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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189601123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18960112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18960112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlbindung: nach 1. Beilage folgt 6. Beilage
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-12
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1896
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Größere Sck)ristrn laut unserem Preis Verzeichnis. Tabellarischer und Ziffern'atz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesürdernng .st 60—, mit Postbesörderung 70.—. Auuahmeschluß für 2i«)eigett: Abeud-AuSgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Für die Montog-Morgen-Ausgabr: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestelle» je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an dl« Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^19. Tonntag den 12. Januar 1896. 99. Jahrgang. Äus der Woche. K. Die Feier der Wiederaufrichtunz des deutschen Reiches, die wir am Schluffe dieser Woche begeben werden, hätte nicht würdiger eingeläutet werden könne», als durch den herrlichen nationalen Einklang in der Bcurlheilung teS Auftretens des Kaiser» und seiner Regierung gegenüber der an einem stammverwandten Volke versuchten Gewalltbat. Seit Bismarck das Wort gesprochen, „Wir Deutsche fürchten Gott, sonst nichts ans der Welt", haben wir uns niemals so als Nation gefühlt, wie in diesen Tagen. Daß eS diesmal der Kaiser gewesen, der dem Denken und Empfinden der Deutschen den denkbar getreuesten Ausdruck gegeben, erhöbt die Genugthunng und die Dankbarkeit. Es ist keine gering zu schätzende Bürgschaft für die Zukunft, daß Herrscher und Volk in einer Angelegenheit mit ernstestem Hintergründe sich so ganz verstanden haben. Der Dankesanspruch des Kaisers stützt sich aber nicht nur auf seine großherzigen und ent schiedenen Worte zum Präsidenten Krüger, sondern auch auf die Wahl von Beratbern, die in den die Interessen und die Ebre Deutschlands berührenden Dingen rasch nnd richtig zu verstehen und zu bandeln wissen. Nicht um einen Tadel zu wiederholen, sondern um einer praktischen Wahrheit willen muß eS gesagt werden: ohne den 20. Oktober 1804 wäre die beute herrschende Zufriedenheit mit dem Gang unserer aus wärtigen Politik nicht eingetreten. Al- ob sie zu dem soliden Bissen dieser Zufriedenheit daS geschmackverbessernve Gewürz liefern wollten, haben die Engländer sich in einen beträchtlichen Zorn über unseren Kaiser und unser Land hineingcsprochcn. Sie würden das wohl unterlassen haben, wenn sie zu ermessen vermochl hätten, wie verächtlich die Frechheiten, Unwahrheiten und Drohungen ihrer Presse in Deutschland ausgenommen worden sind und wie vergnüglich man sich hier des Collegiums über Politik erinnert, daß der „Standard" im letzten Sommer dem deutschen Kaiser zu lesen für aut befunden bat. Die erste Lesung der Börsen»orlage im Reichstage bat einen befriedigenden Verlaus genommen. Man kann der Debatte zwar keineswegs sonderliche Tiefe nachrühmen, aber sie bat die erfreuliche Gewißheit gebracht, daß die Parteien, auf die eS ankommt, eine Reform zu Staude bringen werden. Diese dürfte sich