig verrechnet worden. Für das Jahr 1894/95 betrugen nach der vorläufigen Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Schutzgebiete: für Kamerun gegenüber dem Elalsoll von 610000 die wirklichen Einnahmen 177 913,66 an Resten sind ver blieben 432 086.31 die Ausgaben 828 862,33 an Resten sind verblieben 125 23l,72 Der durch die Einnahme bisher nicht gedeckte AuSgabenbetrag von 650 948,67 ^ ist einstweilen aus den Betriebsmitteln des Reichs vorschußweise gedeckt worden. Für Togo betrugen gegenüber dem Etatsoll von 186 000 ^ die wirklichen Ein nahmen 149191,89 an Resten sind verblieben 36 508,11 Mark, die Ausgaben 248 523,73 -L, an Resten sind ver blieben 30 078,87 ^ Der bisher nickt gedeckte Ausgabe- bedars von 99 031,54 ^ ist einstweilen aus den Betriebs mitteln deS Reiches vorschußweise gedeckt worden. Für Deutsch-Südwestafrika betrug das Etatsoll 1 027 000 Mark. Eingekommen sind wirklich 901 392,74 -L, an Resten sind verblieben 125 607,26 Die Summe der Ausgaben betrug ebenso wie die der Jsteinnahme 901 392,74 An Neste» sind verblieben 440 740,88 ^ Für das oft afri kanische Schutzgebiet belrug das Etatsoll 5 520 000 Eingekvmmen sind 1 637 164,52 -F, an Resten verblieben 3 882 835,48 Die Gesammtausgabe betrug ebenso wie die Jsteinnahme 1 637 164,52 an Resten find verblieben 3 910 639,93 V. Berlin, 18. October. (Telegramm.) Am heutigen Geburtstage des Kaisers Friedrich war dessen Marmor- Sarkophag in dem Mausoleum neben der Frietenskircke in Potsdam mit prachtvollen Blumen geschmückt. Der Kaiser ließ durch den Geh. Reg.-Ratb Wießner einen kostbaren Kranz aus Veilchen und Tuberosen mit weißer Atlaösckleife niederlcgen, aus welcher das ^V. mit der Krone in Goto aufgedruckt war. Weitere Kränze wurden im Namen der Kaiserin Friedrich, deS Prinzen Heinrich, der erbprinz- lich meiningeuscken Herrschaften, ferner vom Ofsiciercorps des 1. Garde-Regiments z. F., vom Lebr-Jnfa»teric-Bataillon, vom Grenadier-Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischen Nr. 11), vom Dragoner-Regiment König Friedrich III (2. Schlesischen) Nr. 8 und vom Verein ehc- maligerKameraten desGrenadier-RegimentSKönigFrietrich lll. (l. Ostpreußischen) Nr. 1 überbracht. Bis Mittag 12 Uhr war das Mausoleum für das Publicum geschlossen, das dann ablreich erschien und in stiller Andackt am Sarkophag ver weilte. Auf dem Palais der Kaiserin Friedrich war die Kaiserinstandarte aus Halbmast gehißt. Ueber der Standarte sing ein Lorbeerkranz mit einer schwarzen Schleife. 5^ Berlin, 18. October. (Telegramm.) Wie die „Nationalztg." meldet, hat der Kaiser dem Professor (krnst ikurtius den Charakter als Wirkl. Geh. Rath mit deni Prädicate „Excellenz" verliehen. L. Berlin, 18. October. (Privattelegramm.) StaatS- ecretair vr. v. Bötticher bat sich, wie dem „Hann. Cour." gemeldet wird, dabin ausgesprochen, die ihm vom „Bert. Loc.- Anz." in den Mund gelegten Äußerungen über sein Verhältniß zum Fürsten Bismarck entsprächen im Großen und Ganzen Aeußerungen.die er versckiedenenPersvnen gegenüber getban habe, bedürften aber in einzelnen Punctcn der Berichtigung; eine olche werde er jedoch nur erfolgen taffen, wenn er von außen dazu veranlaßt werden sollte. Von wem die Veröffentlichung des Berichtes ausgehl, sei Herrn v. Bötticher unbekannt. Cs wird sich nun zeigen, ob die heutige Erwiderung der „Hamb. Nachr." als „äußere Veranlassung" zu einer Correctur des Berichts deS „Local-Anz." betrachtet wird. ö. Berlin, 18. October. (Privattelegramm.) Die Staatsanivaltschaft in Prenzlau bat gegen das Urtbcil des dortigen Landgerichts vom 19. September, welches die Beschlagnahme der von der socialdemokratiscken Agitations commission für die Provinz Brandenburg herausgegebenen Broschüre „Sclaverei in Deutschland ober die Rechtlosigkeit des Gesindes" aufhob, Revision ein gelegt. Die Beschlagnahme war seiner Zeit verfügt worden, weil in der betreffenden Schrift die Tbatbcstandsmerkmate des Z. 131 des Str.-G.-B. gefunden wurden. — Vom Wolff'schen Telegraphenbureau erhält der „Vorwärts" folgende Berichtigung: „In Ihrer Nr. 243 finde» wir verschiedene Bemerkungen, welche die Behandlung der bekannten Depesche Sr. Majestät des Kaisers in Lachen Schwartz-Mülhausen durch unser Bureau betreffen. Wir ersuchen Sie, nachstehende Berichtigung zu ver öffentlichen: 1) Tie Kaiserdepesche war nicht uns „überantwortet", vielinehr ist dieselbe bereits Montag früh durch die „Strafiburger Correipondeuz" veröffentlicht worden und von dort in die Mittags erscheinenden Straßburger Blätter übergegangen. 2) Wir erhielten die Depesche von unserer Straßburger Agentur, und zwar infolge Telephonstürung zwischen Berlin und Straßburg auf dem Umwege über Frankfurt. Da wir den genauen Wortlaut der Depesche ver- öffentlichen wollten, hielten wir eine Rückirage nach Straßburg süc erforderlich, wodurch allerdings eine gewisse Verzögerung der Ver öffentlichung verursacht wurde. 3) Von uns ist weder eine einfache »och eine dringende Depesche versandt worden, noch auch ist eine telephonische Weisung ergangen, welche die Publication der Depesche inhibiren sollte. — Dieses ist der einfache Thatbesiand." — Der Gr oßherzog von Luxe mb urg hat denKaiser auS Anlaß seiner Anwesenheit in derNähe der luxemburgischen Grenze durch einen besonderen Abgesandten begrüßen wollen. „Der Kaiser", so wird der „Köln. Ztg." berichtet, „hat aber diese Begrüßung unter Hinweis auf den privaten Charakter seines diesmaligen Aufenthalts in Curzel dankend abgelehnt. Wir gehen wohl in der Annahme nicht fehl, daß zu diesem Entschlüsse auch die giftige deutschfeindliche Haltung beigetragen haben wird, die sich zumal in ocn letzten Jahren bei jeder Gelegenheit in weiten Kreisen der luxemburgischen Bevölkerung kundgegeben hat, und welche die luxem burgische Negierung zum Mindesten nicht mit der wünschenswerthen Entschiedenheit bekämpft hat." — Seil dem Hammersteintrach scheint die Führung wenigstens eines erbeblichen Theiles brr conservativen Partei auf den „Reichsboten" übergegangen zu sein. Dieses Blatt, daS wiederholt der Partei den Spiegel vorgehalten und eine Aenderung der „politischen Methode" verlangt bat, beschäftigt sich jetzt mit einer Auslassung der „Hamburger Nachrichten" über die Cbristlich-Socialcn re« Herrn Sldcker
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