in manchen Puncken von der Regierungsvorlage entfernen, und zwar jedesmal in der Richtung der Ver schärfung, der mau namentlich auch in natioiialliheralcii Kreisen geneigt ist. Aber es ist nach den Ausführungen der Redner dieser Partei und derjenigen der Conservaliven nicht zu befürchten, daß man in der Commission dem legitimcnBörsen- gesckäfl die Lebenslust benckmen werde. Die Regierung wird sich also mit gutem Gewissen zu einer Erweiterung verstehen können. Dem Aolcheine nach ist es nicht in ihrem Interesse gelegen, dies zu unterlassen. Es bandelt sich ohne Zweifel um die Beseitigung arger Mißbräuche So ist z. B. eine auf den Tisch des Hauses »ievergclegte Probe argentinischen Weizens von Waarenkundigen gar nicht als Weizen erkannt worden; ibre „Diagnose" lautete auf verdorbenen Roggen, und zwei tadellose Kinnladen samml dergleichen Zähnen bemühten sich vergeben-, die Körner zu zermalmen. Dazu wird versichert, daß noch schlechtere Waareu im Termingeschäft geliefert Würden. Herr Pfarrer Naumann hat sich prächtig ausgewachsen. Er wendet sich soeben an die Lehrer mit dem Aufrufe zum Anschluß an die jüngeren Christlich-Socialen, indem es heißt: „Alle-, waS Arbeit heißt, kämpft gegen die Uebermacht von ZinS und Rente. Versteht ihr dies nicht, ihr, die ihr täglich arme kleine Kinder um Euch babt, denen man an den Ge sichtern deu Zoll anseben kann, den ihre Väter an den Mammon zahlen! Habt ibr nicht auch manchmal da» Ge fühl, daß, wenn nicht ein starker Geist der socialen Reform kommt, die heutigen Kinder sich später einmal vor Haß, Hunger und Wahn gegenseitig zerreißen werden? ES muß geholfen werden, die Staatsmacht muß gezwungen werden, den Weg socialer Reformen wiever einzuschlagen, der Ocffenl- lichkeil muß zugerufen werden: Umkehr oder Verderben!" Der „Reichsbote" bemerkt zu diesen Worten, sie bewiesen klar, auf welch« demagogische Abwege Pfarrer Naumann gerathrn sei, und fragt: „Wird der evangelisch-sociale Congreß das mitmachen?" Nun, der evangelisch-sociale Conareß be handelt die Socialpolitik nur akademisch, womit übrigens nicht gesagt sein soll, baß er derartige Ausschreitungen seiner Mitglieder zu übersehen ein unzweifelhaftes Recht habe. Ader jedenfalls liegt die Frage näber, ob die praktische Politik treibende conservative Partei und Fraktion dulden kann, daß einer Partei, für die so geworben wird, wie Herr Naumann eS thut, ein Mitglied dcS conseryativen Parteivorstandes anzebört. Dies ist der Fall des Herrn Stöcker. Er hat zwar erklärt, mit den jungen Christlich- Socialen vielfach nicht übereinzustimmen, aber er hat sich nicht nur nicht von ihnen loSgesagt, sondern eben die Beründung eine» Vereins begrüßt, in der die Richtung der Naumann^chea „Hilfe" stark, wen» nicht überwiegend vertreten ist. Und überdies bat Herr Stöcker noch im November gegen den nichtaararischen Besitz eine Sprache geführt, die an aufreizender Wirkung hinter der de» Pastor» Naumann nicht zurückbleibt. Deutsche- Reich. * Leipzig. 11. Januar. Zu denjenigen früheren Parla mentariern. die im Jahre 187 l Mitglieder dcS Reichstag» waren, gehört auch, wie wir erfahren, Herr Reich»gericht-rath von Streich. 8. 6. Berlin, 11. Januar. Verschiedene Zeitungen haben die Nachricht gebracht, daß die preußische Regierung eine ge setzliche Regelung der ArbeitS-vermltteluug in Au-sicht genommen habe. So schrieb die „KönigSberger Hartung'sche Zeitung" der preußischen Regierung dir Absicht zu, darauf zu dringen, Pag dir Arbeitgeber gesetzlich gezwungen werden rönnen, offen» Arbeitsstellen einer ArbeitSnachweisestelle an zuzeigen. Ln eine solch« ArbeitSoermiltelung mit Meldezwang und Polizeistrafen ist thatsäcklich bisher innerhalb der preußi schen Regierung nickt getackt worden. Nachdem der Handel»- Winistrr und der Minister des Innern durch Erlaß vom 31. Juli 1894 die Errichtung communaler Arbeits nachweise angeregt und durch Erlaß vom 7. März l895 eine statistische Erhebung der gewerbsmäßigen Stellenvermutler und der übrigen Arbeitsnachweise für Preußen angeordnet baben, sind die Ergebnisse dieser Anregung und Erhebung inzwischen im königl. preußischen statistischen Bureau ver arbeitet und werden demnächst in dessen Zeitschrift veröffent licht werden. Diese Ergebnisse zeigen einerseits, daß nur ein geringer Brucktkeil der Arbeiter beim Stellenwechsel die Ärbeilsvermittelunz benutzt, die weitaus größere Menge durch Umschau oder Zeitungs-Inserate sich Stellung verschafft, und andererseits, daß in manchen Landestbeilen und insbesondere in größeren Städten bei den gewerbsmäßigen Gesinve-Ver- mielhern und Siellen-Vermittlern erhebliche Mißstände besteben. Ob zur Bekämpfung dieser Mißstände eine Abänderung oder Ergänzung der in den tzZ 35 und 38 der Gewerbe ordnung enthaltenen Vorschriften erforderlich ist, wird der Gegenstand weiterer Erwägung sein. Von der künftigen Entwickelung der communalcn und gemeinnützigen Arbeits nachweise wird es abbängen, inwieweit staatliche Maßnahmen zu ihrer Förderung oder organischen Verbindung in Aussicht zu nehmen sind. Berlin, ll. Januar. Der deutsche Haftpflickt- Scbntzverband giebk in einer Anlage zu seinem Geschäfts bericht für 1891/95 zur Beseitigung von Jrrthiimern Auf- Ilärung über das Wesen und die Aufgaben dieser Vereinigung, die nickt, wie vielfach geglaubt wird, eine Versicherungs gesellschaft ist, sondern ein Verband zur Wahrnehmung der Interessen der gewerblichen, landwirtbsckaftlicben und sonstigen Unternehmer in Bezug auf die Haftpflichransprüche, die auch nach Inkrafttreten der Unfallversickerungsgesetze gegen die Unternehmer erhoben werden können. Solcken Ansprüchen ist die Unternebmerwelt in stärkerem Maße auSgesetzt, als den nicht uuniittekbar interessieren Kreisen bekannt ist. Insbesondere findet daS Haftpstichtgesetz noch ausgedehnte Anwendung. So, wenn in Bergwerks-, Steinbrnchs-, Gräberei- uad Fabrikunternehmungen Personen, welche in dem Betriebe nicht al» Arbeiter oder Beamte thätig sind, durch.ejue m Ausübung von Betriebseinrichtungen erfolateS Verschu.-en des Unternehmer- oder eines seiner Angestellten den Tov oder eine Körperverletzung erlitten haben. Das Haftflichtgesey erstreckt sich sodann auf Betriebsunfälle.»««»» von diesen Betriebs- beamtc getroffen werden, deren JahreSarbeitsverdicnst 2000 übersteigt und auf welche nicht im Statut der betreffenden BerufS- genofsensckaft die Unfall versickerungspflicht ausgedehnt worden ist. Für Betriebe, die, obwohl sie an sich zu den versickerungspflichtigen zählen, mit Unfallgefabr für die Be schäftigten nicht verbunden sind, kann der Bundesratb die Versicherungspflicht ausschließen; ereignet sich in einem solchen Betriebe dennoch ein Betriebsunfall, so haben eie Geschädigten ans Grund de» HastpflichtgesetzcS einen Ersatzanspruch an den Unternehmer. Wenn der Unfall den Tod eines Versicherten herbeigeführt bat, so gewährt das Unfallversicherungsgesetz nur den Wittwen, den Kindern (diesen bis zum zurllckgelegten fünfzebnteu Lebensjahr) und den Ascendenten des Getödteten eine Rente. War der Ver storbene zur Zeit seines Todes gesetzlich verpflichtet. Anderen den Unterhalt zu gewähren, so greift die Bestimmung deS Haflpflicktgesetzes Platz, wcnack die Geschädigten Anspruch auf vollen Ersatz haben. Beiläufig bemerkt, kann auch eine Reibe von deutschen Bundesstaaten, die nicht, wie daß Reick, Preußen, Hessen, Elsaß-Lorbringen u. a., die Unfallfürsorge für ihre festangestellten und pensio»Sberechtigten Beamten eingefübrt haben, auf Grund des HastpflichtgesetzcS auf Ersatz dcS durch im Dienste erlittene Unfälle verursachten Schadens belangt werken. Die angesübrteu Beispiele reichen bin, um zu zeigen, daß die Haftpflicht immer noch eine umfangreiche ist. Der deutsche Hastpsticht-Sckutzverband sucht nun zwar vor allen Dingen darauf binzuwirken, daß die noch bestehende Haftpflicht auf die BerusSgenossensckaften übernommen werden kann, aber er giebt fick selbst darüber keiner Täuschung hin, daß dieses Ziel erst nach Jahren zu erreichen sein wird, und ist deSbalb bemübt, durch sachverständige Beratbung und den Abschluß von Verträgen mit Versicherungsgesellschaften seinen Mit gliedern die au» der Haftpflicht sich ergebenden Lasten thunlichst zu erleichtern. L Berlin, 11. Januar. (Telegramm.) Der Kaiser und die Kaiserin unternahmen gestern Nachmittag nach der FrübstückStafel eine gemeinsame Ausfahrt. Nach Rückkehr von derselben empfing der Kaiser den Iuslizminister vr. Schön stedt zum Vortrage, Abend» um 7 Uhr folgte er einer Ein- ladung des CbefS des Militair-CabinetS zum Diner. Heute früh machten beide Majestäten einen gemeinsamen Spazier gang im Thiergarten. Auf dem Rückwege börte der Kaiser den Vortrag de» Staatsseeretair- des Auswärtigen in besten Wohnung; in» königlich« Schloß zurückgekehrt, nahm er die Vorträge des Chef» de» Generalstabe», deS Inspekteur« der ersten Cavallerie - Inspektion, sowie de» CbefS deS Militair- Eabinet» entgegen. Um 12'/? Ubr batten der Gesandte in Buenos. AyreS, Freiherr von Meuzingen, der LegationS- Secretair Graf Henckel und der kgl. bayerische General a. D. Ritter von Limpran die Ehre, vom Kaiser empfangen zu werden. Berlin, 11. Januar. (Telegramm.) Kürstvismarck hatte durch eia sehr gnädiges Handschreiben des Kaisers eine Einladung zu der Feierlichkeit erbalten, welche zur Erinnerung an die Neubegründung de» deutschen Reiches am 18. d. MtS. im Weißen Saale deS hiesigen königlichen Schlöffe« stattfinden soll. Wie wir hören, hat Fürst Bismarck, welchem in dem Allerhöchsten Handschreiben auch Wobnung im königlichen Schlosse angebotrn war, sich leider bei dem Kaiser entschuldigen müsse», da nach dem ärztlichen Urtheile sein Gesundbeitszustand r» ibm nicht gestatte, die Reise und die Betbeiligung an der historischen Feier in Aus sicht zu nebmcn. (Wiederholt.) ss Berlin, 1l. Januar. (Telegramm.) Aus Anlaß der Gedächtnißfeier zur Wieveraufrichtung de» deutschen Reiches bat der evanaeltsche Vber-Kirchenrat- gegenüber den Consistorien seines Amtsbezirks die Erwartung ausgesprochen, daß am Sonntag, den 19. d. M., die Geist lichen in ihrer Predigt jener großen Zeit gedenken werden. Zugleich ist die Ausnahme einer erweiterten Fürbitte für König und Vaterland in das an diesem Sonntag zu ver lesende Kirchengebel angeoidnet worden. 8. Berlin, II. Januar. (Privattelegramm.) Durch die von der „Kreuzzeilung" veröffentlichte Erklärung des Grafen Finckenstein sieht sich Oberstaatsanwalt Trcscher zu folgender Zuschrift an die „Nat.-Zlg." veranlaßt: Gegenüber der neue Thar jachen nicht enthaltenden Erklärung des Grafen von Finckenstein in der „Kreuzzeitung" vom 9. Januar >896 und gegenüber dem an diese Erklärung in der Presse zum Ausdruck gebrachten Verlangen einer Gegenäußerung meinerseits — habe ich zu erklären, daß es nicht meine Aufgabe teiu kann, mich in eine öffentliche Polemik einzulassen. Ich beickränke mich darauf, Vlerwahruug einzulegeu ge,M die tbatsächlich unrichtige L arstellung, als habe die dringliche Angelegenheit vom 1. August bis zum 9. September geruht. Ich kann lediglich Bezug nehmen aus meine ausführliche Zeugeuausiage und die iu derselben arten» mäßig belegte» Thotjachen, durch welche die Ausführungen des Graicn von Finckenstein widerlegt werden. Aus Grund dieser That- jachen ist denn auch der Gertcktshof, welchem insbesondere auch derWortlaut derEiugabedesGrafen von Fincken stein vom 1. August 1895 unterbreitet worden ist, zu der mit deu Erkennlnißgründcn veröffentlichten Feststellung gelangt: „daß wohl selten ein Fall vorgekommen ist, in welchem der an» getretene Wahrheitsbeweis so zerschellt ist an den klaren und durch sichtigen Thal jachen, wie im vorliegenden Falle, nnd daß Las Vorgehen der Staatsauwaltichast von Anfang au pflichttreu und u»ontastbar geweie» ist: vorsichtig, nicht vorschnell, abecsicher, und zwar — wie beson ders hervor gehoben wurde — nicht dlos in der Zeit bis zum Antritt meines Ferienurlaubes und in der Zeit nach dessen Beendigung, sondern auch in der Zwischenzeit vom l5. Juti bis Ende August." Diese auf actenmäßige Thatsachen gestützte richterliche Feststemung ist für mich dergestalt maßgebend, daß ich in eine weitere Erörterung der Angelegenheit mich nicht einzulassen habe. Berlin, den 11. Januar 1896. Drescher, Oberstaatsanwalt. Wir haben" — bemerkt hierzu die „Nat.-Zta." — „das Eror werden. Nach beendigtem Gottesdienste versammeln sich die Mit glieder des Bundesraths, die ociiven und inactiven Staatsmimsier und d ejenigen Herren, welche dem Bundesrathr in den Jahren 1870 und 1871 angehört haben, im Marinesaal neben der Bildergalerie, wäbreud die Generale, die Wirtlichen Geheimen Räthe und die Rülhe erster Classe unter der Tribüne auf der Lustgartensei:' des Weißen Saales, dir Abgeordneten zum Reichstag und die Reichstagsmitglieder aus den Jahren 1870 uud 1871 aber in dem Weißen Saale gegenüber dem Throne Aufstellung nehmen. Ter Anzug ist für die .Herren, welche Uniform tragen, in Gala mit Beinkleidern von der Farbe der Uniform." — Bei dem Festact, den die Berliner Universität zur Feier der Gründung deS Deutschen Reiches am 18. Januar in der Aula veranstaltet, wird der Geh. Regierungs-Rath Prof. vr. Wein hold die Festrede halten. — Der Vorstand des Verbandes deutscher evan gelischer Pfarrvereine erläßt eine Erklärung gegen die christlick-socialen Grundsätze und Bestrebungen. * Potsdam, ll. Januar. (Telegramm.) Der Kaiser bat au den hiesigen Magistrat das folgende Dankschreiben gerichtet: „Es ist Mir eine herzliche Freude gewesen, an der Schwelle de? neuen Johres auch von Meiner lieben Residenzstadt Potsdam Glück und Segenswünsche zu empfangen, welchen der Magistrat und die Stadtverordneten in der Adresse vom 1. d. M. so warmen Ausdruck gegeben haben. Den Urberlieserungcn Meines Hauses getreu, werde Ich auch künftig der Stadt Potsdam Mein besonderes landesväter liches Wohlwollen zuwcnden und freudigen Antheil an Allem nehmen, was Meiner Residenz und ihren Bewohnern zu Nutz und Frommen dienen kann. Mit dieser Versickerung gebe Ich dem Magistrat und den Stadtverordneten gern Meinen Dank zu erkennen. Neues Palais, den 4. Januar 1896. Wilhelm R." Von der Kaiserin Friedrich ist den städtischen Be hörden folgendes Dankschreiben zuzegangen: „Der Magistrat nnd die Stadtverordneten der Residenzstadt Potsdam hoben Mich durch ihre Glückwünsche zum Jahreswechsel ausrichtig erfreut und durch die Worte, mit welchen sie beim Rück blick auf die großen Ereignisse der Zeit vor 25 Jahren der Mii Wirkung des in Gott ruhenden Kaisers und Königs Friedrich ge denken, Mich zu besonderem Danke verpflichtet. Gern verbinde Ich mit dem Ausdruck desselben die aufrichtigsten Wünsche zu dem eben Verfahren der Staatsanwaltschaft in unserer Erörterung der . ^ Hannoverschen Gerichtsverhandlung ebenfalls im AltgewtiE' bs6°"°ene.i neuen Jahr sur das Wohl der Stad. Potsdam, welch.- daß nach Allem, was vorauszegangen, die Anzeige vom l. August nur insoweit zweideutig war, als sie zu einer schleunigen Vernehmung des Grafen Finckenstein über die Frage veranlassen konnte, ob seine — absichtlich oder unab sichtlich in dieser Beziehung lückenhafte — Anzeige sich auf den Kreiherrn von Hammerstein beziehen sollte. AuS den Aeußerungen des Herrn Oberstaatsanwalts Drescher vor dem Hannoverschen Gericht scheint bervorzugesen, daß daS diesige Amtsgericht die von der StaatSaiiwallschaft beantragte Bernebwuog deS Grafen Finckenstein über die Bedeutung der Anzeige vom 1. August verzögert bat, weil es sich von einer solchen, so lange die ge fälschten Schriftstücke nicht Vorlagen, keinen Erfolg versprach. Mindestens der Sinn, welchen Gras Finckenstein mit seiner Anzeige verband, hätte aber durch seine sofortige Vernehmung festgestellt werben können, und dies wäre um so nützlicher gewesen, wenn, wie es wahrscheinlich ist, die Lückenhaftigkeit der Anzeige vom 1. August eine beabsichtigte war." 8. Berlin, ll. Januar. (Privattelegramm.) Die „Nat.-Zlg." schreibt: „Gegenüber der Ansicht einiger diesiger Blätter, daß die von dem Assessor Wehta« in Kamerun be gangenen Grausamkeiten nicht außerhalb deS DiScipliuar- verfabrenS, also nicht strafgerichtlich gcabndet werden könnten, daß die Eingeborenen gegen dergleichen, wie man sich ausgedrückt bat, schutzlos seien, baden wir bervorgeboben, daß für die Weißen in den deutschen Schutzgebieten daS deutsche Strafgesetzbuch gilt. Eine» jener Blätter betont, nm die Behauptung von der Schutzlosigkeit aufreckt- zuerbalten, daß die strafbaren Handlungen gegen Ein- grborene begangen worden, auf welche da» deutsche Strafgesetzbuch keine Anwendung finde. DaS Letztere batten auch wir erwähnt, e» ist aber für die zu entscheidende Frage gleickgiltig; für die Anwendung des Strafgesetzbuch«» kommt e» im Allgemeinen nicht darauf an, gegen wen, sondern ob eine strafbare Handlung begangen worden. Gleickgiltig scheint un» hier auch die von anderer Seite in Betracht gezogene Frage, wie weit die Schutzgebiete als „Ausland" im Sinne de» Straf gesetzbuches zu betrachten sind, denn da» Gesetz über die Rechtsverhältnisse in den Schutzgebieten ergirbt, daß aus dort von Weißen begangene strafbare Handlungen daS deutsche Strafgesetzbuch anzuwenden ist. Dies ist unseres WisseiiS auch bei den vor der Verhandlung der Disciplinarkammer stattgehabten Erörterungen Uber die Eventualität eines Ein schreiten» der Staat-auwaltschaft nicht bezweifelt, sondern es sind Bedenken über die Anwendbarkeit der einzelnen Paragraphen auf die in Betracht kommenden Handlungen erhoben worden. Es fragt sich, ob dieselben nicht durch die Verhandlung vor der Disciplinarkammer be seitigt sind." — Kaiserin Fried rich hat an den Magistrat folgende» Schreiben gerichtet: „Dem Magistrat danke ich aufrichtig für di« Glückwünsche, welch» er mir an der Schwelle de« neue» Jahre« in gewohnter Treue und Anhänglichkeit dargebracht hat. Wenn derselbe b«i dem Rückblick auf das alte Jahr der Erfolge Erwähnung thut, welche dir von mir ins Leben gerufenen Anstalten erzielt haben, so gebe ich gern dem Wunsche Ausdruck, daß sich mir auch in Zukunft die Gelegenheit darbietcn möge, diesen Anstalten mein nnaethrilte» Interesse zu zuwenden und alle die Bestrebungen zu unterstützen, welche aus di« Linderung geistiger und lriblicher Roth gerichtet sind. — verlin, S. Januar 1896. grz. Bietorta, Kaiserin und Königin Friedrich." — Len ReichStagSabgeordueten von 1871 und den jetzigen Reichstagsabgeordneten ist durch den Minister von Boetticker als Stellvertreter de« Reichskanzler» nach- strbende Einladung zum 18. Januar rugegangen: „Nach Allerhöchster Bestimmung Sr. Majestät de« KaiirrS wird zur Erinnerung an di» vor 8ü Jahren eriolgt» Neubrgründung drs Deutschea Reiche- am 18. d. M, Vormiltag» l<?/« Uhr, im Weißen Saale de» hiesigen königlichen Schlosse» eine Feierlichkeit stattsinden Zuvor wird ein Gottesdienst, für die Mitglieder der evangelischen Kirche in der Schloßcapelle nm 9'/« Uhr, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. HedwigSkirche um 10'/« Uhr. abgehalten Berlin, den K Januar 1896. Victoria, Kaiserin und Königin Friedrich." * Osnabrück. 10. Januar. Die Franziskaner Nieder las s u n g , deren Errichtung in Osnabrück schon lang« angestrebt wurde, soll, wie eS heißt, aus Antrag dcS Ober Präsidenten von Bennigsen vom Minister nicht ge nehmigt worden sein. * Köln, 10. Januar. Der landwirtbschastlick« Verein für Nheinpreußen hat an den Reichstag die Bitte gerichtet, er wolle beschließen, „daß in dem Gesetz zur Bekämpfung des n» lauteren Wettbewerbs nickt nur Verbänden mit gewerblichen Zwecken, sondern auch Verbänden mit landwirtbschaftlichen Zwecken das Klager-echt und Strafantragsreckt (nach H 1 und H 12 des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 3. December 1895) gewährt werde". * Erfurt, 9. Januar. Wegen Abdrucks de- ,'m „M" erschienenen Gedichts „Der Sang an Stenglein" wurde di« betreffende Nummer der „Thüringer Tribüne" be scklagnabmt. (Frks. Zlg.) Altcnburß, II.Januar. DaS Cultusminisierium erläßt folgende Verordnung: Am 18. Januar gedenkt ganz Deutschland der großen Thaten Gottes, die vor 25 Jahren an un» geschehen sind, des großen un? aufgezwungenen Krieges, welcher uns die glorreichsten Siege und als herrliche nnd bleibende Frucht den Kaiser »nd do§ deutsche Reick gebracht hat. Wir verordnen deshalb, obgleich ohne Zweifel auch obne unsere Anregung die Geistliche» da« Angemessen, finden wurden, daß am Sonntag, den 19. Januar, im HauptgotteSdirnste der Be deutung deS 18. Januar Rechnung getragen werde, und stellen anheim, den ganze» Gottesdienst al» Festseier zu gestalten." * Tarmftaöt, 11. Januar. (Telegramm) Ter G"s- berzog und die Großberzogin gedenken sich zur Feier de» 18. Januar nach Berlin zu begeben. * Karlsruhe, 10. Januar. Dem bisherigen Conniiaiideur deS 14. ArmeecorpS, General der Infanterie v. Schlicht, ng, ist der von ibm nackgesuchte Abschied durch nachstehende CabinetSordre gewährt worden: Ans Ihrem Schreiben vom SO. November v. I. ersehe Ich zu Meinem lebhaften Bedauern, daß Sie den Zeitpunkt für gekommen erachten, lini Ihren Abschied zu erbitten. Ich kann unter diese» Nnisiänden Ihrem Wunsche nicht entgegen sein und stelle sie demgemäß unter Belastung in ihrem verhäitniß >1 I» «uito de) 1. Badischen Leib- Grenodierregiments Nr, 109 hierdurch mit der gesetzlichen Pension zur Disposition. Ich freue Mich, daß Sie somit auch weiter in näherer Beziehung zu demjenigen ArmeecorpS verbleiben, welches Sic mehrere Jahre zu Meiner nnd de» Hohen LandeShcrrn vollster Zufriedenheit geführt und aus die höchste Stufe der kriegs bereiten Ausbildung gefördert habe». — Zugleich spreche Ich Ihnen Meinen Königlichen Dank »nd Meine wanne Anerkennung für Ihr, langjährigen treuen, jeder Zeit, im Kriege »nd im Frieden, bewährten ausgezeichneten Dienste au« und wünsche dies noch dadurch zum besonderen Ausdruck zu bringen, daß Ich Ihnen hiermit Meinen Schwarzen Adlcrorden verleihe »nd die Insignien desselben beifolgen laste. Neue» Palai», den L. Januar 1896. gez. Wilhelm 8. * Etraftfi-r», 10. Januar. Pfarrer ColbuS wendet sich wieder einmal an seine Getreuen und bittet sie um Z» senduna von Mittbeilungrn und Actenstücken. die die Notb Wendigkeit der Beibebaltung der französischen Sprache in Lothringen beweisen sollen. Er will zm Reichstage eine Anfrage hierüber einbringen, weil man, wie er im „Lorrain" sagt, in den höheren RrgiernngSkreisen die Lage gar nickt kenne. Daß man in der französischen Sprackacgend mit Schwierigkeiten zu kämpfen bat und nicht dieselben Ergeb nisse erzielt wie in anderen Gegenden, ist ja selbstverständ lich. Eolbn» und Genosse» sollten eben dazu beitragen, dez- deutschen Sprache zur Geltung zu verhelfen; dann würde die nächste Generation nicht mebr unter den gegenwärtigen Miß ständen zu leiden baden. * München, 11. Januar (Telegramms Der Prinz- Regent verlieb dem deutschen Gesandten in Tokio, Legations rath Freiherr» von Gntschmidt, rcn Michaels-Verdienst-
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